Juristische Fakultät
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Durch die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.7.2021 wurde mit §§ STVG § 1d bis STVG § 1l StVG ein umfassender Rechtsrahmen für zunehmend vernetzte Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in Deutschland geschaffen, um Rechtssicherheit für deren Betrieb zu gewährleisten. Dabei fanden auch Regelungen zur Datenverarbeitung in solchen Kraftfahrzeugen Eingang in das Gesetz. Ob die Novelle gelungen ist, wird die weitere Diskussion und Umsetzung in die Praxis zeigen. Im vorliegenden Beitrag werden die rechtlichen Neuregelungen mit Blick auf Datenschutz sowie IT- und Datensicherheit thematisiert und aus technischer Sicht hinterfragt.
Die notwendigen umfangreichen technischen Vorgaben zum Schutz der Cybersicherheit in vernetzten Kraftfahrzeugen sind in der zugehörigen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AFGBV)“ geregelt.
Das Gesetz wie die Verordnung werden hier einer umfangreichen Analyse unterworfen, die indes nicht in der rechtlichen Betrachtung stehen bleibt, sondern zugleich umfangreiche technische Anforderungen hiermit verbindet und damit Cybersicherheit, Datenschutz und Recht verwebt.
Der Beitrag erörtert ausführlich die neue Rechtslage vor dem Hintergrund des nationalen und europäischen Datenschutzrechts und den Vorgaben der dazugehörigen UNECE-Regelungen. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang der neue § STVG § 1g StVG und die in der AFGBV enthaltenen Regelungen für den Betrieb eines digitalen Datenspeichers sowie die Anforderungen an die Sicherheit im Bereich der Informationstechnologie bei Datenspeicherung und Datenübermittlung automatisierter Kraftfahrzeuge. Die hier als relevant identifizierten UNECE-Regelungen 155 (Cybersicherheit) und 156 (Software-Updates) werden in Folge dieser Neuregelung künftig einen noch wichtigeren Stellenwert im Automobilbereich einnehmen.
Die an die rechtlichen Ausführungen anschließende technische Analyse in diesem Beitrag leitet IT- und Datensicherheitsanforderungen sowie beispielhafte Maßnahmen zur wirkungsvollen Umsetzung ab und vergleicht diese mit den Maßgaben der einschlägigen UNECE-Regelungen. Dabei wird aufgezeigt, welche technischen Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die hieraus abgeleiteten technischen Maßnahmen nehmen Bezug auf die rechtlichen Regelungen und ermöglichen dadurch einen belastbaren Abgleich von Technik und Recht. Der Nachweis, dass die UNECE-Regelungen erfüllt sind, kann durch Dokumentation bzw. Audit erfolgen. Es gibt aber zurzeit noch einen großen Spielraum für die Interpretation, durch welche konkreten Maßnahmen die Anforderungen abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den geforderten Datenschutz.
Im Ergebnis wird ein aktueller Gesamtüberblick über die Thematik aus rechtlicher wie technischer Sicht gegeben, wobei auch konkrete rechtliche und technische Vorschläge für den künftigen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion vorgestellt werden.
When does life end?
(2019)
If you look at the question of the end-of-life legislation, one – or rather THE basic question – is particularly interesting: What is the "end of life"? What is death? Ofcourse, one can approach this question theologically or philosophically, but alsolegally and especially medically. Since the 1960 s, medical progress has made itpossible to distinguish between different individual points of time within the na-tural dying process. However, this raises the question as to which of these pointsof time is relevant for criminal law. This question, which is usually onsideredvery emotionally, will be examined in more detail in the paper.
Verantwortungseigentum ist mittlerweile mehr als ein Nischenthema innerhalb der Rechtswissenschaft und unternehmerischen Praxis. Unternehmen werden in Verantwortungseigentum gegründet oder umgewandelt, also die persönlichen Gewinne der Gesellschafter perpetuiert und die Nachfolge reguliert. Auch der Profifußball stellt sich immer wieder die Frage nach der richtigen Balance zwischen Gewinnstreben und Gemeinwohl. Das wirft Fragen nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten auf, für die das Verantwortungseigentum eine Lösung bieten könnte.
Die Fallsammlung ermöglicht zum einen eine exemplarische Wiederholung und Vertiefung des wirtschaftsstrafrechtlichen Basiswissens und zum anderen die Anwendung dieses Wissens auf ausbildungs- und praxisrelevante Sachverhalte. Einige Fälle weisen Bezüge zum Steuer- und Umweltstrafrecht auf, da diese Rechtsgebiete in manchen Ausbildungsordnungen mit dem Wirtschaftsstrafrecht verknüpft sind.Berücksichtigt wurden die zahlreichen Änderungen wirtschaftsstrafrechtlicher Gesetze sowie eine Fülle neuer gerichtlicher Entscheidungen und Stellungnahmen in der Literatur.
Kritische Analyse des DRS 18
(2022)
Die Abgrenzung latenter Steuern stellt die Bilanzierenden und Prüfenden vor enorme Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat DRS 18, der die Bilanzierung latenter Steuern in handelsrechtlichen Abschlüssen regelt, eine erhebliche praktische Bedeutung. Die nachfolgende Analyse macht indes deutlich, dass einzelne Passagen des DRS 18 mit den einschlägigen Gesetzesnormen sowie handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätzen im Widerspruch stehen. Ferner erweisen sich einzelne Stellen des Standards als Überschreitung des in § HGB § 342 HGB normierten Auftrags.
Latein für Jurastudierende
(2022)
Ziel der Arbeit ist es das für die Steuerpraxis enorm bedeutsame Instrument der tatsächlichen Verständigung dogmatisch einzuordnen und deren Kriterien herauszuarbeiten. Die tatsächliche Verständigung ist insbesondere in Verfahren der steuerlichen Betriebsprüfung und der Steuerfahndung von Bedeutung, wenn über im Nachhinein nicht erforschbare Sachverhalte aufgrund der vorhandenen Beweismittel keine zureichende Bestimmtheit erlangt werden kann. Problematisch erscheint vor diesem Hintergrund, dass die bestehenden rechtlichen Anforderungen nicht im Verhältnis zur praktischen Bedeutung des Instruments stehen und in der Folge zahlreiche offene Fragen bestehen. Insbesondere auch das Verhältnis zum Strafrecht und der dort vorherrschenden - und vom Steuerrecht abweichenden - Verfahrensgrundsätze und Beweisregelungen führen dabei zu Konflikten, welche zu lösen sind.
Zentrale Fragestellungen sind dabei, ob eine Verständigung im Besteuerungsverfahren überhaupt möglich ist und wenn ja, welche Voraussetzungen an diese zu stellen sind. Schließlich wird auch auf die Frage eingegangen, ob eine Verknüpfung dieser Verständigung mit einem Steuerstrafverfahren möglich ist.
Die Arbeit untersucht die Anforderungen, welche an eine tatsächliche Verständigung als Instrument im Besteuerungsverfahren gestellt werden. Dabei wird insbesondere auf die Zulässigkeit und die Grenzen von Verständigungen und kooperativem Verwaltungshandeln im Steuerrecht eingegangen. Diese werden anhand der verfassungsrechtlichen und abgaberechtlichen Grundlagen bestimmt. Die Entwicklung der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung wird dabei nachvollzogen und unter Auswertung der hierzu ergangenen Fachliteratur gewürdigt.
Schließlich werden auch auf die Anforderungen von Verständigungen im Strafverfahren beleuchtet und die Möglichkeit untersucht inwiefern die steuerrechtliche tatsächliche Verständigung hier verwertet werden kann.
"Das Repetitorium:
Dieses Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht bietet eine vertiefende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung zentraler Fragen des Rechtsgebietes zur Vorbereitung auf die Juristischen Staatsprüfungen. Die Fähigkeit zu eigenständiger Problemlösung wird in besonderem Maße gefördert. Es ist ein wichtiges Anliegen, die Bezüge des Allgemeinen Schuldrechts zum Besonderen Teil und zu den anderen Büchern des BGB und den ""Nebengesetzen"" darzustellen. Auch spielen handelsrechtliche und zivilprozessuale Folgefragen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Regressfällen. Die Darstellung wurde in allen Teilen aktualisiert, neueste Rechtsprechung und Literatur sind bis Januar 2021 berücksichtigt.