351 Öffentliche Verwaltung
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Die öffentliche Verwaltung wird in den nächsten Jahrzehnten große Reformen durchlaufen müssen. Ein wichtiger Einflussfaktor für das Gelingen von geplanten organisatorischen Veränderungen ist auch im Verwaltungskontext die Einstellung von Mitarbeiter*innen gegenüber diesem Wandel. Hier existieren gerade bei Mitarbeiter*innen ohne Führungsverantwortlichkeit häufig negative Einstellungen gegenüber Veränderungen. Dies wird auch mit dem hohen Stress in diesen Situationen in Verbindung gebracht. Besonders direkte Führungskräfte sind hier eine wichtige Einflussgröße auf die Einstellungen. Die folgende Bachelorarbeit beschäftigt sich dementsprechend mit diesen Einfluss und konzentriert sich dabei auf den Effekt der sozialen Unterstützung dieser Führungskräfte auf die Einstellung der Mitarbeiter*innen, da soziale Unterstützung einen nachgewiesenen mildernden Effekt auf den wahrgenommenen Stress besitzt.
Soziale Unterstützung wird nach der Social-Support-Theorie in die dort identifizierten vier Unter-arten differenziert, namentlich Appraisal, Emotional, Informational und Instrumental Support. Im Rahmen einer Literaturanalyse konnte für zwei der vier Supportarten (Emotional, Informational) ein Einfluss nachgewiesen werden. Auch für die anderen Supportarten bestehen Hinweise auf einen positiven Effekt. Dies weist darauf hin, dass direkte Führungskräfte während Reformen der öffentlichen Verwaltung als Quellen der Unterstützung fungieren und mittels dieser die Einstellung der Mitarbeiter*innen gegenüber Wandel positiv beeinflussen. Darüber hinaus können die Unterschiede der Ergebnisse nach Supportart darauf hinweisen, dass situationsspezifisch ver-schiedene Unterstützung mehr oder weniger relevant ist. Für Führungskräfte in diesem Kontext verweisen die Ergebnisse der Arbeit darauf, dass der unterstützende Kontakt mit direkt Untergebenen in Phasen des Wandels wichtig und die Anforderungen breiter als die reine Anweisung dieser Untergebenen sind.
In den vergangenen Jahren hat der im anglo-amerikanischen Rechtsraum wurzelnde Amicus Curiae, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, Eingang in die Verwaltungsgerichtsbarkeiten in Deutschland und Frankreich gefunden. Dabei erweist sich die französische Verwaltungsgerichtsordnung aus rechtsvergleichender Sicht als progressiv, da das Verfahrensinstrument hier – im Gegensatz zur deutschen Rechtslage – bereits positiv-rechtlich normiert ist. Diese Fortschrittlichkeit hat sich bisher jedoch nicht merklich auf die Drittinterventionspraxis niedergeschlagen, besitzen Amicus Curiae-Stellungnahmen doch in beiden Ländern und über alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen hinweg noch immer Seltenheitswert.
Da mithin keine Generalisierungen zur dieser Rechtspraxis erlaubt sind, kann sich eine Analyse der möglichen funktionalen Rolle derartiger Amicus Curiae-Stellungnahmen nur auf theoretische Überlegungen stützen. Danach ist eine Informationsfunktion gegenüber dem Gericht in Bezug auf Tatsachen- und Rechtsfragen klar zu bejahen. Auch dürfte der Verfahrensmechanismus ein zusätzliches – wenngleich nicht demokratisches – Legitimationspotential für gerichtliche Entscheidungen besitzen: Indem dieser gesellschaftliche Teilhabe und damit gleichzeitig die Einbettung verwaltungsgerichtlicher Verfahren in den jeweiligen sozialen Kontext ermöglicht, kann er zur Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der zunehmend unter Rechtsfertigungsdruck geratenden Richtermacht beitragen.
Diese eher ungewöhnliche, aber sehr persönlich gehaltene Festschrift ist dem langjährigen Wirken von Dr. Christiane Büchner als „Geschäftsführerin“ am Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam gewidmet. Die von Prof. Jochen Franzke zusammengestellte und herausgegebene Publikation enthält im ersten Teil neben dem Grußwort des Geschäftsführenden Direktors des KWI Herrn Prof. Thorsten Ingo Schmidt eine Reihe persönlicher Würdigungen von Kolleginnen und Kollegen, Gastwissenschaftlern und Mitarbeitenden, die seit 1994 in verschiedenen Phasen der Entwicklung des KWIs mit Dr. Christiane Büchner eng zusammengearbeitet haben. Der abschließende Dokumentationsteil der Publikation enthält neben Auszügen aus dem Schriftenverzeichnis von Dr. Christiane Büchner auch zwei Nachdrucke aus deren Feder zum Thema der Kreisgebietsreform in Brandenburg (von 2001) sowie über den Landkreis Barnim (von 2019).
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit dem Einfluss von Digitalisierung auf die öffentliche Verwaltung in Deutschland. Den konkreten Untersuchungsschwerpunkt bilden organisationale Routinen. Die Arbeit gibt einen konzeptionellen Überblick über die Begriffe Digitalisierung und organisationale Routinen und leitet daraus Arbeitsdefinitionen ab. Der theoretisch dargelegte Zusammenhang zwischen den beiden Phänomenen wird im Rahmen von drei teilstrukturierten Interviews mit Mitarbeitenden aus unterschiedlichen öffentlichen Verwaltungen untersucht. Die herausgearbeiteten Definitionen wurden den Interviewten vorgestellt und durch ein Repertoire an Fragen die Wahrnehmung des Digitalisierungsstandes i.V.m. Routinen abgefragt.
Die Ergebnisse zeigen, dass digitaler Wandel und Routinen in jedem der interviewten Fachbereiche zumindest unterbewusst wahrgenommen wird. Digitalisierung und organisationale Routinen stehen in Wechselwirkung zueinander, da die wiederholte routinierte Ausführung von Tätigkeiten die Implementierung von Digitalisierung begünstigt. Darüber hinaus führt digitaler Wandel zur Veränderung von Routinen, welche mit einem anfänglichen Mehraufwand verbunden ist. Störungen bei der Implementierung von Digitalisierung bringen eine Starrheit von Routinen mit sich u.A. durch eine fehlende Bereitschaft der Mitarbeitenden. Die grundlegend bestehende Wechselwirkung ist ausschlaggebend für die Schnittstellen zwischen Digitalisierung und organisationalen Routinen in der öffentlichen Verwaltung.
Durch den demographischen Wandel wird das Erwerbspersonenpotential und damit die Anzahl erwerbstätiger Personen, insbesondere die Zahl der Fachkräfte in den kommen-den Jahren in Deutschland zurückgehen. Aufgrund dessen wird es für Arbeitgeber zukünftig schwieriger werden, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Aufgrund seiner Alterstruktur und der zunehmenden Arbeitsverdichtung ist der öffentliche Dienst, sowie der Teilbereich der öffentlichen Verwaltung, stärker als andere Arbeitgeber mit der Notwendigkeit konfrontiert, mittelfristig externes Personal zu rekrutieren. In Anbetracht dessen ging die Arbeit der Frage nach, inwieweit die öffentliche Verwaltung das hierfür geeignete, innovative Instrument des Social - Media - Personalmarketings bereits imple-mentiert hat und wie sich das ermittelte Ergebnis erklären lässt. Hinsichtlich der aktuellen Anwendung konnte festgestellt werden, dass Social - Media - Personalmarketing erst vor Kurzem in der öffentlichen Verwaltung implementiert wurde und aufgrund dessen gegenwärtig primär zur operativen Personalgewinnung genutzt wird. Als erklärende Einflussfaktoren konnten im Rahmen einer empirischen Untersuchung die mangelnde Relevanz des Personalmarketings als Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, der aktuelle Per-sonalbestand und dessen digitale Kompetenzen, sowie die hierarchisch geprägten Kommunikationswege innerhalb der öffentlichen Verwaltung ermittelt werden. Mit Ausnahme der Kommunikationswege decken die Faktoren sich mit denen der Privatwirtschaft. Die öffentliche Verwaltung ist dazu angehalten, den aktuellen Ausprägungsgrad der Amtshierarchie kritisch zu hinterfragen, um das volle Potential des Social - Media - Personalmarketings zukünftig zu heben.
Wandlungsfähige Verwaltungen
(2021)
In diesem Artikel werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung diskutiert. Dabei liegt der Fokus auf den internen Verwaltungsprozessen sowie auf der Kommunikation und Koordination innerhalb und zwischen Behörden. Zur richtigen Anlage eines digitalen Organisationswandels sind vor allem das Personalmanagement, die Organisationsform des Veränderungsprozesses sowie der Technologieeinsatz von zentraler Bedeutung.
