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Bilder des Glaubens
(2020)
Medien prägen maßgeblich das öffentliche Bild von Religion in der modernen Gesellschaft, weshalb die Kirchen frühzeitig mediale Wege der Verkündigung suchten. Das Fernsehen als bedeutendstes Massenmedium in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts spielte dabei eine Schlüsselrolle. Von den Kirchen produzierte Unterhaltungsserien erreichten große Reichweiten, gleichzeitig entwickelte sich das bundesdeutsche Fernsehen zu einem Experimentierfeld für neue Praktiken der Religionsausübung. Alternative Glaubensformen gewannen an Aufmerksamkeit, etwa nichtchristliche Weltreligionen wie der Islam, Gläubige am Rande der Kirchen wie die Evangelikalen oder als »Sekten« geschmähte Gruppen wie die Zeugen Jehovas, aber auch spirituelle Phänomene wie Wahrsagerei, Okkultismus und »New Age«. Ronald Funke analysiert die zwischen den 1950er und 1980er Jahren im Fernsehen gezeigten Bilder des Glaubens in der Bundesrepublik und verdeutlicht, wie deren Inhalte durch enge Zusammenarbeit, aber auch durch Konflikte ausgehandelt wurden.
Grenzen des Organiesierbaren
(2020)
Interessiert man sich für den gesellschaftlichen Einfluss der Organisationssoziologie auf die Praxis des Organisierens, so muss der Befund ernüchtern. Stärker als auf organisationssoziologische Wissensbestände wird in Unternehmen oder Verwaltungen auf aktuelle Managementtrends rekurriert. Man könnte diesen Befund beklagen und als fehlerhafte Rezeption der Praxis beiseitelegen. Alternativ ließe sich aber auch diskutieren, welchen Beitrag die Disziplin selbst zu dieser Rezeption leistet. Mit einer solchen Diskussion begibt man sich fast unweigerlich auf einen schwierigen Pfad. Zum einen kann die Soziologie gerade dann, wenn sie ihren Blick auf die Erforschung von Unternehmen oder Verwaltungen richtet, nicht die von der Praxis erwarteten positiven Antworten liefern. Gerade die Organisationssoziologie begibt sich zum anderen jedoch in direkte Konkurrenz zu Nachbardisziplinen wie die Betriebswirtschaftslehre oder die Organisationspsychologie, die die Rezeptionsfähigkeit ihrer Wissensbestände im Praxisfeld in den letzten Jahren unter Beweis gestellt haben. Die Erwartungen an die Umsetzbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis sind dadurch gestiegen. Eine Soziologie, die ihre Erkenntniskraft in der kritischen Distanz sieht, mag das skeptisch stimmen. Es gilt daher, die Frage zu beantworten, wie die Praxisrelevanz einer Wissenschaft des zweiten Blicks auf Organisationen konkret aussehen kann. Diesem Vorhaben widmet sich das vorgelegte Promotionsprojekt. Die in der kumulativen Dissertation versammelten Beiträge verstehen sich allesamt als Erkundungen und Erprobungen der Praxisrelevanz der Organisationssoziologie anhand aktueller Managementfragen in Unternehmen. Die These lautet dabei, dass sich diese Praxisrelevanz nur als Kritik entfalten kann. Eine solche Kritik kann dabei zwei grundsätzliche Formen annehmen: Als Strukturkritik bezieht sie sich auf konkrete Organisationen, deren spezifische Eigenlogiken und strukturelle Verstrickungen. Sie beschreibt dabei für den Einzelfall Funktionen und Folgen von Erwartungsstrukturen, die sich dann z. B. fallvergleichend generalisieren oder typisieren lassen. Organisationssoziologische Strukturkritik kann sich damit sowohl als vergleichender, praxissensibler Forschungsansatz realisieren, als auch die Grundlage einer soziologisch orientierten Beratung bilden. Als Schematakritik richtet sie sich gegen verkürzte Vorstellungen des Organisierens, die sich etwa in Managementmoden finden lassen. Dem Kumulus zugrunde liegen fünf Beiträge, die konkrete Ausprägungen beider Kritikformen ausloten. Der erste Beitrag „Datafizierung und Organisation“ zeigt, wie Schematakritik an Nachbardisziplinen aussehen kann, indem er Organisation als blinden Fleck der Digitalisierungsforschung diskutiert und Anschlussstellen für interdisziplinäre Forschung ausweist. Daher liefert der Beitrag einen systematischen Zugang zu organisationalen Implikationen der Digitalisierung. Neben der Anreicherung der Digitalisierungsforschung kann die entwickelte Argumentation auch für die Praxis Erkenntniskraft haben, indem z. B. problematisiert wird, dass im Managementdiskurs um Digitalisierung überzogene Rationalisierungserwartungen herrschen oder durch digitale Infrastrukturen entstehende Informalitäten systematisch ausgeblendet werden Der zweite Beitrag „Führung als erfolgreiche Einflussnahme in kritischen Momenten“ legt eine Umdeutung des populären Managementbegriffs Führung durch Schematakritik vor. Damit trägt er in mehrfacher Hinsicht zu einer praxisrelevanten Neubestimmung von Führung bei. Für Führungskräfte ermöglicht er beispielsweise die Einsicht, dass sie ihre Führungsaufgaben auf kritische Momente konzentrieren können und postuliert die Abkehr vom heroischen Bild des dauerhaft Führenden. Diese Umdeutung kann auch für Führungskräfte in Organisationen entlastend sein, weist sie doch auf den Zusammenhang zwischen der organisationalen Verfasstheit und Führungschancen hin und eröffnet damit Gestaltungschancen jenseits der Führungskräfte- und Personalentwicklung. Für die Organisationsforschung liefert der Beitrag einen theoretisch integrierten Führungsbegriff, der Führung sowohl organisational als auch situativ bestimmt. Er steht somit exemplarisch für eine organisationssoziologische Schematakritik, die etablierte Managementbegriffe neu deutet. Der dritte Beitrag kritisiert mit dem Konzept der transformationalen Führung eine Managementmode und zeigt auf, wie das darin enthaltene Führungsmodell durch die Bildung moralischer Kategorien Organisationsprobleme auf Organisationsmitglieder (hier: Führungskräfte) verschiebt. Es wird einerseits eine organisationssoziologische Kritik am populären Managementkonzept der transformationalen Führung vorgelegt. Andererseits verdeutlicht der Beitrag anhand systemtheoretischer Konzepte wie elementarer Verhaltensweisen, Moral oder Rollentrennung exemplarisch, dass organisationssoziologisches Denken den Managementdiskurs bereichern kann, indem es Verkürzungen und Simplifizierungen aufdeckt und alternative Analyse- und Gestaltungsansätze bereitstellt. Dafür lässt sich auch im Praxisdiskurs Gehör finden, weil man annehmen darf, dass mit den Heilsversprechen von Kompaktlösungen auch Enttäuschungen einhergehen, für die die Organisationssoziologie Erklärungen liefern kann. Die Möglichkeiten und Grenzen von Strukturkritik werden in den letzten beiden Beiträgen diskutiert. Das Potenzial von Strukturkritik für die soziologisch orientierte Beratung von Organisationen exploriert der Beitrag „Die schwierige Liaison von Organisationssoziologie und Praxisbezug am Beispiel der Beratung“. Ausgehend vom Theorie-Praxis-Komplex wird eruiert, wie soziologischer Praxisbezug im Feld der Beratung aussehen kann. Dafür systematisiert der Beitrag organisationssoziologische Ansätze von Beratung und zeigt auf, wie ein genuin soziologischer Beratungsansatz aussehen könnte. Der letzte Beitrag stellt Grundzüge einer Methodologie strukturkritischer Forschung vor und illustriert diese an einem durchgeführten Forschungsprojekt zu Managementmoden. Anhand der Forschung in einem Produktionsbetrieb wird gezeigt, wie strukturkritische Forschung konkret aussehen kann. Solch strukturkritische Forschung steht im Forschungsprozess vor drei Herausforderungen: dem qualitativ hochwertigen Feldzugang, der Entwicklung einer für Forschung und Praxis instruktiven Fragestellung und der Rückspiegelung der Ergebnisse in das Feld. Der Beitrag stellt Grundzüge einer Methodologie strukturkritischer Organisationsforschung vor, die sich sachlich, zeitlich und sozial entlang der drei beschriebenen Momente des Feldzugangs, der Ausgangsfragestellung und der Rückspiegelung der Ergebnisse spezifizieren lassen.
Die Verweigerung des Militärdienstes und seine Folgen sind angesichts andauernder bewaffneter Konflikte immer häufiger Gegenstand von Asylanträgen. Die Autorin untersucht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung von Wehrdienstverweigerern anhand verschiedener Fallgruppen und unter Einbeziehung zahlreicher Entscheidungen von angloamerikanischen, europäischen und deutschen Gerichten. Dabei widmet sie sich dem Spannungsfeld zwischen dem Wehrdienst als Grundpflicht und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zudem beleuchtet sie das Verhältnis des Flüchtlingsrechts zum humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht, bettet also das Flüchtlingsrecht in andere Teilbereiche des Völkerrechts ein.
