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Die vorliegende Masterarbeit hat in einer Einstellungsstudie untersucht, welchen Einfluss Einstellungen gegenüber sprachlichen Varietäten und gegenüber der wahrgenommenen ethnischen Herkunft von Sprecher*innen auf die Leistungsbewertung von Schulaufsätzen haben. In Anlehnung an die Debatte um Sprachideologien wurden Einstellungen gegenüber den sprachlichen Varietäten Kiezdeutsch und dominantes Deutsch sowie, aufbauend auf Studien zur Wahrnehmung von sozialer Information über Sprecher*innen, Einstellungen gegenüber türkisch und deutsch markierten Vornamen miteinander verglichen. 157 Lehramtsstudierenden der Universität Potsdam wurde je ein fiktiver Schulaufsatz vorgelegt, der die jeweiligen Einstellungsobjekte sprachliche Varietät und ethnisch markierter Vorname enthielt. Durch einen Vergleich der individuellen Leistungsbewertung der Aufsätze wurde untersucht, welche Unterschiede sich im schulischen Kontext in der Bewertung und damit der Einstellung gegenüber bestimmten Sprecher*innen und ihrem Sprachgebrauch feststellen ließen. Die Studie ergab, dass in den fiktiven Schulaufsätzen Kiezdeutsch stärker sanktioniert wurde als dominantes Deutsch. Dieses Ergebnis konnte verstärkt beobachtet werden, wenn der Schulaufsatz vermeintlich von einer*m Sprecher*in mit türkisch markiertem Vornamen stammte. Die Ergebnisse der Studie lassen vermuten, dass eine Bewertung von Schüler*innen von einer Vorstellung darüber abhängt, wie weit oder nah entfernt der oder die betreffende Schüler*in zur sprachlichen und sozialen Norm steht.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre greift die schulische Sprachförderung im Land Berlin vor allem auf das Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache“ (ndH) zurück. Mit der Einführung dieses Merkmals entschied sich der Landesgesetzgeber dafür, die – aus seiner Sicht weiterhin dringend notwendige – Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule nicht mehr an eine ausländische Staatsbürgerschaft, sondern, ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Schüler, an das Vorherrschen einer nichtdeutschen Kommunikationssprache in der Familie anzuknüpfen. An diesem Ansatz hat sich auch durch die Novellierung des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004 nichts Grundsätzliches geändert. Neben der Bedeutung des Merkmals ‚ndH‘ für die individuelle Sprachförderung in Schulen kommt diesem Merkmal – zusammen mit dem erst unlängst aufgewerteten weiteren Sprachfördermerkmal „Lernmittelbefreiung“ (LmB) – jedoch nunmehr auch eine zentrale Rolle bei der Zumessung von Sprachfördermitteln und Personalressourcen zu. In der Vergangenheit ist das Merkmal ‚ndH‘ allerdings wegen seiner angeblich diskriminierenden und vermeintlich segregierenden Wirkung mehrfach in die Kritik geraten, die sich, ausgelöst durch einen Vorfall an einer Kreuzberger Grundschule im Jahre 2012, noch einmal verstärkt hat. So wird neben der Tatsache, dass das Merkmal ‚ndH‘ überhaupt erhoben und der Sprachförderung zugrunde gelegt wird, auch die Praxis der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, auf den sog. Schulporträts im Internet ‚ndH‘-Quoten zu veröffentlichen, angegriffen und die Abschaffung dieser Praxis gefordert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Frage nach der Berechtigung dieser Kritik. Ausgehend von einer Darstellung zur Einführung und Entwicklung des Merkmals ‚ndH‘ unter Berücksichtigung der zuvor geltenden Rechtslage und einer Darstellung der aktuellen rechtlichen Grundlagen der schulischen Sprachförderung im Land Berlin wird dieses Merkmal einer näheren Betrachtung unterzogen. Nach einer Bestimmung des Merkmals ‚ndH‘, einer Erläuterung der einschlägigen Regelungen zur ‚ndH‘-Sprachförderung und einem Vergleich mit dem zusätzlich bestehenden Fördermerkmal ‚LmB‘ im Kontext der aktuellen Bestimmungen wird zunächst ein Überblick über wesentliche Aspekte der schulischen Sprachförderung auf der Grundlage des Merkmals ‚ndH‘ in der Praxis gegeben, in den wiederum das Vergleichsmerkmal ‚LmB‘ einbezogen wird. Daran knüpft die Untersuchung der These an, das Merkmal ‚ndH‘ bzw. zumindest seine Veröffentlichung im Rahmen der Schulporträts der Senatsschulverwaltung habe diskriminierende Wirkung und führe zu einer Segregation der Schülerschaft. Im Anschluss daran wird als zusätzliche Überlegung der Frage nach der tatsächlichen Notwendigkeit einer sich an dem Merkmal ‚ndH‘ und damit einer familiären Kommunikationssprache orientierenden Sprachförderung nachgegangen, die, wenn sie denn bejaht werden könnte, etwaige Diskriminierungs- und Segregationswirkungen rechtfertigte.
