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Kulturelle Hegemonie ohne Machtpolitik : über die Repräsentativität der französischen Salonkultur
(1999)
Escape Rooms
(2020)
Spitzensport, soziale Ungleichheit und soziale Reproduktion im deutsch-französischen Vergleich
(1998)
Luxemburg oder Lenin?
(2019)
Paul Frölichs Theorie zur Vergleichbarkeit von Revolutionen-Rekonstruktion eines Modellversuchs
(2019)
Vorwort
(2019)
Methodik der funktionellen Genomanalyse : wie mit Mikroarrays die Aktivität vieler Gene erfasst wird
(2002)
Steuern und Abgaben auf Produkte oder Verbrauch mit gesellschaftlichen Folgekosten (externe Kosten) – sogenannte Pigou- oder Lenkungssteuern – sind ein gesellschaftliches „Win-Win-Instrument“. Sie verbessern die Wohlfahrt und schützen gleichzeitig die Umwelt und das Klima. Dies wird erreicht, indem umweltschädigende Aktivitäten einen Preis bekommen, der möglichst exakt der Höhe des Schadens entspricht. Eine konsequente Bepreisung der externen Kosten nach diesem Prinzip könnte in Deutschland erhebliche zusätzliche Einnahmen erbringen: Basierend auf bisherigen Studien zu externen Kosten wären zusätzliche Einnahmen in der Größenordnung von 348 bis 564 Milliarden Euro pro Jahr (44 bis 71 Prozent der gesamten Steuereinnahmen) möglich. Die Autoren warnen allerdings, dass die Bezifferung der externen Kosten mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Damit Lenkungssteuern und -abgaben ihre positiven Lenkungs- und Wohlstandseffekte voll entfalten können, seien zudem institutionelle Reformen notwendig.
Vorwort: tessellae
(2020)
Handbuch Offenlandmanagement am Beispiel ehemaliger und in Nutzung befindlicher Truppenübungsplätze
(2004)
Offenlandmanagement durch kontrolliertes Brennen : ein Beitrag aus sozioökonomischer Perspektive
(2003)
Internationales Privatrecht der ehelichen Vermögensbeziehungen mit Berührungen zu Polen : Teil I
(2001)
Der Beitrag ist der erste Teil einer zweiteiligen Serie über kollisionsrechtliche Fragen im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in Bezug auf die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen zwei Ehegatten, die entweder dieselbe oder eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich entweder gemeinsam oder allein in einem anderen Staat aufhalten. Im vorliegenden Teil werden das Ehewirkungs-, das Scheidungs- und das Güterrechtsgesetz behandelt, wobei anhand von kurzen Beispielfällen verschiedene Rechtsfragen zur objektiven Anknüpfung, zur Rechtswahl und weiteren kollisionsrechtlichen Aspekten erörtert werden. In diesem Zusammenhang geht die Autorin auch auf die Überleitungsregelungen des Art. 220 Abs.3 und Art. 236 $ 3 EGBGB ein.
Der Beitrag beschäftigt sich, mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9.10.2000 (NJ 41. 2002). Die Verfasserin wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht Naumburg in der zu entscheidenden Kindschaftssache analog $ 328 Abs.1 ZPO die Voraussetzungen für eine Anerkennung des in diesem Fall ergangenen Urteils eines DDR-KreisG geprüft hat. Die Autorin erörtert, weshalb es sinnvoller ist, Art. 234 $ 7 Abs.1 EGBGB dahingehend zu interpretieren als dass er dem Bestandsschutz für geklärte Abstammungsverhältnisse dient und daher den gerichtlichen Enscheidungen volle Rechtskraftwirkung nach neuem Recht zuzusprechen.
Verfasserin bespricht ein Urteil, in dem das Gericht über die Vollstreckbarkeit der Entscheidung eines türkischen Gerichtes zum Kindesunterhalt im Scheidungsverbund zu entscheiden hatte. Hierbei war auch die Frage nach der Aktivlegitimation maßgeblich. Die Autorin geht auf das Problem der Prozessführungsbefugnis ein und verdeutlicht die Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Recht. Sie schildert die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu der aufgeworfenen Frage und zeigt die Konsequenzen auf.
Die Verfasserin setzt sich kritisch mit einem Beschluss des BGH vom 2001, V ZR 306/99, auseinander, der sich mit der Frage des anwendbaren Rechts für die Erbrechtsnachfolge im Bereich des innerdeutschen Kollisionsrechts befasst. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, unter welchen Vorsaussetzungen es zu einer Nachlassspaltung kommt. In seiner Entscheidung geht der BGH auf die Frage der Rechtsfähigkeit einer Erbengemeinschaft ein und auf die Frage, ob es sich bei einem Erbanteil am unbeweglichen Vermögen um bewegliches Vermögen handelt.
