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Ein Ergebnis der interkulturellen Beziehungen in Südostasien sind die immer noch existierenden portugiesisch-basierten Kreolsprachen Papia Kristang und Macaísta, die zu Muttersprachen von Generationen von Menschen in Malakka und Macau geworden sind. Welche Faktoren bewirken den Sprachwandel dieser Idiome, und wie ist dieser erkennbar? Dieser Band beschäftigt sich nicht nur mit der Sprachdynamik der portugiesisch-basierten Kreolsprachen Südostasiens, sondern auch mit anderen wesentlichen Fragestellungen der Variationslinguistik. Als Basis dienen die Ergebnisse einer empirischen Datenerhebung, die insbesondere die Veränderungen im Sprachgebrauch dokumentieren. Darüber hinaus stellt der Autor neue Resultate hinsichtlich der Sprachidentifikationen vor, die nicht nur für die Kreolistik von Bedeutung sind, sondern auch fachübergreifend für das Interesse der allgemeinen Sprachwissenschaft.
This article analyses, as an example of the advertising of cosmetic products, a campaign launched by the US-American company “Johnson Soap” for their product, the facial soap “Palmolive”. Examining its ads of 1911 in which certain ancient exempla are employed, it becomes clear that the Palmyrene queen Zenobia and with her the semi-historical Semiramis and the more mythical Dido are aligned to the “1001 Nights” character Scheherazade. Since they are jointly labelled as “historically famous oriental queens” and because of the reference to Zenobia’s white skin, they fall into the fantasy of fair-skinned harem women and evoke thoughts of all the pleasures and comforts of the luxurious Orient. To the modern female customer of 1900 (well steeped in the knowledge of those ancient characters) Zenobia and the other exempla should serve as celebrities worth emulating. Above all they are deemed to be beautiful, and experts in cosmetics which would guarantee the effect of the product they are standing for. A finding that proves to be valid even in an advertising concept of today for the Syrian-German “Zhenobya-soap”.
Die Ordnung der Religionen
(2020)
Der römische Adlige und Humanist Pietro Della Valle bereist von 1614 bis 1626 das Osmanische Reich, Persien und Indien. In einer Zeit des Umbruchs sucht er nach neuen Allianzen für Rom: Gegen die Reformatoren will er die Einheit mit den orientalischen Christen wiederherstellen. Gegen die Osmanen sucht er ein Bündnis mit dem schiitischen Schah Abbas I. zu schließen. Sein Reisebericht, die „Viaggi“ (3 Teile, 1650-63), dokumentiert seine Ambitionen und enthält umfangreiche Erläuterungen zu vielen Religionen Asiens, die damals wie heute im Zentrum des Interesses stehen.
In der Form einer Begriffs- und Ideengeschichte untersuche ich in den „Viaggi“, welche Rolle Religion in den damaligen Auseinandersetzungen spielt und wie sich Della Valle mit der großen religiösen Vielfalt Asiens auseinandersetzt. Welche Hoffnungen und Befürchtungen verbindet er mit den verschiedenen Religionen? Welche Strategien verfolgt er in Bezug auf sie? Wo zieht er Grenzen und wo baut er Brücken?
Cybergrooming, die Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes über Soziale Medien und Onlinespiele, gilt als eines der schwerwiegendsten digitalen Risiken für Kinder. Für viele Kinder gehört es dabei zur Normalität in einer digitalisierten Welt aufzuwachsen und ihre Zeit in Sozialen Medien und Onlinespielen zu verbringen. In diesen Programmen spielen und kommunizieren die Kinder ganz selbstverständlich auch mit unbekannten Erwachsenen und anderen Minderjährigen. Hieraus können für die Kinder eine Vielzahl von Risiken entstehen. Eines der vermutlich relevantesten ist dabei die Gefahr, dass das Kind Opfer eines Sexualdelikts wird. Wie effektiv sind aber gegenwärtig die gesellschaftlichen und vor allem kriminalpolitischen Maßnahmen, um Kinder vor solchen Risiken in einem globalisierten digitalen Raum zu schützen? Dieses Buch setzt sich daher grundlegend mit dem Phänomen des Cybergroomings und seiner gesellschaftlichen Bekämpfungsstrategien auseinander. Neben einer umfangreichen Darstellung der Phänomenologie, der Täter- und Opferstruktur sowie der Ursachen für normenabweichendes Verhalten im digitalen Raum aus Sicht der Cyberkriminologie, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit auf der strafrechtlichen Einordnung von Cybergrooming in Deutschland. Im Zentrum dieser juristischen Betrachtung steht die aktuelle Auseinandersetzung über die Auswirkungen der Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB. Die vorliegende Publikation versteht sich als eine intradisziplinäre Arbeit, die Erkenntnisse aus den Bereichen der Rechtswissenschaft, der Cyberkriminologie und der Medienwissenschaften kombiniert, um einen möglichst ganzheitlichen Blick auf das Phänomen Cybergrooming zu gewinnen. Im Ergebnis werden kriminalpolitische Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in der Gesamtheit die Keimzelle einer digitalen Generalprävention bilden könnten.
The present article ties in with an earlier study by Chomsky (1970) on nominalizations in English, which was then refined primarily in the influential work of Jane Grimshaw (1990) and is dealt with in detail in Borer (2013) and in Kosta (2020). In contrast to the English gerundives, which do not lose verbal behavior due to the derivation in the syntax and maintain all grammatical categories and characteristics of verbs, which is why one can speak of a real conversion while preserving the verbal semantics, the situation is somewhat different in Czech. In the deverbal, deadjective and other derivations, the Czech apparently made the transition to the noun with its critical properties, which is shown by certain restrictions in the aspectuality marking of deverbal noun phrases on -ni-, -ti-, which, e.g., do not pass the progression durativity test (Vendler 1967). In passive constructions, as is well known, a valence point in the position of the external argument is reduced compared to the corresponding active sentences, while the external argument position in anti-causatives is also not available in the deep structure. In addition to the syntactic restrictions that are evident in nominalizations in the context of simple sentences of different sentence types (causative, anti-causative, passive) and demonstrate the nominal character of certain types of deverbal noun phrases in the first part of this article, the second part of the essay deals with more complex structures and extends its analytical and theoretical part to the phenomenon of nominalizing subordinate clauses. The aim of the central part of this contribution is therefore to test the nominal properties of embedded conjunctional sentences and of embedded headless relative sentences on the basis of empirical data and thus contribute to the knowledge of whether certain types of relative sentences can (or must) be nominalized.
Die monokratische Regierung
(2020)
Nach der Landtagswahl in Thüringen vom 27. Oktober 2019 gestaltete sich die Regierungsbildung schwierig. Zunächst wurde am 5. Februar 2020 der FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt, der bereits am 8. Februar 2020 wieder seinen Rücktritt erklärte, ohne in der Zwischenzeit Minister ernannt zu haben. Mittlerweile wurde am 4. März 2020 der frühere Ministerpräsident Ramelow erneut in dieses Amt gewählt (I.). Dies wirft zum einen die Frage auf, ob die bisherigen Minister des Kabinetts Ramelow unter Kemmerich noch weiterhin geschäftsführend im Amt waren (II.), zum anderen, ob eine Regierung auch ohne Minister möglich ist (III.). Besteht hingegen eine Pflicht des Regierungschefs zur personellen Ergänzung der Regierung, sind die Folgen der Missachtung dieser Pflicht zu klären (IV.). Zudem sind die verfassungsprozessualen Möglichkeiten, den Regierungschef zur Ernennung zu zwingen, auszuloten (V.). Die Ausführungen sind dabei nicht nur für Thüringen, sondern auch für den Bund und die übrigen Länder von Bedeutung.
Die Manosphere
(2020)
Die sogenannte Manosphere – eine digitale Gemeinschaft, die sich hauptsächlich durch misogyne und antifeministische Beiträge und Ideologien auszeichnet – ist aufgrund ihrer Verbindung zu verschiedenen Terroranschlägen in der letzten Zeit verstärkt in das Blickfeld der Medien gelangt. Dieser Beitrag untersucht die bislang häufig vernachlässigte Rolle digitaler Räume und Netzwerke im Kontext regressiver, frauenfeindlicher Ideologien und daraus erwachsende gewalttätige antifeministische Handlungsrepertoires aus Perspektive der Bewegungsforschung. Am Beispiel der Manosphere auf der Plattform Reddit zeige ich, wie durch das Zusammenspiel zwischen technologischer Infrastruktur und regressiver Ideologie die Grundlage für die Mobilisierung und Sozialisierung in antifeministische Bewegungskulturen mit gewalttätigen Handlungsrepertoires on- und offline geschaffen wird.
Nach lavierenden obiter dicta entspricht die Steueranspruchstheorie wieder der gefestigten Rechtsprechung des 1. Strafsenates des BGH (zuletzt: BGH, Beschl. v. 1.4.2020 – 1 StR 5/20, BeckRS 2020, 23245). Für den prozessualen Nachweis des Steuerhinterziehungsvorsatzes ist damit erforderlich, dass der Steuerpflichtige auch in rechtlicher Hinsicht den verletzten Steueranspruch kannte. Die vorliegende Rechtsprechungsanalyse zum straf- und finanzgerichtlichen Vorsatznachweis bei § 370 AO zeigt, dass die Judikatur mit diesem Konzept besser umgeht als vielfach unterstellt.
Insoweit wird herausgearbeitet, dass die Rechtsprechung mit einem hinreichend etablierten Kanon an Indizien operiert, welche berechtigterweise den Schluss auf vorsätzliches Handeln zulassen. Zugleich kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung ebenfalls konsistent entlastende Umstände würdigt und bei entsprechender Indizienlage einen vorsatzausschließenden Irrtum feststellt. Als weiteres Ergebnis liefert die Untersuchung zugleich eine Leitlinie für den Tatrichter bei der Vorsatzfeststellung im Steuerstrafverfahren.
Die Immediatzeitungsberichte der Potsdamer Regierungspräsidenten 1867-1914
Band 4., Registerband
(2020)
Obwohl die Herrschaft Lindow-Ruppin im Spätmittelalter eine zentrale Lage zwischen den großen Landesherrschaften im Osten des Reiches einnahm und sich ihre beiden Landesteile über eine weite Entfernung erstreckten, ist sie weitgehend in Vergessenheit geraten. Lediglich die Frage nach der Herrschaftsgründung der aus dem nordöstlichen Harzraum stammenden Arnsteiner im Land Ruppin gab Historikern Anlass zur Beschäftigung mit dem Thema. Eine differenzierte Erforschung blieb bisher hingegen aus.
Anhand teils neu entdeckter Quellen untersucht André Stellmacher verschiedene Schwerpunkte, wie die Heirats- und Erwerbspolitik, die Besitzverteilung innerhalb der Herrschaft und das Verhältnis der Grafen zu ihren Vasallen. Eine beinahe 1.000 Einträge umfassende Regestensammlung bildet dafür die Grundlage. Neu geschaffene Karten und der reich bebilderte anhängende Siegelkatalog belegen die Ergebnisse auf anschauliche Weise.
Die Heiligkeit der Welt
(2020)
Die Geschäftsidee
(2020)
In der Klausuraufgabe geht es vordergründig um das Bürgschaftsrecht und eine besondere Form der Bürgschaft, nämlich die Globalbürgschaft. Bei ihr bezieht sich die Bürgenhaftung nicht nur auf eine bestimmte einzelne Verbindlichkeit des Hauptschuldners, sondern auch auf künftig mögliche weitere Verbindlichkeiten; das ist schon bedenklich. Aber letzten Endes geht es wie in den meisten juristischen Klausuraufgaben nicht so sehr um diese oder jene Einzelfrage, sondern um einen größeren Zusammenhang, der sich hier auf das allgemeine Vertragsrecht erstreckt. Vom Schwierigkeitsgrad und Umfang her liegt die Aufgabe zwischen einer anspruchsvollen Zwischenprüfungs-Klausur und einer eher leichten Klausur im Rahmen der Fortgeschrittenenübung zum Erwerb des großen BGB-Scheins.
Die Gegenspielerin
(2020)
Die Verweigerung des Militärdienstes und seine Folgen sind angesichts andauernder bewaffneter Konflikte immer häufiger Gegenstand von Asylanträgen. Die Autorin untersucht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung von Wehrdienstverweigerern anhand verschiedener Fallgruppen und unter Einbeziehung zahlreicher Entscheidungen von angloamerikanischen, europäischen und deutschen Gerichten. Dabei widmet sie sich dem Spannungsfeld zwischen dem Wehrdienst als Grundpflicht und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zudem beleuchtet sie das Verhältnis des Flüchtlingsrechts zum humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht, bettet also das Flüchtlingsrecht in andere Teilbereiche des Völkerrechts ein.
