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Bilder des Glaubens
(2020)
Medien prägen maßgeblich das öffentliche Bild von Religion in der modernen Gesellschaft, weshalb die Kirchen frühzeitig mediale Wege der Verkündigung suchten. Das Fernsehen als bedeutendstes Massenmedium in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts spielte dabei eine Schlüsselrolle. Von den Kirchen produzierte Unterhaltungsserien erreichten große Reichweiten, gleichzeitig entwickelte sich das bundesdeutsche Fernsehen zu einem Experimentierfeld für neue Praktiken der Religionsausübung. Alternative Glaubensformen gewannen an Aufmerksamkeit, etwa nichtchristliche Weltreligionen wie der Islam, Gläubige am Rande der Kirchen wie die Evangelikalen oder als »Sekten« geschmähte Gruppen wie die Zeugen Jehovas, aber auch spirituelle Phänomene wie Wahrsagerei, Okkultismus und »New Age«. Ronald Funke analysiert die zwischen den 1950er und 1980er Jahren im Fernsehen gezeigten Bilder des Glaubens in der Bundesrepublik und verdeutlicht, wie deren Inhalte durch enge Zusammenarbeit, aber auch durch Konflikte ausgehandelt wurden.
Grenzen des Organiesierbaren
(2020)
Interessiert man sich für den gesellschaftlichen Einfluss der Organisationssoziologie auf die Praxis des Organisierens, so muss der Befund ernüchtern. Stärker als auf organisationssoziologische Wissensbestände wird in Unternehmen oder Verwaltungen auf aktuelle Managementtrends rekurriert. Man könnte diesen Befund beklagen und als fehlerhafte Rezeption der Praxis beiseitelegen. Alternativ ließe sich aber auch diskutieren, welchen Beitrag die Disziplin selbst zu dieser Rezeption leistet. Mit einer solchen Diskussion begibt man sich fast unweigerlich auf einen schwierigen Pfad. Zum einen kann die Soziologie gerade dann, wenn sie ihren Blick auf die Erforschung von Unternehmen oder Verwaltungen richtet, nicht die von der Praxis erwarteten positiven Antworten liefern. Gerade die Organisationssoziologie begibt sich zum anderen jedoch in direkte Konkurrenz zu Nachbardisziplinen wie die Betriebswirtschaftslehre oder die Organisationspsychologie, die die Rezeptionsfähigkeit ihrer Wissensbestände im Praxisfeld in den letzten Jahren unter Beweis gestellt haben. Die Erwartungen an die Umsetzbarkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis sind dadurch gestiegen. Eine Soziologie, die ihre Erkenntniskraft in der kritischen Distanz sieht, mag das skeptisch stimmen. Es gilt daher, die Frage zu beantworten, wie die Praxisrelevanz einer Wissenschaft des zweiten Blicks auf Organisationen konkret aussehen kann. Diesem Vorhaben widmet sich das vorgelegte Promotionsprojekt. Die in der kumulativen Dissertation versammelten Beiträge verstehen sich allesamt als Erkundungen und Erprobungen der Praxisrelevanz der Organisationssoziologie anhand aktueller Managementfragen in Unternehmen. Die These lautet dabei, dass sich diese Praxisrelevanz nur als Kritik entfalten kann. Eine solche Kritik kann dabei zwei grundsätzliche Formen annehmen: Als Strukturkritik bezieht sie sich auf konkrete Organisationen, deren spezifische Eigenlogiken und strukturelle Verstrickungen. Sie beschreibt dabei für den Einzelfall Funktionen und Folgen von Erwartungsstrukturen, die sich dann z. B. fallvergleichend generalisieren oder typisieren lassen. Organisationssoziologische Strukturkritik kann sich damit sowohl als vergleichender, praxissensibler Forschungsansatz realisieren, als auch die Grundlage einer soziologisch orientierten Beratung bilden. Als Schematakritik richtet sie sich gegen verkürzte Vorstellungen des Organisierens, die sich etwa in Managementmoden finden lassen. Dem Kumulus zugrunde liegen fünf Beiträge, die konkrete Ausprägungen beider Kritikformen ausloten. Der erste Beitrag „Datafizierung und Organisation“ zeigt, wie Schematakritik an Nachbardisziplinen aussehen kann, indem er Organisation als blinden Fleck der Digitalisierungsforschung diskutiert und Anschlussstellen für interdisziplinäre Forschung ausweist. Daher liefert der Beitrag einen systematischen Zugang zu organisationalen Implikationen der Digitalisierung. Neben der Anreicherung der Digitalisierungsforschung kann die entwickelte Argumentation auch für die Praxis Erkenntniskraft haben, indem z. B. problematisiert wird, dass im Managementdiskurs um Digitalisierung überzogene Rationalisierungserwartungen herrschen oder durch digitale Infrastrukturen entstehende Informalitäten systematisch ausgeblendet werden Der zweite Beitrag „Führung als erfolgreiche Einflussnahme in kritischen Momenten“ legt eine Umdeutung des populären Managementbegriffs Führung durch Schematakritik vor. Damit trägt er in mehrfacher Hinsicht zu einer praxisrelevanten Neubestimmung von Führung bei. Für Führungskräfte ermöglicht er beispielsweise die Einsicht, dass sie ihre Führungsaufgaben auf kritische Momente konzentrieren können und postuliert die Abkehr vom heroischen Bild des dauerhaft Führenden. Diese Umdeutung kann auch für Führungskräfte in Organisationen entlastend sein, weist sie doch auf den Zusammenhang zwischen der organisationalen Verfasstheit und Führungschancen hin und eröffnet damit Gestaltungschancen jenseits der Führungskräfte- und Personalentwicklung. Für die Organisationsforschung liefert der Beitrag einen theoretisch integrierten Führungsbegriff, der Führung sowohl organisational