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Der Jüdische Friedhof in Potsdam am Pfingstberg wurde 1743 angelegt und kontinuierlich bis in die NS-Zeit belegt. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts gab es vereinzelte Begräbnisse mit Bezug zur alten Jüdischen Gemeinde Potsdams; mehrere Gedenkanlagen wurden errichtet. Mit mehr als 500 historischen Grabanlagen, seinem Ensemble aus Friedhofsbauten sowie aufgrund seiner Landschaftsarchitektur gehört dieser Ort heute zum UNESCO-Welterbe.
Teil 1 von Anke Geißler-Grünbergs Studie ist der Geschichte des Friedhofs gewidmet. Nach einem Blick auf die Rolle der Jüdischen Gemeinde Potsdams als Eigentümerin des Friedhofs erfolgt unter Auswertung von umfangreichem Archivmaterial eine detaillierte Darstellung der Geschichte des „Guten Ortes“. Eine Untersuchung sämtlicher Grabmale auf unterschiedliche Gestaltungsmerkmale visualisiert und rekonstruiert die Veränderungen in der erhaltenen Sepulkralkultur. Abschließend richtet sich der Fokus auf den Umgang mit dem Friedhof als Ort der Erinnerung.
Teil 2 bietet die Dokumentation von 370 Grabanlagen. Um den Friedhof in seiner Gesamtheit abzubilden, wurde die 1992 erfolgte Teildokumentation der 158 Grabsteine des gesamten ältesten Begräbnisfeldes ergänzend hinzugenommen. Mit mehr als 1.000 Fotos wird hier ein einmaliges Zeugnis der Brandenburger Juden dokumentiert.
Der Jüdische Friedhof in Potsdam am Pfingstberg wurde 1743 angelegt und kontinuierlich bis in die NS-Zeit belegt. Bis Anfang des 21. Jahrhunderts gab es vereinzelte Begräbnisse mit Bezug zur alten Jüdischen Gemeinde Potsdams; mehrere Gedenkanlagen wurden errichtet. Mit mehr als 500 historischen Grabanlagen, seinem Ensemble aus Friedhofsbauten sowie aufgrund seiner Landschaftsarchitektur gehört dieser Ort heute zum UNESCO-Welterbe.
Teil 1 von Anke Geißler-Grünbergs Studie ist der Geschichte des Friedhofs gewidmet. Nach einem Blick auf die Rolle der Jüdischen Gemeinde Potsdams als Eigentümerin des Friedhofs erfolgt unter Auswertung von umfangreichem Archivmaterial eine detaillierte Darstellung der Geschichte des „Guten Ortes“. Eine Untersuchung sämtlicher Grabmale auf unterschiedliche Gestaltungsmerkmale visualisiert und rekonstruiert die Veränderungen in der erhaltenen Sepulkralkultur. Abschließend richtet sich der Fokus auf den Umgang mit dem Friedhof als Ort der Erinnerung.
Teil 2 bietet die Dokumentation von 370 Grabanlagen. Um den Friedhof in seiner Gesamtheit abzubilden, wurde die 1992 erfolgte Teildokumentation der 158 Grabsteine des gesamten ältesten Begräbnisfeldes ergänzend hinzugenommen. Mit mehr als 1.000 Fotos wird hier ein einmaliges Zeugnis der Brandenburger Juden dokumentiert.
Die betriebliche oder „arbeitsplatzorientierte Grundbildung (AoG)“ ist ein noch junges Forschungsgebiet der wissenschaftlichen Erwachsenenbildung. Neuerdings wenden sich auch betriebliche Kursangebote an die „Bildungsverlierer“ unseres Schulsystems, die mit z.T. massiven Problemen die Haupt- oder Sonderschule verlassen. Diese qualitative Studie ist dem Bereich der subjektwissenschaftlichen Lernforschung zuzuordnen. Sie rekonstruiert die subjektiven Lernbegründungen der formal gering literalisierten Beschäftigten, wenn sie an Grundbildungskursen am Arbeitsplatz teilnehmen. Die Studie zeigt auf, dass erhebliche lernbiografisch begründete Widerstände überwunden werden müssen, um – eingebettet in Anerkennungsverhältnisse im Kurs – zu persönlich bedeutsamem produktivem Lernen vorzudringen. Zunächst sind Freiwilligkeit und Teilnehmendenorientierung in Kursen häufig in Frage gestellt. Mehr oder weniger reflektierte Lernwiderstände mit defensiven Lerngründen werden insofern vom Autor als subjektiv sinnvolle Handlungsstrategien verstanden. Als lebenslang tätiger Praktiker erläutert der Autor, wie die Resultate der Studie für eine gute Praxis betrieblicher Grundbildung genutzt werden können.
Queer Curating
(2022)
Dieses Buch ist für alle, die mutig genug sind, sich selbst und das Zeigen von Kunst zu stören. Beatrice Miersch entwirft radikal-relationale Alternativen zu zeitgenössischen Ausstellungspraktiken. Um sich der gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen des Ausstellens von Kunst zu stellen, erprobt sie queer-feministische, kulturwissenschaftliche und selbstreflektierende Methoden in der Praxis und Theorie des Kuratierens. Momente kuratorischer Störung werden zu produktiv-schöpferischen Momenten der Unterbrechung, mit denen sie reflektierte, offene, engagierte und vulnerable Perspektiven auf das Ausstellen eröffnet und tradierte Strukturen durchbricht.
Die Conversos
(2022)
Das 15. Jahrhundert ist das Zeitalter der letzten Massenkonversionen zum Christentum auf der Iberischen Halbinsel. Unter starkem Druck und zum Teil mit Gewalt wurde die zuvor große jüdische Bevölkerung gedrängt, sich taufen zu lassen. Gleichwohl akzeptierten große Teile der christlichen Mehrheit die Neubekehrten nicht als gleichwertig und bezweifelten ihre Rechtgläubigkeit. Gegen diese Diskriminierung wandten sich immer wieder Geistliche und Gelehrte mit Predigten, Briefen und Denkschriften. Die vorliegende Studie zeichnet erstmals detailliert die wesentlichen Inhalte ihrer Theologie nach, ihre spezielle Auslegung der Bibel und deren Wurzeln in Recht und Tradition der lateinischen Kirche.
Die Arbeit ist ein Beitrag zu einer grundlegenden Diskussion der Kapitalmarktforschung, dem messbaren Erfolg „aktiver vs. passiver“ Investmentstrategien. Der Autor setzt sich kritisch mit den wesentlichen Anlagestrategien und Modellen für Indexprodukte auseinander und beleuchtet zugleich Closet Indexing bei aktiv gemanagten Investmentfonds. Das Ergebnis zeigt, dass Closet Indexing nicht nur sporadisch auftritt, sondern eine weit verbreitete Anlagestrategie in vielen vermeintlich aktiv gemanagten Aktieninvestmentfonds ist.
Das Totenfürsorgerecht
(2022)
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag.
Die allergische Kontaktdermatitis ist eine immunologisch bedingte Hauterkrankung mit insbesondere in den westlichen Industrienationen hoher und weiter ansteigender Prävalenz. Es handelt sich hierbei um eine Hypersensitivitätsreaktion vom Typ IV, die sich nach Allergenkontakt durch Juckreiz, Rötung, Bläschenbildung und Abschälung der Haut äußert. Zahlreiche Xenobiotika besitzen das Potenzial, Kontaktallergien auszulösen, darunter Konservierungsstoffe, Medikamente, Duftstoffe und Chemikalien. Die wirksamste Maßnahme zur Eindämmung der Erkrankung ist die Expositionsprophylaxe, also die Vermeidung des Kontakts mit den entsprechenden Substanzen. Dies wiederum setzt die Kenntnis des jeweiligen sensibilisierenden Potenzials einer Substanz voraus, dessen Bestimmung aus diesem Grund eine hohe toxikologische Relevanz besitzt. Zu diesem Zweck existieren von der OECD veröffentlichte Testleitlinien, welche auf entsprechend validierten Testmethoden basieren. Goldstandard bei der Prüfung auf hautsensibilisierendes Potenzial war über lange Zeit der murine Lokale Lymphknotentest. Seit der 7. Änderung der EU-Kosmetikrichtlinie, welche Tierversuche für Kosmetika und deren Inhaltsstoffe untersagt, wurden vermehrt Alternativmethoden in die OECD-Testleitlinien implementiert.. Die bestehenden in vitro Methoden sind jedoch alleinstehend nur begrenzt aussagekräftig, da sie lediglich singuläre Mechanismen bei der Entstehung einer Kontaktallergie abbilden. Die Entwicklung von Testmethoden, welche mehrere dieser Schlüsselereignisse berücksichtigen, erscheint daher richtungsweisend. Einen vielversprechenden Ansatz liefert hierbei der Loose-fit coculture-based sensitisation assay (LCSA), welcher eine Kokultur aus primären Keratinozyten und PBMC darstellt. Bei der Kokultivierung von Immunzellen mit anderen Zelltypen stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die Nutzung von Zellen derselben Spender*innen (autologe Kokultur) bzw. verschiedener Spender*innen (allogene Kokultur) einen Einfluss nimmt. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen dieser Arbeit Hautzellen spenderspezifisch aus gezupften Haarfollikeln isoliert und der LCSA mit den generierten HFDK in autologen und allogenen Ansätzen verglichen. Zusätzlich wurde auch ein Vergleich zwischen der Nutzung von HFDK und NHK, welche aus humaner Vorhaut isoliert wurden, im LCSA durchgeführt. Dabei ergaben sich keine signifikanten Unterschiede zwischen autologen und allogenen Kokulturen bzw. zwischen der Verwendung von HFDK und NHK. Die Verwendung allogener Zellen aus anonymem Spendermaterial sowie die Nutzung von Keratinozyten aus unterschiedlichen Quellen scheint im Rahmen des LCSA problemlos möglich. Einige der getesteten Kontaktallergene, darunter DNCB und NiCl2, erwiesen sich im LCSA jedoch als problematisch und konnten nicht zufriedenstellend als sensibilisierend detektiert werden. Daher wurde eine Optimierung der Kokultur durch Verwendung ex vivo differenzierter Langerhans Zellen (MoLC) angestrebt, welche ein besseres Modell primärer epidermaler Langerhans Zellen darstellen als die dendritischen Zellen aus dem LCSA. Zusätzlich wurden weitere, den Erfolg der Kokultur beeinflussende Faktoren, wie die Art und Zusammensetzung des Mediums und die Kokultivierungsdauer, untersucht und angepasst. Das schlussendlich etablierte Kokultivierungsprotokoll führte zu einer maßgeblich verstärkten Expression von CD207 (Langerin) auf den MoLC, was auf eine wirkungsvolle Interaktion zwischen Haut- und Immunzellen in der Kokultur hindeutete. Des Weiteren konnten DNCB und NiCl2 im Gegensatz zum LCSA durch Verwendung des kostimulatorischen Moleküls CD86 sowie des Reifungsmarkers CD83 als Ausleseparameter eindeutig als Kontaktallergene identifiziert werden. Die Untersuchungen zur Kokultur von MoLC und HFDK wurden jeweils vergleichend in autologen und allogenen Ansätzen durchgeführt. Ähnlich wie beim LCSA kam es aber auch hier zu keinen signifikanten Unterschieden, weder hinsichtlich der Expression von Charakterisierungs- und Aktivierungsmarkern auf MoLC noch hinsichtlich der Zytokinsekretion in den Zellkulturüberstand. Die Hinweise aus zahlreichen Studien im Mausmodell, dass Zellen des angeborenen Immunsystems zur Erkennung von und Aktivierung durch allogene Zellen bzw. Gewebe in der Lage sind, bestätigten sich im Rahmen dieser Arbeit dementsprechend nicht. Aus diesem Grund wurden abschließend CD4+ T-Lymphozyten, die Effektorzellen des adaptiven Immunsystems, in die Kokultur aus MoLC und autologen bzw. allogenen HFDK integriert. Überraschenderweise traten auch hier keine verstärkten Aktivierungen in allogener Kokultur im Vergleich zur autologen Kokultur auf. Die Nutzung autologer Primärzellen scheint im Rahmen der hier getesteten Methoden nicht notwendig zu sein, was die Validierung von Kokulturen und deren Implementierung in die OECD-Testleitlinien erleichtern dürfte. Zuletzt wurde eine Kokultivierung primärer Haut- und Immunzellen auch im 3D-Vollhautmodell durchgeführt, wobei autologe MoLC in die Epidermisäquivalente entsprechender Modelle integriert werden sollten. Obwohl die erstellten Hautmodelle unter Verwendung autologer Haarfollikel-generierter Keratinozyten und Fibroblasten eine zufriedenstellende Differenzierung und Stratifizierung aufwiesen, gestaltete sich die Inkorporation der MoLC als problematisch und konnte im Rahmen dieser Arbeit nicht erreicht werden.
Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.