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Verwaltung im Lockdown
(2020)
Die Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2020 auch die öffentliche Verwaltung gezwungen, die Arbeit zu einem großen Teil ins Homeoffice zu verlagern. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse einer Studie vor, die mittels qualitativer Interviews und einer Online-Befragung (N=1.189) Beschäftigte öffentlicher Organisationen zum Umgang mit der Krise und den Erfahrungen mit dem Homeoffice befragt hat.
Der Beitrag setzt sich würdigend und kritisch mit Michael Zürns Arbeiten zur internationalen Autorität auseinander. Dessen potenziell autoritatives Autoritätskonzept weist mehrere Vorzüge auf: Erstens bietet es eine Erklärung für ein Paradox. Warum sollten souveräne Staaten die Kompetenz Externer anerkennen, ihnen Ratschläge zu geben bzw. Forderungen an sie zu richten, und zudem noch bereit sein, diesen zu folgen? Zweitens konkretisiert es die u.a. bei Hannah Arendt angelegte Idee der fraglosen Anerkennung, indem es Autoritätsadressaten zugesteht, bestimmte Qualitäten der Autorität zu prüfen. Drittens entkoppelt es Legitimität und Autorität, ohne die Legitimationsbedürftigkeit von Autorität zu opfern. Dies anerkennend plädiert der Beitrag aber dafür, die Legitimationsbedürftigkeit internationaler Autorität nicht auf formal institutionalisierte Beziehungen zu reduzieren, sondern diese auch weiterhin auf informellere, d.h. der Praxis entstammende, Anerkennung und Folgebereitschaft innerhalb von Autoritätsbeziehungen zu beziehen. Die überzeugende begründungstheoretische Fundierung von Autorität sollte zudem nicht dazu verführen, Sozialisationsprozesse in Autoritätsbeziehungen zu übersehen, zumal deren Legitimität kritisch hinterfragbar ist.
In der Ausgabe Politisches Lernen 1-2|2019 setzte sich Kurt P. Tudyka mit dem Verhältnis von Theater und Politik auseinander. Er gelangte zu dem ernüchternden Resümee: „Der Anspruch, Theater sei die Schule der Nation, – soweit er überhaupt noch besteht –, müsste aufgegeben werden.“ (S. 32) In Tudykas Einführung hieß es bereits: „Eine politisierende Wirkung auf das Publikum wird bestritten.“ (S. 30) Vor diesem Hintergrund könnte bei Lehrerinnen und Lehrern der Politischen Bildung der Eindruck entstehen, ein Besuch im Theater mit Schülerinnen und Schülern sei didaktisch nicht sinnvoll. Dagegen wird im folgenden Beitrag die Auffassung vertreten, dass ein Theaterbesuch mit den Lernenden durchaus mit Erkenntnisgewinnen, seien sie politisch oder über das Politische hinausweisend, verbunden sein kann. Der Beitrag stellt eine gekürzte Fassung des Textes „Theater und politische Bildung“ dar, der in Markus Gloe / Tonio Oeftering (Hrsg.): Politische Bildung meets Kulturelle Bildung, Baden-Baden (Nomos) 2020, erscheinen wird.
Eigentlich leben wir heute im Holozän, dem Erdzeitalter, das mit dem Ende der letzten großen Eiszeit vor etwa 12.000 Jahren seinen Ausgang nahm. Doch seit geraumer Zeit ist in Wissenschaft und Öffentlichkeit die Rede vom Anthropozän als der vom Menschen bestimmten gegenwärtigen Epoche. Mit der Begriffsschöpfung soll der gravierende Einfluss des Menschen auf die Umwelt zum Ausdruck gebracht werden, der sich nicht zuletzt in der Versauerung der Meere, im Artensterben und Klimawandel äußert. Doch wie spiegelt sich diese Erkenntnis in der Politischen Bildung wider?
Zur Jahreswende 1959/60 sorgten Hakenkreuzschmierereien an jüdischen Einrichtungen in Köln und anderswo für Entsetzen und Empörung. Diese Vorkommnisse machten bewusst, was im Verlauf der 1960er Jahre zu einem Politikum für die jüngere Generation werden sollte: Die mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Diese Thematik sowie der von den USA in Vietnam geführte Krieg stellten mobilisierende Faktoren für die Herausbildung einer außerparlamentarischen Opposition (APO) in der Bundesrepublik dar, die sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre verbreitert. Prof. Ingo Juchler beschreibt den Weg der Politischen Bildung durch die 60er Jahre und die Entwicklung hin zur sog. „didaktischen Wende“.
Die Innovationstätigkeit im industriellen Umfeld verlagert sich durch die Digitalisierung hin zu Produkt-Service-Systemen. Kleine und mittlere Unternehmen haben sich in ihrer Entwicklungstätigkeit bisher stark auf die Produktentwicklung bezogen. Der Umstieg auf „smarte“ Produkte und die Kopplung an Dienstleistungen erfordert häufig personelle und finanzielle Ressourcen, welche KMU nicht aufbringen können. Crowdsourcing stellt eine Möglichkeit dar, den Innovationsprozess für externe Akteure zu öffnen und Kosten- sowie Geschwindigkeitsvorteile zu realisieren. Bei der Integration von Crowdsourcing-Elementen ist jedoch einigen Herausforderungen zu begegnen. Dieser Beitrag zeigt sowohl die Potenziale als auch die Barrieren einer Crowdsourcing-Nutzung im industriellen Umfeld auf.
Das Klimaschutzgesetz hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet: den Einstieg in eine CO2-Bepreisung als künftiges Leitinstrument der Klimapolitik. Auf den ersten Blick ist der CO2-Preis unter einer Fülle von Fördermaßnahmen und ordnungsrechtlichen Regelungen verschüttet, deren Wirksamkeit und Kosten höchst unsicher sind. Der CO2-Preis ist aber so angelegt, dass er langfristig das dominante Instrument einer europäisch harmonisierten Klimapolitik werden kann. Der angedeutete Paradigmenwechsel der deutschen Klimapolitik öffnet damit die Tür, die europäische und internationale Kooperation zu stärken. Dazu ist es aber notwendig, neben der europäischen auch die globale Klimapolitik neu auszurichten. Auch dort sollten sich die Verhandlungen statt auf nationale Mengenziele auf CO2-Preise konzentrieren. Die erforderliche Kooperation wird möglich, wenn die Regierungen Transferzahlungen strategisch und reziprok nutzen. So könnte die Effektivität der Klimapolitik erhöht werden und es ließen sich die entstehenden Verteilungskonflikte entschärfen.
Auf den ersten Blick scheinen die Stichworte der Überschrift schwer miteinander in Verbindung zu bringen: Die Kreisumlage ist eine Abgabe im Sinne des § VWGO § 80 VWGO § 80 Absatz I Nr. 1 VwGO zur Fussnote 1, da für sie damit das im allgemeinen Abgabenrecht geltende Vertragsformverbot zu beachten sein dürfte, wird eine Kreisumlage regelmäßig durch Verwaltungsakt zu erheben sein, nicht aber Regelungsgegenstand vertraglicher Gestaltung sein können. zur Fussnote 2 Wenn damit also zu konstatieren ist, dass die Durchsetzung der Kreisumlage kein geeigneter Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist, ist damit noch nicht gesagt, dass diese konsensuale Handlungsform damit keinerlei Anwendungsbereich bei der Verteilung der Finanzmittel im kreisangehörigen Raum hätte. Tatsächlich gewinnt der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages gerade im Zusammenhang mit der Bestimmung der Kreisumlage immer mehr an Bedeutung. Dies ist Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Was sich hieraus ergibt, warum der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen durchaus ein Mittel zur rechtssicheren Bestimmung der Kreisumlage sein kann und eine Möglichkeit darstellt, Rechtssicherheit zu schaffen und damit Konflikte zu vermeiden, soll nachstehend dargelegt werden.
Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete.
Zusammenfassung
Theoretischer Hintergrund: Therapeutische Adhärenz ist eine zentrale Voraussetzung zur Sicherung der Validität von Psychotherapiestudien. Bisher existieren im deutschsprachigen Raum keine Skalen zur Erfassung der Adhärenz im Bereich der Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT). Fragestellung: Ziel war es, Skalen zur Erfassung der Adhärenz von Therapeut_innen für ACT und der Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) zu entwickeln und deren Gütekriterien zu überprüfen.
