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Heutzutage ist es üblich, die Ehre als einen obsoleten Begriff zu betrachten, der nur einem archaischen Denkmodell zuzuordnen ist und keine handlungsprägende Größe in der Gegenwartsgesellschaft darstellt. Die Ehrenmorde, die heute noch in unterschiedlichen Teilen der Welt verübt werden, scheinen diese Behauptung zu bestätigen. In diesem Buch wird jedoch die These vertreten, dass nicht der Ehrbegriff, sondern seine Deutungen archaischer Natur und daher in Frage zu stellen sind. Die Ehre ist die Bezeichnung des sozialen Werts eines Menschen, den er infolge seiner achtenswerten Handlungen erlangt. Also kann sie kein Motiv für moralisch fragwürdige Praktiken bilden. Vor diesem Hintergrund werden die Formen und die Voraussetzungen der Ehre dargestellt, die sowohl in Bezug auf unsere Zeit anpassungsfähig als auch ethisch tragbar sind.
Bewaffnete Intellektuelle
(2017)
Auf der Suche nach der geheimen Herrschaftslehre der Nazis begibt sich Michael Zantke in eine tiefe und umfassende Auseinandersetzung mit den geistigen Wurzeln des Nationalsozialismus. Er beleuchtet die Diskussionen in Deutschland um Machiavelli und überprüft die Texte auf ihren Bezug zur Gegenwart des Nationalsozialismus. Dabei gelingt es ihm, die politische Rolle der Intellektuellen im „Dritten Reich“ und die Unterschiede zwischen Nationalsozialismus, Faschismus und Konservativer Revolution herauszuarbeiten. Diese Nuancen sind nicht nur historisch bedeutungsvoll, sie sind auch für die heutige Diskussion über Rechtsnationalismus, Rechtsradikalismus und die Neue Rechte von Nutzen.
Durch Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat insbesondere dem Föderalismus verpflichtet. Er ist neben der Demokratie eine der Säulen unseres Staatswesens. Im Bewusstsein dieser Grundentscheidung unserer Verfassung fällt mit Art. 115f Abs. 1 Nr. 2 GG eine Vorschrift auf, die hiervon im Verteidigungsfall eine weitreichende Ausnahme zu ermöglichen scheint. Die Bundesregierung soll dann unter bestimmten Voraussetzungen außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und Landesbehörden Weisungen erteilen können. Es stellt sich in Anbetracht eines solchen Ausnahmerechts die Frage, wie sich dieses Weisungsrecht der Bundesregierung in unser Rechtssystem einfügt.
Der Autor nähert sich dieser Frage zunächst über die geschichtlichen Hintergründe, die zur Einfügung der Vorschrift geführt haben. Er geht detailliert auf die Voraussetzungen dieses Weisungsrechts der Bundesregierung ein und stellt es in seinen systematischen Zusammenhang. Neben einer Darstellung des Weisungsbegriffs als Möglichkeit der Einflussnahme auf die Bundesverwaltung und die Länder, werden auch die damit umschriebenen Weisungsadressaten näher untersucht. Auch den Fragen, welchen Gegenstand Weisungen nach dieser Vorschrift haben können, wie sie zu erlassen sind und welche Wirkungen sich aus ihnen ergeben, wird in der Untersuchung detailreich nachgegangen. Daneben behandelt der Autor die sich daraus ergebenden Anschlussfragen, welcher Rechtsschutz gegen derartige Weisungen besteht, wer damit verbundene Aufgaben zu finanzieren hat und wer für eventuelle Schäden zu haften hat. Das Werk schließt mit einer Erörterung, ob es sich bei dieser Vorschrift um eine verfassungswidrige Verfassungsnorm handelt, und einem Blick auf internationale Vorschriften, die Einfluss auf das Weisungsrecht nehmen könnten.
Bei der Autorin Judith Hermann handelt es sich um eine sehr resonanzträchtige Autorin, der in der Vergangenheit eine phänomenale Aufmerksamkeit zuteil wurde und die es schaffte, sich erfolgreich auf dem Marktplatz Literatur zu positionieren und zur Bestsellerautorin zu avancieren.
Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, der Marke Judith Hermann auf die Spur zu kommen und die höchst unterschiedlichen Facetten der Erfolgsgeschichte zu rekonstruieren.
Juliane Witzke analysiert dazu detailliert die peri- und epitextuellen Praktiken der Jahre 1998 bis 2014 und bezieht sich dabei auf die Paratexte der ersten vier Werke der Autorin. Ergänzt werden diese Begleittexte durch eine Analyse der Bild- und Tondokumente sowie der Buchpreisverleihungen. Die grundlegende Frage lautet: Wie ist der Wandel der Inszenierungspraktiken gestaltet? Des Weiteren gibt die Arbeit – anhand von 100 Büchern der Gegenwart – Aufschluss über Strategien der Lektürelenkung der letzten 16 Jahre.
Arbeit vor Rente
(2017)
Schon vor der Staatsgründung legte die SED die Grundlagen für ein neues System der sozialen Sicherung und wandelte den traditionellen Wohlfahrtsstaat in einen "workfarestate" um. Carolin Wiethoff richtet den Blick auf die Auswirkungen dieser Politik auf die Menschen, die aufgrund einer Erwerbsminderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten konnten. Ihre Studie untersucht über einen Zeitraum von 40 Jahren hinweg die soziale Sicherung bei Invalidität und sozialpolitische Initiativen zur beruflichen Rehabilitation. Die beiden Bereiche waren eng miteinander verbunden, weil es den politisch Verantwortlichen in der DDR stets darum ging, möglichst viele Bürger in den Arbeitsprozess zu integrieren und eine dauerhafte Invalidisierung zu vermeiden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht neben dem stellenweise konfliktreichen Zusammenspiel der einzelnen Akteure im Partei-und Staatsapparat die betriebliche Praxis, denn in der DDR war Sozialpolitik besonders stark auf die Betriebe zentriert. Anhand des Eisenhüttenkombinates Ost, einem Schwerpunktbetrieb der DDR, werden die Organisation des betrieblichen Gesundheits- und Sozialwesens und Schwierigkeiten bei der Umsetzung staatlicher Vorgaben deutlich.
Die Hebung stiller Lasten ist eine Problematik, die in den letzten Jahren in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert wurde und aufgrund Grund befürchteter Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu den Neuregelungen in § 4f und § 5 Abs. 7 EStG geführt hat.
Der Autor nimmt diese Neuregelungen zum Anlass, die steuerbilanziellen Grundlagen herauszuarbeiten, die alte Rechtslage zu analysieren und die neue Rechtslage im Lichte dieser Erkenntnisse zu bewerten.
Im Zusammenhang mit der Darstellung der steuerbilanziellen Grundlagen geht der Autor auf die verfassungsrechtliche Rechtfertigung stiller Lasten ein und setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander.
Darauf folgt eine Bewertung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der die Realisation der stillen Lasten mit dem Realisationsprinzip und dem Prinzip der Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen begründet hat. Daraufhin untersucht der Autor, inwieweit diese Grundsätze auf die Neuregelung übertragen werden können.
Unter hybriden Finanzinstrumenten werden ganz allgemein Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapital verstanden. Aufgrund ihrer flexiblen Ausgestaltung stellen hybride Finanzinstrumente eine in vielfacher Hinsicht vorteilhafte Alternative zu klassischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten dar. Bei der konkreten Ausgestaltung der Finanzinstrumente in der Praxis gilt es insbesondere zu berücksichtigen, wie sich diese beim Emittenten und beim Inhaber handels- und steuerbilanziell abbilden lassen. Auf Ebene des Emittenten stellt sich die Frage, ob das zugeführte Kapital als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren ist. Auf Ebene des Inhabers stellt sich die Frage, ob strukturierte hybride Finanzinstrumente einheitlich oder getrennt in ihre einzelnen Komponenten zu bilanzieren sind. Dabei gilt es zu beachten, dass sowohl die Frage der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital als auch die Frage der Abgrenzung der Beurteilungseinheit zum Teil wesentliche Rechtsfolgedivergenzen nach sich ziehen können. Es ist daher ein wesentliches Anliegen dieser Untersuchung sowohl für das Handels- als auch für das Steuerbilanzrecht klare und eindeutige Abgrenzungskriterien zu formulieren. Die Studie richtet sich einerseits an Wissenschaftler, die eine fundierte und kritische Auseinandersetzung mit der Thematik erwarten und andererseits an Praktiker, die auf der Suche nach konkreten Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten sind.
Die vorliegende Dissertation thematisiert den Unterschied zwischen Einstellungen, die auf der persönlichen Ebene im Rahmen demoskopischer Interviews erfragt und zu einem „Meinungsbild“ aggregiert werden und der öffentlichen Meinung, dem wahrgenommenen Meinungsklima zu einer Thematik. Die Daten der langjährigen Bevölkerungsbefragung des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) weisen, hinsichtlich der persönlichen Einstellung der Bundesbürger zu den Streitkräften, seit vielen Jahren beständig darauf hin, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Bundeswehr positiv gegenübersteht. Gleichzeitig existiert in Teilen der Bevölkerung die Meinungsklima-wahrnehmung, dass die Bundeswehr auf gesamtgesellschaftlicher Ebene eher kritisch gesehen wird. Der im Rahmen dieser Arbeit erstmalig entwickelte medienzentrierte Untersuchungsansatz des Phänomens, welches als Ausprägung pluralistischer Ignoranz theoretisch hergeleitet wurde, fokussiert, neben dem Einfluss eines doppelten Meinungsklimas, auf die Wirkung medienspezifischer Wahrnehmungsphänomene (Hostile-Media-Phänomen und Third-Person-Wahrnehmung), um die beobachtete Diskrepanz zwischen persönlicher Einstellung und Meinungsklimawahrnehmung zum Thema Ansehen der Bundeswehr zu erklären.
Im Rahmen einer quantitativen Bevölkerungsbefragung wurden Indikatoren entwickelt, um die aufgestellten Hypothesen einer empirischen Überprüfung zu unterziehen. Die deskriptiven Analysen zur Richtung und Ausprägung der Diskrepanzwahrnehmung ergaben, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eher in der Weise irren, dass sie das Meinungsklima zum Thema Ansehen der Bundeswehr negativer einschätzen als das Ansehen, welches sie den Streitkräften persönlich entgegenbringen (negative Diskrepanz-wahrnehmung). Außerdem zeigte sich, dass die Diskrepanzwahrnehmung zurückging, wenn dem Untersuchungsthema ein emotionales Potenzial zugesprochen wurde. In einem solchen Fall tendieren die Probanden dazu, die eigene Meinung dicht an der antizipierten Mehrheitsmeinung zu positionieren, um sich keinem Rechtfertigungsdruck oder schlimmstenfalls sozialer Isolation auszusetzen.
Die Ergebnisse der Analysen der vier zentralen erklärenden Variablen zeigten auf, dass sich alle formulierten Hypothesen zur Richtung der Diskrepanzwahrnehmung bestätigten. Eine vermehrte Mediennutzung, eine negative Wahrnehmung der generellen bundeswehrbezogenen Medienberichterstattung, eine persönlich positive Einstellung zur Bundeswehr und die Wahrnehmung, dass die Medien auf Dritte stärker wirken als auf die eigene Person trugen jeweils zu einem Anstieg der negativen Diskrepanzwahrnehmung zum Thema Ansehen der Bundeswehr bei. Personen, die diese Merkmale aufwiesen, schätzten das Meinungsklima zum Thema Ansehen der Bundeswehr negativer ein als das Ansehen, welches sie den Streitkräften persönlich entgegenbrachten. Die Analyse der Stärke der jeweiligen Effekte verdeutlichte jedoch, dass die verwendeten Erklärungsansätze jeweils nur einen kleinen oder mittleren Beitrag zur Erklärung der Diskrepanzwahrnehmung leisten konnten.
Dieses Ergebnis kann dadurch begründet werden, dass sich das Untersuchungsthema, neben der Ermangelung einer kontinuierlichen Medienberichterstattung und eines breiten öffentlichen Diskurses zum Thema Ansehen der Bundeswehr sowie fehlender persönlicher Bezüge zu den Streitkräften, in der Analyse insbesondere als zu wenig konfliktträchtig erwies. Ob die Bundeswehr gesellschaftliches Ansehen erfährt, besitzt für den Großteil der Bevölkerung nur eine geringe persönliche Relevanz. Aus diesen Gründen scheint dieses Thema nicht dazu geeignet zu sein, um die in dieser Dissertation als Erklärungsfaktoren herangezogenen medienspezifischen Wahrnehmungsphänomene auszubilden. Dieses Ergebnis impliziert, dass die Diskrepanz zwischen persönlicher Einstellung und Meinungs-klimawahrnehmung zum Thema Ansehen der Bundeswehr von einer Reihe weiterer Faktoren beeinflusst wird, die es im Rahmen zukünftiger Forschungsarbeiten aufzuspüren und zu untersuchen gilt.
"Wortabruf im Handumdrehen"?
(2017)
Entgegen der dominierenden Rezeption ist Jean Améry, Überlebender der Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen, ein marxistischer Denker. In Kontrastierung mit ausgewählten Werken der zeitgenössischen Intellektuellen Jürgen Habermas, Theodor W. Adorno und Jean-Paul Sartre zeichnet Sabine Volk die Konturen nach, die Amérys marxistisch-humanistisch geprägten Begriff des Engagements deutlich hervortreten lassen und eine Revision des bisherigen Améry-Bildes nahelegen. Das Buch zeigt, dass Wissenschaft nach Auschwitz auf mindestens zwei Ebenen produktiv sein muss, wenn sie den Ansprüchen an eine Kritische Denkpraxis gerecht werden will: als von der individuellen Erfahrung ausgehender, dialogisch konzipierter, ideologiekritischer Entwurf einer Gesellschaftstheorie, der ständiger Aktualisierung bedarf, und als Versuch, durch die Kritik der Vergangenheit hindurch eine Utopie zu realisieren, die den fühlenden, reflektierenden und gestaltenden Menschen auf die Bühne der Weltgeschichte ruft.
Der Erfolg eines Finanzinstituts im Kreditgeschäft mit Firmenkunden wird maßgeblich von der Fähigkeit bestimmt, die künftige Bonität von Unternehmen einzuschätzen. Durch eine zunehmend starke Regulierung und einen sich verschärfenden Wettbewerb gewinnen prognosestarke Kreditrisikomodelle weiter an Bedeutung. Sowohl in der theoretischen Forschung als auch in der Regulierungspraxis, wie in der Kreditwirtschaft insgesamt, dominieren jedoch seit Jahrzehnten Modelle und Verfahren der Ausfallprognose, welche eine starke Vergangenheitsorientierung implizieren. Dies betrifft im Grunde die gesamte betriebswirtschaftliche Krisenforschung.
Dieses Spannungsfeld – einhergehend mit einer mangelnden theoretischen Fundierung bisheriger Ansätze zur Bonitätsprognose – greift der Autor auf, indem er die Logik des Unternehmensbewertungsmodells von Schwartz/Moon (2001) auf die Ausfallprognose von Unternehmen überträgt. Erweiterungen dieses Modells, etwa um die Berücksichtigung qualitativer Einflussfaktoren wie der Managementqualität, resultieren im Potsdamer Modell zur simulativen Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen. Ausgangspunkt des Verfahrens bildet die Monte Carlo Simulation, wodurch – im Gegensatz zu traditionellen Verfahren der Insolvenzprognose – ökonomisch fundierte Ursache-Wirkungszusammenhänge einen Ausfall definieren. Die empirische Untersuchung verdeutlicht das große Potenzial des Modells und damit einhergehend die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels bei der Prognose der Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen.
Der Gefangene als Phantom
(2017)
Der »hooded man« aus dem Abu-Ghraib-Folterskandal war 2004 medial omnipräsent und erhitzt seitdem Diskussionen über die Repräsentation von Gefangenschaft als Form der Selbst- und Fremdbeschreibung. Stephanie Siewert zeigt, dass die Inszenierungen von Gemeinschaft in Darstellungen der Gefangenschaft nicht neu sind. Ihre transnational angelegte Studie zeichnet nach, wie Literatur und Medien seit Mitte des 19. Jahrhunderts an der Herstellung und Dekonstruktion einer Phantom-Position beteiligt sind, die sich in der Moderne über verschiedene Strukturen der Bannung manifestiert. Dabei wird das Wechselspiel ethnischer, sozialer und geschlechterspezifischer Zuschreibungen in den ästhetischen Anordnungen und Verfahren des Verschwindenmachens betont.
Das vorliegende Werk widmet sich den an deutschen Hochschulen oftmals wiederkehrenden Fragestellungen zur Ausgestaltung und Anwendung von Prüfungsverfahren. Unter Bezugnahme auf die bestehenden verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Anforderungen, die für Hochschulabschlussprüfungen als auch für studienbegleitende Leistungskontrollen gelten, wird darin umfassend erörtert,
- für welche Prüfungsleistungen eine Begründungspflicht besteht,
- in welchen Fällen eine Kollegialprüfung durchzuführen ist,
- welche Prüflinge für die Herstellung einheitlicher Prüfungsbedingungen miteinander vergleichbar sind,
- welche verwaltungsrechtliche Qualität Hochschulprüfungsleistungen anhaftet,
- ob generell ein Anspruch auf ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren gegen die gerügte Bewertung einer Hochschulprüfungsleistungen besteht und wenn ja in welchem Umfang, bzw. mit welchen rechtlichen Instrumentarien auf eine Bewertungsrüge zu reagieren ist
- und ob das Rechtsinstitut der reformatio in peius bei der Bescheidung einer Bewertungsrüge Anwendung finden darf.
Im Anschluss daran wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage dargestellt, inwieweit der parlamentarische Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Kodifikationsbedarf im Hochschulprüfungsrecht entspricht und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht.
Mit Inkrafttreten der NFA 2008 hat die Schweiz ihren Finanzausgleich umfassend reformiert und erstmals auch einen direkt umverteilenden Ausgleich zwischen den Kantonen geschaffen. Diese Reform blieb auf deutscher Seite weitgehend unbeachtet. Der Autor vergleicht zunächst die finanzverfassungsrechtlichen Grundstrukturen in beiden Ländern und erläutert das bestehende und das ab 2020 geltende deutsche System. Dem folgt eine umfassende Analyse des sekundären Finanzausgleichs in der Schweiz, sog. Finanzausgleich im engeren Sinn, mit ausführlicher Darstellung des Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleichs. Im Anschluss werden nach Problemschwerpunkten gegliedert Reformoptionen für Deutschland aufgezeigt. Der Autor plädiert insbesondere für einen nach Schweizer Vorbild gestalteten indikatorbasierten Lastenausgleich, um dem verfassungsrechtlichen Benennungs- und Begründungsgebot bei Sonderlasten besser gerecht zu werden.
Mietpreisbremse
(2017)
Der Zugang der Bevölkerung zu Wohnraum und die Bezahlbarkeit des Wohnens sind seit jeher Kernthemen der Sozialen Marktwirtschaft. Für den Gesetzgeber ist es nicht zuletzt angesichts von rund 23 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland politisch attraktiv, mittels gesetzlicher Beschränkungen Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen. Das Werk zeigt die ökonomischen Auswirkungen derartiger Mietpreisbegrenzungen auf, untersucht ihre regulatorischen und privatrechtlichen Implikationen und arbeitet die Grenzen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung heraus. Dabei nimmt der Autor auch zur Diskussion um die sog. Materialisierung des Privatrechts Stellung und entwickelt einen eigenen Ansatz, wie sich unter privatrechtlichen Gesichtspunkten Einschränkungen der Vertragsfreiheit rechtfertigen lassen. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Bewertung der im Jahr 2015 eingeführten Mietpreisbremse, in deren Rahmen insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse untersucht wird.
Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Universität Potsdam.
Nicht nur die Griechenland-Krise und die drohende Zahlungsunfähigkeit des Landes beschäftigen die Öffentlichkeit seit Jahren. Das Thema Staateninsolvenz ist dauerhaft präsent, zuletzt geriet Venezuela 2017 in massive finanzielle Schwierigkeiten. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einem geordneten Insolvenzverfahren für Staaten.
Neben der einheimischen Bevölkerung sind häufig auch ausländische Anleihegläubiger von einer Staateninsolvenz beeinflusst und müssen im Rahmen der Umschuldung auf einen erheblichen Teil der Anleihesumme verzichten. Einzig Großgläubiger (häufig Hedge Fonds) können oftmals die volle Rückzahlung der Anleihesumme erwirken, indem sie andernfalls die Umschuldung durch komplizierte Vollstreckungshandlungen stören. Diese Möglichkeit hat einen Sekundärmarkt entstehen lassen, auf dem Hedge Fonds mit diesem Geschäftsmodell Anleihen von Kleinanlegern aufkaufen.
Diesen Gegebenheiten widmet sich der Verfasser. Es wird erörtert, inwieweit eine Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage Abhilfe dafür schaffen könnte, dass es an einem geordneten Insolvenzverfahren für Staaten fehlt. Dabei werden die Voraussetzungen des § 313 BGB einer kritischen Würdigung unterzogen.
Darüber hinaus erscheint vor dem Hintergrund der Euro-Krise und den Verwerfungen in der EU im Jahr 2016 (sog. Brexit) ein Auseinanderbrechen der Euro-Zone wieder wahrscheinlicher. Ein wirtschaftlich angeschlagener Mitgliedsstaat könnte den gemeinsamen Währungsraum verlassen, um durch Abwertungsmaßnahmen seine heimische Wirtschaft zu stützen. Auch erlebt der Protektionismus durch den 2016 gewählten US-Präsidenten Donald Trump eine Renaissance. Daher könnten sich nunmehr auch insolvente Staaten zu protektionistischen Maßnahmen verleitet sehen, um Arbeitsplätze zu schaffen und heimischen Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen. Diese aktuellen und möglichen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse werden abschließend behandelt.
Systematische Abweichungen zwischen gehandelten Marktpreisen und fundamentalen Werten von Wertpapieren zeigen bis heute, dass Kapitalmärkte weder vollkommen noch effizient sind. Sowohl die Finanzmarktforschung als auch die Investmentpraxis befassen sich weiter mit der Suche nach geeigneten Kapitalmarktmodellen. Neue Investmentstrategien auf Basis verbesserter Erklärungen von Wertpapierrenditen etablieren sich zunehmend am Markt. Das traditionelle Konzept der Kapitalmarktanomalie Value versus Growth beweist auch in erweiterter Form seine Gültigkeit und zeigt, dass Wertpapierrenditen und fundamentale Charakteristika von Unternehmen zusammenhängen. Solche Erkenntnisse greift der Autor auf und analysiert die traditionellen Assetklassen Aktien und Anleihen.
Für die empirische Untersuchung werden Wertpapierportfolios ermittelt, die von fundamentalen Bewertungskennzahlen abhängen, d. h. eine Kombination von Kapitalmarkt- und Jahresabschlussdaten bilden. Erkenntnisgewinne ergeben sich im Rahmen dieser Forschungsarbeit vor allem zu den Ursachen von Fehlbewertungen bei Wertpapieren im Sinne der Kapitalmarktanomalie Value versus Growth. Zudem wird gezeigt, dass die fundamentale Analyse als Bewertungsmethode sowohl für Aktien als auch für Anleihen relevant ist. Überrenditen können somit systematisch ausgenutzt werden. Dies erscheint für die Praxis besonders wichtig, da Fonds sowohl in Aktien wie auch in Anleihen investieren. Da der Anleihemarkt deutlich größer als der Aktienmarkt ist, bieten Anleihen beträchtliche Diversifikationspotentiale für Investoren, sofern eine Ausnutzung von Kapitalmarktanomalien angestrebt wird.
Schwankende Ansichten
(2017)
Neu sehen, anders sehen - seit dem 19. Jahrhundert hat sich in der Literatur eine Ästhetik alternativer Sehformen etabliert, die die eigene Wahrnehmung zunehmend infrage stellt und sich in der Figur des Schwankens manifestiert.
Robert Schade eröffnet einen Einblick in die Geschichte dieser alternativen Sehformen, indem er ausgehend von ökonomischen Wahrnehmungstheorien des 19. und 20. Jahrhunderts Fragestellungen aus Psychologie, Philosophie und Ästhetik verfolgt. Er stellt auf diesem Wege erstmals eine Verbindung zwischen der Sehtheorie Hermann von Helmholtz' und der Verfremdungsästhetik Viktor Shklovskijs her. Am Beispiel von vier Werkuntersuchungen (von Gustave Caillebotte, Andrej Belyj, H.G. Wells und Luigi Pirandello) werden die Vernetztheit und das kritische Potenzial der Figur des Schwankens in unterschiedlichen Diskursen illustriert.
Incredible !ndia – Indienreisende haben viele Eindrücke im Gepäck. Dabei sind Weblogs ein noch relativ junges Tool zur Kommunikation und Aufzeichnung der gemachten Erfahrungen. In ihrer Studie zeichnet Maria Rost aktuelle Perzeptionen und Präsentationen der Destination Indien nach mit dem Ziel, den höchst unterschiedlichen Facetten visueller, akustischer, olfaktorischer, gustatorischer und taktiler Erfahrungen von bloggenden Reisenden auf die Spur zu kommen. Vor diesem Hintergrund werden nicht nur die Handlungspraktiken der Akteure analysiert und Entwicklungsprozesse anhand von Stadtbeschreibungen, Alltagsbeobachtungen, Zeitwahrnehmungen und Selbstbeobachtungen festgehalten, sondern ergänzend zu den Weblog-Einträgen auch gepostete Fotografien herangezogen und leitfadengestützte Interviews geführt.
Nicht jeder kann sich wegen Strafvereitelung durch Nichtanzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft strafbar machen. Doch wie ist es, wenn eine Anzeige unterbleibt, nachdem die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einen Verdacht festgestellt haben?
