350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Dieses Forschungspapier fasst die zentralen Ergebnisse entsprechenden Diplomarbeit zur Steuerverwaltung in Polen zusammen. Die zentrale Fragestellung lautet, wie sich diese spezifische öffentliche Verwaltungsstruktur im Zuge der Transformation und des Beitritts zur Europäischen Union entwickelt hat und inwiefern sie heute europäischen Standards entspricht. Da es der EU in dem Bereich an Kompetenzen mangelt, besteht kein einheitliches europäisches Modell der Steuerverwaltung, an dem die polnische zu messen wäre. Die Autorin nutzt das im Rahmen der Europäisierungsforschung entwickelte Konzept des Europäischen Verwaltungsraums, um die aktuelle Gestalt der polnischen Steuerverwaltung unter Berücksichtigung verbindlicher Vorgaben der EU und deren Aktivitäten im Beitrittsprozess analysieren zu können. Ob es eine spezifisch europäische Steuerverwaltung gibt, wird anhand von Daten der OECD mit einer Clusteranalyse ausgelotet werden. Schließlich wird Polens Verortung in den differenzierten Steuerverwaltungswelten ermittelt. Desweiteren analysiert die Autorin die Verbreitung des Common Assessment Frameworks in den Steuerverwaltungen in den Staaten Mittelosteuropas thematisiert. Eine eigene Umfrage bei den polnischen Finanzämtern bringt mehr Klarheit über die Nutzung des CAF in der polnischen Steuerverwaltung. Schließlich ermittelt die Autorin mittels eines semantischen Differentials das Image der polnischen Steuerverwaltung in Deutschland und vergleicht dieses mit dem Selbstbild der deutschen Steuerverwaltung. In einer Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen zusammengeführt. Die Antwort der Autorin auf die aufgeworfene Frage nach dem europäischen Charakter der polnischen Steuerverwaltung ist verhalten optimistisch.
Aus der Einleitung Ziel der folgenden Studie ist es, die Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Polen, der Slowakei und Estland vergleichend zu analysieren. Die Schaffung eines professionellen und entpolitisierten Staatsdienstes ist eine zentrale Voraussetzung für die Konsolidierung von Marktwirtschaft und Demokratie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse im postsozialistischen Mittel- und Osteuropa. Eine Verfestigung demokratischer Institutionen und Ver-fahren kann nur gelingen, wenn die Gesetzesausführung und die damit Beauftragten selbst demokratisch legitimiert und kontrolliert sind. Das Verwaltungshandeln sollte nicht nur sachlich-inhaltlich, sondern auch personell-institutionell an Gesetz und Recht gebunden sein. Daher müssen insbesondere Fragen des Dienstverhältnisses der Beamten gesetzlich geregelt und von willkürlichen Entscheidungen der jeweiligen politischen Führung unabhängig sein. In der Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Staaten sind mittlerweile entsprechende Gesetze in Kraft. Die unterschiedlichen Zeitpunkte der Verabschiedung (1995 in Estland, 1998 in Polen und 2001 in der Slowakei) machen aber deutlich, dass die Notwendigkeit eines entsprechend den oben genannten Kriterien konzipierten Staatsdienstes keinesfalls überall erkannt wurde. Die in der Literatur verbreitete Einschätzung, dass in allen mittel- und osteuropäischen Staaten noch beachtliche Diskrepanzen zwischen den immensen politischen Herausforderungen einerseits und den begrenzten Regierungskapazitäten andererseits bestehen, deuten darauf hin, dass die Umsetzung der Beamtengesetze weiter verbesserungswürdig ist.
Als Schnittstelle zwischen der Lokal- und der Staatsebene konnten die Landkreise ihre Stellung im politischen System Deutschlands bewahren und ausbauen. Optimierungsbedarf hat sich aufgrund des sozioökonomischen, technischen und demographischen Wandel sowie der öffentlichen Finanzkrise ergeben. Kreisgebietsreformmodelle und die Ausweitung der Aufgabenkooperation dominieren die Reformdebatte. Neben den verfassungsrechtlichen Anforderungen und der Akzeptanz der Reform bei den Betroffenen ist der Reformerfolg wesentlich von der Qualität der Umsetzungsstrategie abhängig. Der aktivierenden Einbeziehung der Mitarbeiter in den Reformprozess kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Aus dem Vorwort: Das vorliegende Dokument stellt einen ersten Konzeptentwurf für die Umsetzung von eGovernment im Amt für Verkehrswesen dar und dient in erster Linie als Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung im Brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die vorliegende Konzeption verdeutlicht gleichzeitig die Komplexität solcher Projekte. Die Autoren hoffen, dass Entscheidungsträger in Land und Kommune dieses Dokument auch als Anstoß und Anregung verstehen, neue Wege in der Umsetzung zu beschreiten. Obwohl es sich im AfV mit seinen drei Aufgabenbereichen Allgemeines Verkehrswesen, Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle um relativ strukturierte Prozesse handelt, ist der Veränderungsaufwand - wenn man über das Online- Wunschkennzeichen hinausgehen will - enorm. Die vorliegende Konzeption stellt eine umfassende Dokumentation dar, die technische, juristische und organisatorische Aspekte verknüpft. Diese Interdisziplinarität hat eine zum Teil inkonsistente Begriffsverwendung zur Folge, die zu Gunsten einer höheren Genauigkeit bewusst in Kauf genommen wird. Es ist klar, dass eine solche Dokumentation nicht jeden Bereich bis ins Detail erfassen kann. Die Autoren wünschen sich, dass diese Konzeption auch als Anregung für einen weiteren Austausch und zur Diskussion zwischen Wissenschaft und Praxis sowie zwischen Entscheidungsträgern und Leistungserbringern verstanden wird. Anregungen werden gern aufgenommen und in zukünftige Fassungen eingearbeitet.
Aus der Einleitung: In den letzten Jahren vollzieht sich ein gesellschaftlicher Wandlungsprozess von der Industrie- zur Informationsgesellschaft. Diese Entwicklung wird getragen vom zunehmenden Einsatz internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Mit Electronic Government (eGovernment) stößt auch die öffentliche Verwaltung die Tür zur Welt des Internets auf. Doch schon vor eGovernment hat der IuK -Einsatz im Rahmen der Verwaltungsinformatik eine lange Tradition. Der entscheidende Einschnitt folgte aber ab Mitte der 90er Jahre mit der Virtualisierung der Verwaltung: Von der Einbindung ins Internet, der Integration bestehender Systeme per Intranet bis hin zur Digitalisierung gesamter Verwaltungsabläufe. Doch lässt sich eGovernment nicht auf technische Anwendungen reduzieren. Vielmehr hat eGovernment erhebliche Potenziale zur Verwaltungsmodernisierung und rückt seit Ende der 90er Jahre in den Mittelpunkt der Diskussion um eine Verwa ltungsreform. Dabei baut eGovernment als parallele Entwicklungslinie auf einige Elemente des New Public Management (NPM) auf. Mit eGovernment verbindet sich die Hoffnung, den gewandelten Umfeldbedingungen und zunehmenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung hinsichtlich Effektivität, Effizienz, Kunden-, Qualitäts- und Wettbewerbsorientierung gerecht zu werden.
Im Zuge der im Jahre 2003 abgeschlossenen brandenburgischen Gemeindegebietsreform verloren zahlreiche Gemeinden ihre Selbständigkeit und wurden zu Ortsteilen. Um negative Auswirkungen dieses Zentralisierungsprozesses auf Bürgernähe und lokale Demokratie zu vermeiden, wertete der Landesgesetzgeber gleichzeitig die Stellung der Ortsteile in der Gemeindeordnung auf. Die vorliegende Arbeit entstand gegen Ende der ersten Legislaturperiode in den neuen Strukturen und untersucht im Anschluß an generelle Überlegungen zu lokaler Demokratie und dezentralen Organismen die Möglichkeiten der Ortsbeiräte und –bürgermeister, sich in den kommunalen Entscheidungsprozessen der Einheitsgemeinden zu behaupten. Hierzu wurde eine Auswahl brandenburgischer Ortsbürgermeister schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, daß die Ortsbeiräte und –bürgermeister zwar nur äußerst spärlich mit institutionellen Rechten ausgestattet sind, ihre Funktion für die lokale Demokratie aber vor allem durch informelle Einflußnahme erfüllen können.
Ausgehend von der These, dass kommunale Unternehmen gerade in strukturschwachen Regionen eine besondere politische und wirtschaftliche Bedeutung besitzen, wird die Entwicklung der kommunalen Wirtschaft im Land Brandenburg untersucht. Die Autoren bereiten dazu in einer Längsschnittanalyse nicht unmittelbar dazu abrufbare Daten der öffentlichen Statistik auf und untersetzen die statistische Analyse durch eine Einzelfallstudie. Im Ergebnis wird deutlich, dass Entscheidungen über Privatisierungen oder Kommunalisierungen keinen „Sachgesetzlichkeiten“ folgen, sondern politisch in Abhängigkeit von Situationsinterpretationen, Denkstilen, Macht- und Interessenkonstellationen getroffen werden. Die Offenheit der Entscheidung über die Zukunft der kommunalen Wirtschaft verweist damit auf politischen Handlungsspielraum und die politische Verantwortung für Ausbau, Erhalt oder Privatisierung kommunaler Unternehmen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie war bis zum 28. Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr „Herzstück“ bildet die Einführung eines sog. Einheitlichen Ansprechpartners, der grenzüberschreitend tätig werdende Dienstleister bei den dafür erforderlichen Genehmigungsformalitäten unterstützen soll. Die konkrete Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners variiert unter den Mitgliedsstaaten. In Deutschland oblag die Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners den Bundesländern, die zwischen vier Optionen wählen konnten: dem Kommunalmodell, dem Kammermodell, dem Landesmodell oder einem Kooperationsmodell. Als Untersuchungsgegenstand wurde die Dienstleistungsrichtlinie gewählt, weil es sich um einen aktuellen Rechtsakt handelt, die Entstehungsgeschichte einen folgenreichen Umsetzungsprozess andeutete und die kommunale Ebene davon betroffen ist. Ein zentrales Element der Dienstleistungsrichtlinie ist der Einheitliche Ansprechpartner, der zur Verwaltungsvereinfachung beitragen soll.
Zur Bewältigung der drängenden Fragen der heutigen Zeit wird von den politischen Verantwortungsträgern ein klares und nachvollziehbares Konzept und Vorgehen eingefordert. Der Ruf nach einer strategischen nicht nur taktischen Ausrichtung der politischen Planung und Steuerung wird laut. Die Restriktionen der politischen Rationalität können nicht als Hinderungsgrund für die stärkere Strategieausprägung von Regierungspolitik angesehen werden, vielmehr ist der Strategiefaktor in der Politik auszubauen. Die vorliegende Arbeit stellt die Balanced Scorecard (BSC) als strategisches Managementinstrument zur Verbesserung der strategischen Planung und Steuerung der Vorhaben einer Landesregierung an der Schnittstelle zwischen Landesregierung und Ministerialverwaltung in den Fokus der Betrachtung. Entscheidend für die Anwendung eines für die Privatwirtschaft entwickelten Instruments ist dessen Anpassbarkeit an spezifische Kriterien, die sich im Kontext einer Landesregierung und deren -verwaltung ergeben. Diese qualitativen Kriterien werden mithilfe einer Matrix ermittelt. In dieser stehen sich die essenziellen Funktionen einer BSC und die Herausforderungen der BSC im Kontext einer Landesregierung gegenüber. Der empirische Teil der Arbeit stellt die BSC-Bestrebungen des Landes Brandenburg vor und analysiert diese anhand der abgeleiteten qualitativen Kriterien. Im Ergebnis der Fallstudie stellt sich vor allem die Führungsunterstützung als der erfolgsentscheidende Faktor der BSC-Konzeption und -Implementierung innerhalb der Landesregierung Brandenburg heraus. Daneben sind die Formulierung und Ableitung klarer Strategien und Ziele durch die Regierenden, die Beachtung personeller Aspekte sowie eine ausgefeilte Projektorganisation von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der BSC.
Die Arbeit zielt darauf ab, ein tieferes Verständnis darüber zu schaffen, wodurch die Verwendung von Performance-Informationen in der öffentlichen Verwaltung bestimmt wird. Ausgehend von einer Literaturrecherche zu den wichtigsten theoretischen Erklärungen für die Verwendung von Performance-Informationen wird ein Analyseraster entwickelt, anhand dessen der Grad der Informationsverwendung in der Verwaltung operationalisiert wird. Anschließend wird eine Fallstudie über die Berliner Sozialhilfeverwaltung durchgeführt. Es kann gezeigt werden, dass verschiedene Verwaltungsakteure desselben Politikbereichs heterogene Präferenzen besitzen und sich folglich auch ihre Erwartungen an Performance-Informationen unterscheiden: Da beispielsweise die Sozialämter in den Berliner Bezirken hauptsächlich im „operativen Tagesgeschäft“ involviert sind, richtet sich ihr Hauptaugenmerk auf Kennzahlen, die diese Perspektive abdecken. Demgegenüber liegt etwa auf der Landesseite das Augenmerkt der Senatsverwaltung für Finanzen mehr auf den Kosteninformationen, da hier die Steuerung über die Globalsummenzuweisung an die Bezirke erfolgt. Es lassen sich verschiedene Indizien finden, um die Verwendung dieser Daten erklären zu können. Es wird festgestellt, dass der Schwerpunkt bislang eindimensional auf den Finanzdaten liegt. Die Verwendung lässt sich vor allem durch die subjektive politische Brisanz bestimmter Daten sowie durch die Einstellung der Führungskräfte gegenüber einer performance-basierten Steuerungsphilosophie erklären.
Die eGovernment-Aktivitäten Brandenburger Kommunen : Ergebnisse einer empirischen Untersuchung
(2003)
Thema und Zielsetzung der Arbeit: Electronic Government ist in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Modernisierungsthema für die öffentliche Verwaltung geworden. Durch das Internet wurde ein zusätzlicher Distributions- und Zugangskanal für Verwaltungsleistungen geschaffen. Der Bürger kann über Internetportale der Verwaltungen angebotene Informationen und Dienstleistungen unabhängig von Zeit und Ort nutzen. Davon profitiert insbesondere der ländlich geprägte (kreisangehörige) Raum, da der Bürger hier oft lange Wege zur Verwaltung zurücklegen muss. Die Bereitstellung von neuen Informations- und Dienstleistungsangeboten für den Bürger im Internet ist aber nur ein erster Schritt. Das eigentliche Modernisierungspotenzial von eGovernment liegt in der digitalen Neugestaltung von Prozessen und Strukturen innerhalb einer Verwaltung und der Beziehungen zu ihren externen Partnern (andere Behörden, Unternehmen, etc.). Durch die Nutzung der neuen Informations- und Dienstleistungsangebote im Internet stößt der Bürger digitale Verwaltungsprozesse an, die teils bis hin zur Distribution von Verwaltungsleistungen medienbruchfrei, digital gestaltet werden können. Zudem ermöglicht der breite Einsatz internetbasierter Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK-Technologie) den Einbezug externer Partner über Organisationsgrenzen und interne Bereichsgrenzen hinweg. Der besonderen Situation der Umsetzung von eGovernment im ländlichen Raum widmet sich das Projekt eLoGo am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam, dass seit dem 01. Januar 2001 vom Brandenburgischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur gefördert wird. Projektziel von eLoGo ist die Umsetzung und Konzeptionierung von eGovernment unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im ländlichen kreisangehörigen Raum. Informationen zur Arbeit von eLoGo finden sie im Internet unter: www.e-lo-go.de oder www.ifg.cc. Die von eLoGo vorgenommene Untersuchung bezieht sich auf zwei Bereiche: Erstens auf den Internetauftritt (Webcheck) und zweitens auf die „e-Aktivitäten“ hinter dem Portal. In einem ersten Schritt wurde im Zeitraum von April bis Juni 2002 das Internetangebot Brandenburger Kommunalverwaltungen untersucht. Anschließend wurden dann durch qualitative Befragungen in ausgewählten Kommunalverwaltungen die internen eGovernment- Aktivitäten erhoben, wie z.B. die Prozessintegration. Ziel der Untersuchung ist es, die eGovernment-Aktivitäten Brandenburger Kommunen zu bewerten, „bad“- und „good-practice“-Fälle herauszufiltern und aus den Ergebnissen erste Handlungsfelder für Politik und Verwaltung in Brandenburg aufzuzeigen.
Public Service Motivation (PSM), als ein Konzept des öffentlichen Sektors, beruht auf der Annahme bestimmter Motive, die charakteristisch für öffentlich Bedienstete sind. Mit dem Versuch dieses Konstrukt auf den Nonprofit-Sektor zu übertragen, wird das Ziel verfolgt ein tieferes Verständnis für die Motivation der Beschäftigten zu erlangen und die dazu existierenden, eher geringen Befunde der PSM-Forschung um ein qualitatives Vorgehen zu erweitern. Die vorliegende Arbeit bereitet hierfür zunächst den theoretischen Hintergrund der PSM auf und nimmt Bezug zu der von Perry (1996) weiterentwickelten Theorie der PSM. Im anschließenden empirischen Teil werden in einer Fallstudie verschiedene Anstellungsformen sowie Tätigkeitsbereiche der Nonprofit-Organisation „Deutsches Rotes Kreuz“ untersucht. Anhand der ermittelten Ergebnisse kann dabei die Existenz der PSM nachgewiesen werden. Nicht zuletzt werden durch die Wahl eines qualitativen Forschungsdesigns aufschlussreiche Erkenntnisse bezüglich der untersuchten Einflussfaktoren gewonnen. Es kann festgehalten werden, dass sich Haupt- und Ehrenamtliche in Ihrer PSM nicht gravierend unterscheiden. Hingegen die PSM zwischen Arbeitern der Verwaltungs- und Arbeitern der Street-Level-Ebene hinsichtlich ihrer Ausprägung von einander abweicht. Darüber hinaus liefert die Arbeit erste Erklärungsversuche und geht dabei unter anderem auf die Theorie der extrinsischen und intrinsischen Motivation, sowie auf die Selbstbestimmungstheorie ein.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, in dem die geplante Kreisgebietsreform für verfassungswidrig erklärt wurde, hat Auswirkungen über dieses Bundesland hinaus. Es setzt den weiterhin anstehenden Kreisstrukturreformen auch in anderen Bundesländern bestimmte verfassungsrechtliche Grenzen. Angesichts der Bedeutung dieses Urteils halten die Herausgeber es für sinnvoll, in der vorliegenden Publikation des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam erste Stellungnahmen der Fachwissenschaften einzuholen. Profunde Kenner verschiedener Fachdisziplinen – aus Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie Finanzund Regionalwissenschaft – legen ihre Sicht zu dem Urteil dar. Diese Meinungsäußerungen spiegeln die vielschichtige und zugleich auch kontroverse Debatte zu den Wirkungen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung wider.
Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur ein Gewinn für das Gemeinwesen, sondern auch für den freiwillig Engagierten. Damit er seine Potenziale ausschöpfen kann, braucht er Rahmenbedingungen, die ihn bestärken und unterstützen. Die Arbeit auf lokaler Ebene bildet dabei das Herzstück, hier ist auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren. Um sie zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, sind geeignete Strukturen notwendig. An diesem Punkt setzen die Freiwilligenagenturen an. Mit ihrem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot wollen sie Bindeglied zwischen Freiwilligen und Einrichtungen als Träger von Freiwilligenarbeit sein. Neben Erläuterungen zur Entstehungsgeschichte und zum Begriff dieser jungen Infrastruktureinrichtung widmet sich die Autorin der vorliegenden Arbeit den Wesensmerkmalen und vor allem den häufigsten Herausforderungen. Am Beispiel zweier aktiver Freiwilligenagenturen in Berlin wird untersucht, welche Rolle diese Einrichtungen bei der Förderung und der Umsetzung des bürgerschaftlichen Engagements spielen.
Über den Wandel der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vor dem Hintergrund vielgestaltiger Veränderungen in Kontext und Binnenleben von Verwaltungen wurde und wird in den verschiedenen verwaltungswissenschaftlich relevanten Disziplinen umfänglich geforscht und publiziert. Grund genug, diese Debatte an einer der ältesten kommunalen Aufgaben zu spiegeln: dem Friedhofswesen. Gerade in diesem Bereich kondensieren etwa die aktuellen gesellschaftsstrukturellen Entwicklungen in besonderem Maße. Ob und wie die Kommunen ihre Aufgabenwahrnehmung auf die veränderten Anforderungen einstellen und wie die dabei zu konstatierenden Muster zu erklären sind, ist Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie.
Vorwort des Autors: Dem hier vorgelegten Beitrag liegt eine empirische Untersuchung zugrunde, an der im Frühjahr 2004 bundesweit Städte unterschiedlichster Prägung teilgenommen haben. Die Veröffentlichung durch das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam soll dazu beitragen, Informationen zur städtischen Konzernbildung zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hier der empirische Blick auf den Konzern Stadt. Ergänzend ist Ziel, ein Modell für eine kommunale Konzernsteuerung unter Berücksichtigung jüngerer Ansätze der verwaltungswissenschaftlichen Forschung (Stichwort des „Gewährleistungsstaates“) zu skizzieren. Hierzu wird im Vorlauf der Ansatz eines kommunalen Konzerns einer theoretischen Analyse unterzogen. Abschließend wird die Skizze einer „kommunalen Gewährleistungs-Holding“ einschließlich eines kurzen Ausblicks entworfen. Die kommunale Konzernbildung ist ein Thema innerhalb des Forschungsgebietes des Public Management, das aus der zunehmenden Tendenz der Städte resultiert, Aufgaben aus der Kernverwaltung auszugliedern. Entscheidungen, öffentliche Aufgaben in unterschiedlichsten institutionellen Arrangements vom traditionellen Amt oder Fachbereich über hybride kommunale Organisationsformen wie der Sonderrechung, dem (optimierten) Regiebetrieb oder dem Eigenbetrieb bis hin zur städtischen Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft in privater Rechtsform zu erbringen, führen zu Strukturen, die im privaten Sektor als Konzerne klassifiziert würden. Aus dieser Entwicklung entsteht Forschungsbedarf sowohl aus Perspektive der Wissenschaft als auch der kommunalen Praxis. An dieser Stelle gedankt sei insbesondere Herrn Prof. Dr. Reichard und dem KWI für die Möglichkeit der Veröffentlichung sowie natürlich den Teilnehmern an der Umfrage.
Öffentlich-private Partnerschaften oder Public Private Partnerships (PPP) werden seit Mitte der Neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts in allen westeuropäischen Ländern umgesetzt. Dieses Modell der alternativen Leistungserbringung wurde mit erstaunlicher Geschwindigkeit, sektorenübergreifend und flächendeckend implementiert. Verschiedene Autoren haben den Ansatz der Netzwerk-Gesellschaft mit der Entstehung des Phänomens PPP in Verbindung gebracht. An diesem Punkt setzt diese Arbeit an: Es wird untersucht, ob Policy-Netzwerke in der Europäischen Union existierten, die die Entwicklung der staatlichen Leistungserbringung zu Public Private Partnerships forciert haben, bzw. das Thema PPP auf die Agenda setzten und weitergehend wer die relevanten Akteure sind, in welcher Konstellation diese stehen und wie sie vernetzt sind. Wenn ein derartiges Policy-Netzwerk auf europäischer Ebene existieren sollte, soll des Weiteren analysiert werden, um was für eine Art von Policy-Netzwerk es sich nach der Policy-Netzwerk-Typologie handelt. Abschließend werden die Implikationen und Effekte dieses Netzwerkes in Hinblick auf faire Zugangsmöglichkeiten, Transparenz und Wirtschaftlichkeit von Public Private Partnerships erörtert.
Aus den Vorbemerkungen: In Deutschland werden kommunale Aufgaben traditionell auf zwei unterschiedlichen kommunalen Ebenen erbracht: der Ebene der Kreisverwaltung und der Ebene der einzelnen Gemeinden (in Brandenburg: Städte und Ämter). Angesichts der in Brandenburg teilweise recht dünnen Besiedlung des ländlichen Raumes und der daraus resultierenden kleinteiligen Gemeindestrukturen werden eine größere Zahl von Aufgaben, die für Bürger in deren Alltag durchaus relevant sind, durch die Kreisverwaltungen erbracht (Beispiele sind: Sozial- und Jugendhilfe, Kfz-Zulassung, Baugenehmigungsverfahren). Die Nutzung dieser Leistungen ist für die Bürger teilweise mit erheblichen Wegen und hohem Zeitaufwand verbunden. Daher wird in den Kommunalwissenschaften seit einiger Zeit der Gedanke einer zumindest teilweisen Integration der Leistungserbringung von Kreis- und Gemeindeverwaltungen diskutiert. Grundidee dabei: die Bürger sollen wohnortnah – z.B. in ihrem Amt – „unter einem Dach“ Dienste des Kreises ebenso wie die des Amtes beantragen und entgegennehmen können. Dies kann durch Übertragung von Aufgaben vom Kreis auf die Amts- oder Stadtverwaltung oder durch gemeinsame Leistungserbringung durch Kreis und Amt erreicht werden. Hier können mithilfe der Möglichkeiten von eGovernment klassische Grenzen überwunden werden. Das setzt voraus, dass eGovernment nicht nur auf die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und ihrer Adressaten reduziert wird. Vielmehrbeinhaltet eGovernment auch ein Gestaltungspotenzial zur Reorganisation der internen Verwaltungsprozesse und Leistungsorganisation. Wichtiges Ziel des Landkreises Potsdam-Mittelmark ist es, unter Ausnutzung des IT-Gestaltungspotenzials Leistungen des Kreises vor Ort in den Gemeinden anzubieten. Leitbild dieser Neustrukturierung stellt das Konzept der integrierten Kommunalverwaltung dar, das der Kreistag im Jahr 2000 mit einem umfassenden Modernisierungsleitbild verabschiedet hat. Durch eine integrierte Kommunalverwaltung soll die oben erwähnte kommunale Zweigliederung (Kreis- und Gemeindeverwaltung) aus der Sicht des Bürgers reduziert werden. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will das technische Gestaltungspotenzial von eGovernment nutzen, um häufig nachgefragte Leistungen des Kreises auf die kreisangehörigen Gemeinden zu übertragen. Dazu arbeitet der Kreis mit den vier kreisangehörigen Pilotgemeinden Beelitz, Rehbrücke, Stahnsdorf und Wiesenburg in gemeinsamen Arbeitsgruppen zusammen.
Gesetzliche Informationspflichten wie Meldungen, Anträge, Erklärungen und Berichte übernehmen in einem modernen sozialen Rechtsstaat eine wichtige Kontroll- und Entscheidungsfunktion. So bildet die jährliche Steuererklärung für Finanzbehörden ein unverzichtbares Mittel zum Vollzug von Steuergesetzen. Statistiken wiederum geben Regierung und Parlament wichtige Anhaltspunkte für wirtschaftspolitisches Handeln. Die Bereitstellung und Übermittlung solcher Informationen ist jedoch nicht umsonst. In den Niederlanden werden Kosten, die Unternehmen aus der Befolgung gesetzlicher Informationspflichten entstehen, als administrative Lasten bezeichnet. Zur Berechnung administrativer Lasten in Euro wurde Anfang der 1990er Jahre vom niederländischen Forschungsinstitut EIM das Messinstrument Mistral (heute: SKM) entwickelt, welches den Ausgangspunkt für ein umfassendes niederländisches Reformprojekt zur Reduzierung administrativer Lasten bildete. Mittlerweile wird das SKM nicht nur in den Niederlanden angewendet. Vielmehr diente das niederländische Projekt einer Vielzahl europäischer Staaten und der Europäischen Union selbst als Blaupause für eigene Projekte zur Reduzierung von Bürokratiekosten. So übernahm beispielsweise die deutsche Bundesregierung 2006 das SKM als Grundlage für ihr Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. Die vorliegende Diplomarbeit richtet den Fokus auf den niederländischen Policyprozess zur Reduzierung administrativer Lasten. Analysiert werden dabei die einzelnen Phasen, angefangen von der zunehmenden Problemwahrnehmung Anfang der Mitte 1980er Jahre bis zur Umsetzung des Reformansatzes der zweiten Balkenende-Regierung 2004. Die Analyse unterstreicht, dass dem Reformprogramm der zweiten Balkenende-Regierung ein langjähriger Lernprozess vorangegangen ist. Ein SKM steht den Niederlanden zumindest theoretisch schon seit 1993 zur Verfügung. Damit war aber nicht gleichzeitig auch eine flächendeckende Anwendung verbunden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen wurden sukzessive geschaffen. Insbesondere galt es, politikfeldübergreifend eine adäquate Infrastruktur aufzubauen. Das Instrument SKM übernahm im niederländischen Reformprozess folgende Funktionen: 1. Katalysatorfunktion Mit der ersten Bürokratiekostenmessung 1994 gelang es, das Bewusstsein der Politiker so zu stärken, dass die Kok-Regierung ein Reduzierungsziel von 25% formulierte. Für den Übergang zwischen Agenda Setting und Politikformulierung kann der Quantifizierung administrativer Lasten damit eine wichtige Katalysatorfunktion zugeschrieben werden. 2. Transparenzfunktion Am Beispiel des niederländischen Landwirtschaftsministeriums wird aufgezeigt, dass das SKM in den Niederlanden eine wichtige Transparenzfunktion bei der Aufdeckung von Reduzierungsmöglichkeiten übernommen hat. 3. Stärkung des Kostenarguments Eine adäquate Gesetzesfolgenabschätzung sollte eine gründliche Abwägung zwischen Kosten und Nutzen einer Informationspflicht beinhalten. Für den Nutzen einer Regelung können Befürworter einer Regelung stets gute Argumente aufweisen. Demgegenüber beschränkt sich die Argumentationsgrundlage bei den administrativen Lasten nicht selten auf die qualitative Äußerung, dass diese bestehen. Zusätzliches Gewicht bekommt die Kostenseite allerdings durch die systematische monetäre Ausweisung administrativer Lasten. Die bestehende Asymmetrie zwischen Nutzen und Kosten in einer Gesetzesfolgenabschätzung wird somit mit Hilfe des SKM verringert. 4. Monitoringfunktion Die Formulierung quantitativer Abbauziele setzt eine quantitative Evaluierung voraus. In den Niederlanden findet ein entsprechendes Monitoring seit 1999 statt. Dies war jedoch erst durch die systematische Erfassung administrativer Lasten mittels quantitativer Verfahren möglich geworden. 5. Planungsfunktion Mit Beginn der Regierung Balkenende II erstreckt sich die quantitative Zielstellung nicht mehr nur auf die Reduzierung bestehender Lasten, sondern erfasst auch die Zunahme infolge neuer gesetzlicher Regelungen. Die Formulierung eines solchen Nettoziels macht auch die Planung von neuen administrativen Lasten notwendig (ex ante Abschätzung über die Folgen neuer Gesetzgebung mit dem SKM). 6. Kontrollfunktion Um das Ziel einer Nettoreduzierung erreichen zu können, sieht der Ansatz der Regierung Balkenende II die Anwendung administrativer Lastenplafonds vor. Die Voraussetzungen, administrative Lasten wie eine Art Haushaltstitel zu behandeln, wurden jedoch erst durch die Anwendung von SKM geschaffen. Dem SKM kann damit zumindest indirekt eine Kontrollfunktion zugewiesen werden. 7. Symbolfunktion Dem Reformprojekt kann eine Symbolfunktion zugewiesen werden. Denn in der niederländischen Öffentlichkeit und im Ausland entsteht, zumindest oberflächlich betrachtet, der Eindruck, dass die Niederlande rein rechnerisch erhebliche Erfolge beim Bürokratieabbau erreicht haben.
In Japan wurden die sogenannten „Heisei no Daigappei“ (Große kommunale Gebietsreform) im Zeitraum von 1999 bis 2006 durchgeführt. Im Ergebnis hat sich die Anzahl der Gemeinden von 3.232 auf 1.727 – also um die Hälfte – reduziert. Auch in den neuen Bundesländern in Deutschland sind in den letzten Jahren wieder kommunale Gebietsreformen (Gemeindefusionen) durchgeführt worden. Trotzdem gibt es in Deutschland noch etwa 12.000 Gemeinden. Im Vergleich mit Japan ist die Gemeindegröße also deutlich geringer. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die Reformunterschiede zwischen Deutschland und Japan erklärt werden. Gefragt wird nach der „Richtung“ und der „Stärke“ der verschiedenen Vektoren (Einflussfaktoren) im Reformprozess der Gemeindefusionen. Besonders reformfördernd wirken in Japan die Vektoren Dezentralisierungsdruck und öffentliche Finanzkrise. Die Unterschiede zwischen Japan und Deutschland beim Vektor demographischer Wandel konnten nicht betrachtet werden. In Deutschland sind für den Reformfortschritt vor allem die Vektoren bürgernahe Demokratie, örtliche Verbundenheit, die Existenz des Ehrenamtsprinzips sowie die Ergänzungsfunktion der Kreise und Ämter ausschlaggebend. Insgesamt betrachtet wirken die Vektoren in Japan stärker reformfördernd als in Deutschland. Deshalb sind im Reformergebnis die Gebietsstrukturen der Gemeinden in Japan derzeit größer als in Deutschland.
Switches between political and administrative positions seem to be quite common in today’s politics, or at least not so unusual any longer. Nevertheless, up-to-date empirical studies on this issue are lacking. This paper investigates the presumption, that in recent years top bureaucrats have become more politicised, while at the same time more politicians stem from a bureaucratic background, by looking at the career paths of both. For this purpose, we present new empirical evidence on career patterns of top bureaucrats and executive politicians both at Federal and at Länder level. The data was collected from authorized biographies published at the websites of the Federal and Länder ministries for all Ministers, Parliamentary State Secretaries and Administrative State Secretaries who held office in June 2009.
Community Organizing in Deutschland : Eine "neue" Möglichkeit zur Vitalisierung Lokaler Demokratie?
(2010)
Als Instrument der Bürgerbeteiligung wurde Community Organizing von Saul D. Alinsky zum ersten Mal 1939 in Chicago/Illinois erfolgreich umgesetzt. Konzeptionell speist es sich aus der Stadtsoziologie, der sozialen Arbeit sowie einer interkulturell ausgerichteten, politischen Erwachsenenbildung. In den USA hat es sich seitdem auf lokaler und überregionaler Ebene etabliert und wird nun auch in Deutschland rezipiert und zunehmend projekthaft umgesetzt. Diese Arbeit beschreibt das Konzept des Community Organizing in Deutschland explorativ und zeigt fördernde und hemmende Faktoren für dessen Umsetzung auf. Zudem wird das Konzept für den deutschen Fall bezüglich partizipativer Demokratietheorien theoretisch diskutiert und verortet: Kann Community Organizing der Theorie der partizipativen Demokratie zugeordnet werden? Hierfür wurde die Ausprägung der Kriterien Deliberation, direkter Demokratie im weitesten Sinne, Dezentralisierung, Segmentierung und Delegation untersucht und bewertet. Die zweite Frage setzt sich mit der Wirksamkeit von umgesetzten Community Organizing-Projekten auseinander: Kann es als erfolgreiches Bürgerbeteiligungsinstrument auf lokaler Ebene betrachtet werden und inwiefern können dabei die demokratietheoretischen Kriterien Legitimität, Effektivität und Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden?
Motivation: Die Durchführung von Prozessen in der öffentlichen Verwaltung des kreisangehörigen und eher ländlich geprägten Raumes unter intensiver Nutzung der Informationstechnik (local eGovernment) war Gegenstand der Forschung im Projekt „eLoGo“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam. Als ein Ergebnis des Projektes entstanden mehrere Modelle, die das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsprozessen und Informationstechnik auf einem Referenzniveau beschreiben. Aus diesen Modellen können konkrete Modelle für einen speziellen Anwendungsbereich (z.B. für das Sozial- oder Kfz-Wesen) abgeleitet werden. In diesem Projektbericht wird über die eLoGo-Referenzmodelle für eGovernment-Architekturen informiert. Eine detaillierte Darstellung der Referenzmodelle ist im Rahmen dieses Berichtes jedoch nicht möglich. Aufgrund des technischen Inhalts und aufgrund des generell-abstrakten Charakters ist die Darste llung im Rahmen eines Projektberichts hierfür nur bedingt geeignet. Daher erfolgt die detaillierte Darstellung der eLoGo-Referenzmodelle in Form von zwei öffentlich zugänglichen Spezifikationen („Public Available Specification“, PAS), die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) auf Basis der Projektergebnisse erarbeitet und vom Beuth Verlag veröffentlicht werden. Durch diese Kooperation mit weltweit anerkannten Institutionen für die Erarbeitung und Herausgabe technischer Richtlinien und Standards werden die Ergebnisse der praktische Nutzung und Verwertung zugeführt.
Seit 2002 wird das Standardkosten-Modell (SKM) als Ansatz zur Messung von Bürokratiekosten in einer Vielzahl von OECD-Ländern, darunter Deutschland und Großbritannien, angewendet. Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage, warum im Regulierungsreform-Nachzüglerland Deutschland die Ausweitung des Ansatzes auf den Bereich Bürger seit Jahren auf der politischen Agenda steht und bereits erste Schritte zur Umsetzung unternommen wurden, während SKM Bürger im Regulierungsreform-Vorreiterland Großbritannien scheinbar nie auf der Agenda stand. In Anlehnung an einen von Kingdon entwickelten Agenda-Setting-Ansatz werden Unterschiede im Bereich der Problemwahrnehmung, in der Bewertung der Policy SKM sowie im politischen Entstehungsprozess untersucht. Hierbei zeigt sich, dass hinsichtlich der Wahrnehmung des Problems der Bürokratiebelastung signifikante Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien bestehen, die sich vor allem auf die in Deutschland höhere Intensität der Problemwahrnehmung beziehen. Weitere Unterschiede bestehen bezüglich der Bewertung der Policy SKM, die in Deutschland eine höhere Medienaufmerksamkeit erhält und allgemein positiver bewertet wird. Auch der Entstehungsprozess des SKM, der in Deutschland wesentlich stärker politisiert war als in Großbritannien, trägt zur Erklärung der beobachteten Unterschiede im Agenda-Setting bei.
Traditionelle Verwaltungsverfahren stehen seit längerem und zunehmend in der Kritik. Das klassische Fürsorge-Modell wird vor allem im Umweltbereich nicht mehr akzeptiert. Betroffene Bürger und Verbände wollen verstärkt mitreden und Entscheidungen nicht der Verwaltung und externen Experten überlassen. Das Verfahren der Mediation wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen in einer Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Problembereichen eingesetzt. Besonders auf kommunaler Ebene bietet sich ihr Einsatz an. Diese Arbeit beschäftigt sich aus verwaltungswissenschaftlicher und -rechtlicher Perspektive mit der Mediation im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung. Aufgrund der Innovationsoffenheit und Flexibilität bei gleichzeitiger Komplexität und Kooperationsabhängigkeit des Rechts der Bauleitplanung ist dieses besonders für die Anwendung von Mediation geeignet. Das Arbeitsheft führt in das Verfahren der Mediation und seine Begriffe ein, beleuchtet die Charakteristika und Mängel des herkömmlichen Verwaltungsverfahrens und widmet sich dann der Mediation im öffentlichen Bereich. Diese wird anhand der Möglichkeit ihres Einsatzes in der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene näher dargestellt, ihre Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen. Somit gibt dieses Arbeitsheft eine kompakte, aber dennoch detailreiche Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zur Mediation im öffentlichen Bereich.
Inhalt: Vorwort 1. Problemstellung, Ziele und Methodik 1.1. Problemstellung 1.2. Ziele der Voruntersuchung 1.3. Methodik und Analysefokus 2. Ausgangslage/Ist-Situation 2.1. Gewährleistungsstaat zwischen Wohlfahrtsstaat und liberalem „Nachtwächterstaat“ 2.2. Privatisierungsforderung versus Wettbewerbskonzept 2.3. Konsolidierungsdruck der öffentlichen Haushalte 2.4. Deregulierung und Liberalisierung von Märkten zur Stärkung des Wettbewerbs besonders durch die EU-Kommission 2.5. Neues Steuerungsmodell 2.6. Zwischenfazit 3. Anforderungen an Kommunen: Markt- und Wettbewerbsstärkung im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells 3.1. Organisatorische Bedingungen 3.2. Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen 3.3. Sonstige betriebswirtschaftliche Bedingungen 4. Ordnungspolitische Optionen: Ausstieg der Kommunen aus kommunalen Dienstleistungen und Übergabe an den (privaten) Markt vs. Beteiligung am Wettbewerb unter fairen Wettbewerbsbedingungen 5. Überblick über die rechtliche Lage im Hinblick auf die Beteiligung kommunaler Einrichtungen am Marktwettbewerb 5.1. Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen 5.2. Öffentliches Vergaberecht 5.2.1. Bindung an das Vergaberecht 5.2.2. Anwendung der verschiedenen Verdingungsordnungen 5.2.3. Vergabepflicht nach Ausschreibung 5.3. Zusammenfassung der rechtlichen Situation 6. Handlungsmöglichkeiten der Kommunen 6.1. Beteiligung der kommunalen Einrichtungen an förmlichen Vergabeverfahren (Öffentliche oder beschränkte Ausschreibung nach VOB/A der VOL/A) der eigenen Verwaltung 6.2. Beteiligung kommunaler Regie- und Eigenbetriebe oder kommunaler Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften an Ausschreibungen anderer Behörden 6.3. Überführung der kommunalen Einrichtung in eine bestehende oder neue Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft 6.4. Gründung einer „Ausschreibungsgesellschaft“ 6.5. Erbringung von Leistungen für private Dritte 7. Vergabepolitik als Wettbewerbspolitik 7.1. Preisabfragen 7.2. Ausschreibung und parallele Kostenermittlung in Eigenregie 7.3. Marktstrukturpolitik: Ausschreibung und Vergabe von Teilleistungen 8. Fazit
Spätestens mit den fiskalischen Auswirkungen der deutschen Wiedervereinigung haben die Haushaltsprobleme der Kommunen die Wahrnehmungsschwelle der Innenministerien als oberste Kommunalaufsicht überschritten. Sie sahen die Ursache in mangelnder Haushaltsdisziplin der Kommunen und reagierten in den folgenden Jahren entsprechend ihrer juristischen Rationalität mit einer Novellierung des Haushaltsrechts, Verschärfung der fiskalischen Regeln und Implementation neuer Instrumente. Zum wichtigsten Instrument dieser Art entwickelte sich das Haushaltssicherungskonzept, welches sowohl als Anreiz wie auch repressiv eingesetzt wird. Es verändert die Aufsichtsposition der Behörden entscheidend, stellte einen wesentlichen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit dar und hat flächendeckende Verbreitung erfahren. Diese Arbeit bietet einen Überblick über die historische Entwicklung und Ausgestaltung des Haushaltssicherungskonzepts in den Flächenländern seit 1987. Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklungslinien der Länder aufzuzeigen, dahinter liegende Strategien und Leitbilder aufzudecken und diese zu vergleichen. Das praktische Interesse an diesem Vergleich ist angesichts der weiten Verbreitung des Instruments sowohl in den Kommunen als auch der Kommunalaufsicht groß. Diese verwaltungswissenschaftliche Arbeit bietet Anstöße zu weiteren Diskussionen und Reflektionen sowie zukünftigen Anpassungen. In Anbetracht der (fast) flächendeckenden Anwendung der Haushaltssicherungskonzepte durch die Kommunalaufsicht der Länder besteht eine wissenschaftliche Bedeutung in der weiteren Beleuchtung der Rechtslage, der Aufsichtsbeziehungen und Steuerungsansätze. Darüber hinaus werden auch die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Steuerungsansatzes, die kommunalpolitischen Konsequenzen und die Auswirkungen der Haushaltsreform diskutiert. Aus der Analyse und dem Vergleich der Rechtsentwicklungen lassen sich zentrale Thesen ableiten. Die Innenministerien experimentierten flächendeckend mit den fiskalischen Regeln des Haushaltsrechts, wobei sie den Schwerpunkt auf die Sanktionierung der Gemeinden über das Haushaltssicherungskonzept legten, welchen sie zunehmend anwendeten und formalisierten. Sie begaben sich damit in eine Pfadabhängigkeit der Regulierung, aus der sie bisher nicht ausbrechen konnten. Gleichzeitig sind Versuche beobachtbar, über bail-out Modelle Anreize der Haushaltskonsolidierung zu setzen. Sie haben sich jedoch als nicht zweckmäßig herausgestellt. Nach vielen Jahren rechtlich basierter hierarchischer Steuerung hinterfragen die Innenministerien diese Ansätze zunehmend. Obgleich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der repressiven Steuerung bejaht werden muss, ist eine letztliche Gesundung der Kommunen darüber allein nicht zu erwarten. Dieses Gutachten ist Teil eines Forschungsprojektes des Kommunalwissenschaftlichen Institutes zur kommunalen Haushaltskonsolidierung. Es basiert auf Interviews mit Mitarbeitern der Innenministerien und Kommunalverwaltungen, Rechtskommentaren sowie einschlägiger sozialwissenschaftlicher Fachliteratur.
