350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Dieses Forschungspapier fasst die zentralen Ergebnisse entsprechenden Diplomarbeit zur Steuerverwaltung in Polen zusammen. Die zentrale Fragestellung lautet, wie sich diese spezifische öffentliche Verwaltungsstruktur im Zuge der Transformation und des Beitritts zur Europäischen Union entwickelt hat und inwiefern sie heute europäischen Standards entspricht. Da es der EU in dem Bereich an Kompetenzen mangelt, besteht kein einheitliches europäisches Modell der Steuerverwaltung, an dem die polnische zu messen wäre. Die Autorin nutzt das im Rahmen der Europäisierungsforschung entwickelte Konzept des Europäischen Verwaltungsraums, um die aktuelle Gestalt der polnischen Steuerverwaltung unter Berücksichtigung verbindlicher Vorgaben der EU und deren Aktivitäten im Beitrittsprozess analysieren zu können. Ob es eine spezifisch europäische Steuerverwaltung gibt, wird anhand von Daten der OECD mit einer Clusteranalyse ausgelotet werden. Schließlich wird Polens Verortung in den differenzierten Steuerverwaltungswelten ermittelt. Desweiteren analysiert die Autorin die Verbreitung des Common Assessment Frameworks in den Steuerverwaltungen in den Staaten Mittelosteuropas thematisiert. Eine eigene Umfrage bei den polnischen Finanzämtern bringt mehr Klarheit über die Nutzung des CAF in der polnischen Steuerverwaltung. Schließlich ermittelt die Autorin mittels eines semantischen Differentials das Image der polnischen Steuerverwaltung in Deutschland und vergleicht dieses mit dem Selbstbild der deutschen Steuerverwaltung. In einer Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen zusammengeführt. Die Antwort der Autorin auf die aufgeworfene Frage nach dem europäischen Charakter der polnischen Steuerverwaltung ist verhalten optimistisch.
Aus der Einleitung Ziel der folgenden Studie ist es, die Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Polen, der Slowakei und Estland vergleichend zu analysieren. Die Schaffung eines professionellen und entpolitisierten Staatsdienstes ist eine zentrale Voraussetzung für die Konsolidierung von Marktwirtschaft und Demokratie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse im postsozialistischen Mittel- und Osteuropa. Eine Verfestigung demokratischer Institutionen und Ver-fahren kann nur gelingen, wenn die Gesetzesausführung und die damit Beauftragten selbst demokratisch legitimiert und kontrolliert sind. Das Verwaltungshandeln sollte nicht nur sachlich-inhaltlich, sondern auch personell-institutionell an Gesetz und Recht gebunden sein. Daher müssen insbesondere Fragen des Dienstverhältnisses der Beamten gesetzlich geregelt und von willkürlichen Entscheidungen der jeweiligen politischen Führung unabhängig sein. In der Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Staaten sind mittlerweile entsprechende Gesetze in Kraft. Die unterschiedlichen Zeitpunkte der Verabschiedung (1995 in Estland, 1998 in Polen und 2001 in der Slowakei) machen aber deutlich, dass die Notwendigkeit eines entsprechend den oben genannten Kriterien konzipierten Staatsdienstes keinesfalls überall erkannt wurde. Die in der Literatur verbreitete Einschätzung, dass in allen mittel- und osteuropäischen Staaten noch beachtliche Diskrepanzen zwischen den immensen politischen Herausforderungen einerseits und den begrenzten Regierungskapazitäten andererseits bestehen, deuten darauf hin, dass die Umsetzung der Beamtengesetze weiter verbesserungswürdig ist.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Aus dem Vorwort: Das vorliegende Dokument stellt einen ersten Konzeptentwurf für die Umsetzung von eGovernment im Amt für Verkehrswesen dar und dient in erster Linie als Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung im Brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die vorliegende Konzeption verdeutlicht gleichzeitig die Komplexität solcher Projekte. Die Autoren hoffen, dass Entscheidungsträger in Land und Kommune dieses Dokument auch als Anstoß und Anregung verstehen, neue Wege in der Umsetzung zu beschreiten. Obwohl es sich im AfV mit seinen drei Aufgabenbereichen Allgemeines Verkehrswesen, Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle um relativ strukturierte Prozesse handelt, ist der Veränderungsaufwand - wenn man über das Online- Wunschkennzeichen hinausgehen will - enorm. Die vorliegende Konzeption stellt eine umfassende Dokumentation dar, die technische, juristische und organisatorische Aspekte verknüpft. Diese Interdisziplinarität hat eine zum Teil inkonsistente Begriffsverwendung zur Folge, die zu Gunsten einer höheren Genauigkeit bewusst in Kauf genommen wird. Es ist klar, dass eine solche Dokumentation nicht jeden Bereich bis ins Detail erfassen kann. Die Autoren wünschen sich, dass diese Konzeption auch als Anregung für einen weiteren Austausch und zur Diskussion zwischen Wissenschaft und Praxis sowie zwischen Entscheidungsträgern und Leistungserbringern verstanden wird. Anregungen werden gern aufgenommen und in zukünftige Fassungen eingearbeitet.
Aus der Einleitung: In den letzten Jahren vollzieht sich ein gesellschaftlicher Wandlungsprozess von der Industrie- zur Informationsgesellschaft. Diese Entwicklung wird getragen vom zunehmenden Einsatz internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Mit Electronic Government (eGovernment) stößt auch die öffentliche Verwaltung die Tür zur Welt des Internets auf. Doch schon vor eGovernment hat der IuK -Einsatz im Rahmen der Verwaltungsinformatik eine lange Tradition. Der entscheidende Einschnitt folgte aber ab Mitte der 90er Jahre mit der Virtualisierung der Verwaltung: Von der Einbindung ins Internet, der Integration bestehender Systeme per Intranet bis hin zur Digitalisierung gesamter Verwaltungsabläufe. Doch lässt sich eGovernment nicht auf technische Anwendungen reduzieren. Vielmehr hat eGovernment erhebliche Potenziale zur Verwaltungsmodernisierung und rückt seit Ende der 90er Jahre in den Mittelpunkt der Diskussion um eine Verwa ltungsreform. Dabei baut eGovernment als parallele Entwicklungslinie auf einige Elemente des New Public Management (NPM) auf. Mit eGovernment verbindet sich die Hoffnung, den gewandelten Umfeldbedingungen und zunehmenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung hinsichtlich Effektivität, Effizienz, Kunden-, Qualitäts- und Wettbewerbsorientierung gerecht zu werden.
Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie war bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr „Herzstück“ bildet die Einführung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners, der grenzüberschreitend tätig werdende Dienstleister bei den dafür erforderlichen Genehmigungsformalitäten unterstützen soll. Die konkrete Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners variiert unter den Mitgliedsstaaten. In Deutschland oblag die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners den Bundesländern, die zwischen vier Optionen wählen konnten: dem Kommunalmodell, dem Kammermodell, dem Landesmodell oder einem Kooperationsmodell. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Dienstleistungsrichtlinie gewählt, weil es sich um einen aktuellen Rechtsakt handelt, die Entstehungsgeschichte einen folgenreichen Umsetzungsprozess andeutete und die kommunale Ebene davon betroffen ist. Ein zentrales Element der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll.
Zur Bewältigung der drängenden Fragen der heutigen Zeit wird von den politischen Verantwortungsträgern ein klares und nachvollziehbares Konzept und Vorgehen eingefordert. Der Ruf nach einer strategischen nicht nur taktischen Ausrichtung der politischen Planung und Steuerung wird laut. Die Restriktionen der politischen Rationalität können nicht als Hinderungsgrund für die stärkere Strategieausprägung von Regierungspolitik angesehen werden, vielmehr ist der Strategiefaktor in der Politik auszubauen. Die vorliegende Arbeit stellt die Balanced Scorecard (BSC) als strategisches Managementinstrument zur Verbesserung der strategischen Planung und Steuerung der Vorhaben einer Landesregierung an der Schnittstelle zwischen Landesregierung und Ministerialverwaltung in den Fokus der Betrachtung. Entscheidend für die Anwendung eines für die Privatwirtschaft entwickelten Instruments ist dessen Anpassbarkeit an spezifische Kriterien, die sich im Kontext einer Landesregierung und deren -verwaltung ergeben. Diese qualitativen Kriterien werden mithilfe einer Matrix ermittelt. In dieser stehen sich die essenziellen Funktionen einer BSC und die Herausforderungen der BSC im Kontext einer Landesregierung gegenüber. Der empirische Teil der Arbeit stellt die BSC-Bestrebungen des Landes Brandenburg vor und analysiert diese anhand der abgeleiteten qualitativen Kriterien. Im Ergebnis der Fallstudie stellt sich vor allem die Führungsunterstützung als der erfolgsentscheidende Faktor der BSC-Konzeption und -Implementierung innerhalb der Landesregierung Brandenburg heraus. Daneben sind die Formulierung und Ableitung klarer Strategien und Ziele durch die Regierenden, die Beachtung personeller Aspekte sowie eine ausgefeilte Projektorganisation von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der BSC.