320 Politikwissenschaft
Refine
Has Fulltext
- yes (639) (remove)
Year of publication
Document Type
- Postprint (411)
- Article (111)
- Monograph/Edited Volume (73)
- Master's Thesis (21)
- Doctoral Thesis (8)
- Review (4)
- Bachelor Thesis (3)
- Part of Periodical (3)
- Report (3)
- Working Paper (2)
Language
- German (639) (remove)
Keywords
- Germany (80)
- Deutschland (76)
- European Union (47)
- Außenpolitik (46)
- Europäische Union (46)
- USA (37)
- Polen (35)
- Integration (32)
- Poland (31)
- Afghanistan (28)
Institute
- WeltTrends e.V. Potsdam (455)
- Extern (96)
- Sozialwissenschaften (45)
- MenschenRechtsZentrum (14)
- Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien e. V. (13)
- Fachgruppe Politik- & Verwaltungswissenschaft (7)
- Wirtschaftswissenschaften (4)
- Kommunalwissenschaftliches Institut (3)
- Deutsches MEGA-Konsortialbüro an der Universität Potsdam (2)
- Institut für Umweltwissenschaften und Geographie (2)
An die Revolution 1848/49 wird als wesentliches Ereignis deutscher Demokratiegeschichte erinnert; die Beteiligung von Frauen nimmt jedoch bis heute im kollektiven Gedächtnis einen untergeordneten Stellenwert ein. Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich aus diesem Grund spezifisch mit der Rolle der Frauen in der Revolution 1848/49 und bietet Anregungen für die Integration des Themas in den Politikunterricht.
Wie die Ergebnisse der Arbeit verdeutlichen, nutzten zahlreiche Frauen die Aufbruchsstimmung der 1840er Jahre, um sich auf verschiedene Arten und Weisen politisch zu engagieren. Zwar blieben viele dabei innerhalb der dichotomen Geschlechterteilung verhaftet, welche auf dem sich im 19. Jahrhundert herausbildenden bürgerlichen Geschlechtermodell beruhte. Einige überschritten diese Grenzen jedoch trotz harter Sanktionen auch bewusst.
Sichtbar wird, dass die weibliche Beteiligung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur grundsätzlichen Infragestellung der Geschlechterpolarität führte, aber die Frauen zunehmend den öffentlichen Raum auch für sich beanspruchten und damit die Grundlagen für die deutsche Frauenbewegung der folgenden Jahrzehnte schufen.
Die schulische Thematisierung der Rolle der Frauen in der Revolution 1848/49 bietet sich sowohl im Geschichts- und Politikunterricht als auch fächerübergreifend hinsichtlich vielfältiger Anknüpfungspunkte an. Die Integration des Themas in den Unterricht kann insbesondere dazu beitragen, das historische Erbe der Anfänge der Frauenbewegung zu bewahren, und es zudem für die Vermittlung demokratischer Werte nutzbar machen.
Städte sind aufgrund ihrer Agglomeration von Bevölkerung, Sachwerten und Infrastrukturen in besonderem Maße von extremen Wetterereignissen wie Starkregen und Hitze betroffen. Zahlreiche Überflutungsereignisse infolge von Starkregen traten in den letzten Jahren in verschiedenen Regionen Deutschlands auf und führten nicht nur zu Schäden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe, sondern auch zu Todesopfern. Und auch Hitzewellen, wie sie in den vergangenen Jahren vermehrt aufgetreten sind, bergen gesundheitliche Risiken, welche sich auch in verschiedenen Schätzungen zu Hitzetodesfällen wiederfinden.
Um diesen Risiken zu begegnen und Schäden infolge von Wetterextremen zu reduzieren, entwickeln viele Kommunen bereits Strategien und Konzepte im Kontext der Klimaanpassung und/oder setzen Anpassungsmaßnahmen um. Neben der Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen orientieren sich Städte dabei u. a. an Leitfäden und Beispielen aus der Literatur, Erfahrungen aus anderen Städten oder an Ergebnissen aus Forschungsprojekten. Dieser Lern- und Transferprozess, der eine Übertragung von Maßnahmen oder Instrumenten der Klimaanpassung von einem Ort auf einen anderen beinhaltet, ist bislang noch unzureichend erforscht und verstanden.
Der vorliegende Bericht untersucht deshalb ebendiesen Lern- und Transferprozess zwischen sowie innerhalb von Städten sowie das Transferpotenzial konkreter Wissenstransfer-Medien, Instrumente und Maßnahmen. Damit wird das Ziel verfolgt, ein besseres Verständnis dieser Prozesse zu entwickeln und einen Beitrag zur Verbesserung des Transfers von kommunalen Klimaanpassungsaktivitäten zu leisten. Der vorliegende Inhalt baut dabei auf einer vorangegangenen Analyse des Forschungsstands zum Transfer von Policies durch Haupt et al. (2021) auf und versucht, den bereits generierten Wissensstand auf der Ebene von Policies nun um die Ebene konkreter Instrumente und Maßnahmen zu ergänzen sowie durch empirische Befunde zu ausgewählten Maßnahmen zu untermauern. Die Wissens- und Datengrundlage dieses Berichts umfasst einen Mix aus verschiedenen (Online)-Befragungen und Interviews mit Vertreter:innen relevanter Akteursgruppen, vor allem Vertreter:innen von Stadtverwaltungen, sowie den Erfahrungswerten der drei ExTrass-Fallstudienstädte Potsdam, Remscheid und Würzburg.
Nach einer Einleitung beschäftigt sich Kapitel 2 mit übergeordneten Faktoren der Übertragbarkeit bzw. des Transfers. Kapitel 2.1 bietet hierbei eine Zusammenfassung zum aktuellen Wissensstand hinsichtlich des Transfers von Policies im Bereich der städtischen Klimapolitik gemäß Haupt et al. (2021). Hier werden zentrale Kriterien für einen erfolgreichen Transfer herausgearbeitet, um einen Anknüpfungspunkt für die folgenden Inhalte und empirischen Befunde auf der Ebene konkreter Instrumente und Maßnahmen zu bieten. Kapitel 2.2 schließt hieran an und präsentiert Erkenntnisse aus einer weitreichenden Kommunalbefragung. Hierbei wurde untersucht ob und welche Klimaanpassungsmaßnahmen in den Städten bereits umgesetzt werden, welche fördernden und hemmenden Aspekte es dabei gibt und welche Erfahrungen beim Transfer von Wissen und Ideen bereits vorliegen.
Kapitel 3 untersucht die Rolle verschiedener Medien des Wissenstransfers und widmet sich dabei beispielhaft Leitfäden zur Klimaanpassung und Maßnahmensteckbriefen. Kapitel 3.1 beantwortet dabei Fragen nach der Relevanz und Zugänglichkeit von Leitfäden, deren Stärken und Schwächen, sowie konkreten Anforderungen vonseiten befragter Personen. Außerdem werden acht ausgewählte Leitfäden vorgestellt und komprimiert auf ihre Transferpotenziale hin eingeschätzt. Kapitel 3.2 betrachtet Maßnahmensteckbriefe als Medien des Wissenstransfers und arbeitet zentrale Aspekte für einen praxisrelevanten inhaltlichen Aufbau heraus, um basierend darauf einen Muster-Maßnahmensteckbrief für Klimaanpassungsmaßnahmen zu entwickeln und vorzuschlagen.
Kapitel 4 beschäftigt sich mit sehr konkreten kommunalen Erfahrungen rund um den Transfer von sieben ausgewählten Instrumenten und Maßnahmen und bietet zahlreiche empirische Befunde aus den Kommunen, basierend auf der Kommunalbefragung, verschiedenen Interviews und den Erfahrungen aus der Projektarbeit. Die folgenden sieben Instrumente und Maßnahmen wurden ausgewählt, um eine große Breite städtischer Klimaanpassungsaktivitäten zu betrachten: 1) Klimafunktionskarten (Stadtklimakarten), 2) Starkregengefahrenkarten, 3) Checklisten zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung, 4) Verbot von Schottergärten in Bebauungsplänen, 5) Fassadenbegrünungen, 6) klimaangepasste Gestaltung von Grün- und Freiflächen sowie 7) Handlungsempfehlungen für Betreuungseinrichtungen zum Umgang mit Hitze und Starkregen. Für jede dieser Klimaanpassungsaktivitäten wird auf Ebene der Kommunen Ziel, Verbreitung und Erscheinungsformen, Umsetzung anhand konkreter Beispiele, fördernde und hemmende Faktoren sowievorliegende Erfahrungen zu und Hinweisen auf Transfer dargestellt.
Kapitel 5 schließt den vorliegenden Bericht ab, indem zentrale Transfer-Barrieren aus den gewonnenen Erkenntnissen aufgegriffen und entsprechende Empfehlungen an verschiedene Ebenen der Politik ausgesprochen werden. Diese Empfehlungen zur Verbesserung des Transfers von klimaanpassungsrelevanten Instrumenten, Strategien und Maßnahmen umfassen 1) die Verbesserung des Austauschs zwischen verschiedenen Städten, 2) die Verbesserung der Zugänglichkeit von Wissen und Erfahrungen, 3) die Schaffung von Vernetzungsstrukturen innerhalb von Städten sowie 4) bestehende Wissenslücken zu schließen.
Die Autor:innen des vorliegenden Berichts hoffen, durch die vielfältigen Untersuchungsaspekte einen Beitrag zum besseren Verständnis der Lern- und Transferprozesse und zur Verbesserung des Transfers kommunaler Klimaanpassungsaktivitäten zu leisten.
Aufgrund der hohen Konzentration von Bevölkerung, ökonomischen Werten und Infrastrukturen können Städte stark von extremen Wetterereignissen getroffen werden. Insbesondere Hitzewellen und Überflutungen in Folge von Starkregen verursachen in Städten immense gesundheitliche und finanzielle Schäden. Um Schäden zu verringern oder gar zu vermeiden, ist es notwendig, entsprechende Vorsorge- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu implementieren.
Im Projekt „Urbane Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen – Typologien und Transfer von Anpassungsstrategien in kleinen Großstädten und Mittelstädten” (ExTrass) lag der Fokus auf den beiden extremen Wetterereignissen Hitze und Starkregen sowie auf kleineren Großstädten (100.000 bis 500.000 Einwohner:innen) und kreisfreien Mittelstädten mit mehr als 50.000 Einwohner:innen. Im Projekt wurde die Stärkung der Klimaresilienz als Verbesserung der Fähigkeiten von Städten, aus vergangenen Ereignissen zu lernen sowie sich an antizipierte Gefahren anzupassen, verstanden. Klimaanpassung wurde demnach als ein Prozess aufgefasst, der durch die Umsetzung von potenziell schadensreduzierenden Maßnahmen beschreib- und operationalisierbar wird.
Das Projekt hatte zwei Ziele: Erstens sollte die Klimaresilienz in den drei Fallstudienstädten Potsdam, Remscheid und Würzburg messbar gestärkt werden. Zweitens sollten Transferpotenziale zwischen Groß- und Mittelstädten in Deutschland identifiziert und besser nutzbar gemacht werden, damit die Wirkung von Pilotvorhaben über die direkt involvierten Städte hinausgehen kann. Im Projekt standen folgende vier Leitfragen im Fokus:
• Wie verbreitet sind Klimaanpassungsaktivitäten in Großstädten und größeren kreisfreien Mittelstädten in Deutschland?
• Welche hemmenden und begünstigenden Faktoren beeinflussen die Klimaanpassung?
• Welche Maßnahmen der Klimaanpassung werden tatsächlich umgesetzt, und wie kann die Umsetzung verbessert werden? Was behindert?
• Inwiefern lassen sich Beispiele guter Praxis auf andere Städte übertragen, adaptieren oder weiterentwickeln?
Die Hauptergebnisse zu diesen Fragestellungen sind im vorliegenden Bericht zusammengefasst.
In den vergangenen Jahren hat sich die Politikdidaktik zunehmend mit dem Einsatz von Narrationen im Politikunterricht beschäftigt, denn neben Sachtexten bietet auch die Belletristik die Möglichkeit, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen. Insbesondere die Literatur von Ferdinand von Schirach hat in den letzten Jahren zunehmend Anklang in der Gesellschaft gefunden. Von Schirachs Texte greifen gesellschaftskritische Themen auf, beleuchten diese aus verschiedenen Perspektiven und fordern zur Meinungsbildung heraus. Aus diesem Grund weisen von Schirachs Narrationen ein hohes Potential für die Politische Bildung auf. Politische Bildung schließt auch die Rechterziehung ein. Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach setzt sich sowohl mit rechtlichen, als auch mit politischen Themen im Sinne der Rechtserziehung auseinander. In der vorliegenden Masterarbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit der Roman Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach als Narration eine Chance für politisch-rechtliches Lernen im Politikunterricht darstellt. Um die Forschungsfrage zu beantworten, werden die Lernchancen und -grenzen des Romans hinsichtlich seiner Thematik und seines Genres, sowie durch den Roman geförderten Kompetenzen herausgearbeitet und die durch ihn möglichen fächerübergreifenden Bezüge verdeutlicht. Durch die Auseinandersetzung mit von Schirachs Werk beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit politisch-rechtlichen Themen, wie dem Spannungsverhältnis von Recht und Gerechtigkeit, dem Ablauf von Strafgerichtsverfahren, dem theoretischen Anspruch des Rechtsstaates und dessen realen Schwächen. Zudem fördert die Auseinandersetzung mit dem Roman Der Fall Collini die vier fachbezogenen Kompetenzen der Politischen Bildung, sowie Multiperspektivität und exemplarisches Lernen. Des Weiteren verknüpft der Roman historische, politisch-rechtliche und moralisch-ethische Aspekte miteinander, wodurch fächerübergreifende Bezüge mit den Fächern Geschichte, Deutsch und L-E-R hergestellt werden können. Darüber hinaus spricht der Justizroman als Narration seine Leserinnen und Leser auch emotional an und fördert somit eine ganzheitliche und nachhaltige Wissensvermittlung im Sinne der Rechtserziehung. Es hat sich gezeigt, dass Der Fall Collini von Ferdinand von Schirach sich für die unterrichtliche Beschäftigung innerhalb der Politischen Bildung besonders eignet.
Der rechtliche, moralisch-ethische und auch politische Gehalt des Theaterstücks „Gott“ wirft aus politikdidaktischer Perspektive u. a. die Frage auf, inwiefern sich das Textbuch zu dem Theaterstück Gott von Ferdinand von Schirach als Unterrichtsmedium zur Rechtserziehung im Politikunterricht eignet. Diese Frage stellt sich v. a. vor dem Hintergrund, dass der Politikdidaktiker Ingo Juchler im Rahmen des von ihm begründeten narrativen Ansatzes der politischen Bildung den Einsatz von Narrationen in der fächerübergreifenden politischen Bildung explizit vorschlägt. Darüber hinaus lässt sich die Narration auch thematisch dem Politikunterricht zuordnen. Denn, dass Recht „Teil der Politischen Bildung ist und im Unterricht eine Rolle spielen sollte“ (Goll 2017: 592), gilt in der fachdidaktischen Literatur zum rechtlichen Lernen gemeinhin als unstrittig. Die Arbeit ist gedanklich in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil wird zunächst eine wissenschaftlich bzw. fachdidaktisch fundierte Grundlage geschaffen. In einem ersten Schritt werden deshalb der narrative Ansatz der politischen Bildung und in diesem Zusammenhang insbesondere die Vorzüge des Einsatzes von Narrationen im Politikunterricht vorgestellt. Anschließend werden Recht und Rechtserziehung in den Kontext von Schule und Politikunterricht eingeordnet. Aus beiden Abschnitten werden folglich Kriterien abgeleitet, anhand derer im Allgemeinen die Eignung einer Narration für den Politikunterricht (Abschnitt 2) und im Besonderen die Eignung einer Narration als Unterrichtsmedium zur Rechtserziehung im Politikunterricht (Abschnitt 3) bestimmt werden kann. Diese Kriterien werden in einem Kriterienkatalog (Abschnitt 4) gebündelt, mit dessen Hilfe im zweiten Teil das Textbuch zu dem Theaterstück „Gott“ hinsichtlich seiner Eignung als Unterrichtsmedium zur Rechtserziehung im Politikunterricht überprüft wird. Abschließend werden die Untersuchungsergebnisse pointiert dargelegt und das Vorgehen reflektiert.
Die Masterarbeit beschäftigt sich auf der theoretischen Grundlage der Entwicklung der Mensch-Tier-Beziehung sowie der Entstehung der Human-Animal Studies (HAS) mit der Frage, welche Möglichkeiten es gibt, um das Bewusstsein der Menschen für einen moralischen und sensiblen Umgang mit Tieren zu sensibilisieren. Konkret geht die vorliegende Arbeit der Frage nach, wie die Mensch-Tier-Beziehung und die Rechte der Tiere Bestandteil des Politikunterrichts werden können. Um das gewaltige Repertoire an Möglichkeiten, das sich mit dieser Überlegung öffnet, einzugrenzen, wurde die Mensch-Tier-Beziehung schwerpunktmäßig anhand der (konventionellen) Nutztierhaltung untersucht.
Das Ergebnis der Arbeit zeigt, dass die Thematik der Mensch-Tier-Beziehung im Allgemeinen sowie die entwickelte Unterrichtskonzeption im Konkreten für den Unterricht der Politischen Bildung geeignet sind. Darüber hinaus konnte die Erkenntnis gewonnen werden, dass die Thematik vielfältige Anknüpfungspunkte sowohl für den Politikunterricht als auch für weitere Unterrichtsfächer bietet.
Fördermittelfinanzierte Gründungsunterstützungsangebote waren in den EU-Förderperioden 2007-2013 und 2014-2020 ein wichtiges Element der Hochschulgründungsförderung im Land Brandenburg. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Landes, reduzierte sich das Fördervolumen in der gleichen Zeit jedoch stetig. Für die EU-Förderperiode 2021-2027 steht eine weitere Reduzierung der Fördermittel bereits fest. In der Folge wird es, ohne Anpassungen der etablierten Förderstrukturen, zur weiteren Reduzierung oder Erosion der Gründungsunterstützungsangebote an Brandenburger Hochschulen kommen. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher u.a. mit der Frage, wie ein theoretisches Referenzmodell zur fördermittelfinanzierten Hochschulgründungsberatung gestaltet sein kann, um den reduzierten Fördersätzen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Angebotsvielfalt gerecht zu werden.
Zur Beantwortung dieser Frage wird als Untersuchungsobjekt das Förderprojekt BIEM Startup Navigator herangezogen. Das Gründungsberatungsprojekt BIEM Startup Navigator wurde von 2010 bis 2014 an sechs Brandenburger Hochschulen durchgeführt. Mit Hilfe der Modelle und Prämissen der Prinzipal-Agent-Theorie wird zunächst ein theoretischer Rahmen aufgespannt, auf dessen Grundlage die empirische Untersuchung erfolgt. Anhand der Prinzipal-Agent-Theorie werden die beteiligten Organisationen, Individuen und Institutionen aufgezeigt. Weiterhin werden die wesentlichen Problemfelder und Lösungsansätze der Prinzipal-Agent-Theorie für die Untersuchung des BIEM Startup Navigators diskutiert.
Im Untersuchungsverlauf werden u.a. die Konzepte zur Durchführung des Förderprojekts an sechs Hochschulstandorten, die Daten von 610 Teilnehmenden und 288 Gründungen analysiert, um so sachlogische Zusammenhänge und Wechselwirkungen identifizieren und beschreiben zu können. Es werden unterschiedliche theoretische Annahmen zu den Bereichen Projekteffektivität bzw. Projekteffizienz, Kostenverteilung und zur konzeptionellen Ausgestaltung in Form von 24 Arbeitshypothesen formuliert und auf die Untersuchung übertragen. Die Verifizierung bzw. Falsifizierung der Hypothesen erfolgt auf Grundlage der kombinierten Erkenntnisse aus Literaturrecherchen und den Ergebnissen der empirischen Untersuchung.
Im Verlauf der Arbeit gelingt es, die in der Prinzipal-Agent-Theorie auftretenden Agencykosten auch am Beispiel des BIEM Startup Navigators zu beschreiben und ex post Ineffizienzen in den durchgeführten Screening- und Signalingprozessen aufzuzeigen.
Mit Hilfe des im Verlauf der Arbeit entwickelten theoretischen Referenzmodells zur fördermittelfinanzierten Gründungsberatung an Brandenburger Hochschulen soll es gelingen, den sinkenden EU-Fördermitteln, ohne eine gleichzeitige Reduzierung der Gründungsunterstützungsangebote an den Hochschulen, gerecht zu werden. Hierfür zeigt das theoretische Referenzmodell wie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung genutzt werden können, um die Agencykosten der fördermittelfinanzierten Gründungsberatung zu reduzieren.
Die aktuelle Politik der Europäischen Union hat im Umgang mit flüchtenden Menschen das Mittelmeer in ein Massengrab verwandelt. Dass auch im Jahr 2021 täglich Menschen an den EU-Außengrenzen sterben hängt dabei mit dem Ausbau von Sicherheitsmechanismen zum Zweck eines verstärkten Grenzschutzes zusammen. Durch Sicherheitsmechanismen wie bspw. den Ausbau von Frontex und die elektronische Erfassung von Ein- und Ausreisedaten schottet sich die EU dabei immer weiter ab während gleichzeitig die Thematik der Flucht und Migration eine zunehmende ‚Versicherheitlichung‘ erfährt.
Die vorliegende Arbeit geht davon aus, dass die Grundzüge der Versicherheitlichung von Flucht und Migration bereits im liberalen Staatsverständnis der EU angelegt sind. Mithilfe einer foucaultschen Diskursanalyse hinterfragt die Arbeit daher die historisch entstandenen und im Liberalismus inbegriffenen Vorannahmen über nicht-europäische Menschen und deren Fortentwicklung in die heutigen Politiken der EU. Dabei geht die Arbeit einerseits der Frage nach, wie sich die zunehmende Versicherheitlichung der Migration und der damit verbundene Umgang mit Nicht-Europäer*innen an den EU-Außengrenzen erklären lässt. Vertieft wird gefragt, inwieweit sich die konstruierten Wissensmuster über das europäische ‚wir‘ und die nicht-europäischen ‚Anderen‘ aus dem Liberalismus in der heutigen EU-Politik wiederfinden.
Auf Basis der Werke Michel Foucaults führt die Arbeit in die Entwicklung liberaler Staatlichkeit seit dem 17. Jahrhundert ein. Ergänzt werden diese Darstellungen um eine postkoloniale Perspektive, die eine Darstellung des liberalen Denkens über das europäische ‚Außen‘ vermittelt. Gemeinsam legen diese beiden Perspektiven die Strukturen liberalen Denkens offen, die im späteren Verlauf der Analyse in aktuellen EU-Dokumenten wiedererkannt werden. Als Analysedokumente dienen dabei sechs von der EU veröffentlichte Agenden, Verordnungen und Strategien, die die thematische Schnittstelle zwischen Sicherheit und Migration umfassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich ein ‚Othering‘ - die historisch entstandene Gruppenbildung des homogen begriffenen europäischen ‚Wirs‘ gegenüber den nicht-europäischen ‚Anderen‘ - in der heutigen Politik der EU an deren Außengrenzen reproduziert. Das im 17. Jahrhundert entstandene Sicherheitsdenken des liberalen Staates wird über die Reproduktion bestimmter Wissensmuster in Form von ‚Stories‘ auf die heutigen EU-Außengrenzen übertragen. Nach ‚innen‘ handelt die EU dabei nach einem Grundsatz der ‚gemeinsamen Stärke‘ der europäischen Staaten bzw. der EU-Mitgliedstaaten, während nach ‚außen‘ eine zweckrationale Kooperation mit Drittstaaten verfolgt wird. Statt um die Wahrung von Menschenleben geht es damals wie heute v.a. um den Vorteil Europas bzw. der EU. Von diesen Ergebnissen ausgehend wird die Zunahme der Versicherheitlichung von Flucht und Migration an den EU-Außengrenzen durch die Reproduktion des geschichtlich entstandenen Sicherheitsdenkens erklärt.
Die vorliegende Studie zeigt, dass Daten in der Krise eine herausragende Bedeutung für die wissenschaftliche Politikberatung, administrative Entscheidungsvorbereitung und politische Entscheidungsfindung haben. In der Krise gab es jedoch gravierende Kommunikationsprobleme und Unsicherheiten in der wechselseitigen Erwartungshaltung von wissenschaftlichen Datengebern und politisch-administrativen Datennutzern. Die Wissensakkumulation und Entscheidungsabwägung wurde außerdem durch eine unsichere und volatile Datenlage zum Pandemiegeschehen, verbunden mit einer dynamischen Lageentwicklung, erschwert. Nach wie vor sind das Bewusstsein und wechselseitige Verständnis für die spezifischen Rollenprofile der am wissenschaftlichen Politikberatungsprozess beteiligten Akteure sowie insbesondere deren Abgrenzung als unzureichend einzuschätzen.
Die Studie hat darüber hinaus vielfältige Defizite hinsichtlich der Verfügbarkeit, Qualität, Zugänglichkeit, Teilbarkeit und Nutzbarkeit von Daten identifiziert, die Datenproduzenten und -verwender vor erhebliche Herausforderungen stellen und einen umfangreichen Reformbedarf aufzeigen, da zum einen wichtige Datenbestände für eine krisenbezogene Politikberatung fehlen. Zum anderen sind die Tiefenschärfe und Differenziertheit des verfügbaren Datenbestandes teilweise unzureichend. Dies gilt z.B. für sozialstrukturelle Daten zur Schwere der Pandemiebetroffenheit verschiedener Gruppen oder für kleinräumige Daten über Belastungs- und Kapazitätsparameter, etwa zur Personalabdeckung auf Intensivstationen, in Gesundheitsämtern und Pflegeeinrichtungen. Datendefizite sind ferner im Hinblick auf eine ganzheitliche Pandemiebeurteilung festzustellen, zum Beispiel bezüglich der Gesundheitseffekte im weiteren Sinne, die aufgrund der ergriffenen Maßnahmen entstanden sind (Verschiebung oder Wegfall von Operationen, Behandlungen und Prävention, aber auch häusliche Gewalt und psychische Belastungen). Mangels systematischer Begleitstudien und evaluativer Untersuchungen, u.a. auch zu lokalen Pilotprojekten und Experimenten, bestehen außerdem Datendefizite im Hinblick auf die Wirkungen von Eindämmungsmaßnahmen oder deren Aufhebung auf der gebietskörperschaftlichen Ebene.
