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Der Jüdische Friedhof in Potsdam am Pfingstberg wurde 1743 angelegt und kontinuierlich bis in die NS-Zeit belegt. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts gab es vereinzelte Begräbnisse mit Bezug zur alten Jüdischen Gemeinde Potsdams; mehrere Gedenkanlagen wurden errichtet. Mit mehr als 500 historischen Grabanlagen, seinem Ensemble aus Friedhofsbauten sowie aufgrund seiner Landschaftsarchitektur gehört dieser Ort heute zum UNESCO-Welterbe.
Teil 1 von Anke Geißler-Grünbergs Studie ist der Geschichte des Friedhofs gewidmet. Nach einem Blick auf die Rolle der Jüdischen Gemeinde Potsdams als Eigentümerin des Friedhofs erfolgt unter Auswertung von umfangreichem Archivmaterial eine detaillierte Darstellung der Geschichte des „Guten Ortes“. Eine Untersuchung sämtlicher Grabmale auf unterschiedliche Gestaltungsmerkmale visualisiert und rekonstruiert die Veränderungen in der erhaltenen Sepulkralkultur. Abschließend richtet sich der Fokus auf den Umgang mit dem Friedhof als Ort der Erinnerung.
Teil 2 bietet die Dokumentation von 370 Grabanlagen. Um den Friedhof in seiner Gesamtheit abzubilden, wurde die 1992 erfolgte Teildokumentation der 158 Grabsteine des gesamten ältesten Begräbnisfeldes ergänzend hinzugenommen. Mit mehr als 1.000 Fotos wird hier ein einmaliges Zeugnis der Brandenburger Juden dokumentiert.
Der Jüdische Friedhof in Potsdam am Pfingstberg wurde 1743 angelegt und kontinuierlich bis in die NS-Zeit belegt. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts gab es vereinzelte Begräbnisse mit Bezug zur alten Jüdischen Gemeinde Potsdams; mehrere Gedenkanlagen wurden errichtet. Mit mehr als 500 historischen Grabanlagen, seinem Ensemble aus Friedhofsbauten sowie aufgrund seiner Landschaftsarchitektur gehört dieser Ort heute zum UNESCO-Welterbe.
Teil 1 von Anke Geißler-Grünbergs Studie ist der Geschichte des Friedhofs gewidmet. Nach einem Blick auf die Rolle der Jüdischen Gemeinde Potsdams als Eigentümerin des Friedhofs erfolgt unter Auswertung von umfangreichem Archivmaterial eine detaillierte Darstellung der Geschichte des „Guten Ortes“. Eine Untersuchung sämtlicher Grabmale auf unterschiedliche Gestaltungsmerkmale visualisiert und rekonstruiert die Veränderungen in der erhaltenen Sepulkralkultur. Abschließend richtet sich der Fokus auf den Umgang mit dem Friedhof als Ort der Erinnerung.
Teil 2 bietet die Dokumentation von 370 Grabanlagen. Um den Friedhof in seiner Gesamtheit abzubilden, wurde die 1992 erfolgte Teildokumentation der 158 Grabsteine des gesamten ältesten Begräbnisfeldes ergänzend hinzugenommen. Mit mehr als 1.000 Fotos wird hier ein einmaliges Zeugnis der Brandenburger Juden dokumentiert.
Die betriebliche oder „arbeitsplatzorientierte Grundbildung (AoG)“ ist ein noch junges Forschungsgebiet der wissenschaftlichen Erwachsenenbildung. Neuerdings wenden sich auch betriebliche Kursangebote an die „Bildungsverlierer“ unseres Schulsystems, die mit z.T. massiven Problemen die Haupt- oder Sonderschule verlassen. Diese qualitative Studie ist dem Bereich der subjektwissenschaftlichen Lernforschung zuzuordnen. Sie rekonstruiert die subjektiven Lernbegründungen der formal gering literalisierten Beschäftigten, wenn sie an Grundbildungskursen am Arbeitsplatz teilnehmen. Die Studie zeigt auf, dass erhebliche lernbiografisch begründete Widerstände überwunden werden müssen, um – eingebettet in Anerkennungsverhältnisse im Kurs – zu persönlich bedeutsamem produktivem Lernen vorzudringen. Zunächst sind Freiwilligkeit und Teilnehmendenorientierung in Kursen häufig in Frage gestellt. Mehr oder weniger reflektierte Lernwiderstände mit defensiven Lerngründen werden insofern vom Autor als subjektiv sinnvolle Handlungsstrategien verstanden. Als lebenslang tätiger Praktiker erläutert der Autor, wie die Resultate der Studie für eine gute Praxis betrieblicher Grundbildung genutzt werden können.
Queer Curating
(2022)
Dieses Buch ist für alle, die mutig genug sind, sich selbst und das Zeigen von Kunst zu stören. Beatrice Miersch entwirft radikal-relationale Alternativen zu zeitgenössischen Ausstellungspraktiken. Um sich der gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen des Ausstellens von Kunst zu stellen, erprobt sie queer-feministische, kulturwissenschaftliche und selbstreflektierende Methoden in der Praxis und Theorie des Kuratierens. Momente kuratorischer Störung werden zu produktiv-schöpferischen Momenten der Unterbrechung, mit denen sie reflektierte, offene, engagierte und vulnerable Perspektiven auf das Ausstellen eröffnet und tradierte Strukturen durchbricht.
Die Conversos
(2022)
Das 15. Jahrhundert ist das Zeitalter der letzten Massenkonversionen zum Christentum auf der Iberischen Halbinsel. Unter starkem Druck und zum Teil mit Gewalt wurde die zuvor große jüdische Bevölkerung gedrängt, sich taufen zu lassen. Gleichwohl akzeptierten große Teile der christlichen Mehrheit die Neubekehrten nicht als gleichwertig und bezweifelten ihre Rechtgläubigkeit. Gegen diese Diskriminierung wandten sich immer wieder Geistliche und Gelehrte mit Predigten, Briefen und Denkschriften. Die vorliegende Studie zeichnet erstmals detailliert die wesentlichen Inhalte ihrer Theologie nach, ihre spezielle Auslegung der Bibel und deren Wurzeln in Recht und Tradition der lateinischen Kirche.
Die Arbeit ist ein Beitrag zu einer grundlegenden Diskussion der Kapitalmarktforschung, dem messbaren Erfolg „aktiver vs. passiver“ Investmentstrategien. Der Autor setzt sich kritisch mit den wesentlichen Anlagestrategien und Modellen für Indexprodukte auseinander und beleuchtet zugleich Closet Indexing bei aktiv gemanagten Investmentfonds. Das Ergebnis zeigt, dass Closet Indexing nicht nur sporadisch auftritt, sondern eine weit verbreitete Anlagestrategie in vielen vermeintlich aktiv gemanagten Aktieninvestmentfonds ist.
Das Totenfürsorgerecht
(2022)
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag.
