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Im Aufsatz wird die These erörtert, dass Bildung auch im Zeitalter wissenschaftlich-technischer Revolutionen zuvörderst "Befähigung zur Freiheit" ist. Ausgehend von Kant und Hegel, Marx, Liebknecht, Gramsci und Duncker wird das "Prinzip Freiheit" zerfällt in das "Prinzip des Selbst", das "Prinzip der Kompetenz", das "Prinzip der Antizipation" und das "Prinzip der Partizipation", deren Synthese wiederum in das "Prinzip der Humanität" mündet. Der philosophische Ansatz verweist auf eine Reformbedürftigkeit sozialistischer Bildung unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
Inhalt: Grußwort des Dekans Prof. Dr. Norbert Franz Grußwort der Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka Grußwort des Rektors Prof. Dr. Loschelder Ästhetische Erfahrung - eine Herausforderung für die Kunstwissenschaften LAUDATIO über Prof. Dr. phil. Eberhard Lämmert anlässlich der Verleihung des Doktorgrades ehrenhalber durch die Philosophische Fakultät der Universität Potsdam am 19. Juli 2001
Hauptanliegen der Dissertation ist es, einen Entwurf einer praktischen Ästhetik zu lancieren, der an der Schnittstelle zwischen philosophischer Ästhetik und Kunst – genauer Performancekunst - im Zeichen der Bezugsgrösse der Verletzbarkeit steht. In jüngeren Ästhetikansätzen hat sich eine Auffassung herauskristallisiert, die nicht über, sondern mit Kunst reflektiert. Die Pointe im ‚Mit’ liegt darin, dass diese Ästhetiken die Kunst nicht erklären, sie bestimmen und damit ihre Bedeutung festlegen, sondern dass diese entlang der Kunst die Brüche, Widerstände und Zäsuren zwischen Wahrnehmen und Denken markieren und diese als produktiv bewerten. Diese Lesart etabliert ein Denken, das nicht aus der Distanz auf etwas schaut (theoria), sondern ästhetisch-reflektierend (zurückwendend, auch selbstkritisch) mit der Kunst denkt. Die Disziplin der Ästhetik - als aisthesis: Lehre der sinnlichen Wahrnehmung - nimmt innerhalb der Philosophie eine besondere Stellung ein, weil sie auf ebendiese Differenz verweist und deshalb sinnliche und nicht nur logisch-argumentatorische Denkfiguren stärkt. Als eine Möglichkeit, die Kluft, das Nicht-Einholbare, die brüchige Unzulänglichkeit des begrifflich Denkenden gegenüber ästhetischer Erfahrung zu stärken, schlage ich die Bezugsgrösse der Verletzbarkeit vor. Eine solche Ästhetik besteht aus dem Kreieren verletzbarer Orte, wobei diese auf zweierlei Weisen umkreist werden: Zum einen aus der Kunstpraxis heraus anhand der ästhetischen Figur des verletzbaren Körpes, wie er sich in der zeitgenössischen Performance zeigt. Zum anderen als ein Kreieren von Begriffen im Bewusstsein ihrer Verletzbarkeit. Ausgangspunkte sind die Denkentwürfe von Gilles Deleuze und Hans Blumenberg: Die Ästhetik von Gilles Deleuze entwirft eine konkrete Überschneidungsmöglichkeit von Kunst und Philosophie, aus der sich meine These des Mit-Kunst-Denkens entwickeln lässt. Sie kann aus der Grundvoraussetzung des Deleuzeschen Denkens heraus begründet werden, die besagt, dass nicht nur die Kunst, sondern auch die Philosophie eine schöpferische Tätigkeit ist. Beide Disziplinen beruhen auf dem Prinzip der creatio continua, durch welche die Kunst Empfindungen und die Philosophie Begriffe schöpft, wobei eben genau dieser schöpferische Prozess Kunst und Philosophie in ein produktives Verhältnis zueinander treten lässt. Wie Deleuze seine Begriffsarbeit entlang künstlerischer Praxis entwickelt, wird anhand der Analyse des bis heute wenig rezipierten Textes Ein Manifest weniger in Bezug auf das Theater von Carmelo Bene analysiert. Eine ganz anderen Zugang zum Entwurf einer praktischen Ästhetik liefert Hans Blumenberg, der eine Theorie der Unbegrifflichkeit in Aussicht stellt. Im Anschluss an seine Forderung, die Metapher wieder vermehrt in die philosophische Denkpraxis zu integrieren, radikalisiert er seine Forderung, auch das Nichtanschauliche zu berücksichtigen, indem er das gänzlich Unbegriffliche an die Seite des Begrifflichen stellt. Definitorische Schwäche zeigt sich als wahrhaftige Stärke, die in der Unbegrifflichkeit ihren Zenit erreicht. Der Schiffbruch wird von mir als zentrale Metapher – gewissermassen als Metapher der Metapher – verstanden, die das Auf-Grund-Laufen des Allwissenden veranschaulicht. Im Schiffbruch wird die produktive Kollision von Theorie und Praxis deutlich. Deleuze und Blumenberg zeigen über ‚creatio continua’ und ‚Unbegrifflichkeit’ die Grenzen des Begreifens, indem sie betonen, dass sich Ästhetik nicht nur auf künstlerische Erfahrungen bezieht, sondern selber in das Gegenwärtigmachen von Erfahrungen involviert ist. Daraus folgt, dass ästhetische Reflexion nicht nur begrifflich agieren muss. Die praktische Ästhetik animiert dazu, andere darstellerische Formen (Bilder, Töne, Körper) als differente und ebenbürtige reflexive Modi anzuerkennen und sie als verletzbarmachende Formate der Sprache an die Seite zu stellen. Diese Lesart betont den gestalterischen Aspekt der Ästhetik selber. Zur Verdeutlichung dieser Kluft zwischen (Körper-)Bild und Begriff ist der von mir mitgestaltete Film Augen blickeN der Dissertation als Kapitel beigefügt. Dieser Film zeigt Performer und Performerinnen, die sich bewusst entschieden haben, ihren ‚abweichenden’ Körper auf der Bühne zu präsentieren. Das Wort Verletzbarkeit verweist auf die paradoxe Situation, etwas Brüchiges tragfähig zu machen und dadurch auch auf eine besondere Beziehungsform und auf ein existenzielles Aufeinander-Verwiesensein der Menschen. Verletzbarkeit geht alle an, und stiftet deshalb eine Gemeinsamkeit besonderer Art. In diesem Sinne sind verletzbare Orte nicht nur ästhetische, sondern auch ethische Orte, womit die politische Dimension des Vorhabens betont wird.
Imre Kertész ist 1929 in Budapest geboren und dort aufgewachsen. 1944 wurde er im Rahmen einer Judendeportation verhaftet und über Auschwitz in das KZ Buchenwald verbracht. Nach der Befreiung des Lagers 1945 kehrte er in seine Heimatstadt zurück, wo er seit 1953 als Schriftsteller und Übersetzer tätig war. 2001 verlegte er seinen Lebensmittelpunkt nach Berlin. 2002 erhielt er den Nobelpreis für Literatur. Ziel der Untersuchung ist die Rekonstruktion einer in Kertész’ Werk allegorisch codierten Anthropologie und einer damit implizierten Ästhetik. Die Basis der fraglichen Anthropologie ist der Begriff des Lebens. Das spezifisch menschliche Leben zeichnet sich durch den Prozess der kulturellen Evolution aus, welcher durch verständigungsorientierte Mittel rational zu steuern ist. Die hieraus resultierende Dialektik wird von autonomen Personen konstituiert. Dabei erscheint die generationenübergreifende Reproduktion der Personenrolle und des damit einhergehenden menschlichen Bewusstseins als unbedingte Pflicht im Sinne Kants. Letzterer Vorgang kann als ästhetische Erfahrung beschrieben werden, bei der die menschliche Ontogenese jeweils in Orientierung an paradigmatischen Darstellungen der Personalität respektive der Personalisierung erfolgt.
„wie man die Gabe aplicirt“
(2008)
In seiner sechsstufigen Epochengliederung der Wissenschaftsgeschichte sieht Alexander von Humboldt nur wenige Lichter, welche die abendländische Dunkelheit der Zeit zwischen der wissenschaftlichen Blüte im arabischen Raum und den Entdeckungsfahrten des Columbus durchbrechen. Als den wichtigsten dieser wenigen Wegbereiter hebt der Freiherr den Franziskanermönch Roger Bacon hervor, der sich in fast allen Disziplinen hervorgetan und für die Einheit der Wissenschaften eingesetzt habe. Nicht nur im Kosmos, sondern auch bereits in den populären Vorträgen in der Singakademie und den Kritischen Untersuchungen zur Geschichte der Geographie der Neuen Welt würdigt Humboldt den Engländer durch ausführliche Auseinandersetzungen mit dessen Opus maius.
Alexander von Humboldt has been labelled a “scientific cosmopolitan”. Through his vast correspondence and a network of personal contacts, he upheld a form of scientific exchange that was characteristic of the eighteenth-century “republic of letters”. This article examines how Humboldt adapted this cosmopolitan tradition of communication to a nineteenth century scientific culture that was largely institutionalized and was becoming increasingly nationalized. Humboldt quite successfully fostered scientific exchange between Berlin and Paris after 1830 and, on various occasions between the 1830s and 1850s, readily advocated international large-scale projects. These examples demonstrate that Humboldt observed the development of nationally defined scientific cultures and the opening of the sciences towards the public realm. Moreover, they indicate how he was able to make use of these developments as he promoted the sciences in Prussia. In scientific controversies within the Parisian scientific community, Humboldt was involuntarily assigned the role of a “neutral” foreign arbitrator. Thus, the development of nineteenth century sciences also jeopardized Humboldt’s unique position as an independent “homme des lettres”.
Warum bezeichnete sich Alexander von Humboldt als Der alte vom Berge (Vecchio della Montagna)?
(2008)
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.