Übergänge im Bildungssystem sind zentrale Stationen für die Generierung von sozialer Ungleichheit. Während die Bildungswege und die Bedeutung der sozialen Ungleichheit für den Schulbereich umfangreich untersucht wurden, liegen kaum Studien zu den nachschulischen Bildungsverläufen von Hochschulzugangsberechtigten und dem Einfluss der sozialen Herkunft bis zur Aufnahme einer Promotion vor. Daher ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, die Gestaltung nachschulischer Bildungsverläufe zu untersuchen sowie die Bedeutung der sozialen Herkunft vom Abitur bis zur Promotionsaufnahme zu analysieren. Den beiden Forschungsfragen wurde in vier Teilstudien nachgegangen. In Teilstudie 1 wurde die Relevanz von Merkmalen des Bildungsverlaufes für die Promotionsaufnahme untersucht. Der Schwerpunkt der drei folgenden Teilstudien lag auf der Bedeutung der sozialen Herkunft bei Aufnahme einer Promotion beziehungsweise der sozialen Ungleichheit in den relevanten Selektionsstufen des nachschulischen Bildungsverlaufs bis zur Promotionsaufnahme. In Teilstudie 2 wurden diesbezüglich soziale Herkunftseffekte bei der für eine Promotionsaufnahme bedeutsamen Wahl der Hochschulform untersucht, in Teilstudie 3 die Mechanismen hinter sozialen Herkunftseffekten bei Promotionsaufnahme analysiert und in Teilstudie 4 wurde soziale Ungleichheit bei Studienaufnahme und Promotionsaufnahme vergleichend betrachtet. Als Datengrundlage wurde die Längsschnittstudie BIJU (Bildungsverläufe und psychosoziale Entwicklung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter) herangezogen. Die Befunde der Dissertation verweisen auf die Relevanz sozialer Ungleichheiten vom Eintritt in die Hochschule bis zum Übergang in die Promotion. Auch wenn ein abnehmender Herkunftseffekt vom Übertritt ins Studium zum Übertritt in die Promotion vorliegt, sind soziale Herkunftseffekte bei dem späten Bildungsübergang noch sichtbar. Zudem zeigt sich die Bedeutung von Pfadabhängigkeiten in Bildungsverläufen sowie von Leistungsunterschieden für eine Promotionsaufnahme.
Sie senden den Wandel
(2020)
Altbekannt ist, welch wichtige Rolle Medien bei der Konsolidierung oder aber auch bei der Transformation einer Gesellschaft spielen. Was aber geschieht, wenn Medien von unten aus agieren und dies in großer Zahl geschieht, unter Einbindung vieler gesellschaftlicher Akteure sowie gegenüber einem umfassenden Publikum? In Argentinien hat sich eine faszinierende Radiolandschaft gebildet, die kollektiv, partizipativ und progressiv arbeitet: Die Community-Radios. Viviana Uriona nimmt uns mit auf eine ethnografische Reise durch die Geschichte dieser Radios, analysiert ihre Arbeitsweise und sucht nach den Gründen ihres Erfolges. Am Ende der Lektüre bleibt eine Frage nicht mehr offen: Könnte hierzulande in gleicher Weise gelingen, was dort geschah?
Lehrkräftefortbildungen werden in der Forschung als vielversprechende Möglichkeit angesehen, Lehrkräfte dabei zu unterstützen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden (Darling-Hammond, Hyler & Gardner, 2017). Über verschiedene Studien hinweg konnte hierbei gezeigt werden, dass die Teilnahme einer Lehrkraft an Fortbildungen positiv mit der Entwicklung ihrer Schüler*innen zusammenhängt (Kalinowski, Egert, Gronostaj & Vock, 2020; Yoon, Duncan, Lee, Scarloss & Shapley, 2007). Während ein Teil der Forschung ihren Fokus auf die Wirksamkeit von Fortbildungsangeboten richtet, nehmen andere Untersuchungen stärker die Nutzung dieser Angebote in den Blick. Die vorliegende Arbeit knüpft an die bisherige Forschung zur Lehrkräftefortbildung an und versucht, Aspekte der Nutzung und des Angebots der Lehrkräftefortbildung in Deutschland im Rahmen des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models stärker gemeinsam zu betrachten (Boeren, Nicaise & Baert, 2010). Hierbei handelt es sich um ein Mehrebenen-Modell zur Erklärung von Weiterbildungsverhalten, welches verschiedene Akteursgruppen (z.B. Fortbildungsteilnehmer*innen, Fortbildungsinstitute) auf der Nachfrage- und der Angebotsseite berücksichtigt und deren Interdependenz in den Blick nimmt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit in vier Teilstudien mit den Merkmalen der Fortbildungsteilnehmer*innen und des Fortbildungsangebots. Sie untersucht zudem die Prädiktoren für Fortbildungsbeteiligung von Lehrkräften auf der Nachfrage- und Angebotsseite. Studie 1 fokussiert zunächst die Nachfrageseite des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models (Boeren et al., 2010) und betrachtet die in der Forschung wenig beachtete Gruppe der Nicht-Teilnehmer*innen. An Befunde der allgemeinen Weiterbildungsforschung anknüpfend, beschäftigt sich diese Teilstudie mit den Teilnahmebarrieren von Lehrkräften an Fortbildungen und untersucht, wie diese mit der Fortbildungsaktivität von Lehrkräften zusammenhängen. Die Beantwortung der Forschungsfragen basiert auf einer Sekundärdatenanalyse des IQB-Ländervergleichs 2012 (Pant et al., 2013), auf dessen Grundlage ein Gruppenvergleich von Teilnehmer*innen und Nicht-Teilnehmer*innen an Fortbildung sowie eine faktoranalytische Betrachtung der berichteten Teilnahmebarrieren durchgeführt wurde. Studie 2 greift die Frage auf, welche Lehrkräfte intensiv von Angeboten der Fortbildung Gebrauch machen. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Beobachtung eines Matthäus-Effektes durch die allgemeine Weiterbildungsforschung. Demnach beteiligen sich insbesondere jene Personen stärker an beruflichen Lerngelegenheiten, die bereits vor der Maßnahme über günstige Ausgangsvoraussetzungen, etwa in Form eines höheren Kompetenzniveaus im Vergleich zu Personen, die nicht oder weniger an Angeboten der Fort- und Weiterbildung partizipieren, verfügen. In Anlehnung an diese Befunde diskutiert Teilstudie 2 verschiedene Aspekte der Qualität von Lehrkräften und geht anhand bivariater Zusammenhangsanalysen der Frage nach, welche Zusammenhänge zwischen der Voraussetzung der Lehrkraft und der Nutzung von Fortbildung bestehen. Dabei berücksichtigt die Studie das von Boeren et al. (2010) eingeführte Comprehensive Lifelong Learning Participation Model, indem sie die Befunde der Wirksamkeits- und Angebotsforschung aufgreift und differentielle Effekte in Abhängigkeit der Merkmale der Fortbildungen (fachlich vs. nicht-fachlich) in den Blick nimmt. Die durchgeführten Analysen beruhen auf einer Sekundärdatenanalyse des COACTIV-Forschungsprojekts (Kunter, Baumert & Blum, 2011). Auch in Studie 3 steht die Interaktion von Nachfrage- und Angebotsseite im Mittelpunkt. Während in Studie 2 jedoch konzeptionelle Merkmale der Fortbildung fokussiert wurden, liegt der Fokus in Studie 3 auf dem strukturellen Merkmal Zeit. Zeiten zum (beruflichen) Lernen werden hierbei zunächst auf Basis empirischer Befunde als Grundvoraussetzung für das Zustandekommen von Fortbildungsbeteiligung herausgearbeitet. Die Studie geht dann der Frage nach, welche zeitlichen Merkmale das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte aufweist und wie diese Merkmale des Angebots im Zusammenhang mit der Nutzung durch Lehrkräfte stehen. Zur Beantwortung der Forschungsfragen werden eine Programmanalyse sowie polynomiale Regressionen durchgeführt. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten beruhen hierbei auf den in der elektronischen Datenbank hinterlegten Fortbildungsangebotsdaten für das Land Brandenburg aus dem akademischen Jahr 2016/2017. Studie 4 fokussiert schließlich die Gruppe der Lehrerfortbildner*innen und somit die Angebotsseite des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models (Boeren et al., 2010). In Anlehnung an theoretische Arbeiten zur professionellen Identität wird dabei der Frage nachgegangen, wie Lehrerfortbildner*innen ihre Aufgaben wahrnehmen und wie diese Wahrnehmung mit weiteren Aspekten ihrer professionellen Identität und der Gestaltung ihrer Fortbildungsveranstaltungen zusammenhängt. Hierzu wurden selbsterhobene Daten einer schriftlichen Befragung von Lehrerfortbildner*innen im Jahr 2019 zunächst faktoranalytisch betrachtet und anschließend mithilfe bivariater Zusammenhangsanalysen untersucht. Die zentralen Ergebnisse der vorliegenden Arbeit werden abschließend zusammengefasst diskutiert. Sie deuten insgesamt darauf hin, dass das derzeitige Fortbildungssystem in Deutschland nicht dazu geeignet erscheint, alle Lehrkräfte mit qualitativ hochwertigen Fortbildungen so zu erreichen, dass sie an ihren Schwächen arbeiten können. Die Befunde zeigen weiter, dass Fortbildner*innen eine mögliche Stellschraube für die Veränderung von Teilen des Fortbildungsangebots darstellen. Die Befunde bieten somit die Grundlage für zukünftige Forschungsarbeiten und mögliche Implikationen in der Fortbildungspraxis und Bildungspolitik.
In beiden deutschen Teilstaaten gehörten die Rentenversicherungen zu den ersten Nutzern von Computern. Bereits seit Mitte der 1950er Jahre berechneten diese die Altersruhegelder im Westen, zehn Jahre später auch in der DDR. Die digitale Datenverarbeitung versprach große Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekte. Gleichwohl führten die verschiedenen Staats- und Versicherungsformen zu einer unterschiedlichen Nutzung von Computern.
Die Studie von Thomas Kasper zeigt, unter welchen Bedingungen sich die elektronische Datenverarbeitung in der Sozialverwaltung durchsetzen konnte. Sie verdeutlicht, welchen bisher unbekannten Einfluss sie auf sozialpolitische Entscheidungen sowie auf die Arbeitsverhältnisse und den Datenschutz in beiden deutschen Teilstaaten hatte. Nach der Wiedervereinigung ließ nur die gemeinsame Nutzung der vorhandenen digitalen Strukturen die Zusammenführung beider Sozialsysteme gelingen.
Fiktion und Wirklichkeit
(2020)
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Die §§ 299a, 299b StGB sind das Ergebnis eines legitimen gesetzgeberischen Anliegens, die Umsetzung erfolgte indes defizitär.
Der Rechtsgüterschutz ist nicht konsistent, was zu dessen Weiterentwicklung zwingt.
Die unkritische Übernahme der Auslegungsergebnisse zu § 299 StGB – obwohl vom Gesetzgeber intendiert – ist darüber hinaus oftmals verfehlt. Die Arbeit hinterfragt diesen Ansatz und zeigt Lösungen auf.
Um existente Strafbarkeitslücken zu schließen ist es ferner unerlässlich eine verfassungskonforme „Pflichtverletzungsvariante“ einzuführen. Ferner böte eine Clearingstelle Rechtssicherheit, insbesondere mit der Möglichkeit zur Genehmigung von Austauschverhältnissen im Gesundheitswesen. Hierzu werden Vorschläge gemacht.
Algorithmen in der Justiz
(2020)
Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.
Die Arbeit untersucht den materiell- und prozessrechtlichen Istzustand des Vertraulichkeitsschutzes von Informationen, von denen an einer Mediation Beteiligte aufgrund der Durchführung des Mediationsverfahrens Kenntnis erlangt haben und erörtert sodann den Sollzustand dieses Schutzes. Die Ergebnisse der Erörterung werden in einem Formulierungsvorschlag zur Umgestaltung von § 4 MediationsG sowie in einer Mustervereinbarung für die Mediationsbeteiligten als privatautonome Schutzergänzung umgesetzt.
Die vorliegende Dissertationsschrift mit dem Titel: „Ruthenium(II)- und Rhenium(I)-Komplexe des 1,6,7,12-Tetraazaperylens und seiner Dimethyl- und Tetramethylderivate“ von Matthias Kirste wurde unter der Leitung des Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Holdt am Institut für Chemie der Universität Potsdam angefertigt. Die Arbeit beschäftigt sich mit Ruthenium(II)- und Rhenium(I)-Komplexen des großflächigen Liganden 1,6,7,12-Tetraazaperylen (tape) und seiner 2,11-Dimethyl-(dmtape)- und 2,5,8,11-Tetramethyl-(tmtape)-derivate. Es wurden die bekannten Herstellungen des tape- sowie des dmtape-Liganden verbessert und die Synthese des tmtape-Liganden neu entwickelt. Zudem gelang mit einer neu entwickelten chemischen Reaktion die Synthese des dianionischen 3,10-Disulfonato-1,6,7,12-tetraazaperylens. Mit dmtape und tmtape wurde jeweils ein neuer Ruthenium(II)-Komplex hergestellt. Die Komplexe wurden photophysikalisch und elektrochemisch charakterisiert. KT-DNS-Interkalationen wurden von einkernigen Ruthenium(II)-Komplexen mit jeweils tape-, dmtape- und tmtape als interkalative Einheit vermessen. Es zeigte sich, dass diese Komplexe mit einer hohen Bindungsaffinität in die doppelsträngige KT-DNS interkalieren. Aus den mononuklearen Ruthenium(II)-Komplexen gelang die Herstellung von heterodinuklearen RuIIReI-Komplexen, die charakteristische Signale in ihren UV/Vis-Absorptionsspektren zeigen und sehr leicht jeweils ein- sowie zweifach im Bereich von 70 mV bis -80 mV und -440 mV bis -600 mV vs. GKE reduzierbar sind. Diese dmtape- sowie tmtape-verbrückten heterodinuklearen RuIIReI-Komplexe ermöglichen eine Feinjustierung ihrer photophysikalischen und elektrochemischen Eigenschaften, wobei in dieser Arbeit mithilfe einer chemischen Reaktion eine gezielte Einstellung dieser Eigenschaften gezeigt werden konnte. Metallkomplexe mit solchen charakteristischen, leicht einstellbaren photophysikalischen sowie elektrochemischen Eigenschaften sind geeignete Sensor- und Elektronen-Shuttle-Moleküle besonders für bioanalytische Einsatzgebiete. Zudem könnten die vielen Einstellmöglichkeiten der elektronischen Struktur dieser Komplexe sehr interessant für katalytische Anwendungen sein.
Die vorgelegte Arbeit besteht aus drei Teilprojekten, der Realisierung eines Multiparametersensors (Temperatur, pH-Wert und Sauerstoffkonzentration), der Konzipierung und Untersuchung eines optischen Atemgassensors und Untersuchungen zur Anwendung des Konzeptes der Sauerstofflöschung in der Immuntechnologie. Zur Realisierung des Multiparametersensors wurden die einzelnen Sensorfarbstoffe, sofern notwendig, synthetisiert und anschließend einzeln unter Laborbedingungen charakterisiert. Im weiteren Verlauf wurde ein Versuchsaufbau konzipiert mit dem es möglich ist, alle verwendeten Sensorfarbstoffe mit einer Anregungsquelle anzuregen. Dabei erfolgte die Detektion der Parameter Temperatur und Sauerstoffkonzentration mittels Phasenmodulationsspektroskopie und die pH-Wert-bestimmung mittels stationärer Fluoreszenzspektroskopie. So konnte ein Multiparametersensor konzipiert werden, mit dem es möglich ist, die drei genannten Parameter simultan, in Echtzeit und ohne externe Temperaturmessung zu detektieren. Im Rahmen der Entwicklung eines optischen Atemgassensors konnte zunächst eine neue Sensorform entwickelt werden. Durch diese neue Sensorform, welche sich durch sehr kurze Ansprechzeiten auszeichnet, ist es möglich den Sauerstoffgehalt in der Exspirationsluft sehr detailreich zu erfassen. Durch freiwillige Selbstversuche mit dem Atemgassensor konnte eine Korrelation mit einer etablierten Untersuchungsmethode hergestellt werden. Während der Untersuchungen zur Anwendung des Konzeptes der Sauerstofflöschung in der Immuntechnologie konnte zunächst ein Modell entwickelt werden, welches die Wechselwirkung zwischen Antikörper und synthetisiertem Farbstoff, welcher als Antigen fungierte, beschreibt. Nachdem weiterhin eine Wechselwirkung zwischen Antikörper und Antigen in einfachen Medien, wie PBS-Pufferlösung, gezeigt werden konnte, gelang dies auch in komplexen Medien wie bovinem Serum, Kuhmilch oder Speichelflüssigkeit. So konnte ein System entwickelt werden, mit dem es möglich ist Antikörper-Antigen-Wechselwirkungen in komplexen biologischen Medien zu verfolgen.
Im internationalen Deliktsrecht kommt es immer wieder zu Friktionen, wenn das anwendbare Recht nicht dem Recht des Ortes der schädigenden Handlung entspricht. Der maßgebliche haftungsbegründende Verhaltensmaßstab ist für den Schädiger, der sich im Regelfall am Recht des Handlungsortes orientiert, in solchen Konstellationen nur schwer vorherzusehen. Der europäische Verordnungsgeber hat daher mit Art. 17 Rom-II-VO eine Norm geschaffen, die die „Berücksichtigung” von Sicherheits- und Verhaltensregeln des Handlungsortes unabhängig vom anwendbaren Recht allgemein anordnet. Diese „Berücksichtigung” statutsfremder Regeln ist ein Fremdkörper im hergebrachten Methodengefüge des kontinentalen IPR. Vor diesem Hintergrund untersucht Yannick Diehl Möglichkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen dogmatischen Untermauerung der bisher zu großen Teilen diffus gebliebenen Rechtsfigur.
Zufriedenheitsanalysen durch Patientenbefragungen, wie in diesem Fall der neu entwickele und getestet Fragebogen (HNO-PROM), haben drei Säulen. Es kann zum einen eine bessere Patientenbindung geschaffen werden, die Qualität kann gemessen, verglichen und optimiert werden und es kann ein Mitarbeiterleitfaden im Sinne einer „Corporate Identity“ erstellt werden, welcher konkrete Managementimplikationen im Sinne von Handlungsimplikationen enthält. Der Leitgedanke des Qualitätsmanagements ist die Patientenorientierung im Sinne der Patientenzentrierten Medizin. Hierbei sollen nicht nur Wünsche und Bedürfnisse des Patienten erfüllt werden, sondern vorallem auch die Zufriedenheit gemessen und geplant werden. Gleichzeit muss man in diesem Zusammenhang die Behandlung der Patienten als Dienstleistung verstehen und die größtmögliche Zufriedenheit des Patienten als primäres Ziel setzen. Dies führt zu einer Kundenbindung dadurch, dass Patienten sowohl eine gleichbleibende Qualität erwarten können als auch und auch weiche Faktoren ihren Wünschen entsprechen werden. Corporate Identity mit dem Ziel als Unternehmen einheitlich für die Werte und damit die Qualität zu stehen.. Dies ermöglicht, das Wohlbefinden in der Vorstellung der Patienten beginnen zu lassen und dadurch Vertrauen zu schaffen. Alle drei Säulen haben nicht nur die Patientenzufriedenheit zum Ziel, sondern in gleichem Maße auch die Positionierung einer Institution auf dem Gesundheitsmarkt und damit die Verbesserung der Kosten-Nutzen-Rechnung durch ein positives Outcome. Damit fördern Zufriedenheitsanalysen nicht nur die ökonomische Position einer Abteilung, sondern behalten gleichermaßen die ethischen Aspekte einer Arzt-Patienten-Beziehung im Blick.