als auch situativ bestimmt. Er steht somit exemplarisch für eine organisationssoziologische Schematakritik, die etablierte Managementbegriffe neu deutet. Der dritte Beitrag kritisiert mit dem Konzept der transformationalen Führung eine Managementmode und zeigt auf, wie das darin enthaltene Führungsmodell durch die Bildung moralischer Kategorien Organisationsprobleme auf Organisationsmitglieder (hier: Führungskräfte) verschiebt. Es wird einerseits eine organisationssoziologische Kritik am populären Managementkonzept der transformationalen Führung vorgelegt. Andererseits verdeutlicht der Beitrag anhand systemtheoretischer Konzepte wie elementarer Verhaltensweisen, Moral oder Rollentrennung exemplarisch, dass organisationssoziologisches Denken den Managementdiskurs bereichern kann, indem es Verkürzungen und Simplifizierungen aufdeckt und alternative Analyse- und Gestaltungsansätze bereitstellt. Dafür lässt sich auch im Praxisdiskurs Gehör finden, weil man annehmen darf, dass mit den Heilsversprechen von Kompaktlösungen auch Enttäuschungen einhergehen, für die die Organisationssoziologie Erklärungen liefern kann. Die Möglichkeiten und Grenzen von Strukturkritik werden in den letzten beiden Beiträgen diskutiert. Das Potenzial von Strukturkritik für die soziologisch orientierte Beratung von Organisationen exploriert der Beitrag „Die schwierige Liaison von Organisationssoziologie und Praxisbezug am Beispiel der Beratung“. Ausgehend vom Theorie-Praxis-Komplex wird eruiert, wie soziologischer Praxisbezug im Feld der Beratung aussehen kann. Dafür systematisiert der Beitrag organisationssoziologische Ansätze von Beratung und zeigt auf, wie ein genuin soziologischer Beratungsansatz aussehen könnte. Der letzte Beitrag stellt Grundzüge einer Methodologie strukturkritischer Forschung vor und illustriert diese an einem durchgeführten Forschungsprojekt zu Managementmoden. Anhand der Forschung in einem Produktionsbetrieb wird gezeigt, wie strukturkritische Forschung konkret aussehen kann. Solch strukturkritische Forschung steht im Forschungsprozess vor drei Herausforderungen: dem qualitativ hochwertigen Feldzugang, der Entwicklung einer für Forschung und Praxis instruktiven Fragestellung und der Rückspiegelung der Ergebnisse in das Feld. Der Beitrag stellt Grundzüge einer Methodologie strukturkritischer Organisationsforschung vor, die sich sachlich, zeitlich und sozial entlang der drei beschriebenen Momente des Feldzugangs, der Ausgangsfragestellung und der Rückspiegelung der Ergebnisse spezifizieren lassen.
Die Verweigerung des Militärdienstes und seine Folgen sind angesichts andauernder bewaffneter Konflikte immer häufiger Gegenstand von Asylanträgen. Die Autorin untersucht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung von Wehrdienstverweigerern anhand verschiedener Fallgruppen und unter Einbeziehung zahlreicher Entscheidungen von angloamerikanischen, europäischen und deutschen Gerichten. Dabei widmet sie sich dem Spannungsfeld zwischen dem Wehrdienst als Grundpflicht und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zudem beleuchtet sie das Verhältnis des Flüchtlingsrechts zum humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht, bettet also das Flüchtlingsrecht in andere Teilbereiche des Völkerrechts ein.
Übergänge im Bildungssystem sind zentrale Stationen für die Generierung von sozialer Ungleichheit. Während die Bildungswege und die Bedeutung der sozialen Ungleichheit für den Schulbereich umfangreich untersucht wurden, liegen kaum Studien zu den nachschulischen Bildungsverläufen von Hochschulzugangsberechtigten und dem Einfluss der sozialen Herkunft bis zur Aufnahme einer Promotion vor. Daher ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, die Gestaltung nachschulischer Bildungsverläufe zu untersuchen sowie die Bedeutung der sozialen Herkunft vom Abitur bis zur Promotionsaufnahme zu analysieren. Den beiden Forschungsfragen wurde in vier Teilstudien nachgegangen. In Teilstudie 1 wurde die Relevanz von Merkmalen des Bildungsverlaufes für die Promotionsaufnahme untersucht. Der Schwerpunkt der drei folgenden Teilstudien lag auf der Bedeutung der sozialen Herkunft bei Aufnahme einer Promotion beziehungsweise der sozialen Ungleichheit in den relevanten Selektionsstufen des nachschulischen Bildungsverlaufs bis zur Promotionsaufnahme. In Teilstudie 2 wurden diesbezüglich soziale Herkunftseffekte bei der für eine Promotionsaufnahme bedeutsamen Wahl der Hochschulform untersucht, in Teilstudie 3 die Mechanismen hinter sozialen Herkunftseffekten bei Promotionsaufnahme analysiert und in Teilstudie 4 wurde soziale Ungleichheit bei Studienaufnahme und Promotionsaufnahme vergleichend betrachtet. Als Datengrundlage wurde die Längsschnittstudie BIJU (Bildungsverläufe und psychosoziale Entwicklung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter) herangezogen. Die Befunde der Dissertation verweisen auf die Relevanz sozialer Ungleichheiten vom Eintritt in die Hochschule bis zum Übergang in die Promotion. Auch wenn ein abnehmender Herkunftseffekt vom Übertritt ins Studium zum Übertritt in die Promotion vorliegt, sind soziale Herkunftseffekte bei dem späten Bildungsübergang noch sichtbar. Zudem zeigt sich die Bedeutung von Pfadabhängigkeiten in Bildungsverläufen sowie von Leistungsunterschieden für eine Promotionsaufnahme.