Insgesamt belegt die Studie, dass es zur Optimierung der datenbasierten Politikberatung und politischen Entscheidungsfindung in und außerhalb von Krisen nicht nur darum gehen kann, ein „Mehr“ an Daten zu produzieren sowie deren Qualität, Verknüpfung und Teilung zu verbessern. Vielmehr müssen auch die Anreizstrukturen und Interessenlagen in Politik, Verwaltung und Wissenschaft sowie die Kompetenzen, Handlungsorientierungen und kognitiv-kulturellen Prägungen der verschiedenen Akteure in den Blick genommen werden. Es müssten also Anreize gesetzt und Strukturen geschaffen werden, um das Interesse, den Willen und das Können (will and skill) zur Datennutzung auf Seiten politisch-administrativer Entscheider und zur Dateneinspeisung auf Seiten von Wissenschaftlern zu stärken. Neben adressatengerechter Informationsaufbereitung geht es dabei auch um die Gestaltung eines normativen und institutionellen Rahmens, innerhalb dessen die Nutzung von Daten für Entscheidungen effektiver, qualifizierter, aber auch transparenter, nachvollziehbarer und damit demokratisch legitimer erfolgen kann.
Vor dem Hintergrund dieser empirischen Befunde werden acht Cluster von Optimierungsmaßnahmen vorgeschlagen:
(1) Etablierung von Datenstrecken und Datenteams,
(2) Schaffung regionaler Datenkompetenzzentren,
(3) Stärkung von Data Literacy und Beschleunigung des Kulturwandels in der öffentlichen Verwaltung,
(4) Datenstandardisierung, Interoperabilität und Registermodernisierung,
(5) Ausbau von Public Data Pools und Open Data Nutzung,
(6) Effektivere Verbindung von Datenschutz und Datennutzung,
(7) Entwicklung eines hochfrequenten, repräsentativen Datensatzes,
(8) Förderung der europäischen Daten-Zusammenarbeit.
Der bislang in Deutschland und Frankreich sowie auf EU-Ebene geltende Rechtsrahmen ist grundsätzlich geeignet, um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft Rechnung tragen zu können. Legislatives Handeln scheint insbesondere dort sinnvoll, wo es zur Effektivierung der Durchsetzung des bestehenden Rechts beiträgt. Dies betrifft unter anderem die Stärkung einstweiliger Maßnahmen, für deren Anwendung Frankreich als Vorbild dienen kann.
In den untersuchten Rechtsordnungen lässt sich ein inkrementeller Politikansatz beobachten: die Säulen des Wettbewerbsrechts werken sukzessive in den Blick genommen und gesetzgeberische Maßnahmen nur schrittweise vorgenommen.
Die in Deutschland und Frankreich geführten Diskussionen und bereits vorgenommenen gesetzgeberischen Maßnahmen deuten derzeit auf eine zunehmende Divergenz zwischen deutschem und französischem Wettbewerbsrecht bei den Antworten auf die Herausforderungen der Digitalwirtschaft hin. Zum einen, weil die in Deutschland vorgenommenen Änderungen der Zusammenschlusskontrolle in Frankreich nicht übernommen werden. Zum anderen, weil die in Deutschland diskutierten Vorschläge zur Reform der Missbrauchsaufsicht kaum auf das französische Recht übertragbar sind.
Clusterpolitik als Politikfeld an der Schnittstelle von Industrie-, Innovations- (F&E) und Regionalpolitik entwickelte sich Mitte der 1990er Jahre zuerst in einigen EU Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland. Mit einem Abstand von rund 10 Jahren begann die Herausbildung als eigenes Politikfeld in Frankreich. Die europäische Ebene begann ebenfalls erst ab Mitte der 2000er Jahre im Zusammenhang mit der Lissabon Strategie sich intensiver mit Clustern und Clusterpolitik zu beschäftigen und entwickelte ab 2008 Jahren einen systematischen Politikansatz.
Der Anstoß zur Politikfeldentwicklung auf dem Gebiet der Clusterpolitik ging in Europa also gerade nicht von der EU-Ebene aus. Auch wenn das Politikfeld „EU-Clusterpolitik“ einem erheblichen Wandel im Zuge der Europa 2020 Strategie unterlag, findet eine Koordinierung der mitgliedsstaatlichen Politiken durch die EU-Ebene bislang nicht statt und ist – soweit ersichtlich – von Seiten der EU auch nicht angestrebt. Die EU Clusterpolitik ist vielmehr komplementär und unterstützend zu den nationalen Politiken ausgerichtet.
In der vorliegenden Arbeit wird aufgezeigt, dass sich die drei clusterpolitischen Arenen EU, Deutschland, Frankreich weitestgehend unabhängig voneinander entwickelten und jeweils eigenen von unterschiedlichen Institutionen, Kontexten, Traditionen und Pfadabhängigkeiten bestimmten Logiken folgten. Sowohl der vertikale als auch der horizontale Verflechtungsgrad ist gering zwischen EU und Mitgliedsstaaten. Verflechtungsmuster beginnen gerade erst sich auszudifferenzieren. Jedoch sind Policy-Transfer oder sogar Policy-Learning Prozesse zwischen den drei Arenen EU, Deutschland und Frankreich schon in Ansätzen erkennbar.
Es gibt deutliche Unterschiede in den Clusterpolitiken Frankreichs und Deutschlands. Clusterpolitik wird in Deutschland in erster Linie auf Ebene der Länder konzipiert und implementiert, während sie in Frankreich nach wie vor vom Zentralstaat gesteuert wird – wenn auch mit zunehmend konzeptioneller Beteiligung der regionalen Ebene. Die Neuausrichtung der EU Clusterpolitik im Rahmen der Europa 2020 Strategie fand in Frankreich eine deutlich stärkere Resonanz als in Deutschland.
Die Handlungslogik hinter den clusterpolitischen Maßnahmen der EU mit Bezug zur Lissabon-Strategie lag in der Verbesserung der Innovationsfähigkeit – die Handlungslogik der clusterpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020 Strategie liegt in der Modernisierung der industriellen Basis Europas durch Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten. Die EU Clusterpolitik unterlag insofern einem erheblichen Wandel.
Vor achtzig Jahren
(2020)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Die vorliegende Arbeit geht der Fragestellung nach, inwiefern der Beutelsbacher Konsens in einem ausgewählten Schulbuch für den Politikunterricht in der Sekundarstufe I in Brandenburg berücksichtigt wird. Um sich dieser Frage anzunähern, werden zunächst die drei Grundsätze des Konsenses wiedergegeben: das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung. Da der Konsens, auch wenn er von einem Großteil der Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker geteilt wird, immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist, werden in einem ersten Schritt Ansätze zur Aktualisierung bzw. Erweiterung dargestellt und anschließend aktuelle Streitpunkte aufgezeigt. In einem kurzen Zwischenfazit wird dann ein für die Schulbuchanalyse unabdingliches, eindeutiges Verständnis des Konsenses entwickelt.
Im folgenden Schritt wird die Rolle von Schulbüchern als Lehr- und Lernmedien diskutiert. Dabei steht insbesondere die Frage im Zentrum, weshalb sich gerade Schulbücher für eine Analyse im Rahmen der vorliegenden Arbeit eignen. Vor diesem Hintergrund wird das Konzept der Schulbuchanalyse vorgestellt. In diesem Rahmen werden der Untersuchungsschwerpunkt (Kontroversitätsgebot) und der Untersuchungsgegenstand (Kontroverse um Migration und Integration) eingegrenzt. In der Folge wird das Schulbuch Politik und Co. 1 mithilfe des erarbeiteten Untersuchungsinstruments (Kodierleitfaden) analysiert. Zudem werden die Ergebnisse pointiert und die gewählte Vorgehensweise reflektiert.
Viele der mittelost- und südosteuropäischen Länder haben mit der Migration ihrer Staatsbürger nach Westeuropa zu kämpfen und beklagen den brain drain ihrer jungen und gut ausgebildeten Generation. Dieses Buch widmet sich der Migration bulgarischer Staatsbürger nach Deutschland und analysiert die positiven sowie negativen Auswirkungen der Migration auf Bulgarien als Herkunftsland selbst. Es werden die Daten, Personengruppen und Ursachen der Migration unter Berücksichtigung der Push- und Pull-Faktoren beider Länder seit dem EU-Beitritt 2007, insbesondere seit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit 2014, analysiert. Ferner steht die Frage im Vordergrund, wie der bulgarische Staat und die Zivilgesellschaft mit dem Phänomen der Massenmigration umgehen und was zusätzlich getan werden könnte, um die Migration gezielter zu steuern und so mehr Bulgaren für eine Zukunft in der Heimat zu begeistern.
