Gerechtfertigtes Einzelrasen
- Der Gesetzgeber hat den Prüfungsstoff im Pflichtfach Strafrecht 2017 durch Einführung des § 315 d um eine Strafvorschrift erweitert, die – zB durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen – schnell als Quelle schwieriger und gewiss examensrelevanter Auslegungsprobleme identifiziert worden ist. Insbesondere die gegen „Einzelraser“ gerichtete Tatbestandsvariante § 315 d I Nr. 3 bereitet den Gerichten erhebliche Probleme, von denen sich Verfasser von Prüfungsaufgaben und Prüfer in mündlichen Prüfungsgesprächen sicher gern inspirieren lassen. Studenten und Examenskandidaten müssen also damit rechnen, zu § 315 d befragt zu werden. Die spezifischen Tatbestandsprobleme sind inzwischen in Lehrbüchern und Kommentaren umfassend aufbereitet. Darauf kann in der Examensvorbereitung Bezug genommen werden. Noch nicht hinreichend berücksichtigt sind nach meiner Beobachtung Fallkonstellationen, in denen eine Erfüllung des „Einzelrasertatbestands“ § 315 d I Nr. 3 unter Begleitumständen in Betracht kommt, die geeignet sind, das Handeln des Rasers zuDer Gesetzgeber hat den Prüfungsstoff im Pflichtfach Strafrecht 2017 durch Einführung des § 315 d um eine Strafvorschrift erweitert, die – zB durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen – schnell als Quelle schwieriger und gewiss examensrelevanter Auslegungsprobleme identifiziert worden ist. Insbesondere die gegen „Einzelraser“ gerichtete Tatbestandsvariante § 315 d I Nr. 3 bereitet den Gerichten erhebliche Probleme, von denen sich Verfasser von Prüfungsaufgaben und Prüfer in mündlichen Prüfungsgesprächen sicher gern inspirieren lassen. Studenten und Examenskandidaten müssen also damit rechnen, zu § 315 d befragt zu werden. Die spezifischen Tatbestandsprobleme sind inzwischen in Lehrbüchern und Kommentaren umfassend aufbereitet. Darauf kann in der Examensvorbereitung Bezug genommen werden. Noch nicht hinreichend berücksichtigt sind nach meiner Beobachtung Fallkonstellationen, in denen eine Erfüllung des „Einzelrasertatbestands“ § 315 d I Nr. 3 unter Begleitumständen in Betracht kommt, die geeignet sind, das Handeln des Rasers zu rechtfertigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Fallsituationen und führt in die damit verbundenen Strafrechtsprobleme ein.…
Verfasserangaben: | Wolfgang MitschGND |
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URL: | https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2020-S-924-N-1 |
ISSN: | 0022-6939 |
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch): | Juristische Schulung |
Verlag: | C.H. Beck |
Verlagsort: | München |
Publikationstyp: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2020 |
Erscheinungsjahr: | 2020 |
Datum der Freischaltung: | 16.11.2023 |
Band: | 60 |
Ausgabe: | 10 |
Seitenanzahl: | 5 |
Erste Seite: | 924 |
Letzte Seite: | 928 |
Organisationseinheiten: | Juristische Fakultät / Strafrecht |
DDC-Klassifikation: | 0 Informatik, Informationswissenschaft, allgemeine Werke / 07 Publizistische Medien, Journalismus, Verlagswesen / 070 Publizistische Medien, Journalismus, Verlagswesen |
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht | |
3 Sozialwissenschaften / 37 Bildung und Erziehung / 370 Bildung und Erziehung | |
Peer Review: | Nicht referiert |
Lizenz (Deutsch): | Keine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz |