Institut für Germanistik
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Die vorliegende Masterarbeit hat in einer Einstellungsstudie untersucht, welchen Einfluss Einstellungen gegenüber sprachlichen Varietäten und gegenüber der wahrgenommenen ethnischen Herkunft von Sprecher*innen auf die Leistungsbewertung von Schulaufsätzen haben. In Anlehnung an die Debatte um Sprachideologien wurden Einstellungen gegenüber den sprachlichen Varietäten Kiezdeutsch und dominantes Deutsch sowie, aufbauend auf Studien zur Wahrnehmung von sozialer Information über Sprecher*innen, Einstellungen gegenüber türkisch und deutsch markierten Vornamen miteinander verglichen. 157 Lehramtsstudierenden der Universität Potsdam wurde je ein fiktiver Schulaufsatz vorgelegt, der die jeweiligen Einstellungsobjekte sprachliche Varietät und ethnisch markierter Vorname enthielt. Durch einen Vergleich der individuellen Leistungsbewertung der Aufsätze wurde untersucht, welche Unterschiede sich im schulischen Kontext in der Bewertung und damit der Einstellung gegenüber bestimmten Sprecher*innen und ihrem Sprachgebrauch feststellen ließen. Die Studie ergab, dass in den fiktiven Schulaufsätzen Kiezdeutsch stärker sanktioniert wurde als dominantes Deutsch. Dieses Ergebnis konnte verstärkt beobachtet werden, wenn der Schulaufsatz vermeintlich von einer*m Sprecher*in mit türkisch markiertem Vornamen stammte. Die Ergebnisse der Studie lassen vermuten, dass eine Bewertung von Schüler*innen von einer Vorstellung darüber abhängt, wie weit oder nah entfernt der oder die betreffende Schüler*in zur sprachlichen und sozialen Norm steht.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre greift die schulische Sprachförderung im Land Berlin vor allem auf das Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache“ (ndH) zurück. Mit der Einführung dieses Merkmals entschied sich der Landesgesetzgeber dafür, die – aus seiner Sicht weiterhin dringend notwendige – Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule nicht mehr an eine ausländische Staatsbürgerschaft, sondern, ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Schüler, an das Vorherrschen einer nichtdeutschen Kommunikationssprache in der Familie anzuknüpfen. An diesem Ansatz hat sich auch durch die Novellierung des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004 nichts Grundsätzliches geändert. Neben der Bedeutung des Merkmals ‚ndH‘ für die individuelle Sprachförderung in Schulen kommt diesem Merkmal – zusammen mit dem erst unlängst aufgewerteten weiteren Sprachfördermerkmal „Lernmittelbefreiung“ (LmB) – jedoch nunmehr auch eine zentrale Rolle bei der Zumessung von Sprachfördermitteln und Personalressourcen zu. In der Vergangenheit ist das Merkmal ‚ndH‘ allerdings wegen seiner angeblich diskriminierenden und vermeintlich segregierenden Wirkung mehrfach in die Kritik geraten, die sich, ausgelöst durch einen Vorfall an einer Kreuzberger Grundschule im Jahre 2012, noch einmal verstärkt hat. So wird neben der Tatsache, dass das Merkmal ‚ndH‘ überhaupt erhoben und der Sprachförderung zugrunde gelegt wird, auch die Praxis der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, auf den sog. Schulporträts im Internet ‚ndH‘-Quoten zu veröffentlichen, angegriffen und die Abschaffung dieser Praxis gefordert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Frage nach der Berechtigung dieser Kritik. Ausgehend von einer Darstellung zur Einführung und Entwicklung des Merkmals ‚ndH‘ unter Berücksichtigung der zuvor geltenden Rechtslage und einer Darstellung der aktuellen rechtlichen Grundlagen der schulischen Sprachförderung im Land Berlin wird dieses Merkmal einer näheren Betrachtung unterzogen. Nach einer Bestimmung des Merkmals ‚ndH‘, einer Erläuterung der einschlägigen Regelungen zur ‚ndH‘-Sprachförderung und einem Vergleich mit dem zusätzlich bestehenden Fördermerkmal ‚LmB‘ im Kontext der aktuellen Bestimmungen wird zunächst ein Überblick über wesentliche Aspekte der schulischen Sprachförderung auf der Grundlage des Merkmals ‚ndH‘ in der Praxis gegeben, in den wiederum das Vergleichsmerkmal ‚LmB‘ einbezogen wird. Daran knüpft die Untersuchung der These an, das Merkmal ‚ndH‘ bzw. zumindest seine Veröffentlichung im Rahmen der Schulporträts der Senatsschulverwaltung habe diskriminierende Wirkung und führe zu einer Segregation der Schülerschaft. Im Anschluss daran wird als zusätzliche Überlegung der Frage nach der tatsächlichen Notwendigkeit einer sich an dem Merkmal ‚ndH‘ und damit einer familiären Kommunikationssprache orientierenden Sprachförderung nachgegangen, die, wenn sie denn bejaht werden könnte, etwaige Diskriminierungs- und Segregationswirkungen rechtfertigte.