Gesetzgebungsmehrheiten in parlamentarischen Systemen mit ihrem Dualismus aus Regierungslager und Oppositionsparteien bilden sich nicht frei. Vielmehr findet ihre Koordination in einem Spannungsfeld aus den programmatischen Positionen der Akteure und ihrem opportunistischen Wettbewerb untereinander statt. Diese Problematik bricht die Arbeit auf drei konkrete Fragestellungen herunter, im Rahmen derer sie die Konfliktmuster zwischen Akteuren bei der legislativen Mehrheitskoordination unter Mehrheitsregierungen in den deutschen Landesparlamenten untersucht: 1) Inwieweit hängt es von programmatischen Positionen oder vom opportunistischen Wettbewerb des Neuen Dualismus zwischen Regierungslager und Oppositionsparteien ab, ob Oppositionsparteien und Regierungslager bei der Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten kooperieren oder konfligieren? 2) Inwieweit kommt es vor dem Hintergrund unterschiedlicher programmatischer Positionen und opportunistischer Überlegungen zu Konflikt statt Kooperation zwischen Koalitionsakteuren bei der Bildung gemeinsamer Gesetzgebungsmehrheiten? Letztere Fragestellung wird sodann auch in den Kontext des bundesrepublikanischen Kooperativföderalismus eingebettet: 3) Inwieweit geht die Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten bei der Ausführung von Bundesgesetzen in Mischkoalitionen (bestehend aus Parteien, die sich auf Bundesebene in konkurrierenden Lagern gegenüberstehen) mit mehr Konflikt einher als in ebenenübergreifend kongruenten Regierungskoalitionen?
Theoretisch wird ein rationalistisches Modell der grundlegenden Handlungsanreize bei der Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten in den deutschen Landesparlamenten erarbeitet. Auf dieser Basis beschäftigt sich die Arbeit damit, wie die Akteure strategisch programmatische und opportunistische Anreize zu Konflikt und Kooperation abwägen. Die Arbeit leitet dann konkrete Determinanten ab, die vorwiegend – aber nicht nur – mittels quantitativer Methoden getestet werden. Die Arbeit stützt sich dabei auf eine größtenteils neu zusammengestellte Gesetzgebungsdatenbank aus 3.359 Gesetzgebungsvorgängen aus 23 Legislaturperioden zwischen 1990 und 2013 in den Ländern Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Die Analyse der Konfliktmuster zwischen Oppositionsparteien und Regierungslager zeigt, dass programmatische Distanz einer Oppositionspartei zum Regierungslager für Oppositionsverhalten eine Rolle spielt; dies gilt jedoch auch für opportunistische Aspekte (so lässt sich beispielsweise ein kompetitiveres Oppositionsverhalten beobachten, wenn nach der letzten Wahl ein vollständiger Regierungswechsel erfolgte). Oppositionsverhalten erscheint dabei recht kleinteilig ausgeprägt. Neben Unterschieden zwischen Legislaturperioden treten solche auch innerhalb von Legislaturperioden zwischen Akteuren sowie zwischen Gesetzentwürfen auf. Die Analyse generellen Koalitionskonflikts weist darauf hin, dass ein nicht unerheblicher Teil von Koalitionskonflikt strukturell bedingt ist. Handelt es sich bei einer gebildeten Regierungskoalition um die Wunschkoalition der beteiligten Parteien, so ist dies Koalitionskonflikt abträglich. Selbiges gilt für eine größere Mehrheitsmarge des Regierungslagers. Darüber hinaus ergeben sich Hinweise, dass die Ausführung von Bundesgesetzen unter Mischkoalitionen bei bundespolitischer Abgrenzung der Koalitionspartner mit mehr Koalitionskonflikt einhergeht als eine Ausführung unter kongruenten Koalitionen.
Der Beitrag der Arbeit ist polymorph angelegt. Sie hilft zunächst, die Strategien von Akteuren im Gesetzgebungsprozess besser zu verstehen. Als normativer Beitrag tritt auf einer zweiten Ebene die bessere Erforschung etwaiger nachteiliger Effekte des Neuen Dualismus unter Mehrheitsregierungen hinzu. Gleichzeitig soll die Arbeit drittens in der Zusammenschau helfen, die Mechanik der parlamentarischen Systeme in den Ländern selbst zu erhellen und besser normativ bewerten zu können. Hintergrund sind hier die jahrzehntealten Debatten um das beste Regierungssystem und -format der deutschen Länder als subnationale Entitäten. Die dritte Fragestellung dieser Arbeit konnte diese Debatte zudem mit einem neuen Aspekt bereichern. Wissen darüber, inwieweit die Ausführung von Bundesgesetzen in den Ländern je nach ebenenübergreifendem Koalitionsmuster in unterschiedlichem Ausmaß mit einem ‚coalition governance‘-Problem verbunden ist, fügt der Forschung zum föderalen Entscheiden in der Bundesrepublik eine neue und beachtenswerte Facette hinzu. Denn dabei handelt es sich um eine föderal bedingte mechanische Beeinträchtigung der Mehrheitskoordination in den Landesparlamenten selbst, die die potenziell gegebene föderale Flexibilität bei der Ausführung von Bundesgesetzen hemmt. Dies ebnet den Weg zu neuen Debatten darüber, wie in den deutschen Ländern mehr legislative Abstimmungsflexibilität ermöglicht werden kann als unter den bisher üblichen Mehrheits-Koalitionsregierungen.
Kommunale Kinder- und Jugendgremien sind eine Möglichkeit, junge Menschen in der Kommune zu beteiligen. Die Masterarbeit beschäftigt sich mit den kommunalen Kinder- und Jugendgremien im Land Brandenburg, über die es in der wissenschaftlichen Literatur nur wenige Erkenntnisse gibt. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bestehenden Gremien und zeigt, welche Kinder und Jugendliche sich beteiligen und wie der Entwicklungsstand der Gremien ist. Ausgehend von der Partizipationsleiter von Hart geht die Arbeit zudem in zwei Fallstudien in Senftenberg und Oranienburg der Frage nach, ob es sich bei den Kinder- und Jugendgremien um ernstgemeinte Partizipation handelt.
Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Untersuchung der Funktion und Wirkung von Ironie in der öffentlich-kritischen Politikrezension. Wie kann eine vermehrte Verwendung von Ironie in der deutschen Berichterstattung das Denken und Sprechen über politisches Geschehen, die freie Meinungs- und Urteilsbildung bis hin zu Entscheidungsfindungen beeinflussen? Als Resultat der qualitativen Dokumentenanalyse wird letztlich ein operationalisiertes Schema konzipiert, welches die genaue Einordnung unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten von Ironie in den öffentlichen Medien auf Textebene erlaubt und in ihrer argumentativen Funktion und komischen Wirkkraft den Einfluss identifiziert, den Ironie auf die jeweilige Sachdebatte nimmt.
Um die zwiespältige Rolle von Ironie im Sprachgebrauch genauer zu bestimmen, wo sie sowohl als nützliches Ausdrucksmittel für die Widersprüchlichkeiten im komplexen gesellschaftspolitischen Geschehen als auch als Ohnmachtsreaktion auf deren Unauflösbarkeit erscheinen kann, nähert sich die Arbeit der Ironie zunächst über ihre epistemologische Geschichte und rhetorische Grunddefinition an. Ironie sagt immer etwas und zugleich etwas anderes. Sie eröffnet somit ein Bedeutungsfeld in der Spannung verschiedener oder gar entgegengesetzter Pole und lässt mehrere unvereinbare Interpretationen zu. Dieses besondere Stilmittel kann also zu einer differenzierten, multiperspektivischen Betrachtung genutzt werden. Oder aber gerade dazu, klare Positionen zu vermeiden und den Rückzug in alternative Auslegungsmöglichkeit einer Aussage offen zu halten.
Im Weiteren sind drei große, epochale Strömungen zu unterscheiden, die in der Ironie eine umfassende Geisteshaltung und erkenntnistheoretische Position verstanden beziehungsweise entwickelt haben: Einzeln erörtert werden die philosophische Verstellungstechnik der sokratischen Ironie, die poetisch-ästhetischen Darstellungsverfahren der romantischen Ironie sowie die kritische Selbstbetrachtung der modernen Ironie. Diese loten aus, ob sich eine ironische Geisteshaltung als differenzierte Annäherung an die komplexe Wahrheit des Menschen oder im Gegenteil als irrationaler Flucht- oder Irrweg entpuppt.
Die zweite Säule der Analyse betrachtet die komische Wirkung von Ironie und die Bedeutung des Lachens für den Menschen, der als einziges Lebewesen zu solch einer Reaktion fähig ist. Wann lacht der Mensch und was drückt er damit aus: Hilflosigkeit an den Grenzen seines sozialen Verhaltensspektrums oder Souveränität im Umgang mit einer ungewohnten Situation? Komik muss in ihrer medialen Anwendung von Unterhaltungskultur bis seriöser Berichterstattung situiert und Ironie klar von anderen komischen Figuren wie der Satire oder dem Sarkasmus unterschieden werden. Ihrer komischen Komponente steht ihr Anteil am Tragischen gegenüber, beide spielen zuweilen zusammen.
Im Rückbezug auf den Einfluss einer ironischen Sprachwahl oder Geisteshaltung auf die Rezension und damit auf die Wahrnehmung des politischen Geschehens finden sich beide Eingangsthesen bestätigt: Ironie kann hilfreiches Ausdrucksmittel oder Symptom gesellschaftlicher Ohnmacht sein. Rhetorisch dient sie als Kampfmittel im Politikdiskurs oder zur Ridikülisierung der Gegenposition. Indem sie stets mehrere Bedeutungsebenen eröffnet und andere oder gar gegensätzliche Denk- und Seinsweisen zugleich in den Blick nimmt, hat Ironie das Potential, politische sowie kulturelle Ideale und Richtlinien neu in Frage zu stellen. In ihrer destruktiven Kraft, Widersprüche anzuzeigen, steckt somit eine aufklärerische Funktion zur Entlarvung von Irrtümern oder Erschließung alternativer Ansätze. Andererseits kann eine Ironisierung in der Betrachtung und Bewertung von Politik auch auf den Wirklichkeits- oder Identitätsverlust einer Gesellschaft hinweisen, wenn nämlich die Lebensrealität angesichts gänzlich unterschiedlicher, doch ebenso denkbarer Organisationsformen und Weltbilder ihre Überzeugungskraft einbüßt. In der modernen Ironie bietet sich wiederum die Chance, diese Relativität von Werten und Normen als Schlüsselerlebnis der eigenen Zeit konstruktiv aufzugreifen.
Das Unterfangen dieser Bachelorarbeit kulminiert darin, all jene diversen Arten und Ebenen von Ironie in einem einzigen Analyseschema nach operationalisierten Kriterien der Linguistik, Rhetorik, Literaturwissenschaft, Philosophie und Ästhetik bestimmbar zu machen. Im zweiten Schritt wendet das Schema diese Forschungsergebnisse schließlich für eine politikwissenschaftliche Einordnung der Funktion und Wirkung von Ironie bei ihrer Verwendung in der öffentlich-kritischen Politikrezension durch textbasierte Medien an. Hierin könnte ein erster Grundstein für eine politische Theorie der Ironie liegen. Das Schema wäre künftig für eine umfassende, quantitative empirische Untersuchung über den Gebrauch von Ironie in den Pressebeiträgen deutscher Medien in der politikwissenschaftlichen Forschung einsetzbar.
Verbrannte Erde
(2018)
Innerhalb des öffentlichen und politischen Diskurses in Deutschland nehmen die Verbrechen in den ehemaligen Kolonien des Deutschen Kaiserreichs einen kaum wahrnehmbaren Platz ein. Rückt der Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika seit ein paar Jahren vermehrt ins Licht der Öffentlichkeit, so sind die Kolonialkriege in Deutsch-Ostafrika, die mehrere Hunderttausend Afrikaner das Leben kosteten, nahezu vergessen. Frederik Haug analysiert den erinnerungspolitischen Umgang der Bundesregierung mit den Verbrechen, die die deutsche „Schutztruppe“ in Ostafrika vor über einem Jahrhundert verübte. Er untersucht dabei sowohl die Charakteristika dieser Haltung als auch die Gründe für eine solche Positionierung.
Heute sind die Themen Frauen und Frieden auf der Ebene der Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen als Resultat von Resolution 1325 (2000) eng miteinander verbunden. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen haben sich aus dieser Entwicklung einerseits für die Arbeit der Vereinten Nationen selbst, andererseits für die Mitgliedstaaten ergeben und wie steht es um ihre Umsetzung? Die Studie zeichnet die WPS-Agenda nach und diskutiert die diesbezüglichen Aktivitäten der Vereinten Nationen. Die Umsetzungsmaßnahmen Deutschlands werden im Anschluss untersucht und bewertet.
Die Empirie des beginnenden 21. Jahrhunderts weist mehr autoritäre Regime aus als am Ende des 20. Jahrhunderts angenommen. Die gegenwärtige Autoritarismusforschung versucht die Fortdauer dieses Regimetyps in Hinblick auf die politischen Institutionen zu erklären – dabei bleiben politische Akteure, die nicht zum Herrschaftszentrum gehören, außen vor.
Das vorliegende Projekt untersucht die Rolle und Funktion politischer Opposition in autoritären Regimen. Es wird davon ausgegangen, dass sich an der Opposition eine signifikante Charakteristik autoritärer Regime manifestiert. Das akteurszentrierte Projekt ist der qualitativ orientierten Politikwissenschaft zuzurechnen und verknüpft das Autoritarismuskonzept von Juan Linz mit klassischen Ansätzen der Oppositionsforschung und macht diese Theorien für die gegenwärtige Autoritarismusforschung nutzbar.
Die eigens entwickelte elitenorientierte Oppositionstypologie wird am Beispiel Kenias im Zeitraum 1990-2005 angewendet. Die Oppositionsgruppen werden im Institutionengefüge autoritärer Regime verortet und ihr politisches Agieren in den Dimensionen Handlungsstatus, Handlungsüberzeugung und Handlungsstrategie analysiert. Unter Beachtung der historisch gewachsenen regionalen und kulturellen Spezifika wird angenommen, dass generelle, Regionen übergreifende Aussagen zur Opposition in autoritären Regimen getroffen werden können: Kein Oppositionstyp kann allein einen Herrschaftswechsel bewirken. Der Wechsel bzw. die Fortdauer der Herrschaft hängt von der Dominanz bestimmter Oppositionstypen im Oppositionsgeflecht sowie der gleichzeitigen Schwäche anderer Oppositionstypen ab.
Durch die konzeptionelle Beschäftigung mit Opposition sowie deren empirische Erschließung soll ein substantieller Beitrag für die notwendige Debatte um autoritäre Regime im 21. Jahrhundert geleistet werden.
Die Annäherung von Entwicklung und Sicherheit seit Beginn der 1990er Jahre gilt in Teilen der Fachöffentlichkeit als wesentliches Merkmal einer zunehmenden Eigennutz- und Interessenorientierung der deutschen Entwicklungspolitik nach Ende des Ost-West-Konflikts. Den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung bildete die Skepsis gegenüber diesem Befund eines Wandels deutscher Entwicklungspolitik weg von moralischen Begründungszusammenhängen und hin zu nationaler Interessenpolitik seit Beginn der 1990er Jahre. Diese Skepsis begründet sich in der Annahme, dass die bisherige Kritik gegenüber einer möglichen Versicherheitlichung von Entwicklungspolitik die Rolle von eigennutzorientierten Interessen als erklärendem Faktor überbetont und gleichzeitig ideellen Strukturen und deren möglichem Wandel als konstitutivem Faktor für politische Prozesse zu wenig Aufmerksamkeit schenkt. Die Forschungsfrage lautet dementsprechend: Kann die deutsche Entwicklungspolitik im Lichte der Verknüpfung von Entwicklung und Sicherheit als zunehmend interessenorientiert gedeutet werden und hat sich damit ein grundlegender Politikwandel vollzogen?
Theoretisch knüpft die Arbeit an die konstruktivistisch-orientierte Forschung im Thema Entwicklung und Sicherheit an und entwickelt diese weiter. Für die Herleitung der theoretischen Position wird auf konstruktivistische Überlegungen in den Theorien der Internationalen Beziehungen rekurriert. Im Vordergrund stehen dabei jene Ansätze der Internationalen Beziehungen, die die konstruktivistische Wende nicht nur ontologisch, sondern auch epistemologisch vollziehen und der Rolle von Sprache besondere Aufmerksamkeit schenken. In empirischer Hinsicht wird die Verknüpfung von Entwicklung und Sicherheit in der deutschen staatlichen Entwicklungspolitik anhand von Interpretationen dieser Verknüpfung im Agenda-Setting und in der Politikformulierung untersucht. Der Untersuchungszeitraum der empirischen Analyse beläuft sich auf die Amtsjahre der SPD-Politikerin Heidemarie Wieczorek-Zeul als Bundesministerin für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, nämlich 1998 2009. Der Datenkorpus der Untersuchung in Agenda-Setting und Politikformulierung umfasst über 50 Reden von Mitgliedern der Bundesregierung sowie ausgewählte offizielle Politikdokumente, in denen relevante Textpassagen enthalten sind. Die beispielhafte Untersuchung der Institutionalisierung im Lichte der Verknüpfungen von Entwicklung und Sicherheit bezieht sich auf weitere Primär- und Sekundärquellen.
