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Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 – Teil I: Staatenberichte

  • Der Beitrag führt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) erörtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, über Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss während seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander.Der Beitrag führt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) erörtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, über Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss während seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander. Thematische Schwerpunkte, die Gegenstand des Follow-up-Verfahrens wurden, bildeten Fälle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere ein Anstieg an Fällen häuslicher Gewalt, die Einschränkungen der Meinungs- sowie der Versammlungsfreiheit und rechtsstaatliche Versäumnisse. Darüber hinaus wurden vielerorts die Bedingungen in Hafteinrichtungen und die Situation von Arbeitsmigrant:innen thematisiert.zeige mehrzeige weniger

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Verfasserangaben:Navin Mienert
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587890
DOI:https://doi.org/10.25932/publishup-58789
ISSN:2941-1149
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):MenschenRechtsMagazin
Verlag:Universitätsverlag Potsdam
Verlagsort:Potsdam
Publikationstyp:Bericht
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:20.04.2023
Erscheinungsjahr:2023
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Veröffentlichende Institution:Universitätsverlag Potsdam
Datum der Freischaltung:20.04.2023
Freies Schlagwort / Tag:Menschenrechtsausschuss; Staatenberichtsverfahren; Zivilpakt
Band:28
Ausgabe:1
Seitenanzahl:24
Erste Seite:50
Letzte Seite:73
RVK - Regensburger Verbundklassifikation:PR 2213, PR 1400
Organisationseinheiten:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Referiert
Publikationsweg:Universitätsverlag Potsdam
Open Access / Gold Open-Access
Sammlung(en):Universität Potsdam / Zeitschriften / MenschenRechtsMagazin / MRM 28 (2023) 1 / Berichte und Dokumentationen
Lizenz (Deutsch):License LogoCC-BY - Namensnennung 4.0 International
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