MenschenRechtsZentrum
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Befähigung und Ermöglichung
(2009)
Editorial: Die Palette menschenrechtlicher Themen ist denkbar breit, wird aber durch die jeweiligen Disziplinen konturiert und von den einzelnen Autoren präzisiert. Aus philosophischer Perspektive behandelt Malte Fabian Büchs die Verknüpfung der Geschichte der Menschenrechte mit derjenigen der Moderne, die unlängst von Etienne Balibar hergestellt wurde. Die Rezeption der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in den Beratungen des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nimmt Daniel Eberhardt in den Blick. Während in Heft 2/2008 die Allgemeine Erklärung als Klassikertext in einen breiten Zusammenhang gestellt wurde, erfolgt hier die Einbettung in einen konkreten Akt der Verfassunggebung. Der Beitrag „Konfliktparteien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ von Cornelius Wiesener behandelt das Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten am konkreten Beispiel des Krieges zwischen Rußland und Georgien im Jahr 2008. In Ergänzung des Themenschwerpunktes „Medizin und Menschenrechte“ aus Heft 2/2008 beschäftigt sich Maren Mylius mit der Beteiligung von Medizinern an Menschenrechtsverletzungen in Argentinien und fragt: „Folter unter ärztlicher Aufsicht?“ Unter dem Titel „Aufarbeitung oder Versöhnung in Kambodscha? Eine Justiz für die Roten Khmer“ befassen sich Philippe Gréciano und Birte Kaspers mit dem gemischten Tribunal in Kambodscha, das bestimmte Verbrechen aus der Zeit Pol Pots ahnden soll. Anne Dieter, Marianna Hillmer und Julia Szilat erinnern in der historischen Miszelle an den 140. Geburtstag von Mahatma Gandhi. Der Dokumentationsteil enthält den traditionellen Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2008. Der zweite Teil, verfasst von Anne Foith, behandelt das Individualbeschwerdeverfahren. Buchbesprechungen runden das Heft ab, bei dessen Herstellung uns Birte Kaspers redaktionell tatkräftig unterstützt hat. Im Oktober 2009 endet die Amtszeit unserer Direktoren Prof. Dr. Eckart Klein und Prof. Dr. Christoph Menke. Prof. Menke ist an die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main gewechselt und Prof. Klein ist bereits im letzten Jahr in den Ruhestand getreten. Als sein Nachfolger ist Prof. Dr. Andreas Zimmermann an die Juristische Fakultät der Universität Potsdam berufen worden. Er wird zunächst alleiniger Direktor des MRZ werden. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende Lektüre.
Aus dem Inhalt: - Neue Entwicklungen im regionalen Menschenrechtsschutz: eine politikwissenschaftliche Betrachtung des institutionellen Designs und der Dynamik des derzeitigen menschenrechtlichen Regionalismus - Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot und seine Grenzen - Die Individualbeschwerde zur Kinderrechtskonvention - BVerfG: Fraport – Urteil vom 22. Februar 2011
Indigene Rechte und COVID-19 (Brasilien) – indigenes Land und Gesundheit unter ernster Bedrohung
(2022)
In Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von “vulnerable persons”, sondern von “persons in situations of vulnerability” sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein geändertes Verständnis von Vulnerabilität zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und äußere Umstände, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verständnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entschärfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen führen kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verständnis von Vulnerabilität im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimafällen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise äußere, vulnerabilitätsproduzierende Umstände adressieren. Schließlich werden die potenziellen Stärken und Schwächen der begrifflichen Wendung reflektiert.
Aus dem Inhalt:
- Menschenrechtsklagen vor Zivilgerichten in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme der methodisch-rechtspolitischen Ansätze im Internationalen Privatrecht (IPR)
- Das Vorsorgeprinzip – ein unterschätzter Bestandteil menschenrechtlicher Klimaklagen?
- Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise – Die Entscheidung Billy et al. gegen Australien und ihr Beitrag zur „Begrünung“ des Menschenrechtsschutzes
Menschenrechte in Mosambik
(1998)
Spätestens seit dem Brand einer Textilfabrik in Karatschi, Pakistan, deren Hauptabnehmer das deutsche Textilunternehmen KiK war, ist die Frage nach der zivilrechtlichen Justiziabilität von Menschenrechtsverletzungen im Ausland auch in der Bundesrepublik angekommen. Parallel hierzu hatte bereits der Einsturz des Rana Plaza, einem Fabrikgebäude in Dhaka, Bangladesch, das zahlreiche Zulieferfirmen der europäischen sowie u.s.-amerikanischen Bekleidungsindustrie beherbergte, traurige Berühmtheit erlangt. Beide Vorfälle hatten in den Industriestaaten des globalen Nordens eine nachhaltige Debatte darüber ausgelöst, welche Verantwortung inländischen Abnehmerunternehmen für die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards entlang der global angelegten Lieferkette zukommt. An deren vorläufigem Ende steht eine Reihe von Spezialgesetzen, die heimischen Betrieben ausdifferenzierte Sorgfalts- und Überwachungspflichten bezüglich der Arbeitsbedingungen in den – häufig im globalen Süden gelegenen – Produktionsstätten auferlegen.
Als Folge dieses geostrategischen Nord-Süd-Konfliktes wohnt in Deutschland erhobenen Menschenrechtsklagen im Regelfall ein grenzüberscheitendes Moment inne, weshalb sich die Rechtsverfolgung individuell Betroffener mit den Fragen des Internationalen Privatrechts nach der gerichtlichen Zuständigkeit sowie des anwendbaren Sachrechts konfrontiert sieht. Dass ein Verfahren bereits auf dieser Ebene scheitern kann, verdeutlicht auf paradigmatische Weise das eingangs erwähnte Verfahren gegen KiK vor dem LG Dortmund, in welchem das ungünstige pakistanische Verjährungsrecht zur Anwendung gelangte.
Rechtspolitisch wird die Funktion des Rechtsgebietes indes unterschiedlich beurteilt. Während ein Ansatz gleichsam auf materieller Ebene die Entwicklung spezieller Sorgfaltsnormen für Unternehmen in Abnehmerstaaten verfolgt („Verantwortungslösung“), führt eine andere Auffassung den Kern der Problematik nicht auf das – oftmals durchaus funktionale – Produktionslandrecht, sondern vielmehr auf dessen strukturelle Durchsetzungsdefizite zurück („Kognitionslösung“).
Der Beitrag vollzieht die Implikationen beider Ansätze für Zivilprozesse in Deutschland nach. Hierfür wird die Menschenrechtsklage zunächst in das deutsche Verfahrensrecht eingeordnet (I.) bevor die Rolle des Internationalen Privatrechtes erörtert werden kann (II.). Anschließend werden sowohl die Sorgfaltsregime in den Abnehmerstaaten (III.) als auch Rechtsbehelfe in den Produktionsländern am Beispiel Bangladeschs (IV.) in den Blick genommen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der Überwachungsorgane der anderen wichtigen Menschenrechtsverträge auf UN-Ebene im Jahre 2004 und ergänzt damit den Beitrag von Sebastian Schulz in diesem Heft (S. 5). Gleichzeitig wird in knapper Form auf die bevorstehenden Sitzungen der Vertragsorgane in diesem Jahr hingewiesen. Die Informationen beruhen auf den Angaben des Büros der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (www.ohchr.org) und sind auf dem Stand vom 15. März 2005.
The right to privacy in the digital age generates new challenges for the international jurisdiction. The following article deals with such challenges. Therefore it firstly defines the term of privacy in general and presents an international legal framework. With whisteblower Snowden a huge political discourse was initiated and the article gives insights into its further development. In 2015 the Human Rights Council for the first time announced a special rapporteur on the right to privacy. However, the discourse is not only taking place on a political level, also civil society organizations advocate more stringent regulations and prosecutions against violations of the right to privacy. Moreover the importance of the technology sector becomes clear. Companies like Microsoft are increasingly taking responsibility to protect digital media against unjustified data misuse, surveillance, collection and storage. But whereas the IT sector is developing very quickly, legislative processes do so rather slowly. Lastly, the individual is also hold to account. To protect oneself against data misuse is to a great extent acting self-responsible. Still, therefore information on protection must be clear and accessible for everyone.
I. Einleitung II. Rechtsvergleichende Zusammenfassung zur Strafbarkeit des Menschenhandels im deutschen, österreichischen und schweizerischen Strafgesetzbuch III. Rechtsvergleichende Zusammenfassung zur Strafverfolgung und zum Schutz der Opfer von Menschenhandel in Deutschland, Österreich und in der Schweiz IV. Abschließende Bemerkungen zur Vereinbarkeit der Rechtslage in Deutschland, Österreich und in der Schweiz mit den internationalen Anforderungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und Ausblicke auf zukünftigen Handlungsbedarf
Menschenrechte leben lernen
(2009)
Rezensiertes Werk: Meck, Ute: Selbstmordattentäter - sterben, um zu töten : wie werden Menschen zu Selbstmordattentätern?; wie entstehen und funktionieren ihre Ideologien?; wie kann man dem Selbstmordterrorismus sinnvoll begegnen?; eine psychologische Analyse. - Frankfurt [am Main] : Verl. für Polizeiwissenschaft, 2007. - 208, LVII S. ISBN: 978-3-86676-002-8
"lebensformen+lebenswissen"
(2006)
• Meinungsfreiheit und Ehrenschutz • Kulturtranszendenz und kulturkritische Elemente der Menschenwürde • Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2007 –Teil I • Prosecutor ./. Milan Martić, Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien
• Möglichkeiten und Grenzen der Zivilgesellschaft beim Schutz der Grundrechte der Bürger • Die Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestags • Wie ernst sollen die Menschenrechte genommen werden? – Interview mit Ronald Dworkin • EU-Netzwerk unabhängiger Grundrechtsexperten • IGH: Demokratische Republik Kongo ./. Uganda
Im Januar 2008 wäre Simone de Beauvoir, die wohl bedeutendste und gleichermaßen umstrittenste französische Schriftstellerin und Philosophin des 20. Jahrhunderts, einhundert Jahre alt geworden. Ihre wissenschaftlichen wie literarischen Arbeiten waren getragen vom Geist der Freiheit und Gleichheit aller Individuen. Besonders Beauvoirs tiefgreifende Analyse der geschlechtlichen Rollenverteilung in der Gesellschaft und ihre radikale Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter bewegten zutiefst die Gemüter. Das traf auch auf ihre gelebte Rebellion für weibliche Autonomie als Part der Selbstbestimmung der Menschen zu. Der Beitrag begibt sich anhand des von Simone de Beauvoir selbst gezeichneten Entwicklungsweges auf Spurensuche nach Besonderheiten, die sie zu diesen tiefgreifenden emanzipatorischen Vorstellungen ebenso wie zu ihrem weltweiten politischen Engagement veranlassten.
Die vorliegende Zusammenstellung deutscher Menschenrechtspreise dokumentiert menschenrechtliches Engagement aus verschiedenen Perspektiven: - Erstens gibt die Sammlung einen Überblick über die von Einrichtungen und Organisationen vergebenen Menschenrechtspreise. Sie informiert über die Preise selbst und über die aktuellen Preisträger ebenso wie über die Wertvorstellungen und Ziele ihrer Stifter und deren postalische und elektronische Adressen, um bei der Suche nach möglichen Ansprechpartnern behilflich zu sein. - Zweitens vermittelt die Sammlung einen Eindruck von der Vielfalt menschenrechtlichen Handelns am Beispiel der aktuellen Preisträger und weist auf ihre herausragenden und zu würdigenden Leistungen hin. Die Zusammenstellung zeigt, dass Empathie und Empowerment möglich und dem Anliegen förderlich sind. - Drittens bekundet sie das Bedürfnis, den Einsatz für Menschenwürde und Schutz der Menschenrechte öffentlich zu ehren. Damit ist die Absicht verbunden, gesellschaftliches Interesse für diese Fragen zu wecken, die dem Ziel folgt, Menschenrechte leben zu lernen. Die überwiegende Mehrheit – das heißt 35 – der aktuell insgesamt 43 deutschen Menschenrechtspreise wurde erst in den letzten 20 Jahren eingerichtet. Das lässt auch auf den wachsenden Nachdruck im menschenrechtsverbundenen Auftreten (und Handeln) von politischen, konfessionellen, künstlerischen, sportlichen oder auch privatwirtschaftlichen Verantwortungsträgern schließen. Aus der Vielzahl der vergebenen Ehrenpreise wurden all jene Auszeichnungen in der Auflistung berücksichtigt, die entweder im Titel oder in der Beschreibung der Vergabekriterien und Begründungen auf die Begriffe der Menschenrechte und Menschenwürde Bezug nehmen. Grundlage der Daten und Einschätzungen sind in der Regel die Selbstdarstellungen der Vergabeeinrichtungen, wie sie ihren Homepages zu entnehmen waren. Die Web-Adressen – wie unter der Rubrik Kontakt jeweils angegeben – gelten als Beleg. Stichtag für den Rechercheschluss ist der 30. April 2010.
Inhaltsübersicht I. Geschichte und Weg in den Europarat 1. Geschichtliche Anfänge 2. Ungarn unter den Habsburgern 3. Die Republik Ungarn und die restaurierte Monarchie 4. Volksdemokratie und kommunistische Herrschaft 5. Die Bestrebungen Ungarns zu einer demokratischen Regierungsform 6. Staatsform und Regierung 7. Minderheitenschutz in Ungarn 8. Aktuelle Entwicklungen II. Ungarns Bilanz vor den Straßburger Instanzen
1. Die Rezeption der Französischen Revolution in den deutschen Staaten; 2. Deutsche Intellektuelle und der Ausbruch der Französischen Revolution; 3. Über das revolutionäre Demokratieverständnis während der „Grande Terreur“; 4. Deutsche Kritik an der Französischen Revolution; 5. Friedrich Schillers Rezeption der Ereignisse in Frankreich; 6. Die verschiedenen Einstellungen deutscher Intellektueller gegenüber der Revolution; 7. Christoph Martin Wieland über grundsätzlichen Unterschiede zu Frankreich; 8. Georg Forster und die Mainzer Republik; 9. Charakterisierung deutscher Intellektueller im Zuge der „Grande Terreur“; 10. Goethe und die Französische Revolution; 11. Zusammenfassung
Narratives of Belonging
(2017)
Die Darstellungen genealogischer Netzwerke waren in der Antike Ausdruck der Weltsicht ihrer Erzähler, mit deren Hilfe Nähe und Distanz zwischen verschiedenen Gruppen und Völkern ausgedrückt und hergestellt werden konnte. Auch Paulus bedient sich genealogischer Argumente, um die Beziehung nicht-jüdischer Christus-Gläubiger zu Israel und ihrem Gott zu verdeutlichen. Es handelt sich um eine ethnozentrische Argumentation, deren Fokus aber gleichzeitig eindeutig theozentrisch ist.