TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Entkriminalisierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort T2 - Deutsches Autorecht N2 - Der Ruf nach gesetzgeberischen Reparaturmaßnahmen am unbestrittenermaßen missglückten § STGB § 142 StGB ist ein kriminalpolitischer Dauerbrenner. Neu sind recht konkrete Vorschläge aus dem Bundesministerium der Justiz zu einer Reduktion des objektiven Tatbestandes, durch die ein beträchtlicher Anteil der Anwendungsfälle künftig in das Ordnungswidrigkeitenrecht verlagert werden soll. Unfälle, die „reine Sachschäden“ verursachen, sollen eine nur noch bußgeldbewehrte Warte- und Feststellungsermöglichungspflicht auslösen. Die im Vorstadium eines Gesetzesentwurfs publizierten ministeriellen Ideen haben ein geteiltes Echo – Zustimmung und Ablehnung – ausgelöst. Der Beitrag befasst sich nicht mit der umstrittenen kriminalpolitischen Vernünftigkeit der Pläne, zeigt aber einige strafrechtsdogmatische Aspekte auf, die bei der Neufassung des Gesetzeswortlauts zu beachten sein werden. Y1 - 2024 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/65293 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2024-S-15-N-1 SN - 0012-1231 VL - 94 IS - 1 SP - 15 EP - 19 PB - Juristische Zentrale des ADAC e.V. CY - München ER -