Die Arbeit widmet sich dem kontroversen Diskurs über den Schutz von Urheberrechten einerseits und den freien Zugang zu Ressourcen über das Internet andererseits. Auf Grundlage eines Korpus aus mündlichen sowie schriftlichen Textdaten werden drei zentrale Ziele verfolgt: Erstens werden die Identitätskonstruktionen der Teilnehmer innerhalb des gewählten Diskursausschnittes analysiert. Zweitens werden Zusammenhänge zwischen Mikro- und Makroebene, d. h. zwischen Identitätskonstruktion auf lokaler Gesprächsebene und solcher auf der globaleren Ebene des schriftlichen Datenmaterials untersucht. Drittens werden die eingesetzten Analyseinstrumente aus verschiedenen sprachwissenschaftlichen Disziplinen auf ihre Anwendbarkeit für eine ebenenübergreifende Studie bewertet. Die Arbeit bewegt sich damit in ihrer Methodik zwischen zwei kommunikationslinguistischen Forschungsperspektiven, der Konversationsanalyse und der Diskursanalyse, die bisher im deutschen Forschungsraum noch eher getrennte Wege gegangen sind.
Mit der Entwicklung des Social Web, also einem Internet, in dem sich immer mehr Nutzer untereinander auf Kommunikationsplattformen wie Facebook, in Foren und Bewertungsplattformen und auf Microblogging-Diensten wie Twitter austauschen, überschlagen sich Kommunikationsspezialisten mit Ratschlägen für Unternehmen, wie sie die Kommunikation im Internet insbesondere in kritischen Situationen zu gestalten hätten, und diverse Dienstleister bieten die Beobachtung (Monitoring) der Kommunikation über Unternehmen im Internet an. Dieser Entwicklung folgend beschäftigt sich diese Arbeit mit der Beschreibung und Analyse der Kommunikationssituation am Beispiel der „Locationgate“- Affäre (Apple-iPhone-Tracking): Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Betrachtung der Kommunikation über Apple in einer für das Unternehmen zumindest äußerlich kritisch erscheinenden Situation. Untersucht wird die Diskussion des medienwirksamen Ereignisses durch Leser1 in Online-Foren zu Artikeln über den Vorfall. Bei anfänglicher Brisanz, die bei dem Thema iPhone-Tracking zu erwarten war, zeigte sich recht schnell, dass zwar in den Leserkommentaren sehr viel und auch sehr kontrovers diskutiert wurde – jedoch für die Marke Apple keine echte Gefahr zu drohen schien, denn die Diskussionen schienen vor allem unter den Nutzern als Fans oder Gegner (Hater) der Marke Apple geführt zu werden. Eine erste quantitative Untersuchung war von einer Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten des Monitoring der (Social-Media-)Internetkommunikation über eine Marke/ein Unternehmen, das – meist automatisiert, auf quantitativen Analysen basierend – angeboten wird, motiviert. Diese ergab, dass sich relativ geringe Reaktionen zum Positiven oder Negativen hin auf die Unternehmenskommunikation feststellen ließen. Eine erste qualitative Datensichtung ergab, dass negative Lexeme in den Kommentaren sich nicht unbedingt auf die Marke Apple oder das iPhone beziehen, sondern gegen andere Kommentatoren gerichtet sind, und dass unter den Schreibern ein reger Dialog stattzufinden scheint, der auf starken Gegenpositionen basiert. Somit war eine kritische Situation für die Marke Apple in den Foren nicht gegeben. Aus diesen Betrachtungen ergibt sich die Fragestellung, warum die Unternehmenskommunikation in den Foren kaum auf Interesse stößt bzw. was dort stattdessen stattfindet. Hierzu wird analysiert, wer wie oft und mit wem kommuniziert, indem Dialogparameter wie Länge und Häufigkeit per Schreiber im Gesamtkorpus statistisch betrachtet und die Dialogstrukturen detailliert herausgearbeitet und visualisiert werden. Aufbauend darauf wird auf inhaltlicher Ebene qualitativ beleuchtet, worüber sich die Schreiber insbesondere bezogen auf das Markenimage von Apple austauschen. Darauf aufbauend wird beleuchtet, inwieweit sich eine Markenidentifikation und damit eine Verteidigung der Marke Apple in den Kommentaren ausmachen lässt.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
In Gerichtsshows wie „Richter Alexander Hold“, „Richterin Barbara Salesch“ und „Das Strafgericht“ agieren Laiendarsteller semi-spontan als Teilnehmer einer fiktiven Gerichtsverhandlung. Hier wird also eine kommunikative Gattung aus der öffentlichen Kommunikation – die Gerichtsverhandlung – als Folie für eine Unterhaltungssendung genutzt. In dieser Arbeit wird die Gerichtsshow mithilfe des Konzeptes der kommunikativen Gattung beschrieben. Die Darstellung findet auf den verschiedenen Ebenen der kommunikativen Gattung "Binnenebene", "situative Realisierungsebene" und "Außenstruktur" statt. Außerdem wird dem Modell der kommunikativen Gattung als weitere Ebene die "mediale Außenstruktur" hinzugefügt, um die Beschreibbarkeit des Mediengesprächs "Gerichtsshow" zu verbessern. Die Analyse der Gerichtsshow zeigt, dass hier durch die Beteiligten eine Kontextualisierung als Gerichtsverhandlung aufgebaut wird. Die Teilnehmer müssen jedoch zugleich Aufgaben bewältigen, die denen einer Unterhaltungssendung entsprechen. Eine zentrale Aufgabe der Beteiligten ist daher das ständige Aushandeln zwischen der Produktion der Kontextualisierung als Gerichtsverhandlung einerseits und der Erfüllung der Anforderungen einer Unterhaltungssendung andererseits. In diesem Aushandlungsprozess entsteht eine gerichtsshowspezifische Darstellung von Kommunikation vor Gericht, die in dieser Arbeit mithilfe von rechtssoziologischen Konzepten wie dem der "Verfahrensgerechtigkeit" in ihrer Bedeutung im Diskurs um Recht und Gerechtigkeit eingeordnet wird. Die Analyse findet anhand von transkribierten Ausschnitten aus den Sendungen „Richter Alexander Hold“, „Richterin Barbara Salesch“ und „Das Strafgericht“ statt.
Die moderne Kultur- und Sozialgeschichte lässt sich – auf den Ebenen des Transports, der Informationsübertragung und der interpersonellen Kommunikation – als ein sich permanent steigernder Beschleunigungsprozess beschreiben. Insbesondere neuartige Medientechnologien verkürzen die zeitlichen Intervalle der Kommunikation zunehmend. Es ist davon auszugehen, dass sich die dem Geschwindigkeitsimperativ unterliegenden neuen Kommunikationsbedingungen in sprachlichen Innovationen niederschlagen und diese wiederum Indikatoren für Sprachwandel sind. In der jüngsten linguistischen Forschung wird allerdings vielfach die These geäußert, der Sprachgebrauch in den neuen Medien indiziere fundamentale Veränderungen der Schriftlichkeit und führe zu einem sprachlichen Verfall besonderen Ausmaßes. Diese These soll am Beispiel schriftbasierter Alltagskommunikation – vom Telegramm über den Brief und der Internetkommunikation bis hin zur SMS-Kommunikation – in medien-, kultur- und texthistorischen Zusammenhängen überprüft werden. Es geht darum, die kulturhistorischen Modalitäten der Medien- und Beschleunigungsgenese aufzudecken und spezifische mediale und kontextuelle Bedingungen sprachlicher Veränderungen herauszustellen.
Im Zentrum dieser literaturwissenschaftlichen Arbeit steht der „homo migrans“ (Klaus Bade). Dieser ist nicht ein Typus, sondern vielmehr Sammelbegriff verschiedenster Länder, Kulturen und Sprachen querender Figuren der Bewegung: eurokoloniale Rück- und postkoloniale Zuwanderer, Asylbewerber, politische Dissidenten, Glaubensflüchtlinge, Arbeitsmigranten, Familiennachzügler und Aussiedler. Sie alle bewegen sich transnational und häufig interkontinental über und zwischen Grenzräumen. Unter dem Eindruck einer erneuten Beschleunigung globaler Migrationsprozesse ist es daher aus der Perspektive der Literaturwissenschaft entscheidend, sich zeitgenössischen Literaturen zu stellen, deren Autorschaft in genau jener kritischen wie produktiven Dynamik von Ortswechsel, Ent- und Reterritorialisierung, Heimatverlust und Herkunftsentwürfen stattfindet. Anhand ausgewählter Texte der deutschsprachigen Schriftstellerin ungarischer Herkunft Terézia Mora und des mexikanischen Schriftstellers italienischer Herkunft Fabio Morábito soll verdeutlicht werden, mit welch unterschiedlichen auktorialen Vorraussetzungen, produktionsästhetischen Strategien und leitmotivischen Schwerpunkten literarische Gegenwelten der Migration, der Fremd- und Selbsterfahrung erzeugt werden. So entstehen aus dem Innern eines als vielfach fremd empfundenen urbanen Lebensraums Zwischenweltfiguren und Bewegungsmuster, die zu analysieren sich allemal lohnt, wenn es darum gehen soll, mit den Mitteln der Literatur als Speicher von „Lebenswissen“ (Ottmar Ette) zu einem tieferen Verständnis dieser – ökonomisch wie kulturell wie analytisch – immer wichtiger werdenden Wissensressourcen vorzudringen. Die Analyse berücksichtigt bei beiden Autoren das bisher publizierte, literarische Gesamtwerk, setzt aber deutliche Schwerpunkte bei Terézia Moras Roman 'Alle Tage' und bei Fabio Morábitos Erzählband 'También Berlín se olvida', unter besonderer Berücksichtigung seiner umfangreichen, für das vorliegende Thema sehr ergiebigen Lyrik.