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Der Beitrag knüpft unmittelbar an den in JA 10/2022, 830 ff. veröffentlichten ersten Teil (Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung) an und führt diesen fort. Idealerweise führen Sie sich zum Einstieg noch einmal die unechte Wahlfeststellung vor Augen, um die Unterschiede zu vergegenwärtigen: Diese ist zu treffen, wenn unklar ist, durch welche von mehreren nach den Erkenntnissen möglichen Handlungen der Täter den identischen Straftatbestand verwirklicht hat – also der Straftatbestand klar, lediglich die diesen erfüllende Handlung unklar ist.
Wenn auch der Begriff ab und an anklingt, so fristet der Nötigungsnotstand doch weitgehend ein Schattendasein in der juristischen Ausbildung. Dabei wartet er in der Klausur mit zahlreichen Problemen auf, welche von der mittelbaren Täterschaft über eine Rechtfertigung oder Entschuldigung bis hin zu einem Erlaubnistatbestandsirrtum reichen können. Bereits deshalb dürfte der Nötigungsnotstand viele Klausurersteller in Versuchung führen – und viele Studierende in die Verzweiflung treiben. Dieser Beitrag will daher die klausurrelevanten Problemkreise des Nötigungsnotstands darstellen, um so Sicherheit für die Klausurbearbeitung zu gewinnen.
Der erste Teil der Aufgabe (Ausgangsfall) hat den Schwierigkeitsgrad einer anspruchsvollen Klausur in der Fortgeschrittenen-Übung im Strafrecht. Ihre erfolgreiche Bewältigung setzt neben soliden Rechtskenntnissen im thematischen Bereich des Rücktritts vom Versuch vor allem genaue Erfassung aller relevanten Sachverhaltsangaben und präzise Subsumtion voraus. Mit der Abwandlung hat die Aufgabe Umfang und Schwierigkeitsgrad einer mittelschweren Klausur in der ersten Juristischen Prüfung.
„Die Gerichtssprache ist deutsch“ heißt es in § 184 S. 1 GVG. Alle Verfahrensbeteiligten müssen also ihre mündliche oder schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache führen. Soweit eine Person, die sich im Verfahren äußern will oder muss, die deutsche Sprache nicht beherrscht, wird ein Dolmetscher hinzugezogen, § 185 Abs. 1 S. 1 GVG. Dasselbe gilt, wenn jemand Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG hat, die in deutscher Sprache gemachten Ausführungen der anderen Verfahrensbeteiligten aber nicht versteht. Die Mitwirkung eines Dolmetschers kann interessante materiell-strafrechtliche Probleme im Bereich der Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB) erzeugen. Der vorliegende Text will zum Nachdenken darüber anregen.
Die kanadische Immobiliengesellschaft ROI Land Investment Ltd. beschäftigte einen Deutschen (FD) als stellvertretenden Vizepräsidenten im Bereich Finanzkommunikation. Kurz darauf beschlossen die Parteien, ihr Vertragsverhältnis auf eine noch zu gründende Schweizer Gesellschaft zu überführen, deren Muttergesellschaft die ROI Land bildete. Drei Monate später wurde FD Direktor der neuen Schweizerischen Aktiengesellschaft, er arbeitete aber in Stuttgart. Mit der ROI Land schloss er noch eine Patronatsvereinbarung, wonach die kanadische Immobiliengesellschaft für die Verbindlichkeiten der neugegründeten Schweizer AG ihm gegenüber haftete. Nach nur fünf Monaten kündigte die Schweizer Gesellschaft den Arbeitsvertrag. FD griff die Kündigung zwar erfolgreich an, konnte aber das Urteil gegen die inzwischen insolvente Schweizer Gesellschaft nicht vollstrecken, weshalb er die kanadische Immobiliengesellschaft aus der Patronatsvereinbarung verklagte.
Auf Basis einer Umfrage unter 300 Beschäftigten im öffentlichen Dienst untersucht dieser Beitrag, welche möglichen Auswirkungen die Digitale Transformation auf das Tätigkeitsprofil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Sektor haben kann. Zum einen finden sich erste Hinweise auf signifikante Effizienzpotenziale durch Automatisierung im öffentlichen Sektor. Zum anderen wird deutlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Entwicklung mehrheitlich positiv gegenüberstehen und sie aktiv an der Verbesserung von Dienstleistungen mitwirken wollen. Aus diesen Erkenntnissen können zahlreiche Handlungsimplikationen für Veränderungsprojekte in der Praxis abgeleitet werden. Gleichzeitig ruft dieser Beitrag dazu auf, die Folgen der Digitalen Transformation für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser zu erforschen.
Die Hausarbeit beinhaltet Probleme des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Schuldrechts. Sie wurde in geringfügig abgewandelter Form als Ferienhausarbeit für Anfänger im Bürgerlichen Recht im Wintersemester 2018/2019 an der Universität Würzburg gestellt. Der Notendurchschnitt lag bei 6,25 Punkten, die Hausarbeit wurde von 18,75 % der Studierenden nicht bestanden.
Die Unternehmensgründung
(2022)
Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden.
Art. 102 AEUV, § 19 GWB und Verstoß gegen nicht-wettbewerbsrechtliche Vorschriften (hier: DSGVO)
(2023)
„Fehlgeleitet“
(2020)
Die vorliegende Studie untersucht die Zusammenhänge zwischen integrativem Schulleitungshandeln, das transformationale und instruktionale Komponenten enthält, und der Nutzungshäufigkeit verschiedener Datenquellen durch Lehrkräfte. Die Ergebnisse eines Strukturgleichungsmodells zeigen, dass integrative Führung direkte und indirekte Zusammenhänge mit der Nutzung verschiedener Datenquellen aufweist. Die Effekte scheinen vorwiegend durch die Kooperationsaktivität der Lehrkräfte vermittelt zu sein.
Theodor Lessing was a German-Jewish philosopher, Zionist, Communist and member of the Prager Kreis. He wrote psychological studies of Judaism and influenced with his main philosophical works Geschichte als Sinngebung des Sinnlosen (1919) and Europa und Asien (1918, and 1924) the German speaking scholars and contemporaries in Germany and elsewhere. He was killed by the Nazis in 1933 as one of the first victims of National Socialism.
Wie hat sich die COVID-19 Pandemie auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten im Arbeitsleben und dem subjektiven Wohlbefinden Erwerbstätiger ausgewirkt? Zur Beantwortung dieser Frage analysiert dieser Beitrag drei Wellen einer nicht zufallsbasierten Onlinestichprobe für den Zeitraum Mitte März bis Anfang August 2020 und umfassen damit den Zeitraum des ersten Lockdowns. Die Ergebnisse unserer multivariaten Analysen zeigen: Frauen, Eltern und insbesondere Mütter waren überdurchschnittlich von Arbeitszeitreduzierungen betroffen. Bei der Wahrscheinlichkeit im Homeoffice zu arbeiten gab es nur geringfügige Unterschiede nach Geschlecht und Familiensituation. Die Zufriedenheit mit der Arbeit, dem Familienleben und dem Leben insgesamt ging bei Frauen, Eltern und insbesondere Müttern überproportional stark zurück. Die beobachteten Unterschiede verringern sich gegen Ende des Lockdowns wieder, jedoch unterschiedlich stark für die einzelnen Ergebnisdimensionen.
Mehr als 15 Jahre, nachdem eine neue digitale Post-NPM Ära ausgerufen wurde, fehlt es der Digitalisierungsforschung weiterhin an Tiefe. Während interne Prozesse und Verfahren oft unbeachtet blieben, lag der Fokus in der Vergangenheit auf der Untersuchung digitaler Dienstleistungen an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger. Um Forschung in diesem Bereich zu konsolidieren, schlägt dieser Debattenbeitrag vor, klassische Ansätze für die Digitalisierungsforschung „fit“ zu machen. Anschließend sollten Effekte der Digitalisierung, insbesondere auf die Effizienz von Organisationen (auch negative Auswirkungen z.B. durch Digital Red Tape), innerhalb der Verwaltung analysiert werden. Dafür muss jedoch beantwortet werden, wie Digitalisierung gemessen und operationalisiert werden kann.
Verwaltung im Lockdown
(2020)
Die Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2020 auch die öffentliche Verwaltung gezwungen, die Arbeit zu einem großen Teil ins Homeoffice zu verlagern. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse einer Studie vor, die mittels qualitativer Interviews und einer Online-Befragung (N=1.189) Beschäftigte öffentlicher Organisationen zum Umgang mit der Krise und den Erfahrungen mit dem Homeoffice befragt hat.
Den Austausch fördern
(2021)
Die 11. GWB-Novelle
(2023)
Semantik der Textgestalt
(2023)
Die islamische Speiseordnung
(2024)
Kaschrut
(2024)
Hässlich aber gut
(2024)
Das Industrial Internet of Things (IIoT) verbindet Sensoren, Maschinen und andere mit Computern vernetzte Geräte für industrielle Anwendungen. Durch die Nutzung von IIoT-Plattformen in Produktion und Logistik können Unternehmen ihre Daten systematisch und aggregiert bereitstellen und fördern so eine schnelle und unternehmensübergreifende Kommunikation. Die Potenziale - u. a. innovative Produkte, neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie effizientere betriebliche Prozesse [1]- von cyber-physischen Systemen können auf diese Weise entlang der gesamten Wertschöpfungskette gehoben werden [2].
Einleitung
Pflege in Deutschland befindet sich in einem Veränderungsprozess. Die politisch forcierte Zuwanderung von Pflegekräften sowie die Akademisierung führen zu einem enormen Anpassungsdruck bei allen Beteiligten. Wie wirkt sich dies auf den Arbeitsalltag aus?
Methoden
Die qualitative Datenbasis umfasst bisher 36 Tage Teilnehmende Beobachtung, 17 Themenzentrierte Leitfadeninterviews sowie vier Gruppendiskussionen in vier Pflegeteams zweier Krankenhäuser. Die Analyse erfolgt mit der Dokumentarischen Methode.
Ergebnisse
Am Beispiel der Grundpflege (u. A. dem „Waschen“) wird deutlich, wie die Pflegeteams ihren Arbeitsalltag neu aushandeln. Die Teams mit einer hohen migrationsbezogenen Diversität argumentieren eher, dass die Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege entsprechend der Qualifikation als Hilfs- oder Fachkraft erledigt werden sollen. Hier treten stereotype (kulturalisierende) Zuschreibungen in den Hintergrund. Demgegenüber berufen sich Pflegeteams mit einer niedrigen migrationsbezogenen Diversität eher darauf, dass die Grundpflege in Deutschland – anders als in anderen Ländern – zu den Aufgaben einer examinierten Pflegefachkraft zählt. Kolleg*innen aus dem Ausland wird die pflegerische Kompetenz daher eher abgesprochen.
Schlussfolgerung
Die Frage nach der Aufteilung von Grund- und Behandlungspflege, ist auf allen Stationen virulent. Die Teams entwickeln jedoch in Abhängigkeit von ihrer spezifischen Heterogenität unterschiedliche Umgangsweisen. Demzufolge sollte sich Personal- und Organisationsentwicklung insbesondere an den Pflegeteams orientieren.
Mehrphasige DNAPL-Pools zählen zu den häufigsten Ursachen für Grundwasserkontaminationen und sind bekannt für ihre Langlebigkeit. Obwohl Untersuchungen bereits gezeigt haben, dass die Phasen sich in ihrer Wasserlöslichkeit gegenseitig beeinflussen, werden diese Interaktionen von bisherigen Modellen vernachlässigt. Aus diesem Grund wurde ein semi-analytisches Berechnungsmodell entwickelt, welches die Poolzusammensetzung als zeitlich variabel behandelt. Basierend auf dem Raoult’schen Gesetz werden für jede Komponente Molanteil, effektive Wasserlöslichkeit und schließlich der Schadstoffaustrag infolge Advektion, Dispersion und Diffusion bestimmt. Die Ergebnisse unterscheiden sich deutlich von Studien an einphasigen Pools. So wird gezeigt, dass Schadstofffrachten über die Zeit sowohl zu- als auch abnehmen können und dass ohne Berücksichtigung des Raoult’schen Gesetzes sowohl die Langlebigkeit von DNAPL-Pools als auch die Dauer bis zur Unterschreitung von Grenzwerten teils deutlich unterschätzt wird. Eine Sensitivitätsanalyse zeigt zudem, dass schwer lösliche Nebenbestandteile nicht vernachlässigt werden dürfen, leicht lösliche hingegen schon.