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Die Geschichtsschreibung terminiert das Ende des deutschen Zionismus bisher mit dem NS-Verbot der Zionistischen Vereinigung für Deutschland im Zuge des Novemberpogroms 1938. Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber von seinem geographischen Kontext entgrenzt, in Erez Israel bereits neue Wurzeln geschlagen. Zionisten aus Deutschland schickten sich nun an, mit ihrem spezifischen Erfahrungshorizont und Wertemaßstab und mitgebrachtem ideologischen Rüstzeug die Entwicklung des jüdischen Nationalheims mitzugestalten und einer umfassenden ökonomischen, kulturellen und politischen Akkulturation der deutschen Alijah den Weg zu bahnen. Entgegen aller zionistischen Theorie gründeten sie auf landsmannschaftlicher Basis im Jahr 1932 die Selbsthilfeorganisation Hitachduth Olej Germania und während des Weltkrieges die Partei Alija Chadascha.
Die Dissertation beinhaltet die Gesamtschau des deutschen Zionismus in seiner letzten Phase in den Jahren 1932 bis 1948; zugleich beleuchtet sie die Geschichte der etwa 60.000 in Palästina eingewanderten Juden aus Deutschland in der für diese Abhandlung relevanten Zeitperiode. Im ersten Teil wird in chronologischer Folge die 1932 beginnende letztmalige Sammlung und Neuformierung des deutschen Zionismus in seiner neu-alten Heimat dargestellt. Wenn man so will, die formativen Jahre im personellen, organisatorischen und ideologisch-politischen Sinne, die schließlich nach dem fast gänzlichen Scheitern der politischen Integration der deutschen Alijah mit der – in der Rückschau – fast zwangsläufig erscheinenden Begründung der Alija Chadascha ihren Abschluss fanden. Im zweiten Teil werden die Positionen der deutschen Zionisten zu den existenziellen Fragen der jüdischen Gemeinschaft in Palästina, hebräisch Jischuw genannt, in der im Fokus stehenden Zeitperiode dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich erstens um die Einwanderungsfrage, die untrennbar verbunden war mit der in der zionistischen Theorie unabdingbaren Forderung nach der Erlangung einer jüdischen Majorität in Palästina; zweitens um die der staatlichen Ausgestaltung des zukünftigen jüdischen Gemeinwesens und drittens um die Frage der adäquaten Reaktion des Jischuw auf die Schoah. In diese jeweils in separaten Kapiteln behandelten Themenkomplexe wird die Frage nach dem anzustrebenden Verhältnis zur britischen Mandatsmacht mit einfließen. Hieran mussten die deutschen Zionisten ihr mitgebrachtes geistig-ideologisches Rüstzeug einem Praxistest unterziehen und nach realpolitischen Antworten suchen.
Dem kometenhaften Aufstieg der weiterhin landsmannschaftlich geprägten Alija Chadascha folgte dann in den ersten Nachkriegsjahren ein ebenso rapider Zerfall. Einige Monate nach der Staatsgründung Israels löste sie sich dann sang- und klanglos auf und das Gros ihrer Aktivisten integrierte sich in das Parteiengefüge des neuen Staates. Der deutsche Zionismus als politische Bewegung kam nun wirklich an sein Ende. Diese Abhandlung wird somit zum einen den Kampf der deutschen Alijah um gesellschaftliche Anerkennung und politische Partizipation im Jischuw nachzeichnen und zum anderen eine geistig-ideologische Verortung des deutschen Zionismus in seiner letzten Phase vollziehen und Tendenzen der ideologischen Neuausrichtung offenlegen. Darüber hinaus werden in der Historiographie vorhandene Allgemeinplätze wie die fast allseits anerkannte These vom Scheitern der deutschen Zionisten in der neuen Heimat einer Überprüfung unterzogen. Die letzte vorhandene Leerstelle im wissenschaftlichen Kanon zur mehr als 50-jährigen Geschichte des deutschen Zionismus wird somit geschlossen.
Digitales Versammlungsrecht?
(2021)
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.
Waldökosysteme unterliegen vielfältigen Einflüssen wie forstlicher Bewirtschaftung, Stickstoffdeposition, Veränderung des Grundwasserspiegels oder der Einwanderung invasiver Arten. Die Wiederholung historischer Vegetationsaufnahmen ist ein wichtiges Mittel, um Veränderungen der Pflanzengesellschaften zu dokumentieren und mögliche Hauptursachen (Treiber) zu bestimmen. Wir haben 2015 den Vegetationswandel auf 140 semi-permanenten Plots in Wirtschaftswäldern der Elbtalniederung im Nordostdeutschen Tiefland (Sachsen-Anhalt, Brandenburg) untersucht. Die Erstaufnahme erfolgte von 1956 bis 1963. Die Vegetationsaufnahmen decken ein fast einzigartig breites Spektrum unterschiedlicher Waldstandorte ab, das von Feuchtwäldern (Au-, Bruch- und Moorwäldern des Alnion incanae, Alnion glutinosae und Betulion pubescentis) über bodensaure Eichen-Mischwälder (Quercion roboris) bis hin zu bodensauren, meist trockenen Kiefernwäldern mit unterschiedlicher Nährstoffausstattung (Dicrano-Pinion) reicht.
Die Veränderungen der Vegetation haben wir mit Hilfe von Bestandesdaten, Gewinner- und Verliererarten, der α- und β -Diversität sowie der Ellenberg-Zeigerwerte für Stickstoff, Reaktion, Feuchte und Licht analysiert. Dabei wurden, anders als in den meisten bisherigen Wiederholungsuntersuchungen, auch Flächen berücksichtigt, auf denen bis zur Zweitaufnahme ein vollständiger Bestandeswechsel stattgefunden hatte.
Insbesondere in den Feuchtwäldern und den bodensauren Wäldern mit mäßig guter Nährstoffversorgung sind Wechsel der Hauptbaumarten zu verzeichnen; außerdem wurden viele Kiefernbestände zwischenzeitlich neu begründet. Die Artenzahl hat insgesamt und in fast allen Waldtypen abgenommen, die β-Diversität ist jedoch unverändert geblieben bzw. hat sich erhöht. Die Zeigerwerte deuten auf eine Abnahme der Bodenfeuchte in den Au-, Bruch-, und Moorwäldern hin, während insbesondere die bodensauren Kiefernwälder dunkler, nährstoffreicher und feuchter geworden sind. Die Anzahl der Verlierer-Arten ist mehr als doppelt so hoch wie die der Gewinner-Arten, jedoch mit unterschiedlicher Entwicklung in den einzelnen Waldtypen. Insbesondere die nassen und feuchten Wälder, die bodensauren Eichen-Mischwälder und die Flechten-Kiefernwälder haben die meisten ihrer charakteristischen Arten verloren.
Veränderungen der Vegetation in den Feuchtwäldern gehen v. a. auf lokal gesunkene Grundwasserspiegel und eine dadurch gestiegene Nährstoffverfügbarkeit zurück; die Artenzusammensetzung der Auwälder wurde zudem sehr stark durch forstliche Eingriffe beeinflusst. Ursachen für den Trend zu feuchteren und nährstoffreicheren Bedingungen in ehemals trockenen bodensauren Kiefern- und Eichenwäldern sind Stickstoffeinträge sowie eine Sukzession nach Aufgabe historischer Waldnutzungs-formen (Streunutzung, Waldweide). Obwohl sich die einzelnen Waldtypen unterschiedlich entwickelt haben, sind Eutrophierung, sinkende Grundwasserspiegel und Waldbaumaßnahmen insgesamt die wichtigsten Ursachen für die beobachteten Vegetationsveränderungen. Forstliche Eingriffe wie Kahlschlag und Bestandesumbau mit Baumartenwechsel sind zugleich die Hauptursache dafür, dass es trotz Nivellierung des Standortsgradienten, gemessen an der β-Diversität, nicht zu einer Homogenisierung der Vegetation gekommen ist.
§ 32a Clearingstelle
(2021)
Die vorliegende Research Note stellt die erste systematische Dokumentation der Gesetzgebung in den deutschen Landtagen vor. Der Datensatz umfasst insgesamt 16.610 dokumentierte Gesetzgebungsvorgänge zwischen den Jahren 1990 und 2020. Nach einer Beschreibung des Datensatzes werden einige Gesetzgebungsmuster in den deutschen Ländern exemplarisch dargestellt. Die Landesgesetzgebung erweist sich dabei als stark durch den neuen Dualismus zwischen Regierung und Opposition geprägt. Im Initiativverhalten lassen sich zudem die Anreize des thematischen Parteienwettbewerbs ablesen. Wenig Evidenz findet sich für die These, dass innerkoalitionäre Gegensätze die Dauer der Gesetzgebungsverfahren in die Länge ziehen. Der mit dieser Research Note veröffentlichte Datensatz steht der Forschung für die Untersuchung zahlreicher weiterer Fragestellungen zur Verfügung.
Mit der Reform des Gründungszuschusses im Jahr 2011 wurden die Rahmenbedingungen der Gründungsförderung für Arbeitslose im Sozialgesetzbuch III umfassend reformiert und die Förderzahlen reduzierten sich drastisch. Insgesamt ist das Arbeitsmarktinstrument weiterhin ein Erfolg: Die meisten Geförderten sind auch knapp 3,5 Jahre nach der Gründung noch selbstständig und etwa ein Drittel von ihnen hat mindestens einen Beschäftigen. Von denjenigen, die ihre Selbstständigkeit inzwischen beendet haben, sind die meisten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damit haben Geförderte eine deutlich höhere Beschäftigungsquote als vergleichbare Personen ohne diese Förderung. Auch ihre monatlichen Nettoverdienste sowie ihre Jobzufriedenheit sind höher. Verbesserungspotenzial gibt es allerdings bei der sozialen Absicherung: Geförderte zahlen seltener in eine Rentenversicherung oder in die Arbeitslosenversicherung ein und sind mit ihrer sozialen Absicherung unzufriedener als vergleichbare Personen.
Die Henning-von-Tresckow-Kaserne in Geltow (GemeindeSchwielowsee) war einer der Ausgangspunkte deutscher, verbrecherischer Kriegführung im ZweitenWeltkrieg. In der Zeit der DDR plante man dort nicht nur dieLandesverteidigung, sondern sicherte auch die SED Diktatur.Mit der Bundeswehr zogen 1990 erstmals demokratisch legitimierte, gesamtdeutsche Streitkräfte in die Geltower Liegenschaft.Die Bände der Reihe Stand.Punkt.Ort des ZMSBwbieten anhand von Kasernen und Einrichtungen derBundeswehr eine kompakte Militärgeschichte mit Blick auf regionale Geschichte und historische Biografien.
Vorwort
(2021)
2020 erließ der BGH fünf Entscheidungen zum Versuchsbeginn bei Auf- oder Einbruchdiebstahl. Der 4. Strafsenat knüpft dabei an das unmittelbare Ansetzen zum Regelbeispiels- oder Qualifikationsmerkmal an, wohingegen nach dem 5. Strafsenat ein unmittelbares Ansetzen zum Grundtatbestand, also dem Diebstahl erforderlich ist. Gleichzeitig verschiebt der 5. Senat durch die täterunfreundliche Anwendung konkretisierender Kriterien den Versuchsbeginn wieder nach vorne. Auch wenn die dogmatische Konzeption des 5. Senats vorzugswürdig ist, sind die teils unklaren Kriterien und die daraus resultierende Vorverlagerung des Versuchsbeginns mit Skepsis zu betrachten.
Artikel 99 Inkrafttreten
(2021)
Artikel 88 Verkauf der Ware
(2021)