Die AO enthält in ihrem dritten Abschnitt die Regelungen zumsteuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Dessen Entwicklung vonder Weimarer Republik bis heute wird in diesem Beitrag dar-gestellt. Dabei wird auf die von der RFH-Rechtsprechung ge-schaffenen Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts und auf dieKodifikation im Zuge des Inkrafttretens der AO 1977 eingegan-gen. Es werden aktuelle Diskussionspunkte aufgezeigt, wie derausufernde Zweckkatalog des § 52 AO, der Umgang mit diskri-minierenden Vereinszwecken und die Anerkennung politischerBetätigung durch gemeinnützige Körperschaften. Die von der Fi-nanzverwaltung im Rahmen von § 51 Abs. 2 AO aufgestelltenAnforderungen an ausländische gemeinnützige Körperschaftenwerden als unionsrechtswidrig erachtet. Weiterhin erweist sichdas Gemeinnützigkeitsrecht in Hinblick auf das unionsrechtlicheBeihilfeverbot als angreifbar, was jedoch in der Praxis bisherohne Konsequenzen bleibt. Als weiterer Problembereich wird derWettbewerberschutz aufgegriffen, wobei insbesondere die Aus-führungen in der AEAO zu § 66 AO als bedenklich erachtet wer-den. Schließlich werden die Problemfälle der kooperativen Auf-gabenerfüllung in den Blick genommen. Die entsprechenden Re-formvorschläge des Bundesrates zur Änderung der §§ 57 f. AO sind als geeignete Maßnahmen zur Anpassung des Gemeinnüt-zigkeitsrechts im Kontext von Verbundstrukturen anzusehen.
Die Entnahme
(2020)
Die Fallstudie thematisiert ein zentrales Element des GmbH-Rechts, nämlich das Stammkapital und den Gesetzessatz: »Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden« (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Wenn man diesen Satz versteht, hat man Kapitalgesellschaftsrecht verstanden. Im Folgenden wird diese Regel thematisiert, und es wird aufgezeigt, dass sich das Gebot der Stammkapitalerhaltung nicht nur an die Gesellschafter richtet, sondern auch an den Geschäftsführer. Die einen dürfen nicht nehmen, und der anderen darf nicht geben. Außerdem gibt es im GmbH-Recht noch weitere Rechtsschutzbehelfe zum Schutz des Gesellschaftsvermögens gegenüber Gesellschaftern und Organmitgliedern, die ebenfalls zur Sprache kommen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
Die wirtschaftliche Intensivierung des Profisports hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Anpassung der Organisationsstrukturen des Sports geführt. Immer wieder wird hierbei die Frage aufgeworfen, inwiefern eine identitätsstiftende Rückkoppelung des Sports an seine Basis gewährleistet werden kann. In der Rechtspraxis steht hier die basisdemokratische Ausrichtung der im Sport vorherrschenden Rechtsform des eingetragenen Vereins im Spannungsverhältnis zu der Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigung auf Kapitalgesellschaften.
Der Autor untersucht in diesem Kontext, inwiefern sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als Rechtsform für den Sport eignet. Hierbei nimmer er Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit, die Organisations- und Finanzverfassung, das mit der Rechtsform einhergehende genossenschaftliche Prüfwesen sowie die steuerrechtlichen Auswirkungen, und entwickelt konkrete Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft in der Organisationspyramide des Sports.
Im internationalen Deliktsrecht kommt es immer wieder zu Friktionen, wenn das anwendbare Recht nicht dem Recht des Ortes der schädigenden Handlung entspricht. Der maßgebliche haftungsbegründende Verhaltensmaßstab ist für den Schädiger, der sich im Regelfall am Recht des Handlungsortes orientiert, in solchen Konstellationen nur schwer vorherzusehen. Der europäische Verordnungsgeber hat daher mit Art. 17 Rom-II-VO eine Norm geschaffen, die die „Berücksichtigung” von Sicherheits- und Verhaltensregeln des Handlungsortes unabhängig vom anwendbaren Recht allgemein anordnet. Diese „Berücksichtigung” statutsfremder Regeln ist ein Fremdkörper im hergebrachten Methodengefüge des kontinentalen IPR. Vor diesem Hintergrund untersucht Yannick Diehl Möglichkeiten zur Entwicklung einer tragfähigen dogmatischen Untermauerung der bisher zu großen Teilen diffus gebliebenen Rechtsfigur.
Anhand des Beispiels der vorsichtig ablehnenden Antwort
von Papst Gregor den Großen auf die von der byzantinischen
Kaiserin Constantina gestellte Bitte nach der Übersendung
des Kopfes von Paulus, eine Körperreliquie von großem symbolischen
Kapital, an den Kaiserhof von Konstantinopel untersucht
dieser Aufsatz einen schon vor dem 6. Jahrhundert
greifbaren Prozess der Genese einer westlich-spätrömischen
Identität, die ihren Ausdruck zunehmend in religiös-moralischen
Argumenten findet, und beleuchtet diesen auch vor
dem Hintergrund der diskursiven Verwendbarkeit von scheinbaren
Differenzen als Argument in der Kommunikation zwischen
Osten und Westen, zwischen weltlicher und religiöser
Macht.
Die DDR im Jahr 1989
(2020)
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Produkte werden zunehmend internetfähig. Gerade im Kontext der Industrie 4.0 statten beispielsweise Maschinen- und Anlagenbauer sowie Komponentenhersteller ihre Produkte mit Option zur Netzwerk- und Internetanbindung aus. Neben der technischen Realisierung beschäftigt Unternehmen die Frage, wie diese neue Geschäftsmodelle realisieren können. Gerade bei Produkten, die bei Kunden im Einsatz sind, kommt der Nutzung von IoT-Plattformen eine wichtige Bedeutung zu.
Aus theoretischer Sicht existieren verschiedene Merkmale, die einen Einfluss auf die individuelle Entwicklung der Rechtschreibkompetenz von Grundschulkindern ausüben können. Um diese zu analysieren, wurden in der vorliegenden Studie Schreibungen von 607 Schülerinnen und Schülern zu drei Messzeitpunkten (Anfang Klasse 2, Ende Klasse 2, Ende Klasse 3) untersucht. Zur Bestimmung des Rechtschreibkompetenzniveaus wurden Schülerinnen und Schüler mittels latenter Profilanalyse zu den drei Profilen Buchstabenentdeckende (überwiegend nicht lautgetreue Schreibungen), Phonemprofis (überwiegend lautgetreue Schreibungen) und Rechtschreibspezialisten (vor allem korrekte Schreibungen) zugeordnet. Mittels logistischer Regressionen wurde geprüft, welche Zusammenhänge zwischen den individuellen Merkmalen Geschlecht, kognitive Grundfähigkeiten und Arbeitsverhalten und den Zuordnungen zu einem Profil sowie den Wechseln zwischen den Profilen bestehen. Unter Kontrolle des Arbeitsverhaltens zeigten sich keine signifikanten Zusammenhänge mit dem Geschlecht oder der kognitiven Grundfähigkeit. Hingegen konnten bedeutsame Zusammenhänge des Arbeitsverhaltens sowohl mit der Zuordnung zu den Profilen als auch mit den Wechseln zwischen den Profilen Phonemprofis und Rechtschreibspezialisten gefunden werden.
Wodurch zeichnen sich die besten ERP-Systeme aus? Diese Frage wird dem Autor dieses Beitrags immer wieder gestellt. Mit der Vorstellung der Balanced ERP Scorecard (BESC) besteht nun eine Möglichkeit, ein System aus verschiedenen Perspektiven zu bewerten und so individuell zu einer Einschätzung des für eine konkrete Unternehmenssituation besten Systems zu gelangen. Daher beschreibt dieser Beitrag zunächst die Perspektiven der BESC und dann mögliche Kriterien für eine Ausgestaltung dieser Scorecard.
Die Auswirkungen der reformierten Psychotherapierichtlinie auf die ambulante Patentenversorgung
(2020)
Diabetesrisikoscores
(2020)
Risikoscores werden zur Identifizierung von Hochrisikopersonen für Typ-2-Diabetes (T2DM) eingesetzt, die von Präventionsmaßnahmen profitieren. Der DIfE – DEUTSCHER DIABETES-RISIKO-TEST® (DRT [DIfE: Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam‐Rehbrücke]) wird genutzt, um das absolute 5‑Jahres-Risiko für T2DM zu bestimmen. Da die Berechnung auf nichtklinischen Informationen basiert, kann der Test unabhängig von einem Arztbesuch genutzt werden. Als Grundlage für die Entwicklung von Risikoscores dienen Daten aus prospektiven populationsbezogenen Langzeitstudien. Die sehr gute Vorhersagegüte eines Scores sollte, wie im Fall des DRT, in unabhängigen Populationen bestätigt werden. Neben dem Einsatz durch Ärzte/‑innen und zur individuellen Selbstanamnese können nichtklinische Risikoscores im Kontext breiterer, bevölkerungsbezogener Präventionskonzepte und Informationsangebote zur Senkung des Erkrankungsrisikos Anwendung finden. Durch Krankenkassen abrechenbare Präventionsleistungen sollen im Sinne des deutschen Präventionsgesetzes die Integration von gesundheitsförderndem Verhalten in den Alltag unterstützen. Obwohl Übergewicht und Ernährung relevante Lebensstilrisikofaktoren für T2DM sind, beträgt der Anteil der in Anspruch genommenen Präventionskurse in diesem Bereich nur 3 % der abgerechneten Kurse. Entsprechende Empfehlungen in ärztlichen Untersuchungen könnten eine umfangreichere Inanspruchnahme fördern. Die Verwendung von Risikoscores als Grundlage für systematische und gezielte Handlungsempfehlungen hinsichtlich einer Verhaltensprävention könnte dies, wie es bereits in Richtlinien der kardiovaskulären Prävention etabliert ist, darüber hinaus unterstützen. Auch die Weiterentwicklung der Implementationsforschung ist für den effizienten Einsatz von Risikoscores von Bedeutung.
In der Theorie bieten dezentrale Steuerungsansätze im Produktionskontext einige Vorteile gegenüber monolithischen Zentralsystemen, die sämtliche Funktionen in einer oder wenigen Instanzen vereinen. Allerdings bedarf die praktischen Umsetzung der Anpassung des allgemeinen Konzepts der Dezentralität an die individuellen und spezifischen Anwendungsfälle insbesondere hinsichtlich ihres sinnvollen Umfangs. Ein Anwendungsfall ist die Montage von variantenreichen Produkten. Der vorliegende Beitrag zeigt, wie mittels der geeigneten Kombination von zentralen und dezentralen Ansätzen eine bessere Planbarkeit und Steigerung des Durchsatzes erreicht werden kann. Mit einer flexiblen Taktsteuerung der Arbeitsstationen und geeigneter Assistenz am Montagearbeitsplatz kann die bisherige werkstatt-orientierte Organisation zu einer serienähnlichen Fertigung transformiert werden. Dies geschieht unter Einsatz einer mehrschichtigen Infrastruktur, die den Industrie 4.0-Paradigmen der dezentralen Informationsverarbeitung durch autonome vernetzte Systeme folgt.
Deutschunterricht planen
(2020)
Deutsche Krieger
(2020)
Ein Leutnant des Kaiserreichs, ein Offizier der Wehrmacht und ein Zugführer der Task Force Kunduz des Jahres 2010 haben mehr gemeinsam, als wir glauben. Zu diesem überraschenden Schluss kommt Sönke Neitzel, der die deutsche „Kriegerkultur“ in all ihren Facetten untersucht. Seine Bilanz: Soldaten folgen der Binnenlogik des Militärs, sie sollen kämpfen und auch töten. Das gilt für die großen Schlachten im Ersten Weltkrieg, den verbrecherischen Angriffskrieg der Wehrmacht und aber auch für die Auslandseinsätze der Bundeswehr. In einer großen historischen Analyse durchmisst Neitzel das Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und Militär und zeigt, wie sich die Kultur des Krieges über die Epochen veränderte. 75 Jahre nach Kriegsende geht es darum, das ambivalente Verhältnis der Deutschen zu ihrer Armee neu zu bestimmen. Dieses Buch liefert die Grundlagen.
Modellen der Sprachaneignung zufolge sind für die die Entwicklung sprachlicher Fähigkeiten auch die sprachlichen Fähigkeiten von wichtigen Interaktionspartnern (z. B. Peers) bedeutsam. Da objektive Kompetenzmaße von Interaktionspartnern selten verfügbar sind, könnten alternativ Fremdeinschätzungen der sprachlichen Fähigkeiten erhoben werden. Im Beitrag wurden daher Schülerurteile über sprachliche Fähigkeiten von Mitschüler(inne)n im Deutschen und den Herkunftssprachen Türkisch und Russisch als potentielle Indikatoren tatsächlicher Sprachfähigkeiten untersucht. Mit Hilfe von Mehrebenenmodellen wurde analysiert, welchen Einflussfaktoren die Fremdeinschätzungen unterlagen, wie akkurat diese ausfielen und unter welchen Bedingungen akkuratere Einschätzungen gelangen. In allen Sprachen ergaben sich moderate Zusammenhänge zwischen den Fremdeinschätzungen und objektiven Leistungsmaßen, wobei die Urteilsakkuratheit insbesondere von Merkmalen auf der Beziehungsebene zur eigeschätzten Person (gemeinsamer Unterricht, geteilter Sprachhintergrund, Beziehungsqualität) moderiert wurde. Im Deutschen zeigten sich negative leistungsbezogene Vorurteile gegenüber Jugendlichen mit türkischer und russischer Herkunftssprache. Die Ergebnisse werden in Bezug auf Möglichkeiten und Grenzen von Fremdeinschätzungen sprachlicher Fähigkeiten sowie auf Konsequenzen leistungsbezogener Vorurteile diskutiert.
Auf den ersten Blick scheinen die Stichworte der Überschrift schwer miteinander in Verbindung zu bringen: Die Kreisumlage ist eine Abgabe im Sinne des § VWGO § 80 VWGO § 80 Absatz I Nr. 1 VwGO zur Fussnote 1, da für sie damit das im allgemeinen Abgabenrecht geltende Vertragsformverbot zu beachten sein dürfte, wird eine Kreisumlage regelmäßig durch Verwaltungsakt zu erheben sein, nicht aber Regelungsgegenstand vertraglicher Gestaltung sein können. zur Fussnote 2 Wenn damit also zu konstatieren ist, dass die Durchsetzung der Kreisumlage kein geeigneter Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist, ist damit noch nicht gesagt, dass diese konsensuale Handlungsform damit keinerlei Anwendungsbereich bei der Verteilung der Finanzmittel im kreisangehörigen Raum hätte. Tatsächlich gewinnt der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages gerade im Zusammenhang mit der Bestimmung der Kreisumlage immer mehr an Bedeutung. Dies ist Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Was sich hieraus ergibt, warum der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen durchaus ein Mittel zur rechtssicheren Bestimmung der Kreisumlage sein kann und eine Möglichkeit darstellt, Rechtssicherheit zu schaffen und damit Konflikte zu vermeiden, soll nachstehend dargelegt werden.
Pyramiden gibt es nicht nur in Ägypten, sondern auch in der
deutschen Rechtsordnung. Dieser Beitrag soll die Feinheiten
des Pyramidenbaus näher beleuchten und ihre Geheimnisse
lüften. Zu diesem Zweck werden zunächst der in der Praxis
besonders bedeutsame klassische Stufenbau des Bundes-
rechts (I.) und dessen Erweiterungen (II.) vorgestellt, bevor
einerseits das Landesrecht (III.) und andererseits das Recht
der Europäischen Union (IV.) betrachtet werden. Sodann
wird untersucht, ob auch ein vergleichbarer Stufenbau des
Innenrechts besteht (V.). Nachdem die Veränderungen des
formellen Rangs von Regelungen (VI.) betrachtet wurden,
schließt der Beitrag mit einer Zusammenfassung (VII.).
Arbeitnehmer werden in der heutigen Informationsgesellschaft immer häufiger, genauer und dadurch intensiver überwacht. Die moderne Technik bietet dem Arbeitgeber qualitativ und quantitativ immer bessere Kontrollmechanismen. Dabei werden die verschiedenen Überwachungsmethoden nicht selten heimlich angewandt, was das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers stark beeinträchtigt und sich oft in einer rechtlichen Grauzone abspielt.
Das Thema der Überwachung am Arbeitsplatz und der Datenschutz stehen in Deutschland insbesondere seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mittelpunkt juristischer Diskussionen. Im Gegensatz zum deutschen Recht fand die Diskussion zur Überwachung am Arbeitsplatz und zum Arbeitnehmerdatenschutz in der Türkei trotz der Regelung von Art. 419 tOR und der Verabschiedung des türkischen Datenschutzgesetzes im Jahr 2016 ihren verdienten Platz noch nicht.
Die Autorin nimmt zu den zentralen Streitfragen um die heimliche Überwachung am Arbeitsplatz in Deutschland und in der Türkei rechtsvergleichend Stellung und will somit zum einen in beiden Ländern das Bewusstsein für Persönlichkeits- und Datenschutz am Arbeitsplatz stärken, zum anderen herausfinden, ob die deutsche Vorgehensweise bei diesem Thema dem türkischen Gesetzgeber Lösungsalternativen bieten kann. Im Vordergrund der Untersuchungen stehen dabei die in der Praxis häufigsten heimlichen Überwachungsmethoden, die heimliche Videoüberwachung, die Überwachung durch Detektive, die Standortüberwachung durch GPS-Empfänger sowie die E-Mail-Überwachung.
Der Klimawandel
(2020)
Rabbiner Walter Homolka beschreibt in seinem Buch die wichtigsten jüdischen Perspektiven auf Jesus. Trotz der christlichen Unterdrückung, die Juden im Namen Jesu jahrhundertelang erfuhren, setzten sie sich seit jeher mit Jesus auseinander. Homolka diskutiert das wachsende jüdische Interesse am Nazarener seit der Aufklärung und wie Juden Jesus heute sehen, im religiösen sowie kulturellen Kontext. Das Buch zeigt: Im Zentrum der Beschäftigung mit dem Juden Jesus steht das Ringen des Judentums um Authentizität und Augenhöhe. Jesu Verankerung im Judentum bietet eine Herausforderung für Christen heute und die Chance auf fruchtbaren jüdisch-christlichen Dialog.
Taking its cue from the portrayal of Hercules as muscleman in both films and ancient sculpture this article turns to poetry as a verbal art and examines when and how the hero's body comes into focus in Roman epic and elegy. It is argued that moments of crisis contrasting Hercules’ state in a given situation to his former heroic achievements give rise to representations of his body, while epic fight scenes rather draw attention to the bodies of his inferior opponents. The body is described through references to different body parts, qualified by attributes as masculine in elegiac contexts. A somewhat exotic word as tori suffices to highlight the hero’s muscular body.
Das Ziel der vorliegenden Dissertation war es herauszuarbeiten, ob Nachhaltigkeitsbewusstsein den Konsum von Luxusgütern beeinflusst und ob verschiedene Moderatoren einen Einfluss auf diesen Zusammenhang ausüben. Das Nachhaltigkeitsbewusstsein wurde dabei basierend auf dem von Balderjahn et al. (2013) entwickelten Consciousness-for-sustainable-consumption-Modell durch die ökologische, soziale und die ökonomische Nachhaltigkeit sowie ergänzend durch das Tierschutzbewusstsein und Bewusstsein für lokale Produktion repräsentiert. Als Moderatoren dienten das Streben nach sozialer Anerkennung und Prestige, Materialismus, Hedonismus und Traditionsbewusstsein. Für die Aufdeckung möglicher Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit und Luxuskonsum wurde eine Prädiktorenanalyse durchgeführt. Moderatorenanalysen offenbarten zusätzlich, ob ein Einfluss der verschiedenen Moderatoren auf die einzelnen Zusammenhänge vorlag. Die Untersuchung zeigte, dass jeweils das Umweltbewusstsein, das Bewusstsein für genügsamen Konsum sowie das Bewusstsein für schuldenfreien Konsum als Teil der ökonomischen Nachhaltigkeit und das Tierschutzbewusstsein einen Einfluss auf den Luxuskonsum ausüben. Darüber hinaus konnten insgesamt sieben Einflüsse durch die verschiedenen Moderatorvariablen auf die unterschiedlichen Zusammenhänge zwischen den Nachhaltigkeitsdimensionen und Luxuskonsum aufgedeckt werden.