Die Arbeit widmet sich dem kontroversen Diskurs über den Schutz von Urheberrechten einerseits und den freien Zugang zu Ressourcen über das Internet andererseits. Auf Grundlage eines Korpus aus mündlichen sowie schriftlichen Textdaten werden drei zentrale Ziele verfolgt: Erstens werden die Identitätskonstruktionen der Teilnehmer innerhalb des gewählten Diskursausschnittes analysiert. Zweitens werden Zusammenhänge zwischen Mikro- und Makroebene, d. h. zwischen Identitätskonstruktion auf lokaler Gesprächsebene und solcher auf der globaleren Ebene des schriftlichen Datenmaterials untersucht. Drittens werden die eingesetzten Analyseinstrumente aus verschiedenen sprachwissenschaftlichen Disziplinen auf ihre Anwendbarkeit für eine ebenenübergreifende Studie bewertet. Die Arbeit bewegt sich damit in ihrer Methodik zwischen zwei kommunikationslinguistischen Forschungsperspektiven, der Konversationsanalyse und der Diskursanalyse, die bisher im deutschen Forschungsraum noch eher getrennte Wege gegangen sind.
Der Aufsatz argumentiert, dass der entscheidende Punkt an Ortholph Fuchspergers "Dialectica deutsch" der Nachweis ist, dass es möglich ist, in deutscher Sprache zu argumentieren. Dies richtet sich gegen die alleinige Verwendung der lateinischen Sprache als wissenschaftlicher Sprache. Fuchsperger zieht damit eine Konsequenz aus der humanistischen Umbestimmung des ars-Begriffes als einer deskriptiven und nicht normativen Verfahrensweise.
Mit der Entwicklung des Social Web, also einem Internet, in dem sich immer mehr Nutzer untereinander auf Kommunikationsplattformen wie Facebook, in Foren und Bewertungsplattformen und auf Microblogging-Diensten wie Twitter austauschen, überschlagen sich Kommunikationsspezialisten mit Ratschlägen für Unternehmen, wie sie die Kommunikation im Internet insbesondere in kritischen Situationen zu gestalten hätten, und diverse Dienstleister bieten die Beobachtung (Monitoring) der Kommunikation über Unternehmen im Internet an. Dieser Entwicklung folgend beschäftigt sich diese Arbeit mit der Beschreibung und Analyse der Kommunikationssituation am Beispiel der „Locationgate“- Affäre (Apple-iPhone-Tracking): Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Betrachtung der Kommunikation über Apple in einer für das Unternehmen zumindest äußerlich kritisch erscheinenden Situation. Untersucht wird die Diskussion des medienwirksamen Ereignisses durch Leser1 in Online-Foren zu Artikeln über den Vorfall. Bei anfänglicher Brisanz, die bei dem Thema iPhone-Tracking zu erwarten war, zeigte sich recht schnell, dass zwar in den Leserkommentaren sehr viel und auch sehr kontrovers diskutiert wurde – jedoch für die Marke Apple keine echte Gefahr zu drohen schien, denn die Diskussionen schienen vor allem unter den Nutzern als Fans oder Gegner (Hater) der Marke Apple geführt zu werden. Eine erste quantitative Untersuchung war von einer Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des Monitoring der (Social-Media-)Internetkommunikation über eine Marke/ein Unternehmen, das – meist automatisiert, auf quantitativen Analysen basierend – angeboten wird, motiviert. Diese ergab, dass sich relativ geringe Reaktionen zum Positiven oder Negativen hin auf die Unternehmenskommunikation feststellen ließen. Eine erste qualitative Datensichtung ergab, dass negative Lexeme in den Kommentaren sich nicht unbedingt auf die Marke Apple