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Der Gefährdungsschaden
(2022)
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Latein für Jurastudierende
(2022)
Das Statusfeststellungsverfahren ermöglicht auf Antrag bei der alleinzuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund den Erhalt einer verbindlichen Einschätzung der häufig komplizierten und folgenschweren Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung. Zum 1.4.2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren umfassend reformiert. In der Praxis haben sich die eingeführten Novellierungen bislang unterschiedlich bewährt.
Mit Urteil vom 1.3.2022 (NZA2022, NZA Jahr 2022 Seite 780) hat das BAG erneut über die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung entschieden. Die Entscheidung reiht sich in eine nicht leicht zu durchschauende Anzahl von Urteilen hierzu ein. Sie dient uns zum Anlass, einen Überblick über die Rechtsprechung zu geben.
Arbeitsrecht
(2022)
Krieg in Europa
(2022)
Am 24.2.2022 begann der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Seitdem fliehen täglich zahlreiche ukrainische Staatsbürger in die Europäische Union, viele davon nach Deutschland. Vorrangig ist jetzt die Sicherung der Grundbedürfnisse, wie Verpflegung, Unterkunft und medizinischer Versorgung. Daneben fragen sich Arbeitgeber, wie sie ukrainische Staatsbürger möglichst schnell beschäftigen können. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten, ukrainische Geflüchtete möglichst schnell in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht.
Die Sportpsychiatrie und -psychotherapie ist ein relativ junges Arbeitsgebiet, das sich insbesondere mit zwei Schwerpunkten befasst: zum einen mit den Besonderheiten in Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen bei Leistungssportler:innen sowie Bewegung und Sport in der Entstehung und Behandlung psychischer Erkrankungen. Während alle psychischen Erkrankungen prinzipiell auch bei (Leistungs‑)Sportler:innen auftreten können, gibt es darüber hinaus sport(art)spezifische psychische Erkrankungen, wie z. B. die Anorexia athletica und andere Essstörungen, die chronisch traumatische Enzephalopathie, Missbrauch und Abhängigkeit von leistungssteigernden Substanzen (Doping) oder die Muskeldysmorphie. In qualitativ hochwertigen klinischen Studien konnte die therapeutische Wirksamkeit von Bewegung und Sport bei verschiedenen psychischen Erkrankungen belegt werden. Ein sportpsychiatrisches Basiswissen sollten alle in Psychiatrie und Psychotherapie klinisch Tätigen besitzen.
Strafbares Heldentum?
(2022)
Heldentum ist kein Straftatbestand. Dennoch kann ein Verhalten, das man ethisch als „heldenhaft“ bewerten würde, straftatbestandsmäßig sein. Leonidas und seine Mitstreiter waren Helden, obwohl sie vorsätzlich viele Perser getötet haben. Strafbar allerdings ist solches Heldentum nicht, sofern es gerechtfertigt oder wenigstens entschuldigt ist. Eine Tat, die nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist, würde man wahrscheinlich auch nicht „heldenhaft“ nennen. Diese Auszeichnung verdienen vor allem Menschen, die ohne Rücksicht auf eigene Sicherheit viel riskieren, sich selbst in Gefahr begeben oder sogar darin „umkommen“, weil sie jemanden, der in Gefahr ist, retten wollen. Dass ein zusätzliches Risiko einer solchen Aktion die Begründung eigener Strafbarkeit sein könnte, überrascht vielleicht. Jedoch besteht das Risiko des Bestraftwerdens, wenn das Strafrecht falsch angewendet wird. Abstrakt gibt es dieses Risiko immer. Strafrechtsanwendende sind nicht unfehlbar, Strafgesetzgebende auch nicht. Aber das Risiko ist verringerbar. Wo der Gesetzgeber keine oder ausfüllungsbedürftige Normen geschaffen hat, sollte die Strafrechtslehre falschen Strafentscheidungen entgegenwirken, indem sie den Gerichten klare Handlungsanweisungen gibt. Die richtige konkrete Einzelfallentscheidung muss sich idealerweise abstrakt bereits in den strafrechtlichen Regeln abzeichnen. Der Held in spe sollte schon anhand des Gesetzes und seiner Erläuterungen durch die wissenschaftliche Literatur erkennen können, wo seine mutige Selbstaufopferung de lege lata in strafbaren Aktionismus umzuschlagen droht. Das kann ihm gegenwärtig noch nicht garantiert werden. Denn bei den Themen, die Gegenstand dieser Abhandlung sind, existiert noch erheblicher Normsetzungs- und Normerläuterungsbedarf.
Rspr. und Strafrechtswissenschaft tun sich schwer mit der Behandlung von Taten, deren Akteure als „Lebensmittelerpresser“ bezeichnet werden. Das hat der Fall gezeigt, über den der 1. Strafsenat des BGH am BGH 5.6.2019 nach Revision des Angekl. gegen die Verurteilung durch das LG Ravensburg entschieden hat. Sowohl das Gericht als auch die Kommentatoren der BGH-Entscheidung beschäftigen sich ausführlich mit den Problemen des Rücktritts vom Versuch (§ STGB § 24 StGB). Die Tatbestandsmerkmale der (versuchten) qualifizierten räuberischen Erpressung werden hingegen fast gänzlich außer Acht gelassen. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass schon die Erfüllung des Grundtatbestandes „versuchte Erpressung“ (§§ STGB § 253, STGB § 22 StGB) zweifelhaft ist und einer nicht ganz unkomplizierten Begründung bedarf. Erst recht problematisch sind sodann sämtliche Qualifikationsstufen, also §§ STGB § 255, STGB § 250 und STGB § 251 StGB. Der BGH und die Literatur – so hat es den Anschein − erachten dies als weitgehend unproblematisch. Am Beispiel des Friedrichshafener Falles soll aufgezeigt werden, was gegen eine Strafbarkeit des Täters aus §§ STGB § 253, STGB § 255, STGB § 250, STGB § 251, STGB § 22 StGB sprechen könnte und wie sich die Bedenken – teilweise − überwinden lassen.
Der Fall thematisiert klassische und neuartige Probleme der Rechtfertigungsdogmatik im Strafrecht. Neben dem Fehlen eines subjektiven Rechtfertigungselements sind Probleme des § 32 StGB zu bewältigen, die darauf beruhen, dass (scheinbar) weder auf der Seite des Angreifers noch auf der Seite des Angegriffenen ein Mensch unmittelbar am Konflikt beteiligt ist.
À partir des travaux des ethnologues qui ont décrit le fonctionnement des sociétés paysannes de l’Ancien Régime, nous montrons dans cet article comment le récit de l’enfance bretonne de Chateaubriand dans les ‚Mémoires d’outre-tombe‘ obéit à une logique initiatique qui donne à l’animal un rôle de premier plan. Transformée en véritable „aventure“, la capture des oiseaux devient pour l’enfant l’occasion de forger son caractère et de découvrir le sens de l’honneur, tandis que la contemplation de leur envol éveille en lui le goût des voyages qu’il n’a pas encore la possibilité d’assouvir. À Combourg, chouettes et chat noir peuplent les nuits de l’enfant et l’obligent à dompter ses peurs. Quant au cheval, que Chateaubriand a mal appris à maîtriser, il devient sous sa plume l’emblème d’une époque révolue dominée par les privilèges de l’aristocratie et le signe de l’inadaptation des derniers rois de France. Il restera à l’écrivain à s’emparer de cette familiarité avec le monde animal pour nourrir son imaginaire et sa sensibilité de plus en plus grande au sort que lui réserve la société.
Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden.
„Die Gerichtssprache ist deutsch“ heißt es in § 184 S. 1 GVG. Alle Verfahrensbeteiligten müssen also ihre mündliche oder schriftliche Kommunikation in deutscher Sprache führen. Soweit eine Person, die sich im Verfahren äußern will oder muss, die deutsche Sprache nicht beherrscht, wird ein Dolmetscher hinzugezogen, § 185 Abs. 1 S. 1 GVG. Dasselbe gilt, wenn jemand Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG hat, die in deutscher Sprache gemachten Ausführungen der anderen Verfahrensbeteiligten aber nicht versteht. Die Mitwirkung eines Dolmetschers kann interessante materiell-strafrechtliche Probleme im Bereich der Aussagedelikte (§§ 153 ff. StGB) erzeugen. Der vorliegende Text will zum Nachdenken darüber anregen.
Der Beitrag knüpft unmittelbar an den in JA 10/2022, 830 ff. veröffentlichten ersten Teil (Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung) an und führt diesen fort. Idealerweise führen Sie sich zum Einstieg noch einmal die unechte Wahlfeststellung vor Augen, um die Unterschiede zu vergegenwärtigen: Diese ist zu treffen, wenn unklar ist, durch welche von mehreren nach den Erkenntnissen möglichen Handlungen der Täter den identischen Straftatbestand verwirklicht hat – also der Straftatbestand klar, lediglich die diesen erfüllende Handlung unklar ist.
Die Folgen des Brexits werden spürbar. In der Gerichtspraxis bis hin zum BGH kommen die Übergangsvorschriften zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Austrittsabkommen zur Anwendung. Doch ist dies überhaupt rechtens? Das Austrittsabkommen ist nämlich lediglich auf Art. EUV2009 Artikel 50 EUV2009 Artikel 50 Absatz II EUV und gerade nicht darüber hinaus auch noch auf die Kompetenz zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit in Art. AEUV Artikel 81 AEUV gestützt worden. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Rechtsprechung zu den genannten Übergangsvorschriften und mit der Rechtsgrundlage des Austrittsabkommens.
Nachdem die Europäisierung des Internationalen Privatrechts weitgehend ins Stocken geraten ist, konnte sich der deutsche Gesetzgeber wieder in verstärktem Maße dem autonomen Recht widmen. Über das Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts ist bereits vielfach berichtet worden. Die neuen internationalprivatrechtlichen Vorschriften in diesem Gesetz wurden dabei oftmals ausgespart bzw. eher am Rande erläutert. Deshalb stellt der folgende Beitrag diese Neuregelungen im Detail vor.
Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses für familienrechtliche Rechtsakte in der ziviljustiziellen Zusammenarbeit (Art. 81 III AEUV) stellt sich die Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts im Familienrecht als große Herausforderung dar. Zwar befasst sich die Europäische Kommission derzeit mit grenzüberschreitenden Fragen der Abstammung. Auf absehbare Zeit ist aber kaum mit Gesetzgebungsvorschlägen aus Brüssel zur Vereinheitlichung des anwendbaren Rechts für Eheschließungen zu rechnen. Der Blick richtet sich daher insoweit auf das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten.
Gegenstand der folgenden Überlegungen ist der kürzlich vorgelegte, gleichermaßen überraschende wie interessante Vorschlag von Dagmar Coester-Waltjen, Eheschließungen ohne Rücksicht auf das Geschlecht (im Sinne einer Gesamtverweisung und vorbehaltlich einer ordre public-Prüfung) dem Recht am Eheschließungsort zu unterstellen.
Aufgrund der Neufassungen der EuZVO und der EuBVO bedurfte es neuer deutscher Durchführungsvorschriften zu diesen beiden Verordnungen. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Chance genutzt und in diesem Zusammenhang weitere Vorschriften zum internationalen Zivilverfahrensrecht verabschiedet. Überraschenderweise hat er sich dabei auch eines Themas angenommen, das schon in Vergessenheit geraten war. Dabei handelt es sich um Ersuchen auf Vorlage von Dokumenten („pre-trial discovery of documents“) im Rahmen des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens. Der folgende Beitrag stellt die neuen deutschen Vorschriften vor.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2021, NJW Jahr 2021 Seite 1926) informiert diese Abhandlung die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten und Pläne in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit vorgestellt.