Der brandenburgische Landtag beschloss im Dezember 2019 kurz vor Beginn der uneingeschränkten Geltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Länder ab dem 01.01.2020 mit den Stimmen der neuen Regierungskoalition aus SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Errichtung eines vollständig kreditfinanzierten Sondervermögens »Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg«, dessen Mittel in Höhe von einer Mrd. Euro in den kommenden Jahren zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden sollen (I.). Dies wirft die Frage auf, ob die verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätze der stetigen Aufgabenerfüllung (II.), der Einheit und Vollständigkeit des Haushalts (III.), der Haushaltsklarheit und Haushaltsöffentlichkeit (IV.), der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (V.), des Jährlichkeitsprinzips (VI.) und nicht zuletzt des Haushaltsausgleichs (VII.) gewahrt worden sind. Letztlich steht das Budgetrecht des Parlaments selbst in Frage (VIII.). Hinzu treten etwaige europarechtliche Verwerfungen (IX.). Nach einer Darstellung der prozessualen Möglichkeiten, gegen dieses Sondervermögen vorzugehen (X.), rundet eine Zusammenfassung die Darstellung ab (XI.).
Die Umsatzbesteuerung staatlichen Handelns scheint widersinnig. Zum Schutz des freien Wettbewerbs kann dies jedoch geboten sein. Die steuerliche Definition des Wettbewerbsbegriffes, des Marktes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeit führt dazu, dass staatliches und privates Handeln konsequent anhand des Wettbewerbskriteriums getrennt werden müssen. Für die Frage der Steuerbarkeit ist dann nicht mehr entscheidend, ob der Staat in Rechtsform einer GmbH als juristische Person des Privatrechts oder als juristische Person des öffentlichen Rechts gehandelt hat. Das in dieser Arbeit entwickelte Verständnis des Wettbewerbsbegriffs zeigt auch die Schwächen des neuen §2b Umsatzsteuergesetz auf und macht einen Rückgriff auf das Europarecht weiterhin zwingend notwendig.
Most arguments of Applied Ethics (e.g.slippery slope argument, argument of double effect) are well analyzed. An exception is the argument 'I do not do this because it is not my duty'. It makes sense to call the argument the 'argument of supererogation' (ASE): Since J. Urmson's essay Saints and Heroes of 1958, those actions are called 'supererogations' which (despite of their moral value) are not supposed to be duties. The argument is widely used not only in Applied Ethics, but also in ordinary moral everyday life. Nevertheless, there is a need of investigation because it has an indecency-problem. The argument is convincing if an actor does not want to risk his life. It seems indecent, however, if an actor refuses a simple favor or a service of friendship with the 'argument of super-erogation', although they both constitute no duties. This paper reconstructs the 'argument of supererogation' as a syllogism. It analyzes its formal structure by benefitting from current Anglo-American literature on supererogation. The overall aim of this paper is to solve the problem of indecency.
Das rote und das blaue Feld
(2020)
Nach einer kurzen Einführung in das Thema (I.) setzen sich die Verfasser mit der Entstehung des neuen Fraktionsgesetzes auseinander (II.). Im Anschluss geben sie einen Überblick über den Gesetzesinhalt und zeigen bedeutsame Änderungen auf (III.). Weiter gehen sie auf die finanzielle Ausstattung der Fraktionen im Brandenburger Landtag ein (IV.). Bevor sie dann zur Zusammenfassung und zum Ausblick kommen (VI.), erfolgt ein Rückblick auf den ersten Gesetzesentwurf zum neuen Fraktionsgesetz (V.).
Nachdem Kaiser Karl IV. 1373 seinem Schwiegersohn, Markgraf Otto dem Faulen von Brandenburg, dessen Fürstentum abgenommen hatte, ließ er 1375/76 das sogenannte Landbuch der Mark Brandenburg in lateinischer Sprache anlegen. Es ist eine Zusammenstellung der Burgen, Städte, Dörfer, Ritter, Gerichte, Dienste, Rechte, Zölle und anderer Einkünfte, die dem Markgrafen von Brandenburg damals noch gehörten. Denn vieles davon war von seinen Vorgängern seit dem 13. Jahrhundert zur Beschaffung von Geld bereits an Adlige, Geistliche, Städte und Bürger verpfändet oder verkauft worden. Diese für die spätmittelalterliche Geschichte der Mark Brandenburg äußerst wichtige Quelle ist nur noch in drei Abschriften - von denen zwei aus dem Ende des 14.¿Jahrhunderts stammen, während eine weitere zwischen 1420 und 1450 entstand - im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem überliefert. Der Text des Landbuches wurde 1781, 1856 und 1940 veröffentlicht. Hier liegt der Nachdruck der Edition von Johannes Schultze des allgemeinen Teils - ohne die Dorfregister - erstmals mit einer deutschen Übersetzung vor. Herausgeber und Verlag hoffen, damit den Heimat- und Ortshistorikern sowie allen an der brandenburgischen Geschichte Interessierten die Arbeit mit dieser wichtigen Quelle zu erleichtern.
Das bayerisch-ligistische Kriegskommissariat kontrollierte das weitestgehend autonome Söldnerheer im Dreißigjährigen Krieg. Es gilt daher als ein beispielhaftes Forschungsobjekt zur fürstlichen Macht dieser Zeit. Während sich die Forschung bisher auf die normative Ebene beschränkte, unternimmt diese Arbeit durch die Auswertung von Feldakten und Privatkorrespondenzen sowie anhand der Methoden der Prosopographie und Netzwerkanalyse eine multiperspektivische Annäherung an das Thema. Die Verwicklungen verschiedener Kompetenzen und Funktionen des sozialen Netzwerks für die Amtsausführung des Kriegskommissariats werden zu Tage gefördert. Damit trägt die Arbeit zur Erfassung der Vielfältigkeit der Herrschaft in der Frühen Neuzeit bei.
Das Klimaschutzgesetz hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet: den Einstieg in eine CO2-Bepreisung als künftiges Leitinstrument der Klimapolitik. Auf den ersten Blick ist der CO2-Preis unter einer Fülle von Fördermaßnahmen und ordnungsrechtlichen Regelungen verschüttet, deren Wirksamkeit und Kosten höchst unsicher sind. Der CO2-Preis ist aber so angelegt, dass er langfristig das dominante Instrument einer europäisch harmonisierten Klimapolitik werden kann. Der angedeutete Paradigmenwechsel der deutschen Klimapolitik öffnet damit die Tür, die europäische und internationale Kooperation zu stärken. Dazu ist es aber notwendig, neben der europäischen auch die globale Klimapolitik neu auszurichten. Auch dort sollten sich die Verhandlungen statt auf nationale Mengenziele auf CO2-Preise konzentrieren. Die erforderliche Kooperation wird möglich, wenn die Regierungen Transferzahlungen strategisch und reziprok nutzen. So könnte die Effektivität der Klimapolitik erhöht werden und es ließen sich die entstehenden Verteilungskonflikte entschärfen.
