Refine
Has Fulltext
- yes (30) (remove)
Year of publication
Document Type
- Master's Thesis (30) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (30) (remove)
Keywords
- Europäische Union (2)
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (2)
- Konversationsanalyse (2)
- Acceleration (1)
- Access Datenbank (1)
- African Union (1)
- Antifeminimus (1)
- Antifeminism (1)
- Antisemitism (1)
- Antisemitsmus (1)
Institute
- Institut für Germanistik (8)
- Sozialwissenschaften (6)
- Wirtschaftswissenschaften (4)
- Department Erziehungswissenschaft (3)
- Institut für Informatik und Computational Science (3)
- Institut für Romanistik (3)
- Institut für Anglistik und Amerikanistik (2)
- Extern (1)
- Institut für Chemie (1)
- Institut für Philosophie (1)
- Institut für Physik und Astronomie (1)
- Vereinigung für Jüdische Studien e. V. (1)
It was the goal of this work to explore two different synthesis pathways using green chemistry. The first part of this thesis is focusing on the use of the urea-glass route towards single phase manganese nitride and manganese nitride/oxide nano-composites embedded in carbon, while the second part of the thesis is focusing on the use of the “saccharide route” (namely cellulose, sucrose, glucose and lignin) towards metal (Ni0), metal alloy (Pd0.9Ni0.1, Pd0.5Ni0.5, Fe0.5Ni0.5, Cu0.5Ni0.5 and W0.15Ni0.85) and ternary carbide (Mn0.75Fe2.25C) nanoparticles embedded in carbon. In the interest of battery application, MnN0.43 nanoparticles surrounded by a graphitic shell and embedded in carbon with a high surface area (79 m^2/g) were synthesized, following a previously set route.The comparison of the material characteristics before and after the discharge showed no remarkable difference in terms of composition and just slight differences in the morphological point of view, meaning the particles are stable but agglomerate. The graphitic shell is contributing to the resistance of the material and leads to a fine cyclic stability over 140 cycles of 230 mAh/g after the first charge/discharge and coulombic efficiencies close to 100%. Due to the low voltage towards Li/Li+ and the low polarization, it might be an attractive anode material for lithium ion batteries. However, the capacity is still noticeably lower than the theoretical value for MnN0.43. A mixture of MnN0.43 and MnO nanoparticles embedded in carbon (surface area 93 m^2/g) was able to improve the cyclic stability to over 160 cycles giving a capacity of 811 mAh/g, which is considerably higher than the capacity of the conventional material graphite (372 mAh/g). This nano-composite seems to agglomerate less during the process of discharge. Interestingly, although the capacity is much higher than of the single phase manganese nitride, the nano-composite seems to only contain MnN0.43 nanoparticles after the process of discharge with no oxide phase to be found. Concerning catalysis application, different metal, metal alloy, and metal carbide nanoparticles were synthesized using the saccharide route. At first, systems that were already investigated before, being Pd0.9Ni0.1, Pd0.5Ni0.5, Fe0.5Ni0.5 and Mn0.75Fe2.25C using cellulose as the carbon source were prepared and tested in an alkylation reaction of toluene with benzylchloride. Unexpectedly, the metal alloys did not show any catalytic activity, but the ternary carbide Mn0.75Fe2.25C showed fine catalytic activity of 98% conversion after 9 hour reaction time (110 °C). In a second step, the saccharide route was modified towards other carbon sources and carbon to metal ratios in order to improve the homogeneity of the samples and accessibility of the particle surfaces. The used carbon sources sucrose and glucose are similar in their basic structure of carbohydrates, but reducing the (polymeric) chain length. Indeed, the cellulose could be successfully replaced by sucrose and glucose. A lower carbon to metal ratio was found to influence the size, homogeneity and accessibility (as evidenced by TEM) of the samples. Since sucrose is an aliment, glucose is the better choice as a carbon source. Using glucose, the synthesis of Cu0.5Ni0.5 and W0.15Ni0.85 nano-composites was also possible, although the later was never obtained as pure phase. These alloy nano-composites were tested, along with nickel0 nanoparticles also prepared with glucose and on their catalytic activity towards the reduction of phenylacetylene. The results obtained let believe that any (poly) saccharide, including lignin, could be used as carbon source. The nickel0 nano-composites prepared with lignin as a carbon source were tested along with those prepared with cellulose and sucrose for their catalytic activity in the transfer hydrogenation of nitrobenzene (results compared with exposed nickel nanoparticles and nickel supported on carbon) leading to very promising results. Based on the urea-glass route and the saccharide route, simple equipment and transition metals, it was possible to have a one-pot synthesize with scale-up possibilities towards new material that can be applied in catalysis and battery systems.
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Seit Mitte 1950er Jahre hatten Bundesregierungen immer wieder betont, dass die Bundesrepublik „kein „Einwanderungsland“ sei. Das Bekenntnis der Rot-Grünen Koalition zum „Einwanderungsland“ und die Reformen im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts (1999), des Arbeitsrechts (2000) und der Zuwanderung (2004) markierte daher für viele Experten einen Paradigmawandel in der deutschen Immigrations- und Integrationspolitik. Dieser Wandel ist nie systematisch untersucht worden. Für den Zeitraum von 1981 bis 2005 geht die Arbeit auf der Basis einer stichwortbasierten Inhaltsanalyse und eines Gesetzgebungsindexes deshalb den Fragen nach, (1) inwieweit sich Veränderungen in der politischen Zuwanderungsdiskussion in Deutschland am Beispiel des Deutschen Bundestags nachweisen lassen (Diskursebene), (2) inwiefern die gesetzliche Steuerung und Regulierung von Immigration und Integration in dieser Periode von Liberalisierungstendenzen gekennzeichnet war (Policyebene), und (3) in welchem Verhältnis Diskurs und Policy zueinander stehen. Politische, ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt. Theoretisch basiert die Arbeit auf den Annahmen der Punctuated Equilibrium Theory, die etwas ausführlicher dargestellt und mit den Konzepten Paradigma, Frame und Policywandel verbunden wird.
Zu Beginn des Koreakrieges hatte im benachbarten Japan ein Mann de facto alle Macht in seinen Händen, der seit 1942 Oberbefehlshaber der alliierten Truppen im Pazifik gewesen war und am 2. September 1945 mit der Entgegennahme der japanischen Kapitulation den Zweiten Weltkrieg beendete – Douglas MacArthur. Der General, der den Pazifik einst als angelsächsischen See bezeichnet hatte, war unter seiner administrativen Leitung maßgeblich verantwortlich für die japanische Nachkriegsentwicklung und stand nun vor der neuen Herausforderung des Oberbefehls über die Truppen der Vereinten Nationen in Korea. Der über alle Maßen erfolgsverwöhnte MacArthur hatte die an Profilierungsmöglichkeiten nicht zu überbietenden Weltkriege genutzt, um zu einem der höchstdekorierten Offiziere der US-Militärgeschichte aufzusteigen. Innerhalb seines pazifischen Machtbereiches hatte er sich über die Jahre den Status eines quasi souveränen Staatsoberhauptes aufgebaut – mit einem eigenen Verwaltungsapparat, einer eigenen Armee und einem eigenen Geheimdienst, und er betrieb, einem souveränen Herrscher entsprechend, auch seine ganz eigene Politik. In dieser Arbeit wird, ausgehend von der These – MacArthur habe, einen Plan verfolgend, seine Position genutzt, um den Versuch zu unternehmen, den für ihn sehr gelegen und keineswegs überraschend kommenden Krieg in Korea zu einem Entscheidungsschlag gegen den asiatischen Kommunismus auszuweiten, nationalistischen Kräften zur Macht zu verhelfen und den dann endlich nicht mehr zu übertreffenden militärischen Ruhm politisch zu instrumentalisieren, um zur republikanischen Präsidentschaftskandidatur zu gelangen – zunächst das Hauptaugenmerk auf MacArthurs Beziehung zu Mao Tse-tungs Gegenspieler Chiang Kai-shek, dem Machthaber im Süden Koreas, Syngman Rhee, und deren mögliche strategische Einbeziehung sowie zur demokratischen Truman-Administration gelegt. Im zweiten Schwerpunkt werden, beginnend mit dem kurzen Entwurf eines Persönlichkeitsprofils MacArthurs, seine militärischen und politischen Ziele plausibilisiert. Dabei dient die weiter oben formulierte These als Blaupause für die Betrachtung des Kriegsverlaufes mit einem agierenden, aktiv seinen Plan verfolgenden General MacArthur, dessen (politisches) Handeln auch nach seiner Absetzung durch Präsident Truman noch unter dem Licht dieses Plans betrachtet werden kann.