Auf der Grundlage der empirischen Analyse wird deutlich, dass unterschiedliche Interpretationen in der staatlichen deutschen Entwicklungspolitik hinsichtlich der Verknüpfung von Entwicklung und Sicherheit über den Untersuchungszeitraum 1998 - 2009 nachgezeichnet werden können. Bemerkenswert ist dabei insbesondere die diffuse Vielfalt der Konstruktionen des Sicherheitsbegriffs. Außerdem wird anhand der empirischen Untersuchung nachgezeichnet, dass zum Teil erhebliche Unterschiede bestehen zwischen den Verknüpfungen von Entwicklung und Sicherheit auf der ressortübergreifenden Ebene einerseits und der entwicklungspolitischen Ebene andererseits. Auch die beispielhafte Diskussion von Meilensteinen der institutionalisierten Entwicklungspolitik bestätigt diese Varianzen, die durch die nuancierte Analyse sprachlicher Konstruktionen sichtbar gemacht werden konnte. Ausgehend vom empirischen Ergebnis der Varianz und Variabilität der Begründungsmuster für die Verknüpfungen von Entwicklung und Sicherheit ist es nunmehr möglich, Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Forschungsfrage zu ziehen: Ist deutsche Entwicklungspolitik im Lichte der Verknüpfung von Entwicklung und Sicherheit zunehmend eigennutz- und interessenorientiert?
In den Anfangsjahren von Wieczorek-Zeul spielen normative Aspekte wie Gerechtigkeit und Frieden im Zusammenhang mit der Genese des Themenfelds Frieden und Sicherheit eine wichtige Rolle. Prägend für die Politikformulierung sind dabei vor allem die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, die den Ausgangspunkt für die Formulierung der von Wieczorek-Zeul geprägten Globalen Strukturpolitik bilden. Eine Eigennutzorientierung im realistischen Sinne scheint nur dann präsent, wenn es um unser Interesse der Wohlstandssicherung geht. Entwicklungspolitische Friedenförderung und Krisenpräventionen dienen dazu, die ökonomischen Kosten von Kriegen zu verringern und leisten einen Beitrag zur Vermeidung von wohlstandsgefährdender Migration. Es wird auf einen Sicherheitsbegriff rekurriert, der die Menschliche Sicherheit der Bevölkerung in den Entwicklungs- und Transformationsländern in den Vordergrund stellt. Nach 9/11 verschieben sich die sprachlichen Konstruktionen weg von unserem Wohlstand und dem Frieden weltweit in Richtung unsere Sicherheit. Artikulierte Eigennutzorientierung mit Bezug auf Sicherheit gewinnt an Dominanz gegenüber moralischen Begründungszusammenhängen. Diese Entwicklung lässt sich vor allem im Rahmen der ressortübergreifenden Interpretationen des Zusammenhangs von Entwicklung und Sicherheit nachzeichnen. Auch bei dieser ressortübergreifenden Verschiebung lässt sich die Verknüpfung von Entwicklung und Sicherheit auf der Ebene des für die deutsche Entwicklungspolitik federführenden Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hingegen weiterhin als vorwiegend verpflichtungsorientiert deuten. Erst mit der Großen Koalition ab 2005 kann von umfassenderer Neu-Interpretation der Verknüpfung von Entwicklung und Sicherheit ausgegangen werden: Wohlstand und Sicherheit in der Welt werden nunmehr gleichermaßen als in unserem Interesse artikuliert, die neben der internationalen Verpflichtung zur Friedenssicherung als gleichwertig eingeschätzt werden können
Zusammenfassend bringen diese empirischen Ergebnisse im Lichte der theoretischen Deutung ein nuancierter es Bild hervor als in der bisherigen Forschung mit ihrem meist einseitigen Fokus auf einer zunehmenden Interessenorientierung angenommen wurde. Die ideellen Bezüge waren immer präsent als prägender Faktor für die deutsche Entwicklungspolitik, sie haben sich allerdings im Zeitverlauf verändert. Der theoretische Ertrag der Studie und die Policy-Relevanz liegen auf mehreren Ebenen. Erstens wird mit der differenzierten Untersuchung und Deutung deutscher Entwicklungspolitik im Lichte der Verknüpfungen von Entwicklung und Sicherheit die Forschung zum Thema Versicherheitlichung von Entwicklungspolitik angereichert und deren theoretische Prämissen weiterentwickelt. Zweitens leistet die Arbeit einen Beitrag zur Forschung zur deutschen Entwicklungspolitik. Mit der vorliegenden Studie wird diese oft an der Umsetzung und Praxis interessierte Forschung durch die theoretische Beschäftigung mit der Deutung deutscher Entwicklungspolitik angereichert. Dieser Beitrag ergibt sich konkret aus der Anwendung theoretischer Überlegungen der Sicherheitsstudien, aus dem konstruktivistischen Strang der Theorien der Internationalen Beziehungen (IB) sowie konzeptionellen Überlegungen aus der Policy-Forschung, die miteinander verknüpft werden.
Seit 1990 ist die vereinte, wieder souveräne Bundesrepublik Deutschland auf der Suche nach ihrer Rolle in der Welt. Auch die akademische Debatte um die Orientierung deutscher Außenpolitik und die ihr zugrundeliegenden Interessen hält seitdem an. In welchem Verhältnis stehen Normen und Werte einerseits und pragmatische, meist wirtschaftliche Interessen andererseits zueinander? Wie verhält sich die deutsche Außenpolitik zur europäischen? Beeinflusst oder dominiert die deutsche Position gar die europäische? Am Beispiel der deutschen Außenpolitik gegenüber den zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan werden diese Fragen diskutiert.
Nachhaltige Grundsicherung
(2015)
Wie lässt sich Armut weltweit überwinden, ohne dabei auf einen Fortschritt zu setzen, der die Biosphäre überlastet und die Lebensgrundlagen der Menschheit zerstört? Die Autorinnen und Autoren haben im interdisziplinären Gespräch nach Antworten auf diese Frage gesucht und je eigene, teils überraschende Schlussfolgerungen formuliert. Ihren Ansatz nennen sie „Nachhaltige Grundsicherung“. Dabei handelt es sich weniger um ein isoliertes sozialpolitisches Instrument, sondern vielmehr um ein Geflecht von Maßnahmen, die als Grundelemente einer Großen Transformation unserer Produktions-, Konsum- und Lebensweisen und einer Post-2015-Agenda dienen könnten.
Seit dem UN-Gipfel 1992 in Rio de Janeiro ist die Aufmerksamkeit in Politik und Öffentlichkeit für das Thema „Nachhaltigkeit“ gestiegen. In fast allen Ländern dieser Welt wurden Programme und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Umwelt und der sozialen Lebensbedingungen umgesetzt. Trotz beachtenswerter Fortschritte sind die bisherigen Effekte jedoch völlig unzureichend. Umso interessanter ist daher der Blick auf einen erfolgreichen Akteur im Bereich der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik: Kuba. Über diese Erfahrungen des Karibik-Staates wird im deutschen Sprachraum kaum berichtet. Die Autoren leisten hierzu mit ihrer Studie einen Beitrag und analysieren die entsprechenden Politiken, Strategien und Maßnahmen, die in Kuba trotz vielfältiger Probleme zu einer gelungenen Nachhaltigkeitspolitik geführt haben.
Die Mitglieder der Stadträte in den großen deutschen Städten sind ehrenamtlich tätig und müssen große Herausforderungen, wie die Europäisierung der lokalen Ebene oder die Finanzierungslücken im kommunalen Haushalt, bewältigen.
Die Ehrenämtler müssen die Aufgabenbelastung durch Professionalisierungsmechanismen ausgleichen. Welche Arten der Professionalisierungsbedürfnisse liegen aber vor und sollten in den deutschen Städten geprüft werden? Diese Arbeit beschäftigt sich mit konkreten Veränderungen vor Ort, um die Faktoren Zeiteffektivität, Tranzparenz und Informationsverarbeitung zu verbessern. Das empirische Beispiel Potsdam wurde für die Analayse ausgewählt, da überdurchschnittlich lang und häufig getagt wird. Die Indikatoren Fraktionsgröße, Positionsmenge oder Engagementlänge sollen aufzeigen, in welchem konkreten Rahmen Veränderungen nötig und auch gewollt sind. Die Arbeit soll andere Städte zur Überprüfung ihrer eigenen Räte anregen.
Daraus ergibt sich die Frage, ob die Belastung der Mitglieder der Stadträte und Stadtverordnetenversammlungen so groß geworden ist, dass Deutschland gar eine dritte föderale Ebene benötigt, um die Aufgaben zu bewältigen. Ist nicht eine schleichende dritte Ebene in der Realität bereits vorhanden. Die Analysekriterien sind der zeitliche Umfang des Engagements, die finanzielle Kompensierung der Ehrenamtlichkeit und die Elemente der Parlamentarisierung.
Zwischen Sein und Sollen
(2015)
Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2014
(2015)
Zusammenfassung – nichtamtliche Leitsätze:
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit verstößt nicht gegen Art. 8 oder 9
EMRK.
• Das Tragen einer Burka unterfällt als private Lebensführung dem Schutzbereich des
Art. 8 EMRK sowie als Religionsausübung dem Schutzbereich des Art. 9 EMRK.
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit zum Schutz der Sicherheit verfolgt
ein legitimes Ziel, ist in Ermangelung einer allgemeinen Gefahr aber nicht erforderlich
und damit unverhältnismäßig.
• Der Schutz des Respekts für die Gleichheit von Mann und Frau oder für die Menschenwürde
lässt sich nicht als legitimes Ziel für ein Burkaverbot heranziehen.
• Der Schutz des Respekts für die Minimalbedingungen gesellschaftlichen Zusammenlebens
stellt ein legitimes Ziel für ein Burkaverbot dar. Das Burkaverbot ist angesichts
des breiten staatlichen Ermessensspielraums in einer solchen Frage nicht unverhältnismäßig.
Nachhaltige Grundsicherung
(2015)
Einführung
(2015)
Die nachfolgende Länderstudie ist während eines längeren Arbeitsaufenthaltes im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Kamerun entstanden. Mit ihr versuchen wir, unsere persönlichen Eindrücke und täglichen Beobachtungen in einem Land zu verarbeiten, in dem offenbar alle Hoffnung darauf beruht, dass der alternde Staatspräsident Paul Biya seinen Abschied von der politischen Bühne nimmt und damit ein autokratisches, korruptes Regime sein Ende findet. Diese Hoffnung scheint mit der Erwartung von Francis Fukuyama verbunden zu werden, der 1992 nach dem Zusammenbruch des Sowjet-Imperiums das „Ende der Geschichte“ erklärte, in der Überzeugung, dass das demokratische Gesellschaftsmodell bald überall Einzug halten würde. Bekanntlich hat sich diese Erwartung als zu optimistisch erwiesen. Mit unserer Untersuchung versuchen wir aufzuzeigen, warum sich die Hoffnung auf eine gerechtere Gesellschaft trotz langjähriger Bemühungen westlicher Geber um die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Dezentralisierung staatlicher Aufgaben auch in Kamerun kaum erfüllen wird. Ein „Ende der Geschichte“ lässt sich auch für die Zeit nach Paul Biya nicht prognostizieren.
Im Rahmen der Dissertation wird die Anwendung und Wirkung von Kernelementen des New Public Management (NPM) am Beispiel der Bürgerdienste der sechs europäischen Hauptstädte Berlin, Brüssel, Kopenhagen, Madrid, Prag und Warschau analysiert. Hierbei steht der Vergleich von Hauptstädten der MOE-Staaten mit Hauptstädten alter EU-Mitgliedsstaaten im Vordergrund. Es wird die folgende Forschungshypothese untersucht: Die Verwaltungen in den Hauptstädten der östlichen Mitgliedsstaaten der EU haben in Folge der grundsätzlichen gesellschaftlichen und politischen Umbrüche in den 1990er Jahren bedeutend mehr Kernelemente des NPM beim Neuaufbau ihrer öffentlichen Verwaltungen eingeführt. Durch den folgerichtigen Aufbau kundenorientierter und moderner Verwaltungen sowie der strikten Anwendung der Kernelemente des New Public Management arbeiten die Bürgerdienste in den Hauptstädten östlicher EU-Mitgliedsstaaten effizienter und wirkungsvoller als vergleichbare Bürgerdienste in den Hauptstädten westlicher EU-Mitgliedsstaaten. Zur Überprüfung der Forschungshypothese werden die Vergleichsstädte zunächst den entsprechenden Rechts- und Verwaltungstraditionen (kontinentaleuropäisch deutsch, napoleonisch und skandinavisch) zugeordnet und bezüglich ihrer Ausgangslage zum Aufbau einer modernen Verwaltung (Westeuropäische Verwaltung, Wiedervereinigungsverwaltung und Transformations-verwaltung) kategorisiert. Im Anschluss werden die institutionellen Voraussetzungen hinterfragt, was die deskriptive Darstellung der Stadt- und Verwaltungsgeschichte sowie die Untersuchung von organisatorischen Strukturen der Bürgerdienste, die Anwendung der NPM-Instrumente als auch die Innen- und Außenperspektive des NPM umfasst. Es wird festgestellt, ob und in welcher Form die Bürgerdienste der Vergleichsstädte die Kernelemente des NPM anwenden. Im Anschluss werden die Vergleichsstädte bezüglich der Anwendung der Kernelemente miteinander verglichen, wobei der Fokus auf dem persönlichen Vertriebsweg und der Kundenorientierung liegt. Der folgende Teil der Dissertation befasst sich mit dem Output der Bürgerdienste, der auf operative Resultate untersucht und verglichen wird. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage nach den Leistungsmengen und der Produktivität des Outputs. Es werden aber auch die Ergebnisse von Verwaltungsprozessen untersucht, insbesondere in Bezug auf die Kundenorientierung. Hierfür wird ein Effizienzvergleich der Bürgerdienste in den Vergleichsstädten anhand einer relativen Effizienzmessung und der Free Disposal Hull (FDH)-Methode nach Bouckaert durchgeführt. Es ist eine Konzentration auf populäre Dienstleistungen aus dem Portfolio der Bürgerdienste notwendig. Daher werden die vergleichbaren Dienstleistungen Melde-, Personalausweis-, Führerschein- und Reisepass-angelegenheiten unter Einbeziehung des Vollzeitäquivalents zur Berechnung der Effizienz der Bürgerdienste herangezogen. Hierfür werden Daten aus den Jahren 2009 bis 2011 genutzt, die teilweise aus verwaltungsinternen Datenbanken stammen. Anschließend wird der Versuch unternommen, den Outcome in die Effizienzanalyse der Bürgerdienste einfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird die Anwendbarkeit von verschiedenen erweiterten Best-Practice-Verfahren und auch eine Erweiterung der relativen Effizienzmessung und der FDH-Methode geprüft. Als Gesamtfazit der Dissertation kann festgehalten werden, dass die Bürgerdienste in den untersuchten Hauptstädten der MOE-Staaten nicht mehr Kernelemente des NPM anwenden, als die Hauptstädte der westlichen Mitgliedsstaaten der EU. Im Gegenteil wendet Prag deutlich weniger NPM-Instrumente als andere Vergleichsstädte an, wohingegen Warschau zwar viele NPM-Instrumente anwendet, jedoch immer von einer westeuropäischen Vergleichsstadt übertroffen wird. Auch die Hypothese, dass die Bürgerdienste in den Hauptstädten der MOE-Staaten effizienter arbeiten als vergleichbare Bürgerdienste in den Hauptstädten westlicher EU-Mitgliedsstaaten wurde durch die Dissertation entkräftet. Das Gegenteil ist der Fall, da Prag und Warschau im Rahmen des Effizienzvergleichs lediglich durchschnittliche oder schlechte Performances aufweisen. Die aufgestellte Hypothese ist durch die Forschungsergebnisse widerlegt, lediglich das gute Abschneiden der Vergleichsstadt Warschau bei der Anwendungsanalyse kann einen Teil der These im gewissen Umfang bestätigen.
Ausências Brasil
(2014)
Von der Militärdiktatur ermordet und spurlos verschwunden – diese Ausstellung greift zurück auf Fotoalben der Familienangehörigen von Brasilianern, die der systematischen Repression, Folter und Verschleppung der brasilianischen Militärdiktatur (1964–1985) zum Opfer gefallen sind: Arbeiter, Stadtguerilleros, Studenten, Akademiker, ganze Familien.
Derzeit wird unser Planet von einem Netz neuer bilateraler Handelsverträge umspannt. Treibende Kräfte sind die alten Wirtschaftsmächte EU und USA. Aber auch neue Akteure in der Weltwirtschaft des 21. Jahrhunderts wie China oder Indien sind dabei. Solche Abkommen üben hohen Druck auf konkurrierende Ökonomien in den jeweiligen Regionen aus. So verschafften die Abkommen EU-Korea und Korea-USA den südkoreanischen Elektronik- und Automobilherstellern einen so großen Kostenvorteil, dass die japanische Regierung an den Verhandlungstisch mit der EU (bilateral) und mit den USA (plurilateral im Pazifikabkommen TPP) gezwungen wurde.
In Meinungsumfragen äußern zwei Drittel der Polen ihre Angst vor einem Beitritt ihres Landes zur Eurozone. Die damit verbundenen Befürchtungen sind vielfältig und durch die europäische Wirtschaftskrise noch verstärkt worden. Allerdings hat sich Polen im EU-Beitrittsvertrag zur Mitgliedschaft in der Eurozone verpflichtet, sobald die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
War es ein Unfall oder ein Attentat? Noch heute gibt der Tod des damaligen UN-Generalsekretärs Dag Hammarskjöld Rätsel auf. Fest steht, dass er bei einem Flugzeugabsturz über Afrika ums Leben kam. Eine 2012 einberufene Untersuchungskommission fand Hinweise dafür, dass es sich hierbei nicht zwangsläufig um einen Unglücksfall gehandelt habe. Allerdings bleiben wichtige Dokumente, die zur Aufklärung beitragen könnten, weiterhin unter Verschluss.