Die Arbeit beleuchtet das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in seiner Gesamtheit. Im ersten Teil der Arbeit werden insbesondere die formellen Aspekte rund um das besondere öffentliche Interesse untersucht. Im Zentrum stehen hierbei die besonders problematischen Aspekte der Frage nach der Prozessvoraussetzung und der gerichtlichen Überprüfbarkeit. Aufgezeigt wird, dass das besondere öffentliche Interesse tatsächlich vorliegen und dessen Vorliegen vom mit der Sache befassten Gericht vollständig überprüft werden muss. Im zweiten Teil geht es um die inhaltliche Auslegung des besonderen öffentlichen Interesses. Nachdem kurz der derzeitige Forschungsstand aufgezeigt wird, wird zunächst die Frage erörtert, ob das besondere öffentliche als ein gegenüber dem öffentlichen Interesse gesteigerter Begriff anzusehen ist, was verneint wird. Anschließend wird der eigene Auslegungsansatz erarbeitet, der das besondere öffentliche Interesse als Ergebnis einer Abwägung begreift.
Gegenstand des Beitrags ist schwerpunktmäßig das im Jahr 2016 mit den §§ 155b , 155c FamFG geschaffene Rechtsbehelfssystem der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde. Bevor Grund und Grenze der Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen unter besonderer Berücksichtigung des Gedankens der Verfahrensökonomie ausgelotet werden, geht der Verfasser auf das Verhältnis zwischen Beschleunigungsgrundsatz und Prozessökonomie in gebotener Kürze ein. Anschließend liegt der Fokus auf dem Beschleunigungsgrundsatz; zunächst in familiengerichtlichen Verfahren im Allgemeinen und sodann im kindschaftsrechtlichen Verfahren im Speziellen. In Bezug auf Letzteres wird ferner aufzuzeigen sein, dass Verfahrensökonomie die kindeswohldienliche Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes bedeutet. Dieser Anwendungsbefehl soll abschließend am Beispiel des einleitend angesprochenen, relativ neuen Rechtsbehelfsverfahrens exemplifiziert werden, um der Frage nachzugehen, ob das Kindschaftsverfahrensrecht mehr Effektivität verträgt.
Das "Donaulied"
(2020)
In der niederbayerischen Metropole Passau sowie einigen weiteren Städten der Region ist gegenwärtig in der Bevölkerung eine heftige Auseinandersetzung über ein Lied im Gang, das regelmäßig auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen aufgeführt und gesungen wird. Es handelt sich um das „Donaulied“, das die Initiatoren einer Petition – Studenten der Universität Passau – wegen sexistischer Textpassagen verbieten lassen wollen, während es ihre Widersacher als Ausdrucksform bayerischer Volkstümlichkeit für unantastbar erklären. „Weg mit dem Donaulied“ und „Hände weg vom Donaulied“ könnte man die konträren Standpunkte propagandistisch zugespitzt etikettieren. Die Trumpfkarte des Strafrechts wird in diesem Streit von den Gegnern des Liedes zur Bekräftigung ihrer Forderungen offenbar noch nicht ausgespielt. Das kann daran liegen, dass diese Karte (noch) nicht sticht, weil das Strafrecht in Bezug auf diesen Gegenstand seine vielgepriesene Fragmentarität zeigt, also eine Strafbarkeitslücke aufweist. Angesichts des Bestrafungseifers, mit dem die Politik in den letzten Jahren das Strafrecht vielfältig zur Bekämpfung sexuell konnotierter Übergriffe – z.B. zuletzt „Upskirting“ – ertüchtigt hat, wäre das ein überraschender Befund. Aber die Analyse des geltenden Strafrechts wird bestätigen, dass hier tatsächlich noch eine strafrechtsfreie Nische existiert. Die nunmehr öffentlich wahrgenommene Anstößigkeit des Donaulieds könnte also im wahrsten Sinne des Wortes Anstoß sein zu einer Gesetzgebungsinitiative. Ob es dieser aber wirklich bedarf, sollte gründlich überlegt werden.
Daniel Kehlmann ist als Autor ebenso populär wie umstritten. Seine Romane sind Besteller und zugleich Gegenstand kontroverser Debatten. Im literarischen Leben ist Kehlmann eine Stimme, die mit ebenso differenzierten wie provokativen Interventionen auf sich aufmerksam macht.
In diesem Band wird der Versuch unternommen, Autor und Werk im literarischen Feld der Gegenwart zu verorten. Dabei wird einerseits Kehlmanns Poetik rekonstruiert, mit besonderer Berücksichtigung der für seine Texte charakteristischen intertextuellen und intermedialen Bezüge. Andererseits wird seine Werkpolitik in den Blick genommen. Autor und Werk, aber auch ihre Rezeption sollen zudem mit Blick auf spezifische Tendenzen der Gegenwartsliteratur befragt werden – etwa ein vermeintliches oder tatsächliches Spannungsverhältnis zwischen ›unterhaltender‹ und ›ernster‹ Literatur – und gegebenenfalls auch den Anlass bieten, bestehende Analyse- und Beschreibungskategorien zur Diskussion zu stellen.
Viktimologie als die Erforschung von Kriminalitätsopfern war lange Zeit auf „street crimes“ fokussiert. Inzwischen gibt es Opfertypologien und -betrachtungen für eine Vielzahl weiterer Delikte – jedoch bleibt der Fokus nach wie vor auf menschlichen Opfern. Gerade mit Blick auf neue digitale Angriffsformen werden Unternehmen allerdings als Opfer immer interessanter und – unter dem Stichwort Cybersecurity – stellen als Forschungsobjekt verstärkt neue Anforderungen. Diese Entwicklung läuft weitgehend unabhängig von der Viktimologie; Bezüge zur klassischen Opferforschung werden kaum hergestellt. Dieses Kapitel widmet sich dieser Lücke, indem es existierende Forschungsansätze zu Unternehmen als Opfer von Cybercrime anhand viktimologischer Schemata und Fragestellungen einordnet. Weiterhin wird mit dem Verständnis von Unternehmen und Individuen als Systeme eine Vorgehensweise skizziert, um bestehende Ansätze aus der Viktimologie auf die Betrachtung von Unternehmen als Opfer anzupassen und zu übertragen.
Die Innovationstätigkeit im industriellen Umfeld verlagert sich durch die Digitalisierung hin zu Produkt-Service-Systemen. Kleine und mittlere Unternehmen haben sich in ihrer Entwicklungstätigkeit bisher stark auf die Produktentwicklung bezogen. Der Umstieg auf „smarte“ Produkte und die Kopplung an Dienstleistungen erfordert häufig personelle und finanzielle Ressourcen, welche KMU nicht aufbringen können. Crowdsourcing stellt eine Möglichkeit dar, den Innovationsprozess für externe Akteure zu öffnen und Kosten- sowie Geschwindigkeitsvorteile zu realisieren. Bei der Integration von Crowdsourcing-Elementen ist jedoch einigen Herausforderungen zu begegnen. Dieser Beitrag zeigt sowohl die Potenziale als auch die Barrieren einer Crowdsourcing-Nutzung im industriellen Umfeld auf.
