350 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft
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Herausforderungen und Konsequenzen des demografischen Wandels für Kommunalpolitik und -verwaltung
(2009)
I. Demografischer Wandel II. Wandel in den Herausforderungen III. Schwierigkeiten und Handlungsempfehlungen III. 1. Geeignete Rahmenbedingungen „von oben“ III. 2. Mut zur Bescheidenheit III. 3. Wissen und Wissensvermittlung III. 4. Entwicklungsplanung III. 5. Organisation III. 6. Kommunikation und Kooperation
Governments at central and sub-national levels are increasingly pursuing participatory mechanisms in a bid to improve governance and service delivery. This has been largely in the context of decentralization reforms in which central governments transfer (share) political, administrative, fiscal and economic powers and functions to sub-national units. Despite the great international support and advocacy for participatory governance where citizen’s voice plays a key role in decision making of decentralized service delivery, there is a notable dearth of empirical evidence as to the effect of such participation. This is the question this study sought to answer based on a case study of direct citizen participation in Local Authorities (LAs) in Kenya. This is as formally provided for by the Local Authority Service Delivery Action Plan (LASDAP) framework that was established to ensure citizens play a central role in planning and budgeting, implementation and monitoring of locally identified services towards improving livelihoods and reducing poverty. Influence of participation was assessed in terms of how it affected five key determinants of effective service delivery namely: efficient allocation of resources; equity in service delivery; accountability and reduction of corruption; quality of services; and, cost recovery. It finds that the participation of citizens is minimal and the resulting influence on the decentralized service delivery negligible. It concludes that despite the dismal performance of citizen participation, LASDAP has played a key role towards institutionalizing citizen participation that future structures will build on. It recommends that an effective framework of citizen participation should be one that is not directly linked to politicians; one that is founded on a legal framework and where citizens have a legal recourse opportunity; and, one that obliges LA officials both to implement what citizen’s proposals which meet the set criteria as well as to account for their actions in the management of public resources.
Bürgerschaftliches Engagement ist nicht nur ein Gewinn für das Gemeinwesen, sondern auch für den freiwillig Engagierten. Damit er seine Potenziale ausschöpfen kann, braucht er Rahmenbedingungen, die ihn bestärken und unterstützen. Die Arbeit auf lokaler Ebene bildet dabei das Herzstück, hier ist auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren. Um sie zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, sind geeignete Strukturen notwendig. An diesem Punkt setzen die Freiwilligenagenturen an. Mit ihrem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsangebot wollen sie Bindeglied zwischen Freiwilligen und Einrichtungen als Träger von Freiwilligenarbeit sein. Neben Erläuterungen zur Entstehungsgeschichte und zum Begriff dieser jungen Infrastruktureinrichtung widmet sich die Autorin der vorliegenden Arbeit den Wesensmerkmalen und vor allem den häufigsten Herausforderungen. Am Beispiel zweier aktiver Freiwilligenagenturen in Berlin wird untersucht, welche Rolle diese Einrichtungen bei der Förderung und der Umsetzung des bürgerschaftlichen Engagements spielen.
Unter dem Eindruck einer zunehmenden Einengung finanzieller Spielräume entwickelt die öffentliche Hand Strategien zur Haushaltskonsolidierung, die über den Einsatz des Neuen Steuerungsmodells hinausgehen. Eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Verwaltungsoptimierung nehmen aufgaben- und organisationskritische Ansätze ein. Letztgenannte umfassen Überlegungen, wie durch eine Ablösung hergebrachter behördlicher Strukturen nachhaltige Entlastungseffekte ausgelöst werden können. Das Organisationsrecht kennt hierfür auf allen Verwaltungsebenen grundsätzlich zahlreiche Ausgestaltungen von der Beleihung Privater Dritter über Beteiligungsgesellschaften, Anstalten oder Stiftungen bis hin zu Regiebetrieben. Die verbleibenden Möglichkeiten einer Einflussnahme durch Politik und Verwaltung gestalten sich. Im Interesse einer hinreichenden Steuerung durch politische und administrative Leitungsinstanzen erfahren Landesbetriebe nach § 26 der Landeshaushaltsordnungen in den letzten Jahren in vielen Landesverwaltungen eine Renaissance. Obgleich die betreffende Ermächtigung seit 1969 im Haushaltsrecht verankert ist und bereits Gegenstand der Reichshaushaltsordnung war, liegen kaum systematisierte Erkenntnisse über den Einsatz dieser Organisationsform vor. In den Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften finden sich praktisch keine über den Wortlaut des Gesetzes und hierzu kaum ergangene Verwaltungsvorschriften hinausgehenden Hilfestellungen. Die Arbeit widmet sich dem Modell „Landesbetrieb nach § 26 LHO“, indem sie damit verbundene Entwicklungspotenziale für ein betriebswirtschaftliches Handeln und Rahmenbedingungen seines Einsatzes beleuchtet. Sie stellt den Landesbetrieb dabei in ein Verhältnis zu Behörden, welche unter Anwendung von Elementen des Neuen Steuerungsmodells geführt werden und privatrechtlich ausgestalteten Unternehmen. Zu diesem Zweck erfolgt eine vertiefte empirische Untersuchung der Landesbetriebe im amtlichen Geoinformationswesen, welche eine breite Aufgabenpalette aufweisen. Die in diesem Rahmen vollzogene Primäranalyse wird im Interesse einer Verbreiterung der Aussagekraft der Ergebnisse ergänzt um ausgewählte Sekundäranalysen zur praktischen Ausgestaltung weiterer Landesbetriebe insbesondere in den Bereichen Bau- und Liegenschaftsmanagement, Mess- und Eichwesen und der Datenverarbeitung. Ergänzend zu den deskriptiven Darstellungen der empirischen Betrachtung werden normative Betrachtungen für die einzelnen betriebswirtschaftlichen Funktionalbereiche vorgenommen soweit hier spezifische Problemstellungen in der Praxis der Landesbetriebe bekannt geworden sind. Im Ergebnis kommt die Arbeit zu der Erkenntnis, dass Landesbetriebe ein Entwicklungspotenzial über das Neue Steuerungsmodell hinaus bergen, dieses aber weniger als erwartet im Bereich der Finanzwirtschaft und damit in der tatsächlichen Haushaltskonsolidierung liegt, als vielmehr in der strukturellen Optimierung der Verhältnisse zwischen, Betriebsleitung, Kunden sowie administrativer und politischer Spitze und der Gestaltungsräume der einzelnen Akteure.
Über den Wandel der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben vor dem Hintergrund vielgestaltiger Veränderungen in Kontext und Binnenleben von Verwaltungen wurde und wird in den verschiedenen verwaltungswissenschaftlich relevanten Disziplinen umfänglich geforscht und publiziert. Grund genug, diese Debatte an einer der ältesten kommunalen Aufgaben zu spiegeln: dem Friedhofswesen. Gerade in diesem Bereich kondensieren etwa die aktuellen gesellschaftsstrukturellen Entwicklungen in besonderem Maße. Ob und wie die Kommunen ihre Aufgabenwahrnehmung auf die veränderten Anforderungen einstellen und wie die dabei zu konstatierenden Muster zu erklären sind, ist Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Studie.
Vorwort des Autors: Dem hier vorgelegten Beitrag liegt eine empirische Untersuchung zugrunde, an der im Frühjahr 2004 bundesweit Städte unterschiedlichster Prägung teilgenommen haben. Die Veröffentlichung durch das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam soll dazu beitragen, Informationen zur städtischen Konzernbildung zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hier der empirische Blick auf den Konzern Stadt. Ergänzend ist Ziel, ein Modell für eine kommunale Konzernsteuerung unter Berücksichtigung jüngerer Ansätze der verwaltungswissenschaftlichen Forschung (Stichwort des „Gewährleistungsstaates“) zu skizzieren. Hierzu wird im Vorlauf der Ansatz eines kommunalen Konzerns einer theoretischen Analyse unterzogen. Abschließend wird die Skizze einer „kommunalen Gewährleistungs-Holding“ einschließlich eines kurzen Ausblicks entworfen. Die kommunale Konzernbildung ist ein Thema innerhalb des Forschungsgebietes des Public Management, das aus der zunehmenden Tendenz der Städte resultiert, Aufgaben aus der Kernverwaltung auszugliedern. Entscheidungen, öffentliche Aufgaben in unterschiedlichsten institutionellen Arrangements vom traditionellen Amt oder Fachbereich über hybride kommunale Organisationsformen wie der Sonderrechung, dem (optimierten) Regiebetrieb oder dem Eigenbetrieb bis hin zur städtischen Eigen- oder Beteiligungsgesellschaft in privater Rechtsform zu erbringen, führen zu Strukturen, die im privaten Sektor als Konzerne klassifiziert würden. Aus dieser Entwicklung entsteht Forschungsbedarf sowohl aus Perspektive der Wissenschaft als auch der kommunalen Praxis. An dieser Stelle gedankt sei insbesondere Herrn Prof. Dr. Reichard und dem KWI für die Möglichkeit der Veröffentlichung sowie natürlich den Teilnehmern an der Umfrage.
