Situative Vulnerabilität als Ausdruck der Menschenrechtssprache?
- In Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von “vulnerable persons”, sondern von “persons in situations of vulnerability” sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein geändertes Verständnis von Vulnerabilität zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und äußere Umstände, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verständnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entschärfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen führen kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verständnis von Vulnerabilität im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimafällen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise äußere, vulnerabilitätsproduzierende Umstände adressieren. Schließlich werden die potenziellenIn Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von “vulnerable persons”, sondern von “persons in situations of vulnerability” sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein geändertes Verständnis von Vulnerabilität zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und äußere Umstände, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verständnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entschärfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen führen kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verständnis von Vulnerabilität im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimafällen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise äußere, vulnerabilitätsproduzierende Umstände adressieren. Schließlich werden die potenziellen Stärken und Schwächen der begrifflichen Wendung reflektiert.…
- The article focuses on the terminological turn which the United Nations Human Rights Committee took in preparation of General Comment No. 36 on the right to life. The Committee no longer refers to "vulnerable persons" but to "persons in situations of vulnerability." The change in language use indicates a shifted understanding of vulnerability, thus acknowledging structural inequalities and circumstances that cause vulnerability in the first place. In light of this new understanding the problem of attributed vulnerability, which in turn can lead to marginalization of affected individuals, appears to be mitigated. The article outlines the debate in the Human Rights Committee in the context of the Committee’s current jurisprudence. Particular attention is paid to the Committee’s climate cases, which, in the author’s view, specifically address circumstances which cause vulnerability. Finally, the article reflects on the potential strengths and pitfalls of the new terminology.
Verfasserangaben: | Catharina Caspari |
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URN: | urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587743 |
DOI: | https://doi.org/10.25932/publishup-58774 |
ISSN: | 2941-1149 |
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch): | MenschenRechtsMagazin |
Untertitel (Deutsch): | Das neue Vulnerabilitätsverständnis des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Kontext seiner Klima-Entscheidungen |
Verlag: | Universitätsverlag Potsdam |
Verlagsort: | Potsdam |
Publikationstyp: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Datum der Erstveröffentlichung: | 20.04.2023 |
Erscheinungsjahr: | 2023 |
Veröffentlichende Institution: | Universität Potsdam |
Veröffentlichende Institution: | Universitätsverlag Potsdam |
Datum der Freischaltung: | 20.04.2023 |
Freies Schlagwort / Tag: | General Comments; Human Rights Committee; human rights language; vulnerability |
Band: | 28 |
Ausgabe: | 1 |
Seitenanzahl: | 11 |
Erste Seite: | 5 |
Letzte Seite: | 15 |
RVK - Regensburger Verbundklassifikation: | PR 2213, PR 1400 |
Organisationseinheiten: | Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum |
DDC-Klassifikation: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht |
Peer Review: | Referiert |
Publikationsweg: | Universitätsverlag Potsdam |
Open Access / Gold Open-Access | |
Sammlung(en): | Universität Potsdam / Zeitschriften / MenschenRechtsMagazin / MRM 28 (2023) 1 / Aufsätze |
Lizenz (Deutsch): | CC-BY - Namensnennung 4.0 International |