Keine Reform für die Zukunft
- Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden.
Verfasserangaben: | Tristan LemkeORCiDGND |
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DOI: | https://doi.org/10.17176/20210130-222740-0 |
ISSN: | 2366-7044 |
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch): | Verfassungsblog |
Verlag: | Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH |
Verlagsort: | Berlin |
Publikationstyp: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Erstveröffentlichung: | 30.01.2021 |
Erscheinungsjahr: | 2021 |
Datum der Freischaltung: | 02.05.2024 |
Freies Schlagwort / Tag: | Abgabe; Umlage |
Seitenanzahl: | 4 |
Organisationseinheiten: | Juristische Fakultät / Öffentliches Recht |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Peer Review: | Referiert |
Publikationsweg: | Open Access / Gold Open-Access |
DOAJ gelistet | |
Lizenz (Deutsch): | CC-BY-SA - Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen 4.0 International |
Externe Anmerkung: | Zweitveröffentlichung in der Schriftenreihe Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe ; 13 |