Refine
Year of publication
Document Type
- Article (13975) (remove)
Language
- German (13975) (remove)
Keywords
- Sprachtherapie (58)
- Patholinguistik (53)
- patholinguistics (53)
- Nachhaltigkeit (50)
- sustainability (37)
- Deutschland (29)
- Genisa (28)
- Geniza (28)
- Jüdische Studien (28)
- speech/language therapy (27)
Institute
- Historisches Institut (1183)
- Institut für Romanistik (892)
- Institut für Germanistik (794)
- Department Erziehungswissenschaft (766)
- Sozialwissenschaften (762)
- MenschenRechtsZentrum (728)
- Wirtschaftswissenschaften (712)
- Department Psychologie (625)
- Bürgerliches Recht (574)
- Department Sport- und Gesundheitswissenschaften (527)
Theodor Lessing was a German-Jewish philosopher, Zionist, Communist and member of the Prager Kreis. He wrote psychological studies of Judaism and influenced with his main philosophical works Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen (1919) and Europa und Asien (1918, and 1924) the German speaking scholars and contemporaries in Germany and elsewhere. He was killed by the Nazis in 1933 as one of the first victims of National Socialism.
Wie hat sich die COVID-19 Pandemie auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Arbeitsleben und dem subjektiven Wohlbefinden Erwerbstätiger ausgewirkt? Zur Beantwortung dieser Frage analysiert dieser Beitrag drei Wellen einer nicht zufallsbasierten Onlinestichprobe für den Zeitraum Mitte März bis Anfang August 2020 und umfassen damit den Zeitraum des ersten Lockdowns. Die Ergebnisse unserer multivariaten Analysen zeigen: Frauen, Eltern und insbesondere Mütter waren überdurchschnittlich von Arbeitszeitreduzierungen betroffen. Bei der Wahrscheinlichkeit im Homeoffice zu arbeiten gab es nur geringfügige Unterschiede nach Geschlecht und Familiensituation. Die Zufriedenheit mit der Arbeit, dem Familienleben und dem Leben insgesamt ging bei Frauen, Eltern und insbesondere Müttern überproportional stark zurück. Die beobachteten Unterschiede verringern sich gegen Ende des Lockdowns wieder, jedoch unterschiedlich stark für die einzelnen Ergebnisdimensionen.
Mehr als 15 Jahre, nachdem eine neue digitale Post-NPM Ära ausgerufen wurde, fehlt es der Digitalisierungsforschung weiterhin an Tiefe. Während interne Prozesse und Verfahren oft unbeachtet blieben, lag der Fokus in der Vergangenheit auf der Untersuchung digitaler Dienstleistungen an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger. Um Forschung in diesem Bereich zu konsolidieren, schlägt dieser Debattenbeitrag vor, klassische Ansätze für die Digitalisierungsforschung „fit“ zu machen. Anschließend sollten Effekte der Digitalisierung, insbesondere auf die Effizienz von Organisationen (auch negative Auswirkungen z.B. durch Digital Red Tape), innerhalb der Verwaltung analysiert werden. Dafür muss jedoch beantwortet werden, wie Digitalisierung gemessen und operationalisiert werden kann.
Verwaltung im Lockdown
(2020)
Die Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2020 auch die öffentliche Verwaltung gezwungen, die Arbeit zu einem großen Teil ins Homeoffice zu verlagern. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse einer Studie vor, die mittels qualitativer Interviews und einer Online-Befragung (N=1.189) Beschäftigte öffentlicher Organisationen zum Umgang mit der Krise und den Erfahrungen mit dem Homeoffice befragt hat.
Den Austausch fördern
(2021)
Die 11. GWB-Novelle
(2023)
Semantik der Textgestalt
(2023)
Die islamische Speiseordnung
(2024)
Kaschrut
(2024)
Hässlich aber gut
(2024)
Das Industrial Internet of Things (IIoT) verbindet Sensoren, Maschinen und andere mit Computern vernetzte Geräte für industrielle Anwendungen. Durch die Nutzung von IIoT-Plattformen in Produktion und Logistik können Unternehmen ihre Daten systematisch und aggregiert bereitstellen und fördern so eine schnelle und unternehmensübergreifende Kommunikation. Die Potenziale - u. a. innovative Produkte, neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie effizientere betriebliche Prozesse [1]- von cyber-physischen Systemen können auf diese Weise entlang der gesamten Wertschöpfungskette gehoben werden [2].
Mehrphasige DNAPL-Pools zählen zu den häufigsten Ursachen für Grundwasserkontaminationen und sind bekannt für ihre Langlebigkeit. Obwohl Untersuchungen bereits gezeigt haben, dass die Phasen sich in ihrer Wasserlöslichkeit gegenseitig beeinflussen, werden diese Interaktionen von bisherigen Modellen vernachlässigt. Aus diesem Grund wurde ein semi-analytisches Berechnungsmodell entwickelt, welches die Poolzusammensetzung als zeitlich variabel behandelt. Basierend auf dem Raoult’schen Gesetz werden für jede Komponente Molanteil, effektive Wasserlöslichkeit und schließlich der Schadstoffaustrag infolge Advektion, Dispersion und Diffusion bestimmt. Die Ergebnisse unterscheiden sich deutlich von Studien an einphasigen Pools. So wird gezeigt, dass Schadstofffrachten über die Zeit sowohl zu- als auch abnehmen können und dass ohne Berücksichtigung des Raoult’schen Gesetzes sowohl die Langlebigkeit von DNAPL-Pools als auch die Dauer bis zur Unterschreitung von Grenzwerten teils deutlich unterschätzt wird. Eine Sensitivitätsanalyse zeigt zudem, dass schwer lösliche Nebenbestandteile nicht vernachlässigt werden dürfen, leicht lösliche hingegen schon.
Die Potenziale plattformbasierter Geschäftsmodelle im Kontext von Industrie 4.0 sind bisher nicht vollständig erschlossen. Ansatzpunkte für Plattformen und ökosystembasierte Wertschöpfung variieren zwischen Industrien. Die Kunststoffindustrie ist dahingehend bisher weitestgehend unberücksichtigt. Aufgrund der Industriestruktur, insb. der einheitlichen Wertschöpfungsstrukturen eignet sich die Kunststoffindustrie für den Einsatz digitaler Plattformen. Neben Ansätzen für Plattformen in der Spritzgussindustrie bietet der Beitrag ein Vorgehensmodell für die Erweiterung etablierte Geschäftsmodelle. Somit kann der Einstieg in plattformbasierte Geschäftsmodelle für KMUs erleichtert werden.
Im Zentrum dieser Forschungsnotiz steht die Frage nach der Bewertung von Einkommensungleichheit in der österreichischen Gegenwartsgesellschaft. Anhand von ISSP- und SSÖ-Daten können unsere Analysen diesbezüglich zeigen, dass Einkommensungleichheit von einer großen Mehrheit aktuell als zu hoch wahrgenommen wird. Zudem sehen die Menschen in Österreich sehr häufig den Staat in der Verantwortung Einkommensungleichheit abzubauen; viel häufiger als das in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Während der Bereich Gesundheit und Pension seit Mitte der 1980er von der überwiegenden Mehrheit als staatliche Aufgabe gesehen wurde, liegt die Verantwortung für den Abbau von Einkommensungleichheit auf einem niedrigeren Zustimmungsniveau. Die Befürwortung der Absicherung von Arbeitslosen als Verantwortung des Staats nimmt aktuell eher ab, trotz der gestiegenen Arbeitslosigkeit zu Beginn der Pandemie. Schließlich zeigen unsere Regressionsanalysen, dass Unterschiede in der Beurteilung von Einkommensungleichheiten u. a. durch sozio-demographische Faktoren, die berufliche Stellung, das Haushaltseinkommen aber auch durch persönliche Einstellungen und Gerechtigkeitsüberzeugungen erklärt werden können.
"Ein Brandenburger Weg"?
(2023)
"Rock gegen Kommunismus"
(2023)
Ausgehend von Bourdieus Kapitaltheorie diskutieren wir in diesem Beitrag, inwiefern ökonomisch verwertbare personenbezogene Daten als Fundament einer eigenständigen Form eines neuen digitalen Kapitals gesehen werden können. Als wertvolles und umkämpftes Gut entfaltet es in spezifischen Feldern eine soziale Wirkmächtigkeit und spiegelt sich in den Reproduktionsstrategien von Akteur*innen und korrespondierenden Ungleichheitsstrukturen.
Analog und digital
(2022)
This article examines Erich Fromm (1900-1980) within the context of the so-called “renaissance of Jewish religious thought” in Germany during the early 20th century. It is well known that Fromm was a member of the Institute for Social Research, later called the Frankfurt School. The focus of this study, however, is on what has received little attention in research, namely Fromm’s involvement in founding the Freies jüdisches Lehrhaus (the Jewish House of Free Study) in Frankfurt. Fromm participated in the founding of the Lehrhaus as a student and later as a lecturer. During this time, Fromm also wrote his dissertation on Judaism at Heidelberg University. Methodologically, this paper intertwines the historical-biographical axis, which deals with Fromm’s connections to several thinkers: Rabbi Nehemia Nobel, Rabbi Georg Salzberger, Baruch Salman Rabinkow, Franz Rosenzweig, Ernest Simon and others, and the philosophical axis, which focuses on his dissertation, The Jewish Law. The Freies jüdisches Lehrhaus in Frankfurt is primarily associated with Franz Rosenzweig and other thinkers who worked there, such as Gershom Scholem, Ernest Simon, Leo Löwenthal and Martin Buber, who wrote Ich und Du during the years he taught there. With the exception of Buber, the Lehrhaus was their first official teaching venue. The Lehrhaus was characterized by its dialogical atmosphere, and symmetrical relationships between teachers and students, which softened some of the rigidity that was the norm at German educational frameworks at the time. This atmosphere continued to influence Fromm in his adult life, in terms of his attitude towards religion, questioning of authority and his understanding of human nature. Finally, it later played a role in his departure from Freudian libido theory. This study presents some key ideas from his dissertation, including his position on religious dogma, particularly concerning the Karaite sect, a subject that he later taught as a lecturer at the Lehrhaus. Fromm’s dissertation expresses his preoccupation with his Jewish identity and his examination of the complex theopolitical reality in which the Jews of Germany found themselves at the beginning of the 20th century, including the debates between Orthodox Jews and reformers, and between Zionists and anti-Zionists. This article supports the claim that Fromm’s position that religious factors play a central role in the historical process, which he held throughout his life, was formed in these early years. The article strengthens the scholarly position that Fromm’s Jewish background is relevant to understanding his thought in general.
Zukunftswissen?
(2023)
Heinrich Böll was known in German postwar literature primarily as a committed intellectual and author of novels and short stories. Less visible were his poems, which are neither among the great lyrical texts of postwar literature nor exclusively occasional poetry – although occasional poems make up an important part of Böll’s body of work. The writer of poems also expresses concerns typical of Böll as an author in general, such as themes of everyday life, social problems, or issues of religion. This is particularly evident in the poems written between 1968 and 1984, in which he speaks of his hometown of Cologne. Changes of the postwar decades are thereby problematized within the horizon of Cologne’s history. Böll thus delivers a noteworthy attempt to update the tradition of metropolitan poetry beyond National Socialism and the postwar period.
Klimaschutzklagen
(2023)
The Paris Agreement enshrines the triad of mitigation, adaptation and resilience. In this connection, climate protection lawsuits are increasingly being filed. The question for the courts is whether or not they are functionally overburdened in view of the dimension of climate change and transformation. They will have to find a path between non-functional activism and misplaced restraint. Adapted from the usual introductory question for civil law cases, «Who wants what out of what from whom?», an overview of the subjects of dispute will be provided. Subsequently, the challenges of the courts of lower instance and the Federal Constitutional Court with regard to the separation of powers and the principle of democracy are presented. Particular attention is paid to the climate decision of the Federal Constitutional Court of March 24th, 2021.
Obwohl seit der Finanzkrise 2008 systemische Finanzrisiken das Objekt zahlreicher wissenschaftlicher Studien waren, hat die Frage, unter welchen Bedingungen und Umständen die Auferlegung eines systemischen Finanzrisikos moralisch unzulässig ist, bisher kaum Beachtung gefunden. Ziel dieses Aufsatzes ist es, eine Reihe von normativen Kriterien für die Einschätzung der moralischen Unzulässigkeit von systemischen Risiken zu entwickeln. Darüber hinaus wird argumentiert, dass staatliche und andere relevante Institutionen zwei zentrale Pflichten hinsichtlich des Umgangs mit systemischen Finanzrisiken haben: eine Schutzpflicht gegenüber allen Bürger*innen und eine Sorgfaltspflicht, um die diesen Institutionen obliegenden Kontroll- und Aufsichtsfunktionen verantwortungsvoll auszuüben.
Serene Khader ist eine der wenigen feministischen Philosoph:innen in der anglosächsischen Philosophie, die sich gezielt mit globaler Ungerechtigkeit und Imperialismus aus Sicht jener Frauen beschäftigen, die von kolonialer und kultureller Herrschaft betroffen sind. Hierbei entlarvt sie eindrucksvoll die oftmals westliche Prägung von Feminismus, Gleichstellungspolitik und Philosophie und verfolgt so das Ziel, die Autonomie und Entscheidungskraft aller Frauen anzuerkennen. So zielt Khader in Decolonizing Universalism: A Transnational Feminist Ethic auf eine Neuausrichtung der feministischen Perspektive, welche es schafft, dekolonial und anti-imperialistisch zu sein, ohne gleichzeitig dem Universalismus komplett abzuschwören. Die folgende Buchdiskussion begibt sich in eine kritische Auseinandersetzung mit Khaders interessanter wie wichtiger Theorie. Einleitend werden wir einen Überblick über Khaders Grundgedanken geben. Es schließen sich kritische Kommentare von Tamara Jugov, Mirjam Müller, Kerstin Reibold sowie Hilkje C. Hänel und Fabian Schuppert an, auf die Serene Khader abschließend antwortet.
Kitsch oder Kanon?
(2022)
Objektivität
(2023)
Heimat
(2023)
Der Beitrag setzt sich würdigend und kritisch mit Michael Zürns Arbeiten zur internationalen Autorität auseinander. Dessen potenziell autoritatives Autoritätskonzept weist mehrere Vorzüge auf: Erstens bietet es eine Erklärung für ein Paradox. Warum sollten souveräne Staaten die Kompetenz Externer anerkennen, ihnen Ratschläge zu geben bzw. Forderungen an sie zu richten, und zudem noch bereit sein, diesen zu folgen? Zweitens konkretisiert es die u.a. bei Hannah Arendt angelegte Idee der fraglosen Anerkennung, indem es Autoritätsadressaten zugesteht, bestimmte Qualitäten der Autorität zu prüfen. Drittens entkoppelt es Legitimität und Autorität, ohne die Legitimationsbedürftigkeit von Autorität zu opfern. Dies anerkennend plädiert der Beitrag aber dafür, die Legitimationsbedürftigkeit internationaler Autorität nicht auf formal institutionalisierte Beziehungen zu reduzieren, sondern diese auch weiterhin auf informellere, d.h. der Praxis entstammende, Anerkennung und Folgebereitschaft innerhalb von Autoritätsbeziehungen zu beziehen. Die überzeugende begründungstheoretische Fundierung von Autorität sollte zudem nicht dazu verführen, Sozialisationsprozesse in Autoritätsbeziehungen zu übersehen, zumal deren Legitimität kritisch hinterfragbar ist.
In der Ausgabe Politisches Lernen 1-2|2019 setzte sich Kurt P. Tudyka mit dem Verhältnis von Theater und Politik auseinander. Er gelangte zu dem ernüchternden Resümee: „Der Anspruch, Theater sei die Schule der Nation, – soweit er überhaupt noch besteht –, müsste aufgegeben werden.“ (S. 32) In Tudykas Einführung hieß es bereits: „Eine politisierende Wirkung auf das Publikum wird bestritten.“ (S. 30) Vor diesem Hintergrund könnte bei Lehrerinnen und Lehrern der Politischen Bildung der Eindruck entstehen, ein Besuch im Theater mit Schülerinnen und Schülern sei didaktisch nicht sinnvoll. Dagegen wird im folgenden Beitrag die Auffassung vertreten, dass ein Theaterbesuch mit den Lernenden durchaus mit Erkenntnisgewinnen, seien sie politisch oder über das Politische hinausweisend, verbunden sein kann. Der Beitrag stellt eine gekürzte Fassung des Textes „Theater und politische Bildung“ dar, der in Markus Gloe / Tonio Oeftering (Hrsg.): Politische Bildung meets Kulturelle Bildung, Baden-Baden (Nomos) 2020, erscheinen wird.
Eigentlich leben wir heute im Holozän, dem Erdzeitalter, das mit dem Ende der letzten großen Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren seinen Ausgang nahm. Doch seit geraumer Zeit ist in Wissenschaft und Öffentlichkeit die Rede vom Anthropozän als der vom Menschen bestimmten gegenwärtigen Epoche. Mit der Begriffsschöpfung soll der gravierende Einfluss des Menschen auf die Umwelt zum Ausdruck gebracht werden, der sich nicht zuletzt in der Versauerung der Meere, im Artensterben und Klimawandel äußert. Doch wie spiegelt sich diese Erkenntnis in der Politischen Bildung wider?
Zur Jahreswende 1959/60 sorgten Hakenkreuzschmierereien an jüdischen Einrichtungen in Köln und anderswo für Entsetzen und Empörung. Diese Vorkommnisse machten bewusst, was im Verlauf der 1960er Jahre zu einem Politikum für die jüngere Generation werden sollte: Die mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Diese Thematik sowie der von den USA in Vietnam geführte Krieg stellten mobilisierende Faktoren für die Herausbildung einer außerparlamentarischen Opposition (APO) in der Bundesrepublik dar, die sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre verbreitert. Prof. Ingo Juchler beschreibt den Weg der Politischen Bildung durch die 60er Jahre und die Entwicklung hin zur sog. „didaktischen Wende“.
Das Denken von Rechtsverhältnissen her ist in der Wissenschaft vom öffentlichen Recht ein Politikum. Doch bestätigen sowohl rechtshistorische Rück-blicke als auch eine ebenenübergreifende Durchsicht des positiven Rechts die ubiquitäre Präsenz von Rechtsverhältnissen (auch) im Ius Publicum. Dieser Befund ebnet den Weg zur Programmatik der Rechtsverhältnislehre, die in vielerlei Hinsicht einen Eigen- und Mehrwert relationalen Rechtsdenkens ausweist. Das erklärt die seit geraumer Zeit (wieder) zunehmend hohe Anziehungskraft des Denkens in Rechtsverhältnissen für eine zeitgemäße Fortentwicklung der Rechtsdogmatik, in der sich wichtige Perspektivenerweiterungen und -wechsel abzeichnen.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, sich an Auslandseinsätzen im gesamten Konfliktspektrum beteiligen zu können. Vor dem Hintergrund der „Zeitenwende“ werden drei Konflikte unterschiedlicher Intensität in der Ukraine, Afghanistan und Mali untersucht. Er bewertet sodann das Leistungspotenzial der Bundeswehr und gibt Empfehlungen für den Fähigkeitenaufbau: Neben der Modernisierung des Panzer- und Artilleriedispositivs fehlen vor allem Drohnen zur Fernaufklärung und als verharrende Waffen sowie eine wirksame Luftunterstützung – die jedoch in zwischenstaatlichen Konflikten hoher Intensität nur eingeschränkt einsetzbar sein wird.
Elterngeld
(2023)
Deutschland landet in europäischen Rankings zur Verwaltungsdigitalisierung regelmäßig im hinteren Mittelfeld. Die bisherige Bilanz der Digitalisierung für die deutsche öffentliche Verwaltung ist trotz verstärkter Anstrengungen aller föderaler Ebenen, wie sie insbesondere in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zum Ausdruck kommen, nach wie vor als eher ernüchternd einzuschätzen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Umsetzung, den Hürden und ausgewählten Wirkungsaspekten der Verwaltungsdigitalisierung auf kommunaler Ebene. Die empirische Basis bildet eine 2019 abgeschlossene Studie zur digitalen Transformation in einem Schlüsselbereich bürgerbezogener Leistungserbringung, den städtischen Bürgerämtern, welche die am meisten nachgefragten kommunalen Dienstleistungen bereitstellen. Aus der Analyse lassen sich wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Entwicklung der Digitalisierung öffentlicher Leistungserbringung in Deutschland ableiten.
Mit narrativen Medien lernen
(2022)
Aporien des Rechts
(2021)
Am Anfang war...
(2022)
Ein Fotoalbum
(2022)
Orte im Fernsehfilm
(2022)
Ordre vergessen
(2023)
Kampf um die "Brit Mila"
(2022)
Einleitung
(2022)
Reformen bei Elterngeld und Ehegattensplitting könnten gleichstellungspolitische Impulse setzen
(2023)
Germany is characterised by large gender gaps in the labour market. Both the gender pay gap as well as the gender gap in working hours are among the highest in Europe. Family policy reforms such as increasing the parental leave period that is ear-marked for fathers as well as reducing the high marginal tax rates for secondary earners resulting from the joint taxation of married couples with full income splitting (“Ehegattensplitting”) could help to mitigate the existing gender gaps in the labour market. These reforms are also paramount due to the increasing labour scarcity stemming from the demographic change.
Aufgrund der Neuregelung der Psychotherapieausbildung dürften derzeit an fast allen Psychologie-Ausbildungsstandorten die Beratungen über zukünftige Masterstudiengänge in vollem Gang sein. Da die Ausgestaltung der Studiengänge für unser Fach von großer Bedeutung ist, haben DGPs und Fakultätentag zahlreiche Empfehlungen gegeben, die dazu beitragen sollen, dass sich das Psychologie-Studium auch zukünftig an geteilten Standards orientiert. Basierend auf Beratungen in der DGPs-Kommission „Studium und Lehre“ stellt der vorliegende Beitrag die zentralen Empfehlungen und Ressourcen in übersichtlicher Form zusammen und liefert so ein How-to für die Konzeption psychologischer Masterstudiengänge. Gleichzeitig werden die wichtigsten Argumente für die Empfehlungen dargelegt.
Art. 8 GG in der Pandemie
(2022)
Die Innovationstätigkeit im industriellen Umfeld verlagert sich durch die Digitalisierung hin zu Produkt-Service-Systemen. Kleine und mittlere Unternehmen haben sich in ihrer Entwicklungstätigkeit bisher stark auf die Produktentwicklung bezogen. Der Umstieg auf „smarte“ Produkte und die Kopplung an Dienstleistungen erfordert häufig personelle und finanzielle Ressourcen, welche KMU nicht aufbringen können. Crowdsourcing stellt eine Möglichkeit dar, den Innovationsprozess für externe Akteure zu öffnen und Kosten- sowie Geschwindigkeitsvorteile zu realisieren. Bei der Integration von Crowdsourcing-Elementen ist jedoch einigen Herausforderungen zu begegnen. Dieser Beitrag zeigt sowohl die Potenziale als auch die Barrieren einer Crowdsourcing-Nutzung im industriellen Umfeld auf.
Das Klimaschutzgesetz hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet: den Einstieg in eine CO2-Bepreisung als künftiges Leitinstrument der Klimapolitik. Auf den ersten Blick ist der CO2-Preis unter einer Fülle von Fördermaßnahmen und ordnungsrechtlichen Regelungen verschüttet, deren Wirksamkeit und Kosten höchst unsicher sind. Der CO2-Preis ist aber so angelegt, dass er langfristig das dominante Instrument einer europäisch harmonisierten Klimapolitik werden kann. Der angedeutete Paradigmenwechsel der deutschen Klimapolitik öffnet damit die Tür, die europäische und internationale Kooperation zu stärken. Dazu ist es aber notwendig, neben der europäischen auch die globale Klimapolitik neu auszurichten. Auch dort sollten sich die Verhandlungen statt auf nationale Mengenziele auf CO2-Preise konzentrieren. Die erforderliche Kooperation wird möglich, wenn die Regierungen Transferzahlungen strategisch und reziprok nutzen. So könnte die Effektivität der Klimapolitik erhöht werden und es ließen sich die entstehenden Verteilungskonflikte entschärfen.
Auf den ersten Blick scheinen die Stichworte der Überschrift schwer miteinander in Verbindung zu bringen: Die Kreisumlage ist eine Abgabe im Sinne des § VWGO § 80 VWGO § 80 Absatz I Nr. 1 VwGO zur Fussnote 1, da für sie damit das im allgemeinen Abgabenrecht geltende Vertragsformverbot zu beachten sein dürfte, wird eine Kreisumlage regelmäßig durch Verwaltungsakt zu erheben sein, nicht aber Regelungsgegenstand vertraglicher Gestaltung sein können. zur Fussnote 2 Wenn damit also zu konstatieren ist, dass die Durchsetzung der Kreisumlage kein geeigneter Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist, ist damit noch nicht gesagt, dass diese konsensuale Handlungsform damit keinerlei Anwendungsbereich bei der Verteilung der Finanzmittel im kreisangehörigen Raum hätte. Tatsächlich gewinnt der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages gerade im Zusammenhang mit der Bestimmung der Kreisumlage immer mehr an Bedeutung. Dies ist Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Was sich hieraus ergibt, warum der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen durchaus ein Mittel zur rechtssicheren Bestimmung der Kreisumlage sein kann und eine Möglichkeit darstellt, Rechtssicherheit zu schaffen und damit Konflikte zu vermeiden, soll nachstehend dargelegt werden.
Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gehört zum Kernbereich der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG schützt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf der örtlichen Ebene. Eine rein erwerbswirtschaftlich-fiskalische Tätigkeit ist Kommunen zwar untersagt, geht es aber darum, zur Erledigung kommunaler Aufgaben, also zu öffentlichen Zwecken tätig zu werden, ist es ihnen nicht nur erlaubt, sich wirtschaftlich zu betätigen, sondern hierdurch auch Gewinne zu erzielen. Welche Rechtsform hierfür genutzt wird, ist ohne Belang. Die Gemeinde kann kraft Formenwahlrechts bei wirtschaftlichen Betätigungen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich handeln und für wirtschaftliche Unternehmen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen wählen.3 Damit stehen der Kommune - im Beitrag soll vereinfachend nur von der Gemeinde die Rede sein - auch die Gestaltungsformen des Gesellschaftsrechts zur Verfügung. Gründet die Gemeinde eine Aktiengesellschaft4 oder GmbH, sehen die gesetzlichen Vorgaben in den Bundesländern vor, dass ausreichende kommunale Einwirkungs-, Mitsprache- und Kontrollrechte in der Gesellschaft gewahrt sein müssen, doch kann das Gesellschaftsrecht des Bundes durchaus zu Beschränkungen führen, die in der Praxis manchmal kommunalpolitische Enttäuschungen auslösen können. Mancher Gemeindevertreter verbindet mit der Beteiligung an einer privatrechtlich strukturierten Gesellschaft die Hoffnung auf weitreichende unbeschränkte Einflussmöglichkeiten, also vor allem die Möglichkeit, durch Weisungen oder Informationsverlangen gegenüber den gemeindlichen Vertretern - bildlich gesprochen -, die Gesellschaft zur verlängerten Werkbank für die Erfüllung kommunaler Aufgaben zu machen.
Flüchtlingsintegration
(2023)
Die Ausgleichszahlungen für die Integration von Flüchtlingen sind anzupassen, mit der Beobachtungspflicht geht eine Anpassungspflicht einher, erläutert Fachanwalt Matthias Dombert. Kosten bei übertragenen kommunalen Aufgaben müssen immer wieder realitätsgerecht ermittelt werden. In seinem Gastbeitrag erläutert er die Rechtslage.
Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene KJSG rückt in den verfassungsgerichtlichen Fokus. Die Städte Schwerin und Rostock wehren sich mit Verfassungsbeschwerden gegen die mit dem neuen Gesetz verbundenen Kosten – weil die Schätzung des Bundes zu niedrig ist, und das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch leerläuft. Die Grundzüge der kommunalen Rechtsposition werden nachstehend erläutert – um damit Sensibilität für ein Thema zu schaffen, dem auf der kommunalen Ebene weiterhin Beachtung geschenkt werden sollte.
Theoretischer Hintergrund:
Selbsterfahrung ist zentraler Bestandteil der Psychotherapieausbildung. Gleichzeitig wurde Selbsterfahrung selten empirisch untersucht.
Fragestellung:
Ziel unserer Studie war es, Bedingungen und Effekte hilfreicher Selbsterfahrung zu explorieren.
Methode:
Vierzehn verhaltenstherapeutische Ausbildungskandidat_innen wurden anhand halbstrukturierter Leitfadeninterviews befragt. Die Auswertung erfolgte mittels qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring (2015).
Ergebnisse:
Verschiedene Bedingungen wurden mit hilfreich erlebter Selbsterfahrung in Zusammenhang gebracht: Merkmale der Selbsterfahrungsleitung (u. a. Durchführungskompetenz), der Organisation, der Teilnehmer_innen (Lernbereitschaft), die behandelten Themen und die eingesetzten Techniken, sowie eine tragfähige Arbeitsbeziehung. Berichtete positive Effekte waren u. a. die Förderung interpersoneller Kompetenzen. Zudem wurden Nebenwirkungen und negative Effekte formuliert (u. a. Erschöpfung).
Schlussfolgerungen:
Bedingungen zur Durchführung von als hilfreich erlebter Selbsterfahrung und Effekte von Selbsterfahrung wurden aus Sicht der Teilnehmer_innen extrahiert.
Ein Jahr nach der Gründung der Potsdamer Law-Clinic „Legal-UP“ ziehen die Mitarbeitenden der Universität Potsdam in einem Werkstattbericht Bilanz. Sie stellen ein Projekt vor, das es angehenden Jurist:innen ermöglicht, mit Fokus auf digitale Arbeitsweisen praktische Erfahrungen in der Beratung zu sammeln. Viele Anwält:innen unterstützen die Studierenden als Mentor:innen und sichern die Qualität der studentischen Rechtsberatung. Eine Chance, jungen Menschen den Anwaltsberuf schon in der Ausbildung nahe zu bringen.
§ 219a StGB
(2023)
„Und damit ist der Gesetzentwurf angenommen“, heißt es am Freitag den 24. Juni 2022 um 10:33 Uhr im Deutschen Bundestag. Unter Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde soeben die Streichung des § 219a StGB beschlossen. § 219a StGB stellte es bis dahin unter Strafe, wenn Ärzt:innen frei zugänglich Informationen zum Schwangerschaftsabbruch etwa auf ihrer Website zur Verfügung stellten. Der vorliegende Beitrag gibt einen chronologischen Überblick über diese nun historische Norm von deren Entstehung bis zu ihrer jüngst beschlossenen Abschaffung.
Eine vollumfängliche Beleuchtung des § 219a StGB ist insbesondere aufgrund der divergierenden Ansichten zur Geschichte der Norm, des Normcharakters und der mit der Abschaffung einhergehenden weiteren Reformbestrebungen lohnenswert.
Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete.
Everything goes
(2022)
Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik.
Digitales Versammlungsrecht?
(2021)
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.
Waldökosysteme unterliegen vielfältigen Einflüssen wie forstlicher Bewirtschaftung, Stickstoffdeposition, Veränderung des Grundwasserspiegels oder der Einwanderung invasiver Arten. Die Wiederholung historischer Vegetationsaufnahmen ist ein wichtiges Mittel, um Veränderungen der Pflanzengesellschaften zu dokumentieren und mögliche Hauptursachen (Treiber) zu bestimmen. Wir haben 2015 den Vegetationswandel auf 140 semi-permanenten Plots in Wirtschaftswäldern der Elbtalniederung im Nordostdeutschen Tiefland (Sachsen-Anhalt, Brandenburg) untersucht. Die Erstaufnahme erfolgte von 1956 bis 1963. Die Vegetationsaufnahmen decken ein fast einzigartig breites Spektrum unterschiedlicher Waldstandorte ab, das von Feuchtwäldern (Au-, Bruch- und Moorwäldern des Alnion incanae, Alnion glutinosae und Betulion pubescentis) über bodensaure Eichen-Mischwälder (Quercion roboris) bis hin zu bodensauren, meist trockenen Kiefernwäldern mit unterschiedlicher Nährstoffausstattung (Dicrano-Pinion) reicht.
Die Veränderungen der Vegetation haben wir mit Hilfe von Bestandesdaten, Gewinner- und Verliererarten, der α- und β -Diversität sowie der Ellenberg-Zeigerwerte für Stickstoff, Reaktion, Feuchte und Licht analysiert. Dabei wurden, anders als in den meisten bisherigen Wiederholungsuntersuchungen, auch Flächen berücksichtigt, auf denen bis zur Zweitaufnahme ein vollständiger Bestandeswechsel stattgefunden hatte.
Insbesondere in den Feuchtwäldern und den bodensauren Wäldern mit mäßig guter Nährstoffversorgung sind Wechsel der Hauptbaumarten zu verzeichnen; außerdem wurden viele Kiefernbestände zwischenzeitlich neu begründet. Die Artenzahl hat insgesamt und in fast allen Waldtypen abgenommen, die β-Diversität ist jedoch unverändert geblieben bzw. hat sich erhöht. Die Zeigerwerte deuten auf eine Abnahme der Bodenfeuchte in den Au-, Bruch-, und Moorwäldern hin, während insbesondere die bodensauren Kiefernwälder dunkler, nährstoffreicher und feuchter geworden sind. Die Anzahl der Verlierer-Arten ist mehr als doppelt so hoch wie die der Gewinner-Arten, jedoch mit unterschiedlicher Entwicklung in den einzelnen Waldtypen. Insbesondere die nassen und feuchten Wälder, die bodensauren Eichen-Mischwälder und die Flechten-Kiefernwälder haben die meisten ihrer charakteristischen Arten verloren.
Veränderungen der Vegetation in den Feuchtwäldern gehen v. a. auf lokal gesunkene Grundwasserspiegel und eine dadurch gestiegene Nährstoffverfügbarkeit zurück; die Artenzusammensetzung der Auwälder wurde zudem sehr stark durch forstliche Eingriffe beeinflusst. Ursachen für den Trend zu feuchteren und nährstoffreicheren Bedingungen in ehemals trockenen bodensauren Kiefern- und Eichenwäldern sind Stickstoffeinträge sowie eine Sukzession nach Aufgabe historischer Waldnutzungs-formen (Streunutzung, Waldweide). Obwohl sich die einzelnen Waldtypen unterschiedlich entwickelt haben, sind Eutrophierung, sinkende Grundwasserspiegel und Waldbaumaßnahmen insgesamt die wichtigsten Ursachen für die beobachteten Vegetationsveränderungen. Forstliche Eingriffe wie Kahlschlag und Bestandesumbau mit Baumartenwechsel sind zugleich die Hauptursache dafür, dass es trotz Nivellierung des Standortsgradienten, gemessen an der β-Diversität, nicht zu einer Homogenisierung der Vegetation gekommen ist.
Pulp Science?
(2023)
Dieser Beitrag untersucht, welche latente Struktur sich in der Reflexivität von Lehramtsstudierenden identifizieren lässt. Es wird gefragt, inwieweit sich entlang eines Kohortenvergleichs differente Strukturen in der Reflexivität erkennen lassen und wie Lehramtsstudierende die Notwendigkeit und die Häufigkeit der Reflexion sowie die aus der Reflexion hervorgehenden Einsichten einschätzen. Hierfür werden Daten von Studierenden des Lehramts für Grund-, Sekundar-, Förderschulen und Gymnasien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg genutzt. Bei der Operationalisierung von Reflexivität wurde die IRIS-Skala in einer auf den Schulkontext modifizierten Variante adaptiert sowie einzelne Items neu entwickelt. Die Faktorenanalyse repliziert die angenommene Mehrdimensionalität der Reflexivität mit vier Faktoren. Zudem zeigen sich kohortenspezifisch differente Strukturen in der Reflexivität, die auf Umstrukturierungs-, Verdichtungs- und Weiterentwicklungsprozesse im Bereich implizites Wissen und Reflexivität verweisen, wie in der Kompetenzentwicklungsphasentheorie und in entwicklungs- und berufsbiographietheoretischen Ansätzen postuliert wird. Mittelwertvergleiche zwischen den Studierendengruppen verweisen auf tendenzielle Zuwächse in den Dimensionen.
Selbstreflexion ist erklärtes Ziel der Eignungsabklärung und ein intendierter Effekt von Online Self Assessments (OSA). In Deutschland setzen die lehrkräftebildenden Hochschulen OSA nahezu flächendeckend ein, um Studieninteressierten der Lehrämter eine Unterstützung bei der Studienwahl zu bieten. Es erscheint lohnenswert, die Selbstreflexion von Studienanfängern zu betrachten und Zusammenhänge und Unterschiede hinsichtlich verschiedener Merkmale wie Geschlecht, Alter und angestrebtes Lehramt zu untersuchen. In einer Querschnittserhebung per Fragebogen bei (n = 3741) Erstsemesterstudierenden der Lehrämter an n = 10 Hochschulstandorten kann gezeigt werden, 1) dass angehende Lehrkräfte sich hinsichtlich ihrer Selbstreflexion hoch einschätzen, 2) dass es einen signifikanten altersbezogenen Unterschied bei der Selbstreflexion gibt, 3) dass sich weibliche Studierende signifikant selbstreflektierter einschätzen als ihre männlichen Kollegen und 4) dass Studierende unterschiedlicher Lehrämter sich in ihrer selbsteingeschätzten Selbstreflexion signifikant unterscheiden.
Ein Modellseminar, welches deutschdidaktische mit digitalisierungsbezogenen Kompetenzerwerbsprozessen konsequent vernetzte, wurde im Rahmen einer Aktionsforschung untersucht. Hierbei wurde die Lösung eines komplexen Problems (Entwicklung eines digitalen, interaktiven Lernbuchs für einen medienintegrativen Literaturunterricht mit der Open Source Software H5P) von den Studierenden eingefordert und der Lösungsprozess anhand von sog. Digital Narratives (digitalen, auditiven Erzählungen) reflektiert. Die so entstandenen Reflexionspodcasts sollten Einblick in die persönlich bedeutsamen Lerngeschichten der Studierenden geben und erstens für die Dozentin eine systematische Reflexion der eigenen Lehrpraxis in Form einer Aktionsforschung ermöglichen. Zweitens waren sie ein Reflexionsanlass für die Studierenden hinsichtlich ihrer eigenen Problemlöseprozesse, wobei dieser Fokus hier skizziert, aber nicht fokussiert wird. Die Podcasts wurden anhand thematischer Analysen qualitativ ausgewertet. Die Daten gaben Hinweise darauf, dass besonders die eingeforderte Verknüpfung von fachdidaktischen und medialen Aspekten für die Studierenden eine Hürde war. Ebendiese regte aber auch zum vertieften Nachdenken über gute Aufgabensets in einem medienintegrativen Literaturunterricht an. Ein Großteil der Studierenden war nach dem Projekt motiviert, im eigenen Deutschunterricht zukünftig mit digitalen Tools zu arbeiten, wobei auch eine Sensibilisierung hinsichtlich Nutzens und Grenzen solcher stattfand. Aus der datengestützten Beobachtung, Deutung und Ursachenidentifikation leitet die Dozentin Konsequenzen für die Weiterentwicklung des Modellseminars und persönliche Professionalisierung ab.
Der Beitrag fragt nach einer Bildungsrelevanz Forschenden Lernens in der Lehrkräftebildung und richtet diese auf ein sinn- und verantwortungsvolles Sich-ins-Verhältnis-Setzen zu unterrichtsrelevanten Szenarien aus. Damit erschöpft sich Forschendes Lernen nicht in datenfokussierten Untersuchungen, sondern leistet einen Beitrag zum Aufbau einer Lehrer:innenpersönlichkeit, die sich in transformatorischen Bildungsprozessen dem Wagnis einer Konfrontation mit Kontingenz aussetzt und durch Irritation des Erfahrungshorizonts Unterrichtssituationen differenziert und nachhaltig reflektiert. Plädiert wird für eine Situationssensibilität jenseits des vermeintlichen In-den-Begriff-Bekommens durch Datafizierung und schematische Verhaltensmuster.
Dieser theoretisch ausgerichtete Beitrag schlägt eine weltbeziehungssoziologische Ergänzung des strukturtheoretischen Verständnisses von Reflexion als Befremdung des eigenen Blicks vor und diskutiert die Frage, inwiefern weltbeziehungssoziologische Annahmen das Konzept der Reflexion durch das Einfangen seiner Ambivalenz schärfen können. Hierzu wird ein empirisches Fallbeispiel herangezogen, in welchem eine reflexive Umgangsweise mit widersprüchlichen Anforderungen an die schulische Praxis – das doppelte Distanzieren – sichtbar wird. Mit Bezug auf die Weltbeziehungssoziologie wird die rekonstruierte Umgangsweise als situative Entfremdung theoretisiert. Ausblickhaft werden Konsequenzen für Forschung und Lehre skizziert.
Wiederkehrend wird die Interaktion zwischen Studierenden als Gelingensbedingung für eine Reflexionsförderung angenommen. Allerdings besteht ein Desiderat darin, Reflexion als in der Interaktion hervorgebrachtes Phänomen zu beforschen. Der Beitrag greift dieses Desiderat auf und begründet zunächst die Notwendigkeit einer interaktionsorientierten Perspektive für die Gestaltung und Beforschung von Reflexionsanlässen. Am Beispiel einer Design-Based-Research-Studie zur Reflexion künstlerisch-ästhetischer Überzeugungen von Musikstudierenden wird im Beitrag dargelegt, wie die Interaktion gezielt für die Gestaltung von Reflexionsanlässen berücksichtigt werden kann. Die empirischen Ergebnisse der Studie zeigen auf, wie hochtransaktive Redebeiträge in Studierendengesprächen als Gelingensmerkmale für die gemeinsame Hervorbringung von Reflexionsprozessen verstanden werden können.
In diesem Beitrag werden aus einer Metaperspektive vier verschiedene Reflexionsformate aus dem Bielefelder Projekt „BiProfessional“ der Qualitätsoffensive Lehrerbildung gegenübergestellt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden mit Blick auf das Reflexionsverständnis, den Reflexionsgegenstand und den jeweiligen Zugang beschrieben. Am Ende des Beitrags werden Konsequenzen für eine multiparadigmatische Lehrkräftebildung aufgezeigt.
Ausgehend von der Diskussion um die Zentralität von Reflexionen in der Lehrkräftebildung wird die Vielschichtigkeit des Konstrukts Reflexion kritisch beleuchtet. Es wird darin einerseits ausgeführt, welche möglichen Konsequenzen die oft fehlende Trennschärfe des Reflexionsbegriffs haben kann. Ein Augenmerk wird dabei auch auf Bereitschaft zur Reflexion gelegt, z. B. in der Frage, ob es nicht sinnvoll ist, Reflexionen in bestimmten Situationen absichtsvoll zu vermeiden. Andererseits wird aufgezeigt, dass dem Reflektieren im Professionalisierungsprozess eine doppelte Funktion zukommt: Lernen von Reflexion und Lernen durch Reflexion; das Reflektieren ist also sowohl ein Mittel zur Erreichung spezifischer Professionalisierungsziele als auch ein eigenständiges Professionalisierungsziel. Im Beitrag wird zudem an verschiedenen Stellen auf die Herausforderungen eingegangen, die sich aus den jeweiligen Überlegungen für Forschung und Lehre ergeben.
Seit John Dewey und Donald Schön besteht weitgehender Konsens, dass Reflexivität eine wichtige Kompetenz von Lehrkräften darstellt und die Reflexion in den Unterrichtsalltag einer Lehrkraft integriert sein sollte. Es wird davon ausgegangen, dass Reflexion, wenn sie absichtsvoll und zielgerichtet eingesetzt wird, die berufliche Entwicklung einer Lehrkraft positiv beeinflussen kann. Überzeugungen, Einstellungen und Verhaltensweisen können durch die Reflexion bewusster wahrgenommen und verändert werden. Sie regt Lernprozesse an, stärkt Eigenverantwortung und Autonomie und steigert die Berufszufriedenheit. Allerdings birgt die Förderung von Reflexivität im Rahmen der Lehrkräftebildung einige Schwierigkeiten und trotz nunmehr über 40 Jahren theoretischer sowie empirischer Erörterung bleiben bis heute auch verschiedene Fragen unbeantwortet. Im Beitrag werden auf Grundlage der aktuellen Diskussion das Konzept der Reflexion sowie Möglichkeiten und Grenzen der Förderung von Reflexivität dargelegt und es wird aufgezeigt, welche besonderen Herausforderungen der Lehrberuf hierbei birgt. Abschließend wird erörtert, welche aktuellen Forschungslücken und -desiderate bestehen.
Reflexion – unhinterfragt eines der wichtigsten Worte im Kontext der Lehrkräftebildung. Fest verankert in den bundesdeutschen Bildungsstandards sind in Forschung und Lehre die Suche nach Evidenz und die Unterstützung (angehender) Lehrkräfte ständiger Antrieb unzähliger Akteur:innen aller Phasen der Lehrkräftebildung. Wenngleich begriff liche Unklarheiten die Kommunikation von Forschungsergebnissen nicht immer intuitiv und die Unterstützung in der Lehre nicht immer praktikabel werden lassen, besteht Einigkeit darüber, dass ein Diskurs zur reflexiven Professionalisierung von Lehrkräften geführt werden muss. Aus diesem Grund veranstalteten die beiden QLB-Projekte PSI-Potsdam der Universität Potsdam und K2teach der Freien Universität Berlin vom 5. bis 7. Oktober 2022 die Onlinetagung „Reflexion in der Lehrkräftebildung. Empirisch – Phasenübergreifend – Interdisziplinär“. Ausgehend von den verschiedensten Fachdisziplinen diskutierten Akteur:innen aller Phasen der Lehrkräftebildung unterschiedlicher Standorte Ergebnisse empirischer Studien und Erfahrungen aus der Arbeit mit (angehenden) Lehrkräften. Beiträge der Tagung sind in diesem Buch festgehalten und sind als Momentaufnahme eines sich ständig entwickelnden Themenfelds zu verstehen. Forschende und Lehrende haben mit dieser Momentaufnahme die Möglichkeit, Eindrücke für die eigene Arbeit aufzunehmen und weiterzuentwickeln.
Wie bewerten begabte und leistungsstarke Jugendliche in separaten Spezialklassen ihren Unterricht?
(2022)
Leistungsstarke und besonders begabte Schüler*innen werden im Unterricht oft nicht genügend gefordert. In speziellen Klassen für besonders Leistungsstarke und Begabte kann der Unterricht stärker auf die Lernmöglichkeiten dieser Gruppe zugeschnitten werden. Spezialklassen gelten insgesamt als leistungsförderlich, Studien zur Unterrichtsqualität sind bisher jedoch rar. In dieser Studie wird untersucht, wie Schüler*innen der Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) im Land Brandenburg die Qualität ihres Unterrichts in Deutsch und Mathematik im Vergleich zu Schüler*innen von Regelklassen einschätzen. Die Datenbasis bilden N = 3371 Schüler*innen der 8. und 10. Jahrgangsstufe aus 33 Schulen. Mittels Fragebögen wurden Merkmale der Unterrichtsqualität nach dem QuAIT-Modell erfragt; die Datenanalyse erfolgte mit regressionsanalytischen Mehrebenenmodellen. Die Schüler*innen der LuBK bewerten die Qualität ihres Unterrichts überwiegend positiver als die Schüler*innen der Regelklassen, Defizite zeigen sich jedoch in beiden Klassentypen bei den Qualitätsmerkmalen der inneren Differenzierung und der Mitsprache bei Unterrichtsthemen.
Zusammenfassung
Theoretischer Hintergrund: Therapeutische Adhärenz ist eine zentrale Voraussetzung zur Sicherung der Validität von Psychotherapiestudien. Bisher existieren im deutschsprachigen Raum keine Skalen zur Erfassung der Adhärenz im Bereich der Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT). Fragestellung: Ziel war es, Skalen zur Erfassung der Adhärenz von Therapeut_innen für ACT und der Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) zu entwickeln und deren Gütekriterien zu überprüfen.
Methode
Die Validierung der Adhärenzskalen basierte auf n=38 ACT- und n=31 KVT-Gruppentherapiesitzungen zur Behandlung von depressiven und gemischten Störungsbildern. Die Adhärenz wurde durch zwei Rater_innen anhand von Audioaufzeichnungen bewertet. Ergebnisse: Sowohl für die ACT-Adhärenzskala (ICC=.96) als auch für die KVT-Adhärenzskala (ICC=.98) konnten hohe Interraterreliabilitäten erreicht werden. Die konvergente Validität konnte anhand einer negativen Korrelation zwischen den beiden Skalen sichergestellt werden (r=-.95).
Schlussfolgerungen
Beide Adhärenzskalen bieten eine erste Möglichkeit, um manualgetreues Therapeut_innenverhalten in ACT- und KVT-Gruppentherapien für Patient_innen mit gemischten Störungsbildern zu erfassen. Zudem geben die Ergebnisse einen Hinweis darauf, dass sich die beiden Methoden voneinander differenzieren lassen.
Das Konnexitätsprinzip gewährleistet einen Anspruch der Kommunen gegen das Land auf Ausgleich von Mehrbelastungen, die ihnen dadurch entstehen, dass sie anstelle des Landes staatliche Aufgaben wahrnehmen. Das Land treffen in diesem Zusammenhang unterschiedliche Verpflichtungen. Abgesehen davon, dass es bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gehalten ist, eine Ausgleichsbestimmung zu erlassen, obliegt es ihm auch, Art und Weise, vor allem die Höhe des Ausgleichs zu bestimmen. Im Regelfall macht dies eine Prognose der entstehenden Kosten erforderlich: Die Anforderungen, die hiermit verbunden sind, stehen im Mittelpunkt der nachstehenden Darstellung.