Institut für Philosophie
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Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Warum bezeichnete sich Alexander von Humboldt als Der alte vom Berge (Vecchio della Montagna)?
(2008)
Es de mucho interés saber cómo Alejandro de Humboldt se comportó frente a los indígenas contemporáneos, a quienes tenía muchas veces a su lado en su calidad de acompañantes de viaje y como ayudantes durante muchas actividades científicas e investigaciones. Humboldt, convencido de la unidad del género humano y de la capacidad de superación que tenía todo hombre si se le permitía el acceso a la educación, aceptó a los indígenas con pleno humanismo y respeto. Reconoció sus habilidades especiales y consecuentemente les proporcionó apoyo en muchas situaciones. Esto se puede verificar en base al estudio de sus diarios de viaje durante su estancia en la Nueva España y de México. Este comportamiento hizo que se distinguiera de la mayoría de sus coetáneos de las altas capas sociales dentro de la sociedad colonial hispanoamericana.
Alexander von Humboldt has been labelled a “scientific cosmopolitan”. Through his vast correspondence and a network of personal contacts, he upheld a form of scientific exchange that was characteristic of the eighteenth-century “republic of letters”. This article examines how Humboldt adapted this cosmopolitan tradition of communication to a nineteenth century scientific culture that was largely institutionalized and was becoming increasingly nationalized. Humboldt quite successfully fostered scientific exchange between Berlin and Paris after 1830 and, on various occasions between the 1830s and 1850s, readily advocated international large-scale projects. These examples demonstrate that Humboldt observed the development of nationally defined scientific cultures and the opening of the sciences towards the public realm. Moreover, they indicate how he was able to make use of these developments as he promoted the sciences in Prussia. In scientific controversies within the Parisian scientific community, Humboldt was involuntarily assigned the role of a “neutral” foreign arbitrator. Thus, the development of nineteenth century sciences also jeopardized Humboldt’s unique position as an independent “homme des lettres”.
In seiner sechsstufigen Epochengliederung der Wissenschaftsgeschichte sieht Alexander von Humboldt nur wenige Lichter, welche die abendländische Dunkelheit der Zeit zwischen der wissenschaftlichen Blüte im arabischen Raum und den Entdeckungsfahrten des Columbus durchbrechen. Als den wichtigsten dieser wenigen Wegbereiter hebt der Freiherr den Franziskanermönch Roger Bacon hervor, der sich in fast allen Disziplinen hervorgetan und für die Einheit der Wissenschaften eingesetzt habe. Nicht nur im Kosmos, sondern auch bereits in den populären Vorträgen in der Singakademie und den Kritischen Untersuchungen zur Geschichte der Geographie der Neuen Welt würdigt Humboldt den Engländer durch ausführliche Auseinandersetzungen mit dessen Opus maius.
Cavanilles fue uno de los más relevantes botánicos del periodo ilustrado y disfrutó de una acreditada proyección científica en Europa. Por sus contribuciones al conocimiento de la taxonomía botánica puede ser considerado como el más importante naturalista sistemático español del periodo ilustrado. Sus descripciones de centenares de especies de casi todo el mundo continúan hoy unidas a su nombre en la Nomenclatura Botánica Internacional. Cavanilles contribuyó ampliamente al conocimiento de la flora americana, como indicó Humboldt varias veces. En 1805 Humboldt refería que Cavanilles habría de ser alabado perpetuamente. En esta aportación se subraya la relación epistolar y científica de Cavanilles con Humboldt y con los botánicos de lengua alemana de su tiempo.
„wie man die Gabe aplicirt“
(2008)