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Internationales Privatrecht der ehelichen Vermögensbeziehungen mit Berührungen zu Polen : Teil I
(2001)
Der Beitrag ist der erste Teil einer zweiteiligen Serie über kollisionsrechtliche Fragen im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in Bezug auf die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen zwei Ehegatten, die entweder dieselbe oder eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich entweder gemeinsam oder allein in einem anderen Staat aufhalten. Im vorliegenden Teil werden das Ehewirkungs-, das Scheidungs- und das Güterrechtsgesetz behandelt, wobei anhand von kurzen Beispielfällen verschiedene Rechtsfragen zur objektiven Anknüpfung, zur Rechtswahl und weiteren kollisionsrechtlichen Aspekten erörtert werden. In diesem Zusammenhang geht die Autorin auch auf die Überleitungsregelungen des Art. 220 Abs.3 und Art. 236 $ 3 EGBGB ein.
Der Beitrag beschäftigt sich, mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9.10.2000 (NJ 41. 2002). Die Verfasserin wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht Naumburg in der zu entscheidenden Kindschaftssache analog $ 328 Abs.1 ZPO die Voraussetzungen für eine Anerkennung des in diesem Fall ergangenen Urteils eines DDR-KreisG geprüft hat. Die Autorin erörtert, weshalb es sinnvoller ist, Art. 234 $ 7 Abs.1 EGBGB dahingehend zu interpretieren als dass er dem Bestandsschutz für geklärte Abstammungsverhältnisse dient und daher den gerichtlichen Enscheidungen volle Rechtskraftwirkung nach neuem Recht zuzusprechen.
Verfasserin bespricht ein Urteil, in dem das Gericht über die Vollstreckbarkeit der Entscheidung eines türkischen Gerichtes zum Kindesunterhalt im Scheidungsverbund zu entscheiden hatte. Hierbei war auch die Frage nach der Aktivlegitimation maßgeblich. Die Autorin geht auf das Problem der Prozessführungsbefugnis ein und verdeutlicht die Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Recht. Sie schildert die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu der aufgeworfenen Frage und zeigt die Konsequenzen auf.
Die Verfasserin setzt sich kritisch mit einem Beschluss des BGH vom 2001, V ZR 306/99, auseinander, der sich mit der Frage des anwendbaren Rechts für die Erbrechtsnachfolge im Bereich des innerdeutschen Kollisionsrechts befasst. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, unter welchen Vorsaussetzungen es zu einer Nachlassspaltung kommt. In seiner Entscheidung geht der BGH auf die Frage der Rechtsfähigkeit einer Erbengemeinschaft ein und auf die Frage, ob es sich bei einem Erbanteil am unbeweglichen Vermögen um bewegliches Vermögen handelt.
Bei der dem Beitrag zugrundeliegenden Entscheidung (BayObLG vom 29.9.1998, 1Z BR 67/98) geht es darum, ob sich die Rechtsnachfolge nach einer deutschen Erblasserin, die 1989 mit letztem Wohnsitz in München verstorben ist, hinsichtlich ihrer gesamthändlerischen Beteiligung an einem Grundstück in Ost-Berlin nach dem BGB oder ZGB richtet.
Internationales Privatrecht der ehelichen Vermögensbeziehungen mit Berührung zu Polen : Teil II
(2001)
Der Beitrag beschäftigt sich im Anschluss an NotBZ 2001, 52, als zweiter Teil einer Fortsetzungsserie zu vermögensrechtlichen Fragen des internationalen Familienrechts im deutsch-polnischen Verhältnis mit dem Bereich des Unterhaltsrechts und mit ausgewählten Qualifikationsproblemen. Die Ausführungen werden durch kurze Beispielfälle ergänzt.
Die Verfasserinnen besprechen die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2000 zur Scheidung einer Deutschen christlichen Glaubens von einem indischen Schiiten (OLG Hamburg IPRax 2002, 304). Nach einer Darstellung des der Entscheidung zugrunde leigenden Sachverhaltes erörtern sie die wesentlichen Problemstellungen der Entscheidung. Zunächst wenden sie sich ausführlich den Ausführungen des Gerichts zur Wirksamkeit der Ehe selbst zu. Sodann problematisieren die Autorinnen die vom Gericht angenommene versteckte Rückverweisung, auf welche dieses, im Rahmen der Ermittlung des auf die Scheidung anzuwendenden Rechts zurückgegriffen hatte.
Rechtskraft bei Teilklagen
(2000)
Der gerichtliche Vergleich in Wohnungseigentumssachen als Rechtsgeschäft der Wohnungseigentümer
(2002)
Die Veräußerungsbeschränkung
(1997)
Der Aufteilungsplan
(1997)
Kirchliche Bündnisse für Arbeit : neues aus dem kollektiven Arbeitsrecht der evangelischen Kirche
(2006)
§§ 614 - 630 BGB
(2004)
Streik in der Diakonie ?
(2003)
Der praktische Fall - Bürgerliches Recht : die Gefahrtragung bei der Wandlung - mortuus redhibetur
(1995)
Der Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen : mit einem Ausblick auf das amerikanische Recht
(1995)
Die Verdachtskündigung
(1994)
Die Entziehung des Jagdscheins wegen Steuervergehens : zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes
(1991)
§§ 614 - 630 BGB
(2000)
Einführung Arbeitsrecht
(1999)
Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht.