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Aktuelle Rechtsfragen des Ortsteilrechts in Brandenburg

  • Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, dasOrtsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Tristan LemkeORCiDGND
URN:urn:nbn:de:kobv:517-opus4-591891
DOI:https://doi.org/10.25932/publishup-59189
ISSN:2941-4830
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):KWI-Diskurs
Schriftenreihe (Bandnummer):KWI-Diskurs (1)
Verlag:Universitätsverlag Potsdam
Verlagsort:Potsdam
Sonstige beteiligte Person(en):Jochen Franzke
Publikationstyp:Monographie/Sammelband
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:23.06.2023
Erscheinungsjahr:2023
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Veröffentlichende Institution:Universitätsverlag Potsdam
Datum der Freischaltung:23.06.2023
Freies Schlagwort / Tag:Eingemeindungsvertrag; Kommunalverfassungsstreit; Ortsbeirat; Ortsteilbudget; Ortsvorsteher
Ausgabe:1
Seitenanzahl:50
Anmerkungen:
Verfasser des Vorworts: Jochen Franzke
RVK - Regensburger Verbundklassifikation:MG 27984, PN 330
Organisationseinheiten:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / Kommunalwissenschaftliches Institut
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 35 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft / 351 Öffentliche Verwaltung
Peer Review:Referiert
Publikationsweg:Universitätsverlag Potsdam
Open Access / Gold Open-Access
Lizenz (Deutsch):License LogoCC-BY - Namensnennung 4.0 International
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