MenschenRechtsZentrum
Refine
Year of publication
- 2024 (2)
- 2023 (18)
- 2022 (19)
- 2021 (19)
- 2020 (22)
- 2019 (29)
- 2018 (36)
- 2017 (30)
- 2016 (11)
- 2015 (42)
- 2014 (11)
- 2013 (27)
- 2012 (35)
- 2011 (72)
- 2010 (33)
- 2009 (48)
- 2008 (46)
- 2007 (50)
- 2006 (81)
- 2005 (68)
- 2004 (101)
- 2003 (53)
- 2002 (65)
- 2001 (39)
- 2000 (50)
- 1999 (39)
- 1998 (37)
- 1997 (30)
- 1996 (9)
- 1995 (5)
- 1994 (2)
Document Type
- Article (757)
- Review (145)
- Monograph/Edited Volume (98)
- Part of Periodical (80)
- Other (12)
- Part of a Book (9)
- Report (8)
- Conference Proceeding (6)
- Doctoral Thesis (6)
- Working Paper (5)
Keywords
- Menschenrechte (9)
- Menschenrecht (7)
- Vereinte Nationen (7)
- Kongress (6)
- Völkerrecht (6)
- Deutschland (5)
- Geschichte (5)
- Auslandseinsatz (4)
- Bundeswehr (4)
- Deutschland / Bundeswehr (4)
Institute
Befähigung und Ermöglichung
(2009)
Editorial: Die Palette menschenrechtlicher Themen ist denkbar breit, wird aber durch die jeweiligen Disziplinen konturiert und von den einzelnen Autoren präzisiert. Aus philosophischer Perspektive behandelt Malte Fabian Büchs die Verknüpfung der Geschichte der Menschenrechte mit derjenigen der Moderne, die unlängst von Etienne Balibar hergestellt wurde. Die Rezeption der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in den Beratungen des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nimmt Daniel Eberhardt in den Blick. Während in Heft 2/2008 die Allgemeine Erklärung als Klassikertext in einen breiten Zusammenhang gestellt wurde, erfolgt hier die Einbettung in einen konkreten Akt der Verfassunggebung. Der Beitrag „Konfliktparteien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ von Cornelius Wiesener behandelt das Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten am konkreten Beispiel des Krieges zwischen Rußland und Georgien im Jahr 2008. In Ergänzung des Themenschwerpunktes „Medizin und Menschenrechte“ aus Heft 2/2008 beschäftigt sich Maren Mylius mit der Beteiligung von Medizinern an Menschenrechtsverletzungen in Argentinien und fragt: „Folter unter ärztlicher Aufsicht?“ Unter dem Titel „Aufarbeitung oder Versöhnung in Kambodscha? Eine Justiz für die Roten Khmer“ befassen sich Philippe Gréciano und Birte Kaspers mit dem gemischten Tribunal in Kambodscha, das bestimmte Verbrechen aus der Zeit Pol Pots ahnden soll. Anne Dieter, Marianna Hillmer und Julia Szilat erinnern in der historischen Miszelle an den 140. Geburtstag von Mahatma Gandhi. Der Dokumentationsteil enthält den traditionellen Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2008. Der zweite Teil, verfasst von Anne Foith, behandelt das Individualbeschwerdeverfahren. Buchbesprechungen runden das Heft ab, bei dessen Herstellung uns Birte Kaspers redaktionell tatkräftig unterstützt hat. Im Oktober 2009 endet die Amtszeit unserer Direktoren Prof. Dr. Eckart Klein und Prof. Dr. Christoph Menke. Prof. Menke ist an die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main gewechselt und Prof. Klein ist bereits im letzten Jahr in den Ruhestand getreten. Als sein Nachfolger ist Prof. Dr. Andreas Zimmermann an die Juristische Fakultät der Universität Potsdam berufen worden. Er wird zunächst alleiniger Direktor des MRZ werden. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende Lektüre.
Aus dem Inhalt: - Neue Entwicklungen im regionalen Menschenrechtsschutz: eine politikwissenschaftliche Betrachtung des institutionellen Designs und der Dynamik des derzeitigen menschenrechtlichen Regionalismus - Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot und seine Grenzen - Die Individualbeschwerde zur Kinderrechtskonvention - BVerfG: Fraport – Urteil vom 22. Februar 2011
Indigene Rechte und COVID-19 (Brasilien) – indigenes Land und Gesundheit unter ernster Bedrohung
(2022)
In Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von “vulnerable persons”, sondern von “persons in situations of vulnerability” sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein geändertes Verständnis von Vulnerabilität zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und äußere Umstände, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verständnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entschärfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen führen kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verständnis von Vulnerabilität im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimafällen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise äußere, vulnerabilitätsproduzierende Umstände adressieren. Schließlich werden die potenziellen Stärken und Schwächen der begrifflichen Wendung reflektiert.
Aus dem Inhalt:
- Menschenrechtsklagen vor Zivilgerichten in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme der methodisch-rechtspolitischen Ansätze im Internationalen Privatrecht (IPR)
- Das Vorsorgeprinzip – ein unterschätzter Bestandteil menschenrechtlicher Klimaklagen?
- Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise – Die Entscheidung Billy et al. gegen Australien und ihr Beitrag zur „Begrünung“ des Menschenrechtsschutzes