Crowdinvesting
(2020)
Finanzierung durch den Schwarm Crowdinvesting - auch bekannt als Schwarmfinanzierung - hat in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Crowdinvesting bietet Startup- und Wachstumsunternehmen aber auch Entwicklern von Immobilienprojekten eine echte Alternative zum klassischen Bankdarlehen. Hierbei rufen die Unternehmen über das Internet zur Finanzierung auf und eine Vielzahl von Kleinanlegern und Business Angels können sich mit kleinen oder großen Beträgen an der Finanzierung beteiligen.
Das Werk beleuchtet dabei grundlegende Fragen wie:
- Ist Crowdinvesting dasselbe wie Crowdfunding? Gibt es noch weitere Formen der Schwarmfinanzierung?
- Welche Vorteile und Rechte erhalten die Anleger beim Crowdinvesting?
- Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für Crowdinvesting-Finanzierungen?
- Gibt es Bestrebungen für einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen?
- Wie sind Einkünfte aus einer Crowdinvesting-Finanzierung zu versteuern? Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?
Klar strukturiert und verständlich formuliert
Das Werk bietet dem Leser eine umfassende Darstellung zum Begriff des Crowdinvesting und Abgrenzung von ähnlichen Schwarmfinanzierungen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Beziehungen der verschiedenen Beteiligten beim Crowdinvesting zivilrechtlich eingeordnet. Anschließend wird der aktuelle aufsichtsrechtliche Rahmen des Crowdinvesting dargestellt und kritisch anhand ökonomischer Theorien (insb. Erkenntnisse der behavioral finance) hinterfragt sowie auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit untersucht. Auch die aktuellen Entwicklungen eines europäischen Rechtsrahmens für Crowdinvesting werden diskutiert. Abschließend gibt das Werk Antworten auf ertrags- und umsatzsteuerliche Fragen.
Vorteile auf einen Blick
- umfassende Darstellung eines aktuellen und (volks-)wirtschaftlich relevanten Themas
- Nachschlagewerk für zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche und steuerliche Fragestellungen beim Crowdinvesting
- auch ohne Vorkenntnisse gut verständlich
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Unternehmen, Wissenschaftler, Betriebs- und Volkswirte sowie alle am Thema Schwarmfinanzierung Interessierte.
Corona-Lage
(2020)
Corona sei Dank?!
(2020)
Corona
(2020)
ie Sorge vor einer „zweiten Welle“ steigt, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus bleibt allgegenwärtig. Die Arbeitgeber bleiben aufgrund der Vorschrift des § BGB § 618 BGB dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer davor soweit zu schützen, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Gleichzeitig berufen sich Arbeitnehmer in unterschiedlichen Fallgestaltungen darauf, dass für sie die Arbeitsleistung gem. § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB unzumutbar ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer Angehöriger einer „Risikogruppe“ ist. Sofern diese Einrede rechtlich zutrifft, gewährt sie dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Macht er dies geltend, ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich und kann unterbleiben. Die spannende Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall dennoch weiter „die Gegenleistung“ (gem. § BGB § 326 BGB § 326 Absatz I 1 BGB), dh seinen Arbeitslohn verlangen kann oder – anders gewendet – wer das so genannte „Lohnrisiko“ trägt. Um diese Frage beantworten zu können, soll hier geklärt werden, in welchem Zusammenhang die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Corona-bezogenen Arbeitsschutzpflichten, die etwaige Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung iSd § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB und das Lohnrisiko stehen.
Chemische Thermodynamik
(2020)
Challenges, Triggers and Initiatorsof Climate Policies and Implications for Policy Formulation
(2020)
Epistula 46 is an invitation, written under the name of Paula and Eustochium, for Marcella to go to Bethlehem, by all means with the aim to stimulate positive interest in the Holy Land for a wider public and to inspire the urge to travel and sojourn. The narrative defines pilgrimage not only through biblical references but also familiarizes it through references to ancient pagan practices and pagan literature and makes it compatible with the lifestyle of Rome’s urban elites. While biblical references predominantly propagate Palestine’s spiritual appeal as a site of centuries-long salvation events, references to the classics – often combined with the expression or the stimulation of emotions – put the region’s social and intellectual appeal to the fore. The use of pagan literature, in which the traditions of educational travel of a cosmopolitan elite, the social utopia of aristocratic recessus, and not least the pleasure of otium aestheticised through literature are prefigurated, shapes Palestine in particular fashion as a place of longing. Especially the appeal of Bethlehem thus only forms through the combination of spiritual-intellectual visio and emotionally attractive social utopia, through conjunction of spelunca Christi and bucolic idyll.
Der Weg der deutschen Ärzteschaft zu einer eigenen Standespolitik bis hin zur Selbstverwaltung war langwierig. Am Beispiel der Provinz Brandenburg gibt dieser Band einen fundierten Überblick über wesentliche Entwicklungslinien im tiefgreifenden Wandel des Arztberufs, der ärztlichen Aufgaben und des ärztlichen Selbstverständnisses vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und die NS-Zeit bis zum Ende der DDR.
Die Darstellung beginnt mit der Zeit um 1850, als eine einheitlich vorgebildete akademische Ärzteschaft entstand und erste ärztliche Vereine gegründet wurden. Dabei wird der Verlauf des vielschichtigen Professionalisierungsprozesses im Ärztestand herausgearbeitet und wie die körperschaftlich organisierte brandenburgische Ärzteschaft im Spannungsfeld zwischen Interessenwahrnehmung für den Berufsstand und der ständig wachsenden hoheitlichen Bestimmungen und sozialen Aufgaben agierte. Eine Studie stellt zudem die herausragende Bedeutung des Mediziners Dr. Georg Schneider (1875–1949) für diesen Prozess dar; eine weitere rückt die Nachkriegsbiografien brandenburgischer »Euthanasie«-Ärzte und Sterilisationsexperten in den Fokus.
Mit Beiträgen von Wolfgang Rose, Tobias Scholta, Daniel Seeger und Annette Weinke.
Black Lives Matter
(2020)
In den USA und auch in Deutschland fordern Schwarze Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht ein, nicht durch den Staat diskriminiert, verfolgt und ermordet zu werden. Sie wollen, dass Schwarze Leben in weiß dominierten Gesellschaften zählen. In der öffentlichen Diskussion jedoch scheint daran gezweifelt zu werden, dass Rasse als Rechtsbegriff und Marker von Zugehörigkeit von Bedeutung ist – was sich auch in den Forderungen widerspiegelt, den Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen.