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Privatisierung der Raumfahrt
(2022)
Während Raumfahrt lange Zeit eine staatliche Angelegenheit war, nehmen in jüngerer Zeit die Weltraumaktivitäten privater Raumfahrtunternehmen kontinuierlich zu. Die Positionierung von Satelliten, das Angebot von Weltraumflügen für Private und der Abbau von Rohstoffen auf Himmelskörpern werden mittlerweile von privaten Akteuren geplant bzw. durchgeführt. Diese wirtschaftlichen Initiativen werfen die Frage auf, ob das in den 1960er Jahren entstandene Weltraumrecht hierauf adäquat vorbereitet ist und sachgerechte Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben vermag. Der Beitrag möchte aufzeigen, in welcher Weise private Raumfahrtunternehmen im existierenden Weltraumrecht bereits verortet sind und bei welchen Themen Handlungsbedarf für die internationale Gemeinschaft besteht.
Wann und wo ist nû?
(2022)
Die neuere Literaturtheorie hat sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dass immer mehr zeitgenössische Erzähltexte durchgehend das Präsens nutzen, um zu erzählen. Das deutschsprachige Mittelalter kennt solche durchgängig im Präsens erzählenden Texte, also solche, die das ›narrative Präsens‹ verwenden, unserem Wissen nach nicht. Was es kennt, ist der punktuelle Gebrauch des Präsens in Texten, die ansonsten nahezu durchgängig im epischen Präteritum abgefasst sind, also ein Präsens, das oft als ›historisches‹ bezeichnet wird, das sich für das Mittelhochdeutsche jedoch besser als ›punktuelles Präsens‹ fassen lässt.
Die Verwendung eines solchen Präsens bildet den Gegenstand dieses Beitrages. Wir verfolgen dabei die Frage, wie sich dieser Tempusgebrauch narratologisch beschreiben lässt und welche Auswirkungen er auf die diegetische Struktur eines Erzähltextes hat.
Diese Frage, mag sie auch schlicht daherkommen, ist eine recht voraussetzungsreiche, erfordert sie doch zwei grundsätzliche Klärungen. Zunächst die nach der ganz allgemeinen Temporalität des Präsens. Was sagt das Präsens über die zeitliche Lagerung einer Aussage überhaupt aus? Außerdem berührt der Versuch, den Präsensgebrauch in Erzähltexten narratologisch zu beschreiben, auch die Frage, ob sich die Funktion von Tempora in narrativen und/oder fiktionalen Texten ändert oder ändern kann. Beides sind nicht nur umfassende und komplexe Fragen, sondern auch solche, die in der Forschung hochgradig umstritten sind. Unsere Überlegungen hierzu können angesichts dessen nur skizzenhaft und vorläufig sein.
Lilly und Willy
(2022)
„He, du frecher Wurm, das ist mein Blatt! Mein liebster Landeplatz.“ „Quatsch! Das Blatt kommt in meine Höhle. Ich werde es mampfen.“
Obwohl sie unterschiedlicher nicht sein könnten, entwickelt sich zwischen Lilly-Libelle und Willy-Regenwurm eine dicke Freundschaft voller gemeinsamer Abenteuer … Diese ungewöhnliche Freundschaftsgeschichte ist mit viel Humor erzählt und mit fantasievollen dreidimensionalen Collagen der Künstlerin Anna Adam gestaltet. Das Buch macht zugleich neugierig auf aufregende Vorgänge in der Natur. Kann ein Regenwurm wirklich beides sein, weiblich und männlich? Und wie verwandelt sich eine im Wasser lebende Larve in eine fliegende Libelle?
ndividuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern.
Das Verhältnis von Gemeinwohl und Gleichheit ist kein spannungsfreies. Soziale Gleichheit ist ein Grundwert liberal-demokratischer Gemeinwesen. Um diese Gleichheit zu bewahren, entwickelten sich im 20. Jahrhundert Konzeptionen von Gemeinwohl, die versuchten, das Gemeinwohl eher prozedural und pluralistisch zu verstehen. Eine zu spezifische, vorher festgelegte Definition des Gemeinwohls sei letzten Endes undemokratisch und ideologisch und somit der sozialen Gleichheit abträglich. In den letzten Jahren haben sich unter dem Oberbegriff des sozialen Egalitarismus jedoch auch die Vorstellungen der sozialen Gleichheit verändert, hin zu einem substanzielleren Verständnis, was die Frage aufwirft, ob prozedurale Gemeinwohlverständnisse ihrer Rolle als Wächter der Gleichheit immer noch gerecht werden können.
Die anspruchsvolle Klausur behandelt zunächst Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, wobei der Schwerpunkt auf schwierigen Zurechnungsproblemen aus dem Allgemeinen Teil liegt. Anschließend werden im Kontext von Vermögens- und Anschlussdelikten komplexe und wenig bekannte Beteiligungsfragen thematisiert, die zu eigenständiger Argumentation herausfordern.
Opfer der Diplomatie
(2022)
Der Beitrag behandelt die Bewältigung positiver Kompetenzkonflikte im Europäischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht. Hierzu werden zunächst einige theoretische Grundlagen der Verfahrenskoordination und der Rechtsvereinheitlichung erörtert. Hierauf aufbauend erfolgt jeweils eine Bestandsaufnahme zur Verfahrenskoordination in den jeweiligen Teildisziplinen, von der ausgehend aktuelle Probleme aufgezeigt und zukünftige Entwicklungsperspektiven ergründet werden. In methodischer Hinsicht werden insbesondere die Potentiale (interdisziplinär-)vergleichender und damit allgemein-prozessualer Forschung unterstrichen.
Gedichte
(2022)
Die internationale Schifffahrt erhofft sich mit der Entwicklung unbemannter Schiffe, die nur noch von Kontrollzentren an Land durch Personal überwacht werden und sonst durch Elektromotoren und Solarenergie betrieben und mit selbstlernenden Navigationsprogrammen ausgestattet weitgehend autark agieren, eine Einsparung von Transportkosten von über 20 %. Diese voranschreitende technische Entwicklung wird insbesondere das internationale Seerecht in Zukunft vor Herausforderungen stellen. Das Werk untersucht vor diesem Hintergrund primär die Kompatibilität dieser Schiffe mit dem Seerechtsübereinkommen. Zunächst wird eine Schiffsdefinition für den Vertrag entwickelt und eine Anwendung des Regelwerks auf autonome Schiffe überprüft. Dann wird auf Problemfelder wie die Einhaltung von Pflichten durch die Schiffe, die Notwendigkeit besonderer Schutzrechte vor allem in Bezug auf Zwangsmaßnahmen durch die Küstenstaaten an Bord und die Anwendbarkeit der bestehenden Piraterievorschriften auf diese Schiffe eingegangen. Weiter wirft die Arbeit die Frage auf, ob die Staatengemeinschaft, besonders mit Hinblick auf den maritimen Umweltschutz, nach dem Seerechtsübereinkommen eine Pflicht zur Förderung unbemannter Schiffe hat. Abschließend wird auf erforderliche Cyber Security Maßnahmen für diesen besonderen Schiffstyp eingegangen. Insgesamt zeigt sich nach dieser Analyse, dass das Seerechtsübereinkommen, mit überschaubaren Anpassungen, gut Anwendung auf autonome Schiffe finden kann.
In weiten Teilen der Geschlechterforschung ist die Unterscheidung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit von großer analytischer Bedeutung für das Verständnis moderner Geschlechterverhältnisse. Dennoch weisen ihre Analysen vielfach begriffliche Unschärfen im Gebrauch der Unterscheidung auf: Zum einen wird Familie mit Privatheit, Erwerbsarbeit mit Öffentlichkeit identisch gesetzt; zum anderen werden beide Unterscheidungen parallel verwendet. Der Beitrag setzt die beiden Unterscheidungen Privatheit/Öffentlichkeit und Familie/Erwerb mithilfe der Luhmann’schen Systemtheorie auf neue Weise ins Verhältnis. Dazu greift er den Forschungsansatz Doing Family auf, der Familie als Herstellungsleistung versteht. Vorgeschlagen wird, familiale Privatheit als staatlich geschützte familiale Selbststeuerungsebene zu begreifen, auf der sich die Familie gegenüber als öffentlich begriffenen Umwelterwartungen wie dem (dynamischen) Arbeitsmarkt sowohl abgrenzt als auch auf sie antwortet. Entsprechend besitzt jedes einzelne Familiensystem seine eigene Privatheit und Öffentlichkeit. Damit einhergehend, lassen sich die Individualisierung der Familienmitglieder als auch die zunehmende Irrelevanz von Gender für die familiale Binnenstruktur beobachten: Da jedes Familiensystem die Unterscheidung auf unterschiedliche Weise handhabt, findet eine Heterogenisierung von Familienformen statt.
Das Anliegen, Theologie dialogisch zu betreiben, durchzieht das wissenschaftliche Schaffen und das kirchliche Engagement Bernd Oberdorfers. Dialogizität, Geselligkeit, Freundschaft und Partnerschaftlichkeit bilden nicht nur Themen in seinem Denken, sondern zeichnen auch seine Persönlichkeit aus.
Davon angeregt verfolgt der Sammelband verschiedene Ebenen und Felder menschlichen Zusammenlebens: von Nahbeziehungen in der Partnerschaft und Freundschaft bis hin zu nationalen und globalen Dialogen zwischen Kirchen und Diskursformen in der Gesellschaft. Schwerpunkte liegen auf den Themen Partnerschaft, Geselligkeit und Disput, interdisziplinären Begegnungen mit Literatur, Kultur und Ethik, Friedensethik und Frieden der Religionen und Dogmatik und weltweite Ökumene im Dialog zwischen Theorie und Praxis.
Wir Mendes
(2022)
Frankfurt an der Oder verfügte einst über blühendes jüdisches Leben. Es gab jüdische Geschäfte und Bankhäuser, ein jüdisches Kinderheim und Krankenhaus, Synagogen und Mikwen sowie einen großen jüdischen Friedhof. Die Geschichte der Bankiersfamilie Mende, die 30 Jahre lang in einem Haus am Lennépark in der Halben Stadt lebte, steht symbolisch für die Zeit des liberalen deutsch-jüdischen Bürgertums an der Schwelle zum 20. Jahrhundert und gibt uns einen Einblick in ihren Alltag und ihr häusliches Leben.
Die Zeugnisse von Max Bamberger und Käthe Mende dokumentieren die schweren ersten Jahre im 17. Jahrhundert als Neuankömmlinge in Frankfurt an der Oder, die Auswirkungen der Aufklärung, die spannende Zeit der Industrialisierung und die Wirren des Ersten Weltkrieges. Auch gewinnen wir Aufschluss über die Zeit der Shoah, durch die deutsch-jüdisches Leben ein jähes Ende finden sollte. Nicht zuletzt stellen die Memoiren von Max Bamberger und Käthe Mende einen wichtigen Beitrag zur Frankfurter Stadtgeschichte dar, die — versehen mit vielen amüsanten Anekdoten — überdies äußerst unterhaltsam sind.
Die Grundlage dafür bildeten die Familienerinnerungen der Sozialpädagogin und Nationalökonomin Käthe Mende und des Übersetzers Max Bamberger, die sich als Schreibmaschinenmanuskripte im Leo Baeck Institut für deutsch-jüdische Geschichte in New York befinden. Ergänzt werden die Berichte durch historische Einordnungen und Erläuterungen sowie eine Einführung in die Geschichte des jüdischen Frankfurts. Hervorgegangen ist die Edition aus einem langjährigen gemeinsamen Forschungsprojekt der Jüdischen Studien an der Universität Potsdam (Dr. Michael Heinzmann und Dr. Katja Martin) mit dem Institut für angewandte Geschichte – Gesellschaft und Wissenschaft im Dialog e.V. (Dr. Magdalena Abraham-Diefenbach und Dr. Markus Nesselrodt) und dem Selma Stern Zentrum für Jüdische Studien Berlin-Brandenburg, gefördert und unterstützt durch die Szloma-Albam-Stiftung.
Latein für Jurastudierende
(2022)
Human after man
(2022)
Das humanistische Konzept des Menschen [Man] mit seinem Ideal des weißen westlichen Mannes als universalem Repräsentanten des Menschlichen [Human] steht in der Kritik. Die jamaikanische Autorin und Philosophin Sylvia Wynter, auf deren Formulierung »Towards Human after Man« sich der Titel dieses Buches bezieht, plädiert bereits seit mehreren Jahrzehnten für eine dekoloniale Konzeption des Menschen, die sich von seinen westlich normierten und rassifizierten Konfigurationen entkoppelt. Aktuelle neomaterialistische, posthumanistische oder ökologische Diskurse sehen insbesondere im Klimawandel, dem voranschreitenden Artensterben und einer immer engeren Verschmelzung von Lebendigem und Technischem sowie den damit verbundenen kapitalistischen Ausbeutungsmechanismen den zwingenden Anlass für ein Neudenken des Menschlichen. Das Buch setzt diese verschiedenen Ansätze in Bezug zueinander und bringt sie in Dialog mit künstlerischen Positionen, die in radikaler und teils höchst spekulativer Art und Weise alternative Formen des Humanum entwerfen. Human after Man ist Ergebnis des siebten Jahresprogramms des cx centrum für interdisziplinäre studien an der Akademie der Bildenden Künste München.
Analog und digital
(2022)
§ 61 Steuerstrafrecht
(2022)
Assistenzsysteme finden im Kontext der digitalen Transformation immer mehr Einsatz. Sie können Beschäftigte in industriellen Produktionsprozessen sowohl in der Anlern- als auch in der aktiven Arbeitsphase unterstützen. Kompetenzen können so arbeitsplatz- und prozessnah sowie bedarfsorientiert aufgebaut werden. In diesem Beitrag wird der aktuelle Forschungsstand zu den Einsatzmöglichkeiten dieser Assistenzsysteme diskutiert und mit Beispielen illustriert. Es werden unter anderem auch Herausforderungen für den Einsatz aufgezeigt. Am Ende des Beitrags werden Potenziale für die zukünftige Nutzung von AS in industriellen Lernprozessen und für die Forschung identifiziert.
Der Gefährdungsschaden
(2022)
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Der Judenstaat Ararat
(2022)
Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht.
Die Potenziale plattformbasierter Geschäftsmodelle im Kontext von Industrie 4.0 sind bisher nicht vollständig erschlossen. Ansatzpunkte für Plattformen und ökosystembasierte Wertschöpfung variieren zwischen Industrien. Die Kunststoffindustrie ist dahingehend bisher weitestgehend unberücksichtigt. Aufgrund der Industriestruktur, insb. der einheitlichen Wertschöpfungsstrukturen eignet sich die Kunststoffindustrie für den Einsatz digitaler Plattformen. Neben Ansätzen für Plattformen in der Spritzgussindustrie bietet der Beitrag ein Vorgehensmodell für die Erweiterung etablierte Geschäftsmodelle. Somit kann der Einstieg in plattformbasierte Geschäftsmodelle für KMUs erleichtert werden.
Conspiracy theories are currently all the rage in philosophy and broader intellectual culture. One of the most common background assumptions in the discourse on conspiracy theories is that conspiracy theorists exhibit certain epistemic vices in the sense of cognitive misconduct. This epistemic vice is mostly seen as a form of irrationality; the corresponding "remedy", as suggested by some commentators, is a return to the ideals of the Enlightenment. This article argues that this idea is wrongheaded. Upon closer inspection, it becomes clear that conspiracy theorists are actually motivated by the rational Enlightenment ideal of self-thinking in the first place. In contrast to the standard discourse, the article posits that conspiracism is based on a certain form of social scepticism, according to which conspiracy theorists radically mistrust a certain form of expert testimony, namely "official" statements. This form of social scepticism in turn facilitates a naive appropriation of the Enlightenment ideal of self-thinking. The article closes by drawing connections to the ethical and epistemological debate on trust and offers the pessimistic assessment that there are no easy solutions based on individual epistemic virtues.
Sollte Klimapolitik auf Energiepreisanstiege reagieren und kurzfristig CO2-Preise anpassen, um Haushalte zu entlasten? Alkis Blanz, Ulrich Eydam, Maik Heinemann und Matthias Kalkuhl, Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und Universität Potsdam, zeigen, dass die Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung von entscheidender Bedeutung ist. Werden diese weitestgehend durch Steuersenkungen oder Transfers an Haushalte rückverteilt, sollten CO2-Preise nicht an kurzfristige Energiepreisschwankungen angepasst werden. Haushalte profitieren stärker von einer direkten Stabilisierung ihres Einkommens als von der Stabilisierung der Energiepreise. Werden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nicht rückerstattet, sind dagegen antizyklische CO2-Preise wohlfahrtserhöhend.
Triage und Diskrimminierung
(2022)
BDS-Kampagne in der Kommune
(2022)
Die Schulinspektion evaluiert Schulen mit dem Ziel der Qualitätssicherung von Unterrichts- und Schulqualität.
Dies gilt insbesondere für Schulen, an denen „erheblicher Entwicklungsbedarf“ festgestellt wurde.
Diese Schulen bekommen zusätzliche Unterstützung, erfahren aber auch zusätzlichen Druck durch diese Einordnung.
Die weitere Entwicklung dieser Schulen ist bisher kaum erforscht. Diese Studie untersucht mit Daten der Schulinspektion, der amtlichen Statistik und Leistungsdaten von 333 Berliner Grundschulen Veränderungen in Indikatoren der Unterrichts- und Schulqualität, der Schulleistung, und der Zusammensetzung der Schülerschaft (SES und Anteil mit nicht-deutscher Herkunftssprache) nach der Diagnose „erheblicher Entwicklungsbedarf“.
Die empirischen Analysen zeigten, dass sich bei diesen Schulen die Unterrichts- und Schulqualität nur geringfügig veränderte, sich der Leistungsabstand zu allen anderen Grundschulen nicht statistisch signifikant verringerte, und sich die Zusammensetzung der Schülerschaft hinsichtlich des sozioökonomischen Status (SES) nicht veränderte. Jedoch erhöhte sich der Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Herkunftssprache statistisch signifikant.
Intuitives Essen? Zentrale Regulation der Nahrungsaufnahme durch Nährstoffe und Stoffwechselhormone
(2022)
Das 15. Herbsttreffen Patholinguistik mit dem Schwerpunktthema »Interdisziplinär (be-)handeln – Multiprofessionelle Zusammenarbeit in der Sprachtherapie« fand am 20.11.2021 als Online-Veranstaltung statt. Das Herbsttreffen wird seit 2007 jährlich vom Verband für Patholinguistik e.V. (vpl), seit 2021 vom Deutschen Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) in Kooperation mit der Universität Potsdam durchgeführt. Der vorliegende Tagungsband beinhaltet die Vorträge zum Schwerpunktthema und Informationen aus der Podiumsdiskussion sowie die Posterpräsentationen zu weiteren Themen aus der sprachtherapeutischen Forschung und Praxis.
Jan Ole Flindt befasst sich mit Fallkonstellationen, in denen ein rechtlich unzutreffender Name tatsächlich geführt oder eine unwirksame Ehe oder ein rechtlich nicht bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis wirklich gelebt wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage nach Bestand und Reichweite von Vertrauensschutz im deutschen statusorientierten Recht. Statusrecht und Vertrauensschutzgedanke werden zunächst grundlegend beleuchtet, bevor der Autor das einschlägige Fallmaterial systematisch aufbereitet und punktuell bestehende Lösungsansätze des geltenden Rechts zusammenträgt. Letztere reichen von einer statusrechtlichen Heilung über einen (partiellen) schuldrechtlichen Ausgleich bis hin zu einer Versagung jeglichen Vertrauensschutzes. Die Dekonstruktion der Lösungsansätze offenbart statusübergreifende Gemeinsamkeiten, aber auch methodische Schwächen und unbillige Ergebnisse im Einzelfall. Dies nimmt Jan Ole Flindt zum Anlass, einen statusübergreifenden Heilungsansatz im Sinne einer allgemeinen Statusersitzung zur Diskussion zu stellen.
Diese eher ungewöhnliche, aber sehr persönlich gehaltene Festschrift ist dem langjährigen Wirken von Dr. Christiane Büchner als „Geschäftsführerin“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam gewidmet. Die von Prof. Jochen Franzke zusammengestellte und herausgegebene Publikation enthält im ersten Teil neben dem Grußwort des Geschäftsführenden Direktors des KWI Herrn Prof. Thorsten Ingo Schmidt eine Reihe persönlicher Würdigungen von Kolleginnen und Kollegen, Gastwissenschaftlern und Mitarbeitenden, die seit 1994 in verschiedenen Phasen der Entwicklung des KWIs mit Dr. Christiane Büchner eng zusammengearbeitet haben. Der abschließende Dokumentationsteil der Publikation enthält neben Auszügen aus dem Schriftenverzeichnis von Dr. Christiane Büchner auch zwei Nachdrucke aus deren Feder zum Thema der Kreisgebietsreform in Brandenburg (von 2001) sowie über den Landkreis Barnim (von 2019).
Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Hier geblieben?
(2022)
Die historische Forschung hat seit längerem herausgearbeitet, dass Migration nichts von einer Norm Abweichendes ist, sondern vielmehr ein »konstitutives Element der Menschheitsgeschichte« (J. Oltmer), der Mensch mithin stets ein »homo migrans« (K.-J. Bade) war. Auch die Geschichte Brandenburgs wurde seit jeher von Einwanderungsprozessen geprägt. Von »Toleranz« im modernen Sinne kann freilich keine Rede sein, sondern meistens ging es um ökonomisch nutzbringende Aufnahme bestimmter Gruppen. Sehr oft waren die Ansiedlungen aber auch das Ergebnis von Flucht, Vertreibung und kriegerischer Gewalt. Der vorliegende Band zeigt anhand von Beispielen vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart die Bedeutung der Zuwanderung für Brandenburg auf. Der Bogen reicht von der slawischen Einwanderung des 8./9. Jahrhunderts bis zur Ankunft russisch-jüdischer »Kontingentflüchtlinge« im Gefolge der deutschen Wiedervereinigung, von Niederländern, Juden, Hugenotten, Revolutionsflüchtlingen in der Frühen Neuzeit bis hin zu Muslimen, Zwangsarbeitern, Vertriebenen und DDR-»Fremdarbeitern« im 20. Jahrhundert – eine Geschichte der Vielfalt des brandenburgischen Raumes und seiner Bevölkerung im Spiegel der Zuwanderung.
Während das nationale und das europäische Wettbewerbsrecht seit vielen Jahrzehnten eine differenzierte Regelung und wissenschaftliche Durchdringung erfahren haben, ist ein vergleichbarer wettbewerbsrechtlicher Normenbestand auf internationaler Ebene nicht zu verzeichnen. Diese Dissertation greift diese Forschungslücke auf und plädiert für die Schaffung eines internationalen, multilateralen Wettbewerbsrechts. Dabei wird der Bestand an hard-law und soft-law untersucht und als Ergebnis gefordert, neue multilaterale Wettbewerbsregelungen zu entwerfen. In institutioneller Hinsicht ist zu fragen, innerhalb welcher internationaler Organisation dies sinnvoll erfolgen kann. Insgesamt unternimmt die Dissertation den Versuch, mögliche Konturen einer globalen Wettbewerbsrechtsordnung aufzuzeigen und vertieft zu begründen.