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Keine Reform für die Zukunft

  • Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden.

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Verfasserangaben:Tristan LemkeORCiDGND
DOI:https://doi.org/10.17176/20210130-222740-0
ISSN:2366-7044
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Verfassungsblog
Verlag:Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH
Verlagsort:Berlin
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:30.01.2021
Erscheinungsjahr:2021
Datum der Freischaltung:02.05.2024
Freies Schlagwort / Tag:Abgabe; Umlage
Seitenanzahl:4
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Referiert
Publikationsweg:Open Access / Gold Open-Access
DOAJ gelistet
Lizenz (Deutsch):License LogoCC-BY-SA - Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen 4.0 International
Externe Anmerkung:Zweitveröffentlichung in der Schriftenreihe Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe ; 13
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