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Das vergessene Gedenken
(2022)
Seit Aufstellung der Bundeswehr 1955 verloren über 3300 Soldaten und Soldatinnen ihr Leben im Dienst. Nur eine kleine Minderheit von ihnen fiel während des Kampfeinsatzes in Afghanistan. Die weitaus meisten Soldaten starben bei Unfällen. Ihnen hat die Bundeswehr lange das öffentliche Gedenken verweigert.
Erst mit Beginn des Afghanistan-Einsatzes 2002 setzte letztlich ein Umdenken ein, das in der Einweihung des Berliner Ehrenmales der Bundeswehr 2009 seinen vorläufigen Höhepunkt findet. Seitdem gedenkt die Bundeswehr offiziell und öffentlich ihrer toten Soldaten.
Aber warum verweigerte die Bundeswehr ihren Toten so lange ein öffentlich sichtbares und dauerhaftes Gedenken?
Julia Katharina Nordmann beleuchtet die komplexen Ursachen für diesen Umgang der Bundeswehr mit ihren Toten. Und sie rekonstruiert den langen und mühsamen Prozess, der zur Ausbildung einer Gedenkkultur geführt hat. Einer Gedenkkultur, die heute in vielfältiger Weise die Toten der Bundeswehr würdigt.
Umdeutungen des Islams
(2022)
Fanatismus, Krieg und Terror – öffentliche Deutungen und Stereotype über Muslim*innen in der Bundesrepublik.
Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung hat heutzutage eine negative Wahrnehmung von Muslim*innen. Ihnen wird pauschal ein Hang zu Gewalt, religiösem Fanatismus, Extremismus und Unterdrückung von Frauen unterstellt. Diese Zuschreibungen bestehen nicht erst seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001, sondern haben sich bereits in den drei Jahrzehnten zuvor etabliert.
Alexander Konrad untersucht den Wandel der bundesdeutschen Wahrnehmungen von Muslim*innen von den Siebzigerjahren bis zur Jahrtausendwende. Dabei nimmt er öffentliche Aussagen und Handlungen von Akteur*innen aus Politik, Medien, Wissenschaft, Religionsgemeinschaften und Zivilgesellschaft kritisch in den Blick. Hintergründe, argumentative Überschneidungen und Agenden stehen im Zentrum seiner Analyse. Auch den damaligen Bemühungen um reflektierte Sichtweisen zu Muslim*innen spürt der Autor nach. Mit seiner Studie leistet Alexander Konrad einen fundamentalen Beitrag zur zeithistorischen Dekonstruktion von Denkweisen über Islam und Muslim*innen.
In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen.
Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben.
Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs.
Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet.
Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt.
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Das Image der Päpste
(2022)
Wie jede öffentlichkeitssuchende Institution oder Person legen auch die katholische Kirche und ihre Päpste großen Wert auf das eigene Image. Dabei weicht die intendierte Selbstdarstellung oftmals von der medialen Wahrnehmung ab oder steht ihr sogar diametral entgegen. Ganz gleich ob Pius XII. als „Hitlers Papst“, Johannes XXIII. als „Revoluzzer“ oder Paul VI. als „Antipillenpapst“ – es existieren eine Fülle von außen zugetragener printmedialer Papst-Images, deren Entstehung, Verlauf und Brüche es in diesem Buch mithilfe einer mediensemiotischen, textbasierten Methodik auszumachen und nachzuzeichnen gilt.
Leonhard Frank (1882-1961) hat bereits ein an Erfahrungen reiches Leben hinter sich, als er 1950 nach Deutschland zurückkehrt. Das langjährige Exil lässt der Schriftsteller nicht zuletzt aufgrund mangelnder Veröffentlichungs- und Verdienstmöglichkeiten sowie einer rigiden Immigrationsgesetzgebung in den USA hinter sich. Vor allem jedoch zieht es ihn in seine Heimat als das Land seiner Sprache zurück. Und nur hier weiß er sein Publikum, dessen Resonanz er als existenziell empfindet.
In dieser Studie werden die Bemühungen nachvollzogen, die ein während der Weimarer Republik renommierter und ökonomisch erfolgreicher Autor nach dem erzwungenen Exil während der Zeit des Nationalsozialismus unternimmt, um als linker Schriftsteller seine Position innerhalb der besonderen literarischen und kulturpolitischen Bedingungen in der BRD und der DDR im Jahrzehnt der 1950er Jahre zu finden. Ausgehend von umfangreichen Archivmaterialien werden die Lebens- und Arbeitsumstände Franks in seinem letzten Lebensjahrzehnt in die jeweiligen biographischen, sozialen, politischen und kulturellen Kontexte gesetzt.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt dabei die Besonderheit, dass Frank als Bürger der Bundesrepublik fortdauernde Beziehungen zu Institutionen und Personen in der DDR unterhielt. Aus dieser Konstellation resultiert eingedenk der politisch-historischen Prozesse, in die sie sich einbettete, ein Spannungsfeld, dessen Spezifika transparent gemacht werden.
Schulleitungen nehmen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der schulischen Qualität ein. Hierfür existieren Hinweise empirischer Untersuchungen, die Schulleitungen attestieren, dass ihr berufliches Handeln im direkten Zusammenhang mit Strukturen und Prozessen der schulischen Arbeit und mit Merkmalen auf Ebene der Lehrkräfte steht (z.B. Berufszufriedenheit, professionelle Weiterentwicklung; Kim & Lee, 2020; Liu, Keeley, Sui & Sang, 2021). Über diese Zusammenhänge steht das Führungshandeln von Schulleitungen in einer indirekten Beziehung mit der Qualität des Unterrichts sowie mit den Leistungen von Schüler*innen (z.B. Grissom, Egalite & Lindsay, 2021; Özdemir, Gün & Yirmibes, 2021; Pietsch, Lücken, Thonke, Klitsche & Musekamp, 2016). Im Rahmen der schulischen Entwicklung tragen Schulleitungen wesentlich dazu bei, die Entwicklungsbedarfe der Schule zu identifizieren, konkrete Zielstellungen zu definieren sowie entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu planen, zu implementieren und zu evaluieren (vgl. Dalin, Rolff & Buchen, 1998). In all diese Prozesse können Schulleitungen weitere Mitglieder ihres Leitungsteams sowie Lehrkräfte involvieren und ihnen somit indirekt Führungsverantwortung übertragen (Heck & Hallinger, 2010). Auch aus normativer Perspektive nehmen Schulleitungen eine wichtige Funktion für die schulische Qualität ein. So verfügen sie neben Aufgaben der Administration und Verwaltung der Schule auch zunehmend über die Verantwortung, die schulische Qualität weiterzuentwickeln (Schratz, Wiesner, Kemethofer, George, Rauscher, Krenn & Huber, 2016). In Anbetracht der hohen Relevanz schulischen Führungshandelns für die Schulentwicklung, müssen Schulleitungen über die Kompetenzen zur Ausübung entsprechender Tätigkeiten verfügen. Diese können sie im Zuge einer vorbereitenden Ausbildung sowie durch Angebote der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung erwerben. Die vorliegende Dissertation schließt an bestehende Forschungsarbeiten an und untersucht mithilfe von insgesamt vier Teilstudien, (1) über welche Aufgaben Schulleitungen hinsichtlich der Schulentwicklung verfügen, (2) wie ihr Handeln mit der Kooperation von Lehrkräften zusammenhängt, (3) wie sie die Zusammenarbeit von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung fördern können und (4) wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Rahmen einer Fortbildung vorbereitet werden können. Insgesamt unterstreichen die vier Teilstudien in vielfältiger Weise die Relevanz von Schulleitungen und ihrem beruflichen Handeln für Strukturen und Prozesse der Schulentwicklung. Die Befunde können zeigen, inwiefern Schulleitungen über Aufgaben im Bereich der Schulentwicklung verfügen, wir ihr Handeln mit der Partizipation und Zusammenarbeit und von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung zusammenhängt und wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Kontext von Fortbildungen vorbereitet werden können. Diesen Befunden sollte in Zukunft Rechnung getragen werden, indem Schulleitungen einerseits mehr Zeiten und Möglichkeiten für Tätigkeiten der Schulentwicklung eingeräumt werden. Anderseits betonen die Befunde die hohe Relevanz grundständig ausgebildeter Schulleitungen, um die Qualität der schulischen Arbeit längerfristig und eigenverantwortlich weiterentwickeln zu können. Dies sollte im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Schulleitungen berücksichtigt werden.
Die Jagdflieger der Wehrmacht waren die »Popstars« der nationalsozialistischen Propaganda. Doch was steckte hinter der glänzenden Fassade? Jens Wehner wirft – nüchtern und ausgewogen – ein neues Licht auf ihre militärische Funktion in der Luftkriegsführung. Seine Studie analysiert den militärischen Nutzen der Jagdflugzeugtypen von Messerschmitt und Focke-Wulf, ihre taktische Anwendung und Leitbilder. Vergleiche mit dem Entwicklungsstand der alliierten Kriegsgegner hinterfragen die Sinnhaftigkeit des Strebens nach technischer Überlegenheit. So entsteht das Bild einer Technik, welche die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllte, einer fehlerhaften und statischen Doktrin, die für zahlreiche Rückschläge sorgte, und von individualistisch agierenden Piloten, die sich dem militärhierarchischen System entfremdeten.