Bei der dem Beitrag zugrundeliegenden Entscheidung (BayObLG vom 29.9.1998, 1Z BR 67/98) geht es darum, ob sich die Rechtsnachfolge nach einer deutschen Erblasserin, die 1989 mit letztem Wohnsitz in München verstorben ist, hinsichtlich ihrer gesamthändlerischen Beteiligung an einem Grundstück in Ost-Berlin nach dem BGB oder ZGB richtet.
Internationales Privatrecht der ehelichen Vermögensbeziehungen mit Berührung zu Polen : Teil II
(2001)
Der Beitrag beschäftigt sich im Anschluss an NotBZ 2001, 52, als zweiter Teil einer Fortsetzungsserie zu vermögensrechtlichen Fragen des internationalen Familienrechts im deutsch-polnischen Verhältnis mit dem Bereich des Unterhaltsrechts und mit ausgewählten Qualifikationsproblemen. Die Ausführungen werden durch kurze Beispielfälle ergänzt.
Die Verfasserinnen besprechen die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2000 zur Scheidung einer Deutschen christlichen Glaubens von einem indischen Schiiten (OLG Hamburg IPRax 2002, 304). Nach einer Darstellung des der Entscheidung zugrunde leigenden Sachverhaltes erörtern sie die wesentlichen Problemstellungen der Entscheidung. Zunächst wenden sie sich ausführlich den Ausführungen des Gerichts zur Wirksamkeit der Ehe selbst zu. Sodann problematisieren die Autorinnen die vom Gericht angenommene versteckte Rückverweisung, auf welche dieses, im Rahmen der Ermittlung des auf die Scheidung anzuwendenden Rechts zurückgegriffen hatte.
Für Unternehmen stellt sich immer wieder die Frage nach der Stabilität der Geschäftsprozesse. Wie flexibel bzw. wandlungsfähig müssen Unternehmensarchitekturen ausgelegt werden, damit Veränderungen in der Aufbau- oder Ablauforganisation ITseitig auch in Zukunft gefolgt werden kann? Dazu wird im folgenden Beitrag das Paradigma Wandlungsfähigkeit als Gestaltungsziel von Unternehmensarchitekturen charakterisiert und der Zusammenhang zwischen Veränderungen des Umfeldes eines Unternehmens und erforderlicher Anpassungsfähigkeit der Informationssysteme erläutert.
Die Fabrikplanung sieht sich infolge veränderter Marktbedingung neuen Herausforderungen gegenüber gestellt. Die Anforderung an die Wandlungsfähigkeit eines Unternehmens ist zu einem Schlüsselfaktor geworden, der bereits in der Planungsphase einer Fabrik adressiert werden muss. Welche Einflüsse und Faktoren sind bei der Realisierung neuer Fabriken zu berücksichtigen? Zu dieser Thematik wurden Unternehmen im Bereich Fabrikplanung befragt.
Wandlungsfähigkeit von Informationssystemen ist zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor geworden. Die derzeit unzureichende methodische Unterstützung zur Umsetzung von Wandlungsfähigkeit führt in Unternehmen häufig zu ungenutzten Potentialen einer leistungsfähigen Struktur durch die eingesetzte Informationstechnologie. Ziel des Forschungsprojektes CHANGE ist es, Methoden und Vorgehensmodelle zu entwickeln, die eine dauerhafte Wandlungsfähigkeit von Informationssystemen unterstützen. Dazu wird im Rahmen dieses Beitrages ein Verfahren vorgestellt, welches der Forderung zur Ermittlung der notwendigen Wandlungsfähigkeit unter Einbeziehung des Unternehmensumfeldes nachkommt. Als wesentliches Ergebnis wird ein Kennzahlensystem entwickelt, das zum einen die Umweltsituation als Indikator für den Wandlungsdruck eines Unternehmens beschreibt. Im nächsten Schritt werden Kriterien zur Ermittlung des Wandlungspotentials der eingesetzten IT herangezogen. Abschließend werden beide Dimensionen zusammengeführt und in ihrer Bedeutung für die IT Strategie eines Unternehmens interpretiert.
Animal Welfare Versus Commercial Animal Use. Commercial Use of Animals Outside Agriculture: The forms of commercial animal use beyond agriculture are diverse. This includes, for example, circuses and working with film animals. However, the associated animal welfare problems have so far not been discussed in great detail. The authorities work mainly with non-binding expert opinions instead of legal regulations. The various instruments of the executive branch in this area will be dealt with, as well as possible new perspectives for animal protection law - and its limits.
Das Konkurrenzfeld Universität als Ort der "Normalisierung" feministischer Forschungsinteressen
(2004)