Refine
Has Fulltext
- no (6)
Year of publication
- 2020 (6) (remove)
Document Type
- Monograph/Edited Volume (6) (remove)
Language
- German (6)
Is part of the Bibliography
- yes (6)
Institute
- Bürgerliches Recht (6) (remove)
Während über Max Webers Religionssoziologie ganze Bibliotheken geschrieben worden sind, gibt es zu seiner Rechtssoziologie – ungeachtet ihrer von Talcott Parsons herausgestellten Zentralität in Webers Werk – vergleichsweise wenige Veröffentlichungen. Insbesondere ist sein Verhältnis zur juristischen Methodenlehre nahezu unberücksichtigt geblieben, obwohl er als promovierter und habilitierter Jurist im weitesten Sinne von ihr ausgegangen ist. Max Webers Rechtssoziologie ist für die Rechtsdogmatik nicht zuletzt deshalb so interessant, weil Weber das Recht und die juristische Methode inwendig kannte und von daher deutend verstehen konnte.
Für die Neuauflage hat Jens Petersen alle Nachweise auf die Max-Weber-Gesamtausgabe umgestellt und nicht nur die in den vergangenen fünf Jahren erschienene Literatur zu seiner Rechtssoziologie berücksichtigt, sondern auch älteres Schrifttum.
Die Methodenlehre ist das Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis. Dennoch bewegt sie sich oftmals auf einer hohen Abstraktionsebene und ihr Zweck wird im juristischen Alltag, im Studium oder in der Praxis nicht immer erreicht. Dominiert vom Zivil- und insbesondere Arbeitsrecht, werden Besonderheiten des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts ebenso wenig allgemein zur Kenntnis genommen wie (wieder) aktuelle Ansätze etwa der Rechtsrhetorik, der ökonomischen Analyse und der praktischen Jurisprudenz. Es sind eher interne Diskussionen, die innerhalb der Fachdisziplinen und in den noch kleineren Kreisen der methodisch Denkenden geführt werden. Im Zentrum des Kolloquiums stand daher die Frage, ob es eine allgemeine Methodenlehre gibt oder jeweils spezifische Methoden. Ziel war es, über Generationen, Fächergrenzen und Schulen hinaus ins Gespräch zu kommen. Der Tagungsband vereint die Referate und kurzen Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.
Das Wort der "Genialität der Gerechtigkeit" stammt von Nietzsche selbst, der bekannte, dass er diese Form der Genialität mindestens ebenso hoch schätze wie alle übrigen. Gerade in den vergangenen Jahren ist die Problematik der Gerechtigkeit bei Nietzsche im Schrifttum weiter in den Vordergrund gerückt. Die Neuauflage unternimmt vor diesem Hintergrund den Versuch einer erneuten Bewertung.
Begriffe wie „Industrie 4.0“, „Internet der Dinge“ und „Big Data“ haben unlängst Eingang in den allgemeinen Zeitgeist gefunden und stehen synonym für die zahlreichen, durch Digitalisierung sowie Automatisierung angestoßenen Veränderungen des menschlichen (Zusammen-)Lebens und der juristischen Bewertung. Namentlich der Einsatz autonomer, auf der Grundlage künstlicher Intelligenz agierender Systeme lässt die Anknüpfungspunkte eines Verschuldensvorwurfes schwinden und damit technische Innovation und tradiertes Verschuldensprinzip wie unversöhnliche Kinder verschiedener Zeiten wirken. Tatsächlich aber gewährleistet allein die Verknüpfung von Ausgleichspflicht und Sorgfaltswidrigkeit eine hinreichende Freiheitsgewähr sowie eine interessen- und einzelfallgerechte Schadenszuweisung und entspricht damit dem sozialen Gerechtigkeitsempfinden.