Grundzüge der EuGVVO
(2022)
Grundzüge der EuGVVO
(2022)
This article provides an overview of developments in Brussels in the field of judicial cooperation in civil and commercial matters from January 2021 until December 2021. It gives information on newly adopted legal instruments and summarizes current projects that are presently making their way through the EU legislative process. It also refers to the laws enacted at the national level in Germany as a result of new European instruments. Furthermore, the authors look at areas of law where the EU has made use of its external competence. They discuss both important decisions and pending cases before the CJEU as well as important decisions from German courts pertaining to the subject matter of the article. In addition, the article also looks at current projects and the latest developments at the Hague Conference of Private International Law.
When the original version of the Brussels II Regulation was adopted in 2000, it was not certain whether this regulation would be such a success. In the meantime, the regulation has become one of the most important legal instruments for judicial cooperation in civil matters. The regulation has recently been revised for the second time. The following article presents the German implementing rules for this recast.
Wenn auch der Begriff ab und an anklingt, so fristet der Nötigungsnotstand doch weitgehend ein Schattendasein in der juristischen Ausbildung. Dabei wartet er in der Klausur mit zahlreichen Problemen auf, welche von der mittelbaren Täterschaft über eine Rechtfertigung oder Entschuldigung bis hin zu einem Erlaubnistatbestandsirrtum reichen können. Bereits deshalb dürfte der Nötigungsnotstand viele Klausurersteller in Versuchung führen – und viele Studierende in die Verzweiflung treiben. Dieser Beitrag will daher die klausurrelevanten Problemkreise des Nötigungsnotstands darstellen, um so Sicherheit für die Klausurbearbeitung zu gewinnen.
Ein Dach über Europa
(2022)
Wo ist Deutschlands Raketenabwehr? Diese Frage rückte nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland 2014 in den Fokus der Presseberichterstattung. Für die Abwehr von ballistischen Raketen ist die Flugabwehrraketentruppe der Luftwaffe zuständig. Im Ost-West-Konflikt schützten rund 18.600 deutsche Soldaten im Rahmen der Integrierten NATO-Luftverteidigung die westliche Allianz vor Luftangriffen durch den Warschauer Pakt. Nach der Wiedervereinigung befand sich der Luftverteidigungsgürtel des Bündnisses nicht nur in einer geografisch wirkungslosen Position, sondern ihm fehlte auch die Daseinsberechtigung. Mit seiner Auflösung ging ein erheblicher Abbau von Personal und Material der Flugabwehrraketenverbände einher. Nach der Neuausrichtung der Bundeswehr 2012 blieb diesem Dienstbereich der Luftwaffe nur noch ein Geschwader mit rund 2.300 Dienstposten. Der alte Feind war weg – und Deutschland nach 1989/90 umgeben von Freunden und Verbündeten. Warum also sollte die Regierung in eine Fähigkeit investieren, die Deutschland für sich selbst nicht brauchte?
Präexistente Musik im Film
(2022)
Vom Weltuntergang mit Richard Wagners "Tristan und Isolde" über die Gesangsperformance einer zum Tode verurteilten Björk am Galgen bis hin zu Johann Sebastian Bachs Orgelmusik als Erklärungsmodell für Hypersexualität: So seltsam das Kino des Lars von Trier erscheinen mag, so vielfältige Möglichkeiten bietet es, über ein Musikphänomen nachzudenken, das einen Großteil der heutigen Kunst- und Unterhaltungswelt prägt.
In Lars von Triers Filmen erklingt hauptsächlich Musik, die es bereits vor den Filmen gab. Einerseits besitzt solche präexistente Musik ein ausgeprägtes Eigenleben, andererseits entsteht aus der filmischen Aneignung etwas Neues. Am Beispiel eines der einflussreichsten Regisseure der Gegenwart untersucht Pascal Rudolph, wie Filmschaffende Musik adaptieren und wie dadurch Bedeutungen und Wirkungen entstehen. Erstmals bietet das Buch auf Grundlage von unveröffentlichtem Produktionsmaterial und Insider-Interviews detaillierte Einblicke in die Arbeit bei Lars von Triers Filmprojekten im Besonderen, aber auch in die Arbeitsprozesse der filmmusikalischen Gestaltung im Allgemeinen. Der musikalischen Vielfalt in den Filmen wird die Studie durch ihren multiperspektivischen und transdisziplinären Ansatz gerecht. Die zehn Kapitel beleuchten das Zusammenwirken von Musik und Film auf diese Weise aus verschiedenen Blickwinkeln.
Human after man
(2022)
In diesem Beitrag untersuchen wir den Zusammenhang zwischen staatlicher Regulierung im Umweltschutz und der Umweltperformanz. Ausgehend von drei theoretischen Perspektiven, welche die Beziehung von Staat und Markt beim Umweltschutz unterschiedlich konzeptualisieren, identifizieren wir fünf Pfade, wie staatlicher Eingriff und Umweltperformanz miteinander verknüpft sein könnten. Wir untersuchen dann die empirische Relevanz dieser Pfade mit einer quantitativen Analyse, die 29 umweltpolitische Maßnahmen in für 37 Länder und den Zeitraum von 1970 bis 2010 umfasst. Dabei finden wir zumindest für einige Politikbereiche und einige Länder Hinweise, die auf eine Effektivität nationalstaatlicher Regulierung hinweisen. Zukünftige Forschung kann auf unserem Rahmen aufbauen, um weitere Hypothesen zum Policy-Outcome-Nexus zu generieren und zu testen.
Conspiracy theories are currently all the rage in philosophy and broader intellectual culture. One of the most common background assumptions in the discourse on conspiracy theories is that conspiracy theorists exhibit certain epistemic vices in the sense of cognitive misconduct. This epistemic vice is mostly seen as a form of irrationality; the corresponding "remedy", as suggested by some commentators, is a return to the ideals of the Enlightenment. This article argues that this idea is wrongheaded. Upon closer inspection, it becomes clear that conspiracy theorists are actually motivated by the rational Enlightenment ideal of self-thinking in the first place. In contrast to the standard discourse, the article posits that conspiracism is based on a certain form of social scepticism, according to which conspiracy theorists radically mistrust a certain form of expert testimony, namely "official" statements. This form of social scepticism in turn facilitates a naive appropriation of the Enlightenment ideal of self-thinking. The article closes by drawing connections to the ethical and epistemological debate on trust and offers the pessimistic assessment that there are no easy solutions based on individual epistemic virtues.
Das Arbeiten im Homeoffice war in der deutschen öffentlichen Verwaltung vor der Covid-19 Pandemie kein verbreitetes Arbeitsmodell. Mit der Pandemie änderte sich die Situation unerwartet und womöglich auch nachhaltig. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erfahrungen ist die Frage nicht mehr ob, sondern wie zukünftig in der Verwaltung mobil, flexibel und dezentral sowie in virtuellen Teams gearbeitet werden kann und soll. Dieser Beitrag untersucht diese Konzepte genauer, veranschaulicht deren praktische Anwendung und erörtert entsprechende Perspektiven für das zukünftige Arbeiten im öffentlichen Dienst.
Die Rechtsfigur der fehlerhaften Personengesellschaft blickt sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auf eine lange Tradition zurück, wobei sich das deutsche Recht in seinen Anfangszeiten am französischen Vorbild orientierte. Auch mit Blick auf die heutige gesetzliche Regelung in Frankreich lohnt sich daher eine rechtsvergleichende Untersuchung der Lehre von der fehlerhaften Personengesellschaft in beiden Ländern.
Trotz der unterschiedlichen dogmatischen Herangehensweise offenbaren sich wichtige Vergleichsmöglichkeiten. Besonders bei der konstruktiven Einordnung des Phänomens von Faktizität im Zivilrecht kann sich die Perspektive des französischen Rechts als ausgesprochen fruchtbar für die deutsche Dogmatik erweisen.
Ärztliche Informationspflichten über Behandlungsfehler stehen im Spannungsverhältnis mit den Interessen der Ärztinnen und Ärzte, die mit teils schwerwiegenden persönlichen Folgen rechnen müssen. Der Autor beschäftigt sich nach einem Überblick zum Recht der medizinischen Behandlung aus zivil- und strafrechtlicher Sicht mit der Frage ärztlicher Fehleroffenbarungspflichten vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013. Im Schwerpunkt setzt sich der Autor mit der durch das Patientenrechtegesetz ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügten behandlungsfehlerbezogenen Informationspflicht und damit korrespondierenden Beweisverwertungsfragen auseinander.
Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn.
Fälle zum Gesellschaftsrecht
(2022)
Wettbewerbsrecht
(2022)
Wesenskern der Verwaltungswissenschaft ist nach wie vor die Frage nach Dysfunktionalitäten bürokratischer Organisationen. Schwerfälligkeit durch überbordende Bürokratie wird in der Forschung hierbei als Red Tape bezeichnet. Aufgrund der relationalen Beschaffenheit ist die Frage weniger, was alles Red Tape ist, sondern vielmehr wie Verwaltungsmitarbeitende mit Red Tape umgehen. Diese Arbeit soll dazu beitragen, Bewältigungsstrategien, auch Coping genannt, bezogen auf Red Tape zu verstehen. Mittels Survey-Experiment wird untersucht, inwieweit die individuelle Bewältigungsstrategie durch die Form (analog/digital), über die Red Tape transportiert wird, und den Ursprung (intern/extern), von dem Red Tape ausgeht, beeinflusst wird. Die Ergebnisse zeigen unter Berücksichtigung des transaktionalen Stressmodells von Lazarus und Folkman, dass Mitarbeitende der Verwaltung insbesondere dann aktive Bewältigungsstrategien auswählen, wenn diese durch externe Quellen hervorgerufen wird und zudem analog vorliegt.
Stress-Test Sozialamt
(2022)
Im Vergleich mit dem Privatsektor weist die öffentliche Verwaltung eine stark erhöhte Krankenstandsquote auf. Psychische Erkrankungen, welche in den letzten 12 Jahren massiv zugenommen haben, spielen dabei eine herausragende Rolle. Im Allgemeinen wird dies auf eine gesteigerte Arbeitsbelastung (z.B. in Folge des Personalmangels) zurückgeführt. Das Projekt „Stress-Test Sozialamt. Psychische Belastungen in der Sozialverwaltung“ soll dazu beitragen, die Verwaltungs-BürgerInnen-Interaktion näher zu beleuchten und den Blick auf Anforderungen und Konsequenzen für die Beteiligten vor allem im Hinblick auf das persönliche Stressniveau und die psychosoziale Gesundheit zu richten. Untersucht wurden Faktoren, die die psychische Gesundheit von VerwaltungsmitarbeiterInnen und das Verhalten von BürgerInnen in Interaktionen mit der Verwaltung darstellen sowie deren wechselseitigen Effekte zueinander. Das verwendete theoretische Modell geht davon aus, dass Stress dann auftritt, wenn (berufliche) Anforderungen (z.B. Arbeitsumfang) und Ressourcen (z.B. Unterstützung durch KollegInnen) nicht im Gleichgewicht stehen. Gerade bei langfristigem Missverhältnis ohne konstruktive Lösungsstrategie kann dies negative Folgen auf die individuelle Gesundheit nehmen.Mittels Multimethoden-Ansatz wurden Ergebnisse aus verschiedenen Quellen trianguliert und umfassend erfasst. Basis der Datenerhebung bildeten ExpertInnen-Interviews mit Mitarbeitenden und Führungskräften der teilnehmenden Sozialämter. Darauf aufbauend fanden teilnehmende Beobachtungen vor Ort und Befragungen von KundInnen und Mitarbeitenden per Kurzfragebögen nach direkten Interaktionen während der Sprechzeiten statt. Als letzter Schritt wurde schließlich eine Gesamtbefragung aller Mitarbeitenden der teilnehmenden Sozialämter durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte letztere jedoch verzögert.
Die erhobenen Daten lassen auf ein heterogenes Stressbild der Mitarbeitenden schließen, wobei deutliche Ausschläge am oberen Ende der Skala zu verzeichnen sind. Ein Teil der Belegschaft ist demnach überdurchschnittlich gestresst. Zwar führt Stress nicht unmittelbar zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Ein dauerhaft erhöhtes Niveau zieht jedoch gesundheitliche wie psychische Folgen nach sich. Die hohe Stressbelastung lässt sich aufgrund der hier durchgeführten Datenerhebung im Wesentlichen auf hohe Arbeitsanforderungen zurückführen, was eine dauerhafte Belastung darstellen könnte. Weitere Stressquellen ergeben sich aus den hohen psychologischen Anforderungen der Arbeit, der eigentlichen Interaktion mit BürgerInnen sowie in Teilen einer unzureichenden Attraktivität des Arbeitsplatzes (z.B. durch fehlende Sauberkeit, Lärmbelästigung etc.). Aufgrund dieser Schlussfolgerungen wird daher empfohlen, aktives Gesundheitsmanagement und Sportkurse in den Ämtern auszubauen. Weiterhin sollte die gegenseitige und professionelle Supervision intensiviert werden. Um die Personalsituation zu verbessern, müssen Personalanwerbung und Einstellungsprozesse auf den Prüfstand gestellt werden. Weiterhin gilt es, die allgemeine Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen, indem Großraumbüros in Bereichen mit KundInnenkontakt vermieden, technische Ausstattung und räumliche Begebenheiten verbessert werden. Nicht zuletzt müssen Amtsleitung und Führungskräfte informellen Austausch stärken und fördern sowie organisationale Lernprozesse ausbauen und etablieren.
Die Unternehmensgründung
(2022)
Das Verhältnis von Gemeinwohl und Gleichheit ist kein spannungsfreies. Soziale Gleichheit ist ein Grundwert liberal-demokratischer Gemeinwesen. Um diese Gleichheit zu bewahren, entwickelten sich im 20. Jahrhundert Konzeptionen von Gemeinwohl, die versuchten, das Gemeinwohl eher prozedural und pluralistisch zu verstehen. Eine zu spezifische, vorher festgelegte Definition des Gemeinwohls sei letzten Endes undemokratisch und ideologisch und somit der sozialen Gleichheit abträglich. In den letzten Jahren haben sich unter dem Oberbegriff des sozialen Egalitarismus jedoch auch die Vorstellungen der sozialen Gleichheit verändert, hin zu einem substanzielleren Verständnis, was die Frage aufwirft, ob prozedurale Gemeinwohlverständnisse ihrer Rolle als Wächter der Gleichheit immer noch gerecht werden können.
Der nutzbringende Einsatz einer Datenbrille besteht nicht nur aus der Brille selbst. Die potenzielle ressourcenschonende Assistenz bei der Abarbeitung von komplexen Workflows bedarf einer ausreichenden Integration in die Anwendungssystemlandschaft. Dafür sind Brille und Integrationssoftware in geeigneter Form auszulegen und auf die intendierten Anwendungsfälle zu konfigurieren.
#WAT
(2022)
Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft.
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Der vorliegende Artikel analysiert die niedersächsische Polizeiaffäre aus einer Perspektive, die sich für das Zusammenspiel von Recht und Organisationen interessiert. Zunächst argumentieren wir, dass Recht in Organisationen nicht aus sich heraus wirkt, es benötigt Akteur:innen, die es durchsetzen. Diese sitzen formal auf bestimmten Relaisstellen, deren Funktion es ist, dem Recht Geltung zu verschaffen. Im vorliegenden Fall, so zeigen wir, versagen diese Relaisstellen. Recht dient am Ende weniger dem Schutz der Betroffenen als vielmehr dem Schutz der Organisation.
Militär
(2022)
Das Militär hat besondere Bedeutung für die Formung des männlichen Körpers vor allem durch Drill und militärisch geprägte Leibesübungen. Dadurch sollen Soldat*innen tauglich dafür gemacht werden, die Verletzungen des eigenen Körpers, Schmerzen, Durst und Hunger zu ertragen. Die gegenwärtige technologisch unterstütze asymmetrische Kriegsführung ist auch darauf ausgerichtet, die Gefahren für den soldatischen Körper zu reduzieren.
Zionism and Cosmopolitanism
(2022)
Schulleitungen nehmen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der schulischen Qualität ein. Hierfür existieren Hinweise empirischer Untersuchungen, die Schulleitungen attestieren, dass ihr berufliches Handeln im direkten Zusammenhang mit Strukturen und Prozessen der schulischen Arbeit und mit Merkmalen auf Ebene der Lehrkräfte steht (z.B. Berufszufriedenheit, professionelle Weiterentwicklung; Kim & Lee, 2020; Liu, Keeley, Sui & Sang, 2021). Über diese Zusammenhänge steht das Führungshandeln von Schulleitungen in einer indirekten Beziehung mit der Qualität des Unterrichts sowie mit den Leistungen von Schüler*innen (z.B. Grissom, Egalite & Lindsay, 2021; Özdemir, Gün & Yirmibes, 2021; Pietsch, Lücken, Thonke, Klitsche & Musekamp, 2016). Im Rahmen der schulischen Entwicklung tragen Schulleitungen wesentlich dazu bei, die Entwicklungsbedarfe der Schule zu identifizieren, konkrete Zielstellungen zu definieren sowie entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu planen, zu implementieren und zu evaluieren (vgl. Dalin, Rolff & Buchen, 1998). In all diese Prozesse können Schulleitungen weitere Mitglieder ihres Leitungsteams sowie Lehrkräfte involvieren und ihnen somit indirekt Führungsverantwortung übertragen (Heck & Hallinger, 2010). Auch aus normativer Perspektive nehmen Schulleitungen eine wichtige Funktion für die schulische Qualität ein. So verfügen sie neben Aufgaben der Administration und Verwaltung der Schule auch zunehmend über die Verantwortung, die schulische Qualität weiterzuentwickeln (Schratz, Wiesner, Kemethofer, George, Rauscher, Krenn & Huber, 2016). In Anbetracht der hohen Relevanz schulischen Führungshandelns für die Schulentwicklung, müssen Schulleitungen über die Kompetenzen zur Ausübung entsprechender Tätigkeiten verfügen. Diese können sie im Zuge einer vorbereitenden Ausbildung sowie durch Angebote der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung erwerben. Die vorliegende Dissertation schließt an bestehende Forschungsarbeiten an und untersucht mithilfe von insgesamt vier Teilstudien, (1) über welche Aufgaben Schulleitungen hinsichtlich der Schulentwicklung verfügen, (2) wie ihr Handeln mit der Kooperation von Lehrkräften zusammenhängt, (3) wie sie die Zusammenarbeit von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung fördern können und (4) wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Rahmen einer Fortbildung vorbereitet werden können. Insgesamt unterstreichen die vier Teilstudien in vielfältiger Weise die Relevanz von Schulleitungen und ihrem beruflichen Handeln für Strukturen und Prozesse der Schulentwicklung. Die Befunde können zeigen, inwiefern Schulleitungen über Aufgaben im Bereich der Schulentwicklung verfügen, wir ihr Handeln mit der Partizipation und Zusammenarbeit und von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung zusammenhängt und wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Kontext von Fortbildungen vorbereitet werden können. Diesen Befunden sollte in Zukunft Rechnung getragen werden, indem Schulleitungen einerseits mehr Zeiten und Möglichkeiten für Tätigkeiten der Schulentwicklung eingeräumt werden. Anderseits betonen die Befunde die hohe Relevanz grundständig ausgebildeter Schulleitungen, um die Qualität der schulischen Arbeit längerfristig und eigenverantwortlich weiterentwickeln zu können. Dies sollte im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Schulleitungen berücksichtigt werden.
Pensionskassen
(2022)
Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch.
Die Regierung des Waldes
(2022)
Wie verändert sich die Beziehung von Gesellschaften zu ihrer natürlichen Umgebung über die Zeit? Wie werden natürliche Systeme »in Wert« gesetzt? Und welchen Einfluss hat das auf die von uns so bezeichnete »Natur«? Am Beispiel eines Korkeichenwaldes in Marokko geht Juliane Schumacher diesen Fragen nach. Unter Bezugnahme auf Ansätze der Politischen Ökologie, der Science and Technology Studies und Foucaults Gouvernementalitätsanalyse zeigt sie, wie sich seit der Kolonialzeit die Bewirtschaftung des Waldes verändert hat. Dabei wird deutlich, wie Programme zur Integration der Wälder in globale Finanz- und Kohlenstoffmärkte zu neuen, experimentellen Formen der »Regierung des Waldes« führen.
Illegale Preisabsprachen und andere Kartellverstöße verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Um solche Schäden einzuklagen, sind Unternehmen und Bürger jedoch auf Informationen angewiesen, die ihnen regelmäßig verborgen sind. Abhilfe sollen die in §§ 33g, 89b f. GWB kreierten Offenlegungsansprüche schaffen, die Anja Meier-Hoffmann analysiert.
Fontanes Medien
(2022)
Theodor Fontane war, im durchaus modernen Sinne, ein Medienarbeiter: Als Presse-Agent in London lernte er die innovativste Presselandschaft seiner Zeit kennen; als Redakteur in Berlin leistete er journalistische Kärrnerarbeit; er schrieb Kritiken über das Theater, die bildende Kunst und die Literatur – und auch seine Romane wie seine Reisebücher sind stets Medienprodukte, als Serien in in Zeitungen und Zeitschriften platziert, bevor sie auf dem Buchmarkt erschienen.
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse eines internationalen Kongresses, veranstaltet 2019 vom Theodor-Fontane-Archiv in Potsdam. Die ebenso rasante wie umfassende Medialisierung und Vernetzung der Gesellschaft im Laufe des 19. Jahrhunderts wird dabei als produktive Voraussetzung der schriftstellerischen Tätigkeit Fontanes begriffen. Eingebettet in ein weit verzweigtes Netz der Korrespondenz und der postalischen Textzirkulation, vertraut mit den Routinen und Publika der periodischen Massenpresse, für die er sein Leben lang schrieb, und auf vielfältige Weise geprägt von der visuellen Kultur seiner Zeit wird Theodor Fontane als gleichermaßen journalistisch versierter wie ästhetisch sensibler Grenzgänger erkennbar.
Das kolonisierte Heiligtum
(2022)
Während der Zeit des historischen Kolonialismus wurden in Völkerkundemuseen komplexe Formen rassistischer und religiöser Diskriminierung institutionalisiert, z.B. in den dort gültigen Ästhetik- und Kunstbegriffen. Viele der heutigen Museumsangestellten erklären sich deswegen zu Reformen bereit. Doch können sie sich tatsächlich vom Kolonialismus trennen? Ist eine Dekolonisation ethnologischer Museen mit kolonialer Beute je abschließend möglich? Am Beispiel umstrittener Heiligtümer lebender Kulturen untersucht Christoph Balzar das Verfahren der Musealisierung durch die Linse der Diskriminierungskritik. Im Fokus stehen dabei die Sammlungen der »Staatlichen Museen zu Berlin«.
Die Conversos
(2022)
Das 15. Jahrhundert ist das Zeitalter der letzten Massenkonversionen zum Christentum auf der Iberischen Halbinsel. Unter starkem Druck und zum Teil mit Gewalt wurde die zuvor große jüdische Bevölkerung gedrängt, sich taufen zu lassen. Gleichwohl akzeptierten große Teile der christlichen Mehrheit die Neubekehrten nicht als gleichwertig und bezweifelten ihre Rechtgläubigkeit. Gegen diese Diskriminierung wandten sich immer wieder Geistliche und Gelehrte mit Predigten, Briefen und Denkschriften. Die vorliegende Studie zeichnet erstmals detailliert die wesentlichen Inhalte ihrer Theologie nach, ihre spezielle Auslegung der Bibel und deren Wurzeln in Recht und Tradition der lateinischen Kirche.
Im Lehramtsstudium sollen Studierende grundlegende Fähigkeiten zur theoriegeleiteten Unterrichtsplanung erwerben.
In Übereinstimmung mit Modellen zur professionellen Handlungskompetenz von Lehrkräften wird hierbei meist angenommen, dass das im Studienverlauf erworbene Professionswissen eine wesentliche Grundlage für den Aufbau von Fähigkeiten zur Unterrichtsplanung bildet.
Lerngelegenheiten zur Anwendung dieses Professionswissens bieten vor allem schulpraktische Phasen im fortgeschrittenen Studienverlauf. Es wird aber ebenso angenommen, dass gerade Erfahrungen mit der Unterrichtsplanung den Aufbau von Professionswissen unterstützen.
Der Zusammenhang zwischen dem Ausmaß des Professionswissens und der Entwicklung von Planungsfähigkeit ist bisher unzureichend empirisch geklärt. Eine besondere methodische Herausforderung besteht darin, Planungsfähigkeiten sowohl möglichst authentisch als auch auf standardisierte Weise zu erfassen. Zur Untersuchung des genannten Zusammenhangs wurde eine längsschnittliche Studie im Prä-Post-Design bei angehenden Physiklehrkräften (N = 68 im Längsschnitt) an vier Universitäten durchgeführt.
Die Unterrichtsplanungsfähigkeit wurde mit Hilfe eines standardisierten Performanztests vor und nach dem Absolvieren eines Praxissemesters erfasst, indem als Standardsituation der Entwurf einer Unterrichtsstunde zum 3. Newton’schen Axiom unter definierten Zeitvorgaben im Praxissemester simuliert wurde. Zusätzlich wurden das fachliche, fachdidaktische und pädagogische Wissen der Studierenden mit Hilfe standardisierter Instrumente zu beiden Zeitpunkten erhoben, sowie die einschlägigen Lerngelegenheiten im Praxissemester über einen Fragebogen erfasst.
Sowohl für Unterrichtsplanungsfähigkeit als auch für alle Wissensvariablen können Zuwächse im Praxissemester beobachtet werden. Cross-Lagged-Panel-Analysen zeigen, dass insbesondere die Ausprägung des fachdidaktischen und pädagogischen Wissens der Studierenden am Beginn des Praxissemesters die Entwicklung von Unterrichtsplanungsfähigkeit begünstigt.
Die vorliegende Untersuchung zum internationalen Kryptowerterecht schafft einen umfassenden Überblick für die Praxis, indem eine systematische Analyse der Sachverhalte unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten, insbesondere der Blockchain, erfolgt. Kern der Arbeit stellen die vier untersuchten Sachverhalte dar, angefangen beim Mining, der Ausgabe neuer Kryptowerte im Rahmen eines ICO, Transaktionen auf dem Sekundärmarkt und der Prospekthaftung bei ICOs. Aus rechtlicher Sicht wird vor allem die Frage der internationalen Zuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO und des anwendbaren Rechts nach der Rom I und II-VO behandelt. Zusätzlich werden Aspekte des Kapitalmarkt-IPR erörtert.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
§ 61 Steuerstrafrecht
(2022)
Am 1.5.2014 ist das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Damit sollte eine rechtssichere Alternative zu Babyklappen oder anonymen Geburten geschaffen werden. Die Regelungen ermöglichen schwangeren Personen, die bei der Geburt ihre Identität geheim halten wollen, eine medizinisch begleitete Entbindung und sichern gleichzeitig das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sowie dessen Unterbringung. Neben juristischen Fragestellungen überprüft die Autorin die Anwendung der Regelungen in der Praxis anhand eigener Umfragen bei Familiengerichten und Jugendämtern. Sie analysiert die Frage, ob sich die vertrauliche Geburt als rechtssicheres Verfahren gegenüber vollständig anonymen Kindesabgaben durchsetzen konnte.
Ein Recht gegen das Recht
(2022)
Die Übertretung von bußgeldbewehrten Verkehrsregeln bei Fahrten, die der Abwehr einer Gefahr – z. B. der Verbringung einer schwer verletzten oder erkrankten Person in eine Klinik – dienen, ist ein alltäglicher Vorgang. Polizei, Feuerwehr, Notarzt und andere institutionelle Retter sind von der Einhaltung der Regeln gemäß § STVO § 35 StVO dispensiert und begehen keine Ordnungswidrigkeiten. Privatpersonen haben diese Sonderrechte nicht und entgehen der Ahndbarkeit nur unter den Voraussetzungen eines Rechtfertigungs- oder Vorwerfbarkeitsausschlussgrundes. Vor allem der rechtfertigende Notstand (§ OWIG § 16 OWiG) hat große praktische Bedeutung. Diese Norm steht im Mittelpunkt der Entscheidung des OLG Düsseldorf. Der zugrundeliegende Fall wirft aber noch weitere interessante Rechtsfragen auf.
Against „Values“?
(2022)
Im Kontext fortschreitender Globalisierung, die sich durch zunehmende Migrationsbewegungen, weltweite Mobilität und globale Kommunikationsformen auszeichnet, ist es nicht länger möglich, ‚Kultur‘ nationalstaatlich im Sinne einer geteilten Sprache und homogen anerkannter Wertordnungen zu verstehen. Vielmehr sind Gemeinschaften unter Bedingungen der Globalisierung sprachlich und kulturell so heterogen geworden, dass Sprecher*innen, die die gleiche ‚Sprache‘ sprechen, nicht die gleichen objektiven Bedeutungen indizieren, sondern stattdessen auf subjektive Erinnerungen, unterschiedliche moralische Ordnungen, Wahrheiten und Überzeugungen verweisen.
Reviewed Publications:
Garcia Manon. Wir werden nicht unterwürfig geboren. Wie das Patriarchat das Leben von Frauen bestimmt. Berlin: Suhrkamp, 2021, 235 S.
Hay Carol. Think like a Feminist. The Philosophy behind the Revolution. New York: W. W. Norton & Company, 2020, 222 S.
Manne Kate. Entitled. How Male Privilege Hurts Women. London: Allen Lane, 2020, 270 S.
Srinivasan Amia. The Right to Sex. London: Bloomsbury, 2021, 279 S.
Die Debatte um epistemische Ungerechtigkeit verbindet normative Gerechtigkeitstheorien mit erkenntnistheoretischen Theorien und stellt somit die Art von wichtigen Fragen, die in den letzten Jahren sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wissenschaft internationale Aufmerksamkeit erfahren haben. Verwiesen sei hier etwa auf soziale Bewegungen wie #MeToo und #BlackLivesMatter zeigen. Theorien der epistemischen Ungerechtigkeit (sowie verwandte Theorien wie Epistemologie des Unwissens, feministische Erkenntnistheorie und Standpunkttheorie) können sowohl epistemische Praktiken analysieren und einen Beitrag zu Gerechtigkeitstheorien und sozialer Epistemologie liefern, als auch zu adäquateren Verständnissen von existierenden Ungerechtigkeiten beitragen. In dem hier vorliegenden Schwerpunkt werden Beiträge zu eben solchen bislang wenig erforschten Ungerechtigkeiten sowie neue Diskussionsbeiträge zur Debatte um epistemische Ungerechtigkeiten geliefert.
Für ein besseres Miteinander
(2022)
„Gender-Ideologie“ und „Gender-Wahn“– diese Begriffe entstammen einem antifeministischen Diskurs, der ohne Bedrohungsszenarien nicht funktioniert. Feministische Errungenschaften – wie die Ehe für alle – werden zur Ursache persönlicher Nachteile umgedeutet. Seine Vertreter*innen verbreiten ihre (oft gewaltvollen) Narrative sowohl auf der Straße als auch im Internet. Antifeministische Bewegungen weisen zudem vielfältige Querverbindungen mit konservativen, nationalistischen, fundamentalreligiösen und faschistischen Diskursen auf.
Turnschuhdiplomatie
(2022)
Auch wenn der Sport der DDR mit seinen Rekorden und Medaillen als eines ihrer weltweiten Aushängeschilder galt, fehlte bisher eine detaillierte Unter- suchung ihrer internationalen Sportbeziehungen. Der vorliegende Band holt dies in Form einer erstmaligen außen- und sportpolitischen Kontinentalstudie am Beispiel Afrikas nach und erörtert, welche Rolle die vielfältigen Facetten des Sports in der Afrikapolitik der DDR spielten und mit welchen Interessen diese u.a. in den Bereichen der Diplomatie, der kulturellen Auslandsarbeit, des Leistungssports oder des Außenhandels verknüpft waren. Die 610 Seiten starke Schrift beleuchtet die Zeit von 1955 bis 1990 und stützt sich dabei u.a. auf über 2200 (teils erstmals recherchierte) Quellen- und Literaturnachweise. Schwerpunkte bilden hierbei u.a. ausführliche Länder- und Regional- studien für Nordafrika (Ägypten, Algerien), Westafrika (Ghana, Mali, Guinea) sowie zu Äthiopien und Mosambik.
AUKUS und die strukturellen Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage im indo-pazifischen Raum
(2022)
forum:logopädie 36.2022, 4
(2022)
forum:logopädie 37.2022, 6
(2022)
Das Reich der Vernichtung
(2022)
Der organisierte Massenmord an ethnischen und sozialen Bevölkerungsgruppen als Kriegsstrategie. Von 1939 bis 1945 ermordete das nationalsozialistische Regime rund 13 Millionen Zivilisten und andere Nichtkombattanten in Vernichtungslagern und außerhalb davon. Fast die Hälfte der Opfer des Nationalsozialismus waren Juden. Die Judenverfolgung und die Shoah sind in der Geschichte ohne Beispiel, aber als Teil eines systematischen Massenmordprogramms zu betrachten. Zu den Opfern der NS-Verbrechen gehörten auch Behinderte, Roma, polnische Eliten, gefangene Rotarmisten und unbewaffnete Zivilisten. Der Massenmord als Kriegsstrategie: die erste integrative, umfassende Analyse. Vom britischen Historiker Alex J. Kay, der bereits fünf bedeutende Bücher über die Zeit des Nationalsozialismus veröffentlicht hat. Die Geschichte des Holocausts und die Ermordung ethnischer und sozialer Bevölkerungsgruppen. Fundamentaler Beitrag zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen im 2. Weltkrieg. Die erste integrative Gesamtdarstellung der Völkermord-Politik des NS-Regimes. Erstmals führt Alex J. Kay die systematischen Mordprogramme und ihre Opfer in einer differenzierten Darstellung der deutschen Kriegsverbrechen zusammen. Es wird deutlich, dass Genozid und Vergeltungsmaßnahmen integrativer Bestandteil der Kriegsstrategie zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie waren. In seiner bahnbrechenden Analyse zeigt er, wie eine strategisch geplante, staatliche Politik des Massenmords Millionen von Menschen das Leben kostete.
Filbert, Alfred
(2022)
Bibliographie-Eintrag: Der Jurist Alfred Filbert gehörte von 1935 bis 1945 zu den Funktionseliten im Hauptamt des Sicherheitsdienstes des Reichsführers-SS und im Reichssicherheitshauptamt. 1941 verantwortete er als Leiter des SS-Einsatzkommandos 9 die Ermordung von rund 18 000 Juden. 1945 untergetaucht, wurde er 1959 verhaftet, 1962 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1975 vorzeitig entlassen.
Er stellte die Entwicklung der Universität Basel an der Schwelle vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit bis zum 17. Jahrhundert dar und unterstrich ihre Bedeutung für die nichtkatholischen Studenten aus den Nachbarländern nach dem Beginn der Reformation: Die hiesige Universität war nämlich zudem ein idealer Ort, an dem sich sowohl frankophone Studenten als auch reformierte Studenten aus Frankreich, dem Herzogtum Savoyen-Piemont, England oder Italien als Glaubensflüchtlinge einschreiben konnten. Basel diente zudem als Transituniversität bei Bildungsreisen durch Europa im Rahmen der peregrinatio academica. Neben Basel widmete sich Asche auch den reformierten Hohen Schulen bzw. Akademien in Zürich, Bern, Lausanne und Genf sowie deren Stellung im schweizerischen Bildungssystem der Frühen Neuzeit; er erklärte deren Funktion (vornehmlich für die Pfarrerausbildung) sowie die regionale und soziale Herkunft der dortigen Studentenschaft, die ebenfalls teilweise aus dem Ausland stammte.