Das Instrument der direkten Demokratie, die Abwahl von Bürgermeistern, wird in der vorliegenden Arbeit spezifisch untersucht. Die Fallanalyse konzentriert sich auf die kommunalpolitische Ebene und lässt die Bundes- und Landesebene weitgehend außen vor. Dabei wird zunächst darauf eingegangen, warum es sich bei der Abwahl des Bürgermeisters um ein direktdemokratisches Mittel handelt. Ausgehend von der Unterteilung der lokalen Demokratie in eine repräsentative und direkte Komponente wird danach die Bürgermeisterabwahl nach politischen, juristischen und persönlichen Motiven eingeordnet. Zwar ist die Möglichkeit der Abwahl des Amtsinhabers bei vielen Bundesländern in der Gemeindeordnung bzw. den einzelnen Kommunalwahlgesetzen verankert, aber die Anwendung wird nur selten vom Stadt-/ Gemeinderat oder der Stadtverordnetenversammlung sowie den Bürgern praktiziert. Aus diesem Grund wird versucht, die bisherige Anwendung der Abwahl eines Bürgermeisters, in den betreffenden Bundesländern einerseits statistisch zu erfassen und anderseits akteurszentriert zu beschreiben.
Bürgerbeteiligungsverfahren auf lokaler Ebene sollen die Mitwirkungschancen der BürgerInnen vergrößern. Auf Landkreisebene werden diese bislang wenig genutzt. Dies verwundert kaum, denn die Identifikation der BürgerInnen mit dieser administrativen Ebene ist deutlich geringer als mit ihren Gemeinden. Das fehlende Wissen über Zuständigkeiten verstärkt diesen Effekt. Als einer der ersten deutschen Landkreise führte der Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) in den Jahren 2012-2013 ein Bürgerhaushaltsverfahren durch. Dieses Gutachten dient der Evaluation dieses demokratischen Experiments. Dabei sollen Vorschläge zu dessen möglicher Weiterführung gemacht werden. Die vom Gutachter geführten Interviews mit Kreistagsmitgliedern und Führungskräften der Kreisverwaltung zeigten eine generell positive Einschätzung des Bürgerhaushalts und die weit verbreitete Bereitschaft, dieses Experiment fortzusetzen. Im Gutachten werden drei unterschiedliche Szenarien für eine mögliche Fortsetzung des Bürgerhaushalts im Landkreis entwickelt. Das „Weiter so“-Szenario mit viel Kontinuität, die Entwicklung eines Bürgerhaushalts in Kooperation mit der organisierten Zivilgesellschaft oder eines Bürgerhaushalts der interkommunalen Zusammenarbeit.
Starke Kommunen in leistungsfähigen Ländern : der Beitrag von Funktional- und Territorialreformen
(2013)
Der demografische Wandel und die Budgetkrise stellen Leistungsfähigkeit, Strukturen und territoriale Größe kommunaler Verwaltungseinheiten sowohl auf Gemeinde- als auch auf Kreisebene erneut auf den Prüfstand. In vielen deutschen Bundesländern werden daher Gebiets- und Funktionalreformen unterschiedlicher Form diskutiert, vorbereitet oder durchgeführt. Zukunftsfähige bürgerfreundliche, effiziente und kostengünstige kommunale Strukturen erfordern eine politisch durchdachte vertikale und horizontale Aufgabenverteilung zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden. Darauf aufbauend müssen die zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzmittel auf die verschiedenen kommunalen Ebenen verteilt werden. Gebietsreformen erfordern somit immer auch Funktionalreformen. Entscheidungen über den künftigen Umfang der Daseinsvorsorge müssen gefällt werden. Die Alternativen zwischen verbesserter interkommunaler Kooperation und Fusion sind auf Gemeinde- und Kreisebene ebenso abzuwägen wie die Konsequenzen der verschiedenen Modelle für die Verteilung der Finanzmittel an die und zwischen den Gebietskörperschaften. Die Stärkung der lokalen Demokratie und der bürgerschaftlichen Teilhabe spielen bei der Zukunftssicherung der Kommunen eine immer größere Rolle. Insbesondere bei kommunalen Gebietsreformen sollten diese Fragen stärker Berücksichtigung finden. Die 18. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) diskutiert interdisziplinär Fragen der Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen. Dabei werden rechts-, finanz-, politik- und verwaltungswissenschaftliche Aspekte einbezogen.
Einleitung: Verwaltungsorganisationen stehen vor der Herausforderung, ihre Strukturen, Funktionen und Leistungen auf die Anforderungen der Informationsgesellschaft einzustellen. Für die Gestaltung von eGovernment sieht sich die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark mit der Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe konfrontiert, die knappen finanziellen Ressourcen effizient und wirkungsvoll einzusetzen. Der Kreis und seine angehörigen Gemeinden sollen im Standortwettbewerb bestehen können. Um der Abwanderung aus ländlichen Regionen entgegenzuwirken, sollten Kommunen für den Bürger und die Wirtschaft attraktiv gestaltet sein. Unternehmen beziehen längst in ihre Standortwahl den Faktor Leistungsfähigkeit der Verwaltung mit ein. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark versucht mit einem mehrstufigen Entwurf einer integrierten Kommunalverwaltung, Dienstleistungen bürgernah anzubieten. In der ersten Phase sollen gemeindliche Bürgerbüros Kreisleistungen in der Fläche anbieten. Dies erfolgt technikunterstützt auf der Basis eines Virtual Privat Network (VPN), an das die Kreisverwaltung sowie die Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen angebunden sind. Auf der Grundlage der im gesicherten VPN gesammelten Erfahrungen werden Online-Dienstleistungen via Internet angeboten. Der Bürger soll die Art der Kontaktaufnahme mit der Verwaltung wählen und während des jeweiligen Verfahrens wechseln können. Der Zugang zu Verwaltungsprozessen wird auch zukünftig in erster Linie über Formulare erfolgen, allerdings in elektronischer Form. Ob der Mitarbeiter des Bürgerbüros oder der Bürger via heimischem PC - über das Internet werden über ein Formularportal Zugriffe auf die notwendigen Formulare und die damit verbundenen Informationen möglich. Das vorliegende Konzept umfasst eine Zusammenstellung organisatorischer und technischer Überlegungen. Es definiert Grundanforderungen, die an ein integriertes Formularportal gestellt werden. Abschließende Aussagen zu einem konkreten Produkt "Formularportal" können noch nicht getroffen werden. Dazu bedarf es u.a. der Analyse der Fachverfahren hinsichtlich einer möglichen Webintegration. Soll ein Formularportal über die reine Downloadfunktionalität hinaus gehen, setzt dies enorme Veränderungen im Bereich der Verfahrensschnittstellen und der Middleware voraus. Die damit verbundenen Aufwendungen übersteigen die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden. Sinnvoll für die Erfüllung dieser Aufgabe wäre eine Verantwortlichkeit des Landkreises, für die Gemeinden aktiv zu werden. Das Konzept "Formularportal" stellt kein fertiges Papier dar. Es ist als Diskussionsgrundlage zu verstehen und soll mithilfe der Anregungen aus Theorie und Praxis, aus der Verwaltung und durch Anbieter technischer Lösungen kritisch diskutiert und fortgeschrieben werden.
Die Organisation der öffentlichen Aufgabenerfüllung ist in Deutschland in den letzten Jahren unter Einfluss von zunehmendem internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsregionen, Europäisierung, allgemein sinkenden öffentlichen Einnahmen und vor allem der negativen demographischen Entwicklung wieder verstärkt unter Modernisierungsdruck geraten. Angesichts lahmender Binnenkonjuktur, Verlagerung von Produktionsstätten ins Ausland, steigender Arbeitslosigkeit sowie Bevölkerungstrukturkrise ist wohl in fast allen Teilen der Gesellschaft die Einsicht in die Notwendigkeit einer grundlegenden Modifizierung der Organisation von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vorhanden. Auch die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung als Fundament der staatlichen Ordnung und konkret örtlicher Wirkungsbereich politisch-administrativen Handelns ist wieder verstärkt ins Zentrum von grundlegenden Reformüberlegungen geraten. Die Neujustierung des öffentlichen Zuständigkeitsgefüges in den Ländern sowie die äußere und innere Architektur der kommunalen Gebietskörperschaften werden erneut diskutiert. Immer mehr Bundesländer planen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen ihres Verwaltungsgefüges. Von großem Interesse ist deshalb die Frage, inwieweit durch Optimierung der Zusammenarbeit von Kreisen die überörtliche Aufgabenwahrnehmung gestärkt werden kann und welche Rahmenbedingungen dabei beachtet werden müssen. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der interkommunalen Kooperation stammen überwiegend noch aus dem 19. Jahrhundert. Als sich das Kommunalwissenschaftliche Institut diesem Untersuchungsgegenstand im Jahre 2004 zuwandte, gab es nur wenige empirische Studien und Publikationen zu diesem Thema. Zwischenzeitlich hat die Debatte zu diesem Untersuchungsgegenstand in der Fachöffentlichkeit vor allem aus Gründen des europäischem Wettbewerbsrechtes, aber auch wegen des zunehmenden Handlungsdruckes zugenommen. Unstrittig ist insoweit, dass auf diesem Feld Modernisierungsbedarf besteht (bspw. Einführung gemeinsamer Kommunalunternehmen als Anstalten des öffentlichen Rechtes). Nach einer langen Rücklauf-, Auswertungs- und Studienerstellungsphase liegen erste Ergebnisse des Projektes vor. Ohne die wertvolle Unterstützung und den fachkundigen Rat von Vertretern vom Deutschen und Brandenburgischen Landkreistag sowie der Wissenschaft wäre diese Studie nicht zustande gekommen. Besonderer Dank gilt insofern dem Engagement von Prof. Nierhaus, Prof. em. Reichard, Dr. Schliesky, Dr. Rüge, Dr. Humpert und den Beteiligten aus den befragten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Forschungsprojekt. Das Autorenteam hofft, dass diese Studie mit der Förderung des Wissensstandes über die Kreiskooperation einen Beitrag für die Diskussion in der Fachöffentlichkeit und in der Verwaltungspraxis leistet.