Sie senden den Wandel
(2020)
Altbekannt ist, welch wichtige Rolle Medien bei der Konsolidierung oder aber auch bei der Transformation einer Gesellschaft spielen. Was aber geschieht, wenn Medien von unten aus agieren und dies in großer Zahl geschieht, unter Einbindung vieler gesellschaftlicher Akteure sowie gegenüber einem umfassenden Publikum? In Argentinien hat sich eine faszinierende Radiolandschaft gebildet, die kollektiv, partizipativ und progressiv arbeitet: Die Community-Radios. Viviana Uriona nimmt uns mit auf eine ethnografische Reise durch die Geschichte dieser Radios, analysiert ihre Arbeitsweise und sucht nach den Gründen ihres Erfolges. Am Ende der Lektüre bleibt eine Frage nicht mehr offen: Könnte hierzulande in gleicher Weise gelingen, was dort geschah?
Lehrkräftefortbildungen werden in der Forschung als vielversprechende Möglichkeit angesehen, Lehrkräfte dabei zu unterstützen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden (Darling-Hammond, Hyler & Gardner, 2017). Über verschiedene Studien hinweg konnte hierbei gezeigt werden, dass die Teilnahme einer Lehrkraft an Fortbildungen positiv mit der Entwicklung ihrer Schüler*innen zusammenhängt (Kalinowski, Egert, Gronostaj & Vock, 2020; Yoon, Duncan, Lee, Scarloss & Shapley, 2007). Während ein Teil der Forschung ihren Fokus auf die Wirksamkeit von Fortbildungsangeboten richtet, nehmen andere Untersuchungen stärker die Nutzung dieser Angebote in den Blick. Die vorliegende Arbeit knüpft an die bisherige Forschung zur Lehrkräftefortbildung an und versucht, Aspekte der Nutzung und des Angebots der Lehrkräftefortbildung in Deutschland im Rahmen des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models stärker gemeinsam zu betrachten (Boeren, Nicaise & Baert, 2010). Hierbei handelt es sich um ein Mehrebenen-Modell zur Erklärung von Weiterbildungsverhalten, welches verschiedene Akteursgruppen (z.B. Fortbildungsteilnehmer*innen, Fortbildungsinstitute) auf der Nachfrage- und der Angebotsseite berücksichtigt und deren Interdependenz in den Blick nimmt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit in vier Teilstudien mit den Merkmalen der Fortbildungsteilnehmer*innen und des Fortbildungsangebots. Sie untersucht zudem die Prädiktoren für Fortbildungsbeteiligung von Lehrkräften auf der Nachfrage- und Angebotsseite. Studie 1 fokussiert zunächst die Nachfrageseite des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models (Boeren et al., 2010) und betrachtet die in der Forschung wenig beachtete Gruppe der Nicht-Teilnehmer*innen. An Befunde der allgemeinen Weiterbildungsforschung anknüpfend, beschäftigt sich diese Teilstudie mit den Teilnahmebarrieren von Lehrkräften an Fortbildungen und untersucht, wie diese mit der Fortbildungsaktivität von Lehrkräften zusammenhängen. Die Beantwortung der Forschungsfragen basiert auf einer Sekundärdatenanalyse des IQB-Ländervergleichs 2012 (Pant et al., 2013), auf dessen Grundlage ein Gruppenvergleich von Teilnehmer*innen und Nicht-Teilnehmer*innen an Fortbildung sowie eine faktoranalytische Betrachtung der berichteten Teilnahmebarrieren durchgeführt wurde. Studie 2 greift die Frage auf, welche Lehrkräfte intensiv von Angeboten der Fortbildung Gebrauch machen. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Beobachtung eines Matthäus-Effektes durch die allgemeine Weiterbildungsforschung. Demnach beteiligen sich insbesondere jene Personen stärker an beruflichen Lerngelegenheiten, die bereits vor der Maßnahme über günstige Ausgangsvoraussetzungen, etwa in Form eines höheren Kompetenzniveaus im Vergleich zu Personen, die nicht oder weniger an Angeboten der Fort- und Weiterbildung partizipieren, verfügen. In Anlehnung an diese Befunde diskutiert Teilstudie 2 verschiedene Aspekte der Qualität von Lehrkräften und geht anhand bivariater Zusammenhangsanalysen der Frage nach, welche Zusammenhänge zwischen der Voraussetzung der Lehrkraft und der Nutzung von Fortbildung bestehen. Dabei berücksichtigt die Studie das von Boeren et al. (2010) eingeführte Comprehensive Lifelong Learning Participation Model, indem sie die Befunde der Wirksamkeits- und Angebotsforschung aufgreift und differentielle Effekte in Abhängigkeit der Merkmale der Fortbildungen (fachlich vs. nicht-fachlich) in den Blick nimmt. Die durchgeführten Analysen beruhen auf einer Sekundärdatenanalyse des COACTIV-Forschungsprojekts (Kunter, Baumert & Blum, 2011). Auch in Studie 3 steht die Interaktion von Nachfrage- und Angebotsseite im Mittelpunkt. Während in Studie 2 jedoch konzeptionelle Merkmale der Fortbildung fokussiert wurden, liegt der Fokus in Studie 3 auf dem strukturellen Merkmal Zeit. Zeiten zum (beruflichen) Lernen werden hierbei zunächst auf Basis empirischer Befunde als Grundvoraussetzung für das Zustandekommen von Fortbildungsbeteiligung herausgearbeitet. Die Studie geht dann der Frage nach, welche zeitlichen Merkmale das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte aufweist und wie diese Merkmale des Angebots im Zusammenhang mit der Nutzung durch Lehrkräfte stehen. Zur Beantwortung der Forschungsfragen werden eine Programmanalyse sowie polynomiale Regressionen durchgeführt. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten beruhen hierbei auf den in der elektronischen Datenbank hinterlegten Fortbildungsangebotsdaten für das Land Brandenburg aus dem akademischen Jahr 2016/2017. Studie 4 fokussiert schließlich die Gruppe der Lehrerfortbildner*innen und somit die Angebotsseite des Comprehensive Lifelong Learning Participation Models (Boeren et al., 2010). In Anlehnung an theoretische Arbeiten zur professionellen Identität wird dabei der Frage nachgegangen, wie Lehrerfortbildner*innen ihre Aufgaben wahrnehmen und wie diese Wahrnehmung mit weiteren Aspekten ihrer professionellen Identität und der Gestaltung ihrer Fortbildungsveranstaltungen zusammenhängt. Hierzu wurden selbsterhobene Daten einer schriftlichen Befragung von Lehrerfortbildner*innen im Jahr 2019 zunächst faktoranalytisch betrachtet und anschließend mithilfe bivariater Zusammenhangsanalysen untersucht. Die zentralen Ergebnisse der vorliegenden Arbeit werden abschließend zusammengefasst diskutiert. Sie deuten insgesamt darauf hin, dass das derzeitige Fortbildungssystem in Deutschland nicht dazu geeignet erscheint, alle Lehrkräfte mit qualitativ hochwertigen Fortbildungen so zu erreichen, dass sie an ihren Schwächen arbeiten können. Die Befunde zeigen weiter, dass Fortbildner*innen eine mögliche Stellschraube für die Veränderung von Teilen des Fortbildungsangebots darstellen. Die Befunde bieten somit die Grundlage für zukünftige Forschungsarbeiten und mögliche Implikationen in der Fortbildungspraxis und Bildungspolitik.
In beiden deutschen Teilstaaten gehörten die Rentenversicherungen zu den ersten Nutzern von Computern. Bereits seit Mitte der 1950er Jahre berechneten diese die Altersruhegelder im Westen, zehn Jahre später auch in der DDR. Die digitale Datenverarbeitung versprach große Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekte. Gleichwohl führten die verschiedenen Staats- und Versicherungsformen zu einer unterschiedlichen Nutzung von Computern.
Die Studie von Thomas Kasper zeigt, unter welchen Bedingungen sich die elektronische Datenverarbeitung in der Sozialverwaltung durchsetzen konnte. Sie verdeutlicht, welchen bisher unbekannten Einfluss sie auf sozialpolitische Entscheidungen sowie auf die Arbeitsverhältnisse und den Datenschutz in beiden deutschen Teilstaaten hatte. Nach der Wiedervereinigung ließ nur die gemeinsame Nutzung der vorhandenen digitalen Strukturen die Zusammenführung beider Sozialsysteme gelingen.
Fiktion und Wirklichkeit
(2020)
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Die §§ 299a, 299b StGB sind das Ergebnis eines legitimen gesetzgeberischen Anliegens, die Umsetzung erfolgte indes defizitär.
Der Rechtsgüterschutz ist nicht konsistent, was zu dessen Weiterentwicklung zwingt.
Die unkritische Übernahme der Auslegungsergebnisse zu § 299 StGB – obwohl vom Gesetzgeber intendiert – ist darüber hinaus oftmals verfehlt. Die Arbeit hinterfragt diesen Ansatz und zeigt Lösungen auf.
Um existente Strafbarkeitslücken zu schließen ist es ferner unerlässlich eine verfassungskonforme „Pflichtverletzungsvariante“ einzuführen. Ferner böte eine Clearingstelle Rechtssicherheit, insbesondere mit der Möglichkeit zur Genehmigung von Austauschverhältnissen im Gesundheitswesen. Hierzu werden Vorschläge gemacht.
Algorithmen in der Justiz
(2020)
Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Um auch die unbeabsichtigten Folgen ihrer Politik zu ermitteln, unternehmen Regierungen umfassende Gesetzesfolgenabschätzungen. Immer häufiger lassen sie sich dabei von unabhängigen Expertengremien kontrollieren. Doch: Wie erzielen diese Gremien Einfluss? Und welche Rolle spielen sie als Politikberater für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung? Das Buch eröffnet neue Einblicke in die Entwicklungshistorie und Handlungsrealität der drei erfahrensten Normenkontrollräte in Europa. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Verwaltungskulturen werden die Ratstypen „Wachhund“, „Torwächter“ und „Kritischer Freund“ herausgearbeitet. Die Ergebnisse schärfen die politische und wissenschaftliche Debatte um die Leistungsfähigkeit von Normenkontrollräten.
Die Arbeit untersucht den materiell- und prozessrechtlichen Istzustand des Vertraulichkeitsschutzes von Informationen, von denen an einer Mediation Beteiligte aufgrund der Durchführung des Mediationsverfahrens Kenntnis erlangt haben und erörtert sodann den Sollzustand dieses Schutzes. Die Ergebnisse der Erörterung werden in einem Formulierungsvorschlag zur Umgestaltung von § 4 MediationsG sowie in einer Mustervereinbarung für die Mediationsbeteiligten als privatautonome Schutzergänzung umgesetzt.
Die vorliegende Dissertationsschrift mit dem Titel: „Ruthenium(II)- und Rhenium(I)-Komplexe des 1,6,7,12-Tetraazaperylens und seiner Dimethyl- und Tetramethylderivate“ von Matthias Kirste wurde unter der Leitung des Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Holdt am Institut für Chemie der Universität Potsdam angefertigt. Die Arbeit beschäftigt sich mit Ruthenium(II)- und Rhenium(I)-Komplexen des großflächigen Liganden 1,6,7,12-Tetraazaperylen (tape) und seiner 2,11-Dimethyl-(dmtape)- und 2,5,8,11-Tetramethyl-(tmtape)-derivate. Es wurden die bekannten Herstellungen des tape- sowie des dmtape-Liganden verbessert und die Synthese des tmtape-Liganden neu entwickelt. Zudem gelang mit einer neu entwickelten chemischen Reaktion die Synthese des dianionischen 3,10-Disulfonato-1,6,7,12-tetraazaperylens. Mit dmtape und tmtape wurde jeweils ein neuer Ruthenium(II)-Komplex hergestellt. Die Komplexe wurden photophysikalisch und elektrochemisch charakterisiert. KT-DNS-Interkalationen wurden von einkernigen Ruthenium(II)-Komplexen mit jeweils tape-, dmtape- und tmtape als interkalative Einheit vermessen. Es zeigte sich, dass diese Komplexe mit einer hohen Bindungsaffinität in die doppelsträngige KT-DNS interkalieren. Aus den mononuklearen Ruthenium(II)-Komplexen gelang die Herstellung von heterodinuklearen RuIIReI-Komplexen, die charakteristische Signale in ihren UV/Vis-Absorptionsspektren zeigen und sehr leicht jeweils ein- sowie zweifach im Bereich von 70 mV bis -80 mV und -440 mV bis -600 mV vs. GKE reduzierbar sind. Diese dmtape- sowie tmtape-verbrückten heterodinuklearen RuIIReI-Komplexe ermöglichen eine Feinjustierung ihrer photophysikalischen und elektrochemischen Eigenschaften, wobei in dieser Arbeit mithilfe einer chemischen Reaktion eine gezielte Einstellung dieser Eigenschaften gezeigt werden konnte. Metallkomplexe mit solchen charakteristischen, leicht einstellbaren photophysikalischen sowie elektrochemischen Eigenschaften sind geeignete Sensor- und Elektronen-Shuttle-Moleküle besonders für bioanalytische Einsatzgebiete. Zudem könnten die vielen Einstellmöglichkeiten der elektronischen Struktur dieser Komplexe sehr interessant für katalytische Anwendungen sein.
