Strafrecht
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Der vorliegende erste Band der Reihe „Schriften zum deutschen und russischen Strafrecht“ beschäftigt sich mit der für die Rechtsordnungen Deutschlands und Russlands gleichermaßen aktuellen Frage nach der zutreffenden Bestimmung des Subjekts bei den Sonderdelikten im Wirtschaftsstrafrecht. Da das russische Strafrecht keine allgemeine Vorschrift zur „Überwälzung“ besonderer persönlicher Merkmale enthält, muss der Adressatenkreis von Sonderdelikten durch – im Einzelnen strittige – dogmatische Konstruktionen bestimmt werden; besondere Schwierigkeiten bereitet die Einordnung des Insolvenzverwalters. Für das deutsche Strafrecht sind dagegen die Probleme bei der Anwendung des § 14 StGB, der eine für alle Sonderdelikte geltende Vorschrift darstellt, zu erörtern; ein Schwerpunkt liegt ebenfalls bei der Untersuchung der Stellung des Insolvenzverwalters. Der Band enthält eine deutsch- und eine russischsprachige Fassung des Beitrages.
Das 6. StrRG fasste die Brandstiftungsdelikte neu und stieß damit auf erhebliche Kritik. Die Einwände blieben nicht ungehört und bereits im Jahr 2000 erläuterte Wilkitzki im Rahmen des Marburger Strafrechtsgesprächs, der Gesetzgeber wolle Mängel des 6. StrRG ausbessern, doch benötige die zu Recht eingeforderte Präzision etwas Zeit. Da die Diskussion nunmehr etwas abgeklungen ist und auch die Rechtsprechung Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit den §§ 306 ff. StGB gehabt hat, bietet es sich an, die vorgebrachten Einwände zu ordnen, um Korrekturmöglichkeiten im Zusammenhang darzustellen. Die von §§ 306 ff. StGB aufgeworfenen und recht komplexen Fragestellungen lassen sich grob in drei Bereiche abschichten: (1) die Schwierigkeiten des § 306 StGB, (2) das Gesamtsystem der Strafen sowie (3) gesonderte Einzelprobleme. Ziel der Überlegung ist es, anhand der jeweiligen Problemstellung gesetzgeberische Lösungen zu entwickeln, um anschließend einen vollständigen Reformvorschlag zu unterbreiten. [Einleitung]