Gegenstand dieses Abschlussberichtes sind die Ergebnisse der Steuerung des personalpolitischen Wandels und der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zwischen Mai 2006 (Annahme des entsprechenden Gesetzes) und Juni 2007 (Urteil des Landesverfassungsgerichtes, welches zum Abbruch der Reform führte). Diese Reform sollte 6.347 Stellen umfassen, 1.730 davon sollten vom Land auf die neuen Kreise übertragen werden sowie 4.617 aus Kernverwaltung der Ausgangkreise betroffen sein. Die Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Aufbaustab zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg erstellt. Dieser schuf ab Juni 2006 Rahmenbedingungen für die Steuerung des Fusionsprozesses und beschränkte sich auf die Erarbeitung von Konzepten zu Schwerpunktthemen. Ausdifferenzierte Umsetzungsstrategien sollten ab Mitte 2007 entwickelt werden, wozu es wegen des Abbruchs der Reform aber nicht mehr kam. Die Projektgruppe Personal und Organisation des Aufbaustabes hatte bereits eine Grobstruktur des künftigen Behördenaufbaus erarbeitet. Dabei sollte der erfolgreiche Entwicklungspfad des Altkreises Ludwigslust fortsetzt und eine einheitliche moderne Kreisbehörde geschaffen werden. Weitere Planungsschritte wie die Einführung des Neuen Steuerungsmodells, die Personalauswahl zur Stellenbesetzung der Führungskräfte und der freien Stellen bis 2009 sowie die Einführung der Leistungsvergütung nach TVöD sollten 2008 in ein gemeinsames Konzept zur Personalentwicklung münden. Im Aufbaustab dominierte eine aufgabenorientierte Bedarfs- und Entwicklungsplanung. Einspareffekte waren nur ein Randthema. Die Effektivität der Aufgabenerledigung der künftigen Regionalkreisbehörde und deren Personalsteuerung standen im Zentrum des Fusionsprozesses. Für die Steuerung des Personalüberhanges sowie der zukünftigen Personalstruktur wurde die Altersteilzeit im Blockmodell präferiert. Eine passive oder aktivierende Steuerungsstrategie konnte nicht mehr ausgearbeitet werden. Die Beteiligungsintensität im Aufbaustab war vorbildlich. Unter dessen Leitung wurde eine differenzierte Projektorganisation geschaffen, viele Grundsatzentscheidungen getroffen und Steuerungskonzepte erarbeitet. Mitglieder der Personalvertretung waren an diesem Prozess angemessen beteiligt. Leider waren in den Ausgangsbehörden keine reformbezogenen Projektgruppen zur Unterstützung der Delegierten beim Aufbaugremium installiert worden. Auch die Information und Kommunikation der von der Fusion betroffenen Mitarbeiter war defizitär. Die Studie belegt anhand des Beispiels des Aufbaustabes zur Bildung des Regionalkreises Westmecklenburg die Chancen zur Optimierung des Ressourcengefüges der Kreisebene in Mecklenburg-Vorpommern durch die Kreisgebietsreform. Durch die geplante Behördenneubildung hätten die Strukturen tief greifender verändert werden können als durch isolierte Einzelmaßnahmen und binnenstrukturelle Reformen. Es bestand für das Land die historische Chance, suboptimale Entwicklungspfade beim Leistungs- und Steuerungspotential zu verlassen. Sie wurden letztlich nicht genutzt.
Inhalt: 1. Vorbemerkungen 1.1. Zur Wahl der Methode bei der Erhebung und Auswertung von Interviews 1.2. Zur Konzeption des Interviewleitfadens 1.3. Zur Auswahl der Probanden 2. Kreisgebietsreform in Brandenburg 2.1. Leitidee und Gestaltungsoptionen 2.2. Politische Umsetzung 2.3. Bewertung und Vergleich 3. Hypothesen zu möglichen langfristigen Auswirkungen 4. Auswertung der Interviews 4.1. Generelle Bewertung der Kreisgebietsreform 4.2. Strukturpolitische Ergebnisse 4.3. Verwaltungsaufbau und Personal 4.3.1. Standortkonzept 4.3.2. Personalzusammenführung 4.4. Kreisidentität und Partizipation 4.4.1. Kollektive Identität und Kreise 4.4.2. Einschätzung des erreichten Standes der Kreisidentität 4.4.3. Kreisverwaltung und Kreisidentität 4.4.4. Parteien bzw. Verbände und Kreisidentität 4.4.5. Bürgerpartizipation auf Kreisebene 4.5. Kreise und Land bzw. Gemeinden/Ämter 4.5.1. Kreise und Land 4.5.2. Kreise und Gemeinden bzw. Ämter 4.6. Kreise und Verwaltungsreformen 5. Fazit – Thesen zu den langfristigen Auswirkungen der Kreisgebietsreform 5.1. Zusammenfassung 5.2. Ausblick
Vorwort des Autors: Die vorliegende Studie erging aus einer empirischen Untersuchung, die im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Wettbewerb in kommunalen Inhousebetrieben“ bei Herrn Prof. Dr. Reichard am Lehrstuhl Public Management an der Universität Potsdam durchgeführt worden ist. Die gesonderte Veröffentlichung dieser empirischen Studie durch das Kommunalwissenschaftliche Institut verfolgt das Ziel, die äußerst interessanten Ergebnisse dieser empirischen Untersuchung einer breiten kommunalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei bot sich die Chance, den Ergebnissen und Schlussfolgerungen einen weit größeren Raum zu gewähren als es im Rahmen der Dissertation möglich gewesen ist. Insofern handelt es sich hier nicht um einen Auszug der Dissertation, sondern um eine ausführlichere und teilweise auch weiterführende Betrachtung empirischer Befunde zur Frage, ob die Voraussetzungen für Marktwettbewerb zwischen internen Dienstleistungsbetrieben der Kommunen und externen Anbietern bereits gegeben sind. Da für Marktwettbewerb zahlreiche Reformaspekte des Neuen Steuerungsmodells gegeben sein müssen, bedeutete dies gleichsam die Frage nach dem Stand der kommunalen Verwaltungsreform, die im Zuge der empirischen Untersuchung den 87 Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg gestellt worden ist. Um diese empirische Fragestellung verstehen zu können, behandelt diese Studie vorab die Frage, weshalb und in welchem Rahmen Marktwettbewerb für kommunale Inhousebetriebe sinnvoll sein kann und welche Unterschiede zu bisher angewandten Wettbewerbsformen bestehen.
Inhalt: 1. Untersuchungsfeld 2. Allgemeine Angaben zu den befragten Kommunen 2.1 Haushaltsdefizit/-überschuss 2.2. Schuldenstand zum 31.12.2004 und Zinsausgaben 2.3. Durchschnittsverzinsung 3. Kommunales Debt Management 3.1. Zielsetzungen 3.2. Kreditmanagement 3.3. Derivatemanagement 3.4. Organisatorische Aspekte 4. Fazit
Inhalt: 0. Einleitung 1. Land, Regionen und Kommunen im Spannungsraum: Zur Genese der öffentlichen Verwaltung in Brandenburg 1.1 Landesebene 1.2 Kommunale Ebene 2. Ergebnisse und Defizite des bisherigen Modernisierungsprozesses der Landesverwaltung 2.1 „Eckpunkte“ des Reformprozesses im zeitlichen Verlauf 2.2 Bisherige und geplante Ergebnisse 2.3 Probleme, Herausforderungen, Defizite 3. Zur Kooperation von Verwaltung und Beschäftigtenvertretungen 3.1 Rahmenvereinbarung 3.2 Mitarbeiterbeteiligung 4. Personalausgaben und Personalstand Brandenburgs im Vergleich 4.1 Personalausgaben und Konsolidierungspolitik 4.2 Personalstand 5. Zusammenfassung – 10 Thesen
Mehr Privat statt Staat! Diese Kampfformel galt vielen noch vor kurzem als Schlüssel zur erfolgreichen Entlastung der angespannten kommunalen Haushalte. Immer mehr Kommunen beschritten den vermeintlichen Königsweg. So vielfältig wie die Gegenstände sind auch die in der Verwaltungspraxis zu beobachtenden Erscheinungsformen der Privatisierung: Vermögensprivatisierung, Organisationsprivatisierung, Aufgabenprivatisierung mit facettenreichen Mischformen namentlich der Public Private Partnerships. Zwar brachte der „Verkauf des Tafelsilbers“ den Kommunen kurzzeitig einen Geldsegen. Doch haben bei weitem nicht alle Privatisierungsmaßnahmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt und es setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass die Privatwirtschaft nicht zwangsläufig besser, effizienter und kostengünstiger arbeitet als die Öffentliche Hand. Inzwischen deutet sich im kommunalen Bereich eine klare Trendumkehr in Richtung Rekommunalisierung an. Die 17. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam greift in diese anlaufende Grundsatzdebatte ein und nimmt aktuelle Bestrebungen der Rekommunalisierung lokaler Aufgaben auf. Im Vordergrund stehen erste praktische Erfahrungen, Implementationsprobleme und nicht zuletzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und normativen Direktiven für Rekommunalisierungen namentlich in Segmenten der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Genossenschaften wirken auf manche wie ein angestaubtes Relikt aus der Vergangenheit. Das eingetrübte Image überrascht. Denn Genossenschaften haben sich immer wieder als besonders krisenfest erwiesen und längst auch als erfolgreiches Zukunftsmodell entpuppt. Der stetige Zuwachs an Neugründungen, die steigenden Mitgliederzahlen und die ständige Ausweitung der Aktionsfelder bestätigen die hohe Attraktivität. Dem entspricht eine enorme Einsatzbreite der Genossenschaftsidee. Sie reicht von Agrargenossenschaften über Produktionsgenossenschaften in Handel, Handwerk und Gewerbe bis hin zu sehr modernen Bereichen etwa der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. In all diesen und vielen anderen Segmenten finden sich variantenreiche genossenschaftliche Gestaltungsoptionen nach Maximen wie Selbsthilfe, Solidarität, Bürgerengagement, Partizipation, Mitglieder- und Gemeinwohlorientierung. Inzwischen lockt die hohe Anziehungskraft der Genossenschaftsidee auch die Kommunen. Angestoßen durch gesetzgeberische Impulse erleben die Genossenschaften auf der kommunalen Ebene derzeit bundesweit einen richtigen Aufschwung. Die Aufwertung erweitert die Überlegungen zur Gewährleistung und Optimierung kommunaler Leistungserbringung um eine wichtige Gestaltungsvariante, nimmt aber den Kommunen die Auswahlentscheidung nicht ab. Denn wie bei allen Organisationsentscheidungen ist vor dem Rückgriff auf genossenschaftliche Organisationsformen in jedem Einzelfall eine nüchterne aufgaben-, sach- und situationsbezogene Vergleichsanalyse geboten, die den Entscheidungsträgern spezifische Kenntnisse und detaillierte Fachkompetenz abverlangt. Die 19. Fachtagung des KWI diskutiert rechtliche Rahmenbedingungen und normative Direktiven, praktische Erfahrungen, Einsatzfelder, Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Praxis.
Public Private Partnerships (PPP) sind aktueller denn je: Die Aufgaben der Kommunen werden immer komplexer und lassen sich oft nur meistern, wenn die Last auf mehrere Schultern verteilt wird. Für die Kommunen bieten PPPs die Chance zu einer schnelleren, bürgernäheren und bedarfsgerechteren Aufgabenerfüllung, zur Konzentration auf kommunale Kernkompetenzen, zur Nutzung privaten Know-hows sowie zu Kosteneinsparungen und Effizienzgewinnen. Für die privaten Partner sind PPPs eine Möglichkeit zur Erschließung neuer Märkte und Generierung lukrativer Aufträge. Gleichzeitig bringen die Planung, die Finanzierung, der Betrieb und die Beendigung Öffentlich Privater Partnerschaften jedoch komplexe rechtliche und praktische Probleme mit sich. Vor diesem Hintergrund widmete sich die 14. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam im April 2008 den rechtlichen Rahmenbedingungen und den praktischen Problemen im alltäglichen Umgang mit PPPs. Sie beleuchtete die verschiedenen Stationen des Lebenslaufs von PPPs und gab Antworten auf wichtige Fragestellungen bei der Implementierung und Umsetzung von PPP-Projekten. Behandelt wurden unter anderem Themen wie die Novellierung des Vertragsrechts im Verwaltungsverfahrensgesetz, Direktiven des Vergaberechts, Möglichkeiten der Finanzierung durch EU-Fördermittel sowie institutionelle Alternativen (insbes. Public Public Partnerships) und Lösungswege beim Scheitern von PPPs.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
Demografie im Wandel
(2009)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Demografischer Wandel
(2015)
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Aus der Einleitung: Die Produktion kommunaler Dienstleistungen steht unter massivem Wettbewerbsdruck. In den vergangenen Jahren sind kommunale Dienstleistungen einer Vielzahl von alternativen Erstellungsformen zugeführt worden. Die Neuorganisation der Produktions- und Wertschöpfungskette im öffentlichen Sektor ist dabei identisch mit der Neuorganisation der Produktion in der Industrie. Der Trend geht in Deutschland – wie auch in anderen europäischen Staaten – zu einer Vermarktlichung der Dienstleistungsproduktion. Durch die Dezentralisierung der Fach- und Ressourcenverantwortung, neue Formen der Budgetierung und einer Ausrichtung an betriebswirtschaftlichen Instrumenten sind öffentliche Dienstleistungen näher an marktlich ausgerichtete Produktionsformen geführt worden. Anfang der 90er Jahre ging es auf lokaler Ebene vor allem um die Privatisierung der Netzdienstleistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) sowie um die operativ-technischen Dienstleistungen (z.B. Hausmüll, Stadtreinigung). Die desolate Situation der kommunalen Haushalte und die betriebswirtschaftlich geprägte Diskussion um die Modernisierung der Kommunalverwaltung haben die Vermarktlichung jedoch massiv beschleunigt. Vermarktlichung in Deutschland ist auf Privatisierung verkürzt, nicht aber auf die Wettbewerbsfähigkeit der öffentlichen Dienstleistungsproduktion ausgerichtet. Schrittweise werden sämtliche externen und internen Dienstleistungen dem Markt „ausgesetzt“. Die Vermarktlichung der Produktion hat dabei eine Vielzahl von Facetten. Institutionell kann ein massiver Trend in Richtung Ausgliederungen in Regie- und Eigenbetriebe, Rechtsformwandel in kommunale GmbHs, Auslagerungen durch Vergabe und Outsourcing sowie die materielle Privatisierung der Dienstleistungsproduktion festgestellt werden. Die Produktionsverantwortung wird somit entweder aus dem unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommune verlagert, oder sie liegt teilweise gar nicht mehr bei der Kommunalverwaltung. Prozessual gehen immer mehr Kommunen dazu über, marktliche Instrumente (z.B. Kontraktmanagement, Budgetierung, Kundenbefragungen) in ihre Produktion einzubauen, um damit Nachteile der traditionellen bürokratischen Eigenproduktion zu überwinden. Obwohl der Wandel in den Rathäusern damit eine neue Dimension erreicht hat, weil zunehmend die gesamte kommunale Dienstleistungsproduktion unter Wettbewerbsdruck steht, liegen bisher kaum empirische Erfahrungen vor. Die empirische Forschungslücke bezieht sich vor allem auf die Gestaltung des Wettbewerbs und auf das Marktergebnis. Hinlänglich sind Privatisierungen realisiert worden, aber die Frage, ob und wie die öffentliche Dienstleistungsproduktion wettbewerbsfähig gestaltet werden kann, ist bislang nicht zu beantworten. Das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Forschungsprojekt „Konkurrieren statt Privatisieren“, das seit August 2002 am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Potsdam durchgeführt wird, untersucht, welche Lösungsstrategien Kommunen entwickeln, um sich den Anforderungen des Wettbewerbes zu stellen und welche Wirkungen sich für die Kommune und den kommunalen Dienstleistungsproduzenten ergeben. Dabei konzentriert sich das Projekt auf ausgewählte interne und externe Dienstleistungen.
Ethik, Integrität und Korruption : Neue Herausforderungen im sich wandelnden öffentlichen Sektor?
(2005)
Im öffentlichen Sektor hat, wie wir wissen, in den letzten 10-20 Jahren ein erheblicher Wandel stattgefunden. Die staatlichen Strukturen haben sich immer mehr ausdifferenziert und öffentliche Leistungen werden in sehr unterschiedlichen Erledigungsformen erbracht. Ein beachtlicher Teil der Leistungen ist auf private Dritte ausgelagert oder ganz privatisiert worden. Zudem haben sich verschiedene Muster von öffentlich-privaten Kooperationen herausgebildet. Verwaltungen und öffentliche Unternehmen wurden unter verstärkten Leistungsdruck und Wettbewerb gesetzt. All das führte zu einer weithin wahrnehmbaren Ökonomisierung und „Managerialisierung“ des öffentlichen Sektors, die verständlicherweise auch Werte und Verhaltensweisen der öffentlich Beschäftigten beeinflusst hat. Daraus ergeben sich ohne Zweifel erhebliche Konsequenzen für die Integrität der Akteure im öffentlichen Sektor sowie für deren Korruptionsanfälligkeit. Das Buch führt wesentliche Argumentationsstränge und Praxiserfahrungen zum Thema „Ethik, Integrität und Korruption im öffentlichen Sektor“ aus dem Blickwinkel der sich wandelnden Rahmenbedingungen und Strukturfaktoren zusammen. <hr> Aus dem Inhalt: Manfred Röber: „Managerialisierung“ als Herausforderung für die Integrität der öffentlichen Verwaltung Patrick von Maravic: Dezentrale Korruptionsrisiken als Folge der Transformation des öffentlichen Sektors? Thomas Edeling: Die Korrumpierung bedarfswirtschaftlichen Handelns in öffentlichen Unternehmen Christoph Demmke: Öffentliche Meinung, Ethik und die Reform der öffentlichen Dienste in Europa Uwe Bekemann: ex-post Prüfung vs. ex-ante Beratung. Wandel der Rechnungsprüfungsämter als Reaktion auf neue Korruptionsrisiken?! Woydt, Justus: Der Integrity Pact von Transparency International Elshorst, Hansjörg: Ergänzende Gedanken aus der Sicht von Transparency International
Das vorliegende Papier eröffnet eine Reihe von Projektberichten zum Thema "Integrierte Kommunalverwaltung/eGovernment". Es umreisst die theoretischen und praktischen Ausgangslagen und versucht anhand einiger Szenarien Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Verwaltung im ländlichen Raum aufzuzeigen. Im Anschluss werden die Projektinhalte und -module erläutert, sowie Problemschwerpunkte exemplarisch dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf das Konzept der integrierten Kommunalverwaltung gelegt. Aufgaben der Gemeinden und Kreise sollen für den Bürger aus einer Hand angeboten werden können, ohne dass hier rechtliche Grenzen verwischt werden. Darüber hinaus soll den Bürgern die Wahl des Zugangskanals zur Verwaltung ermöglicht werden: - via Internet über das Virtuelle Rathaus, - via Servicemobil oder - durch den Multifunktionalen Serviceladen bzw. das örtliche Bürgerbüro. Durch die Verteilung auf Front Office, der "Schnittstelle" zwischen dem Bürger und den Leistungsanbietern, sowie "Back Office" ist eine sinnvolle Arbeitsteilung im Hinblick auf Verwaltungsvorgänge realisierbar. Denkbare Kooperationen mit privaten Dienstleistern ermöglichen einen umfassenden Service für den Bürger. Diese Modelle könnten den ländlichen Raum attraktiver machen und Abwanderungsprozessen entgegen steuern. Dieser und die folgenden Projektberichte sollen eine Diskussionsgrundlage für Interessierte in Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft bilden.
Kundenanalyse und Evaluierung zu eGovernment im Kfz-Zulassungswesen : zwei empirische Studien
(2003)
Vorwort: Bevor eGovernment umgesetzt wird, sollte eine Nutzer- oder Kundenanalyse durchgeführt werden und nachdem eGovernment umgesetzt wurde, eine Evaluierung. Obwohl das bei allen Reformprojekten – einschließlich der eGovernmentprojekte – als selbstverständlich vorausgesetzt werden müsste, fehlen häufig solche Analyse- und Evaluierungsstudien. In Nutzeranalysen ist zu klären, was der Kunde eigentlich will und wie die Leistungsstruktur tatsächlich verbessert werden kann, um nicht teure Lösungen ohne Nutzen zu etablieren. Häufig stehen jedoch Projekte unter hohem Zeitdruck, so dass auf allzu detaillierte Nutzeranalysen verzichtet wird. Man meint zu wissen, was der Kunde will, weil die Lösungen in den Reformköpfen schon vorhanden sind. Nach nunmehr einigen Jahren eGovernment treten bei vielen Akteuren erste Ernüchterungserscheinungen über Machbarkeit und Nutzen elektronischer Leistungsabwicklung auf. Aus heutiger Sicht hätte mancherorts eine fundierte Nutzeranalyse – gegenüber naivem und hastigem Technikeuphorismus – manchen Steuereuro gespart. In solchen Projekten haben die Entscheider dann wohl auch kein Interesse an Evaluierungen. Eine Evaluierung, als Prüfung/ Bewertung einer Leistungsstruktur durch eine externe Expertengruppe, ist jedoch Grundvoraussetzung um Mängel aufzudecken und zu beseitigen. Gerade durch den externen Blick ist es möglich, Fehlentwicklungen sichtbar zu machen, die handelnde Akteure in der Verwaltung nicht oder nicht mehr sehen. Der vorliegende Projektbericht besteht aus einer Nutzer- bzw. Kundenanalyse und einer Evaluierung eines eGovernment-Projektes (eLoGo) im Bereich des Kfz- Zulassungswesen. Dabei ging es um die Verlagerung von Leistungen des Kreises in die Gemeinde durch neue Informationstechnologien im Kreis Potsdam- Mittelmark. Über eine Front-Office/Back-Office-Architektur werden Kfz-Leistungen in der Gemeinde angeboten, während die Verantwortung für die IT-Infrastruktur und die Datenhaltung weiterhin im kreislichen Straßenverkehrsamt bleibt. Das Ergebnis der Kundenanalyse hat Eingang in einen Konzeptionsvorschlag zur Neugestaltung der Leistungserbringung in diesem Bereich gefunden (siehe KWI-Projektbericht 2). Nach der Etablierung der neuen Leistungsstruktur wurde eine Evaluierung vorgenommen. Diese Evaluierung ist Grundlage für die weitere Verbesserung der Leistungsstruktur, womit der „Projektkreislauf“ geschlossen ist. Auch wenn sich die hier dargestellten Nutzeranalyse und Evaluierung auf das Kfz- Zulassungswesen beziehen, sind Methodik und Herangehensweise auch auf andere öffentliche Leistungen übertragbar.
Vorwort: Mit dem vorliegenden Tagungsband dokumentiert das Kommunalwissenschaftliche Institut (KWI) der Universität Potsdam die Ergebnisse seiner nunmehr 8. Fachtagung. Die Tagung reiht sich damit in eine Serie von Veranstaltungen ein, die in den vergangenen Jahren aktuelle Themen der Kommunen aufgriffen und eine wissenschaftliche Debatte weit über die Dauer der jeweiligen Tagung hinaus anregten. Die 8. Fachtagung des KWI stand unter dem aktuellen Thema "eGovernment - Schlüssel zur Modernisierung von Kommunen". Die rasante Entwicklung der Informationsgesellschaft und des Mediums Internet erlaubt eine schnelle zeitund ortsunabhängige Kommunikation. eGovernment verändert Staat und Verwaltung. Aus der Verwaltungsmodernisierung mittels eGovernment ergeben sich insbesondere neue Chancen zur Attraktivitätssteigerung des Dienstleisters öffentliche Verwaltung, der seinen Kunden schnell und bürgernah hilft. Im ländlichen und dünn besiedelten Land Brandenburg könnten konsequente Reformen auf der Basis von eGovernment die Attraktivität der ländlichen Räume erhöhen und vermutlich einer weiteren Abwanderung vor allem junger Menschen entgegenwirken. Die hier dokumentierte Fachtagung bot eine Reihe von Fachvorträgen rund um das Thema eGovernment, an die sich vertiefende Diskussionen in themenspezifischen Arbeitskreisen anschlossen. Chancen und Risiken von eDemocracy, Best-Practice-Beispiele und technische Aspekte von eGovernment standen vor allem auf der Agenda. Wissenschaftler, Verwaltungspraktiker und weitere Interessierte aus ganz Deutschland diskutierten die Chancen und Risiken der Verwaltungsmodernisierung durch eGovernment im kommunalen Raum. Dieser Tagungsband fasst die Fachvorträge, die die Tagung einleiteten, zusammen und erlaubt einen grundsätzlichen Einblick in die Diskussion der Arbeitskreise. Die Mitarbeiter des Instituts bedanken sich bei allen Mitstreitern der Fachtagung, die durch ihre Beiträge und ihr reges Interesse eine interessante und erfolgreiche Konferenz ermöglicht haben. Wir hoffen, dass die hier dokumentierten Beiträge auch dem nicht bei der Fachtagung anwesenden Leser zahlreiche Anregungen und weiterführende Impulse vermitteln. Prof. Dr. Christoph Reichard
Kommunalfinanzen
(2005)
Vorwort: Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist ein Dauerthema. Auch gerade die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, wie existentiell wichtig dieses Thema ist und vor allem, wie es von politischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene beeinflusst wird. Im vorliegenden Arbeitsheft „Kommunalfinanzen“ finden Sie Beiträge zur derzeitigen Debatte. In einem einleitenden Aufsatz wird der verfassungsrechtliche Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung diskutiert. Dieser Anspruch ist zwar im Artikel 28 Abs. 2 Satz 3 GG verankert, bedarf aber der landesgesetzlichen Konkretisierung, die in allen Bundesländern unterschiedlich gestaltet ist. Helmut Seitz verdeutlicht in seinen Ausführungen die Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Haushalte angesichts der demographischen Veränderungen stehen. Insbesondere die Kosten der sozialen Sicherung, wie sie derzeit gestaltet sind, werden die öffentlichen Haushalte in einem Maße belasten, dass bislang kaum abschätzbar noch schwieriger berechenbar ist. Thomas Lenk und Hans-Joachim Rudolph diskutieren – vor dem Hintergrund einer notwendigen Gemeindefinanzreform – die unterschiedlichen finanziellen Ausgleichssysteme der Bundesländer. Schwerpunkt sind dabei die Ausgleichsregelungen für kommunale Schlüsselzuweisungen bei mangelnder Deckung des Finanzbedarfs. Neben verallgemeinernden Überlegungen zu allkokativer und redistributiver Funktion der Finanzausgleichssysteme steht vor allem die praktische Ausgestaltung in den Bundesländern im Mittelpunkt. Oliver Klein stellt in seinem Beitrag die aktuellen Modelle zur Reform der Gemeindefinanzen vor und unterzieht sie einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der meisten Vorschläge steht die Reform der Gewerbesteuer, die die Kommunen traditionell als „ihre“ Steuer begreifen. Ob eine solche selektive Maßnahme ausreicht, um die Gemeindefinanzen zukunftssicher zu gestalten, darf allerdings bezweifelt werden.
Hartz IV und die Kommunen
(2005)
Vorbemerkungen: Seit Januar 2005 ist das „Hartz IV Gesetz“ in Kraft und wird in den Bundesländern und Kommunen umgesetzt. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen-und Sozialhilfe ist es die bisher grundlegendste und größte Arbeitsmarktreform in der Bundesrepublik. Liegen bereits erste Erfahrungen der Umsetzung von Hartz IV vor, so ist es dennoch zu früh, diese Reform umfassend zu bilanzieren und zu werten. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Praxis werden die Konzepte und Umsetzungsstrategien mit ihrem Erfolgsaussichten konträr diskutiert. In dem vorliegenden KWI-Arbeitsheft werden unterschiedliche Positionen zum Reformwerk aus wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive eingefangen. In den Beiträgen von Werner Jann und Günther Schmid sowie Dagmar Ziegler werden die Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt in ihrem grundlegenden Strukturen und Zielstellungen sowie Strategien für Brandenburg vorgestellt. Rolf Seutemann diskutiert diese Fragen aus der Sicht der Bundesagentur fürArbeit. Hartmut Bauer und Hans-Günter Henneke untersuchen in ihren Beiträgen die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von Hartz IV. Rolf Lindemann und Annett Fritz sowie Claudia Schiefelbein stellen erste Erfahrungen bei der Umsetzung von Hartz IV durch den Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) und die Stadt Potsdam mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) vor. Passend zur Thematik werden Ergebnisse einer Studie der Europäischen Union zu den Beziehungen zwischen Sozialsystemen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken wiedergegeben.
In der brandenburgischen Landesverwaltung und Justiz sollen in den nächsten Jahren noch ca. 8.000 Stellen eingespart werden. Gleichzeitig sind die Landesverwaltung und die Justiz an die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Aufgabenveränderungen anzupassen. Das ressortübergreifende Personalmanagement gewinnt hierdurch an Bedeutung. Um den Prozess zu gestalten, hat die Landesregierung eine Besetzungsrichtlinie erlassen und mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag zum Verwaltungsumbau (TV Umbau) abgeschlossen, die in diesem Band ebenso abgedruckt sind, wie die Durchführungshinweise des Ministeriums des Innern. Darüber hinaus enthält der Band die aktuell geltende Personalbedarfsplanung bis Ende 2015, die Dr. Folke Schneider erläutert. In einem Beitrag von Volker-Gerd Westphal wird eine Gesamtschau der Rahmenbedingungen für das Personalmanagement in der brandenburgischen Landesverwaltung und Justiz vorgenommen.
Im vorliegenden Band wird das lokale Integrationsmanagement in Deutschland, Frankreich und Schweden vergleichend untersucht. Im Mittelpunkt stehen Verflechtungsstrukturen, Koordination und Leistungsfähigkeit der Integrationsverwaltung mit besonderem Fokus auf den Entwicklungen nach der Flüchtlingskrise von 2015/16. Auf der Grundlage von Fallstudien und Experteninterviews in den drei Ländern wird das institutionelle Zusammenspiel von Akteuren im Mehrebenensystem und im lokalen Raum analysiert. Dabei werden jeweils die nationalen Rahmenbedingungen, lokalen Gestaltungsvarianten und krisenbedingten Herausforderungen des Integrationsmanagement kommunen- und ländervergleichend in den Blick genommen. Gestützt auf illustrative Praxisbeispiele und Tiefeneinblicke in die lokalen Handlungsprobleme leitet die Studie Lehren und Empfehlungen für eine Optimierung des Integrationsmanagements und eine krisenresilientere Verwaltungsorganisation in diesem Aufgabenbereich ab.
Aus dem Editorial: „Negativzuwanderung“ wählten die Österreicher zu ihrem Unwort des Jahres 2005. Dieser Begriff verdeutlicht einen Aspekt des gesamtgesellschaftlichen Problems des demografischen Wandels, der nicht nur in Österreich seit einiger Zeit für jeden zu spüren ist. Verstanden wird darunter die quantitative und qualitative Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich für Deutschland und die meisten westeuropäischen Länder mit drei Schlagworten beschreiben lässt: weniger Kinder, mehr Alte, also insgesamt weniger Menschen. Allein für Deutschland wird bis 2050 ein Bevölkerungsrückgang um 20% erwartet. Davon betroffen sind alle Politikfelder, unter anderem die Bildungs- und Sozialpolitik sowie die Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik. Eine Herausforderung, die für Politik und Verwaltung gleichermaßen einmalig in der jüngeren Geschichte ist. Als „unterste“ Ebene sind die Kommunen und ihre Einrichtungen besonders stark betroffen, denn sie halten die Mehrzahl der infrastrukturellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für die Menschen vor, sie sind über einwohnerbezogene Finanzzuweisungssysteme abhängig von „ihren Menschen“ und haben gleichzeitig wenig Einfluss auf die wirtschaftlich bedingten Zu- oder Wegzüge der Einwohner. Sind diese Entwicklungen seit längerer Zeit bekannt und werden intensiv diskutiert, so sind in letzter Zeit eine Reihe von Strategien und Handlungskonzepten entwickelt worden, um mit diesem Problem umgehen zu können. Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam (KWI) veranstaltete am 3. April 2006 eine Fachtagung „Demografie im Wandel. Herausforderungen für die Kommunen“. Zum 12. Mal trafen sich seit der Gründung des Institutes ca. 250 Vertreter der Wissenschaft, der Politik, der Verbände, insbesondere aber der Kommunen, um über aktuelle Demografieprobleme zu diskutieren. Dabei standen sowohl die wissenschaftliche Analyse als auch politische Handlungsstrategien im Fokus der Diskussion. Wichtige Ergebnisse dieser Tagung sind im nachfolgenden KWI-Arbeitsheft festgehalten und werden durch weitere Beiträge zum Thema ergänzt.
Handbuch Organisationstypen
(2023)