I. Ausgewählte Strukturdaten zum Landkreis Oder-Spree II. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Option III. Option als Impulsgeber für Ansätze der Verwaltungsmodernisierung IV. Tragende Entscheidungsaspekte pro Option aus der Sicht der Kommunalpolitik V. Rückmeldungen zur Aufgabendurchführung aus der Bürgersphäre VI. Intensive Begleitung des Umsetzungsprozesses durch die Kommunalpolitik VII. Personelle und organisatorische Handlungsautonomie als Erfolgskriterium für die Arbeit des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung VIII. Unterschiede im Aufgabenverständnis und ihre Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis
I. Reformbedarf II. Konsequenzen III. Funktionalreformen IV. Bausteine einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung V. Das Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ VI. Freiwilligkeitsphase VII. Zukunftsvertrag zwischen Land und Kommunen VIII. Zur FAG-Änderung 2012 IX. Haushaltskonsolidierung und Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds X. Kofinanzierungsfonds XI. Fazit
Dicke Bretter bohren
(2009)
I. Ostdeutsche Unternehmen von Demografie spezifisch betroffen II. Analytische Aufarbeitung aus Sicht der Landesarbeitsmarktpolitik III. Alterung ja, „Überalterung“ nein, geringe Beschäftigung junger Jahrgänge IV. Differenzierungen nach Betriebsgrößen und beruflicher Tätigkeit V. Ersatzbedarf nach Wirtschaftszweigen sehr unterschiedlich VI. Noch relativ geringe Unterschiede zwischen Regionen VII. INNOPUNKT und mehr – demografische Themen gestalten
Inhalt: I. Einleitung – Befundnahme II. Vorüberlegungen der Rekommunalisierungsentscheidung in der Energiewirtschaft 1. Zieldreieck der Energiepolitik 2. Ziele kommunaler Energiepolitik 3. Zuordnung der Ziele unter besonderer Berücksichtigung des Energiemarktes 4. Mythos Eigenkapitalrendite im Netzbetrieb und Strompreisregulierung III. Konkrete Möglichkeiten der Konzessionsvergabe 1. Wegenutzungsvertrag mit dem bisherigen Netzbetreiber 2. Wegenutzungsvertrag mit einem neuen Netzbetreiber 3. Beteiligungsmodelle a) Klassisches Partnermodell b) Dienstleistermodell c) Pachtmodell IV. Risiken der Rekommunalisierung 1. Kaufpreis, Entflechtungs- und Einbindungskosten 2. Gewerbesteuer 3. Personal 4. Keine Vergleichbarkeit mit früheren Stadtwerkegründungen V. Auswirkungen regionaler Rekommunalisierungen VI. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel der Stadtstaaten Berlin und Hamburg konkrete Handlungsoptionen des strategischen Personalmanagements angesichts unausgewogener Altersstrukturen in der Landesverwaltung unter den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes. Vor dem Hintergrund einer abnehmenden Erwerbsbevölkerung und der sinkenden Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber wird das Thema „Personal“ als die Schlüsselressource für die Leistungsfähigkeit der deutschen Verwaltung identifiziert. Die Untersuchung zeigt auf, wie eine absehbare Überalterung des Personalkörpers die Leistungserbringung der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen wird. Sie weist nach, dass sich beide Stadtstaaten bereits heute mit punktuellem Fachkräftemangel in technischen und Spezialisten-Berufen, aber auch bei Lehren und Ärzten, konfrontiert sehen. Diese Herausforderungen werden sich durch massive Altersabgänge ab dem Jahr 2015 und eine Alterung des bleibenden Personalkörpers noch erheblich verstärken. Die Untersuchungsergebnisse zeigen jedoch, dass die hamburgische Verwaltung, aufbauend auf einer langen Modernisierungshistorie und erleichtert durch Akteurszentralismus und eine ressortübergreifend abgestimmte quantitative und qualitative Personalbedarfsplanung, über einen gut institutionalisierten und gelebten Strategiekreislauf verfügt. Dies lässt den Schluss zu, dass die Hansestadt mit ihrem strategischen Personalmanagement gut für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen aufgestellt ist. Dagegen wird beleuchtet, wie der Umgang mit dem Thema Personal in Berlin noch immer von chronischen Sparzwängen und einem Pluralismus der Akteure geprägt ist. Die daraus resultierende, hauptsächlich quantitativ agierende Personalwirtschaft und das Fehlen einer auch nur mittelfristigen Personalstrategie werfen erhebliche Bedenken bezüglich der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung auf.
In dem Beitrag werden das Verwaltungshandeln in der Flüchtlingskrise und mögliche Ursachen der aufgetretenen Vollzugsprobleme untersucht. Im Fokus stehen vor allem die Vollzugsrealität und die Verwaltungsvarianz im Bereich der Erstaufnahme von Flüchtlingen auf der Länderebene sowie die durch das BAMF als auch die Bundes länder mittlerweile begonnenen Reformen im Verwaltungsvollzugssystem. Leitfrage des Aufsatzes ist, ob das bestehende Verwaltungsvollzugssystem nicht nur in den jeweiligen Zuständigkeiten reformbedürftig ist, sondern ob es auch zu einer neuen Zuständigkeitsverteilung im Bundesstaat kommen sollte.
Local Government in Germany
(2016)
Gegenstand der Untersuchung ist die Umsetzung der europäischen, gleichstellungspolitischen Strategie Gender Mainstreaming (GM) in der Ministerialverwaltung des neuen EU-Mitgliedslands Estland. GM hat die Umsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen zum Ziel und wird als eine Querschnittsaufgabe mit Instrumenten der Verwaltungsmodernisierung (Folgenabschätzung, Wissensmanagement, u.a.) umgesetzt. Wie diese Strategie in der Ministerialverwaltung als ausführendes Organ der Regierung aufgenommen, übersetzt und umgesetzt wird in einem Land, das viele Jahrzehnte dem kommunistischen Gleichheitspostulat unterworfen war und als Staatsneugründung seine nationale Verwaltung erst aufbauen musste, wird in der Arbeit beschrieben und analysiert. Die Dissertation ist in vier Teile gegliedert: in Teil I wird in den Untersuchungsgegenstand und die Methode der Arbeit eingeführt. Teil II beschreibt die gesellschaftlich-politischen und administrativen Rahmenbedingungen im Fallbeispiel Estland. Teil III widmet sich dem Untersuchungsgegenstand „Umsetzung von GM in der estnischen Ministerialverwaltung“. Der IV. Teil beschließt die Arbeit mit der Analyse der Zusammenhänge zwischen den Rahmenbedingungen und der Umsetzung. Teil I beginnt mit der Darstellung des Forschungskonzepts, das sich aus Elementen der Verwaltungswissenschaft und der Forschung zu staatlichen Strukturen für Gleichstellungspolitik, einem Zweig der politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung, zusammensetzt. Damit wird für die Untersuchung von GM erstmals systematisch die Verwaltungswissenschaft herangezogen. Die Arbeit wird methodisch und theoretisch als explorativ-explanative Single Case Studie verortet, die sich an neo-institutionalistischen Ansätzen orientiert. Teil II der Arbeit führt in das Fallbeispiel Estland ein: Es werden drei identifizierte Interpretationsmuster dargestellt anhand derer in Estland die Vergangenheit als besetzte Nation und die Gegenwart als demokratischer Staat (re )konstruiert werden und die das estnische, kollektive Selbstverständnis prägen. Anschließend werden die gesellschaftlichen und administrativen Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren beschrieben, die für die Umsetzung von Querschnittsreformen in der öffentlichen Verwaltung und für die Umsetzung von Gleichstellungspolitik von Bedeutung sind. Die Forschungsergebnisse in Teil II zeigen über die empirischen Befunde hinaus, dass Estland nicht immer eindeutig in klassische politikwissenschaftliche Kategorien einzuordnen ist. Sowohl die Transitionssituation des Landes als auch die an westlichen Demokratien ausgerichteten Untersuchungskriterien sind für diesen Befund ursächlich. Teil III der Arbeit widmet sich dem Untersuchungsgegenstand GM. Nach grundlegenden Informationen zu dieser Verwaltungsmodernisierungsstrategie folgt die Darstellung der Umsetzung in der estnischen Ministerialverwaltung. In Teil IV der Dissertation werden die in Teil II beschriebenen Variablen auf die Umsetzung von GM (Teil III) bezogen. Die Analyse erfolgt anhand von Kriterien, die sich aus der Auswertung internationaler GM-Implementierungserfahrungen ergeben. Die Untersuchung zeigt, dass das post-kommunistisch geprägte, gesellschaftliche Klima besondere Legitimitätsprobleme für eine an Gleichheit orientierte staatliche Politik schafft. Dies kann die schwache zivilgesellschaftliche gleichstellungspolitische Lobby nur sehr begrenzt beeinflussen. Die strukturellen Bedingungen der estnischen Ministerialverwaltung mit ihrer geringen Koordinationsfähigkeit und politischen Steuerbarkeit machen eine effektive Umsetzung von Querschnittsreformen allgemein schwierig. Als produktiv für die Umsetzung hat sich der hohe Grad der fachlichen Professionalität und Politikversiertheit der kleinen, gleichstellungspolitischen Elite in der Ministerialverwaltung herauskristallisiert. Über Kooperationen mit internationalen Akteuren und estnischen zivilgesellschaftlichen Kräften sowie einzelnen interessierten Personen in der Verwaltung treibt sie die Umsetzung von GM voran. Sie nutzte die EU-Beitrittsverhandlungen um politischen Handlungsdruck für die Verwaltungsmodernisierung durch GM aufzubauen. Nachdem dieser seit dem Beitritt nicht aufrecht erhalten werden kann, zeichnet sich eine neue Umsetzungsstrategie ab. Es wird zukünftig nicht mehr vor allem an den normativen und kognitiven Strukturen in der Verwaltung, also den Einstellungen und Fachkompetenzen des Verwaltungspersonals zu gleichstellungsorientierter Arbeit, angesetzt. Vielmehr sollen neue, gleichstellungsrelevante Wissensbestände durch Expertinnen und Experten und exponierte Persönlichkeiten in die Gesellschaft und die Verwaltung transportiert und damit grundlegende gesellschaftlich-normative Voraussetzungen für die Rezeptivität von GM verbessert werden.
Nachdem die deutsche Ministerialverwaltung seit nunmehr zwei Jahrzehnten die Anwendung von Folgenabschätzungen weitestgehend ignoriert hat, beschloss das Bundeskabinett im April 2006 ein neues Instrument der better regulation einzuführen: das Standardkosten-Modell (SKM). Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Wirksamkeit dieses Instruments zu untersuchen. Dazu wird ein qualitativer Bewertungsmaßstab deduktiv hergeleitet, operationalisiert und empirisch getestet. Das SKM wird demzufolge dann als wirksam erachtet, wenn es 1.) das Kräfteverhältnis zwischen Regulierungsbefürwortern und Regulierungsskeptikern zu Gunsten Letzterer verschiebt und 2.) mit der Einführung des Instruments die Weichen für einen Wandel der Regulierungskultur in der Ministerialverwaltung gestellt werden. Es zeigt sich, dass das Instrument gemäß Annahme 1 als Erfolg bewertet werden kann. Allerdings relativiert sich das Ergebnis, da Annahme 2 nicht erfüllt wird.