„… und abends in die SCALA!“ Das war in den sogenannten Goldenden Zwanzigern der einschlägige Werbeslogan für vergnügungssüchtige Berliner, denen das Varietétheater ermöglichte, für einen Abend den beschwerlichen Alltag hinter sich zu lassen. Tatsächlich wurden die 1919 gegründete SCALA in Schöneberg und das 1928 etablierte Varietétheater PLAZA im vormaligen Ostbahnhof in Berlin-Friedrichshain zu Wahrzeichen einer sich neu bildenden Gesellschaft. Beide hatte eine Gruppe jüdischer Kaufleute aus Berlin und Übersee gegründet, die zunächst durch den Umbau des ehemaligen Berliner Eispalasts das SCALA-Theater zur ersten Adresse einer neuen Art der Varieté-Revue entwickelten. Zu den Gründungsgesellschaftern gehörten der Verleger und Kinopionier Karl Wolffsohn sowie acht weitere Geschäftspartner, darunter der Bankkaufmann Jules Marx, der Flugzeugindustrielle Anton Fokker, der Modeunternehmer Ernst Strelitz und der US-amerikanische Filmunternehmer Ben Blumenthal. Die SCALA feierte in den 1920er-Jahren große Erfolge. Sie wurde schon bald nach ihrer Gründung zu einem weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Varietétheater, in dem Showgrößen wie der Jongleur Enrico Rastelli, die berühmten Clowns Grock und Charlie Rivel oder die Comedian Harmonists auftraten. Seinen jüdischen Gesellschaftern glückte mit der SCALA sowohl ein künstlerischer als auch, und dies vielleicht in höherem Maße, ein wirtschaftlicher Coup. In den späteren Jahren der Weimarer Republik kam es infolge der Weltwirtschaftskrise seit dem Herbst 1929 und der immer instabileren politischen Verhältnisse zu einer anhaltenden wirtschaftlichen Degression. Noch kurz davor, im Jahr 1928, hatten die erfolgsverwöhnten und zukunftsorientierten Gesellschafter der SCALA die Expansion ihres Unternehmens gewagt und als Pächter der Reichsbahn im einstigen Ostbahnhof Berlins unter Aufbringung erheblicher finanzieller Mittel ein 3..000 Plätze umfassendes, innovatives Volksvarieté gegründet. Auch die PLAZA war in ihren ersten Jahren – trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise – ein Erfolgsmodell, das erstmals die Arbeiterschaft als Zielgruppe ins Visier nahm und zahlreich ins Varietétheater lockte. Ab 1930 betrieb der Konzern der SCALA und PLAZA weitere Theater in Hamburg, Leipzig, Mannheim, Dortmund und Rotterdam. Den Höhepunkt des Unternehmenserfolgs stellt der Sommer 1931 mit der Gründung einer internationalen Buchungsgemeinschaft für weltbekannte Künstler in Partnerschaft mit der UFA und führenden Varietés in Paris und London dar. Zur Finanzierung des laufenden Betriebs nahm der Konzern der Varietétheater SCALA und PLAZA hypothekarisch und durch persönliche selbstschuldnerische Bürgschaften der jüdischen Gesellschafter gesichertes Fremdkapital der Bayerischen Vereinsbank München, der Vereinsbank Nürnberg, der Deutschen Unionbank und der Dresdner Bank auf. Das wurde notwendig aufgrund hoher Entnahmen der Gesellschafter und auch wegen des enorm kostspieligen Umbaus des Berliner Ostbahnhofs, der gleichzeitig mit einer Expansion in zahlreiche weitere Theater erfolgte. Ab Ende des Jahres 1931 traf der seit der Weltwirtschaftskrise anhaltende Niedergang der Varietébranche den im Aufbau befindlichen Konzern hart und führte zu schwer überwindbaren Zahlungsschwierigkeiten. Gründe dafür waren neben dem Fernbleiben des sich jegliches Kulturvergnügen sparenden Publikums auch geänderte Ansprüche. Vor allem der Aufstieg des Kinos, das sich mithilfe des Tonfilms zu einer neuen Kulturgattung entwickelte, führte zu immer leereren Rängen der klassischen Varietébühnen. Hinzu kamen harte Rückschläge bei einigen sich als Fehlspekulation erweisenden Engagements in der Provinz. In der Folge musste weiteres, hochverzinsliches Fremdkapital aufgenommen werden, was die Handlungsspielräume des Konzerns immer weiter einschränkte. Die Gläubigerbanken wurden zusehends nervöser und richteten im Februar 1932 einen Kontrollausschuss ein, der die Geschäftsführung ähnlich wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft kontrollierte. Dafür erklärten sich die Banken, allen voran die Dresdner Bank und die Deutsche Unionbank, bereit, bis auf weiteres mit ihren Forderungen stillzuhalten. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten Ende Januar 1933 gerieten die jüdischen Gesellschafter des prominenten Berliner Großunternehmens mit mehreren Hundert Angestellten auch politisch unter Druck. Schon im April 1933 wurde die gesamte jüdische Geschäftsführung gleichgeschaltet und alle jüdischen Mitarbeiter wurden entlassen. Dabei wurde die SCALA boykottiert und mehrfach von randalierenden nationalsozialistischen Unruhestiftern heimgesucht. Der Direktor der SCALA, Jules Marx, musste Berlin fluchtartig nach Paris verlassen. Anstatt der jahrelang im Unternehmen befindlichen jüdischen Geschäftsführer installierten die Gläubigerbanken ihnen nahestehende, fachfremde Autodidakten an den Machtpositionen des Konzerns. Die Folge waren noch höhere Verluste bei der SCALA und wegbrechende Einnahmen bei der PLAZA. Zudem setzte ab 1933 das NS-Regime, insbesondere das Propagandaministerium und die Gewerkschaften, die Hauptkreditgeber Dresdner Bank und Deutsche Unionbank zunehmend unter Druck, das in jüdischer Hand befindliche Unternehmen zu „arisieren“. Schon im Jahr 1934 wurde die SCALA wegen Rückständen bei der Hauptsteuerkasse und drohender Klagen unter Zwangsverwaltung gestellt. Kurze Zeit später kam es zur Kündigung eines wichtigen Vertrages zwischen der Betriebsgesellschaft der SCALA und ihrer Immobiliengesellschaft. Eine neue Betriebsgesellschaft, finanziert durch die Deutsche Unionbank und geführt von den durch die Banken installierten NS-Mitgliedern, schloss kurzerhand einen neuen Pachtvertrag mit der Immobiliengesellschaft ab und eliminierte damit die Einflussnahme der jüdischen Gesellschafter auf ihr Unternehmen. Bereits im Jahr 1935 wurde das SCALA-Grundstück zwangsversteigert und ebenfalls von der neuen „judenfreien“ Betriebsgesellschaft mit Mitteln der Deutschen Unionbank erworben. Die jüdischen Gesellschafter gingen leer aus. Dagegen erwarben sich die neuen nationalsozialistischen Inhaber der SCALA einen guten Ruf und bauten sie wieder auf. Durch regelmäßige Besuche oberster Parteikader der NSDAP, inklusive Adolf Hitler und Joseph Goebbels, gelangte das Varietétheater in den 1930er-Jahren zu erneutem, aber zweifelhaftem Ruhm. Im Jahr 1944 wurde es vollständig ausgebombt. Die PLAZA dagegen wurde durch Kredite der Dresdner Bank finanziert, die sich schon 1929 für ihr Engagement die Anteile der Betriebsgesellschaft der PLAZA pfandweise übertragen ließ. Als im Jahr 1934 der Konzern am Rande des Zusammenbruchs stand und auch keine Aussicht auf eine kurz- bis mittelfristige Besserung bestand, zog sich die Dresdner Bank auf ihre Sicherheit zurück. Hintergrund war ein Pakt mit dem Reichspropagandaministerium, das die „Arisierung“ des Konzerns forderte. Im August 1934 versteigerte die Dresdner Bank die ihr pfandweise überlassenen Anteile der Betriebsgesellschaft – jedoch ohne Erfolg: Die Bank musste die Anteile selbst übernehmen und wurde in der Folge Eigentümer eines langfristigen Pachtvertrages mit der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft zum Betrieb des Theaters. Da jegliche Versuche, das Theater anderen interessierten Unternehmen oder auch der Organisation „Kraft durch Freude“ und dem Propagandaministerium zu überlassen, scheiterten, sah sich die Bank im Sommer 1935 gezwungen, keine weiteren Mittel zur Aufrechterhaltung der am Boden befindlichen Betriebsgesellschaft des Theaters zur Verfügung zu stellen. Über die Betriebsgesellschaft wurde Konkursantrag gestellt und die Dresdner Bank verlor ihr knapp 2 Millionen RM hohes Engagement. Die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ übernahm 1938 schließlich doch noch das Theater, bis es 1944 kriegsbedingt schließen musste. Im Jahr 1938 kam Karl Wolffsohn, Mitgründer und Mitgesellschafter des Konzerns, in monatelange Schutzhaft der Gestapo. Da kurz nach der Haftentlassung eine weitere Inhaftierung wegen Steuervergehen drohte, musste er im Frühjahr 1939 über Nacht aus Deutschland fliehen und emigrierte nach Palästina. Im Nachkriegsdeutschland kämpfte Wolffsohn um „Wiedergutmachung“ für das ihm zugefügte Unrecht. Dabei wurde ihm schnell klar, wie enorm langwierig und kompliziert die Beweisführung für die verwickelten Vorgänge der Vorkriegszeit werden würde. Zwei Verfahren strengte Wolffsohn mitsamt den ehemaligen Gesellschaftern oder deren Erben gegen die untreuen ehemaligen Geschäftsführer der SCALA, die neue Betriebsgesellschaft der SCALA und die Deutsche Unionbank an, die er beide nach Urteilen des Landgerichts Berlin, des Kammergerichts Berlin und des Obersten Rückerstattungsgerichts verlor. Außerdem nahmen Wolffsohn und seine Mitgesellschafter die Dresdner Bank wegen der PLAZA in Anspruch. Die Bank reagierte, indem sie ihrerseits Wolffsohn aufgrund seiner selbstschuldnerischen Bürgschaft aus dem Jahr 1929 verklagte. Im Sommer 1956 gewann die Dresdner Bank den jahrelangen Bürgschaftsprozess mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Karl Wolffsohn wurde dazu verurteilt, einen Teilbetrag seiner damaligen Bürgschaft von 6.100,- DM zu zahlen. Nur ein Jahr später starb er infolge eines Herzinfarkts. Die nervenaufreibenden Verfahren hatten ihn zunehmend an der Gerichtsbarkeit der noch jungen Bundesrepublik zweifeln lassen. Sein Sohn Max Wolffsohn beendete schließlich den Prozess mit der Dresdner Bank im Wege eines Vergleichs, da er befürchten musste, weiterhin aus der Bürgschaft seines Vaters in Anspruch genommen zu werden. Dabei mussten die ehemaligen Gesellschafter der PLAZA im Dezember 1961 sogar eine Ehrenerklärung abgeben, in der sie die Inanspruchnahme der Dresdner Bank ausdrücklich bedauerten. Heute erinnert eine Gedenktafel am Franz-Mehring-Platz 1 in Berlin-Friedrichshain an den Konzern der Varietétheater SCALA und PLAZA und dessen Mitgründer Karl Wolffsohn und Jules Marx.
