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Gerechtfertigtes Einzelrasen

  • Der Gesetzgeber hat den Prüfungsstoff im Pflichtfach Strafrecht 2017 durch Einführung des § 315 d um eine Strafvorschrift erweitert, die – zB durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen – schnell als Quelle schwieriger und gewiss examensrelevanter Auslegungsprobleme identifiziert worden ist. Insbesondere die gegen „Einzelraser“ gerichtete Tatbestandsvariante § 315 d I Nr. 3 bereitet den Gerichten erhebliche Probleme, von denen sich Verfasser von Prüfungsaufgaben und Prüfer in mündlichen Prüfungsgesprächen sicher gern inspirieren lassen. Studenten und Examenskandidaten müssen also damit rechnen, zu § 315 d befragt zu werden. Die spezifischen Tatbestandsprobleme sind inzwischen in Lehrbüchern und Kommentaren umfassend aufbereitet. Darauf kann in der Examensvorbereitung Bezug genommen werden. Noch nicht hinreichend berücksichtigt sind nach meiner Beobachtung Fallkonstellationen, in denen eine Erfüllung des „Einzelrasertatbestands“ § 315 d I Nr. 3 unter Begleitumständen in Betracht kommt, die geeignet sind, das Handeln des Rasers zuDer Gesetzgeber hat den Prüfungsstoff im Pflichtfach Strafrecht 2017 durch Einführung des § 315 d um eine Strafvorschrift erweitert, die – zB durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen – schnell als Quelle schwieriger und gewiss examensrelevanter Auslegungsprobleme identifiziert worden ist. Insbesondere die gegen „Einzelraser“ gerichtete Tatbestandsvariante § 315 d I Nr. 3 bereitet den Gerichten erhebliche Probleme, von denen sich Verfasser von Prüfungsaufgaben und Prüfer in mündlichen Prüfungsgesprächen sicher gern inspirieren lassen. Studenten und Examenskandidaten müssen also damit rechnen, zu § 315 d befragt zu werden. Die spezifischen Tatbestandsprobleme sind inzwischen in Lehrbüchern und Kommentaren umfassend aufbereitet. Darauf kann in der Examensvorbereitung Bezug genommen werden. Noch nicht hinreichend berücksichtigt sind nach meiner Beobachtung Fallkonstellationen, in denen eine Erfüllung des „Einzelrasertatbestands“ § 315 d I Nr. 3 unter Begleitumständen in Betracht kommt, die geeignet sind, das Handeln des Rasers zu rechtfertigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Fallsituationen und führt in die damit verbundenen Strafrechtsprobleme ein.zeige mehrzeige weniger

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Verfasserangaben:Wolfgang MitschGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2020-S-924-N-1
ISSN:0022-6939
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Juristische Schulung
Verlag:C.H. Beck
Verlagsort:München
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2020
Erscheinungsjahr:2020
Datum der Freischaltung:16.11.2023
Band:60
Ausgabe:10
Seitenanzahl:5
Erste Seite:924
Letzte Seite:928
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC-Klassifikation:0 Informatik, Informationswissenschaft, allgemeine Werke / 07 Publizistische Medien, Journalismus, Verlagswesen / 070 Publizistische Medien, Journalismus, Verlagswesen
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
3 Sozialwissenschaften / 37 Bildung und Erziehung / 370 Bildung und Erziehung
Peer Review:Nicht referiert
Lizenz (Deutsch):License LogoKeine öffentliche Lizenz: Unter Urheberrechtsschutz
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