Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen (Teil I)
- Bei der Festsetzung des Gefahrtarifs steht den Unfallversicherungsträgern nach § 157 SGB VII ein weiter Gestaltungsspielraum zu. An Grenzen stößt er bei der Zusammenfassung verschiedener Gewerbezweige in einer Tarifstelle. Unternehmensarten, die ein vom Durchschnitt der Tarifstelle erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko haben, steht ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigene Tarifstelle oder auf Neuzuordnung zu einer anderen, passenderen Tarifstelle zu. Ein fester Grenzwert für eine nicht mehr zulässige Abweichung der Belastungsziffer von Unternehmen von der Belastungsziffer des Tarifstellendurchschnitts hat sich aber bislang nicht herausgebildet. Der vorliegende Teil I befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Tarifstellenbildung im Gefahrtarif. Teil II (abgedruckt in einem der nächsten Hefte der SGb 2023) geht auf den aktuellen Fall des 4. Gefahrtarifs der BG BAU ein.
Author details: | Frauke Brosius-GersdorfORCiDGND |
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DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.08.03 |
ISSN: | 0943-1462 |
ISSN: | 1864-8029 |
Title of parent work (German): | Die Sozialgerichtsbarkeit |
Publisher: | Erich Schmidt Verlag |
Place of publishing: | Berlin |
Publication type: | Article |
Language: | German |
Date of first publication: | 2023/08/03 |
Publication year: | 2023 |
Release date: | 2023/11/10 |
Volume: | 70 |
Issue: | 8 |
Number of pages: | 9 |
Organizational units: | Juristische Fakultät / Öffentliches Recht |
DDC classification: | 3 Sozialwissenschaften / 30 Sozialwissenschaften, Soziologie / 300 Sozialwissenschaften |
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht | |
Peer review: | Nicht referiert |
License (German): | Keine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz |