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(2022)
Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema (I.) setzen sich die Verfasser mit der Entstehung des neuen Fraktionsgesetzes auseinander (II.). Im Anschluss geben sie einen Überblick über den Gesetzesinhalt und zeigen bedeutsame Änderungen auf (III.). Weiter gehen sie auf die finanzielle Ausstattung der Fraktionen im Brandenburger Landtag ein (IV.). Bevor sie dann zur Zusammenfassung und zum Ausblick kommen (VI.), erfolgt ein Rückblick auf den ersten Gesetzesentwurf zum neuen Fraktionsgesetz (V.).