Die allergische Kontaktdermatitis ist eine immunologisch bedingte Hauterkrankung mit insbesondere in den westlichen Industrienationen hoher und weiter ansteigender Prävalenz. Es handelt sich hierbei um eine Hypersensitivitätsreaktion vom Typ IV, die sich nach Allergenkontakt durch Juckreiz, Rötung, Bläschenbildung und Abschälung der Haut äußert. Zahlreiche Xenobiotika besitzen das Potenzial, Kontaktallergien auszulösen, darunter Konservierungsstoffe, Medikamente, Duftstoffe und Chemikalien. Die wirksamste Maßnahme zur Eindämmung der Erkrankung ist die Expositionsprophylaxe, also die Vermeidung des Kontakts mit den entsprechenden Substanzen. Dies wiederum setzt die Kenntnis des jeweiligen sensibilisierenden Potenzials einer Substanz voraus, dessen Bestimmung aus diesem Grund eine hohe toxikologische Relevanz besitzt. Zu diesem Zweck existieren von der OECD veröffentlichte Testleitlinien, welche auf entsprechend validierten Testmethoden basieren. Goldstandard bei der Prüfung auf hautsensibilisierendes Potenzial war über lange Zeit der murine Lokale Lymphknotentest. Seit der 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie, welche Tierversuche für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe untersagt, wurden vermehrt Alternativmethoden in die OECD-Testleitlinien implementiert.. Die bestehenden in vitro Methoden sind jedoch alleinstehend nur begrenzt aussagekräftig, da sie lediglich singuläre Mechanismen bei der Entstehung einer Kontaktallergie abbilden. Die Entwicklung von Testmethoden, welche mehrere dieser Schlüsselereignisse berücksichtigen, erscheint daher richtungsweisend. Einen vielversprechenden Ansatz liefert hierbei der Loose-fit coculture-based sensitisation assay (LCSA), welcher eine Kokultur aus primären Keratinozyten und PBMC darstellt. Bei der Kokultivierung von Immunzellen mit anderen Zelltypen stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die Nutzung von Zellen derselben Spender*innen (autologe Kokultur) bzw. verschiedener Spender*innen (allogene Kokultur) einen Einfluss nimmt. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen dieser Arbeit Hautzellen spenderspezifisch aus gezupften Haarfollikeln isoliert und der LCSA mit den generierten HFDK in autologen und allogenen Ansätzen verglichen. Zusätzlich wurde auch ein Vergleich zwischen der Nutzung von HFDK und NHK, welche aus humaner Vorhaut isoliert wurden, im LCSA durchgeführt. Dabei ergaben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen autologen und allogenen Kokulturen bzw. zwischen der Verwendung von HFDK und NHK. Die Verwendung allogener Zellen aus anonymem Spendermaterial sowie die Nutzung von Keratinozyten aus unterschiedlichen Quellen scheint im Rahmen des LCSA problemlos möglich. Einige der getesteten Kontaktallergene, darunter DNCB und NiCl2, erwiesen sich im LCSA jedoch als problematisch und konnten nicht zufriedenstellend als sensibilisierend detektiert werden. Daher wurde eine Optimierung der Kokultur durch Verwendung ex vivo differenzierter Langerhans Zellen (MoLC) angestrebt, welche ein besseres Modell primärer epidermaler Langerhans Zellen darstellen als die dendritischen Zellen aus dem LCSA. Zusätzlich wurden weitere, den Erfolg der Kokultur beeinflussende Faktoren, wie die Art und Zusammensetzung des Mediums und die Kokultivierungsdauer, untersucht und angepasst. Das schlussendlich etablierte Kokultivierungsprotokoll führte zu einer maßgeblich verstärkten Expression von CD207 (Langerin) auf den MoLC, was auf eine wirkungsvolle Interaktion zwischen Haut- und Immunzellen in der Kokultur hindeutete. Des Weiteren konnten DNCB und NiCl2 im Gegensatz zum LCSA durch Verwendung des kostimulatorischen Moleküls CD86 sowie des Reifungsmarkers CD83 als Ausleseparameter eindeutig als Kontaktallergene identifiziert werden. Die Untersuchungen zur Kokultur von MoLC und HFDK wurden jeweils vergleichend in autologen und allogenen Ansätzen durchgeführt. Ähnlich wie beim LCSA kam es aber auch hier zu keinen signifikanten Unterschieden, weder hinsichtlich der Expression von Charakterisierungs- und Aktivierungsmarkern auf MoLC noch hinsichtlich der Zytokinsekretion in den Zellkulturüberstand. Die Hinweise aus zahlreichen Studien im Mausmodell, dass Zellen des angeborenen Immunsystems zur Erkennung von und Aktivierung durch allogene Zellen bzw. Gewebe in der Lage sind, bestätigten sich im Rahmen dieser Arbeit dementsprechend nicht. Aus diesem Grund wurden abschließend CD4+ T-Lymphozyten, die Effektorzellen des adaptiven Immunsystems, in die Kokultur aus MoLC und autologen bzw. allogenen HFDK integriert. Überraschenderweise traten auch hier keine verstärkten Aktivierungen in allogener Kokultur im Vergleich zur autologen Kokultur auf. Die Nutzung autologer Primärzellen scheint im Rahmen der hier getesteten Methoden nicht notwendig zu sein, was die Validierung von Kokulturen und deren Implementierung in die OECD-Testleitlinien erleichtern dürfte. Zuletzt wurde eine Kokultivierung primärer Haut- und Immunzellen auch im 3D-Vollhautmodell durchgeführt, wobei autologe MoLC in die Epidermisäquivalente entsprechender Modelle integriert werden sollten. Obwohl die erstellten Hautmodelle unter Verwendung autologer Haarfollikel-generierter Keratinozyten und Fibroblasten eine zufriedenstellende Differenzierung und Stratifizierung aufwiesen, gestaltete sich die Inkorporation der MoLC als problematisch und konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht erreicht werden.
Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Die Zeit um 1600 markiert eine Zäsur in der Ausbildung junger Adliger, da neben der etablierten humanistischen Ausbildung zunehmend moderne Fremdsprachen und die institutionalisierte Ausbildung standesspezifischer Inhalte wie Fechten, Tanzen und Reiten an Bedeutung gewannen. Im vorliegenden Band werden die Ausbildungsgänge der Söhne dreier südwestdeutscher Freiherren- und Grafenfamilien in der Zeit des Späthumanismus untersucht. Dabei werden standesspezifische Bildungsstrategien herausgearbeitet und familiäre sowie konfessionelle Unterschiede aufgezeigt. Die Familien der Reichsgrafen orientierten sich – soweit es ihr Budget zuließ – einerseits am Fürstenstand, andererseits waren sie bestrebt, eigene Akzente zu setzen, sei es aus standespolitischen Erwägungen oder, weil sie eigenen Traditionen verpflichtet waren. Die systematische Auswertung breiter Quellenbestände förderte dabei auch eine Fülle an Informationen zu weiteren Wissensgebieten wie etwa der Reise-, Medizin-, Musikgeschichte oder der Alltagskultur zutage.
Epigenetische Mechanismen spielen eine entscheidende Rolle bei der Pathogenese von Colitis ulcerosa (CU). Ihr Einfluss auf das beobachtete Ungleichgewicht zwischen pro- und anti-inflammatorischen Cytokinen ist hingegen weitgehend unerforscht. Einige der wichtigsten immunmodulatorischen Cytokine sind die Mitglieder der heterodimeren Interleukin- (IL-) 12-Familie, die durch das Kombinieren einer der drei α-Ketten (IL-12p35, IL-27p28, IL-23p19) mit den ß-Untereinheiten IL-12p40 oder EBI3 (Epstein-Barr Virus-induziertes Gen 3) charakterisiert sind. IL-35 (IL-12p35/EBI3) spielt eine bedeutende anti-inflammatorische Rolle bei verschiedenen Erkrankungen, wohingegen seine Level bei chronischen Entzündungen erniedrigt sind. Eine mögliche Ursache könnte eine transkriptionelle Stilllegung über epigenetische Modifikationen sein. Tatsächlich konnte durch die Stimulation mit dem DNA-Methyltransferase-Inhibitor (DNMTi) Decitabin (DAC; Dacogen®) eine Induktion von EBI3 in humanen Epithelzellen aus gesundem Colon (HCEC) erreicht werden, die als Modell für ein lokales Entzündungsgeschehen dienten. Diese Regulation über DNA-Methylierung konnte in weiteren humanen Zellen unterschiedlichen Ursprungs sowie durch Stimulation von HCEC-Zellen mit zwei weiteren DNMTi, dem Cytosin-Analogon Azacytidin (AZA; Vidaza®) und dem natürlich vorkommenden, epigenetisch wirksamen Polyphenol Epigallocatechingallat (EGCG), verifiziert werden. Die kombinierte Inkubation mit Tumor-Nekrose-Faktor α (TNFα) resultierte jeweils in einer über-additiven Induktion von EBI3.
Weiterführende Untersuchungen zeigten, dass TNFα trotz Beeinflussung der epigenetischen DNMT- und Ten-eleven Translocation- (TET-) Enzyme keinen Einfluss auf die globalen Methylierungs- oder Hydroxymethylierungslevel hatte, jedoch eine genspezifische DNA-Hypomethylierung im EBI3-Promotor induzierte. Durch Nutzung verschiedener Inhibitoren konnte darüber hinaus nachgewiesen werden, dass der beobachtete synergistische Effekt der gemeinsamen DAC und TNFα-Stimulation hauptsächlich über NFκB (Nuclear factor “kappa-light-chain-enhancer” of activated B-cells) vermittelt wird. Ein Teil verläuft dabei über p38 MAPK (mitogen-activated protein kinases), während die JNK- (c-Jun N-terminale Kinasen-) und ERK- (extracellular-signal-regulated kinases) Signalwege keine Rolle spielen.
In der vorliegenden Arbeit wurde zudem gezeigt, dass die DNA-Hypomethylierung während eines entzündlichen Zustandes auch in einer erhöhten EBI3-Proteinexpression resultiert. Die Höhe der immunologisch detektierten Banden wies auf eine Dimerbildung sowohl im Zelllysat als auch im Überstand hin. Humane Colonepithelzellen sind demnach in der Lage, Cytokine zu bilden und zu sezernieren, was die Bedeutung von Nicht-Immunzellen bei der lokalen Immunantwort unterstreicht. Mittels Genexpressionsanalysen wurden IL-12p35 und IL-23p19 als mögliche Bindungspartner identifiziert. Aufgrund kreuzreaktiver Antikörper ist ein direkter Nachweis der EBI3-Dimere derzeit nicht möglich. Die stattdessen genutzte Kombination verschiedener Methoden dient als geeigneter Ersatz für die problematischen Antikörper-basierten Analysen wie Immunpräzipitation oder ELISA. Durch molekularbiologische, immunologische und massenspektrometrische Methoden konnte IL-35 identifiziert werden, während IL-39 (IL-23p19/EBI3) nicht detektiert wurde. Dies ist in Einklang mit den Erkenntnissen mehrerer Forschungsgruppen, die eine Bildung des nativen humanen Dimers aus IL-23p19 und EBI3 bezweifeln. Des Weiteren wurde die biologische Aktivität des behandlungsinduzierten IL 35-Proteins durch einen Funktionsassay nachgewiesen.
Neben einer DNMTi-bedingten transkriptionellen Aktivierung konnte eine Regulation von EBI3 über Histonacetylierungen gezeigt werden. Der EBI3-induzierende Effekt des Histondeacetylasen-Inhibitors (HDACi) Trichostatin A (TSA) wurde durch SAHA (suberoylanilide hydroxamic acid (Vorinostat; Zolinza®)) verifiziert. Ähnlich zu der Stimulation mit den hypomethylierenden Substanzen wurde ein synergistischer Effekt bei paralleler Inkubation mit TNFα beobachtet, der in einer gesteigerten Bildung des EBI3-Proteins resultierte.
Um die Befunde in einem komplexeren in vivo-Modell zu untersuchen, wurde eine chronische Colitis in Ebi3-defizienten Mäusen und dem dazugehörigen Wildtypstamm C57BL/6 durch zyklische Applikation von Natriumdextransulfat (Dextran sodium sulfate (DSS)) induziert. Der Vergleich klinischer Parameter wie Mortalitätsrate und Körper- sowie Milzgewicht wies bei Abwesenheit von Ebi3 signifikant stärkere colitische Symptome auf. Dies bestätigte die zentrale Rolle von Ebi3 in der Colitisentwicklung und deutete auf eine bevorzugte Bildung des anti-inflammatorisch wirkenden IL-35 statt des pro-inflammatorischen IL-39 in den Wildtyptieren hin. Durch zusätzliche therapeutische Behandlung der C57BL/6-Mäuse nach der DSS-Gabe konnte die in der Literatur beschriebene positive Wirkung von SAHA auf die Colitismanifestation bestätigt werden. Im Gegensatz dazu war der HDACi in den Ebi3-defizienten Tieren nicht in der Lage, die colitischen Parameter zu verbessern beziehungsweise verschlimmerte den Krankheitsphänotyp. Expressionsanalysen von Up- und Downstream-Target-Genen lieferten weitere Hinweise darauf, dass bei Anwesenheit von Ebi3 IL-35 statt IL-39 gebildet wird, was in Einklang mit den in vitro-Untersuchungen steht.
Die vorliegende Arbeit konnte durch den Vergleich der C57BL/6-Mäuse mit den Ebi3-defizienten Tieren neue Erkenntnisse über die Wirkungsweise von SAHA erbringen. Histonacetylierende Bedingungen verbessern colitische Symptome über einen Mechanismus, der die epigenetische Induktion von Ebi3 mit nachfolgender IL-35-Bildung involviert. Durch Kooperation der epigenetischen Mechanismen Hypomethylierung und Histonacetylierung wurde der stärkste Effekt auf die EBI3-Induktion bewirkt.
Insgesamt konnte in der vorliegenden Arbeit durch in vitro- und in vivo-Analysen die epigenetische und NFκB-vermittelte Induktion von EBI3 über DNA-Demethylierung und Histonacetylierung mit nachfolgender IL-35-Bildung und –Sezernierung nachgewiesen werden. Da IL-35 in der Lage ist, colitische Symptome zu mildern, stellt die epigenetische Reaktivierbarkeit von EBI3 durch DNMTi und HDACi eine vielversprechende Alternative für die derzeit genutzten, oft nicht oder nur kurzfristig wirksamen Therapien bei der Behandlung einer CU dar. Einer übermäßigen Immunantwort während schubweiser entzündlicher Phasen könnte entgegengewirkt und Komplikationen wie die Bildung Colitis-assoziierter Karzinome verhindert werden.
Präexistente Musik im Film
(2022)
Vom Weltuntergang mit Richard Wagners "Tristan und Isolde" über die Gesangsperformance einer zum Tode verurteilten Björk am Galgen bis hin zu Johann Sebastian Bachs Orgelmusik als Erklärungsmodell für Hypersexualität: So seltsam das Kino des Lars von Trier erscheinen mag, so vielfältige Möglichkeiten bietet es, über ein Musikphänomen nachzudenken, das einen Großteil der heutigen Kunst- und Unterhaltungswelt prägt.
In Lars von Triers Filmen erklingt hauptsächlich Musik, die es bereits vor den Filmen gab. Einerseits besitzt solche präexistente Musik ein ausgeprägtes Eigenleben, andererseits entsteht aus der filmischen Aneignung etwas Neues. Am Beispiel eines der einflussreichsten Regisseure der Gegenwart untersucht Pascal Rudolph, wie Filmschaffende Musik adaptieren und wie dadurch Bedeutungen und Wirkungen entstehen. Erstmals bietet das Buch auf Grundlage von unveröffentlichtem Produktionsmaterial und Insider-Interviews detaillierte Einblicke in die Arbeit bei Lars von Triers Filmprojekten im Besonderen, aber auch in die Arbeitsprozesse der filmmusikalischen Gestaltung im Allgemeinen. Der musikalischen Vielfalt in den Filmen wird die Studie durch ihren multiperspektivischen und transdisziplinären Ansatz gerecht. Die zehn Kapitel beleuchten das Zusammenwirken von Musik und Film auf diese Weise aus verschiedenen Blickwinkeln.
Das Promotionsvorhaben verfolgt das Ziel, die Zuverlässigkeit der Datenspeicherung und die Speicherdichte von neu entwickelten Speichern (Emerging Memories) mit Multi-Level-Speicherzellen zu verbessern bzw. zu erhöhen. Hierfür werden Codes zur Erkennung von unidirektionalen Fehlern analysiert, modifiziert und neu entwickelt, um sie innerhalb der neuen Speicher anwenden zu können. Der Fokus liegt dabei auf sog. Berger-Codes und m-aus-n-Codes. Da Multi-Level-Speicherzellen nicht mehr binär, sondern mit mehreren Leveln arbeiten, können bisher verwendete Codes nicht mehr verwendet werden, bzw. müssen entsprechend angepasst werden. Auf Basis der Berger-Codes und m-aus-n-Codes werden in dieser Arbeit neue Codes abgeleitet, welche in der Lage sind, Daten auch in mehrwertigen Systemen zu schützen.
Die vorliegende Untersuchung zum internationalen Kryptowerterecht schafft einen umfassenden Überblick für die Praxis, indem eine systematische Analyse der Sachverhalte unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten, insbesondere der Blockchain, erfolgt. Kern der Arbeit stellen die vier untersuchten Sachverhalte dar, angefangen beim Mining, der Ausgabe neuer Kryptowerte im Rahmen eines ICO, Transaktionen auf dem Sekundärmarkt und der Prospekthaftung bei ICOs. Aus rechtlicher Sicht wird vor allem die Frage der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO und des anwendbaren Rechts nach der Rom I und II-VO behandelt. Zusätzlich werden Aspekte des Kapitalmarkt-IPR erörtert.
Hitze ist eine bedeutende klimatische Bedingung, die das Wachstum und das Überleben von Pflanzen bedroht. Extreme Temperaturereignisse in der Natur werden gravierender, häufiger, länger anhaltend, was sich nachteilig auf die landwirtschaftliche Produktion auswirkt. Daher ist es wichtig, mehr über die Mechanismen zu erfahren, die zu einer erhöhten Hitzetoleranz bei Pflanzen führen. Um auszuhalten und zu überleben, haben höhere Pflanzen komplexe Mechanismen entwickelt, um auf verschiedene Intensitäten von Hitzestress zu reagieren. Pflanzen haben eine thermische Toleranz, die es ihnen ermöglicht, schnelle und dramatische Temperaturanstiege für eine begrenzte Zeit zu überleben. Pflanzen können auch darauf vorbereitet werden, Hitzestress (HS) zu widerstehen, der ansonsten tödlich wäre, indem man sie kurzen, moderaten und nicht-tödlichen HS (als Priming-Stimulus bezeichnet) aussetzt, bevor sie hohem HS ausgesetzt werden. Eine erworbene Thermotoleranz kann bei Pflanzen unter optimalen Bedingungen lange aufrechterhalten werden, was bedeutet, dass Pflanzen während dieser Zeit Informationen speichern können. Mehrere Studien haben gezeigt, dass sich erworbene Thermotoleranz (Thermopriming) auf die erhöhte Widerstandsfähigkeit von Zellen, Geweben und Organismen gegenüber erhöhten Temperaturen nach vorheriger Hitzeeinwirkung bezieht. Die Aufrechterhaltung der erworbenen Thermotoleranz (Thermomemory) ist mit der Synthese von speziellen Stressproteinen verbunden, die am Zellschutz und der beschleunigten Gewebereparatur beteiligt sind, wie z. B. Hitzeschockproteine (HSPs). Neuere Studien haben eine Beteiligung von Hitzeschockproteinen, z.B. HSP21, in Chloroplasten an der Regulation des Thermogedächtnisses belegt. Als wichtiges Organell ist die mitochondriale Funktion entscheidend für die Reaktion von Pflanzenzellen auf Hitze. Es ist jedoch noch unbekannt, wie die molekulare und physiologische Beteiligung von HSPs an der mitochondrialen Funktion im Thermogedächtnis erfolgt. In unserer Studie haben wir gezeigt, dass Thermopriming Transkript- und Proteinspiegel von zwei mitochondrialen kleinen Hitzeschockproteinen, HSP23.56 (AT5G51440) und HSP23.6 (AT4G25200), induziert, die während der Thermogedächtnisphase 2-3 Tage andauern. Die morphologische Analyse von HSP23.5/6-transgenen Pflanzen zeigte eine HSP23.5/6-Funktionsredundanz bei Hitzestress. Wir zeigten, dass hsp23.5/6-Doppel-Knockout-Pflanzen Anomalien im Thermogedächtnis im Keimlingsstadium aufwiesen und dass reife hsp23.5/6-Pflanzen sowohl mit basaler Thermotoleranz als auch mit Thermogedächtnis empfindlicher sind. Die Wärmebehandlung beeinflusste die Atmungsrate von hsp23.5/6-Keimlingen im Vergleich zu WT signifikant, was auf eine mitochondriale Dysfunktion in Abhängigkeit von HSP23.5 und HSP23.6 hinweist. Darüber hinaus haben wir die Chaperon-Aktivität von HSP23.6 gegenüber dem Modellsubstratprotein Malatdehydrogenase (MDH) in vitro getestet und bestätigt, was darauf hindeutet, dass HSP23.6 möglicherweise zur Aufrechterhaltung der zellulären Lebensfähigkeit beiträgt. Darüber hinaus entdeckten wir ein neues HSP23.6-Clientprotein, CIB22, ein mitochondriales Komplex-I-Untereinheitsprotein. Nach experimentellen Daten (BiFC und Co-IP) interagieren HSP23.6 und CIB22 in Pflanzenzellen. Wir identifizierten auch einen Hitzereaktionsphänotyp in der cib22-Mutante im Vergleich zu WT sowie einen CIB22-Proteinabbau in der hsp23.5/6-Mutante, wenn sie Hitze ausgesetzt wurde. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die beiden mitochondrial lokalisierten
Hitzeschockproteine eine Rolle bei der Thermotoleranz spielen, vermutlich indem sie die mitochondriale Funktion und Struktur beeinflussen. Um neue genetische Komponenten zu identifizieren, die mit dem Thermogedächtnis in Pflanzen verbunden sind, haben wir weiterhin ein Proteom-Profiling von Arabidopsis WT (Col-0) -Keimlingen während des Thermogedächtnisses durchgeführt. Mehrere Zeitpunkte von Priming und Triggerung mit Kontrollen wurden gesammelt und analysiert, um dynamische Proteomänderungen während der Gedächtnisphase in
Arabidopsis-Zellen aufzudecken. Unter den Top-gedächtnis-assoziierten Proteinen entdeckten wir, dass HSP70-4 nach dem Priming signifikant hochreguliert wurde und für die nächsten vier Tage auf hohem Niveau bleibt (mindestens 2-fach erhöht). Durch Analyse ihres Hitzestressverhaltens konnten wir verifizieren, dass HSP70-4 an der 7 Reaktion von Pflanzen auf Hitzestress beteiligt ist. Interessant ist, dass HSP70-4-GFP nach dem Priming zytosolische Foci erzeugt, die für einige Tage während der Erholungsphase bestehen bleiben. Wir schlagen vor, dass der Fokus mit SGs verbunden ist, da Cycloheximid (CHX) GFP-Foci-Signale unterdrückt, wenn sie der Hitze ausgesetzt werden. Diese Ergebnisse weisen auf eine HSP70-4-vermittelte Transkriptions- und Translationssteuerungsverbindung (Modul) während der basalen Thermotoleranz und des Thermogedächtnisses sowie auf ihre potenzielle(n) Rolle(n) bei der Reaktion auf Hitzestress hin.
Zusammenfassend bietet unsere Forschung neue Einblicke in die Rolle von Hitzeschockproteinen bei der Kontrolle der Hitzestresstoleranz und des Gedächtnisses.
Die Vermietung von Immobilien als Problem der Tatbestandsverwirklichung im System der Ertragsteuern
(2022)
The Letting of Real Estate as a Problem of the Fulfillment of Statutory Requirements in the System of Income Taxes. A Value-Oriented Approach to the Specification of Statutory Commercial Elements Using the Example of the Differentiation of Special and Supplementary Services«: The thesis addresses the income tax classification of the letting of real estate as either asset management or a commercial activity. The process of decision-making in practice, which often appears to be very casuistic, is contrasted with a methodical approach, which - by revealing the principles and valuations of income tax law - is intended to lead to consistent results. In doing so, the fundamental findings of legal methodology are elaborated and made fruitful.
Voilà une Parisienne!
(2022)
Stereotype sind als kulturgenerierende und dabei stark normierende Figurationen omnipräsent. Maria Weilandt betrachtet sie unter einem literatur- und kunstkomparatistischen Blickwinkel nicht als starre und unveränderliche Entitäten, sondern als Ensemble verflochtener Erzählungen. Anhand des Stereotyps der Pariserin im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert entwickelt sie ein eigenes Analysekonzept. Neben literarischen Texten und Kunstwerken beleuchtet sie dabei auch die sogenannte Parisienne als Werbefigur der Pariser Warenhauskultur sowie als Repräsentation eines spezifischen intersektionalen Konzepts von Nation, etwa im Rahmen der Weltausstellung 1900.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit seiner Gründung in rationaler und emotionaler Auseinandersetzung mit Parlament und Öffentlichkeit. Wolfgang Geist untersucht in seiner Langzeitanalyse die wechselnde Stellung des Ausschusses im Bundestag und gegenüber dessen Fraktionen unter den sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. So wird deutlich, welche Rolle der Ausschuss – auch in seiner besonderen Tätigkeit als Untersuchungsausschuss – in der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik spielte sowie welcher Bedeutung der personellen Zusammensetzung und einzelnen politischen Akteuren zukam. Gleichzeitig hinterfragt er das Schlagwort »Parlamentsarmee«.
Duales Lernen
(2022)
Der Gefährdungsschaden
(2022)
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Die Regierung des Waldes
(2022)
Wie verändert sich die Beziehung von Gesellschaften zu ihrer natürlichen Umgebung über die Zeit? Wie werden natürliche Systeme »in Wert« gesetzt? Und welchen Einfluss hat das auf die von uns so bezeichnete »Natur«? Am Beispiel eines Korkeichenwaldes in Marokko geht Juliane Schumacher diesen Fragen nach. Unter Bezugnahme auf Ansätze der Politischen Ökologie, der Science and Technology Studies und Foucaults Gouvernementalitätsanalyse zeigt sie, wie sich seit der Kolonialzeit die Bewirtschaftung des Waldes verändert hat. Dabei wird deutlich, wie Programme zur Integration der Wälder in globale Finanz- und Kohlenstoffmärkte zu neuen, experimentellen Formen der »Regierung des Waldes« führen.
Pensionskassen
(2022)
Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch.
Illegale Preisabsprachen und andere Kartellverstöße verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden einzuklagen, sind Unternehmen und Bürger jedoch auf Informationen angewiesen, die ihnen regelmäßig verborgen sind. Abhilfe sollen die in §§ 33g, 89b f. GWB kreierten Offenlegungsansprüche schaffen, die Anja Meier-Hoffmann analysiert.
Ein Dach über Europa
(2022)
Wo ist Deutschlands Raketenabwehr? Diese Frage rückte nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland 2014 in den Fokus der Presseberichterstattung. Für die Abwehr von ballistischen Raketen ist die Flugabwehrraketentruppe der Luftwaffe zuständig. Im Ost-West-Konflikt schützten rund 18.600 deutsche Soldaten im Rahmen der Integrierten NATO-Luftverteidigung die westliche Allianz vor Luftangriffen durch den Warschauer Pakt. Nach der Wiedervereinigung befand sich der Luftverteidigungsgürtel des Bündnisses nicht nur in einer geografisch wirkungslosen Position, sondern ihm fehlte auch die Daseinsberechtigung. Mit seiner Auflösung ging ein erheblicher Abbau von Personal und Material der Flugabwehrraketenverbände einher. Nach der Neuausrichtung der Bundeswehr 2012 blieb diesem Dienstbereich der Luftwaffe nur noch ein Geschwader mit rund 2.300 Dienstposten. Der alte Feind war weg – und Deutschland nach 1989/90 umgeben von Freunden und Verbündeten. Warum also sollte die Regierung in eine Fähigkeit investieren, die Deutschland für sich selbst nicht brauchte?
Während das nationale und das europäische Wettbewerbsrecht seit vielen Jahrzehnten eine differenzierte Regelung und wissenschaftliche Durchdringung erfahren haben, ist ein vergleichbarer wettbewerbsrechtlicher Normenbestand auf internationaler Ebene nicht zu verzeichnen. Diese Dissertation greift diese Forschungslücke auf und plädiert für die Schaffung eines internationalen, multilateralen Wettbewerbsrechts. Dabei wird der Bestand an hard-law und soft-law untersucht und als Ergebnis gefordert, neue multilaterale Wettbewerbsregelungen zu entwerfen. In institutioneller Hinsicht ist zu fragen, innerhalb welcher internationaler Organisation dies sinnvoll erfolgen kann. Insgesamt unternimmt die Dissertation den Versuch, mögliche Konturen einer globalen Wettbewerbsrechtsordnung aufzuzeigen und vertieft zu begründen.
Das vergessene Gedenken
(2022)
Seit Aufstellung der Bundeswehr 1955 verloren über 3300 Soldaten und Soldatinnen ihr Leben im Dienst. Nur eine kleine Minderheit von ihnen fiel während des Kampfeinsatzes in Afghanistan. Die weitaus meisten Soldaten starben bei Unfällen. Ihnen hat die Bundeswehr lange das öffentliche Gedenken verweigert.
Erst mit Beginn des Afghanistan-Einsatzes 2002 setzte letztlich ein Umdenken ein, das in der Einweihung des Berliner Ehrenmales der Bundeswehr 2009 seinen vorläufigen Höhepunkt findet. Seitdem gedenkt die Bundeswehr offiziell und öffentlich ihrer toten Soldaten.
Aber warum verweigerte die Bundeswehr ihren Toten so lange ein öffentlich sichtbares und dauerhaftes Gedenken?
Julia Katharina Nordmann beleuchtet die komplexen Ursachen für diesen Umgang der Bundeswehr mit ihren Toten. Und sie rekonstruiert den langen und mühsamen Prozess, der zur Ausbildung einer Gedenkkultur geführt hat. Einer Gedenkkultur, die heute in vielfältiger Weise die Toten der Bundeswehr würdigt.
Umdeutungen des Islams
(2022)
Fanatismus, Krieg und Terror – öffentliche Deutungen und Stereotype über Muslim*innen in der Bundesrepublik.
Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung hat heutzutage eine negative Wahrnehmung von Muslim*innen. Ihnen wird pauschal ein Hang zu Gewalt, religiösem Fanatismus, Extremismus und Unterdrückung von Frauen unterstellt. Diese Zuschreibungen bestehen nicht erst seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001, sondern haben sich bereits in den drei Jahrzehnten zuvor etabliert.
Alexander Konrad untersucht den Wandel der bundesdeutschen Wahrnehmungen von Muslim*innen von den Siebzigerjahren bis zur Jahrtausendwende. Dabei nimmt er öffentliche Aussagen und Handlungen von Akteur*innen aus Politik, Medien, Wissenschaft, Religionsgemeinschaften und Zivilgesellschaft kritisch in den Blick. Hintergründe, argumentative Überschneidungen und Agenden stehen im Zentrum seiner Analyse. Auch den damaligen Bemühungen um reflektierte Sichtweisen zu Muslim*innen spürt der Autor nach. Mit seiner Studie leistet Alexander Konrad einen fundamentalen Beitrag zur zeithistorischen Dekonstruktion von Denkweisen über Islam und Muslim*innen.
In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen.
Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben.
Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs.
Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet.
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt.
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Das Image der Päpste
(2022)
Wie jede öffentlichkeitssuchende Institution oder Person legen auch die katholische Kirche und ihre Päpste großen Wert auf das eigene Image. Dabei weicht die intendierte Selbstdarstellung oftmals von der medialen Wahrnehmung ab oder steht ihr sogar diametral entgegen. Ganz gleich ob Pius XII. als „Hitlers Papst“, Johannes XXIII. als „Revoluzzer“ oder Paul VI. als „Antipillenpapst“ – es existieren eine Fülle von außen zugetragener printmedialer Papst-Images, deren Entstehung, Verlauf und Brüche es in diesem Buch mithilfe einer mediensemiotischen, textbasierten Methodik auszumachen und nachzuzeichnen gilt.
Leonhard Frank (1882-1961) hat bereits ein an Erfahrungen reiches Leben hinter sich, als er 1950 nach Deutschland zurückkehrt. Das langjährige Exil lässt der Schriftsteller nicht zuletzt aufgrund mangelnder Veröffentlichungs- und Verdienstmöglichkeiten sowie einer rigiden Immigrationsgesetzgebung in den USA hinter sich. Vor allem jedoch zieht es ihn in seine Heimat als das Land seiner Sprache zurück. Und nur hier weiß er sein Publikum, dessen Resonanz er als existenziell empfindet.
In dieser Studie werden die Bemühungen nachvollzogen, die ein während der Weimarer Republik renommierter und ökonomisch erfolgreicher Autor nach dem erzwungenen Exil während der Zeit des Nationalsozialismus unternimmt, um als linker Schriftsteller seine Position innerhalb der besonderen literarischen und kulturpolitischen Bedingungen in der BRD und der DDR im Jahrzehnt der 1950er Jahre zu finden. Ausgehend von umfangreichen Archivmaterialien werden die Lebens- und Arbeitsumstände Franks in seinem letzten Lebensjahrzehnt in die jeweiligen biographischen, sozialen, politischen und kulturellen Kontexte gesetzt.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt dabei die Besonderheit, dass Frank als Bürger der Bundesrepublik fortdauernde Beziehungen zu Institutionen und Personen in der DDR unterhielt. Aus dieser Konstellation resultiert eingedenk der politisch-historischen Prozesse, in die sie sich einbettete, ein Spannungsfeld, dessen Spezifika transparent gemacht werden.
Schulleitungen nehmen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der schulischen Qualität ein. Hierfür existieren Hinweise empirischer Untersuchungen, die Schulleitungen attestieren, dass ihr berufliches Handeln im direkten Zusammenhang mit Strukturen und Prozessen der schulischen Arbeit und mit Merkmalen auf Ebene der Lehrkräfte steht (z.B. Berufszufriedenheit, professionelle Weiterentwicklung; Kim & Lee, 2020; Liu, Keeley, Sui & Sang, 2021). Über diese Zusammenhänge steht das Führungshandeln von Schulleitungen in einer indirekten Beziehung mit der Qualität des Unterrichts sowie mit den Leistungen von Schüler*innen (z.B. Grissom, Egalite & Lindsay, 2021; Özdemir, Gün & Yirmibes, 2021; Pietsch, Lücken, Thonke, Klitsche & Musekamp, 2016). Im Rahmen der schulischen Entwicklung tragen Schulleitungen wesentlich dazu bei, die Entwicklungsbedarfe der Schule zu identifizieren, konkrete Zielstellungen zu definieren sowie entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu planen, zu implementieren und zu evaluieren (vgl. Dalin, Rolff & Buchen, 1998). In all diese Prozesse können Schulleitungen weitere Mitglieder ihres Leitungsteams sowie Lehrkräfte involvieren und ihnen somit indirekt Führungsverantwortung übertragen (Heck & Hallinger, 2010). Auch aus normativer Perspektive nehmen Schulleitungen eine wichtige Funktion für die schulische Qualität ein. So verfügen sie neben Aufgaben der Administration und Verwaltung der Schule auch zunehmend über die Verantwortung, die schulische Qualität weiterzuentwickeln (Schratz, Wiesner, Kemethofer, George, Rauscher, Krenn & Huber, 2016). In Anbetracht der hohen Relevanz schulischen Führungshandelns für die Schulentwicklung, müssen Schulleitungen über die Kompetenzen zur Ausübung entsprechender Tätigkeiten verfügen. Diese können sie im Zuge einer vorbereitenden Ausbildung sowie durch Angebote der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung erwerben. Die vorliegende Dissertation schließt an bestehende Forschungsarbeiten an und untersucht mithilfe von insgesamt vier Teilstudien, (1) über welche Aufgaben Schulleitungen hinsichtlich der Schulentwicklung verfügen, (2) wie ihr Handeln mit der Kooperation von Lehrkräften zusammenhängt, (3) wie sie die Zusammenarbeit von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung fördern können und (4) wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Rahmen einer Fortbildung vorbereitet werden können. Insgesamt unterstreichen die vier Teilstudien in vielfältiger Weise die Relevanz von Schulleitungen und ihrem beruflichen Handeln für Strukturen und Prozesse der Schulentwicklung. Die Befunde können zeigen, inwiefern Schulleitungen über Aufgaben im Bereich der Schulentwicklung verfügen, wir ihr Handeln mit der Partizipation und Zusammenarbeit und von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung zusammenhängt und wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Kontext von Fortbildungen vorbereitet werden können. Diesen Befunden sollte in Zukunft Rechnung getragen werden, indem Schulleitungen einerseits mehr Zeiten und Möglichkeiten für Tätigkeiten der Schulentwicklung eingeräumt werden. Anderseits betonen die Befunde die hohe Relevanz grundständig ausgebildeter Schulleitungen, um die Qualität der schulischen Arbeit längerfristig und eigenverantwortlich weiterentwickeln zu können. Dies sollte im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Schulleitungen berücksichtigt werden.
Die Jagdflieger der Wehrmacht waren die »Popstars« der nationalsozialistischen Propaganda. Doch was steckte hinter der glänzenden Fassade? Jens Wehner wirft – nüchtern und ausgewogen – ein neues Licht auf ihre militärische Funktion in der Luftkriegsführung. Seine Studie analysiert den militärischen Nutzen der Jagdflugzeugtypen von Messerschmitt und Focke-Wulf, ihre taktische Anwendung und Leitbilder. Vergleiche mit dem Entwicklungsstand der alliierten Kriegsgegner hinterfragen die Sinnhaftigkeit des Strebens nach technischer Überlegenheit. So entsteht das Bild einer Technik, welche die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllte, einer fehlerhaften und statischen Doktrin, die für zahlreiche Rückschläge sorgte, und von individualistisch agierenden Piloten, die sich dem militärhierarchischen System entfremdeten.
Wie kam es zu dem ikonischen Überschuss des christlichen Heiligenbildes? Janine Luge-Winter geht dieser Frage nach, indem sie die verschiedenen Argumente byzantinischen Bildapologien des 8. und 9. Jahrhunderts und der modernen Ikonentheorien des 20. Jahrhunderts erstmals in ihrer Studie versammelt, miteinander vergleicht und kontextualisiert. Sie zeigt, dass das Mehr der Ikone deren besonderer Sichtbarkeit ist, die eine Überwindung der Undarstellbarkeit des Undarstellbaren evoziert, indem sie das Undarstellbare konkret als solches akzeptiert. Verständlich wird dies nur, wenn die Ikone als »etwas anderes« als ein repräsentationales oder mimetisches Bild anerkannt wird.
Das vorliegende Werk stellt sich anhand einer longitudinal angelegten Fallstudie einem Forschungsdesiderat: der mehrsprachigen Erwerbskonstellation Kurmancî-Kurdisch und Deutsch. Über einen Zeitraum von etwa acht Monaten werden die Sprachentwicklung und Sprachkompetenz von sechs Kindern im Vorschulalter in Kurmancî-Kurdisch und in Deutsch mit diversen Instrumenten erfasst und analysiert, wobei auch die weiteren Sprachen der Studienkinder sorgfältig herausarbeitet und im Zusammenhang mit ihren ersten beiden Sprachen erläutert werden. Die Studie setzt sich auch mit dem Einfluss der Familiensprachpraxis auf die Sprachentwicklung und Sprachkompetenz auseinander. In diesem Zusammenhang wird außerdem die Rolle der bislang einmaligen bilingualen kurdisch-deutschen Kindertagesstätte Pîya mit in die Analyse einbezogen. Entsprechend vielfältig und vielsichtig sind die Ergebnisse dieser Studie.
In der Arbeit „Von der Studienaufnahme bis zum Studienabbruch“ strebt die Autorin an, das Phänomen des Studienabbruchs sowohl handlungstheoretisch einzubetten als auch längsschnittlich zu untersuchen und damit einen wichtigen Beitrag für die Hochschulforschung zu leisten. Die übergeordneten Fragestellungen der Arbeit lauten „Wie kann der Entscheidungsprozess zum Studienabbruch handlungstheoretisch beschrieben werden?“ und „Inwieweit kann ein Studienabbruch durch die Veränderung wesentlicher Einflussfaktoren, wie des studentischen Frames, empirisch erklärt werden?“. Zur Beantwortung dieser zwei übergeordneten Fragen wählt die Autorin die integrative Handlungstheorie und das Modell der Frame-Selektion von Hartmut Esser und Clemens Kroneberg. Anhand dieser entwickelt die Autorin im theoretischen Teil ihrer Arbeit ein Modell des Reframings in der Studieneingangsphase, was den Prozess der Entscheidung zum Studienabbruch bzw. Studienverbleib beschreibt. Die Wahl der Theorie begründet sie durch den aktuellen Forschungsstand zu Bildungsentscheidungen aus der soziologischen Bildungsforschung. Im Rahmen des abgeleiteten Modells stellt der Studienabbruch eine weitere allgemeine Bildungsentscheidung dar, die durch ein Reframing des Interpretationsrahmens der Studierenden (das sogenannte Frame) in der Studieneingangsphase verursacht werden kann. Dabei liegt der Fokus des Modells auf dem Prozess der Entscheidung, indem beschrieben wird, wie und durch welche Faktoren das ursprüngliche Frame, mit dem die Studienentscheidung getroffen wurde, in der Studieneingangsphase sich verändert und infolgedessen es zu einer wiederholten Bildungsentscheidung kommt. Mit dem empirischen Teil der Arbeit verfolgt die Autorin zwei Ziele. Zum einen werden die theoretischen Annahmen aus dem Modell zum Reframing in der Studieneingangsphase anhand von Wiederholungsbefragungen von Studierenden überprüft. Zum anderen untersucht die Autorin mithilfe dieser Daten die Entscheidung zum Studienabbruch für den deutschen Kontext erstmalig im Längsschnitt. Die empirischen Untersuchungen umfassen vier Teilstudien und orientieren sich chronologisch am theoretischen Modell. So wird zunächst in der Teilstudie I die messtheoretische Güte der Operationalisierung des studentischen Frames überprüft und anschließend Bestimmungsfaktoren des anfänglichen studentischen Frames zur Studienaufnahme betrachtet. Die Teilstudie II bietet eine Untersuchung zum Match zwischen den anfänglichen Erwartungen und der vorgefundenen Studienrealität in der Studieneingangsphase, wobei das Match anhand von individuellen und institutionellen Faktoren erklärt wird. Der Fokus der Teilstudie III liegt auf dem Ausmaß und den Bedingungsfaktoren der Veränderungen des Frames in der Studieneingangsphase. Letztlich bietet die Teilstudie IV erstmalig für die deutsche Hochschulforschung eine längsschnittliche Perspektive mit dem Fokus auf die zeitliche Veränderung des studentischen Frames zur Erklärung des Studienabbruchs und Studienverbleibs. Im Fazit diskutiert die Autorin Implikationen für die Weiterentwicklung des vorgeschlagenen theoretischen Modells, Implikationen für die zukünftige Forschung zum Studienabbruch und Implikationen für die Praxis an den Hochschulen zur Gestaltung der Studieneingangsphase und Prävention von Studienabbrüchen. Dabei kann sie vor allem für die Hochschulpraxis fünf große Themenbereiche identifizieren: der Umfang von unerfüllten Erwartungen der Studierenden; die Heterogenität der studentischen Frames bei der Studienaufnahme; der große Anteil an Studierenden, die mindestens einen Studiengangwechsel vollzogen haben; die phasenspezifische Veränderung des studentischen Frames und ihre Bedeutung für die Stabilisierung bzw. Destabilisierung der Studienentscheidung sowie die Bedeutung der inhaltlichen und qualitativen Gestaltung der Studieneingangsphase und des Studiums. Letztlich spricht sich die Autorin auch für eine Entstigmatisierung des Studienabbruchs aus.
Kontrafaktik der Gegenwart
(2022)
Nicht-realistisches Erzählen ist hochpopulär, wurde aber häufig des politischen Eskapismus verdächtigt. Diese Studie bietet einen fiktionstheoretischen Zugang zum Erzählverfahren der Kontrafaktik und zeigt dessen Nähe zum politischen Schreiben auf. Analysen kontrafaktischer Werke von Christian Kracht, Kathrin Röggla, Juli Zeh und Leif Randt demonstrieren die Vielfalt und Relevanz politischer Realitätsvariationen in der Gegenwartsliteratur.
Vermögen vererben
(2022)
Die politische Regulierung der Vermögensweitergabe und individuelle Erbregelungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Das Vererben von Vermögen stabilisiert die Gesellschaftsordnung. Erbregelungen können soziale Ungleichheitsverhältnisse in die Zukunft fortschreiben oder zu Enttäuschungen übergangener Familienmitglieder führen. Da das Vererben soziale Gerechtigkeits- und Familienvorstellungen berührt, ist seine Regulierung politisch höchst umstritten. Obwohl die jährlich vererbten Vermögen in den letzten Jahren immer neue Rekordhöhen erreichten, ist die Vorgeschichte dieser gegenwärtigen Entwicklung bisher kaum erforscht.
Ronny Grundig untersucht den Wandel der Vermögensvererbung vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zum Ende der 1980er Jahre. Er blickt auf politische Regulierungen,
die Praktiken des Vererbens und die Aneignung des Erbes durch die Hinterbliebenen. Der Autor analysiert die Steuervermeidung Vermögender sowie Konflikte zwischen Erben und Erbinnen. Ebenso zeigt er den Wandel von Paar- und Familienbeziehungen beim Vererben, die sich in den Testamenten niederschlagen und die Verteilung der hinterlassenen Vermögen beeinflussen.
Zionism and Cosmopolitanism
(2022)
Die Studie analysiert das brandenburgisch-preußische Gesandtschaftszeremoniell um 1700. Der Untersuchungszeitraum, von 1648 bis 1740, umfasst die Regentschaft dreier Hohenzollern, veranschaulicht vorhandene Kontinuitäten und erläutert den Einfluss einzelner Personen auf das Zeremoniell. Zugleich wird die Entwicklung des Gesandtschaftszeremoniells an sich über einen längeren Zeitraum verfolgt. Hier offenbart sich, die Vorgänge am und das Vorgehen des Berliner Hofes muten geradezu exemplarisch an. Die Hohenzollern waren Vertreter der allgemein vorherrschenden zeremoniellen Konjunkturen. In der vorliegenden Arbeit werden wiederkehrende Muster und Mechanismen des Gesandtschaftszeremoniells, sei es das Aufeinderbeziehen von Forderungen, der beständige Vergleich mit den übrigen Mächten oder die Darstellung von Abhängigkeiten, aufgezeigt. Es wird analysiert, welche Elemente einander bedingten, wie diese zusammenwirkten und welche Bestandteile häufig zu Diskussionen führten.
Karl Peters (1904–1998)
(2021)
Dieses Buch zeichnet das Leben und Wirken des bedeutenden Strafrechtswissenschaftlers Karl Peters nach, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus liegt. Als Staatsanwalt seit 1932 tätig, auf Grund seiner katholischen Konfession erst 1942 zum Ordinarius in Greifswald ernannt, von 1946 bis 1962 Professor in Münster und sodann bis 1972 in Tübingen tätig. Peters‘ Wirken beeindruckt durch seine Bandbreite. Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Strafprozess, -vollzugs- und Jugendstrafrecht forschte er in den Bereichen dermKriminologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und Pädagogik. Getragen von christlichen Grundanschauungen stellte Peters hohe Anforderungen an sich und den (Straf-)Juristen. Die Beschäftigung mit Justizirrtümern und dem Wiederaufnahmeverfahrensrecht wurde zu seinem Hauptanliegen.
Die Rechtsfigur der fehlerhaften Personengesellschaft blickt sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auf eine lange Tradition zurück, wobei sich das deutsche Recht in seinen Anfangszeiten am französischen Vorbild orientierte. Auch mit Blick auf die heutige gesetzliche Regelung in Frankreich lohnt sich daher eine rechtsvergleichende Untersuchung der Lehre von der fehlerhaften Personengesellschaft in beiden Ländern.
Trotz der unterschiedlichen dogmatischen Herangehensweise offenbaren sich wichtige Vergleichsmöglichkeiten. Besonders bei der konstruktiven Einordnung des Phänomens von Faktizität im Zivilrecht kann sich die Perspektive des französischen Rechts als ausgesprochen fruchtbar für die deutsche Dogmatik erweisen.