350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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I. Einführung II. Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners nach der DLRL III. Verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung durch §§ 71a ff. VwVfG (Bund) IV. Verfassungsrechtliche Fragen der Verbandsebenenüberschreitung IV. 1. Konstellationen verbandsübergreifenden Handelns IV. 2. Regelungsbedarf aufgrund der DLRL? IV. 3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit IV. 4. Landesverwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung V. Ansiedlungsoptionen V. 1. Vorgaben der DLRL und Modelle in Deutschland (Übersicht) V. 2. Problemfragen der kommunalen Ansiedlung
Die Arbeit geht der Frage nach, ob man die Steuerverwaltung in Polen als europäische Verwaltung bezeichnen kann. Es werden drei Aspekte vertiefend untersucht: 1.Verortung der polnischen Steuerverwaltung in der OECD und ausgewählten Nicht-OECD-Ländern mittels einer Clusteranalyse auf Grundlage verschiedener Daten zum Aufbau, Aufgabenprofil und zur Performanz unter gleichzeitiger Beachtung der möglichen Abzeichnung eines europäischen Steuerverwaltungsraums; 2.Verbreitung des CAF in den Steuerverwaltungen der MOE-8, insbesondere in Polen, als vom EUPAN unterstütztes Qualitätsmanagementsystem, das geeignet erscheint, die Entstehung eines gemeinsamen europäischen Qualitätsverständnisses zu fördern; 3.Wahrnehmung der polnischen Steuerverwaltung durch deutsche Finanzbeamte erhoben mit Hilfe eines semantischen Differentials. Die Clusteranalyse ergibt keinen Hinweis auf einen einheitlichen europäischen Steuerverwaltungsraum in Abgrenzung von den übrigen einbezogenen Staaten. Polen fällt nicht als Ausreißer auf und weist Ähnlichkeiten zu anderen europäischen Ländern auf. In Steuerverwaltungen lässt sich das CAF so gut wie gar nicht finden. Polen bildet in der Hinsicht eine Ausnahme. Allerdings befindet sich die polnische Steuerverwaltung auf einem europäischen Weg, den andere Sektoren der Verwaltung (auch in MOE-8) bereits vielfach beschritten haben. Aus der Untersuchung des Images der polnischen Steuerverwaltung bei deutschen Finanzbeamten geht die Abwesenheit starker negativer Stereotype hervor. Die Einschätzungen sind sehr zurückhaltend in der Nähe des Mittelwertes zwischen den beiden Polen des semantischen Differentials. Das vorläufige Ergebnis lautet: Die Steuerverwaltung in Polen ist eine europäische Verwaltung.
Dieses Forschungspapier fasst die zentralen Ergebnisse entsprechenden Diplomarbeit zur Steuerverwaltung in Polen zusammen. Die zentrale Fragestellung lautet, wie sich diese spezifische öffentliche Verwaltungsstruktur im Zuge der Transformation und des Beitritts zur Europäischen Union entwickelt hat und inwiefern sie heute europäischen Standards entspricht. Da es der EU in dem Bereich an Kompetenzen mangelt, besteht kein einheitliches europäisches Modell der Steuerverwaltung, an dem die polnische zu messen wäre. Die Autorin nutzt das im Rahmen der Europäisierungsforschung entwickelte Konzept des Europäischen Verwaltungsraums, um die aktuelle Gestalt der polnischen Steuerverwaltung unter Berücksichtigung verbindlicher Vorgaben der EU und deren Aktivitäten im Beitrittsprozess analysieren zu können. Ob es eine spezifisch europäische Steuerverwaltung gibt, wird anhand von Daten der OECD mit einer Clusteranalyse ausgelotet werden. Schließlich wird Polens Verortung in den differenzierten Steuerverwaltungswelten ermittelt. Desweiteren analysiert die Autorin die Verbreitung des Common Assessment Frameworks in den Steuerverwaltungen in den Staaten Mittelosteuropas thematisiert. Eine eigene Umfrage bei den polnischen Finanzämtern bringt mehr Klarheit über die Nutzung des CAF in der polnischen Steuerverwaltung. Schließlich ermittelt die Autorin mittels eines semantischen Differentials das Image der polnischen Steuerverwaltung in Deutschland und vergleicht dieses mit dem Selbstbild der deutschen Steuerverwaltung. In einer Schlussbetrachtung werden die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen zusammengeführt. Die Antwort der Autorin auf die aufgeworfene Frage nach dem europäischen Charakter der polnischen Steuerverwaltung ist verhalten optimistisch.
Andreas Wieg, Abteilungsleiter Vorstandsstab des „Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.“, befasst sich in seinem Beitrag mit der Krisenerprobung und Krisenresistenz des genossenschaftlichen Ordnungsmodells. Dabei geht er auf die genossenschaftliche Organisationsstruktur und auf die Genossenschaftsarten ein. Er beschreibt Möglichkeiten von Genossenschaftsgründungen und geht abschließend auf die Nachhaltigkeit neuer Genossenschaften ein.
Despite the high hopes associated with public sector digitalization, especially in times of crisis, it does not yet hold up to its potential. Both the negotiation and implementation of digitalization policy presents a challenge for all levels of government, requiring extensive coordination efforts. In general, there are conflicting views if more centralized or decentralized policy processes are more effective for coordination—a tension further exacerbated in the context of digitalization policy within multilevel systems, where the imperative of standardization collides with decentralization forces inherent in federalism.
Based on the analysis of expert interviews (n = 29), this chapter examines how digitalization policy in the context of the German federal intergovernmental relations context is located and negotiated, and how this relates to local policy implementation. Focusing on the decentralized German tax administration as a case study, the analysis reveals a shift from a conflicted to a multi-layered policy process, underpinned by a mechanism of “concentration without centralization.” Strategic and operational competencies are bundled in an institutionalized and legally regulated network for digitalization to achieve necessary standardization of digital infrastructure. Furthermore, the research emphasizes the influence of intergovernmental relations on local implementation and the associated challenges and opportunities.
Aus der Einleitung Ziel der folgenden Studie ist es, die Entwicklung des öffentlichen Dienstrechts in Polen, der Slowakei und Estland vergleichend zu analysieren. Die Schaffung eines professionellen und entpolitisierten Staatsdienstes ist eine zentrale Voraussetzung für die Konsolidierung von Marktwirtschaft und Demokratie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse im postsozialistischen Mittel- und Osteuropa. Eine Verfestigung demokratischer Institutionen und Ver-fahren kann nur gelingen, wenn die Gesetzesausführung und die damit Beauftragten selbst demokratisch legitimiert und kontrolliert sind. Das Verwaltungshandeln sollte nicht nur sachlich-inhaltlich, sondern auch personell-institutionell an Gesetz und Recht gebunden sein. Daher müssen insbesondere Fragen des Dienstverhältnisses der Beamten gesetzlich geregelt und von willkürlichen Entscheidungen der jeweiligen politischen Führung unabhängig sein. In der Mehrzahl der mittel- und osteuropäischen Staaten sind mittlerweile entsprechende Gesetze in Kraft. Die unterschiedlichen Zeitpunkte der Verabschiedung (1995 in Estland, 1998 in Polen und 2001 in der Slowakei) machen aber deutlich, dass die Notwendigkeit eines entsprechend den oben genannten Kriterien konzipierten Staatsdienstes keinesfalls überall erkannt wurde. Die in der Literatur verbreitete Einschätzung, dass in allen mittel- und osteuropäischen Staaten noch beachtliche Diskrepanzen zwischen den immensen politischen Herausforderungen einerseits und den begrenzten Regierungskapazitäten andererseits bestehen, deuten darauf hin, dass die Umsetzung der Beamtengesetze weiter verbesserungswürdig ist.
Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverwaltung Potsdam, diskutiert die Rolle von Genossenschaften als Bausteine kommunaler Wohnungspolitik. Am Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam zeigt er Potenziale von Wohnungsbaugenossenschaften für die Sicherung einer attraktiven und ausreichenden Wohnungsversorgung für die BürgerInnen auf. Er resümiert, dass sich die Strategien der Stadt für Neubau und Bestand auch in Kooperation mit Wohnungsgenossenschaften gerade auch bei der sozialen Wohnraumversorgung für die Bevölkerung bewährt haben.