Die Digitalisierung der öffentlichen Leistungserbringung für die Bürger bildet gegenwärtig einen Schwerpunkt der Modernisierungsaktivitäten in Staat und Verwaltung. Hinsichtlich der digitalen Informationsbereitstellung hat es zwar deutliche Fortschritte gegeben, insgesamt zeigt sich jedoch eine allenfalls moderate „E-Government-Performanz“ bei der digitalen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern sowie bei Transaktionen, d. h. der medienbruchfreien Abschließbarkeit von Verwaltungsvorgängen. Als wesentliche Gründe für die ernüchternde Bilanz der lokalen Verwaltungsdigitalisierung sind neben technischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Barrieren insbesondere politische und institutionelle Hürden zu nennen. Viele Probleme sind zudem auch bei E-Government-Funktionen (z. B. der Online-Formulare oder elektronischen Bezahlmöglichkeiten) zu verzeichnen. Positiv schneidet dagegen die elektronische Terminvergabe ab, die in den Bürgerämtern zu wesentlichen Prozess- und Serviceverbesserungen geführt hat. Allerdings sind neben positiven Effekten, wie beispielsweise schnelleren Bearbeitungszeiten und kürzeren Wartezeiten, auch dysfunktionale Digitalisierungseffekte zu verzeichnen, wie erhöhter Arbeitsstress aufgrund eines gestiegenen Kommunikationsaufkommens (v. a. durch Email) und der damit einhergehenden Verlagerung des Arbeitsaufkommens vom Frontoffice ins Backoffice.
Digitale Transparenz
(2020)
Transparenz ist kein neuer Begriff, sondern im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung oder Demokratie schon lange Gegenstand politischer Theorie und Praxis. Transparenz bedeutet, dass Akteure, wie etwa Verwaltungsorganisationen, relevante Informationen über ihre Entscheidungsprozesse, Funktionsweisen und Performanz gegenüber externen Akteuren offenlegen. Für politische und Verwaltungsakteure gewinnt Transparenz im Zuge der Digitalisierung an zusätzlicher Bedeutung. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien vereinfachen Transparenzschaffung, sowohl in der Geschwindigkeit als auch im Ressourceneinsatz. Sie können so zu neuen Formen und einer neuen Qualität von Transparenz in Politik und Verwaltung beitragen. Transparenz- und Datenportale oder Bürgerhaushalte sind digitale Instrumente, die diesem Zweck dienen sollen. Ob digitale Transparenz politische und administrative Prozesse tatsächlich effizienter, effektiver und durchsichtiger macht und Bürger*innen diese dadurch besser verstehen, ist jedoch eine offene Frage.
Verwaltung im Lockdown
(2020)
Die Corona-Pandemie hat im Frühjahr 2020 auch die öffentliche Verwaltung gezwungen, die Arbeit zu einem großen Teil ins Homeoffice zu verlagern. Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse einer Studie vor, die mittels qualitativer Interviews und einer Online-Befragung (N=1.189) Beschäftigte öffentlicher Organisationen zum Umgang mit der Krise und den Erfahrungen mit dem Homeoffice befragt hat.
Editorial
(2020)
Verwaltungsmodernisierung
(2020)
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hat sich längst zu einer Daueraufgabe entwickelt. In den Modernisierungsprozessen stehen derzeit zwei Segmente besonders im Fokus: Digitalisierung und Partizipation. Digitalisierung geht heute weit über die ursprünglich mit diesem Stichwort angesprochene Umwandlung analoger Daten in elektronische Datenformate hinaus. Die Programmatik der Digitalisierung zielt auf den möglichst umfassenden Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechniken zur Unterstützung, Beschleunigung, Rationalisierung und in Teilen auch Ersetzung von herkömmlichen Verwaltungsabläufen mit der Perspektive auf eine Transformation und Durchdringung sowohl des gesamten Verwaltungshandelns als auch der gesamten Verwaltungsorganisation. Demgegenüber meint Partizipation nach gängigem Verständnis die Beteiligung von Bürgern und anderen gesellschaftlichen Akteuren an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen. In spezifisch administrativem Zusammenhang geht es vor allem um die Einbindung von Bürgern in Entscheidungsprozesse der Verwaltung und um die Aktivierung der Zivilgesellschaft, die Erschließung bürgerschaftlichen Engagements sowie gesellschaftlicher Ressourcen für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben – und dies alles mit dem Ziel einer Verbesserung der Legitimität und Qualität öffentlicher Verwaltung. Die beiden Modernisierungsansätze stehen nicht unverbunden nebeneinander. Vielmehr gehen sie nicht selten ineinander über. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von Optionen zu elektronischer Stellung und Bearbeitung von Anträgen sowie von elektronischen Plattformen für die Bürgerpartizipation.
An diesen Themenfeldern der Verwaltungsmodernisierung setzt der Tagungsband an. Er dokumentiert den Gedankenaustausch über Digitalisierungs- und Partizipationsprozesse zwischen polnischen und deutschen Verwaltungsrechtswissenschaftlern auf einer Tagung, die im Dezember 2019 an der Universität Potsdam stattgefunden hat.
Die Stadtwerkebetriebe, zumindest diejenigen die im Strom- und Gassektor tätig sind, sind meist nicht mehr im Stadtwerke Eigenbetrieb organisiert, sondern von den Kommunen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in die Privatrechtsform der GmbH ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass diese kommunalen Unternehmen in einem Energiebinnenmarkt agieren, der durch die EU-Marktliberalisierung entstanden ist. Die unternehmerische Verselbstständigung der Stadtwerke GmbH von politischer Steuerung wird durch das Credo des Neuen Steuerungsmodells bestärkt, das gerade in der unternehmerischen Unabhängigkeit die Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg sieht. Diese Rahmenbedingungen zwingen die Unternehmen der kommunalen Wirtschaft, sich ausschließlich nach unternehmerischen und marktinduzierten Systemen zu richten. Dass die Logik des unternehmerischen Handelns keinen Platz lässt für eine politische Steuerung der Unternehmen, wird zum Legitimationsproblem für die kommunale Wirtschaft. Denn eine ausschließliche Orientierung an den Überschüssen der kommunalen Unternehmen legitimiert nicht den öffentlichen Zweck, weder politisch noch organisationsrechtlich. Die Gemeinwohlorientierung ist konstitutiver Bestandteil der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung. Hier wird die These hervorgebracht, dass Bürgerbeteiligung in dieser Situation von den Stadtwerken zugelassen wird, um dieses Legitimationsdefizit abzuschwächen. Zwei Fälle werden qualitativ analysiert und verglichen: erstens die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, die anhand von Bürgerbeteiligung Akzeptanz für einen Windpark generieren wollen. Zweitens die Stadtwerke Potsdam GmbH, die aus einer - hier als PR-Krise beschriebenen - Situation heraus, Legitimation mit verschiedenen Instrumenten der Bürgerbeteiligung wiederherzustellen versuchen.
Das Thema Verwaltungsreform beschäftigt nach wie vor Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen. Konzeptionell sind die diskutierten Ansätze und Instrumente einem ständigen Wandel unterworfen und bei der Umsetzung von Maßnahmen besteht in großem Maße Unsicherheit und Orientierungsbedarf. Das Handbuch liefert einen Beitrag zur Einordnung unterschiedlicher Konzepte und Orientierung für die Umsetzung der Verwaltungsreform. In 66 Beiträgen werden vielfältige Ansätze der Verwaltungsreform vorgestellt, ihr Entstehungszusammenhang erläutert, praktische Anwendungsfelder beschrieben und Entwicklungsperspektiven untersucht. Die Beiträge stammen von renommierten WissenschaftlerInnen und erfahrenen PraktikerInnen. Themenblöcke: Staat und Verwaltung, Reform- und Managementkonzepte, Steuerung und Organisation, Personal, Finanzen, Ergebnisse und Wirkungen, Erfahrungen und Perspektiven. Die Hälfte der Beiträge dieser Auflage wurde komplett neu geschrieben und die restlichen Beiträge wurden gründlich überarbeitet.
Dieses Sonderheft der Schriftenreihe des Lehrstuhls für Public und Nonprofit Management präsentiert Ergebnisse eines studentischen Beratungsprojekts aus dem Wintersemester 2018/19. Dabei wurde eine Vision für eine digitalisierte öffentliche Verwaltung entworfen. Unter Anwendung von Szenariomethoden wurden Zukunftsszenarien entwickelt und getestet, die sich entweder mit Bürger*innen und Unternehmen als Kund*innen der Verwaltung, den öffentlich Beschäftigen oder der Aufbau- und Ablauforganisation in der Verwaltung beschäftigen.
Neue Talente braucht das Amt
(2018)
Stellenabbau und demografischer Wandel führen zu Rekrutierungsschwierigkeiten und einem Mangel an talentierten Nachwuchskräften in der öffentlichen Verwaltung. Gleichzeitig stellen sich neue Anforderungen an öffentliche Behörden, die eine andere Qualifikation der Beschäftigten nach sich ziehen. Gerade öffentliche Dienste mit geschlossenen Personalsystemen brauchen daher eine stärkere Flexibilität in der Nachwuchsrekrutierung und -ausbildung. Traineeprogramme können hier Abhilfe schaffen.