Eine Störung des Leberstoffwechsels durch die Ausbildung einer Insulinresistenz kann zu Folgeerkrankungen wie der nicht alkoholischen Fettlebererkrankung (NAFLD) bis hin zur Steatohepatitis (NASH) und zur Entwicklung eines Diabetes Typ II führen. Am Krankheitsverlauf sind residente (Kupfferzellen) sowie infiltrierende Makrophagen beteiligt, die durch inflammatorische Stimuli aktiviert werden und zur Progression von Lebererkrankungen führen können. Im Rahmen dieser Arbeit wurde die Rolle von mPGES1-abhängig gebildetem Prostaglandin E2 (PGE2) an der Modulation von aktivierten Lebermakrophagen untersucht. Dazu wurden Kupfferzellen und Peritonealmakrophagen (als Modell für infiltrierende Makrophagen) aus Wildtyp und mPGES1-defizienten Mäusen isoliert. Beide Makrophagenpopulationen wurden in Zellkulturversuchen mit Lipopolysacchariden (LPS) aktiviert und auf ihre PGE2-Synthese, Genexpression und Sekretion von verschiedenen Cytokinen hin untersucht. Die beiden Makrophagenpopulationen unterschieden sich hinsichtlich der PGE2-Synthese bei mPGSE1-Defizienz. Während bei Peritonealmakrophagen die LPS-abhängige PGE2-Synthese bei Abwesenheit der mPGES1 fast vollständig reprimiert war, war bei Kupfferzellen nur eine 25%ige Abnahme zu verzeichnen. Die postulierte selbstverstärkende Rückkopplungsschleife von PGE2 im Hinblick auf seine eigene Synthese konnte in isolierten Peritonealmakrophagen, nicht jedoch in Kupfferzellen, bestätigt werden. In Kupfferzellen führte exogenes PGE2 ferner zu einer Repression von den pro-inflammatorischen Cytokinen TNFα und IL-1β und für endogenes PGE2 konnte in diesem Zelltyp kein Effekt festgestellt werden. In Peritonealmakrophagen konnte hingegen auch für endogenes PGE2 eine reprimierende Wirkung auf die Expression von TNFα beobachtet werden. Das ist eventuell auf eine höhere Sensitivität gegenüber PGE2 von Peritonealmakrophagen im Vergleich zu Kupfferzellen zurückzuführen. PGE2 wirkte unter den gewählten Versuchsbedingungen in vitro somit eher anti-inflammatorisch. Cholesterolkristalle induzierten in Kupfferzellen die Expression der PGE2-synthetisierenden Enzyme und verschiedener pro-inflammatorische Cytokine. Sie könnten somit zu einer Progression von NAFL zu NASH beitragen. Die Daten aus dieser Arbeit deuten darauf hin, dass PGE2 im Rahmen von entzündlichen Leberveränderungen eine eher protektive Wirkung im Hinblick auf die Progression von NAFLD und Insulinresistenz haben könnte.
Unter Verschluss
(2020)
Der zentralasiatische Naturraum, wie er sich uns heute präsentiert, ist das Ergebnis eines Zusammenwirkens vieler verschiedener Faktoren über Jahrmillionen hinweg. Im aktuellen Kontext des Klimawandels zeigt sich jedoch, wie stark sich Stoffflüsse auch kurzfristig ändern und dabei das Gesicht der Landschaft verwandeln können. Die Gobi-Wüste in der Inneren Mongolei (China), als Teil der gleichnamigen Trockenregionen Nordwestchinas, ist aufgrund der Ausgestaltung ihrer landschaftsprägenden Elemente sowie ihrer Landschaftsdynamik, im Zusammenhang mit der Lage zum Tibet-Plateau, in den Fokus der klimageschichtlichen Grundlagenforschung gerückt. Als großes Langzeitarchiv unterschiedlichster fluvialer, lakustriner und äolischer Sedimente stellt sie eine bedeutende Lokalität zur Rekonstruktion von lokalen und regionalen Stoffflüssen dar.. Andererseits ist die Gobi-Wüste zugleich auch eine bedeutende Quelle für den überregionalen Staubtransport, da sie aufgrund der klimatischen Bedingungen insbesondere der Erosion durch Ausblasung preisgegeben wird. Vor diesem Hintergrund erfolgten zwischen 2011 und 2014, im Rahmen des BMBF-Verbundprogramms WTZ Zentralasien – Monsundynamik & Geoökosysteme (Förderkennzeichen 03G0814), mehrere deutsch-chinesische Expeditionen in das Ejina-Becken (Innere Mongolei) und das Qilian Shan-Vorland. Im Zuge dieser Expeditionen wurden für eine Bestimmung potenzieller Sedimentquellen erstmals zahlreiche Oberflächenproben aus dem gesamten Einzugsgebiet des Heihe (schwarzer Fluss) gesammelt. Zudem wurden mit zwei Bohrungen im inneren des Ejina-Beckens, ergänzende Sedimentbohrkerne zum bestehenden Bohrkern D100 (siehe Wünnemann (2005)) abgeteuft, um weit reichende, ergänzende Informationen zur Landschaftsgeschichte und zum überregionalen Sedimenttransfer zu erhalten. Gegenstand und Ziel der vorliegenden Doktorarbeit ist die sedimentologisch-mineralogische Charakterisierung des Untersuchungsgebietes in Bezug auf potenzielle Sedimentquellen und Stoffflüsse des Ejina-Beckens sowie die Rekonstruktion der Ablagerungsgeschichte eines dort erbohrten, 19m langen Sedimentbohrkerns (GN100). Schwerpunkt ist hierbei die Klärung der Sedimentherkunft innerhalb des Bohrkerns sowie die Ausweisung von Herkunftssignalen und möglichen Sedimentquellen bzw. Sedimenttransportpfaden. Die methodische Herangehensweise basiert auf einem Multi-Proxy-Ansatz zur Charakterisierung der klastischen Sedimentfazies anhand von Geländebeobachtungen, lithologisch-granulometrischen und mineralogisch-geochemischen Analysen sowie statistischen Verfahren. Für die mineralogischen Untersuchungen der Sedimente wurde eine neue, rasterelektronenmikroskopische Methode zur automatisierten Partikelanalyse genutzt und den traditionellen Methoden gegenübergestellt. Die synoptische Betrachtung der granulometrischen, geochemischen und mineralogischen Befunde der Oberflächensedimente ergibt für das Untersuchungsgebiet ein logisches Kaskadenmodell mit immer wiederkehrenden Prozessbereichen und ähnlichen Prozesssignalen. Die umfangreichen granulometrischen Analysen deuten dabei auf abnehmende Korngrößen mit zunehmender Entfernung vom Qilian Shan hin und ermöglichen die Identifizierung von vier texturellen Signalen: den fluvialen Sanden, den Dünensanden, den Stillwassersedimenten und Stäuben. Diese Ergebnisse können als Interpretationsgrundlage für die Korngrößenanalysen des Bohrkerns genutzt werden. Somit ist es möglich, die Ablagerungsgeschichte der Bohrkernsedimente zu rekonstruieren und in Verbindung mit eigenen und literaturbasierten Datierungen in einen Gesamtkontext einzuhängen. Für das Untersuchungsgebiet werden somit vier Ablagerungsphasen ausgewiesen, die bis in die Zeit des letzten glazialen Maximums (LGM) zurückreichen. Während dieser Ablagerungsphasen kam es im Zuge unterschiedlicher Aktivitäts- und Stabilitätsphasen zu einer kontinuierlichen Progradation und Überprägung des Schwemmfächers. Eine besonders aktive Phase kann zwischen 8 ka und 4 ka BP festgestellt werden, während der es aufgrund zunehmender fluvialer Aktivitäten zu einer deutlich verstärkten Schwemmfächerdynamik gekommen zu sein scheint. In den Abschnitten davor und danach waren es vor allem äolische Prozesse, die zu einer Überprägung des Schwemmfächers geführt haben. Hinsichtlich der mineralogischen Herkunftssignale gibt es eine große Variabilität. Dies spiegelt die enorme Heterogenität der Geologie des Untersuchungsgebietes wider, wodurch die räumlichen Signale nicht sehr stark ausgeprägt sind. Dennoch, können für das Einzugsgebiet drei größere Bereiche deklariert werden, die als Herkunftsgebiet in Frage kommen. Das östliche Qilian Shan Vorland zeichnet sich dabei durch deutlich höhere Chloritgehalte als primäre Quelle für die Sedimente im Ejina-Becken aus. Sie unterscheiden sich insbesondere durch stark divergierende Chloritgehalte in der Tonmineral- und Gesamtmineralfraktion, was das östliche Qilian Shan Vorland als primäre Quelle für die Sedimente im Ejina-Becken auszeichnet. Dies steht in Zusammenhang mit den Grünschiefern, Ophioliten und Serpentiniten in diesem Bereich. Geochemisch deutet vor allem das Cr/Rb-Verhältnis eine große Variabilität innerhalb des Einzugsgebietes an. Auch hier ist es das östliche Vorland, welches aufgrund seines hohen Anteils an mafischen Gesteinen reich an Chromiten und Spinellen ist und sich somit vom restlichen Untersuchungsgebiet abhebt. Die zeitliche aber auch die generelle Variabilität der Sedimentherkunft lässt sich in den Bohrkernsedimenten nicht so deutlich nachzeichnen. Die mineralogisch-sedimentologischen Eigenschaften der erbohrten klastischen Sedimente zeugen zwar von zwischenzeitlichen Änderungen bei der Sedimentherkunft, diese sind jedoch nicht so deutlich ausgeprägt, wie es die Quellsignale in den Oberflächensedimenten vermuten lassen. Ein Grund dafür scheint die starke Vermischung unterschiedlichster Sedimente während des Transportes zu sein. Die Kombination der Korngrößenergebnisse mit den Befunden der Gesamt- und Schwermineralogie deuten darauf hin, dass es zwischenzeitlich eine Phase mit überwiegend äolischen Prozessen gegeben hat, die mit einem Sedimenteintrag aus dem westlichen Bei Shan in Verbindung stehen. Neben der Zunahme ultrastabiler Schwerminerale wie Zirkon und Granat und der Abnahme opaker Schwerminerale, weisen vor allem die heutigen Verhältnisse darauf hin. Der Vergleich der traditionellen Schwermineralanalyse mit der Computer-Controlled-Scanning-Electron-Microscopy (kurz: CCSEM), die eine automatisierte Partikelauswertung der Proben ermöglicht, zeigt den deutlichen Vorteil der modernen Analysemethode. Neben einem zeitlichen Vorteil, den man durch die automatisierte Abarbeitung der vorbereiteten Proben erlangen kann, steht vor allem die deutlich größere statistische Signifikanz des Ergebnisses im Vordergrund. Zudem können mit dieser Methode auch chemische Varietäten einiger Schwerminerale bestimmt werden, die eine noch feinere Klassifizierung und sicherere Aussagen zu einer möglichen Sedimentherkunft ermöglichen. Damit ergeben sich außerdem verbesserte Aussagen zu Zusammensetzungen und Entstehungsprozessen der abgelagerten Sedimente. Die Studie verdeutlicht, dass die Sedimentherkunft innerhalb des Untersuchungsgebietes sowie die ablaufenden Prozesse zum Teil stark von lokalen Gegebenheiten abhängen. Die Heterogenität der Geologie und die Größe des Einzugsgebietes sowie die daraus resultierende Komplexität der Sedimentgenese, machen exakte Zuordnungen zu klar definierten Sedimentquellen sehr schwer. Dennoch zeigen die Ergebnisse, dass die Sedimentzufuhr in das Ejina-Becken in erster Linie durch fluviale klastische Sedimente des Heihe aus dem Qilian Shan erfolgt sein muss. Die Untersuchungsergebnisse zeigen jedoch ebenso die Notwendigkeit einer ergänzenden Bearbeitung angrenzender Untersuchungsgebiete, wie beispielsweise den Gobi-Altai im Norden oder den Beishan im Westen, sowie die Verdichtung der Oberflächenbeprobung zur feineren Auflösung von lokalen Sedimentquellen.
Kohärenz und Kreativität
(2020)
Die Entwicklung einer Theorie zur schulischen Inklusion ist das zentrale Thema der Dissertation. Die Autorin nutzt empirische Analysen zur Umsetzung inklusiven Lernens sowie Daten zu sonderpädagogischen Förderschwerpunkten an inklusiven Grundschulen für die Erarbeitung von Bedingungen und Formen eines inklusiven Schulsystems. Empirische Daten zur Umsetzung inklusiver Bildung liegen aus vielen Bundesländern vor, es fehlte jedoch eine forschungsleitende Theorie zur Einordnung und Analyse der Daten. Jennifer Lambrecht hat diese Theorie auf Grundlage der Systemtheorie Luhmanns entwickelt. Sie differenziert zwischen Schulsystemen und verortet unterschiedliche Inklusionsverständnisse. Im Ergebnis entwickelt sie fünf Thesen zur schulischen Inklusion im allgemeinen Schulsystem und im Sonderschulsystem. Die Dissertation, die ein hochaktuelles Thema der empirischen Bildungsforschung behandelt, regt zum Mit- und Nachdenken an und generiert neue, interessante Forschungsfragen.
August Boeckh (1785–1867) verfügte über eine umfangreiche private Büchersammlung mit einem beeindruckenden Facettenreichtum. Diese spiegelt Boeckhs Philologiebegriff wider, der sämtliche Lebensbereiche umfasste, und ermöglicht durch die in seinen Büchern hinterlassenen Marginalien einen gut nachvollziehbaren Einblick in den wissenschaftlichen Arbeitsprozess des Philologen.
Aufbauend auf der rekonstruierten Boeckhschen Bibliothek blickt Julia Doborosky auf die Auseinandersetzung zwischen Boeckh und seinem Kritiker Gottfried Hermann um die Ausgestaltung der philologischen Disziplin, das wissenschaftliche Werk Boeckhs selbst und auf seine Interaktion innerhalb eines wissenschaftlich-institutionellen Netzwerks. Anhand dieser drei Säulen zeigt sie die unterschiedlichen Modalitäten auf, in denen Boeckh seinen Philologiebegriff entwickelte, darlegte und zur Anwendung brachte – und wie hierbei seine Büchersammlung als greifbares Zeugnis einer geisteswissenschaftlichen Ideen- und Disziplingeschichte stets präsent ist.
Die Kooperation von Schule und Jugendhilfe befindet sich aktuell im Wandel. Spätestens seit Beginn der 2000er-Jahre wird insbesondere von Seiten der Politik eine verstärkte Zusammenarbeit beider Institutionen gefordert. Die PISA-Studie des Jahres 2000 verdeutlichte die Chancenungleichheit unseres Bildungssystems und sorgte damit für eine Renaissance der Thematik. Zuletzt führten die Inklusionsdebatte und die Flüchtlingsströme, die Europa seit 2015 erreichen, sowie daraus folgende rechtspopulistische Tendenzen in Deutschland verstärkt zur Notwendigkeit, die Bildungswelten Jugendhilfe und Schule stärker zu vernetzen. Junge Menschen unterschiedlichster Personengruppen sollen besser ins Bildungssystem integriert und demokratiefeindlichem Gedankengut entgegengewirkt werden.
Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ist somit aktuell stärker gefragt denn je. Sie gilt als komplexe Problemlösestrategie und wird mit einer Vielzahl positiver Erwartungen assoziiert. Sie soll auf bildungs- und sozialpolitische Fragen Antwort geben, den demokratischen Gedanken stärken und junge Menschen auf rasche technische und mediale Veränderungen im Arbeitsalltag vorbereiten. In der Theorie wird die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule als Allheilmittel angepriesen, doch wie gestaltet sich die Praxis?
Diese Studie geht dieser Frage nach, indem sie exemplarisch die Kooperation an der Bildungsstätte „Kurt Löwenstein“ im brandenburgischen Werneuchen aus der Sicht von Lehrkräften untersucht. Die Autorin wertet Leitfadeninterviews systematisch aus und kommt dabei zu überraschenden Ergebnissen. Die Studie legt Erfolgsfaktoren und Hemmnisse der Kooperation dar und liefert eine kritische und differenzierte Analyse des Ist-Zustandes.
Die Gesundheit unserer Jugend ist seit je ein gesellschaftspolitisches Primat und verdient die grösstmögliche Beachtung. Ein Teilbereich, nämlich Bewegung und Sport, ist in der Schweiz auch aus diesem Grund verfassungsmässig geregelt. Sämtliche Volksschulen müssen bis ins neunte Schuljahr pro Woche drei Lektionen Bewegung und Sport anbieten.. Als einziges Schulfach geniesst Bewegung und Sport diesen bundesgesetzlichen Support im sonst streng föderalistisch organisierten Bildungssystem der Schweiz. Trotz diesen drei verordneten Sportlektionen ist die physische Leistungsfähigkeit unserer Jugend einhergehend mit gesundheitlichen Parametern seit 1985 rückläufig und seit ein paar Jahren auf tiefem Niveau stagnierend. Zudem berichten Lehrpersonen über sinkende Konzentrationsfähigkeit in den letzten Jahren. Um eine flächendeckende Verbesserung der Situation zu bewirken, bietet sich die Schule als zentraler Ort der Einflussnahme an. Dies gilt im Besonderen für den Bereich Bewegung und Sport. Im Jahr 2005 wurde das Programm einer täglichen Bewegungs- und Sportstunde an der Primarschule in Luzern/Schweiz gestartet. Nach einem kontinuierlichen Ausbau kamen ab 2011 etwas über 1300 Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse in den Genuss dieser täglichen Bewegungslektion. Die wissenschaftlichen Untersuchungen in den drei gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen der Konzentrationsfähigkeit, des Übergewichts und der Gleichgewichtsfähigkeit ergaben positive Resultate. So konnte die Konzentrationsfähigkeit – die Basis für erfolgreiches Lernen – signifikant gesteigert werden und teilweise signifikant war die Verbesserung des statischen Gleichgewichts. Ein positiver Trend zeigte sich auch bei der Senkung des Body-Mass-Indexes bei Knaben. Dies konnte bei den Mädchen nicht nachgewiesen werden. Auch wenn nicht alle Hypothesen vollumfänglich bestätigt werden konnten, gilt es festzuhalten, dass das Projekt der täglichen Sport- und Bewegungsstunde die Erwartungen in allen drei Messbereichen erfüllt hat und die Verbesserungen hinsichtlich der Konzentrationsfähigkeit, des Übergewichts und der Gleichgewichtsfähigkeit mehrheitlich ausgewiesen werden können. Es lohnt sich also, die tägliche Sport- und Bewegungsstunde an der Primarschule einzuführen und den Präventionsgedanken auch Taten folgen zu lassen.
Cybergrooming, die Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes über Soziale Medien und Onlinespiele, gilt als eines der schwerwiegendsten digitalen Risiken für Kinder. Für viele Kinder gehört es dabei zur Normalität in einer digitalisierten Welt aufzuwachsen und ihre Zeit in Sozialen Medien und Onlinespielen zu verbringen. In diesen Programmen spielen und kommunizieren die Kinder ganz selbstverständlich auch mit unbekannten Erwachsenen und anderen Minderjährigen. Hieraus können für die Kinder eine Vielzahl von Risiken entstehen. Eines der vermutlich relevantesten ist dabei die Gefahr, dass das Kind Opfer eines Sexualdelikts wird. Wie effektiv sind aber gegenwärtig die gesellschaftlichen und vor allem kriminalpolitischen Maßnahmen, um Kinder vor solchen Risiken in einem globalisierten digitalen Raum zu schützen? Dieses Buch setzt sich daher grundlegend mit dem Phänomen des Cybergroomings und seiner gesellschaftlichen Bekämpfungsstrategien auseinander. Neben einer umfangreichen Darstellung der Phänomenologie, der Täter- und Opferstruktur sowie der Ursachen für normenabweichendes Verhalten im digitalen Raum aus Sicht der Cyberkriminologie, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit auf der strafrechtlichen Einordnung von Cybergrooming in Deutschland. Im Zentrum dieser juristischen Betrachtung steht die aktuelle Auseinandersetzung über die Auswirkungen der Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB. Die vorliegende Publikation versteht sich als eine intradisziplinäre Arbeit, die Erkenntnisse aus den Bereichen der Rechtswissenschaft, der Cyberkriminologie und der Medienwissenschaften kombiniert, um einen möglichst ganzheitlichen Blick auf das Phänomen Cybergrooming zu gewinnen. Im Ergebnis werden kriminalpolitische Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in der Gesamtheit die Keimzelle einer digitalen Generalprävention bilden könnten.
Obwohl die Herrschaft Lindow-Ruppin im Spätmittelalter eine zentrale Lage zwischen den großen Landesherrschaften im Osten des Reiches einnahm und sich ihre beiden Landesteile über eine weite Entfernung erstreckten, ist sie weitgehend in Vergessenheit geraten. Lediglich die Frage nach der Herrschaftsgründung der aus dem nordöstlichen Harzraum stammenden Arnsteiner im Land Ruppin gab Historikern Anlass zur Beschäftigung mit dem Thema. Eine differenzierte Erforschung blieb bisher hingegen aus.
Anhand teils neu entdeckter Quellen untersucht André Stellmacher verschiedene Schwerpunkte, wie die Heirats- und Erwerbspolitik, die Besitzverteilung innerhalb der Herrschaft und das Verhältnis der Grafen zu ihren Vasallen. Eine beinahe 1.000 Einträge umfassende Regestensammlung bildet dafür die Grundlage. Neu geschaffene Karten und der reich bebilderte anhängende Siegelkatalog belegen die Ergebnisse auf anschauliche Weise.
Mit dieser Arbeit soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie gerichtliche Entscheidungen analysiert und bewertet werden können. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die von Karl Larenz aufgeworfene Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen eine richterliche Rechtsfortbildung als gelungen bezeichnet werden kann. Geht man in diesem Zusammenhang von der grundsätzlichen Annahme aus, dass sich die Auslegung und Rechtsfortbildung trennen lassen, werden für diese Arbeit im wesentlichen drei Dinge relevant: Zum einen stellt sich die Frage wie Richterrecht auszulegen ist, da nur bei Klärung des konkreten Inhalts einer Entscheidung ein qualitatives Urteil ermöglicht wird. Sodann stellt sich die Frage, wie die Kriterien zu entwickeln sind. Dabei schlägt diese Arbeit Wege vor, bestehende Kriterien zu untermauern und zu präzisieren und neue Maßstäbe selbst zu entwickeln. Eine Anwendung der entwickelten Kriterien soll zum Abschluss anhand der Delisting-Rechtsprechung des BGH erfolgen.
Die Umsatzbesteuerung staatlichen Handelns scheint widersinnig. Zum Schutz des freien Wettbewerbs kann dies jedoch geboten sein. Die steuerliche Definition des Wettbewerbsbegriffes, des Marktes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit führt dazu, dass staatliches und privates Handeln konsequent anhand des Wettbewerbskriteriums getrennt werden müssen. Für die Frage der Steuerbarkeit ist dann nicht mehr entscheidend, ob der Staat in Rechtsform einer GmbH als juristische Person des Privatrechts oder als juristische Person des öffentlichen Rechts gehandelt hat. Das in dieser Arbeit entwickelte Verständnis des Wettbewerbsbegriffs zeigt auch die Schwächen des neuen §2b Umsatzsteuergesetz auf und macht einen Rückgriff auf das Europarecht weiterhin zwingend notwendig.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Hugo Greßmann (1877-1927) hat als einer der führenden Vertreter der Religionsgeschichtlichen Schule die religionsgeschichtliche Methode zur Geltung gebracht. Die biographisch-wissenschaftsgeschichtliche Studie stellt Greßmanns religionsgeschichtliches Programm dar, ordnet es in den wissenschaftshistorischen Kontext ein und zeigt seine Bedeutung für die weitere Wissenschaftsgeschichte auf.
Die wirtschaftliche Intensivierung des Profisports hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Anpassung der Organisationsstrukturen des Sports geführt. Immer wieder wird hierbei die Frage aufgeworfen, inwiefern eine identitätsstiftende Rückkoppelung des Sports an seine Basis gewährleistet werden kann. In der Rechtspraxis steht hier die basisdemokratische Ausrichtung der im Sport vorherrschenden Rechtsform des eingetragenen Vereins im Spannungsverhältnis zu der Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigung auf Kapitalgesellschaften.
Der Autor untersucht in diesem Kontext, inwiefern sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als Rechtsform für den Sport eignet. Hierbei nimmer er Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit, die Organisations- und Finanzverfassung, das mit der Rechtsform einhergehende genossenschaftliche Prüfwesen sowie die steuerrechtlichen Auswirkungen, und entwickelt konkrete Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft in der Organisationspyramide des Sports.
Wege zur Gesangskarriere
(2020)
Hybride Gestaltungen gehören zu den wichtigsten Aufbauelementen von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen und sind eines der komplexesten Themen des Internationalen Steuerrechts. Mit der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) hat der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten die rechtliche Verpflichtung auferlegt, die mit hybriden Gestaltungen einhergehenden Besteuerungsinkongruenzen durch Korrespondenzregelungen zu neutralisieren.
Das Werk durchdringt die einschlägigen Richtlinienvorschriften grundlegend und greift dabei die OECD-Regelungsempfehlungen zu BEPS-Aktionspunkt 2 auf. Dabei werden bedeutsame Divergenzen aufgezeigt und Zweifelsfragen diskutiert. Die Vorarbeiten dienen als Beurteilungsrahmen für den nachfolgend durchgeführten Abgleich mit dem deutschen Rechtsrahmen. Auf dieser Grundlage wird der verbleibende gesetzgeberische Umsetzungsbedarf identifiziert. Zum Abschluss wird der Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes kritisch gewürdigt.
Die Reformation in Brandenburg gilt als Musterbeispiel einer obrigkeitlich initiierten und gesteuerten Fürstenreformation in einem nordostdeutschen Territorialstaat. Deshalb haben lange Zeit das Handeln und die Motive hauptsächlich der Landesherrschaft die Aufmerksamkeit der brandenburgischen Reformationsgeschichtsforschung auf sich vereinigt. Felix Engel erweitert diesen recht eng gesteckten Horizont, indem er die Perspektive »von unten« in seine Betrachtung einbezieht und systematisch ergründet, welche Mittel und Wege den städtischen Akteuren zu verschiedenen Phasen des Reformationsprozesses offenstanden, um die Umgestaltung ihrer kommunalen Kirchenwesen aktiv zu beeinflussen. Daher finden zunächst sowohl die strukturellen und ideellen Vorbedingungen als auch die Reformationsverläufe Berücksichtigung. Anschließend werden Kontinuitäten und Brüche sowie die Handlungsspielräume der beteiligten Protagonisten in zentralen Bereichen der städtischen Kirchenwesen analysiert.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
Was bleibt?
(2019)
In der jüdischen Familie im 19. Jahrhundert hatte das Testament primär die Funktion eines Rechtsakts. Mittels der Theorie der Gabe des französischen Anthropologen Marcel Mauss untersucht Doreen Kobelt in diesem Band, wie das Testament auch als eine Art Spiegel innerfamiliärer Veränderungen gelesen werden kann. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Mitgift der Frau zu. Diese war im 19. Jahrhundert in der Mehrheitsgesellschaft wie auch in der innerjüdischen Debatte zunehmend umstritten.
Für die vorliegende Studie wurden 656 Testamente aus Hamburg und Altona mithilfe quantitativer und qualitativer Methoden analysiert. Neben vielen bisher unbekannten Testierenden werden auch die Familien Heine und Warburg betrachtet.
Berlin, Leipziger Straße 3-4
(2019)
In der Leipziger Straße 3–4 in Berlin, in der seit Herbst 2000 der Deutsche Bundesrat residiert, waren seit jeher bedeutende Institutionen angesiedelt.
1904 errichtet für das Preußische Herrenhaus, wurde das Gebäude nach dem Ersten Weltkrieg von den Arbeiter- und Soldatenräten genutzt. In der Weimarer Republik teilten sich der Preußische Staatsrat und das Preußische Wohlfahrtsministerium das Haus. Im Nationalsozialismus arbeiteten hier u. a. das Reichskirchenministerium und die Reichsstelle für Raumordnung.
Bartek Wardecki bietet eine vollständige Darstellung der Geschichte dieser berühmten Adresse sowie eine Übersicht über annähernd 1000 Veranstaltungen, die hier ausgerichtet wurden.
Das bayerisch-ligistische Kriegskommissariat kontrollierte das weitestgehend autonome Söldnerheer im Dreißigjährigen Krieg. Es gilt daher als ein beispielhaftes Forschungsobjekt zur fürstlichen Macht dieser Zeit. Während sich die Forschung bisher auf die normative Ebene beschränkte, unternimmt diese Arbeit durch die Auswertung von Feldakten und Privatkorrespondenzen sowie anhand der Methoden der Prosopographie und Netzwerkanalyse eine multiperspektivische Annäherung an das Thema. Die Verwicklungen verschiedener Kompetenzen und Funktionen des sozialen Netzwerks für die Amtsausführung des Kriegskommissariats werden zu Tage gefördert. Damit trägt die Arbeit zur Erfassung der Vielfältigkeit der Herrschaft in der Frühen Neuzeit bei.
Zwei grundlegende Herausforderungen der sozialen Inklusionsforschung werden im vorliegenden Beitrag erläutert: Die Operationalisierung sozialer Inklusion sowie sonderpädagogischer Förderbedarfe. Anhand der dargelegten Forschung wird untersucht, ob die beiden methodischen Aspekte zu fehlerhaften Schlüssen und widersprüchlichen Forschungsergebnissen über die soziale Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf führen. Dementsprechend wird die Vermeidung fehlerhafter Schlüsse und widersprüchlicher Forschungsergebnisse mittels einer Optimierung der Operationalisierung sozialer Inklusion sowie sonderpädagogischer Förderbedarfe thematisiert. Die vorliegende Forschung fokussiert sich hierbei vorrangig auf die soziometrischen Methoden zur Erfassung sozialer Inklusion sowie auf schulisches Problemverhalten im Sinne des Förderbedarfs emotional-soziale Entwicklung (insbesondere internalisierende aber auch externalisierende Verhaltensprobleme).
Sprachliche Kompetenzen spielen für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Rolle. Die besonderen sprachlichen Anforderungen der Bildungsinstitutionen stellen einige Kinder und Jugendliche vor Herausforderungen, die ihnen eine erfolgreiche Bildungslaufbahn erschweren. Um allen Lernenden den Zugang zu Bildung zu gewähren, sollten sprachliche Kompetenzen im Rahmen des schulischen Alltags und insbesondere des Fachunterrichts gefördert werden. Um Lehrerinnen und Lehrer für diese Aufgabe zu qualifizieren, sind wirksame Fortbildungen essenziell. Fortbildungen sind allerdings nicht per se wirksam. Vielmehr wird ihre Wirksamkeit von einer Vielzahl von Faktoren bedingt und sie variiert je nach Bereich. Inwieweit Merkmale und Bedingungen wirksamer Fortbildungen sowie Gesamteffekte, die bereichsübergreifend und für einige spezifische Bereiche bekannt sind, auch für Lehrkräftefortbildungen zur fachintegrierten Sprachförderung gelten, ist bisher ungeklärt. Im deutschen Raum fehlt es an Evaluationsstudien, die die Wirksamkeit solcher Fortbildungen und ihre Gelingensbedingungen untersuchen. Im internationalen Raum sind solche Studien zwar vorhanden, in ihrer Gesamtheit jedoch schwer zu überblicken, sodass sich bislang keine umfassenden Aussagen über den Erfolg dieser Fortbildungen treffen lassen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Dissertation anhand von drei Teilstudien mit der Wirksamkeit von Fortbildungen, die Lehrkräfte dafür qualifizieren sollen, eine in die Fächer und Lernbereiche der Schule integrierte Sprachförderung umzusetzen.
In einem systematischen Review (Studie 1) wurden die vorhandenen englischsprachigen Studien, in denen solche Fortbildungsmaßnahmen evaluiert wurden, systematisch ausgewertet. Insgesamt wurden 38 Studien einbezogen. Anhand dieser wurde qualitativ-inhaltsanalytisch untersucht, ob Merkmale wirksamer Lehrkräftefortbildung, die aus der fächerübergreifenden Forschung bekannt sind, für das spezifische Feld der Sprachförderung im Fachunterricht ebenfalls von Bedeutung sind oder ob dort andere Merkmale eine Rolle spielen. Die Studien deuten darauf hin, dass alle evaluierten Fortbildungen zumindest in gewissem Maß wirksam waren. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Maßnahmen viele Eigenschaften teilen, die für eine erfolgreiche Lehrkräftefortbildung über verschiedene Fächer hinweg wichtig sind. Sie enthalten darüber hinaus einige Merkmale, die spezifisch für Fortbildung zur fachintegrierten Sprachförderung zu sein scheinen. Das Review stützt die Annahme, dass Fortbildungen die Kognitionen und die Unterrichtspraxis von Lehrkräften verändern und den Schülerinnen und Schülern zugutekommen kann, wenn bestimmte Merkmale bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Aufbauend auf das Review wurden mit einer Meta-Analyse (Studie 2) die Effekte aus denjenigen zehn Studien aggregiert, die sich auf quantitative Weise analysieren ließen. Es wurde der Gesamteffekt der Fortbildungen sowohl auf die Kognitionen (z. B. Überzeugungen) der Lehrkräfte als auch auf das unterrichtspraktische Handeln (z. B. Verwendung sprachförderlicher Strategien) der Lehrkräfte ermittelt. Außerdem wurde untersucht, welche Rolle Merkmale der einbezogenen Studien sowie der Fortbildungen für die Ausprägung der Effekte spielen. Die Analysen ergaben einen kleinen Fortbildungseffekt auf die Kognitionen und einen mittleren bis großen Effekt auf das unterrichtspraktische Handeln der Lehrkräfte. Studienmerkmale, die die methodische Qualität der Studien betrafen, moderierten die Effekte. Dennoch deuten die Ergebnisse darauf hin, dass Fortbildung zur fachintegrierten Sprachförderung sich günstig auf die Kognitionen und Handlungen von Lehrkräften auswirkt.
Mit einer quasi-experimentellen Tagebuchstudie (Studie 3) wurde eine in Deutschland umgesetzte Fortbildung zur integrierten Sprachförderung formativ evaluiert. Die zentrale Frage war, inwiefern die fortgebildeten Grundschullehrkräfte in der Maßnahme vermittelte Sprachförderstrategien nach eigenen Angaben häufiger anwenden als ihre Kolleginnen und Kollegen, die nicht an der Fortbildung teilgenommen hatten. Untersucht wurde außerdem, inwiefern Faktoren wie die berichtete Kooperation im Kollegium mit der berichteten Häufigkeit der Strategieanwendung zusammenhängen. Mit einem standardisierten Tagebuch wurden 59 Grundschullehrkräfte befragt. Die mehrebenenanalytische Auswertung der Daten ergab keine signifikanten Unterschiede in der angegebenen Häufigkeit der Strategieanwendung zwischen den beiden Gruppen. Allerdings wurde die Nutzung einiger Strategien häufiger berichtet, wenn die Kooperation im Kollegium höher eingeschätzt wurde. Zudem fühlten sich die fortgebildeten Lehrkräfte im Vergleich zu den nicht fortgebildeten in der Anwendung der Strategien sicherer.
Die zentralen Ergebnisse dieser Dissertation werden abschließend zusammengefasst und diskutiert. Implikationen für zukünftige Forschung, Fortbildungspraxis und Bildungspolitik werden formuliert.