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Erziehung in der Bundeswehr
(2017)
Das Militär galt in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert als »Schule der Nation«. Auch die 1955 aufgestellte Bundeswehr musste sich mit diesem Anspruch auseinandersetzen. Die Erziehung der erwachsenen Soldaten sollte im Zeichen der Inneren Führung nun jedoch deutlich anders erfolgen als in Kaiserreich, Weimarer Republik und NS-Staat. Ein bedeutender Teil der jungen Bürger der Bundesrepublik sollte einer Erziehung unterzogen werden, deren Ziel der »Staatsbürger in Uniform« war.
Kai-Uwe Bormann, Referent beim Kommando des Heeres der Bundeswehr, Deutschland.
Virtuelle Welten wie World of Warcraft oder Second Life werden weltweit von vielen Millionen Menschen genutzt. Aufgrund der vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer untereinander kommt es dabei immer wieder auch zu Verhaltensweisen, die die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufwerfen. Sebastian Bosch greift in seiner Arbeit einzelne Tatbestände des deutschen StGB heraus und untersucht diese auf ihre Begehbarkeit innerhalb virtueller Welten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Betrug gem. § 263 StGB gewidmet, da dieser im Hinblick auf den speziellen »Tatort« der virtuellen Welten besonders interessante Fragen aufwirft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob der Täter einer solchen Straftat auch entsprechend bestraft werden sollte, oder ob sich aufgrund des Spielcharakters virtueller Welten nicht eine Privilegierung aufdrängt, wie sie aus dem Sportstrafrecht bekannt ist. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung vorgenommen werden sollte, soweit es sich bei der verletzenden Handlung um eine spiel- bzw. weltenkonforme Handlung handelt.
Kinder und Jugendliche ohne Auslese und Barrieren zusammen lernen zu lassen, sie gemäß ihrer Fähigkeiten und Voraussetzungen zu fördern und mit verschiedenen Professionen gemeinsam an ihrer Lernentwicklung zu arbeiten sind Ziele inklusiver Bildung. Doch wie stehen Lehrerinnen und Lehrer diesen bildungspolitischen Herausforderungen gegenüber? Können sich Lehramtsstudierende und Lehrkräfte vorstellen, dass Kinder mit heterogenen Voraussetzungen gemeinsam lernen? Sind sie überzeugt davon, einen solchen inklusiven Unterricht ausgestalten zu können?
Insbesondere im deutschen Bildungssystem war lange Zeit das Primat eines separierenden Schulwesens vorherrschend, das Kinder bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Förder- bzw. Sonderschulen überwies und Kinder ohne diesen Status an Regelschulen lernen ließ. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts Kern von verschiedenen bildungspolitischen Reformen. Neben diesen top-down veranlassten Rahmenbedingungen sind im besonderen Maße individuelle Aspekte bedeutsam für das professionelle Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, da sie im Unterricht weitgehend autonom handeln.
Ausgehend vom Modell professioneller Handlungskompetenz ging es in dieser Dissertationsschrift vordergründig um zwei lehrerspezifische Merkmale: die Einstellung zum inklusiven Lernen und die Selbstwirksamkeit bezogen auf das inklusive Unterrichten. Wie zugewandt Lehrkräfte der schulischen Inklusion gegenüber sind und wie überzeugt sie sind, inklusiven Unterricht arrangieren zu können, hat Einfluss auf das Gelingen inklusiver Bildungsprozesse. Das Ziel der Dissertationsschrift war ein empirisches Untermauern der theoretischen Annahmen zur inklusiven Einstellung und Selbstwirksamkeit.
Katalytische Umwandlung von "Flur-Chlor-Kohlenwasserstoffen" zu umweltverträglichen Verbindungen
(2002)
Begriffe wie „Türken“, „Menschen mit türkischem Migrationshintergrund“, etc., die in vielen Bereichen des Lebens verwendet werden, sind Ausdruck der vorliegenden Differenzordnungen und Machtstrukturen und können diskriminierend wirken. Das ist z.B. dann der Fall, wenn bestimmte Begriffe verwendet werden, obwohl eine Kontextrelevanz nicht unbedingt vorliegt. Einige ethnische Bezeichnungen werden dabei häufiger verwendet als andere, trotz vergleichbarer Kontextrelevanz: „türkische/arabische Kinder“ aber nicht „englische/spanische Kinder“ (Wiese 2012), „Deutsch-Türke“ Mesut Özil aber nicht „Deutsch-Tunesier“ Sami Khedira. Erst die Bezeichnungen schaffen hier die Subjekte. Die besondere Auszeichnung macht es in der Folge möglich, dass ihnen Eigenschaften zugeschrieben werden (do Mar Castro Varela/Dhawan 2004). Aus Studien geht hervor, dass Ethnisierung mit Unterschichtung (Hormel 2007) in Verbindung gebracht wird und Begriffe wie „Migrant“ mit negativen Eigenschaften (Scarvagliere/Zech 2013). Durch die Auszeichnung von Abweichungen von dem von der Mehrheit definierten unmarkierten Normalfall wird eine Differenzordnung (Mecheril/Melter 2012) hergestellt, die das vermeintliche Anders-Sein ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Folgen sind Abwertung bestimmter (Erst-)Sprachen, Unterwerfung durch Beschreibungspraxen und Restriktionen auf dem Feld der Repräsentation (Broden/Mecheril 2007).
Ausgehend von diesen Überlegungen wird in der Arbeit „Ethnizität“ diskutiert, worauf viele dieser Bezeichnungen rekurrieren. Barth (1969, 1994) stellt fest, dass Ethnizität der Abgrenzung dient und Zugehörigkeit zu ethnische Gruppen durch kategoriale Selbst- und Fremdzuschreibungen bestimmt wird. Brubaker (2004) folgert daher, dass „Gruppen“ nur in Form von Vorstellungen existieren, die Individuen davon haben und diese Subjektivität zu unterschiedlichen Konstruktionen ethnischer Identität führt. Dementsprechend können auch „multiple ethnische Identitäten“ (Keupp 2002) und „Hybriditäten“ (Foroutan 2013) das Ergebnis der individuellen Konstruktion sein, ohne dass diese Formen gemeinhin akzeptierte Bezeichnungen darstellen.
Um die individuelle Entstehung ethnischer Identität nachvollziehen zu können, werden in der Arbeit Spracherwerbsgeschichten analysiert, da verschiedene Studien nahelegen, dass das Sprechen einer Sprache in engem Zusammenhang zur Ethnizität steht. Ohm (2008) zeigt, dass Zweitsprachenerwerb mit Identitätsprozessen in einem wechselseitigen Bedingungsverhältnis steht. Giles/Bourhis/Taylor (1977: 326) zeigen anhand von Untersuchungen in mehrsprachigen Gebieten wie Quebec und Wales, dass Sprache enger mit ethnischer Identität verbunden ist als Nationalität oder „Kultur“. Rosenberg (2015) führt am Beispiel der ehemaligen UdSSR auf, dass das Sprechen einer Sprache gleichbedeutend mit dem Zugehörigkeit zu einer ethnischen „Gruppe“ war. Sprache greift auch als Ausschlusskriterium: Nur wer eine Sprache gut spricht, darf die damit verbundene Identität in Anspruch nehmen (Schroeder/Dollnick, 2013: 104).
Mithilfe der Methode des narrativen Interviews können Spracherwerbsgeschichten produziert, und individuelle kognitive Perspektiven und gesellschaftliche Prozesse aufgedeckt werden. In der Analyse können vier Wege der Entstehung ethnischer Identität unterschieden werden: I. Ethnizität als primäre und dauerhafte Dimension, II. Multiple ethnische Identität, III. Unmarkierte ethnische Identität, IV. Selbstbestimmtheit. So kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass Ethnische Identität bei „Menschen mit türkischem Migrationshintergrund“ durch individuelle Erfahrungen entsteht, sich verändern und Mehrfachzugehörigkeiten oder Hybriditäten zulassen kann. Dieses Ergebnis widerspricht dem alltäglichen Gebrauch bestimmter Begriffe und stellt damit gängige Bezeichnungsweisen und Differenzordnungen in Frage.