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Digitales Versammlungsrecht?

  • Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.

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Verfasserangaben:Wilfried PetersGND, Norbert JanzGND
URL:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GSZ-B-2021-S-161-N-1
ISSN:2567-3823
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht
Verlag:C.H. Beck
Verlagsort:München
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2021
Erscheinungsjahr:2021
Datum der Freischaltung:05.01.2024
Band:4
Ausgabe:4
Seitenanzahl:4
Erste Seite:161
Letzte Seite:164
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 32 Politikwissenschaft / 320 Politikwissenschaft
3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Nicht referiert
Verstanden ✔
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