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Entkriminalisierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • Der Ruf nach gesetzgeberischen Reparaturmaßnahmen am unbestrittenermaßen missglückten § STGB § 142 StGB ist ein kriminalpolitischer Dauerbrenner. Neu sind recht konkrete Vorschläge aus dem Bundesministerium der Justiz zu einer Reduktion des objektiven Tatbestandes, durch die ein beträchtlicher Anteil der Anwendungsfälle künftig in das Ordnungswidrigkeitenrecht verlagert werden soll. Unfälle, die „reine Sachschäden“ verursachen, sollen eine nur noch bußgeldbewehrte Warte- und Feststellungsermöglichungspflicht auslösen. Die im Vorstadium eines Gesetzesentwurfs publizierten ministeriellen Ideen haben ein geteiltes Echo – Zustimmung und Ablehnung – ausgelöst. Der Beitrag befasst sich nicht mit der umstrittenen kriminalpolitischen Vernünftigkeit der Pläne, zeigt aber einige strafrechtsdogmatische Aspekte auf, die bei der Neufassung des Gesetzeswortlauts zu beachten sein werden.

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Metadaten
Author details:Wolfgang MitschGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2024-S-15-N-1
ISSN:0012-1231
Title of parent work (German):Deutsches Autorecht
Publisher:Juristische Zentrale des ADAC e.V.
Place of publishing:München
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2024
Publication year:2024
Release date:2024/08/15
Volume:94
Issue:1
Number of pages:5
First page:15
Last Page:19
Organizational units:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer review:Nicht referiert
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