Die vorgelegte Arbeit besteht aus drei Teilprojekten, der Realisierung eines Multiparametersensors (Temperatur, pH-Wert und Sauerstoffkonzentration), der Konzipierung und Untersuchung eines optischen Atemgassensors und Untersuchungen zur Anwendung des Konzeptes der Sauerstofflöschung in der Immuntechnologie. Zur Realisierung des Multiparametersensors wurden die einzelnen Sensorfarbstoffe, sofern notwendig, synthetisiert und anschließend einzeln unter Laborbedingungen charakterisiert. Im weiteren Verlauf wurde ein Versuchsaufbau konzipiert mit dem es möglich ist, alle verwendeten Sensorfarbstoffe mit einer Anregungsquelle anzuregen. Dabei erfolgte die Detektion der Parameter Temperatur und Sauerstoffkonzentration mittels Phasenmodulationsspektroskopie und die pH-Wert-bestimmung mittels stationärer Fluoreszenzspektroskopie. So konnte ein Multiparametersensor konzipiert werden, mit dem es möglich ist, die drei genannten Parameter simultan, in Echtzeit und ohne externe Temperaturmessung zu detektieren. Im Rahmen der Entwicklung eines optischen Atemgassensors konnte zunächst eine neue Sensorform entwickelt werden. Durch diese neue Sensorform, welche sich durch sehr kurze Ansprechzeiten auszeichnet, ist es möglich den Sauerstoffgehalt in der Exspirationsluft sehr detailreich zu erfassen. Durch freiwillige Selbstversuche mit dem Atemgassensor konnte eine Korrelation mit einer etablierten Untersuchungsmethode hergestellt werden. Während der Untersuchungen zur Anwendung des Konzeptes der Sauerstofflöschung in der Immuntechnologie konnte zunächst ein Modell entwickelt werden, welches die Wechselwirkung zwischen Antikörper und synthetisiertem Farbstoff, welcher als Antigen fungierte, beschreibt. Nachdem weiterhin eine Wechselwirkung zwischen Antikörper und Antigen in einfachen Medien, wie PBS-Pufferlösung, gezeigt werden konnte, gelang dies auch in komplexen Medien wie bovinem Serum, Kuhmilch oder Speichelflüssigkeit. So konnte ein System entwickelt werden, mit dem es möglich ist Antikörper-Antigen-Wechselwirkungen in komplexen biologischen Medien zu verfolgen.
Im internationalen Deliktsrecht kommt es immer wieder zu Friktionen, wenn das anwendbare Recht nicht dem Recht des Ortes der schädigenden Handlung entspricht. Der maßgebliche haftungsbegründende Verhaltensmaßstab ist für den Schädiger, der sich im Regelfall am Recht des Handlungsortes orientiert, in solchen Konstellationen nur schwer vorherzusehen. Der europäische Verordnungsgeber hat daher mit Art. 17 Rom-II-VO eine Norm geschaffen, die die „Berücksichtigung” von Sicherheits- und Verhaltensregeln des Handlungsortes unabhängig vom anwendbaren Recht allgemein anordnet. Diese „Berücksichtigung” statutsfremder Regeln ist ein Fremdkörper im hergebrachten Methodengefüge des kontinentalen IPR. Vor diesem Hintergrund untersucht Yannick Diehl Möglichkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen dogmatischen Untermauerung der bisher zu großen Teilen diffus gebliebenen Rechtsfigur.
Zufriedenheitsanalysen durch Patientenbefragungen, wie in diesem Fall der neu entwickele und getestet Fragebogen (HNO-PROM), haben drei Säulen. Es kann zum einen eine bessere Patientenbindung geschaffen werden, die Qualität kann gemessen, verglichen und optimiert werden und es kann ein Mitarbeiterleitfaden im Sinne einer „Corporate Identity“ erstellt werden, welcher konkrete Managementimplikationen im Sinne von Handlungsimplikationen enthält. Der Leitgedanke des Qualitätsmanagements ist die Patientenorientierung im Sinne der Patientenzentrierten Medizin. Hierbei sollen nicht nur Wünsche und Bedürfnisse des Patienten erfüllt werden, sondern vorallem auch die Zufriedenheit gemessen und geplant werden. Gleichzeit muss man in diesem Zusammenhang die Behandlung der Patienten als Dienstleistung verstehen und die größtmögliche Zufriedenheit des Patienten als primäres Ziel setzen. Dies führt zu einer Kundenbindung dadurch, dass Patienten sowohl eine gleichbleibende Qualität erwarten können als auch und auch weiche Faktoren ihren Wünschen entsprechen werden. Corporate Identity mit dem Ziel als Unternehmen einheitlich für die Werte und damit die Qualität zu stehen.. Dies ermöglicht, das Wohlbefinden in der Vorstellung der Patienten beginnen zu lassen und dadurch Vertrauen zu schaffen. Alle drei Säulen haben nicht nur die Patientenzufriedenheit zum Ziel, sondern in gleichem Maße auch die Positionierung einer Institution auf dem Gesundheitsmarkt und damit die Verbesserung der Kosten-Nutzen-Rechnung durch ein positives Outcome. Damit fördern Zufriedenheitsanalysen nicht nur die ökonomische Position einer Abteilung, sondern behalten gleichermaßen die ethischen Aspekte einer Arzt-Patienten-Beziehung im Blick.
„… und abends in die SCALA!“ Das war in den sogenannten Goldenden Zwanzigern der einschlägige Werbeslogan für vergnügungssüchtige Berliner, denen das Varietétheater ermöglichte, für einen Abend den beschwerlichen Alltag hinter sich zu lassen. Tatsächlich wurden die 1919 gegründete SCALA in Schöneberg und das 1928 etablierte Varietétheater PLAZA im vormaligen Ostbahnhof in Berlin-Friedrichshain zu Wahrzeichen einer sich neu bildenden Gesellschaft. Beide hatte eine Gruppe jüdischer Kaufleute aus Berlin und Übersee gegründet, die zunächst durch den Umbau des ehemaligen Berliner Eispalasts das SCALA-Theater zur ersten Adresse einer neuen Art der Varieté-Revue entwickelten. Zu den Gründungsgesellschaftern gehörten der Verleger und Kinopionier Karl Wolffsohn sowie acht weitere Geschäftspartner, darunter der Bankkaufmann Jules Marx, der Flugzeugindustrielle Anton Fokker, der Modeunternehmer Ernst Strelitz und der US-amerikanische Filmunternehmer Ben Blumenthal. Die SCALA feierte in den 1920er-Jahren große Erfolge. Sie wurde schon bald nach ihrer Gründung zu einem weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannten Varietétheater, in dem Showgrößen wie der Jongleur Enrico Rastelli, die berühmten Clowns Grock und Charlie Rivel oder die Comedian Harmonists auftraten. Seinen jüdischen Gesellschaftern glückte mit der SCALA sowohl ein künstlerischer als auch, und dies vielleicht in höherem Maße, ein wirtschaftlicher Coup. In den späteren Jahren der Weimarer Republik kam es infolge der Weltwirtschaftskrise seit dem Herbst 1929 und der immer instabileren politischen Verhältnisse zu einer anhaltenden wirtschaftlichen Degression. Noch kurz davor, im Jahr 1928, hatten die erfolgsverwöhnten und zukunftsorientierten Gesellschafter der SCALA die Expansion ihres Unternehmens gewagt und als Pächter der Reichsbahn im einstigen Ostbahnhof Berlins unter Aufbringung erheblicher finanzieller Mittel ein 3..000 Plätze umfassendes, innovatives Volksvarieté gegründet. Auch die PLAZA war in ihren ersten Jahren – trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise – ein Erfolgsmodell, das erstmals die Arbeiterschaft als Zielgruppe ins Visier nahm und zahlreich ins Varietétheater lockte. Ab 1930 betrieb der Konzern der SCALA und PLAZA weitere Theater in Hamburg, Leipzig, Mannheim, Dortmund und Rotterdam. Den Höhepunkt des Unternehmenserfolgs stellt der Sommer 1931 mit der Gründung einer internationalen Buchungsgemeinschaft für weltbekannte Künstler in Partnerschaft mit der UFA und führenden Varietés in Paris und London dar. Zur Finanzierung des laufenden Betriebs nahm der Konzern der Varietétheater SCALA und PLAZA hypothekarisch und durch persönliche selbstschuldnerische Bürgschaften der jüdischen Gesellschafter gesichertes Fremdkapital der Bayerischen Vereinsbank München, der Vereinsbank Nürnberg, der Deutschen Unionbank und der Dresdner Bank auf. Das wurde notwendig aufgrund hoher Entnahmen der Gesellschafter und auch wegen des enorm kostspieligen Umbaus des Berliner Ostbahnhofs, der gleichzeitig mit einer Expansion in zahlreiche weitere Theater erfolgte. Ab Ende des Jahres 1931 traf der seit der Weltwirtschaftskrise anhaltende Niedergang der Varietébranche den im Aufbau befindlichen Konzern hart und führte zu schwer überwindbaren Zahlungsschwierigkeiten. Gründe dafür waren neben dem Fernbleiben des sich jegliches Kulturvergnügen sparenden Publikums auch geänderte Ansprüche. Vor allem der Aufstieg des Kinos, das sich mithilfe des Tonfilms zu einer neuen Kulturgattung entwickelte, führte zu immer leereren Rängen der klassischen Varietébühnen. Hinzu kamen harte Rückschläge bei einigen sich als Fehlspekulation erweisenden Engagements in der Provinz. In der Folge musste weiteres, hochverzinsliches Fremdkapital aufgenommen werden, was die Handlungsspielräume des Konzerns immer weiter einschränkte. Die Gläubigerbanken wurden zusehends nervöser und richteten im Februar 1932 einen Kontrollausschuss ein, der die Geschäftsführung ähnlich wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft kontrollierte. Dafür erklärten sich die Banken, allen voran die Dresdner Bank und die Deutsche Unionbank, bereit, bis auf weiteres mit ihren Forderungen stillzuhalten. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten Ende Januar 1933 gerieten die jüdischen Gesellschafter des prominenten Berliner Großunternehmens mit mehreren Hundert Angestellten auch politisch unter Druck. Schon im April 1933 wurde die gesamte jüdische Geschäftsführung gleichgeschaltet und alle jüdischen Mitarbeiter wurden entlassen. Dabei wurde die SCALA boykottiert und mehrfach von randalierenden nationalsozialistischen Unruhestiftern heimgesucht. Der Direktor der SCALA, Jules Marx, musste Berlin fluchtartig nach Paris verlassen. Anstatt der jahrelang im Unternehmen befindlichen jüdischen Geschäftsführer installierten die Gläubigerbanken ihnen nahestehende, fachfremde Autodidakten an den Machtpositionen des Konzerns. Die Folge waren noch höhere Verluste bei der SCALA und wegbrechende Einnahmen bei der PLAZA. Zudem setzte ab 1933 das NS-Regime, insbesondere das Propagandaministerium und die Gewerkschaften, die Hauptkreditgeber Dresdner Bank und Deutsche Unionbank zunehmend unter Druck, das in jüdischer Hand befindliche Unternehmen zu „arisieren“. Schon im Jahr 1934 wurde die SCALA wegen Rückständen bei der Hauptsteuerkasse und drohender Klagen unter Zwangsverwaltung gestellt. Kurze Zeit später kam es zur Kündigung eines wichtigen Vertrages zwischen der Betriebsgesellschaft der SCALA und ihrer Immobiliengesellschaft. Eine neue Betriebsgesellschaft, finanziert durch die Deutsche Unionbank und geführt von den durch die Banken installierten NS-Mitgliedern, schloss kurzerhand einen neuen Pachtvertrag mit der Immobiliengesellschaft ab und eliminierte damit die Einflussnahme der jüdischen Gesellschafter auf ihr Unternehmen. Bereits im Jahr 1935 wurde das SCALA-Grundstück zwangsversteigert und ebenfalls von der neuen „judenfreien“ Betriebsgesellschaft mit Mitteln der Deutschen Unionbank erworben. Die jüdischen Gesellschafter gingen leer aus. Dagegen erwarben sich die neuen nationalsozialistischen Inhaber der SCALA einen guten Ruf und bauten sie wieder auf. Durch regelmäßige Besuche oberster Parteikader der NSDAP, inklusive Adolf Hitler und Joseph Goebbels, gelangte das Varietétheater in den 1930er-Jahren zu erneutem, aber zweifelhaftem Ruhm. Im Jahr 1944 wurde es vollständig ausgebombt. Die PLAZA dagegen wurde durch Kredite der Dresdner Bank finanziert, die sich schon 1929 für ihr Engagement die Anteile der Betriebsgesellschaft der PLAZA pfandweise übertragen ließ. Als im Jahr 1934 der Konzern am Rande des Zusammenbruchs stand und auch keine Aussicht auf eine kurz- bis mittelfristige Besserung bestand, zog sich die Dresdner Bank auf ihre Sicherheit zurück. Hintergrund war ein Pakt mit dem Reichspropagandaministerium, das die „Arisierung“ des Konzerns forderte. Im August 1934 versteigerte die Dresdner Bank die ihr pfandweise überlassenen Anteile der Betriebsgesellschaft – jedoch ohne Erfolg: Die Bank musste die Anteile selbst übernehmen und wurde in der Folge Eigentümer eines langfristigen Pachtvertrages mit der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft zum Betrieb des Theaters. Da jegliche Versuche, das Theater anderen interessierten Unternehmen oder auch der Organisation „Kraft durch Freude“ und dem Propagandaministerium zu überlassen, scheiterten, sah sich die Bank im Sommer 1935 gezwungen, keine weiteren Mittel zur Aufrechterhaltung der am Boden befindlichen Betriebsgesellschaft des Theaters zur Verfügung zu stellen. Über die Betriebsgesellschaft wurde Konkursantrag gestellt und die Dresdner Bank verlor ihr knapp 2 Millionen RM hohes Engagement. Die NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“ übernahm 1938 schließlich doch noch das Theater, bis es 1944 kriegsbedingt schließen musste. Im Jahr 1938 kam Karl Wolffsohn, Mitgründer und Mitgesellschafter des Konzerns, in monatelange Schutzhaft der Gestapo. Da kurz nach der Haftentlassung eine weitere Inhaftierung wegen Steuervergehen drohte, musste er im Frühjahr 1939 über Nacht aus Deutschland fliehen und emigrierte nach Palästina. Im Nachkriegsdeutschland kämpfte Wolffsohn um „Wiedergutmachung“ für das ihm zugefügte Unrecht. Dabei wurde ihm schnell klar, wie enorm langwierig und kompliziert die Beweisführung für die verwickelten Vorgänge der Vorkriegszeit werden würde. Zwei Verfahren strengte Wolffsohn mitsamt den ehemaligen Gesellschaftern oder deren Erben gegen die untreuen ehemaligen Geschäftsführer der SCALA, die neue Betriebsgesellschaft der SCALA und die Deutsche Unionbank an, die er beide nach Urteilen des Landgerichts Berlin, des Kammergerichts Berlin und des Obersten Rückerstattungsgerichts verlor. Außerdem nahmen Wolffsohn und seine Mitgesellschafter die Dresdner Bank wegen der PLAZA in Anspruch. Die Bank reagierte, indem sie ihrerseits Wolffsohn aufgrund seiner selbstschuldnerischen Bürgschaft aus dem Jahr 1929 verklagte. Im Sommer 1956 gewann die Dresdner Bank den jahrelangen Bürgschaftsprozess mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs: Karl Wolffsohn wurde dazu verurteilt, einen Teilbetrag seiner damaligen Bürgschaft von 6.100,- DM zu zahlen. Nur ein Jahr später starb er infolge eines Herzinfarkts. Die nervenaufreibenden Verfahren hatten ihn zunehmend an der Gerichtsbarkeit der noch jungen Bundesrepublik zweifeln lassen. Sein Sohn Max Wolffsohn beendete schließlich den Prozess mit der Dresdner Bank im Wege eines Vergleichs, da er befürchten musste, weiterhin aus der Bürgschaft seines Vaters in Anspruch genommen zu werden. Dabei mussten die ehemaligen Gesellschafter der PLAZA im Dezember 1961 sogar eine Ehrenerklärung abgeben, in der sie die Inanspruchnahme der Dresdner Bank ausdrücklich bedauerten. Heute erinnert eine Gedenktafel am Franz-Mehring-Platz 1 in Berlin-Friedrichshain an den Konzern der Varietétheater SCALA und PLAZA und dessen Mitgründer Karl Wolffsohn und Jules Marx.