Methode
Die Validierung der Adhärenzskalen basierte auf n=38 ACT- und n=31 KVT-Gruppentherapiesitzungen zur Behandlung von depressiven und gemischten Störungsbildern. Die Adhärenz wurde durch zwei Rater_innen anhand von Audioaufzeichnungen bewertet. Ergebnisse: Sowohl für die ACT-Adhärenzskala (ICC=.96) als auch für die KVT-Adhärenzskala (ICC=.98) konnten hohe Interraterreliabilitäten erreicht werden. Die konvergente Validität konnte anhand einer negativen Korrelation zwischen den beiden Skalen sichergestellt werden (r=-.95).
Schlussfolgerungen
Beide Adhärenzskalen bieten eine erste Möglichkeit, um manualgetreues Therapeut_innenverhalten in ACT- und KVT-Gruppentherapien für Patient_innen mit gemischten Störungsbildern zu erfassen. Zudem geben die Ergebnisse einen Hinweis darauf, dass sich die beiden Methoden voneinander differenzieren lassen.
Das Konnexitätsprinzip gewährleistet einen Anspruch der Kommunen gegen das Land auf Ausgleich von Mehrbelastungen, die ihnen dadurch entstehen, dass sie anstelle des Landes staatliche Aufgaben wahrnehmen. Das Land treffen in diesem Zusammenhang unterschiedliche Verpflichtungen. Abgesehen davon, dass es bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gehalten ist, eine Ausgleichsbestimmung zu erlassen, obliegt es ihm auch, Art und Weise, vor allem die Höhe des Ausgleichs zu bestimmen. Im Regelfall macht dies eine Prognose der entstehenden Kosten erforderlich: Die Anforderungen, die hiermit verbunden sind, stehen im Mittelpunkt der nachstehenden Darstellung.
Der rechtliche Rahmen für die Straßenbeleuchtung – das Thema erscheint auf den ersten Blick als juristisch banal. Praktisch ist das Interesse von Gemeinden an einem rechtsfehlerfreien Straßenbeleuchtungskonzept jedoch groß. Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex der Straßenbeleuchtung hat damit hohe Praxisrelevanz und verdient eine ausführlichere Darlegung.
Treckerdemos und Klimastreik
(2020)
Der Beitrag zeigt die Entwicklung des Versammlungsrechts in der Rechtsprechung seit 2016 auf. Angesichts legislatorischer Ruhe steht die Judikatur des BVerfG und der Verwaltungsgerichte im Fokus der Betrachtung. In vielen Entscheidungen spiegeln sich aktuelle versammlungsrechtliche Problemstellungen wider. Art. 8 GG erweist sich als ein äußerst lebendiges Grundrecht, welches auch im digitalen Zeitalter nichts an seiner urdemokratischen Attraktivität und politischen Wirkkraft eingebüßt hat.
Fünf Jahre Mindestlohn
(2020)
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 war nach der Agenda 2010 die bedeutendste Arbeitsmarktreform der letzten 20 Jahre. Durch das relativ hohe Eingriffsniveau – etwa 4 Millionen oder 11% aller Erwerbstätigen verdienten vor der Einführung weniger als die neue Bruttolohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde – und die nahezu umfassende Gültigkeit, waren Hoffnungen und Befürchtungen gleichermaßen groß und viele Fragen zu den Wirkungen offen. Heute, fünf Jahre nach der Einführung und basierend auf zahlreichen, breit angelegten Evaluationsstudien, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Löhne im unteren Bereich sind gestiegen, ohne dass es zu einem größeren Abbau an Beschäftigung gekommen ist. Gleichzeitig hat der Mindestlohn aber nicht die Zahl der Transferbezieher verringert. Auch das Armutsrisiko hat nicht abgenommen. Der Mindestlohn ist in vielerlei Hinsicht nicht existenzsichernd und wird auch nicht vollumfänglich durchgesetzt. Insofern wurde fünf Jahre nach der Einführung zwar einiges erreicht, wichtige Ziele aber auch verfehlt. Die Politik ist gefordert.
Mittels hochauflösender, kompakter Kameras bedienten sich Voyeure beim sprichwörtlichen „Blick unter den Rock“ lange eines digitalen Auges zur ungesühnten Stillung ihrer Gelüste. Damit wird in absehbare Zeit Schluss sein. Die Literatur und Politik befinden sich nunmehr im Rahmen einer lebendigen Debatte auf der Suche nach der rechtsdogmatisch zutreffenden Einordnung einer geeigneten Strafnorm.
Gerechtfertigtes Einzelrasen
(2020)
Der Gesetzgeber hat den Prüfungsstoff im Pflichtfach Strafrecht 2017 durch Einführung des § 315 d um eine Strafvorschrift erweitert, die – zB durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen – schnell als Quelle schwieriger und gewiss examensrelevanter Auslegungsprobleme identifiziert worden ist. Insbesondere die gegen „Einzelraser“ gerichtete Tatbestandsvariante § 315 d I Nr. 3 bereitet den Gerichten erhebliche Probleme, von denen sich Verfasser von Prüfungsaufgaben und Prüfer in mündlichen Prüfungsgesprächen sicher gern inspirieren lassen. Studenten und Examenskandidaten müssen also damit rechnen, zu § 315 d befragt zu werden. Die spezifischen Tatbestandsprobleme sind inzwischen in Lehrbüchern und Kommentaren umfassend aufbereitet. Darauf kann in der Examensvorbereitung Bezug genommen werden. Noch nicht hinreichend berücksichtigt sind nach meiner Beobachtung Fallkonstellationen, in denen eine Erfüllung des „Einzelrasertatbestands“ § 315 d I Nr. 3 unter Begleitumständen in Betracht kommt, die geeignet sind, das Handeln des Rasers zu rechtfertigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Fallsituationen und führt in die damit verbundenen Strafrechtsprobleme ein.
Das "Donaulied"
(2020)
In der niederbayerischen Metropole Passau sowie einigen weiteren Städten der Region ist gegenwärtig in der Bevölkerung eine heftige Auseinandersetzung über ein Lied im Gang, das regelmäßig auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen aufgeführt und gesungen wird. Es handelt sich um das „Donaulied“, das die Initiatoren einer Petition – Studenten der Universität Passau – wegen sexistischer Textpassagen verbieten lassen wollen, während es ihre Widersacher als Ausdrucksform bayerischer Volkstümlichkeit für unantastbar erklären. „Weg mit dem Donaulied“ und „Hände weg vom Donaulied“ könnte man die konträren Standpunkte propagandistisch zugespitzt etikettieren. Die Trumpfkarte des Strafrechts wird in diesem Streit von den Gegnern des Liedes zur Bekräftigung ihrer Forderungen offenbar noch nicht ausgespielt. Das kann daran liegen, dass diese Karte (noch) nicht sticht, weil das Strafrecht in Bezug auf diesen Gegenstand seine vielgepriesene Fragmentarität zeigt, also eine Strafbarkeitslücke aufweist. Angesichts des Bestrafungseifers, mit dem die Politik in den letzten Jahren das Strafrecht vielfältig zur Bekämpfung sexuell konnotierter Übergriffe – z.B. zuletzt „Upskirting“ – ertüchtigt hat, wäre das ein überraschender Befund. Aber die Analyse des geltenden Strafrechts wird bestätigen, dass hier tatsächlich noch eine strafrechtsfreie Nische existiert. Die nunmehr öffentlich wahrgenommene Anstößigkeit des Donaulieds könnte also im wahrsten Sinne des Wortes Anstoß sein zu einer Gesetzgebungsinitiative. Ob es dieser aber wirklich bedarf, sollte gründlich überlegt werden.
Summa cum laude
(2020)
Neben dem enormen Kursanstieg des Bitcoins in den Jahren 2017/2018, stieg im gleichen Maß auch die benötigte Rechenleistung und der damit verbundene Elektrizitätsbedarf, um Blöcke innerhalb der Bitcoin-Blockchain zu verifizieren. Aus diesem Problem ableitend beschäftigt sich dieser Beitrag mit der Fragestellung, welchen Beitrag unterschiedliche Konsens-Algorithmen innerhalb einer Blockchain zur Nachhaltigkeit liefern. Im Ergebnis liegt ein Überblick über die meist genutzten Konsens-Algorithmen und deren Beitrag zur Nachhaltigkeit vor.
Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der hohen Kosten für die Unterstützung und Pflege in privaten Haushalten stellt sich die Frage, welche Rolle assistive Roboter spielen können. Dieser Beitrag richtet sich auf die Frage, inwieweit Roboter in der Pflege heute von der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland akzeptiert werden. Und inwieweit beeinflussen Geschlecht, Alter und Erfahrung (beruflich, persönlich) das Ausmaß dieser Akzeptanz? Die durchgeführten Auswertungen beruhen auf drei repräsentativen Erhebungen mit insgesamt über 7000 Befragten. Zwei Erhebungen fanden in der 2. Jahreshälfte 2017 im Auftrag der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) und des Lebensversicherers ERGO statt, die dritte Erhebung im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen (SVRV) im Frühjahr 2018. Eine vertiefte und kumulative Auswertung dieser Erhebungen und Datensätze, die von den Autoren mitkonzipiert wurden, im Hinblick auf assistive Robotik ist bislang noch nicht veröffentlicht. Trotz unterschiedlicher erfragter Einsatzszenarien für Roboter in der Pflege stimmen die Ergebnisse aller 3 Erhebungen erstaunlich überein: In Deutschland gibt es eine signifikante Minderheit von Menschen, die bereits jetzt eine funktionierende Betreuung von Robotern akzeptieren würden – sofern dadurch menschliche Pflege nicht ersetzt, sondern nur unterstützt würde. Ein gutes Drittel, das nach Alter und Geschlecht differenziert ist, lehnt die Assistenz durch Roboter grundsätzlich ab.
Orthografie
(2020)
Nach einer kurzen Einführung in das Thema (I.) setzen sich die Verfasser mit der Entstehung des neuen Fraktionsgesetzes auseinander (II.). Im Anschluss geben sie einen Überblick über den Gesetzesinhalt und zeigen bedeutsame Änderungen auf (III.). Weiter gehen sie auf die finanzielle Ausstattung der Fraktionen im Brandenburger Landtag ein (IV.). Bevor sie dann zur Zusammenfassung und zum Ausblick kommen (VI.), erfolgt ein Rückblick auf den ersten Gesetzesentwurf zum neuen Fraktionsgesetz (V.).
Intermittierendes Fasten
(2020)
Übergewicht und Adipositas erhöhen die Risiken für Stoffwechselstörungen und können zu einem Typ-2-Diabetes führen. Deshalb stellen die Behandlung und Prävention von Fettleibigkeit eine große medizinische Herausforderung dar. Häufig werden eine erhöhte körperliche Aktivität und die Reduktion der täglichen Kalorienaufnahme um 25–30 % angeraten. Eine andere Möglichkeit bietet intermittierendes Fasten, also eine Kalorieneinschränkung über bestimmte Zeiten, d. h. an einem oder mehreren Tagen pro Woche oder über mehr als 14 h pro Tag. Tier- und Humanstudien lieferten Hinweise darauf, dass intermittierendes Fasten bei Adipositas zu einer Verringerung der Körperfettmasse sowie zu Verbesserungen der Stoffwechselparameter und der Insulinsensitivität führt. Diese positiven Effekte werden nicht nur allein durch die Abnahme der Körpermasse, sondern auch durch die Aktivierung von Stoffwechselwegen und zellulären Prozessen ausgelöst, die für Fastenbedingungen spezifisch sind. In diesem Artikel beschreiben wir die derzeit bekannten Mechanismen, die durch intermittierendes Fasten induziert werden, und stellen Ergebnisse aus randomisierten kontrollierten Studien am Menschen vor.
Die teilweise sehr kurzfristig notwendige Reaktion auf Veränderungen erfordert von Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit. Anwendungssystemarchitekturen, die im Wesentlichen aus alten und selbst entwickelten Systemen bestehen, erfüllen häufig diese Anforderungen nicht. Investitionsmittel für neue Software sind jedoch begrenzt, daher müssen Prioritäten in der Ablösung von Altsystemen gesetzt werden. Eine effiziente Analysemethode zur Planung der Erneuerung der Anwendungssystemlandschaft stellt die Wandlungsfähigkeitsanalyse dar. Dieser Beitrag beschreibt Vorgehen und Ergebnisse am Beispiel eines international tätigen Automobilzulieferers.
Unternehmensleitbilder sind zu einem beliebten strategischen Instrument geworden, dem eine motivationssteigernde Wirkung zugeschrieben wird. In KMU und Startups wird die Notwendigkeit von Leitbildern infrage gestellt, da entsprechende Inhalte in der persönlichen Führung vermittelt werden. Doch gerade die gemeinsame Erstellung eines Leitbilds kann dessen Akzeptanz sowie die Mitarbeitermotivation erhöhen. Entsprechend verfolgen wir einen explorativen Aktionsforschungsansatz und entwickelten in einem Workshop mit Mitarbeitern eines in Berlin ansässigen E-Commerce-Startups ein Leitbild. Eine Woche vor und nach dem Workshop wurde die Motivation der Mitarbeiter quantitativ mit Hinblick auf Engagement, Mitarbeiterzufriedenheit, Commitment und Kündigungsabsicht gemessen. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die gemeinsame Formulierung eines Leitbilds einen signifikanten positiven Effekt auf die Mitarbeitermotivation hat, insbesondere für Mitarbeiter mit einem niedrigen initialen Motivationsniveau.
Schon von Beginn an wird über die Verfassungskonformität der Reform der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen diskutiert. Die meisten Fragen konnten bereits höchstrichterlich geklärt werden. Die Frage, ob die entsprechende Übergangsregelung zu verfassungswidrigen Doppelbesteuerungen führt, wird allerdings weiter unterschiedlich beurteilt. Vorliegend wird zu zeigen sein, dass die Regelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält.
Die Branche der Dienstleistungsunternehmen (Professional Services) hat einige Anforderungen, die sie von den „klassischen“ ERP-Branchen Industrie und Handel unterscheidet. Dieser Beitrag beschreibt einige der aktuellen Herausforderungen dieses immer wichtiger werdenden Wirtschaftszweigs und geht dann am Beispiel eines mittelständischen Ingenieurdienstleisters auf typische Anforderungen dieser Branche, infrage kommende Systeme und das Vorgehen zur Auswahl ein.
Fabriksoftware
(2020)
Immer mehr Konzepte versprechen die Digitale Fabrik, die Industrie 4.0-Fabrik, die Smart Factory usw. Allen ist gemeinsam, dass dahinter der erheblich ausgeweitete Einsatz von vernetzter Software steht. Allein der Begriff Fabriksoftware selbst ist noch nicht definiert bzw. gegenüber nahestehenden Begriffen abgegrenzt. Der vorliegende Beitrag stellt dazu einen für Forschung und Praxis tauglichen Ansatz zur Einordnung von Software in Fertigung und Logistik vor.
Wodurch zeichnen sich die besten ERP-Systeme aus? Diese Frage wird dem Autor dieses Beitrags immer wieder gestellt. Mit der Vorstellung der Balanced ERP Scorecard (BESC) besteht nun eine Möglichkeit, ein System aus verschiedenen Perspektiven zu bewerten und so individuell zu einer Einschätzung des für eine konkrete Unternehmenssituation besten Systems zu gelangen. Daher beschreibt dieser Beitrag zunächst die Perspektiven der BESC und dann mögliche Kriterien für eine Ausgestaltung dieser Scorecard.
Einsatzorganisationen, wie z. B. Feuerwehr oder Technisches Hilfs-werk, müssen sehr schnell auf teilweise unbekannte Lagen reagieren und angemessene Hilfeleistung erbringen. Können Handlungsweisen und vorbereitende Maßnahmen dieser Organisationen auf die Störungsbeseitigung in Produktionssystemen übertragen werden? Ein Experiment in einem Cyber-Physischen Produktionssystem geht dieser Frage nach. Es zeigt sich, dass durch die Anwendung geeigneter Handlungsmuster sowohl die Dauer von Störungen als auch die Zeit für die Behebung verkürzt werden können.
Lernen mit Assistenzsystemen
(2020)
Der Beitrag beschreibt die Konzeption und Durchführung und bietet einen Einblick in die ersten Ergebnisse einer Untersuchung mit experimentellem Design in einer simulierten Prozessumgebung im Forschungs- und Anwendungszentrum Industrie 4.0 in Potsdam. Im Mittelpunkt stehen Anlernprozesse im Bereich der Einfacharbeit (Helfertätigkeiten) und ihre Gestaltung durch den Einsatz digitaler Assistenzsysteme. In der Arbeitsforschung finden sich Hinweise darauf, dass mit dem Einsatz dieser Systeme Prozesswissen verloren geht, im Sinne einer guten Kenntnis des gesamten Arbeitsprozesses, in den die einzelnen Tätigkeiten eingebettet sind. Das kann sich als Problem erweisen, vor allem wenn unvorhersehbare Situationen oder Fehler eintreten. Um die Rolle von Prozesswissen beim Einsatz von digitalen Assistenzsystemen zu untersuchen, wird im Experiment eine echte Fabriksituation simuliert. Die Probanden werden über ein Assistenzsystem Schritt für Schritt in ihre Aufgabentätigkeit angelernt, einem Teil der Probanden wird allerdings am Anfang zusätzlich Prozesswissen im Rahmen einer kurzen Schulung vermittelt.
Die Digitalisierung von Produktionsprozessen schreitet mit einer hohen Intensität voran. Weiterbildung hat eine hohe Relevanz für betriebliche Transformationsprozesse. Die betriebliche Weiterbildungspraxis ist den aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung jedoch nicht gewachsen. Herausforderungen sind Kompetenzlücken der Mitarbeiter, ungewisse Anforderungsprofile und Tätigkeitstypen, demographischer Wandel sowie veraltete didaktische Ansätze. Zudem wird bestehender inhaltlicher und pädagogischer Freiraum bei der Gestaltung von Weiterbildung oftmals nur unzureichend ausgenutzt. Die skizzierte Situation führt dazu, dass der Mehrwert gegenwärtiger Qualifizierungsangebote sowohl für Unternehmen als auch Beschäftigte nicht ausgeschöpft wird. Ausgehend von Veränderungen durch Digitalisierung in der Produktion und deren Auswirkungen auf die Kompetenzentwicklung diskutiert dieser Beitrag Herausforderungen gegenwärtiger betrieblicher Weiterbildung. Er leitet Handlungsempfehlungen ab, die mithilfe von Beispielen gewerkschaftlich unterstützter Weiterbildungspraxis illustriert werden. Im Ergebnis erhalten Interessierte einen Überblick über gegenwärtige Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für die Gestaltung und Durchführung von Weiterbildung in Zeiten der Digitalisierung.
Black Lives Matter
(2020)
In den USA und auch in Deutschland fordern Schwarze Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht ein, nicht durch den Staat diskriminiert, verfolgt und ermordet zu werden. Sie wollen, dass Schwarze Leben in weiß dominierten Gesellschaften zählen. In der öffentlichen Diskussion jedoch scheint daran gezweifelt zu werden, dass Rasse als Rechtsbegriff und Marker von Zugehörigkeit von Bedeutung ist – was sich auch in den Forderungen widerspiegelt, den Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen.
Die AO enthält in ihrem dritten Abschnitt die Regelungen zumsteuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Dessen Entwicklung vonder Weimarer Republik bis heute wird in diesem Beitrag dar-gestellt. Dabei wird auf die von der RFH-Rechtsprechung ge-schaffenen Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts und auf dieKodifikation im Zuge des Inkrafttretens der AO 1977 eingegan-gen. Es werden aktuelle Diskussionspunkte aufgezeigt, wie derausufernde Zweckkatalog des § 52 AO, der Umgang mit diskri-minierenden Vereinszwecken und die Anerkennung politischerBetätigung durch gemeinnützige Körperschaften. Die von der Fi-nanzverwaltung im Rahmen von § 51 Abs. 2 AO aufgestelltenAnforderungen an ausländische gemeinnützige Körperschaftenwerden als unionsrechtswidrig erachtet. Weiterhin erweist sichdas Gemeinnützigkeitsrecht in Hinblick auf das unionsrechtlicheBeihilfeverbot als angreifbar, was jedoch in der Praxis bisherohne Konsequenzen bleibt. Als weiterer Problembereich wird derWettbewerberschutz aufgegriffen, wobei insbesondere die Aus-führungen in der AEAO zu § 66 AO als bedenklich erachtet wer-den. Schließlich werden die Problemfälle der kooperativen Auf-gabenerfüllung in den Blick genommen. Die entsprechenden Re-formvorschläge des Bundesrates zur Änderung der §§ 57 f. AO sind als geeignete Maßnahmen zur Anpassung des Gemeinnüt-zigkeitsrechts im Kontext von Verbundstrukturen anzusehen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Funktionalität der Präklusionsandrohung aus § 296 Abs. 1 ZPO . Einleitend werden kurz Normenhistorie, berufungsinstanzliche Stellung und Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift sowie die Rechtsprechung zum Verzögerungsbegriff betrachtet. Sodann stellt der Verfasser die Fluchtmöglichkeiten der präklusionsbedrohten Partei dar und arbeitet die bestehenden Problemlagen heraus. In einer kritischen Stellungnahme werden unter Berücksichtigung des Gebots der Prozessökonomie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, um § 296 Abs. 1 ZPO zu derjenigen Stellung zu verhelfen, die der Gesetzgeber mit der Vereinfachungsnovelle von 1976 vor Augen hatte.
Vergiftetes Kulturerbe
(2020)
Medieval sculptures of so-called, Jew-Sows" inside and outside famous Church buildings, especially in the German-speaking countries, have a disastrous tradition and a poisoning impact until today. There are sharp controversies now on how to deal with these "unappetizing" sculptures, visible for example at the City church of Wittenberg, the town where protestant reformer Martin Luther had lived and worked. But the problem goes deeper. Obscene and perfidious representations of Jews, as they were usual in Christian-dominated Europe over centuries, have also penetrated the thought world and language use until today. Swearwords like "Jew-Sow" and "Jew-Pig" are used in order to attack and discredit Jews, non-Jews and disliked coevals. New strategies of combatting this "poisoning traditions" are needed. This article also refers to the roots of early Christian Jew-hatred and recommends an impartial critical discussion on relevant anti-Jewish passages in the Christian Bible.
Homeoffice und mobiles Arbeiten haben sich infolge der Covid-19-Pandemie bei vielen Unternehmen bekanntlich etabliert. Die Anweisung bzw. „Duldung“ des Homeoffice beruhte allerdings meist mehr auf tatsächlicher als auf rechtlicher Grundlage. Letztere könnte aber aus betrieblicher Übung erwachsen. Dieser Beitrag geht dem rechtlichen Rahmen dafür nach.
Arbeitsschutz bei Corona
(2020)
Solo-Selbstständige stehen - wie sich auch aktuell zeigt - wirtschaftlich oft auf wackeligen Beinen. Die Tarifvertragsparteien haben in der Vergangenheit versucht, Tarifverträge auf sie zu erstrecken. Dies sowohl der Mitgliedsbeiträge wegen, als auch um die Lage der Solo-Selbstständigen zu verbessern. Der Beitrag untersucht, ob das geht und ob Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) Solo-Selbstständige überhaupt als Mitglieder aufnehmen können.
Corona
(2020)
ie Sorge vor einer „zweiten Welle“ steigt, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus bleibt allgegenwärtig. Die Arbeitgeber bleiben aufgrund der Vorschrift des § BGB § 618 BGB dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer davor soweit zu schützen, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Gleichzeitig berufen sich Arbeitnehmer in unterschiedlichen Fallgestaltungen darauf, dass für sie die Arbeitsleistung gem. § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB unzumutbar ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer Angehöriger einer „Risikogruppe“ ist. Sofern diese Einrede rechtlich zutrifft, gewährt sie dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Macht er dies geltend, ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich und kann unterbleiben. Die spannende Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall dennoch weiter „die Gegenleistung“ (gem. § BGB § 326 BGB § 326 Absatz I 1 BGB), dh seinen Arbeitslohn verlangen kann oder – anders gewendet – wer das so genannte „Lohnrisiko“ trägt. Um diese Frage beantworten zu können, soll hier geklärt werden, in welchem Zusammenhang die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Corona-bezogenen Arbeitsschutzpflichten, die etwaige Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung iSd § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB und das Lohnrisiko stehen.