Die Arbeit gibt, nach eingehenden Untersuchungen, die Antwort. Sie zeigt, wer sich strafbar machen kann, erläutert das Aufgabenfeld der Stellen, die Voraussetzungen der Anzeigepflicht und die einzelnen strafrechtlichen Problempunkte. Zu entscheidenden Streitfragen bezieht die Untersuchung Stellung. Beantwortet werden diverse Fragen, u.a. ob die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen, die Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Stellen, Garanten zum Schutz der Strafrechtspflege sind.
Die Rechtsgrundlagen des grenzüberschreitenden Kooperationsrechts zwischen Gebietskörperschaften
(2017)
Durch den Siegeszug der interkommunalen Zusammenarbeit und ihrer rechtlichen Grundlagen in den letzten Jahrzehnten wurde das Kooperationsrecht zwischen Gebietskörperschaften innerhalb von nationalen oder regionalen Rechtsordnungen umfassend erforscht. Die Frage nach der Anwendung dieses Rechts in einem grenzüberschreitenden Zusammenhang fand hingegen kaum Beachtung. Diese Arbeit zielt deshalb auf eine systematische Einordnung der Rechtsquellen der nationalen und europäischen Rechtsordnungen ab, die für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Anwendung finden.
In dieser Untersuchung zur deutsch-jüdischen Bildungsgeschichte wird die Wirkungsgeschichte der Hascharath Zwi Schule in Halberstadt rekonstruiert, der einzigen privaten jüdischen Elementarschule der ehemaligen Provinz Sachsen. Das wegweisende Schulkonzept ihres Gründers Hirsch Isaac Borchert bestand in der Vermittlung religiöser und weltlicher Bildung und spiegelt im Zeitalter von Emanzipation und Akkulturation das Streben nach Bildung und gesellschaftlichem Aufstieg wider. Berücksichtigung fanden hierbei sowohl innerjüdische und lokalspezifische Entwicklungen wie auch die im 19. Jahrhundert eingeleiteten staatlichen Maßnahmen im jüdischen Bildungswesen. Die Studie verdeutlicht darüber hinaus das kooperative Verhältnis zwischen staatlicher Schulbehörde und privater Bildungseinrichtung und zeigt das besondere Engagement und die Entschlossenheit der Akteure, religiöse Traditionen mit den Modernisierungsbestrebungen im jüdischen Schul- und Erziehungswesen in Einklang zu bringen.
Analyse der Funktion der dualen Lokalisation der 3-Mercaptopyruvat Sulfurtransferase im Menschen
(2017)
Medizincontrolling
(2017)
Erika Raab beleuchtet in diesem Buch aus verschiedenen Perspektiven dieRahmenbedingungen, die Entstehungsgeschichte, die Arbeitsgrundlagen und die Instrumentedes Medizincontrollings. In der Gesamtschau stellt die Analyse die erste umfassende Auseinandersetzung mit diesem Fachgebiet dar, welches in der Praxis seit der Einführung der Fallpauschalen (DRG) einer wachsenden Nachfrage unterliegt. Diese junge Fachdisziplin entwickelte sich aufgrund der veränderten politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung und gewinnt zunehmend an Bedeutung.
1. Einleitung: Gegenstand und Vorgehensweise (Ziel und Anliegen der Arbeit / Forschungsstand / Methode) ― 2. Die Ideologen und die Seconde Classe des Institut national (Etienne Bonnot de Condillac als Referenz der Ideologen / Antoine Laurent de Lavoisier und die Nomenklatur der Chemie (1787) / Die Grup¬pe der Ideologen / Institutionelle Wirkungsmöglichkeiten der Ideologen: Die Classe des Sciences morales et politiques am Institut national / Vorlesungen in der Ecole normale de l’an III ) ― 3. Zum Korpus: Rekonstruktion der Ausschreibung (The¬men¬findung und Ausschreibung / Die erste Bewertung (1797) und die Neuausschreibung / Die zweite Bewertung (1799): Bekanntgabe des Gewinners) ― 4. Das archivalische Korpus (Zur Auffindsituation der Preisbewerbungsschriften / Serie B1 (1797) / Serie B2 (1799)) ― 5. Auswertung des Korpus: Übergreifende Topoi und Argumentationsstrukturen (Semiotisierung und Entsemiotisierung / Der Nutzen der Analyse / Hervorhebung der Schriftsprache gegenüber der Lautsprache / Das Mate¬ria¬lisieren / Die Zeichen der Mathematik als Vorbild) ― 6. Schlussbetrachtungen ― Literatur
Eine mit dem Wort verleiten beschriebene Tathandlung findet sich in 15 verschiedenen Tatbestanden des deutschen Strafrechts. Der Autor untersucht erfolgreich die Moglichkeit, Zweckmaigkeit und Gebotenheit der Bestimmung eines einheitlichen Verleitensbegriffs. Mittels einer systematisch vergleichenden Analyse samtlicher der teils seit mehr als 140 Jahren geltenden Verleitungsdelikte ermittelt er einen einheitlichen Inhalt des Verleitens und seines Wesens. In der Rechtswissenschaft handelt es sich damit um die erste umfassende und verallgemeinernde Abhandlung zum Verleitensbegriff. Abschlieend befasst sich der Autor mit strafrechtsdogmatischen Einzelfragen, die sich aus der Verwendung des Merkmals verleiten ergeben.
1850 wurde in Lengsfeld, einer Kleinstadt im Großherzogtum Sachsen-Weimar Eisenach, eine jüdisch-christliche Simultanschule gegründet. Das Innovative an dieser Schule war, dass sie als Einrichtung in gemeinsamer Trägerschaft der christlichen und jüdischen Gemeinde konzipiert wurde. Die Schuldeputierten und das Lehrerkollegium setzten sich paritätisch aus Juden und Christen zusammen. Dadurch sowie durch die gleichberechtigte Integration der christlichen und jüdischen Feiertage und des jeweiligen Religionsunterrichts in den Schulplan unterscheidet sich die Lengsfelder Schule fundamental von anderen jüdisch-christlichen Schulen ihrer Zeit. In der vorliegenden Studie wird die Schulgeschichte anhand von Akten konstruiert und in den Zusammenhang der deutsch-jüdischen Geschichte des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts gestellt. Mithilfe theoretischer Überlegungen zu Schultypen und Akkulturationskonzepten werden die Schule und ihre Akteure als aufgeklärt-reformerisch charakterisiert. Schließlich wird gezeigt, dass und warum die Lengsfelder Schule scheiterte.
Die Beweiswürdigung gilt traditionell als „Domäne des Tatrichters“. Inzwischen untersuchen die Revisionsgerichte tatgerichtliche Urteile allerdings verstärkt auf sogenannte Beweiswürdigungsfehler. Besonders häufig wird hierbei „Lückenhaftigkeit“ moniert. Die Konturen dieses Fehlertyps sind jedoch schwach; ebenso wenig wurde bislang das strukturelle Verhältnis zu den übrigen Fehlertypen herausgearbeitet. Der Verfasser nähert sich dem Problemkreis deduktiv, ausgehend vom verräumlichten Verständnis der Beweiswürdigung als dem Versuch, die Lücke zwischen Prozess- und Tatgeschehen zu schließen.
Die Untersuchung führt an die erkenntnistheoretischen wie auch normativen Grenzen dieses Schließverfahrens und verdeutlicht, dass die Lücke auch unter Idealbedingungen rational nur verkleinert, nicht aber geschlossen werden kann. Anschließend tritt der Verfasser der herrschenden Auffassung entgegen, die für die Überzeugungsbildung eine subjektiv-irrationale Überwindung objektiv-rationaler Ungewissheit fordert. Aus alldem entwickelt er schließlich ein Konzept der lückenhaften Beweiswürdigung.
Die Arbeit wurde mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis ausgezeichnet.
Fluthilfe 2013
(2017)
Die Abhandlung „Fluthilfe 2013 – Finanzierung der Hochwassernachsorge“ erläutert im ersten Hauptteil die verfassungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Errichtung von staatlichen Sondervermögen, da der Bund solche Fonds jeweils nach den Hochwasserkatastrophen der Jahre 2002 und 2013 errichtete und mit einem Milliardenbudget ausstattete. Der zweite Hauptteil überprüft am Beispiel des Sondervermögens Aufbauhilfe 2013 die Kompetenzen von Bund und Ländern bei der Milderung und Beseitigung von öffentlichen und privaten Flutschäden. Daneben finden in der vorliegenden Abhandlung europarechtliche Bezüge, die Hochwasserprävention und -vorsorge sowie die Rechte und Pflichten von Staat und Bürgern im Falle einer Flutkatastrophe Berücksichtigung. Die Arbeit endet mit konkreten Änderungsvorschlägen zur verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung für den Bereich Hochwassernachsorge.