350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie war bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr „Herzstück“ bildet die Einführung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners, der grenzüberschreitend tätig werdende Dienstleister bei den dafür erforderlichen Genehmigungsformalitäten unterstützen soll. Die konkrete Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners variiert unter den Mitgliedsstaaten. In Deutschland oblag die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners den Bundesländern, die zwischen vier Optionen wählen konnten: dem Kommunalmodell, dem Kammermodell, dem Landesmodell oder einem Kooperationsmodell. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Dienstleistungsrichtlinie gewählt, weil es sich um einen aktuellen Rechtsakt handelt, die Entstehungsgeschichte einen folgenreichen Umsetzungsprozess andeutete und die kommunale Ebene davon betroffen ist. Ein zentrales Element der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll.
Zur Bewältigung der drängenden Fragen der heutigen Zeit wird von den politischen Verantwortungsträgern ein klares und nachvollziehbares Konzept und Vorgehen eingefordert. Der Ruf nach einer strategischen nicht nur taktischen Ausrichtung der politischen Planung und Steuerung wird laut. Die Restriktionen der politischen Rationalität können nicht als Hinderungsgrund für die stärkere Strategieausprägung von Regierungspolitik angesehen werden, vielmehr ist der Strategiefaktor in der Politik auszubauen. Die vorliegende Arbeit stellt die Balanced Scorecard (BSC) als strategisches Managementinstrument zur Verbesserung der strategischen Planung und Steuerung der Vorhaben einer Landesregierung an der Schnittstelle zwischen Landesregierung und Ministerialverwaltung in den Fokus der Betrachtung. Entscheidend für die Anwendung eines für die Privatwirtschaft entwickelten Instruments ist dessen Anpassbarkeit an spezifische Kriterien, die sich im Kontext einer Landesregierung und deren -verwaltung ergeben. Diese qualitativen Kriterien werden mithilfe einer Matrix ermittelt. In dieser stehen sich die essenziellen Funktionen einer BSC und die Herausforderungen der BSC im Kontext einer Landesregierung gegenüber. Der empirische Teil der Arbeit stellt die BSC-Bestrebungen des Landes Brandenburg vor und analysiert diese anhand der abgeleiteten qualitativen Kriterien. Im Ergebnis der Fallstudie stellt sich vor allem die Führungsunterstützung als der erfolgsentscheidende Faktor der BSC-Konzeption und -Implementierung innerhalb der Landesregierung Brandenburg heraus. Daneben sind die Formulierung und Ableitung klarer Strategien und Ziele durch die Regierenden, die Beachtung personeller Aspekte sowie eine ausgefeilte Projektorganisation von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der BSC.
In den vergangenen Jahren gewannen in der Personalwirtschaft Begriffe wie War for Talent und Fachkräftemangel immer mehr an Bedeutung. Unternehmen der Privatwirtschaft betreiben daher gezielt Personalmarketing - öffentliche Verwaltungen bisher kaum. Obwohl die Kombination aus einer überalterten Belegschaft, sinkenden Schulabsolventenzahlen und einem weitgehend unattraktiven Arbeitgeberimage insbesondere für öffentliche Verwaltungen die Gefahr eines eklatanten Mangels qualifizierter Nachwuchskräfte birgt. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach wie Personalmarketing in öffentlichen Verwaltungen bereits erfolgreich betrieben wird und welche Erfolgsfaktoren sich daraus für den Einsatz in anderen Verwaltungen ableiten lassen. Mit Hilfe der Analyse eines Best Practice-Ansatzes und auf der Basis der für die Privatwirtschaft bereits identifizierten Erfolgsfaktoren werden diese für den erfolgreichen Einsatz von Personalmarketing in der öffentlichen Verwaltung herausgearbeitet. Der Fokus des Praxisbeispiels liegt dabei auf der Rekrutierung von Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen allgemeinen nicht-technischen Verwaltungsdienst. Als Best Practice-Beispiel dient das Ausbildungsmarketing der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Ergebnis decken sich die grundsätzlichen Erfolgsfaktoren mit denen der Privatwirtschaft. Dazu gehören u. a. das Vorhandensein eines strategischen Konzepts, die Formulierung klarer und messbarer Ziele sowie das systematische Überprüfen der Effektivität und Effizienz des Personalmarketing sowie einzelner Instrumente. Für öffentliche Verwaltungen ist es zudem besonders wichtig das Arbeitgeberimage zu verbessern. Dies sollte bei der Ansprache von Nachwuchskräften mit Hilfe moderner Medien, durch Einblicke in Verwaltungsaufgaben und die Einbindung von Eltern und Schulen geschehen.
Die Arbeit zielt darauf ab, ein tieferes Verständnis darüber zu schaffen, wodurch die Verwendung von Performance-Informationen in der öffentlichen Verwaltung bestimmt wird. Ausgehend von einer Literaturrecherche zu den wichtigsten theoretischen Erklärungen für die Verwendung von Performance-Informationen wird ein Analyseraster entwickelt, anhand dessen der Grad der Informationsverwendung in der Verwaltung operationalisiert wird. Anschließend wird eine Fallstudie über die Berliner Sozialhilfeverwaltung durchgeführt. Es kann gezeigt werden, dass verschiedene Verwaltungsakteure desselben Politikbereichs heterogene Präferenzen besitzen und sich folglich auch ihre Erwartungen an Performance-Informationen unterscheiden: Da beispielsweise die Sozialämter in den Berliner Bezirken hauptsächlich im „operativen Tagesgeschäft“ involviert sind, richtet sich ihr Hauptaugenmerk auf Kennzahlen, die diese Perspektive abdecken. Demgegenüber liegt etwa auf der Landesseite das Augenmerkt der Senatsverwaltung für Finanzen mehr auf den Kosteninformationen, da hier die Steuerung über die Globalsummenzuweisung an die Bezirke erfolgt. Es lassen sich verschiedene Indizien finden, um die Verwendung dieser Daten erklären zu können. Es wird festgestellt, dass der Schwerpunkt bislang eindimensional auf den Finanzdaten liegt. Die Verwendung lässt sich vor allem durch die subjektive politische Brisanz bestimmter Daten sowie durch die Einstellung der Führungskräfte gegenüber einer performance-basierten Steuerungsphilosophie erklären.