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"Rock gegen Kommunismus"
(2023)
Im Zentrum dieser Forschungsnotiz steht die Frage nach der Bewertung von Einkommensungleichheit in der österreichischen Gegenwartsgesellschaft. Anhand von ISSP- und SSÖ-Daten können unsere Analysen diesbezüglich zeigen, dass Einkommensungleichheit von einer großen Mehrheit aktuell als zu hoch wahrgenommen wird. Zudem sehen die Menschen in Österreich sehr häufig den Staat in der Verantwortung Einkommensungleichheit abzubauen; viel häufiger als das in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Während der Bereich Gesundheit und Pension seit Mitte der 1980er von der überwiegenden Mehrheit als staatliche Aufgabe gesehen wurde, liegt die Verantwortung für den Abbau von Einkommensungleichheit auf einem niedrigeren Zustimmungsniveau. Die Befürwortung der Absicherung von Arbeitslosen als Verantwortung des Staats nimmt aktuell eher ab, trotz der gestiegenen Arbeitslosigkeit zu Beginn der Pandemie. Schließlich zeigen unsere Regressionsanalysen, dass Unterschiede in der Beurteilung von Einkommensungleichheiten u. a. durch sozio-demographische Faktoren, die berufliche Stellung, das Haushaltseinkommen aber auch durch persönliche Einstellungen und Gerechtigkeitsüberzeugungen erklärt werden können.
Protagonistinnen und Protagonisten der „nationalen Opposition“ in der Bundesrepublik Deutschland
(2023)
Reflexion wird als notwendig für die professionelle Entwicklung von Lehrer:innen und die Verbesserung von Unterricht angesehen, wenngleich aus theoretischer Sicht große Uneinigkeit über den Begriff selbst, den Reflexionsprozess und die damit verbundenen Kompetenzen herrscht.
Ziel dieser Arbeit war die Entwicklung, Untersuchung und Weiterentwicklung eines Reflexionsmodells mit einem theoriebasierten, klaren Konzept des Reflexionsprozesses und einem passenden Anspruch an die Reflexionsleistung der Reflektierenden. Grundlage für die empirische Untersuchung waren N = 132 Selbstreflexionstexte von N = 22 Studierenden aus dem Praxissemester Physik. Zur Codierung der Texte wurden vier mittels qualitativer Inhaltsanalyse entwickelte Manuale angewandt. Mit quantitativen Methoden wurden Zusammenhänge zwischen strukturellen Elementen, Begründungen, Inhalten und dem Qualitätsmerkmal Reflexionstiefe überprüft.
Es zeigte sich ein "Überhang an Negativität": negative Bewertungen, negative Reflexionsauslöser und negative Inhalte hängen signifikant positiv mit größerer Reflexionstiefe zusammen. Auf Grundlage der empirischen Ergebnisse wurde das Reflexionsmodell mit externaler und internaler Zielorientierung (REIZ) entwickelt. Zudem wurde darauf aufbauend eine Definition für Reflexionstiefe in vier Argumentationsclustern formuliert. Für die Lehrkräftebildung wird der in REIZ dargestellte differenzierte Ansatz der Zielorientierung von Reflexion empfohlen.
Die "europäischen Wilden"
(2023)
Der Kunst wird seit langem nachgesagt, dem Subjekt ein anderes Verhältnis zur Natur zu eröffnen, als dies die gewöhnliche theoretische oder praktische Erkenntnis ermöglicht. Statt die Natur zum distanzierten Objekt unserer Betrachtung zu machen oder zum bloßen Material und Mittel unserer praktischen Konstruktionen, erschließt sich uns in der Kunst eine Intelligibilität der Natur, die weiter reicht als unsere Begriffe, und eine Natürlichkeit unserer selbst, die uns mit dem verbindet, was uns sonst bloß gegenübersteht. Vor diesem Hintergrund scheint es nicht verwunderlich, dass die jüngeren Diskussionen um das problematische Verhältnis zur Natur, die das Anthropozän geprägt haben, immer wieder den Blick auf die Kunst richten und ihr Vermögen hervorheben, den problematischen modernen Gegensatz von Subjekt und Objekt, Geist und Natur zu überwinden, der uns in diese missliche Lage gebracht hat. Wenn die Kunst hier aber weiterführen soll, dann muss sie über die klassischen ästhetischen Paradigmen des Schönen und des Erhabenen hinausführen. Das Schöne träumt von einer Passung von Subjekt und Natur, die im Anthropozän gerade in Frage steht, und das Erhabene verwendet die Übermacht der Natur als Vehikel, um eine Macht im intelligiblen Subjekt zu markieren, die von der natürlichen Übermacht unberührt bleibt. Diese klassischen Figuren ästhetischer Erfahrung verstellen so, wie tiefgreifend wir das Naturverhältnis neu bestimmen müssen, um auf das Anthropozän zu antworten.
Der Beitrag befasst sich mit kartellrechtlichen Herausforderungen im Sportbetrieb und soll aufzeigen, welche kartellrechtlichen Kernvorgaben Akteure (FN * ) im Sportsektor bei der Ausgestaltung ihrer Compliance-Programme beachten sollten. Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des Profisports führt immer häufiger zu Entscheidungen durch Kartellbehörden und Gerichte. Hier zeigt sich, dass Sportclubs und Sportverbände in Europa zwar durchaus eine besondere Rolle einnehmen, allerdings mitnichten von den Vorgaben des Unionskartellrechts befreit sind.
Zahlreiche aktuelle Gerichtsentscheidungen haben der strafrechtswissenschaftlichen Diskussion über den Beginn des Versuchs beim Wohnungseinbruchsdiebstahl neue Impulse gegeben. Dabei geraten sogar strafrechtsdogmatische Lehrsätze, die eine feste Verankerung zu haben scheinen, ins Wanken. Da Diebstahl in allen Variationen zum Kernbereich des strafrechtlichen Examensstoffes gehört, sollten Studierende über diese Entwicklung informiert sein. Denn klausurtaugliche Sachverhalte realer Fälle kehren oft nach einiger Zeit als Prüfungsaufgabe wieder. Damit fließen auch neue Vorschläge der strafrechtlichen Lehre, die durch derartige Fälle inspiriert wurden, in das Prüfungsgeschehen ein. Nicht alles muss man kennen, wenn man im Examen Erfolg haben will. Aber umfassende Informiertheit über herrschende und abweichende (Minder-)Meinungen schadet nicht. Der Beitrag erklärt, worauf es bei der Prüfung des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls nach bislang herrschender Lehre ankommt und auf welche argumentativen Neuerungen man sich möglicherweise einstellen muss.
Thomas Brehl (1957–2010)
(2023)
Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.
Mehr als nur Ehefrauen
(2023)
Im Rahmen der EuGVVO hat der Kläger seine Klage grundsätzlich in dem Staat zu erheben, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Ausnahmen hiervon gibt es insbesondere in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen. Der Versicherungsnehmer und der Verbraucher können gegen den Versicherer bzw. gegen den Unternehmer insbesondere an ihrem Wohnsitz gerichtlich vorgehen. Der Arbeitnehmer kann seine Klage gegen den Arbeitgeber zwar nicht an seinem Wohnsitz, aber an dem Ort erheben, an dem oder von dem aus er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (gewöhnlicher Arbeitsort). Zuständigkeitsrechtliche Probleme ergeben sich, wenn der Versicherungsnehmer, der Verbraucher oder der Arbeitnehmer seine Forderung an einen Dritten abtritt. Dann ist in erster Linie zu klären, ob der Dritte die abgetretene Forderung auch an seinem Wohnsitz bzw. an seinem gewöhnlichen Arbeitsort erheben kann. Diese Problematik ist Gegenstand des Beitrags.
Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung und Arrest mit nachfolgender Kontenpfändung
(2023)
Mit der Kontenpfändungsverordnung (EuKPfVO) hat der europäische Gesetzgeber Neuland betreten. Der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (EuKPfB) steht dem Gläubiger als eine Alternative zu den Maßnahmen zur vorläufigen Pfändung nach dem nationalen Recht zur Verfügung (Art. 1 Abs. 2 EuKPfVO). Auf den ersten Blick weist der EuKPfB eine gewisse Nähe zu einer Kontenpfändung aufgrund eines dinglichen Arrests auf. Im Folgenden soll daher untersucht werden, ob und ggfs. welche konzeptionellen Unterschiede es diesbezüglich gibt. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, was sich hinter dem EuKPfB eigentlich verbirgt.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2022, NJW Jahr 2022 Seite 1861) informiert diese Abhandlung die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten und Pläne in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit vorgestellt.