Mit der Entwicklung des Social Web, also einem Internet, in dem sich immer mehr Nutzer untereinander auf Kommunikationsplattformen wie Facebook, in Foren und Bewertungsplattformen und auf Microblogging-Diensten wie Twitter austauschen, überschlagen sich Kommunikationsspezialisten mit Ratschlägen für Unternehmen, wie sie die Kommunikation im Internet insbesondere in kritischen Situationen zu gestalten hätten, und diverse Dienstleister bieten die Beobachtung (Monitoring) der Kommunikation über Unternehmen im Internet an. Dieser Entwicklung folgend beschäftigt sich diese Arbeit mit der Beschreibung und Analyse der Kommunikationssituation am Beispiel der „Locationgate“- Affäre (Apple-iPhone-Tracking): Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Betrachtung der Kommunikation über Apple in einer für das Unternehmen zumindest äußerlich kritisch erscheinenden Situation. Untersucht wird die Diskussion des medienwirksamen Ereignisses durch Leser1 in Online-Foren zu Artikeln über den Vorfall. Bei anfänglicher Brisanz, die bei dem Thema iPhone-Tracking zu erwarten war, zeigte sich recht schnell, dass zwar in den Leserkommentaren sehr viel und auch sehr kontrovers diskutiert wurde – jedoch für die Marke Apple keine echte Gefahr zu drohen schien, denn die Diskussionen schienen vor allem unter den Nutzern als Fans oder Gegner (Hater) der Marke Apple geführt zu werden. Eine erste quantitative Untersuchung war von einer Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des Monitoring der (Social-Media-)Internetkommunikation über eine Marke/ein Unternehmen, das – meist automatisiert, auf quantitativen Analysen basierend – angeboten wird, motiviert. Diese ergab, dass sich relativ geringe Reaktionen zum Positiven oder Negativen hin auf die Unternehmenskommunikation feststellen ließen. Eine erste qualitative Datensichtung ergab, dass negative Lexeme in den Kommentaren sich nicht unbedingt auf die Marke Apple oder das iPhone beziehen, sondern gegen andere Kommentatoren gerichtet sind, und dass unter den Schreibern ein reger Dialog stattzufinden scheint, der auf starken Gegenpositionen basiert. Somit war eine kritische Situation für die Marke Apple in den Foren nicht gegeben. Aus diesen Betrachtungen ergibt sich die Fragestellung, warum die Unternehmenskommunikation in den Foren kaum auf Interesse stößt bzw. was dort stattdessen stattfindet. Hierzu wird analysiert, wer wie oft und mit wem kommuniziert, indem Dialogparameter wie Länge und Häufigkeit per Schreiber im Gesamtkorpus statistisch betrachtet und die Dialogstrukturen detailliert herausgearbeitet und visualisiert werden. Aufbauend darauf wird auf inhaltlicher Ebene qualitativ beleuchtet, worüber sich die Schreiber insbesondere bezogen auf das Markenimage von Apple austauschen. Darauf aufbauend wird beleuchtet, inwieweit sich eine Markenidentifikation und damit eine Verteidigung der Marke Apple in den Kommentaren ausmachen lässt.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
Das Ziel der Arbeit ist es, die Vielfalt unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten von Social Software in der Hochschullehre unter einer didaktischen Perspektive kritisch in den Blick zu nehmen. So wird entsprechenden Webanwendungen im mediendidaktischen Diskurs das Potenzial zugesprochen, Lern- und Bildungsprozesse zu unterstützen. Jenseits dieser Potenziale sind bisher jedoch kaum typische Probleme beachtet worden, die mit dem Einsatz von Social Software in der Hochschule einhergehen. Zur Annäherung an den Forschungsgegenstand werden im ersten Teil der Arbeit (lehr- und) lerntheoretische Potenziale von Social Software anhand von Literatur aufgearbeitet. Für die Entwicklung eines konzeptuellen Rahmens für eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Umsetzungen werden ferner verschiedene didaktische Beschreibungs- und Analysemodelle diskutiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird eine systematische – jedoch vom Umfang her begrenzte und dementsprechend exemplarische – Sichtung und Analyse empirisch basierter Arbeiten zum Einsatz von Social Software in der Hochschullehre durchgeführt. Mit Hilfe eines modifizierten didaktischen Szenariomodells wird die Vielfalt unterschiedlicher Einsatzformen kategoriengeleitet dargestellt. Als zentrales Thema hinsichtlich typischer Probleme konnte das Ausbleiben studentischer Partizipation sowie der Umgang der Lehrenden mit dieser Problematik herausgearbeitet werden.
Mit dem in §18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgeschriebenen Leistungsentgelt soll u.a. die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gesteigert werden. Eine motivationssteigernde Wirkung wird jedoch von Seiten der Motivationsforschung bestritten. Sie geht im Gegenteil davon aus, dass eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zu einer Verdrängung der intrinsischen Motivation (Crowding-Out Effekt) führen kann. Mithilfe eines empirischen Tests der Motivation Crowding Theorie gelangt diese Arbeit zu einem differenzierteren Urteil. Es wird gezeigt, dass im Beispiel der Kreisverwaltung Potsdam Mittelmark die subjektive Wahrnehmung der LOB durch den einzelnen Beschäftigten darüber entscheidet, ob dessen Motivation verstärkt oder verdrängt wird. Jene Beschäftigten, die sich durch die LOB kontrolliert fühlen, weisen eine signifikant geringere PSM und intrinsische Motivation als diejenigen auf, die die LOB als fördernd wahrnehmen. Als zentraler Faktor für das Urteil der Beschäftigten wird die wahrgenommene Fairness des Systems identifiziert.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, welche Auswirkung die Zunahme irregulärer Migration aus den Gebieten Afrikas südlich der Sahara in die Europäische Union (EU) auf die politischen Beziehungen der Regionen zueinander hat. Wissenschaftliche Arbeiten zu internationaler und irregulärer Migration und ihrer Auswirkung auf die Internationalen Beziehungen sind bisher die Ausnahme. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag dazu, diese Lücke zu füllen und Migration aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive zu beleuchten. Durch eine fundierte Analyse können Politikstrategien der Afrikanischen und der Europäischen Seite aufgezeigt, die Chancen der Interessensdurchsetzung bewertet und die Wirkung der Kooperation auf die Problematik der irregulären Migration eingeschätzt werden. Die Arbeit baut auf den gängigen Theorien der Internationalen Beziehungen auf, die Hypothesen beruhen auf einer Gegenüberstellung der kooperationspolitischen Annahmen des Neorealismus und des neoliberalen Institutionalismus. Die empirische Überprüfung beruht auf einer qualitativen Inhaltsanalyse zugänglicher Dokumente und Verträge der EU und der African Union (AU) sowie der Westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS. Ergänzt wird die Dokumentenstudie um Experteninterviews mit afrikanischen Botschaftern in Berlin. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Zunahme irregulärer Migration zu einer Veränderung in der Europäisch-Afrikanischen Kooperation geführt hat. Migrationspolitik ist zu einem strategischen Bereich der EU-Außenpolitik gegenüber Afrika geworden. In der Europäischen Politik überwiegen trotz Anerkennung der entwicklungspolitischen Möglichkeiten regulärer Migration restriktive Ansätze. Diese wirken sich nachteilig auf die Afrikanischen Herkunftsländer aus und begünstigen eine weitere Zunahme irregulärer Migration. Um angemessene Politikstrategien zu entwickeln ist aufgrund einer nicht zu erwartenden Veränderung der Europäischen Politik insbesondere die Afrikanische Seite gefragt. Hier dominierte in der Vergangenheit eine kritische Haltung gegenüber Personenfreizügigkeit. Erst seit kurzem kommt es zu einer abgestimmten supranationalen Positionierung auf ECOWAS- und AU-Ebene, in der positive Wirkungen regulärer Migration anerkannt werden. Diese spiegeln sich aber bisher nicht in nationalstaatlichen Politiken wider.
Das Strahlungsfeld in einem absorbierenden, periodischen Dielektrikum ist kanonisch quantisiert worden. Dabei wurde ein eindimensionales Modell mit punktförmigen Streuern betrachtet, deren Polarisierbarkeit den Kramers-Kronig Relationen gehorcht. Es wurde ein Quantisierungsverfahren nach Knöll, Scheel und Welsch [1] verwendet, das als eine Ergänzung zum mikroskopischen Huttner-Barnett Schema [2] aufgefaßt werden kann und in dem auf der Basis der phänomenologischen Maxwell Gleichungen eine bosonische Rauschpolarisation als die Quelle des Feldes auftritt. Das Problem reduziert sich dabei auf die Bestimmung der klassischenGreens Funktion. Die Kramers-Kronig Relationen der komplexen Polarisierbarkeit der Punktstreuer sichert die korrekte Verknüpfung zwischen Dispersion und Absorption. Der Punktstreuer ist dabei ein idealisiertes Modell, um periodische Hintergrundmedien, denen das Strahlungsfeld ausgesetzt ist, zu beschreiben. Er bedarf jedoch eines Kompromisses, um die entsprechenden Rauschquellen zu konstruieren. Es konnte gezeigt werden, daß der Punktstreuer dasselbe Streuverhalten wie eine dünne Potentialschwelle besitzt und damit die technischen Schwierigkeiten für den Fall eines absorptiven Punktstreuers überwunden werden können. An Hand dieses Beispiels konnte das Quantisierungsschema nach Knöll, Scheel und Welsch auf periodische und absorbierende Strukturen angewendet werden. Es ist bekannt, daß die Bestimmung der Modenstruktur für den Fall der Modenzerlegung des Strahlungsfeldes ein rein klassisches Problem darstellt. Mit Ausnahme des Vakuums ist eine zweckmäßige Modenzerlegung nur dann durchführbar, wenn mit einer reellen Polarisierbarkeit die Absorption vernachlässigt werden kann. Aus den Kramers-Kronig Relationen wird klar, daß solch eine Annahme nur in bestimmten Intervallen des Frequenzspektrums gerechtfertigt werden kann. Es wurde gezeigt, daß auch das quantisierte Strahlungsfeld in Anwesenheit der Punktstreuer in eben solchen Intervallen in Quasimoden entwickelt werden kann, wenn man neue Quasioperatoren als Erzeuger und Vernichter einführt. Die bosonischen Vertauschungsrelationen dieser Operatoren konnten bestätigt werden. Die allgemeine Vertauschungsrelation kanonisch konjugierter Variablen im Sinne der kanonischen Quantisierung kann für das elektrische Feld und das Vektorpotential beibehalten werden. In der Greens Funktion sind sämtliche Informationen über die dispersiven und absorptiven Eigenschaften des Dielektrikums sowie über die räumliche Struktur enthalten. Die wesentlichen Merkmale werden dabei durch den Reflexionskoeffizienten nach Boedecker und Henkel [3] bestimmt, der das Reflexionsverhalten an einem unendlich ausgedehnten Halbraum aus periodisch angeordneten Punktstreuern beschreibt. Mit Hilfe des Transfermatrixformalismus war es möglich einen allgemeinen Zugang zum Reflexionsverhalten zunächst endlicher Strukturen zu erhalten. Die Ausdehnung auf den Halbraum mit Hilfe der Klassifizierung in Untergruppen der Transfermatrizen nach ermöglichte es, den Reflexionskoeffizienten nach Boedecker und Henkel [3] auch geometrisch plausibel zu machen. Ein wesentlicher Aspekt von periodischen Systemen ist die Translationssymmetrie, die im Fall unendlich ausgedehnter, verlustfreier Systeme auf eine ideale Bandstruktur führt. Mit Hilfe der Untergruppenklassifizierung kann im verlustfreien Fall die Geometrie der Anordnung indirekt mit der Bandstruktur verknüpft werden. Es konnte nachgewiesen werden, daß auch der einzelne Punktstreuer immer in einer dieser Untergruppen zu finden ist. Dabei besitzt die Bandstruktur der unendlich periodischen Anordnung dieser Streuer immer eine von der Polarisierbarkeit abhängige Bandkante und eine von der Polarisierbarkeit unabhängige Bandkante. Die Bandstruktur, die mit den verlustbehafteten Feldern einhergeht, ist eine doppelt komplexe. Alternativ zu dieser nur schwer zu interpretierenden Bandstruktur wurden die Feldfluktuationen selektiv nach reellen Frequenzen und Wellenzahlen sondiert. Es zeigt sich, daß Absorption besonders in der Nähe der Bandkanten die Bänder verbreitert. Die Ergebnisse, die mit Hilfe der lokalen Zustandsdichtefunktion gewonnen wurden, konnten dabei bestätigt werden. [1] S. Scheel, L. Knöll and D. G. Welsch, Phys.Rev. A 58, 700 (1998). [2] B. Huttner and S. M. Barnett, Phys. Rev. A 46, 4306 (1992). [3] G. Boedecker and C. Henkel, OPTICS EXPRESS 11, 1590 (2003).