MenschenRechtsZentrum
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Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Sechzig Jahre EMRK - Rechtsstaat und Sicherheit: Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand - EGMR: Gäfgen ./. Deutschland - Das Individualbeschwerdeverfahren gemäß Art. 22 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Das Verschwindenlassen: zum Verständnis der UN-Konvention
Aus dem Inhalt:
Belastung und Arbeitsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: neuere Entwicklungen - Extraterritoriale Anwendbarkeit der Rassendiskriminierungskonvention - Globale Verantwortlichkeit oder traditionelles Souveränitätsdenken – Gründe für die Haltung zur “Responsibility to Protect” von nicht-westlichen Staaten
IT-Strafrecht
(2011)
Inhalt: - I. Einleitung - II. Entwicklung des IT-Strafrechts - II.1. Computerstrafrecht - II.1.1. Das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 - II.1.2. Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. August 2007 - II.2. Internetstrafrecht - II.2.1. Das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz vom 22. Juli 1997 - II.2.2. Weitere Änderungen im Internetstrafrecht - II.3. Parallelen zwischen Computer- und Internetstrafrecht - III. Schluss
Themenschwerpunkt: Bekämpfung des Menschenhandels im Straf- und Strafprozeßrecht • Heine – „Künstler, Tribun und Apostel“ im Zeichen der Menschenrechte • Die Grundrechteagentur der Europäischen Union • Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2006 – Teil I
Themenschwerpunkt: Medizin und Menschenrechte - 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Reflexionen zur Entstehungsgeschichte, Ideengeschichte und Wirkungsgeschichte - Zum Wohle des Vaterlands – Zur „Erklärung zu Menschenrechten und Menschenwürde“ des World Russian People´s Council - Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2007 – Teil II
Inhalt: I. Einleitung und Problemstellung II. Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung III. Extraterritoriale Kollektiveinbürgerungen IV. Aktuelle Einbürgerungspraxis in Mittel- und Osteuropa V. Die Beurteilung extraterritorialer Kollektiveinbürgerungen anhand völker- und menschenrechtlicher Normen und Prinzipien VI. Anwendung der Prinzipien auf die Einbürgerungspraxis der mittel- und osteuropäischen Staaten VII. Schlussfolgerung
Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Menschenrechte und Staatsbürgerschaft - Gibt es Menschenrechte ohne Bürgerschaft? - Menschenwürde und Staatsbürgerschaft - Die General Comments des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen – ein Beitrag zur Rechtsentwicklung im Völkerrecht - Politische Selbstbestimmung als Menschenrecht und im Völkerrecht - Libyen und der von außen unterstützte Systemwechsel
Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.
Die zwölfte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen wurde am 28. Juni 2014 an der Universität Potsdam veranstaltet und stand unter dem Thema „Konzepte für die Reform der Vereinten Nationen“. Dabei wurde das komplexe Verhältnis zwischen Reformnotwendigkeit und Machbarkeitserwartungen einerseits und ausgebliebenen weitreichenden Strukturreformen und erfolgten „kleineren“, pragmatischen Reformschritten andererseits deutlich. Mit den vier Referaten stellte die Konferenz in der Tradition der Potsdamer UNO-Konferenzen die Verbindung von Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen her.
Mit der Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, Einblick in ausgewählte Schwerpunkte der Reformdiskussion zu erhalten:
An ein Grundsatzreferat zu bisherigen Reformprozessen im UN-System insgesamt schließen sich drei Texte an, die das Verhältnis zwischen den Vereinten Nationen und den nichtstaatlichen Akteuren in den Blick nehmen, die relativ neue Institution des Menschenrechtsrates als Teil der Reformbemühungen betrachten und schließlich Ergebnisse und Trends bei den Reformen der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates erörtern.
Inhalt: - I. Identität und Diskurs - II. Islam und Menschenrechte - 1. Struktur des Menschenrechtsdiskurses - 2. Ansätze des Menschenrechtsdiskurses - a. Fremdheit von Menschenrechten - b. Aneignung von Menschenrechten - c. Angleichungsversuche - i. Textueller Ansatz - ii. Evolutionärer Ansatz - iii. Intentioneller Ansatz - iv. Hermeneutischer Ansatz - v. Pragmatischer Ansatz - 3. Resultate des islamischen Menschenrechtsdiskurses - III. Fazit
Am 24. und 25. Juni 2005 fand die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen an der Universität Potsdam statt. Die Konferenz befaßte sich mit dem Thema „Chancen für eine Reform der Vereinten Nationen? Bilanz zum 60. Geburtstag der Weltorganisation".
Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis auf der einen und die Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen auf der anderen Seite sind für die „Potsdamer UNO-Konferenzen" kennzeichnend. Die sieben Referate, die jeweils mit Zusammenfassungen der anschließenden Diskussionen dokumentiert werden, tragen dementsprechend dazu bei, wichtige Tätigkeitsbereiche und Strukturfragen der Vereinten Nationen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diskutieren.
Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, wichtige Aspekte der Diskussion über - beispielsweise - Strukturreformen im Bereich der Menschenrechtsvertragsausschüsse, die Zukunft humanitärer Interventionen, das Verhältnis von Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung oder konkrete Reformbestrebungen beim Umweltprogramm UNEP kennenzulernen.
Der Forschungskreis dankt der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam für die Gastfreundschaft und dem MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam für die Kooperation bei der Organisation der traditionell am letzten Wochenende im Juni stattfindenden Konferenz. Besonderer Dank gilt der Deutschen Gesellschaft der Vereinten Nationen, Landesverband Berlin-Brandenburg, die die Konferenz finanziell unterstützt
hat.
Anläßlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen, in dessen zeitlicher Nähe die Konferenz stattfand, lud die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen am ersten Konferenztag zu einem Sektempfang; ihr sei hierfür herzlich gedankt.
Stichwort
(2007)
Themenschwerpunkte: Ius cogens als Grenzmarkierung fur den nachbarschaftlichen Dialog: Zur Forderung nach Sicherungsklauseln für das neue EU-Nachbarschaftsinstrument - Friedrich Schiller und die Französische Revolulution - Die Katholische Kirche und die Menschenrechte - Der neugeschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen - Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes
Aus dem Inhalt:
- Themenschwerpunkt: „Gefährdungen der Menschenrechte und Demokratie am Beispiel von TTIP“
◦ TTIP und die Funktionsbedingungen moralisch rechtfertigbarer Märkte
◦ Ist TTIP alternativlos? Ein Problemaufriss aus sozialliberaler Perspektive
◦ Freihandelsabkommen und Steuergerechtigkeit: eine menschenrechtliche Perspektive
- Die Europäische Union im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Aus dem Inhalt: - Themenschwerpunkt: Menschenrechte in der arabischen Welt - Menschenrechte und die Suche nach einer islamischen Identität - Die Zukunft des arabischen Frühlings aus der Perspektive der Menschenrechte - Die Menschenrechtsbindung transnationaler Unternehmen - Das Inter-Amerikanische Menschenrechtssystem im Praxistest – Vorzüge und Defizite des Individualbeschwerdeverfahrens
Stichwort
(2005)
I. Einleitung
II. Soziale Sicherung als Bestandteil entwicklungspolitischer Agenden – Eine internationale Perspektive
III. Internationale Politikdiffusion und nationaler Politikwandel – Konzeptionelle Grundlagen
IV. Die Rolle internationaler Politikdiffusion für den Wandel sozialer Sicherungssysteme
– Empirische Evidenz
V. Schlussfolgerungen
Inhalt: - I. Einleitung - II. Probleme der Menschenrechte - 1. Menschenrechte und Naturrecht - 2. Gesetz versus Recht - 3. Amerikanischer Konservatismus - III. Der Arabische Frühling - 1. Der Begriff der Revolution - 2. Ziviler Ungehorsam und von Wahlenunabhängige Proteste - IV. Von Revolution zum Rechtsstaat - 1. Vernunftrechte und Verrechtlichung der Menschenrechte - 2. Verrechtlichung der sozialen Rechte - 3. Moralische Pflichten versus Rechtsansprüche - 4. Zukunft des Arabischen Frühlings undsoziale Gerechtigkeit - V. Schlussfolgerungen
Die ersten beiden Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen im Dezember 1999 und im Juni 2000 in der Universität Potsdam standen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienten zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die dritte Konferenz des Forschungskreises, die am 29. und 30. Juni 2001 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Bilanz der Arbeit der Vereinten Nationen ein Jahr nach dem Milleniumsgipfel 2000 in New York in ihren Hauptaufgabengebieten sowie der deutschen UN-Politik in diesem Kontext.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der dritten Konferenz spiegeln zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, die weitreichenden strukturellen Probleme, denen sich die Vereinten Nationen durch die Prozesse der Globalisierung in der Friedenssicherung, beim Schutz der Menschenrechte und in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgesetzt sehen. Sie stellen eine erste Evaluation der Reformmaßnahmen dar, die seit dem Milleniumsgipfel beschlossen wurden. Zugleich verdeutlichen sie die enge Wechselbeziehung zwischen der Arbeit der Weltorganisation und der nationalen Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer, wie sie sich am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland zeigt.
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben
I. Einleitung
II. Knackpunkte eines schwierigen Verhältnisses
III. Eine erstaunliche Themenpalette oder: Nicht überall, wo UNO drin ist, steht auch UNO drauf
IV. Zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit
V. Therapieansätze
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben — Diskussionszusammenfassung