Öffentliches Recht
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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verlangt neben der Einrichtung unternehmens- bzw. behördeneigener interner Meldestellen auch den Aufbau externer Meldestellen. Diese wurden zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie bei bestehenden Bundesbehörden angesiedelt. System und Wirkungsweise der externen Meldestellen sollen nachfolgend erörtert werden. Zugleich bieten die Ausführungen Anlass, gesetzgeberische Verbesserungen zu erwägen.
Die Anforderungen an Unternehmen, die Waren als Hersteller produzieren, importieren oder auf dem Markt bereitstellen, werden immer komplexer. Sie müssen nicht nur Rechtsvorschriften einhalten, sondern auch zahlreiche produktrelevante und technische Vorgaben beachten. Product Compliance ist damit zu einer grundlegenden Aufgabe produzierender Betriebe, importierender Unternehmen und von Händlern geworden. Die Schriftenreihe „Product Compliance“ nimmt sich der produktrechtlichen Fragestellungen rechtsgebietsübergreifend an und dient als Forum für herausragende Monographien und Sammelbände.
Klausur im Medienrecht
(2024)
Die Privatsphäre prominenter Personen wird häufig durch eine auf Sensationsgier ausgerichtete Presseberichterstattung gefährdet. Während sich die Presse dabei vordergründig auf ein öffentliches Interesse an solchen Berichten beruft, kann die Reputation der Betroffenen in der Öffentlichkeit stark und dauerhaft beeinträchtigt werden. Jedoch folgen aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht mehrere Ansprüche, mit denen diese Rechtsverletzungen abgewehrt und mögliche Schäden kompensiert werden können.
Gegenstand des Beitrags ist schwerpunktmäßig das im Jahr 2016 mit den §§ 155b , 155c FamFG geschaffene Rechtsbehelfssystem der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde. Bevor Grund und Grenze der Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen unter besonderer Berücksichtigung des Gedankens der Verfahrensökonomie ausgelotet werden, geht der Verfasser auf das Verhältnis zwischen Beschleunigungsgrundsatz und Prozessökonomie in gebotener Kürze ein. Anschließend liegt der Fokus auf dem Beschleunigungsgrundsatz; zunächst in familiengerichtlichen Verfahren im Allgemeinen und sodann im kindschaftsrechtlichen Verfahren im Speziellen. In Bezug auf Letzteres wird ferner aufzuzeigen sein, dass Verfahrensökonomie die kindeswohldienliche Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes bedeutet. Dieser Anwendungsbefehl soll abschließend am Beispiel des einleitend angesprochenen, relativ neuen Rechtsbehelfsverfahrens exemplifiziert werden, um der Frage nachzugehen, ob das Kindschaftsverfahrensrecht mehr Effektivität verträgt.
Article 22 1951 Convention
(2024)
This chapter covers the 1951 Convention's Article 22. It explains the provision's aim to grant refugees access to the contracting States' national educational systems. Moreover, Article 22 encompasses learning at all different levels of education in schools, universities, and other educational institutions. However, the provision does not address any issues related to the upbringing of children by their parents. The chapter mentions the relevancy of Article 22 when it comes to durable solutions for refugees in an effort to enable them to integrate into the host country's society. It also discusses the drafting history, declarations, and reservations of Article 22 and the instruments used prior to the 1951 Convention.
This chapter focuses on the features of Article 1's paragraph 1 of the 1951 Convention. The article primarily determines the scope of application of the Convention's ratione personae while outlining the basis of the protection of refugees. Additionally, Article 1 addresses the concerns surrounding the inclusion, cessation, and exclusion of refugees. The chapter then tackles the historical development of the article by considering the instruments used prior to the 1951 Convention. It also cites that the Constitution of the International Refugee Organization appears to contain an ambiguity as to how the refugee notion was perceived, so refugees only became the IRO Constitution's concern when they have valid objections to returning to their home country.
Without fear or favour
(2024)