This article provides an overview of developments in Brussels in the field of judicial cooperation in civil and commercial matters from January 2022 until December 2022. It presents newly adopted legal instruments and summarizes current projects that are making their way through the EU legislative process. It also refers to the laws enacted at the national level in Germany as a result of new European instruments. Furthermore, the authors look at areas of law where the EU has made use of its external competence. They discuss both important decisions and pending cases before the CJEU as well as important decisions from German courts pertaining to the subject matter of the article. In addition, the article also looks at current projects and the latest developments at the Hague Conference of Private International Law.
Die 11. GWB-Novelle
(2023)
Mehr als 15 Jahre, nachdem eine neue digitale Post-NPM Ära ausgerufen wurde, fehlt es der Digitalisierungsforschung weiterhin an Tiefe. Während interne Prozesse und Verfahren oft unbeachtet blieben, lag der Fokus in der Vergangenheit auf der Untersuchung digitaler Dienstleistungen an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger. Um Forschung in diesem Bereich zu konsolidieren, schlägt dieser Debattenbeitrag vor, klassische Ansätze für die Digitalisierungsforschung „fit“ zu machen. Anschließend sollten Effekte der Digitalisierung, insbesondere auf die Effizienz von Organisationen (auch negative Auswirkungen z.B. durch Digital Red Tape), innerhalb der Verwaltung analysiert werden. Dafür muss jedoch beantwortet werden, wie Digitalisierung gemessen und operationalisiert werden kann.
Elterngeld
(2023)
Der Einsatz digitaler Personalzeiterfassungssysteme bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, z. B. effizientere Lohn- und Gehaltsabrechnungen, mehr Transparenz und Übersicht über die Arbeitszeiten der Mitarbeiter sowie flexiblere Erfassungsmöglichkeiten. In der Testreihe werden neun Lösungen auf Funktionen, Benutzerfreundlichkeit, Kosten, Zuverlässigkeit, Kompatibilität, Implementierung und Barrierefreiheit getestet. Erfahren Sie, welche Lösungen am besten abschneiden und ob eine davon für Ihr Unternehmen geeignet ist.
Art. 102 AEUV, § 19 GWB und Verstoß gegen nicht-wettbewerbsrechtliche Vorschriften (hier: DSGVO)
(2023)
Einleitung
Pflege in Deutschland befindet sich in einem Veränderungsprozess. Die politisch forcierte Zuwanderung von Pflegekräften sowie die Akademisierung führen zu einem enormen Anpassungsdruck bei allen Beteiligten. Wie wirkt sich dies auf den Arbeitsalltag aus?
Methoden
Die qualitative Datenbasis umfasst bisher 36 Tage Teilnehmende Beobachtung, 17 Themenzentrierte Leitfadeninterviews sowie vier Gruppendiskussionen in vier Pflegeteams zweier Krankenhäuser. Die Analyse erfolgt mit der Dokumentarischen Methode.
Ergebnisse
Am Beispiel der Grundpflege (u. A. dem „Waschen“) wird deutlich, wie die Pflegeteams ihren Arbeitsalltag neu aushandeln. Die Teams mit einer hohen migrationsbezogenen Diversität argumentieren eher, dass die Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege entsprechend der Qualifikation als Hilfs- oder Fachkraft erledigt werden sollen. Hier treten stereotype (kulturalisierende) Zuschreibungen in den Hintergrund. Demgegenüber berufen sich Pflegeteams mit einer niedrigen migrationsbezogenen Diversität eher darauf, dass die Grundpflege in Deutschland – anders als in anderen Ländern – zu den Aufgaben einer examinierten Pflegefachkraft zählt. Kolleg*innen aus dem Ausland wird die pflegerische Kompetenz daher eher abgesprochen.
Schlussfolgerung
Die Frage nach der Aufteilung von Grund- und Behandlungspflege, ist auf allen Stationen virulent. Die Teams entwickeln jedoch in Abhängigkeit von ihrer spezifischen Heterogenität unterschiedliche Umgangsweisen. Demzufolge sollte sich Personal- und Organisationsentwicklung insbesondere an den Pflegeteams orientieren.
Editorial
(2023)
Eskalation in Tweets
(2023)
New work – old problem?
(2023)
Die Nutzung digitaler Kollaborationstools wird als Vorausset-
zung für eine postbürokratische New Work-Welt erachtet. Organisationale Digita-
lisierungsprojekte zur Einführung solcher Kollaborationssoftware sind selbst post-
bürokratisch strukturiert, d. h. sie arbeiten in crossfunktionalen und selbstorgani-
sierten Teams. Während der Kooperation mit anderen Organisationseinheiten treten
Konflikte auf, die sich dadurch verschärfen, dass sie nicht von der Hierarchie ge-
löst werden können, sondern im Sinne von New Work demokratisch ausgehandelt
werden müssen. In der Folge bedarf es alternativer formaler Strukturen, die diese
Herausforderung bewältigen.
Leo Baeck
(2023)
Leo Baeck gilt als bedeutendster Repräsentant des deutschen Judentums in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und als Spiritus rector von dessen liberaler Richtung. Er entwickelte seinen Ansatz zu einer jüdischen Theologie in kritischer Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen Protestantismus. Als jüdischer Religionsphilosoph steht Baeck in einer Reihe mit Hermann Cohen (1842–1918), Franz Rosenzweig (1886–1929) und Martin Buber (1878–1965).
Der Beitrag behandelt eine Marginalie der strafrechtlichen Fallbearbeitung, die "Vorprüfung“ bei der Erörterung von Versuchsstrafbarkeit. Fehler sind hier selten, kommen aber in der Universitäts- und Examensrealität vor. Zu ihrer Vermeidung gibt der vorliegende Beitrag einige Ratschläge und Hinweise.
Organization not found
(2023)
Der Beitrag in der Zeitschrift GIO beschäftigt sich mit der Frage nach den Schwierigkeiten von Digitalisierungsreformen in öffentlichen Verwaltungen. Der Blick wird dafür auf Verwaltungen als Organisationen gerichtet, deren formale Strukturen die Digitalisierungsreform erschweren, da steile Hierarchien und Dienstwegeregelungen mit netzwerkartigen Projektstrukturen konfligieren, agile Arbeitsweisen der Orientierung an rechtlich legitimierten Verfahren zuwiderlaufen und das Personal nicht mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet wird. Der organisationssensible Fokus erlaubt es, nicht nur die Probleme der Strukturen zu betrachten, sondern auch deren Funktionen für den Systembestand von Verwaltungen zu berücksichtigen. So wird gezeigt, dass etwa Dienstwegeregelungen demokratische Prozesse gewährleisten und Verantwortungsdiffusion verhindern, ihre Rechtsorientierung den Verwaltungen Legitimation und Autonomie verschafft und das Personal durch seine Regeleinhaltung funktionierende Verfahren und Objektivität gewährleistet. Diese Spannungsfelder berücksichtigend, wird daher der Vorschlag gemacht, in Reformen nicht nur ihre Optimierungsfunktion zu sehen, sondern sie als Werkzeug für ein besseres Verständnis der vorherrschenden Strukturen zu nutzen. Der Beitrag gibt abschließend Fragen an die Hand, wie man sich diesem Verständnis nähern kann.
Zu den priorisierten Legislativvorhaben der EU-Kommission zählten zuletzt vor allem auch solche, welche die Nutzbarkeit von Daten zur Wohlfahrtssteigerung im Binnenmarkt zum Gegenstand haben. Der Data Governance Act ist bereits in Kraft; nun liegt der Vorschlag für einen Data Act vor. Dieser Beitrag behandelt dessen Verhältnis zum EU-Datenschutzrecht. Hierbei wird deutlich, wie schmerzlich eine ausgefeilte sekundärrechtliche Konkurrenzlehre fehlt.
Liebesgaben aus West-Berlin
(2023)
Eine Frage der Würdigkeit?
(2023)
Der Beteiligungsimperativ
(2023)
Spätestens seit den 1990-er Jahren erscheint der Begriff Beteiligung in diversen gesellschaftlichen Bereichen als allgemein anerkannter Imperativ, der von unterschiedlichen Akteur*innen als Allheilmittel angepriesen wird. Doch wenn Beteiligung proklamiert wird, bedeutet das mitnichten eine Garantie für gesellschaftliche Teilhabe. Mit Hilfe einer dispositivanalytischen Untersuchung von top-down Beteiligungsmaßnahmen in der Berliner Quartiersentwicklung zeigt Magdalena Otto, wie der Begriff Beteiligung verschiedenartig anschlussfähig ist und dadurch eine kaum hinterfragte Legitimationskraft ausstrahlt. Im Zentrum der hier entwickelten Theorie über den Beteiligungsimperativ steht die Rekonstruktion von vier idealtypisch zu verstehenden Deutungsmustern zur Legitimation von Beteiligungsmaßnahmen sowie ihre intendierten und unbeabsichtigten Folgen. Der konstatierte Beteiligungsimperativ zeigt sich dabei als eine auf Aktivierung setzende, neoliberale Gouvernementalität in Reaktion auf städtische Segregations- und Marginalisierungsprozesse, die Krise des Kommunalstaats und damit einhergehende veränderte Steuerungserfordernisse für Regierungshandeln.
Der Sinn des Lebens
(2023)
Im Vergleich zu Umfragen an Wahrscheinlichkeitsstichproben bieten Umfragen an Access-Panels, die auf Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichproben basieren, unbestreitbare wirtschaftliche Vorteile. Diese Vorteile gehen jedoch mit unvermeidbaren Qualitätseinbußen einher, die auch dann bestehen bleiben, wenn Erstere sehr niedrige Responseraten haben. Daher müssen die wirtschaftlichen Vorteile und die methodischen Einschränkungen gegeneinander abgewogen werden. Es wird argumentiert, dass diese Abwägung anhand normativer Festlegungen erfolgen muss. Unter Anwendung der hier vorgeschlagenen Maßstäbe kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass die Qualitätsansprüche an über Massenmedien verbreitete Meinungsumfragen höher sein sollten als für rein (sozial)wissenschaftliche Zwecke.
Pulp Science?
(2023)
Raub mit Luftpumpe
(2023)
Die Herstellung von Produkten bindet Energie sowie auch materielle Ressourcen. Viel zu langsam entwickeln sich sowohl das Bewusstsein der Konsumenten sowie der Produzenten als auch gesetzgebende Aktivitäten, um zu einem nachhaltigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu gelangen. In diesem Beitrag wird ein lokaler Remanufacturing-Ansatz vorgestellt, der es ermöglicht, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, lokale Unternehmen zu fördern und effiziente Lösungen für die regionale Wieder- und Weiterverwendung von Gütern anzubieten.
Der Band widmet sich im Schwerpunkt aktuellen Fragestellungen an der Schnittmenge vom allgemeinen Teil des Strafrechts und der spezifischen Materie des Wirtschaftsstrafrechts. Er enthält die Vorträge, die Hans Achenbach, Jörg Eisele, Christian Schröder und Detlev Sternberg-Lieben im Juli 2022 auf dem Kolloquium zu dem Thema „Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts“ zu Ehren von Wolfgang Mitsch und Uwe Hellmann gehalten haben. Sie werden ergänzt um weitere Beiträge aus dem wissenschaftlichen Umfeld der zu Ehrenden.
(Moralisch) guter Sex
(2023)
In einem kürzlich erschienenen Artikel argumentiert Almut v. Wedelstaedt überzeugend, warum Zustimmung zwar „die Bedingung für die Legitimation von Sex“ ist (2020, 127), dass die moralische Güte von Sex aber nur dann einzuschätzen ist, wenn wir darauf achten, ob die Beteiligten der Handlung sich auf Augenhöhe begegnen. Die Idee ist: Es gibt legitime sexuelle Handlungen, die moralisch gut sind, und es gibt legitime sexuelle Handlungen, die moralisch besser sind. Hier möchte ich die Idee des besseren Sexes genauer ausloten. Während v. Wedelstaedt von moralisch gelungenem Sex spricht und somit auf der Ebene der moralischen Bewertung von Sex bleibt, möchte ich die Frage danach stellen, was Sex qualitativ gut macht. Tatsächlich wird in der Zustimmungsdebatte meist davon ausgegangen, dass diese zwei Fragen wenig gemeinsam haben; ob eine sexuelle Handlung legitim ist, hat zunächst nichts damit zu tun, ob diese auch gut ist. Ich werde drei Argumente liefern, warum wir legitimen Sex und qualitativ guten Sex zusammen betrachten sollten – und es wird sich zeigen, dass die gegenwärtige philosophische und rechtstheoretische Debatte Zustimmung verkürzt diskutiert und daher alleingenommen wenig hilfreich ist, stattdessen benötigt die Zustimmungsdebatte auch eine Untersuchung von qualitativ gutem Sex.
On the basis of a case study on the linearisation of German infinitival complements, the present paper illustrates the advantages of selected quantitative and statistical methods in diachronic studies. In particular, it first discusses, the problem of the availability of balanced diachronic corpora and how mixed-effects modelling can help make the best of "bad data" and second, it deals with the question of periodisation and shows the advantages of a data-driven method.
Reform als Zumutung
(2023)
Zwar mag ein Reformwille der Verwaltung in Reden und Konzeptpapieren beschworen werden; häufig findet sich jedoch keine Realität, die dieser «Poesie der Reform» (Luhmann, 2000) entspricht. Sicher ist diese Darstellung etwas überspitzt. Verwaltungen von heute unterscheiden sich deutlich von denen vor 20, 40 oder 60 Jahren. Gleichwohl sind Reformen und Innovationen für Verwaltungen eine besondere Herausforderung und Zumutung. In diesem Artikel wollen wir herausarbeiten, worin dieser Zumutungsgehalt besteht: Warum tun sich Verwaltungen mit Innovationen oft schwer? Hierzu werden wir zentrale Besonderheiten herausarbeiten, welche die Verwaltung als Organisationstyp auszeichnen. In einem zweiten Schritt wird es dann möglich sein, danach zu fragen, unter welchen Bedingungen Innovationen gleichwohl gelingen können - oder ihr Gelingen mindestens wahrscheinlicher wird.
Psychologische Sicherheit
(2023)
Durch psychologische Sicherheit am Arbeitsplatz lässt sich vieles erreichen. Sie senkt den Krankenstand, schafft Bindung zum Arbeitgeber, ermöglicht tiefere kollegiale Beziehungen und erleichtert es, voneinander zu lernen. Dabei wird aus der Perspektive des Individuums auf die Organisation geschaut und ihre personellen Vertreter, die Leader. Dieser Beitrag betont hingegen die Bedeutung der Organisation und der Grenzen, welche diese setzt. Führungskräfte können tatsächlich für psychologische Sicherheit sorgen. Allerdings nutzen sie dafür oft die falschen Mittel.
Nervenkrieg
(2023)
Transform2Open
(2022)
You be a Mensch
(2022)
Der Beitrag fragt nach Anzeichen einer transmedialen Ästhetik in Texten, die Josef Winkler um die Jahrtausendwende veröffentlicht hat. In einem ersten Teil werden inhaltliche und strukturelle Gemeinsamkeiten von Natura morta (1998) und Wenn es soweit ist (2001) herausgearbeitet. Der Fokus der Untersuchung liegt auf dem Verfahren der Wiederholung und damit verbunden auf Kontinuitäten zwischen den beiden Texten. Zweitens werden die Organisations- und Strukturprinzipien der Texte anhand zweier räumlicher Modelle, des Ablagerungs- und Ansammlungsmodells, analysiert und miteinander verglichen. Drittens werden ausgehend vom Prinzip der Wiederholung, das den beiden Modellen Ablagerung und Ansammlung zugrunde liegt, performative Aspekte von Winklers Erzählen aufgezeigt und erste Spuren einer transmedialen Ästhetik in Winklers Œuvre freigelegt.
Ikonischer Überschuss
(2022)
Transnational Lawmaking Coalitions is the first comprehensive analysis of the role and impact of informal collaborations in the UN human rights treaty bodies. Issues as central to international human rights as the right to water, abortion, torture, and hate speech are often only clarified through the instrument of treaty interpretations. This book dives beneath the surface of the formal access, procedures, and actors of the UN treaty body system to reveal how the experts and external collaborators play a key role in the development of human rights. Nina Reiners introduces the concept of 'Transnational Lawmaking Coalitions' within a novel theoretical framework and draws on a number of detailed case studies and original data. This study makes a significant contribution to the scholarship on human rights, transnational actors, and international organizations, and contributes to broader debates in international relations and international law
Einleitung
(2022)
Ausblick
(2022)
Sampling
(2022)
Vor 50 Jahren nahmen China und Deutschland diplomatische Beziehungen auf. Das ist der Anlass für diesen Sammelband. Er umfasst chinesische und deutsche Autoren und gibt dem deutschen Publikum profunde Einblicke in die aktuellen Entwicklungen in China und die chinesische Diplomatie auf den verschiedenen Feldern der Weltpolitik. Sie vermitteln chinesische Weltsichten, die hierzulande wahrgenommen und respektiert werden sollten. In einer Zeit, in der auch das Verhältnis zwischen China und Deutschland schwieriger ist, ist es wichtig, offen für das Andere zu sein.
Einleitung
(2022)
Ziel der Studie: Die langfristige Nutzung telemedizinischer Angebote hängt nicht nur von deren Wirksamkeit, sondern auch von der Akzeptanz und Zufriedenheit der Patienten ab. Für eine telemedizinische Bewegungstherapie für Patienten nach Implantation einer Knie- oder Hüft-Totalendoprothese und erfolgter Anschlussrehabilitation wurde die Wirksamkeit bereits in einer randomisiert kontrollierten Studie untersucht. Dieser Beitrag fokussiert die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten der Patienten hinsichtlich des eingesetzten telerehabilitativen Systems.
Methodik: Zur Erfassung der Technikakzeptanz wurden 48 Patienten (53±7 Jahre; 26 Frauen; 35 Hüft-/13 Knie-TEP) im Anschluss an eine dreimonatige telemedizinische Bewegungstherapie mittels des Telehealth Usability Questionnaire befragt. Der Fragebogen besteht aus 21 Items (siebenstufige Likert-Skala) in sechs Skalen (z. B. Nützlichkeit, Qualität der Interaktionen, Verlässlichkeit). In einer zusätzlichen Skala wurden systemspezifische Fragen zusammengefasst. Die Ergebnisse wurden als Skalenprozent (100 ≙ vollkommene Zustimmung) dargestellt. Das Nutzungsverhalten wurde anhand systemgenerierter Prozessdaten zum Training sowie zu integrierten Sprach-/Textnachrichten untersucht.
Ergebnisse: Die TUQ-Skalen „Nützlichkeit“ (Mdn 95,2) sowie „Benutzerfreundlichkeit und Erlernbarkeit“ (Mdn 92,9) wurden am höchsten bewertet, während die „Verlässlichkeit“ (Mdn 57,1) und „Qualität der Interaktionen“ (Mdn 71,4) die geringsten Ausprägungen zeigten. Die systemspezifische Skala wurde im oberen Quartil eingeordnet (Mdn 85,7).
In der ersten Woche führten 39 Patienten (81%), in der zweiten 45 Patienten (94%) mindestens eine Trainingsübung mit dem System durch. Der Anteil aktiver Patienten (≥1 Übung/Woche) reduzierte sich im weiteren Verlauf auf 75% (n=36) in der 7. Woche und 48% (n=23) in der 12. Woche. Die systemeigenen Kommunikationsmöglichkeiten wurden nach Therapiestart zunächst häufig genutzt: in der ersten Woche sendeten 42 Patienten (88%) Nachrichten, 47 Patienten (98%) erhielten Nachrichten von ihrem Therapeuten. In der 7. Woche sendeten/erhielten 9 (19%) bzw. 13 (27%) Patienten Nachrichten über das System.
Schlussfolgerung: Die Patienten nahmen die telemedizinische Bewegungstherapie überwiegend als nützlich und benutzerfreundlich wahr und schienen im Wesentlichen mit dem System zufrieden, das sich damit für den kurzfristigen Einsatz von 6 bis 8 Wochen im Anschluss an eine Anschlussrehabilitation als gut geeignet zeigte.
Neuroleadership
(2022)
Wie können notwendige Systemwechsel „gemanaged“ werden, wenn die etablierten Führungsansätze an heutigen Entwicklungen vorbeigehen? Das Buch beschäftigt sich mit dem Ansatz des Neuroleadership, der einen Beitrag leisten kann, Führungskonzepte weiterzuentwickeln.
Dieser neue Ansatz erweitert die bisherigen Konzepte durch die Verknüpfung von Neurosciences, Leadershiptheorie und Systemtheorie. Leadership wird dabei vor allem als beratende und unterstützende Funktion gesehen, für die Kompetenzen im hybriden systemischen Neurocoaching benötigt werden. Ein spezieller Fokus liegt auf den Einflüssen durch Digitalisierung, Intuitive, Künstliche und Web-Intelligenz.