oder das iPhone beziehen, sondern gegen andere Kommentatoren gerichtet sind, und dass unter den Schreibern ein reger Dialog stattzufinden scheint, der auf starken Gegenpositionen basiert. Somit war eine kritische Situation für die Marke Apple in den Foren nicht gegeben. Aus diesen Betrachtungen ergibt sich die Fragestellung, warum die Unternehmenskommunikation in den Foren kaum auf Interesse stößt bzw. was dort stattdessen stattfindet. Hierzu wird analysiert, wer wie oft und mit wem kommuniziert, indem Dialogparameter wie Länge und Häufigkeit per Schreiber im Gesamtkorpus statistisch betrachtet und die Dialogstrukturen detailliert herausgearbeitet und visualisiert werden. Aufbauend darauf wird auf inhaltlicher Ebene qualitativ beleuchtet, worüber sich die Schreiber insbesondere bezogen auf das Markenimage von Apple austauschen. Darauf aufbauend wird beleuchtet, inwieweit sich eine Markenidentifikation und damit eine Verteidigung der Marke Apple in den Kommentaren ausmachen lässt.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
Daß die Rhetorik für die Literatur und Wissenschaft der Frühen Neuzeit von größter Bedeu-tung ist, gehört seit langem zum Grundbestand der Forschung. Trotzdem ist praktisch keine der großen Rhetoriken dieser Zeit in einer neuen Ausgabe oder gar Übersetzung zugänglich. Die vorliegende Ausgabe ist ein erster Schritt, dieser unbefriedigenden Situation Abhilfe zu verschaffen, indem sie Philipp Melanchthons Elementa rhetorices zum ersten Mal in einer kritischen Ausgabe und Übersetzung zur Verfügung stellt. Neben den De copia verborum ac rerum des Erasmus sind Melanchthon Elementa rhetorices wahrscheinlich das meistgedruckte Lehrbuch des 16. Jahrhunderts. 1531 zum ersten Mal erschienen und bis 1539 mehrmals überarbeitet und erweitert, erscheinen sie bis zum Ende des Jahrhunderts in über hundert Ausgaben. An zahllosen Schulen und Universitäten im protestantischen Raum war ihre Lektüre für Generationen von Schülern Pflicht, die Dichter des 17. Jahrhunderts sind mit ihr zur Schule gegangen. Die vorliegende Ausgabe ist nicht nur die erste kritische Ausgabe des Textes, sondern auch die erste vollständige Übersetzung. Die bisher unbekannten Varianten der Ausgaben 1531, 1532 und 1536 sind in einem Variantenverzeichnis erfaßt. Der teilweise schwer zugänglichen Text wird durch einen umfangreichen Kommentar, ein Nachwort und ein Glossar erschlossen. Dabei wird nicht nur der Text selbst in der Form wiedergegeben, in der er dem Leser des 16. Jahrhunderts vorlag, sondern auch der den Elementa rhetorices ursprünglich beigegebene Anhang. Dieser Anhang umfaßt neben drei Briefen von Seneca und Plinius d. J. vor allem die "Gegensätzlichen Briefe" Giovanni Picos della Mirandola und Franz Burchards, einem Schüler Melanchthons. Burchard übernimmt hier die Verteidigung der Rhetorik gegen den über fünfzig Jahre zuvor geführten, scharfen und spöttischen Angriff Picos della Mirandola, der schnell zu einer gewissen Berühmtheit gelangt war. Melanchthon hielt die Verteidigung Burchards nicht nur der Aufnahme in sein Lehrbuch für würdig, sondern verfaßte auch umfangreiche, interpretierende Marginalien zu beiden Briefen. Indem diese Marginalien von den Herausgebern der Gesamtausgabe von Melanchthons Werken nicht aufgenommen wurden, bietet die Ausgabe mit diesen Marginalien auch die erste Edition eines bisher unbekannten Textes.