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ZR-Examensklausur zum Deliktsrecht

  • Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu denGegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden.zeige mehrzeige weniger

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Verfasserangaben:Jan Ole FlindtORCiDGND
DOI:https://doi.org/10.1515/jura-2020-2626
ISSN:0170-1452
ISSN:1612-7021
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Juristische Ausbildung
Verlag:De Gruyter
Verlagsort:Berlin
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Erstveröffentlichung:31.03.2022
Erscheinungsjahr:2022
Datum der Freischaltung:13.03.2024
Freies Schlagwort / Tag:Deliktsrecht; Hinterbliebenengeld; Mietrecht; Tod der Mieterpartei; Verkehrspflichten; entgehender Unterhalt
Band:44
Ausgabe:5
Seitenanzahl:12
Erste Seite:600
Letzte Seite:611
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Öffentliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 340 Recht
Peer Review:Referiert
Verstanden ✔
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