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I. Einleitung II. Grundsätzliches zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrem Kontrollsystem III. Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit IV. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit allgemein V. Einschränkbarkeit der Meinungsäußerungsfreiheit zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer VI. Schluß
Themenschwerpunkt: Medizin und Menschenrechte - 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Reflexionen zur Entstehungsgeschichte, Ideengeschichte und Wirkungsgeschichte - Zum Wohle des Vaterlands – Zur „Erklärung zu Menschenrechten und Menschenwürde“ des World Russian People´s Council - Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2007 – Teil II
Editorial: Wir greifen im vorliegenden Heft eine Reihe von eher praxisorientierten Fragestellungen auf, behandeln aber auch grundlegende Themen. Carolin König widmet sich in ihrem Beitrag über das TRIPS-Übereinkommen menschenrechtlichen Implikationen des geistigen Eigentums, wie sie vor allem für den Handel mit und die Entwicklung von Medikamenten von Bedeutung sind. Johannes Freudenreich und Florian Ranft liefern eine statistische Analyse der 29 Wahrheitskommissionen, die ihre Arbeit beendet haben. Dabei werden Variablen zu Ressourcen, Mandat, Inhalt und Ergebnis von Wahrheitskommissionen untersucht. Die Autoren wollten herausfinden, ob es ein Standardmodell für Wahrheitskommissionen gibt, kommen aber zu dem Ergebnis, dass sich ein solches noch nicht erkennbar herausgebildet hat. Unter dem Titel „Rechtsstaatlichkeit in Europa: Dogmatik im (Kon)text“ beschäftigen sich Philippe Gréciano und Norman Weiß mit dem diesbezüglichen Entwicklungsstand der Europäischen Union und versuchen, aus rechtsvergleichender Perspektive Anregungen für die weitere Entwicklung zu gewinnen. Silke Bruchmüller untersucht in ihrem Beitrag die Aktivitäten des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der „Terrorismusbekämpfung in der 14. und 15. Legislaturperiode“. Der Beitrag „Menschsein als Teilhabe an innerer und äußerer Würde“ von Linda Pickny behandelt das Thema Menschenwürde aus rechtsphilosophischer Sicht. Anne Dieter ruft dazu auf, die „Menschenrechte leben [zu] lernen“, und erinnert so daran, den wohlweislich bereits in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geforderten fortschreitenden Prozess der Anerkennung und Verwirklichung von Menschenrechten voranzutreiben. Der Dokumentationsteil enthält den traditionellen Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2008. Der erste Teil, verfasst von Anne Foith, behandelt vorrangig das Staatenberichtsverfahren. Corinna Dau und Gunda Meyer führen die Reihe „Mitgliedstaaten des Europarates“ mit einem Artikel über Lettland fort. Alexander Dietz und Frank Martin Brunn beschreiben Inhalte und Strukturen der „Interdisziplinäre[n] Forschung zum Thema Menschenwürde an der Universität Heidelberg“. Dem Problem der „Zirkulären Migration“ ist schließlich der Bericht von Julia Vespermann gewidmet. Buchbesprechungen runden das Heft ab, bei dessen Herstellung uns Jutta Wickenhäuser und Tim Reiß redaktionell unterstützt haben. Gunda Meyer scheidet mit diesem Heft aus der Redaktion aus, um sich ganz auf das Referendariat zu konzentrieren. Ihre Nachfolgerin, Anne Foith, gehört bereits zum Kreis unserer Autorinnen und Autoren. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende Lektüre.
Der internationale Menschenrechtsschutz setzt heute zunehmend auch auf die Initiative des einzelnen Menschen, der über seine Rechte wacht und Verletzungen vor internationalen Gremien oder Gerichten rügt. Zu den Menschenrechtsverträgen, die noch kein Beschwerdeverfahren anbieten, gehört der Sozialpakt. Das wird vor allem mit der mangelnden Justitiabilität wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte begründet. Dieses Argument ist in dieser Absolutheit nicht stichhaltig; auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten justitiable Elemente. Ein Beschwerdeverfahren könnte dazu beitragen, diese Gehalte zu konkretisieren, und würde so das Gewicht der in Rede stehenden Rechte stärken.
Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universität Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte“ an der Universität Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu erörtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tatsächlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte – Anmerkungen aus juristischer, insbesondere völkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)
Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.