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Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht.
Die Potenziale plattformbasierter Geschäftsmodelle im Kontext von Industrie 4.0 sind bisher nicht vollständig erschlossen. Ansatzpunkte für Plattformen und ökosystembasierte Wertschöpfung variieren zwischen Industrien. Die Kunststoffindustrie ist dahingehend bisher weitestgehend unberücksichtigt. Aufgrund der Industriestruktur, insb. der einheitlichen Wertschöpfungsstrukturen eignet sich die Kunststoffindustrie für den Einsatz digitaler Plattformen. Neben Ansätzen für Plattformen in der Spritzgussindustrie bietet der Beitrag ein Vorgehensmodell für die Erweiterung etablierte Geschäftsmodelle. Somit kann der Einstieg in plattformbasierte Geschäftsmodelle für KMUs erleichtert werden.
Wann und wo ist nû?
(2022)
Die neuere Literaturtheorie hat sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, dass immer mehr zeitgenössische Erzähltexte durchgehend das Präsens nutzen, um zu erzählen. Das deutschsprachige Mittelalter kennt solche durchgängig im Präsens erzählenden Texte, also solche, die das ›narrative Präsens‹ verwenden, unserem Wissen nach nicht. Was es kennt, ist der punktuelle Gebrauch des Präsens in Texten, die ansonsten nahezu durchgängig im epischen Präteritum abgefasst sind, also ein Präsens, das oft als ›historisches‹ bezeichnet wird, das sich für das Mittelhochdeutsche jedoch besser als ›punktuelles Präsens‹ fassen lässt.
Die Verwendung eines solchen Präsens bildet den Gegenstand dieses Beitrages. Wir verfolgen dabei die Frage, wie sich dieser Tempusgebrauch narratologisch beschreiben lässt und welche Auswirkungen er auf die diegetische Struktur eines Erzähltextes hat.
Diese Frage, mag sie auch schlicht daherkommen, ist eine recht voraussetzungsreiche, erfordert sie doch zwei grundsätzliche Klärungen. Zunächst die nach der ganz allgemeinen Temporalität des Präsens. Was sagt das Präsens über die zeitliche Lagerung einer Aussage überhaupt aus? Außerdem berührt der Versuch, den Präsensgebrauch in Erzähltexten narratologisch zu beschreiben, auch die Frage, ob sich die Funktion von Tempora in narrativen und/oder fiktionalen Texten ändert oder ändern kann. Beides sind nicht nur umfassende und komplexe Fragen, sondern auch solche, die in der Forschung hochgradig umstritten sind. Unsere Überlegungen hierzu können angesichts dessen nur skizzenhaft und vorläufig sein.
Lilly und Willy
(2022)
„He, du frecher Wurm, das ist mein Blatt! Mein liebster Landeplatz.“ „Quatsch! Das Blatt kommt in meine Höhle. Ich werde es mampfen.“
Obwohl sie unterschiedlicher nicht sein könnten, entwickelt sich zwischen Lilly-Libelle und Willy-Regenwurm eine dicke Freundschaft voller gemeinsamer Abenteuer … Diese ungewöhnliche Freundschaftsgeschichte ist mit viel Humor erzählt und mit fantasievollen dreidimensionalen Collagen der Künstlerin Anna Adam gestaltet. Das Buch macht zugleich neugierig auf aufregende Vorgänge in der Natur. Kann ein Regenwurm wirklich beides sein, weiblich und männlich? Und wie verwandelt sich eine im Wasser lebende Larve in eine fliegende Libelle?
Conspiracy theories are currently all the rage in philosophy and broader intellectual culture. One of the most common background assumptions in the discourse on conspiracy theories is that conspiracy theorists exhibit certain epistemic vices in the sense of cognitive misconduct. This epistemic vice is mostly seen as a form of irrationality; the corresponding "remedy", as suggested by some commentators, is a return to the ideals of the Enlightenment. This article argues that this idea is wrongheaded. Upon closer inspection, it becomes clear that conspiracy theorists are actually motivated by the rational Enlightenment ideal of self-thinking in the first place. In contrast to the standard discourse, the article posits that conspiracism is based on a certain form of social scepticism, according to which conspiracy theorists radically mistrust a certain form of expert testimony, namely "official" statements. This form of social scepticism in turn facilitates a naive appropriation of the Enlightenment ideal of self-thinking. The article closes by drawing connections to the ethical and epistemological debate on trust and offers the pessimistic assessment that there are no easy solutions based on individual epistemic virtues.
Sollte Klimapolitik auf Energiepreisanstiege reagieren und kurzfristig CO2-Preise anpassen, um Haushalte zu entlasten? Alkis Blanz, Ulrich Eydam, Maik Heinemann und Matthias Kalkuhl, Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und Universität Potsdam, zeigen, dass die Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung von entscheidender Bedeutung ist. Werden diese weitestgehend durch Steuersenkungen oder Transfers an Haushalte rückverteilt, sollten CO2-Preise nicht an kurzfristige Energiepreisschwankungen angepasst werden. Haushalte profitieren stärker von einer direkten Stabilisierung ihres Einkommens als von der Stabilisierung der Energiepreise. Werden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nicht rückerstattet, sind dagegen antizyklische CO2-Preise wohlfahrtserhöhend.
Triage und Diskrimminierung
(2022)
BDS-Kampagne in der Kommune
(2022)
Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Das Verhältnis von Gemeinwohl und Gleichheit ist kein spannungsfreies. Soziale Gleichheit ist ein Grundwert liberal-demokratischer Gemeinwesen. Um diese Gleichheit zu bewahren, entwickelten sich im 20. Jahrhundert Konzeptionen von Gemeinwohl, die versuchten, das Gemeinwohl eher prozedural und pluralistisch zu verstehen. Eine zu spezifische, vorher festgelegte Definition des Gemeinwohls sei letzten Endes undemokratisch und ideologisch und somit der sozialen Gleichheit abträglich. In den letzten Jahren haben sich unter dem Oberbegriff des sozialen Egalitarismus jedoch auch die Vorstellungen der sozialen Gleichheit verändert, hin zu einem substanzielleren Verständnis, was die Frage aufwirft, ob prozedurale Gemeinwohlverständnisse ihrer Rolle als Wächter der Gleichheit immer noch gerecht werden können.
ndividuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern.
Die anspruchsvolle Klausur behandelt zunächst Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, wobei der Schwerpunkt auf schwierigen Zurechnungsproblemen aus dem Allgemeinen Teil liegt. Anschließend werden im Kontext von Vermögens- und Anschlussdelikten komplexe und wenig bekannte Beteiligungsfragen thematisiert, die zu eigenständiger Argumentation herausfordern.
Opfer der Diplomatie
(2022)
Der Beitrag behandelt die Bewältigung positiver Kompetenzkonflikte im Europäischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht. Hierzu werden zunächst einige theoretische Grundlagen der Verfahrenskoordination und der Rechtsvereinheitlichung erörtert. Hierauf aufbauend erfolgt jeweils eine Bestandsaufnahme zur Verfahrenskoordination in den jeweiligen Teildisziplinen, von der ausgehend aktuelle Probleme aufgezeigt und zukünftige Entwicklungsperspektiven ergründet werden. In methodischer Hinsicht werden insbesondere die Potentiale (interdisziplinär-)vergleichender und damit allgemein-prozessualer Forschung unterstrichen.
Gedichte
(2022)